Auftrag gemäß 11 DSG-EKD

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Auftrag gemäß 11 DSG-EKD"

Transkript

1 Auftrag gemäß 11 DSG-EKD Vereinbarung zwischen dem / der - nachstehend Auftraggeber genannt - und dem / der.. - nachstehend Auftragnehmer genannt - 1. Gegenstand und Dauer des Auftrags Gegenstand des Auftrags Der Gegenstand des Auftrags ergibt sich aus der Leistungsvereinbarung / SLA /... vom..., auf die hier verwiesen wird (im Folgenden Leistungsvereinbarung). Gegenstand des Auftrags zum Datenumgang ist die Durchführung folgender Aufgaben durch den Auftragnehmer: (Definition der Aufgaben) Dauer des Auftrags Die Dauer dieses Auftrags (Laufzeit) entspricht der Laufzeit der Leistungsvereinba- rung. (insbesondere, falls keine Leistungsvereinbarung zur Dauer besteht) Der Auftrag wird zur einmaligen Ausführung erteilt. Die Dauer dieses Auftrags (Laufzeit) ist befristet bis zum...

2 Der Auftrag ist unbefristet erteilt und kann von beiden Parteien mit einer Frist von... zum... gekündigt werden. Die Möglichkeit zur fristlosen Kündigung bleibt hiervon unberührt. 2. Konkretisierung des Auftragsinhalts Umfang, Art und Zweck der vorgesehenen Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten Umfang, Art und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und / Nutzung personenbezogener Daten durch den Auftragnehmer für den Auftraggeber sind konkret beschrieben in der Leistungsvereinbarung vom... Nähere Beschreibung des Auftragsgegenstandes im Hinblick auf Umfang, Art und Zweck der Aufgaben des Auftragnehmers:... Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Daten findet ausschließlich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union statt. Art der Daten Die Art der verwendeten personenbezogenen Daten ist in der Leistungsvereinbarung konkret beschrieben unter:... Gegenstand der Erhebung, Verarbeitung und / Nutzung personenbezogener Daten sind folgende Datenarten / -kategorien (Aufzählung / Beschreibung der Datenkategorien) Personenstammdaten Kommunikationsdaten (z.b. Telefon, ) Vertragsstammdaten (Vertragsbeziehung, Produkt- bzw. Vertragsinteresse) Kundenhistorie Vertragsabrechnungs- und Zahlungsdaten Planungs- und Steuerungsdaten Auskunftsangaben (von Dritten, z.b. Auskunfteien, aus öffentlichen Verzeichnis- sen)... Kreis der Betroffenen Der Kreis der durch den Umgang mit ihren personenbezogenen Daten im Rahmen dieses Auftrags Betroffenen ist in der Leistungsvereinbarung konkret beschrieben unter:... 2

3 Der Kreis der durch den Umgang mit ihren personenbezogenen Daten im Rahmen dieses Auftrags Betroffenen umfasst (Aufzählung / Beschreibung der betroffenen Personenkategorien): Kunden Interessenten Abonnenten Beschäftigte i. S. d. 2 Abs. 13 DSG-EKD Lieferanten Handelsvertreter Ansprechpartner Technisch-organisatorische Maßnahmen Der Auftragnehmer hat die Umsetzung der im Vorfeld der Auftragsvergabe dargelegten technischen und organisatorischen Maßnahmen vor Beginn der Verarbeitung, insbesondere hinsichtlich der konkreten Auftragsdurchführung zu dokumentieren und dem Auftraggeber zur Prüfung zu übergeben. Bei Akzeptanz durch den Auftraggeber werden die dokumentierten Maßnahmen Grundlage des Auftrags. Soweit die Prüfung / ein Audit des Auftraggebers einen Anpassungsbedarf ergibt, ist dieser einvernehmlich umzusetzen. Der Auftragnehmer erklärt verbindlich, dass bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten des Auftraggebers folgende technische und organisatorische Maßnahmen im Sinne der Anlage zu 9 DSG-EKD getroffen werden: -Zutrittskontrolle: Unbefugten ist der Zutritt zu Datenverarbeitungsanlagen, mit denen personenbezogene Daten verarbeitet genutzt werden, zu verwehren. -Zugangskontrolle: es wird verhindert, dass Datenverarbeitungssysteme von Unbefugten genutzt werden können. -Zugriffskontrolle: es wird gewährleistet, dass die zur Benutzung eines Datenverarbeitungssystems Berechtigten ausschließlich auf die ihrer Zugriffsberechtigung unterliegenden Daten zugreifen können, und dass personenbezogene Daten bei der Verarbeitung, Nutzung und nach der Speicherung nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert entfernt werden können. - Weitergabekontrolle: es wird gewährleistet, dass personenbezogene Daten bei der elektronischen Übertragung während ihres Transports ihrer Speicherung auf Datenträgern nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert entfernt werden können, und dass überprüft und festgestellt werden kann, an welche Stelle eine 3

4 Übermittlung personenbezogener Daten durch Einrichtungen zur Datenübertragung vorgesehen ist. - Eingabekontrolle: es ist zu gewährleisten, dass nachträglich überprüft und festgestellt werden kann, ob und von wem personenbezogene Daten in Datenverarbeitungssysteme eingegeben, verändert entfernt worden sind. - Auftragskontrolle: es ist zu gewährleisten, dass personenbezogene Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, nur entsprechend den Weisungen des Auftraggebers verarbeitet werden können. - Verfügbarkeitskontrolle: es ist zu gewährleisten, dass personenbezogene Daten gegen zufällige Zerstörung Verlust geschützt sind. - Trennungskontrolle: es ist zu gewährleisten, dass zu unterschiedlichen Zwecken erhobene Daten getrennt verarbeitet werden. Der Auftraggeber ist gemäß 11 Absatz 3 Satz 3 DSG-EKD verpflichtet, sich vor Beginn der Datenverarbeitung und sodann regelmäßig von der Einhaltung der beim Auftragnehmer getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zu überzeugen. Die Ergebnisse sind zu dokumentieren. Hinsichtlich dieser Kontroll- und Dokumentationspflicht des Auftraggebers ist der Auftragnehmer in dem erforderlichen Maße mitwirkungspflichtig. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass sich der Auftraggeber vor Beginn der Datenverarbeitung und während der Laufzeit des Auftrages von der Einhaltung der getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen überzeugen kann. Hierzu weist der Auftragnehmer dem Auftraggeber auf Anfrage die Umsetzung der technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß 9 DSG-EKD nach. Dabei kann der Nachweis der Umsetzung solcher Maßnahmen, die nicht nur den konkreten Auftrag betreffen, auch durch Vorlage eines aktuellen Testats, von Berichten Berichtauszügen unabhängiger Instanzen (z.b. Wirtschaftsprüfer, Revision, Datenschutzbeauftragter, IT-Sicherheitsabteilung, Datenschutzauditoren, Qualitätsauditoren) einer geeigneten Zertifizierung durch IT-Sicherheits- Datenschutzaudit erbracht werden. Die technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen dem technischen Fortschritt und der Weiterentwicklung. Insoweit ist es dem Auftragnehmer gestattet, alternative adäquate Maßnahmen umzusetzen. Dabei darf das Sicherheitsniveau der festgelegten Maßnahmen nicht unterschritten werden. Wesentliche Änderungen sind zu dokumentieren 4. Berichtigung, Sperrung und Löschung von Daten Der Auftragnehmer verpflichtet sich die Daten, die im Auftrag erhoben, verarbeitet und genutzt werden, nach Weisung des Auftraggebers zu berichtigen, zu löschen zu sperren. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, vor Beginn der Datenerhebung, -verarbeitung - nutzung die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um sicherzustellen, dass einzelne Datensätze berichtigt, gesperrt gelöscht werden können. Soweit ein Betroffener sich unmittelbar an den Auftragnehmer zwecks Berichtigung Löschung seiner Daten wenden sollte, wird der Auftragnehmer dieses Ersuchen unverzüglich an den Auftraggeber weiterleiten. 4

5 5. Sonstige Pflichten des Auftragnehmers Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Bestimmungen des kirchlichen Datenschutzrechts einzuhalten. Er unterstellt sich der Kontrolle durch den Datenschutzbeauftragten der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland. Ist der Auftragnehmer der Ansicht, dass eine Weisung des Auftraggebers gegen das DSG-EKD andere Vorschriften über den Datenschutz verstößt, hat er den Aufraggeber unverzüglich darauf hinzuweisen. Insbesondere verpflichtet sich der Auftragnehmer zur Wahrung des Datengeheimnisses gemäß 6 DSG- EKD, alle Personen, die auftragsgemäß auf personenbezogene Daten des Auftraggebers zugreifen können, auf das Datengeheimnis zu verpflichten und über die sich aus diesem Auftrag ergebenden besonderen Datenschutzpflichten sowie die bestehende Weisungsbzw. Zweckbindung zu belehren. Der Auftraggeber ist jederzeit berechtigt, die Einhaltung der Vorschriften des DSG-EKD sowie die ergänzenden landeskirchlichen Bestimmungen in dem erforderlichen Umfang selbst durch Dritte zu kontrollieren, insbesondere durch die Einholung von Auskünften und die Einsichtnahme in gespeicherte Daten und Datenverarbeitungsprogramme sowie sonstige Kontrollen vor Ort. Hinsichtlich der Kontrollrechte des Auftraggebers ist der Auftragnehmer in dem erforderlichen Maße duldungs- bzw. mitwirkungspflichtig. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber jederzeit Auskünfte zu erteilen, soweit seine Daten und Unterlagen betroffen sind. Nicht mehr erforderliche Daten sind beim Auftragnehmer unverzüglich zu löschen. 6. Unterauftragsverhältnisse Soweit bei der Verarbeitung Nutzung personenbezogener Daten des Auftraggebers Unterauftragnehmer einbezogen werden sollen, kann dies durch den Auftraggeber gestattet werden, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen: Die Einschaltung von Unterauftragnehmern ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers gestattet. Der Auftragnehmer hat die vertraglichen Vereinbarungen mit Unterauftragnehmern so zu gestalten, dass sie den Datenschutzbestimmungen im Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer entsprechen. Bei der Unterbeauftragung sind dem Auftraggeber Kontroll- und Überprüfungsrechte entsprechend dieser Vereinbarung und des 11 DSG-EKD i.v.m. Nr. 6 der Anlage zu 9 DSG- EKD beim Unterauftragnehmer einzuräumen. Dies umfasst auch das Recht des Auftraggebers, vom Auftragnehmer auf schriftliche Anforderung Auskunft über den wesentlichen Vertragsinhalt und die Umsetzung der datenschutzrelevanten Verpflichtungen im Unterauftragsverhältnis, erforderlichenfalls durch Einsicht in die relevanten Vertragsunterlagen, zu erhalten. Nicht als Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu verstehen, die der Auftragnehmer bei Dritten als Nebenleistung zur Unterstützung bei der Auftragsdurchführung in Anspruch nimmt. Dazu zählen z.b. Telekommunikationsleistungen, Wartung und Benutzerservice, Reinigungskräfte, Prüfer die Entsorgung von Datenträgern. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des Schutzes und der Sicherheit der Daten des Auftraggebers auch bei fremd vergebenen Nebenleistungen ange- 5

6 messene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen zu treffen sowie Kontrollmaßnahmen zu ergreifen. 7. Kontrollrechte des Auftraggebers Der Auftraggeber hat das Recht, die in Nr. 6 der Anlage zu 9 DSG-EKD vorgesehene Auftragskontrolle im Benehmen mit dem Auftragnehmer durchzuführen durch im Einzelfall zu benennende Prüfer durchführen zu lassen. Er hat das Recht, sich durch Stichprobenkontrollen, die in der Regel rechtzeitig anzumelden sind, von der Einhaltung dieser Vereinbarung durch den Auftragnehmer in dessen Geschäftsbetrieb zu überzeugen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber auf Anforderung die zur Wahrung seiner Verpflichtung zur Auftragskontrolle erforderlichen Auskünfte zu geben und die entsprechenden Nachweise verfügbar zu machen. Im Hinblick auf die Kontrollverpflichtungen des Auftraggebers nach 11 Abs. 3 Satz 4 DSG- EKD vor Beginn der Datenverarbeitung und während der Laufzeit des Auftrags stellt der Auftragnehmer sicher, dass sich der Auftraggeber von der Einhaltung der getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen überzeugen kann. Hierzu weist der Auftragnehmer dem Auftraggeber auf Anfrage die Umsetzung der technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß 9 DSG-EKD und der Anlage nach. Dabei kann der Nachweis der Umsetzung solcher Maßnahmen, die nicht nur den konkreten Auftrag betreffen, auch durch Vorlage eines aktuellen Testats, von Berichten Berichtsauszügen unabhängiger Instanzen (z.b. Wirtschaftsprüfer, Revision, Datenschutzbeauftragter, IT-Sicherheitsabteilung, Datenschutzauditoren, Qualitätsauditoren) einer geeigneten Zertifizierung durch IT- Sicherheits- Datenschutzaudit (z.b. nach BSI-Grundschutz) erbracht werden. 8. Mitteilungen des Auftragnehmers Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber unverzüglich zu unterrichten, wenn durch ihn die bei ihm beschäftigten Personen Verstöße gegen Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten des Auftraggebers gegen die im Auftrag getroffenen Festlegungen vorgefallen sind. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftraggeber bei besonderen Vorkommnissen wie z. B. technischen organisatorischen Störungen im Rahmen der vertragsgemäßen Verarbeitung Löschung der Daten unverzüglich zu benachrichtigen und die weitere Behandlung der Daten mit diesem abzustimmen. Sollten die Daten des Auftraggebers beim Auftragnehmer durch Maßnahmen Dritter sonstige Ereignisse gefährdet werden, so hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich darüber zu informieren. Der Auftragnehmer wird in diesem Zusammenhang alle Verantwortlichen unverzüglich darauf hinweisen, dass alle Eigentums- und sonstigen Verfügungsrechte an den Daten allein bei dem Auftraggeber liegen. 9. Weisungsbefugnis des Auftraggebers Der Umgang mit den Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen und nach Weisung des Auftraggebers (vgl. 11 Abs. 4 Satz 1 DSG-EKD). Der Auftrag- 6

7 geber behält sich im Rahmen der in dieser Vereinbarung getroffenen Auftragsbeschreibung ein umfassendes Weisungsrecht über Art, Umfang und Verfahren der Datenverarbeitung vor, das er durch Einzelweisungen konkretisieren kann. Änderungen des Verarbeitungsgegenstandes und Verfahrensänderungen sind gemeinsam abzustimmen und zu dokumentieren. Auskünfte an Dritte den Betroffenen darf der Auftragnehmer nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch den Auftraggeber erteilen. Mündliche Weisungen wird der Auftraggeber unverzüglich schriftlich per (in Textform) bestätigen. Der Auftragnehmer verwendet die Daten für keine anderen Zwecke und ist insbesondere nicht berechtigt, sie an Dritte weiterzugeben. Kopien und Duplikate werden ohne Wissen des Auftraggebers nicht erstellt. Hiervon ausgenommen sind Sicherheitskopien, soweit sie zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Datenverarbeitung erforderlich sind, sowie Daten, die im Hinblick auf die Einhaltung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten erforderlich sind. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber unverzüglich entsprechend 11 Abs. 4 Satz 2 DSG-EKD zu informieren, wenn er der Meinung ist, eine Weisung verstoße gegen datenschutzrechtliche Vorschriften. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Durchführung der entsprechenden Weisung solange auszusetzen, bis sie durch den Verantwortlichen beim Auftraggeber bestätigt geändert wird. 10. Löschung von Daten und Rückgabe von Datenträgern Nach Abschluss der vertraglichen Arbeiten früher nach Aufforderung durch den Auftraggeber spätestens mit Beendigung der Leistungsvereinbarung hat der Auftragnehmer sämtliche in seinen Besitz gelangte Unterlagen, erstellte Verarbeitungs- und Nutzungsergebnisse sowie Datenbestände, die im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehen, dem Auftraggeber auszuhändigen nach vorheriger Zustimmung datenschutzgerecht zu vernichten. Gleiches gilt für Test- und Ausschussmaterial. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber nicht zu. Das Protokoll der Löschung ist auf Anforderung vorzulegen. Dokumentationen, die dem Nachweis der auftrags- und ordnungsgemäßen Datenverarbeitung dienen, sind durch den Auftragnehmer entsprechend der jeweiligen Aufbewahrungsfristen über das Vertragsende hinaus aufzubewahren. Er kann sie zu seiner Entlastung bei Vertragsende dem Auftraggeber übergeben. 11. Haftung Entstehen dem Auftraggeber einem Dritten durch Fehler in der Auftragsdatenverarbeitung durch den Einsatz fehlerhafter Hard- Software hierbei Schäden, so hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber seine Schäden zu ersetzen und ihn von Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen. Weitergehende Haftungsansprüche nach den allgemeinen Gesetzen bleiben unberührt. 7

8 12. Kündigung Diese Vereinbarung kann bei Verstoß gegen ihre Bestimmungen fristlos gekündigt werden. Dieses Kündigungsrecht bezieht sich auch auf andere Vertragsverhältnisse zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer, die die unter Nummer 1 dieser Vereinbarung konkretisierten Leistungspflichten des Auftragnehmers umfassen. 13. Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein werden, berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine der Zielsetzung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. 14. Schriftformklausel Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen Ergänzungen dieser Vereinbarung sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel. (Datum, Unterschrift Auftraggeber) (Datum, Unterschrift Auftragnehmer) 8

Auftrag gemäß 11BDSG Vereinbarung zwischen als Auftraggeber und der Firma Direct-Mail & Marketing GmbH als Auftragnehmer

Auftrag gemäß 11BDSG Vereinbarung zwischen als Auftraggeber und der Firma Direct-Mail & Marketing GmbH als Auftragnehmer Auftrag gemäß 11BDSG Vereinbarung zwischen als Auftraggeber und der Firma Direct-Mail & Marketing GmbH als Auftragnehmer 1. Gegenstand und Dauer des Auftrages Der Auftragnehmer übernimmt vom Auftraggeber

Mehr

Auftrag gemäß 11 BDSG

Auftrag gemäß 11 BDSG Auftrag gemäß 11 BDSG Vereinbarung zwischen der xxxxxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx - nachstehend Auftraggeber genannt - und der Koch Data GmbH Schlagbaumstraße 200, 44289 Dortmund - nachstehend

Mehr

Vertragsanlage zur Auftragsdatenverarbeitung

Vertragsanlage zur Auftragsdatenverarbeitung Vertragsanlage zur Auftragsdatenverarbeitung zwischen der dna Gesellschaft für IT Services, Hamburg - nachstehend Auftraggeber genannt - und dem / der... - nachstehend Auftragnehmer genannt - Präambel

Mehr

Auftragsdatenverarbeitung gemäß 11 BDSG

Auftragsdatenverarbeitung gemäß 11 BDSG onlineumfragen.com GmbH Sonnenpark 26 6055 Alpnach Schweiz webbasierte Befragungen Feedback-Erhebung & Evaluation empirische Sozialforschung wissenschaftliche Studien, Beratung pädagogische Evaluation

Mehr

Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung gemäß 11 BDSG Anlage C zum Nutzervertrag E-POSTBUSINESS BOX. Muster. Zwischen. (im Folgenden Auftraggeber)

Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung gemäß 11 BDSG Anlage C zum Nutzervertrag E-POSTBUSINESS BOX. Muster. Zwischen. (im Folgenden Auftraggeber) Seite 1 von 5 Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung gemäß 11 BDSG Anlage C zum Nutzervertrag E-POSTBUSINESS BOX Zwischen (im Folgenden Auftraggeber) und Charles-de-Gaulle-Str. 20 53113 Bonn (im Folgenden

Mehr

Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung

Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung Zwischen vertreten durch nachstehend Auftraggeber genannt und Mobile-Office Communications GmbH Körnerstrasse 1 22301 Hamburg vertreten durch den Geschäftsführerin

Mehr

Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung gem. 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung gem. 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung gem. 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer FLYLINE Tele Sales & Services GmbH, Hermann-Köhl-Str. 3, 28199 Bremen mit

Mehr

Vereinbarung / Auftrag zur Auftragsdatenverarbeitung gemäß 11 BDSG

Vereinbarung / Auftrag zur Auftragsdatenverarbeitung gemäß 11 BDSG Vereinbarung / Auftrag zur Auftragsdatenverarbeitung gemäß 11 BDSG zwischen der MEDIVERBUND AG Industriestraße 2 70565 Stuttgart (Auftraggeber) und dem / der Arzt / MVZ (Auftragnehmer) (siehe gesonderte

Mehr

Datenschutzvereinbarung

Datenschutzvereinbarung Datenschutzvereinbarung Vereinbarung zum Datenschutz und zur Datensicherheit in Auftragsverhältnissen nach 11 BDSG zwischen dem Nutzer der Plattform 365FarmNet - nachfolgend Auftraggeber genannt - und

Mehr

Vertragsanlage zur Auftragsdatenverarbeitung

Vertragsanlage zur Auftragsdatenverarbeitung Vertragsanlage zur Auftragsdatenverarbeitung zwischen der dna Gesellschaft für IT Services, Hamburg - nachstehend Auftraggeber genannt - und dem / der... - nachstehend Auftragnehmer genannt - 1. Gegenstand

Mehr

WAS DAS BUNDESDATENSCHUTZGESETZ VON UNTERNEHMEN VERLANGT

WAS DAS BUNDESDATENSCHUTZGESETZ VON UNTERNEHMEN VERLANGT WAS DAS BUNDESDATENSCHUTZGESETZ VON UNTERNEHMEN VERLANGT Technische und organisatorische Maßnahmen nach 9 BDSG - Regelungsinhalte von 9 BDSG sowie Umsetzungsmöglichkeiten der Datenschutzgebote Fraunhofer

Mehr

Rechte und Pflichten der Schule und von BelWü bei der Auftragsdatenverarbeitung (Stand: 22.03.2013)

Rechte und Pflichten der Schule und von BelWü bei der Auftragsdatenverarbeitung (Stand: 22.03.2013) 1. Pflichten von BelWü (Auftragnehmer) 1.1. Der Auftragnehmer darf Daten nur im Rahmen dieses Vertrages und nach den Weisungen der Schule verarbeiten. Der Auftragnehmer wird in seinem Verantwortungsbereich

Mehr

Die Dauer dieses Auftrags (Laufzeit) entspricht der Laufzeit des Auftrags betreffend die Auditierung von Produktionsprozessen.

Die Dauer dieses Auftrags (Laufzeit) entspricht der Laufzeit des Auftrags betreffend die Auditierung von Produktionsprozessen. Datenschutzvereinbarung und Auftrag gemäß 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)* zur Erhebung, Verarbeitung und/oder Nutzung personenbezogener Daten im Auftrag Diese Datenschutzvereinbarung ist Bestandteil

Mehr

Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung nach 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung nach 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Anlage zur Beauftragung vom ##.##.2016 Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung nach 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zwischen der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.v., Mintropstr. 27, 40215

Mehr

Datenschutzrechtliche Vereinbarung nach 11 BDSG zur Verarbeitung personenbezogener Daten

Datenschutzrechtliche Vereinbarung nach 11 BDSG zur Verarbeitung personenbezogener Daten Datenschutzrechtliche Vereinbarung nach 11 BDSG zur Verarbeitung personenbezogener Daten Auftraggeber: Auftragnehmer: 1. Gegenstand der Vereinbarung Der Auftragnehmer erhebt / verarbeitet / nutzt personenbezogene

Mehr

Datenschutz-Vereinbarung

Datenschutz-Vereinbarung Datenschutz-Vereinbarung zwischen intersales AG Internet Commerce Weinsbergstr. 190 50825 Köln, Deutschland im Folgenden intersales genannt und [ergänzen] im Folgenden Kunde genannt - 1 - 1. Präambel Die

Mehr

Datenschutz und Systemsicherheit

Datenschutz und Systemsicherheit Datenschutz und Systemsicherheit Gesetze kennen! Regelungen anwenden! Dipl.-Informatiker Michael Westermann, Gesundheitsinformatik GmbH, Mannheim 21.04.2005 Gesetze (Auszug) Bundesdatenschutzgesetz Landesdatenschutzgesetz

Mehr

Anlage zur Auftragsdatenverarbeitung

Anlage zur Auftragsdatenverarbeitung Anlage zur Auftragsdatenverarbeitung Diese Anlage konkretisiert die datenschutzrechtlichen Verpflichtungen der Vertragsparteien, die sich aus der im Hauptvertrag in ihren Einzelheiten beschriebenen Auftragsdatenverarbeitung

Mehr

Vereinbarung zum Datenschutz und Datensicherheit im Auftragsverhältnis nach 11 BDSG

Vereinbarung zum Datenschutz und Datensicherheit im Auftragsverhältnis nach 11 BDSG Vereinbarung zum Datenschutz und Datensicherheit im Auftragsverhältnis nach 11 BDSG zwischen dem Auftraggeber (AG) und WVD Dialog Marketing GmbH onlinepost24 Heinrich-Lorenz-Straße 2-4 09120 Chemnitz -

Mehr

Erläuterungen zum Abschluss der Datenschutzvereinbarung

Erläuterungen zum Abschluss der Datenschutzvereinbarung Erläuterungen zum Abschluss der Datenschutzvereinbarung Bei der Nutzung von 365FarmNet erfolgt die Datenverarbeitung durch die365farmnet GmbH im Auftrag und nach Weisung des Kunden. Die die365farmnet GmbH

Mehr

Auftragsdatenverarbeitung Verpflichtungserklärung Los 1

Auftragsdatenverarbeitung Verpflichtungserklärung Los 1 Auftrag gemäß 11 BDSG Vereinbarung zwischen dem / der...lotto Hamburg GmbH... - nachstehend Auftraggeber genannt - und dem / der... - nachstehend Auftragnehmer genannt - 1. Gegenstand und Dauer des Auftrags

Mehr

Datenschutz- und Datensicherheitskonzept der e.consult AG (Kurzversion)

Datenschutz- und Datensicherheitskonzept der e.consult AG (Kurzversion) Datenschutz- und Datensicherheitskonzept der e.consult AG (Kurzversion) I. Ziel des Datenschutzkonzeptes Das Datenschutzkonzept stellt eine zusammenfassende Dokumentation der datenschutzrechtlichen Aspekte

Mehr

Tabelle: Maßnahmen und Datenschutz-Kontrollziele zu Baustein 1.5 Datenschutz

Tabelle: Maßnahmen und Datenschutz-Kontrollziele zu Baustein 1.5 Datenschutz Tabelle: Maßn und Datenschutz-Kontrollziele zu Baustein 1.5 Datenschutz (Verweis aus Maß M 7.5) Basierend auf den IT-Grundschutz-Katalogen Version 2006 Stand: November 2006, Stand der Tabelle: 22.08.07

Mehr

Vereinbarung zum Datenschutz und zur Datensicherheit in Auftragsverhältnissen nach 11 BDSG

Vereinbarung zum Datenschutz und zur Datensicherheit in Auftragsverhältnissen nach 11 BDSG Vereinbarung zum Datenschutz und zur Datensicherheit in Auftragsverhältnissen nach 11 BDSG zwischen......... - Auftraggeber - und yq-it GmbH Aschaffenburger Str. 94 D 63500 Seligenstadt - Auftragnehmer

Mehr

Anlage zur AGB von isaac10 vom [28.05.2015] Auftragsdatenverarbeitung. Präambel

Anlage zur AGB von isaac10 vom [28.05.2015] Auftragsdatenverarbeitung. Präambel Anlage zur AGB von isaac10 vom [28.05.2015] Auftragsdatenverarbeitung Präambel Diese Anlage konkretisiert die datenschutzrechtlichen Verpflichtungen der Vertragsparteien, die sich aus der im Hauptvertrag

Mehr

Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung. (bzgl. der Messung von Online-Angeboten nach dem SZM-Verfahren)

Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung. (bzgl. der Messung von Online-Angeboten nach dem SZM-Verfahren) Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung (bzgl. der Messung von Online-Angeboten nach dem SZM-Verfahren) Zwischen INFOnline GmbH Forum Bonn Nord Brühler Straße 9 53119 Bonn - im nachfolgenden INFOnline oder

Mehr

Datenschutz und Datensicherung (BDSG) Inhaltsübersicht

Datenschutz und Datensicherung (BDSG) Inhaltsübersicht Datenschutz und Datensicherung (BDSG) Inhaltsübersicht Datenschutzziel Datenschutz und Datensicherung Personenbezogene Daten Datenverarbeitung Zulässigkeit personenbezogener Datenverarbeitung Zulässigkeit

Mehr

Muster: Auftrag gemäß 11 BDSG

Muster: Auftrag gemäß 11 BDSG GDD Arbeitskreis Datenschutz Praxis Hinweise: Der nachstehende Mustertext soll eine Orientierungshilfe bieten. Er ist je nach den Umständen des konkreten Einzelfalls anzupassen. Bei komplexen Auftragsverhältnissen

Mehr

Anforderungen an die technischen und organisatorischen Maßnahmen des Auftragnehmers

Anforderungen an die technischen und organisatorischen Maßnahmen des Auftragnehmers Anlage zum Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung Anforderungen an die technischen und organisatorischen Maßnahmen des Auftragnehmers im Rahmen der Auftragsdatenverarbeitung? Wir helfen: www.activemind.de

Mehr

AUSZUG AUS DEM BUNDESDATENSCHUTZGESETZ

AUSZUG AUS DEM BUNDESDATENSCHUTZGESETZ AUSZUG AUS DEM BUNDESDATENSCHUTZGESETZ Auszug aus dem Bundesdatenschutzgesetz in der Fassung vom 14.01.2003, zuletzt geändert am 14.08.2009 1 Allgemeine und gemeinsame Bestimmungen (1) Zweck dieses Gesetzes

Mehr

Vertragsbedingungen zur Auftragsdatenverarbeitung (V-ADV) der myverwalto GbR gemäß 11 Bundesdatenschutzgesetz

Vertragsbedingungen zur Auftragsdatenverarbeitung (V-ADV) der myverwalto GbR gemäß 11 Bundesdatenschutzgesetz Vertragsbedingungen zur Auftragsdatenverarbeitung (V-ADV) der myverwalto GbR gemäß 11 Bundesdatenschutzgesetz 1 Geltungsbereich Die vorliegenden Vertragsbedingungen zur Auftragsdatenverarbeitung enthalten

Mehr

Datenschutzvereinbarung

Datenschutzvereinbarung Zwischen nachstehend Leistungsnehmer genannt und Demal GmbH Sankt-Salvator-Weg 7 91207 Lauf a. d. Pegnitz nachstehend Leistungsgeberin genannt werden aufgrund 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) folgende

Mehr

Vereinbarung Auftrag gemäß 11 BDSG

Vereinbarung Auftrag gemäß 11 BDSG Vereinbarung Auftrag gemäß 11 BDSG Schuster & Walther Schwabacher Str. 3 D-90439 Nürnberg Folgende allgemeinen Regelungen gelten bezüglich der Verarbeitung von Daten zwischen den jeweiligen Auftraggebern

Mehr

RECHENZENTRUM FÜR LOHN UND GEHALT

RECHENZENTRUM FÜR LOHN UND GEHALT DRESDEN HAMELN KOBLENZ STUTTGART VEREINBARUNG ZUR AUFTRAGSDATENVERARBEITUNG (ADV) NACH 11 BDSG Auftragspartnerdaten Auftraggeber: Straße / Nr. PLZ / Ort: HR-Nr.: / / Amtsgericht: Auftragnehmer: _GELO GmbH,

Mehr

Anlage zum Vertrag vom. Vereinbarung über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag

Anlage zum Vertrag vom. Vereinbarung über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag Anlage zum Vertrag vom Vereinbarung über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag O durch Wartung bzw. O Fernwartung *Zutreffendes bitte ankreuzen Diese Anlage konkretisiert die datenschutzrechtlichen

Mehr

Betriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000

Betriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000 Betriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000 Version November 2013 1. Anwendungsbereich Dieses Dokument regelt die Überlassung von Daten zum Zweck der Verarbeitung als Dienstleistung

Mehr

Auftragsdatenverarbeitung nach 11 BDSG

Auftragsdatenverarbeitung nach 11 BDSG . Mustervereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung nach 11 BDSG für BMI und Geschäftsbereich Mustervereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung Stand:Mai 2012 Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung Als

Mehr

Auftrag gemäß 11 BDSG

Auftrag gemäß 11 BDSG Auftrag gemäß 11 BDSG Vereinbarung zwischen der - nachstehend Auftraggeber genannt - und der voba solutions GmbH, Frankfurter Strasse 1, 64720 Michelstadt - nachstehend Auftragnehmer genannt - 1. Gegenstand

Mehr

Lutz Grammann Datenschutz für Administratoren. St. Pius-Stift Cloppenburg 13. Oktober 2010

Lutz Grammann Datenschutz für Administratoren. St. Pius-Stift Cloppenburg 13. Oktober 2010 Lutz Grammann Datenschutz für Administratoren St. Pius-Stift Cloppenburg 13. Oktober 2010 06. Oktober 2010 Datenschutz für Administratoren 1 Erwartungen an Administratoren Mitwirkung bei der Gestaltung

Mehr

Forschungsdaten und Datenschutz 2. Workshop des AK Forschungsdaten

Forschungsdaten und Datenschutz 2. Workshop des AK Forschungsdaten Forschungsdaten und Datenschutz 2. Workshop des AK Forschungsdaten Jan Goebel, DIW Berlin / SOEP Idealvorstellung Idealvorstellung Idealvorstellung Skripte (GitHub, Bitbucket, Codeplane,...) Daten (Dropbox,

Mehr

Auftrag gemaß 11 BDSG Vereinbarung. Webhosting Franken

Auftrag gemaß 11 BDSG Vereinbarung. Webhosting Franken Auftrag gemaß 11 BDSG Vereinbarung zwischen der - nachstehend Auftraggeber genannt - und Webhosting Franken - nachstehend Auftragnehmer genannt - Vorbemerkung Zahlreiche Kunden von Webhosting Franken erheben,

Mehr

Muster zur Funktionsübertragung

Muster zur Funktionsübertragung - Vorlage - Muster zur Funktionsübertragung Version Stand: 1.0 07.08.2014 Ansprechpartner: RA Sebastian Schulz sebastian.schulz@bevh.org 030-2061385-14 A. Anders als im Rahmen einer sog. Auftragsdatenverarbeitung

Mehr

Digitalisierung: Kundendaten und Mitarbeiterdaten in der Cloud Rechtliche Problemfelder

Digitalisierung: Kundendaten und Mitarbeiterdaten in der Cloud Rechtliche Problemfelder Digitalisierung: Kundendaten und Mitarbeiterdaten in der Cloud Rechtliche Problemfelder Rechtsanwalt Marcus Beckmann Beckmann und Norda - Rechtsanwälte Rechtsanwalt Marcus Beckmann Rechtsanwalt Marcus

Mehr

Vernetzung ohne Nebenwirkung, das Wie entscheidet

Vernetzung ohne Nebenwirkung, das Wie entscheidet Vernetzung ohne Nebenwirkung, das Wie entscheidet Rüdiger Wehrmann Der Hessische Datenschutzbeauftragte Gustav-Stresemann-Ring 1, 65189 Wiesbaden Telefon 0611 / 14 08-137 E-Mail: r.wehrmann@datenschutz.hessen.de

Mehr

Vertrag 1 Vertragsparteien 1.1 Anbieter der Software 1.2 Nutzer der Software 2 Gegenstand und Dauer des Vertrags

Vertrag 1 Vertragsparteien 1.1 Anbieter der Software 1.2 Nutzer der Software 2 Gegenstand und Dauer des Vertrags Vertrag über die Bereitstellung der Software "Elternsprechtag Online". 1 Vertragsparteien Dieser Vertrag wird geschlossen zwischen: 1.1 Anbieter der Software Stanggassinger Webdesign Johannes Stanggassinger

Mehr

Auftragsdatenverarbeitung i.s.d. 11 Abs. 2 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Auftragsdatenverarbeitung i.s.d. 11 Abs. 2 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Auftragsdatenverarbeitung i.s.d. 11 Abs. 2 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zwischen dem Teilnehmer am Abschlepp Manager - Auftraggeber - und Eucon GmbH Martin-Luther-King-Weg 2, 48155 Münster -Auftragnehmer-

Mehr

MUSTER FÜR EINEN AUFTRAGSDATENVERTRAG (DEUTSCHLAND, NRW)

MUSTER FÜR EINEN AUFTRAGSDATENVERTRAG (DEUTSCHLAND, NRW) ANHANG 3 zum Leitfaden «Datensicherheit für Lehrpersonen und Schulleitungen» Hrsg.: VBE, GÖD, LCH 2015. Bezug: www.medien-datensicherheit-schulen.info Alle Links sind aktiv geschaltet. MUSTER FÜR EINEN

Mehr

Vertrag Auftragsdatenverarbeitung

Vertrag Auftragsdatenverarbeitung Bonalinostr. 1-96110 Scheßlitz - Telefon: +49 (0)9542 / 464 99 99 email: info@webhosting-franken.de Web: http:// Vertrag Auftragsdatenverarbeitung Auftraggeber und Webhosting Franken Inhaber Holger Häring

Mehr

Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH

Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH Basis der Vereinbarung Folgende Datenschutz & Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) ist gültig für alle mit der FLUXS GmbH (nachfolgend FLUXS

Mehr

Der Datenschutzbeauftragte im medizinischen Unternehmen. Sonnemann/Strelecki GbR

Der Datenschutzbeauftragte im medizinischen Unternehmen. Sonnemann/Strelecki GbR Der Datenschutzbeauftragte im medizinischen Unternehmen Datenschutzbeauftragter als Berufsbezeichnung Der Begriff Datenschutzbeauftragter stellt eine Berufsbezeichnung dar. Anlässlich der beantragten registergerichtlichen

Mehr

vom 15. Januar 1991 (ABl. 1991 S. 36), geändert durch Verordnung vom 17. Januar 1995 (ABl. S. 41) Inhaltsverzeichnis

vom 15. Januar 1991 (ABl. 1991 S. 36), geändert durch Verordnung vom 17. Januar 1995 (ABl. S. 41) Inhaltsverzeichnis Verordnung zum Schutz von Patientendaten DSVO KH-Pfalz 50.02 Verordnung der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) zum Schutz von Patientendaten in kirchlichen Krankenhäusern (DSVO

Mehr

Auftragsdatenverarbeitung gemäß 11 BDSG Vereinbarung zwischen dem / der

Auftragsdatenverarbeitung gemäß 11 BDSG Vereinbarung zwischen dem / der Auftragsdatenverarbeitung gemäß 11 BDSG Vereinbarung zwischen dem / der... - nachstehend Auftraggeber genannt - und dem / der Grafischen Druckservice GmbH, Heinrich-Krumm-Str. 18 63073 Offenbach am Main

Mehr

BYOD Bring Your Own Device

BYOD Bring Your Own Device BYOD Bring Your Own Device Was ist das Problem? So könnt ihr es regeln. Bruno Schierbaum Berater bei der BTQ Niedersachsen GmbH BTQ Niedersachsen GmbH Donnerschweer Straße 84; 26123 Oldenburg Fon 0441/8

Mehr

Nutzung dieser Internetseite

Nutzung dieser Internetseite Nutzung dieser Internetseite Wenn Sie unseren Internetauftritt besuchen, dann erheben wir nur statistische Daten über unsere Besucher. In einer statistischen Zusammenfassung erfahren wir lediglich, welcher

Mehr

Checkliste für die Prüfung von Auftragnehmern im Rahmen der Auftragsdatenverarbeitung

Checkliste für die Prüfung von Auftragnehmern im Rahmen der Auftragsdatenverarbeitung Checkliste für die Prüfung von Auftragnehmern im Rahmen der Auftragsdatenverarbeitung Erstprüfung und Folgeprüfung Seite 1 von 12 1 Gesetzliche Grundlagen zu technisch organisatorischen Maßnahmen 1.1 9

Mehr

Anlage zum Vertrag vom. Auftragsdatenverarbeitung

Anlage zum Vertrag vom. Auftragsdatenverarbeitung Anlage zum Vertrag vom Auftragsdatenverarbeitung Diese Anlage konkretisiert die datenschutzrechtlichen Verpflichtungen der Vertragsparteien, die sich aus der im Dienstvertrag/Werkvertrag (Hauptvertrag)

Mehr

Vorgehensweise Auftragsdatenverarbeitungsvertrag

Vorgehensweise Auftragsdatenverarbeitungsvertrag Vorgehensweise Auftragsdatenverarbeitungsvertrag Beiliegend finden Sie unseren Auftragsdatenverarbeitungsvertrag. Diesen benötigen Sie, sobald Sie personenbezogene Daten an einen Dienstleister weitergeben.

Mehr

Stabsstelle Datenschutz. Mustervereinbarung zur Datenverarbeitung im Auftrag einer öffentlichen Stelle...

Stabsstelle Datenschutz. Mustervereinbarung zur Datenverarbeitung im Auftrag einer öffentlichen Stelle... Stabsstelle Datenschutz Mustervereinbarung zur Datenverarbeitung im Auftrag einer öffentlichen Stelle... Vereinbarung über die Datenverarbeitung im Auftrag (personenbezogene Daten / Sozialdaten) Zwischen..,

Mehr

Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung (ADV) nach 11 BDSG. Präambel

Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung (ADV) nach 11 BDSG. Präambel Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung (ADV) nach 11 BDSG zwischen nachstehend Auftraggeber genannt und DreamRobot GmbH, Eckendorfer Str. 2-4, 33609 Bielefeld, nachfolgend Auftragnehmer genannt beide

Mehr

... - nachstehend Auftraggeber genannt - ... - nachstehend Auftragnehmer genannt

... - nachstehend Auftraggeber genannt - ... - nachstehend Auftragnehmer genannt Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung gemäß 11 Bundesdatenschutzgesetz zwischen... - nachstehend Auftraggeber genannt - EDV Sachverständigen- und Datenschutzbüro Michael J. Schüssler Wirtschaftsinformatiker,

Mehr

Vereinbarung gemäß 11 BDSG zur Auftragsdatenverarbeitung

Vereinbarung gemäß 11 BDSG zur Auftragsdatenverarbeitung Vereinbarung gemäß 11 BDSG zur Auftragsdatenverarbeitung Vereinbarung zwischen Worldsoft AG Churerstrasse 158 8808 Pfäffikon SZ Schweiz - nachstehend Auftragnehmer genannt - und Name, Vorname Firma Straße,Nr.

Mehr

Leseprobe zum Download

Leseprobe zum Download Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen

Mehr

Neues vom DFN-MailSupport. Andrea Wardzichowski, DFN Stuttgart 63. DFN-Betriebstagung 27./28.10.2015, Berlin

Neues vom DFN-MailSupport. Andrea Wardzichowski, DFN Stuttgart 63. DFN-Betriebstagung 27./28.10.2015, Berlin Neues vom DFN-MailSupport Andrea Wardzichowski, DFN Stuttgart 63. DFN-Betriebstagung 27./28.10.2015, Berlin Nutzer September 2015 September Einrichtungen 48 Domains 4049 Empfänger 507.972 Verteilung pre-post-queue-filtering

Mehr

Auftragsdatenverarbeitung - Anlage. Hauptvertrages. Präambel

Auftragsdatenverarbeitung - Anlage. Hauptvertrages. Präambel Auftragsdatenverarbeitung - Anlage Auftraggeber Auftragnehmer Hauptvertrag Datum des Hauptvertrages Präambel Diese Anlage konkretisiert die datenschutzrechtlichen Verpflichtungen gemäß 11 Bundesdatenschutzgesetz

Mehr

Übersicht über den Geltungsbereich der DATENSCHUTZ- ORDNUNG

Übersicht über den Geltungsbereich der DATENSCHUTZ- ORDNUNG Name der Freien evangelischen Gemeinde, der Einrichtung oder des Werkes, die diesen Antrag stellt Freie evangelische Gemeinde Musterort Anschrift ( Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) der oben genannten Einrichtung

Mehr

Verordnung zur Durchführung der Anordnung über den kirchlichen Datenschutz (KDO-DVO) Vom 23. Juni 2003 (KA 2003 Nr. 197)

Verordnung zur Durchführung der Anordnung über den kirchlichen Datenschutz (KDO-DVO) Vom 23. Juni 2003 (KA 2003 Nr. 197) Verordnung zur Durchführung der Anordnung über den kirchlichen Datenschutz (KDO-DVO) Vom 23. Juni 2003 (KA 2003 Nr. 197) I. Zu 3 a KDO (Meldung von Verfahren automatisierter Verarbeitung) (1) Sofern Verfahren

Mehr

Datendienste und IT-Sicherheit am 11.06.2015. Cloud Computing und der Datenschutz (k)ein Widerspruch?

Datendienste und IT-Sicherheit am 11.06.2015. Cloud Computing und der Datenschutz (k)ein Widerspruch? Datendienste und IT-Sicherheit am 11.06.2015 Cloud Computing und der Datenschutz (k)ein Widerspruch? Datensicherheit oder Datenschutz? 340 Datenschutz Schutz des Einzelnen vor Beeinträchtigung seines 220

Mehr

Auftragsdatenverarbeitung gemäß 11 BDSG

Auftragsdatenverarbeitung gemäß 11 BDSG Vereinbarung zwischen dem / der - nachstehend Auftraggeber genannt - und der tribus IT GmbH & Co. KG Schlaraffiastrasse 1-44867 Bochum - nachstehend Auftragnehmer genannt - Präambel Zwischen den Parteien

Mehr

Diese Website und das Leistungsangebot von www.pflegemit-herz.de werden von der. Anke Reincke - Häusliche Krankenpflege und Seniorenbetreuung

Diese Website und das Leistungsangebot von www.pflegemit-herz.de werden von der. Anke Reincke - Häusliche Krankenpflege und Seniorenbetreuung Datenschutzbestimmung 1. Verantwortliche Stelle Diese Website und das Leistungsangebot von www.pflegemit-herz.de werden von der Anke Reincke - Häusliche Krankenpflege und Seniorenbetreuung Pieskower Straße

Mehr

Vereinbarung. über elektronische Schließanlagen und Zutrittskontrollsysteme. zwischen dem Vorstand und dem Betriebs/Personalrat

Vereinbarung. über elektronische Schließanlagen und Zutrittskontrollsysteme. zwischen dem Vorstand und dem Betriebs/Personalrat Vereinbarung über elektronische Schließanlagen und Zutrittskontrollsysteme bei den XXXXXX XXXXXXXXXXXXXX zwischen dem Vorstand und dem Betriebs/Personalrat Präambel Zwischen dem Vorstand und der Arbeitnehmervertretung

Mehr

Vertrag über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten im Auftrag gemäß 11 Bundesdatenschutzgesetz

Vertrag über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten im Auftrag gemäß 11 Bundesdatenschutzgesetz Vertrag über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten im Auftrag gemäß 11 Bundesdatenschutzgesetz zwischen [Bitte tragen Sie Ihre Firma hier ein] nachfolgend Auftraggeber genannt

Mehr

Technische und organisatorische Maßnahmen der

Technische und organisatorische Maßnahmen der Seite 1 von 8 der Inhaltsverzeichnis: 1. Einleitung 2. Gesetzliche Grundlage 3. zur Umsetzung 3.1 Zutrittskontrolle 3.2 Zugangskontrolle 3.3 Zugriffskontrolle 3.4 Weitergabekontrolle 3.5 Eingabekontrolle

Mehr

Stabsstelle Datenschutz. Anlage zu 5 der Mustervereinbarung zur Datenverarbeitung im Auftrag einer nicht öffentlichen Stelle...

Stabsstelle Datenschutz. Anlage zu 5 der Mustervereinbarung zur Datenverarbeitung im Auftrag einer nicht öffentlichen Stelle... Stabsstelle Datenschutz Anlage zu 5 der Mustervereinbarung zur Datenverarbeitung im Auftrag einer nicht öffentlichen Stelle... Anlage zu 5 Abs. 5 der Vereinbarung Technische und organisatorische ( 9 /

Mehr

Verordnung zur Durchführung der Anordnung über den kirchlichen Datenschutz (KDO-DVO) in der Diözese Hildesheim

Verordnung zur Durchführung der Anordnung über den kirchlichen Datenschutz (KDO-DVO) in der Diözese Hildesheim Verordnung zur Durchführung der Anordnung über den kirchlichen Datenschutz (KDO-DVO) in der Diözese Hildesheim Kirchlicher Anzeiger für das Bistum Hildesheim vom 31.10.2003, Nr. 10, Seite 233 ff. I. Zu

Mehr

Information und Ausfüllhilfe zum Auftrag zur Datenverarbeitung

Information und Ausfüllhilfe zum Auftrag zur Datenverarbeitung Information und Ausfüllhilfe zum Auftrag zur Datenverarbeitung 1. Bitte füllen Sie alle gelb markierten Stellen im nachfolgenden ADV aus: o Seite 1: Firmenanschrift o Seite 4: Ort, Datum Funktion und Unterschrift

Mehr

Scopevisio AG Abteilung Auftragsdatenverarbeitung Rheinwerkallee 3

Scopevisio AG Abteilung Auftragsdatenverarbeitung Rheinwerkallee 3 Scopevisio AG Abteilung Auftragsdatenverarbeitung Rheinwerkallee 3 53227 Bonn Copyright Scopevisio AG. All rights reserved. Seite 1 von 11 Copyright Scopevisio AG. All rights reserved. Seite 2 von 11 Inhalt

Mehr

HDI-Gerling Industrie Versicherung AG

HDI-Gerling Industrie Versicherung AG HDI-Gerling Industrie Versicherung AG Online-Partnerportal Nutzungsvereinbarung für Versicherungsnehmer HDI-Gerling Industrie Versicherung AG Niederlassung Schweiz Dufourstrasse 46 8034 Zürich Telefon:

Mehr

Rechtlicher Rahmen für Lernplattformen

Rechtlicher Rahmen für Lernplattformen Rechtlicher Rahmen für Lernplattformen Johannes Thilo-Körner Plattlinger Str. 58a, 94486 Osterhofen, Mobil.: 0151 / 61 61 46 62; Tel.: 09932 / 636 13 66-0, Fax.: 09932 / 636 13 66-9 E-Mail: Johannes@Thilo-Koerner-Consulting.de,Web:

Mehr

Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung gemäß 11 BDSG

Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung gemäß 11 BDSG Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung gemäß 11 BDSG zwischen den Kunde (im Weiteren Auftraggeber genannt): Kundennummer Firma Zeichnungsberechtigte Person Straße / Nr. Land / PLZ / Ort RegisterNummer

Mehr

Bestimmungen zur Datenverarbeitung

Bestimmungen zur Datenverarbeitung Bestimmungen zur Datenverarbeitung im Auftrag der/des gegenüber der Seite 1 von 14 - nachstehend Auftraggeber genannt - deltra Business Software GmbH & Co. KG, Gildestr.9, 32760 Detmold 1 Gegenstand und

Mehr

Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung gem. 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung gem. 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung gem. 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zwischen der CSL-Beratung UG haftungsbeschränkt und - nachstehend Auftragnehmer genannt - dem Benutzer des Beratungsassistenten

Mehr

Datenschutz- und Vertraulichkeitsvereinbarung

Datenschutz- und Vertraulichkeitsvereinbarung Datenschutz- und Vertraulichkeitsvereinbarung zwischen der Verein - nachstehend Verein genannt - und der Netxp GmbH Mühlstraße 4 84332 Hebertsfelden - nachstehend Vertragspartner genannt - wird vereinbart:

Mehr

Technische und organisatorische Maßnahmen des Auftragnehmers gemäß 9 BDSG

Technische und organisatorische Maßnahmen des Auftragnehmers gemäß 9 BDSG Technische und organisatorische Maßnahmen des Auftragnehmers gemäß 9 BDSG Die Server von blau direkt werden in einem Nürnberger Rechenzentrum betrieben. Mit den beteiligten Dienstleistern wurden ordnungsgemäße

Mehr

Mustervereinbarung zum Datenschutz und zur Datensicherheit in Auftragsverhältnissen nach 11 BDSG Stand 28. September 2010

Mustervereinbarung zum Datenschutz und zur Datensicherheit in Auftragsverhältnissen nach 11 BDSG Stand 28. September 2010 Dezernat Datenschutz Seite 1 Mustervereinbarung zum Datenschutz und zur Datensicherheit in Auftragsverhältnissen nach 11 BDSG Stand 28. September 2010 Vorbemerkung: Die nachstehende Mustervereinbarung

Mehr

Datenschutz und Schule

Datenschutz und Schule Datenschutz und Schule - erste Impulse zum Themenbereich - Referent: Ingo Nebe Staatliches Schulamt Nordthüringen, Bahnhofstraße 18, 37339 Leinefelde-Worbis www.schulamt-nordthueringen.de Datenschutz und

Mehr

Ende von Vertragsbeziehungen

Ende von Vertragsbeziehungen Ende von Vertragsbeziehungen Ende von Vertragsbeziehungen oder Alles hat (hoffentlich!) mal ein Ende! 170 Ende von Vertragsbeziehungen Vertragsbeziehungen enden: regulär durch vollständig erbrachten Leistungsaustausch

Mehr

1.1.4 Wissen, was unter Verbot mit Erlaubnisvorbehalt 1.1.5. schützen. 1.1.7 Wissen, was man unter personenbezogenen 1.1.8 1.1.

1.1.4 Wissen, was unter Verbot mit Erlaubnisvorbehalt 1.1.5. schützen. 1.1.7 Wissen, was man unter personenbezogenen 1.1.8 1.1. Datenschutz DLGI Dienstleistungsgesellschaft für Informatik Am Bonner Bogen 6 53227 Bonn Tel.: 0228-688-448-0 Fax: 0228-688-448-99 E-Mail: info@dlgi.de, URL: www.dlgi.de Dieser Syllabus darf nur in Zusammenhang

Mehr

Verordnung zum Schutz von Patientendaten in kirchlichen Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen (DSVO-KH)

Verordnung zum Schutz von Patientendaten in kirchlichen Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen (DSVO-KH) Verordnung zum Schutz von Patientendaten DSVO-KH 858-1 Archiv Verordnung zum Schutz von Patientendaten in kirchlichen Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen (DSVO-KH) vom 10. Oktober

Mehr

1. Vertragsgegenstand

1. Vertragsgegenstand 1. Vertragsgegenstand Der Auftraggeber bietet dem Auftragnehmer an, Leistungen im Bereich Konstruktion und Zeichnungen an ihn zu vergeben. Je nach Sachlage handelt es sich um komplette in sich geschlossene

Mehr

Muster zur Ausschreibung

Muster zur Ausschreibung Zwischen dem VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V. Stresemannallee 15 60596 Frankfurt am Main 1. Gegenstand der Vereinbarung - nachstehend Auftraggeber genannt - und dem /

Mehr

Checkliste: Technische und organisatorische Maßnahmen

Checkliste: Technische und organisatorische Maßnahmen Checkliste: Technische und organisatorische Maßnahmen Folgende technische und organisatorische Maßnahmen wurden nach 9 BDSG für folgende verantwortliche Stelle getroffen: Musterstein GmbH Musterweg 2 4

Mehr

Host-Providing-Vertrag

Host-Providing-Vertrag Host-Providing-Vertrag Zwischen im Folgenden Anbieter genannt und im Folgenden Kunde genannt wird folgender Vertrag geschlossen: 1 Gegenstand des Vertrages (1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Bereitstellung

Mehr

II 1 Verantwortung der Leitung II 1.13 Datenschutzkonzept. Gültigkeitsbereich Verantwortlich Team

II 1 Verantwortung der Leitung II 1.13 Datenschutzkonzept. Gültigkeitsbereich Verantwortlich Team Gültigkeitsbereich Verantwortlich Team Zweck AWO RV Halle Merseburg und alle Tochtergesellschaften GF Datenschutzbeauftragter ist Prozessverantwortlich Alle MA sind durchführungsverantwortlich Zweck des

Mehr

Anlage zum Zertifikat TUVIT-TSP5519.14 Seite 1 von 7

Anlage zum Zertifikat TUVIT-TSP5519.14 Seite 1 von 7 Anlage zum Zertifikat TUVIT-TSP5519.14 Seite 1 von 7 Zertifizierungssystem Die Zertifizierungsstelle der TÜV Informationstechnik GmbH führt Zertifizierungen auf der Basis des folgenden Produktzertifizierungssystems

Mehr

HDI-Gerling Industrie Versicherung AG

HDI-Gerling Industrie Versicherung AG HDI-Gerling Industrie Versicherung AG Online-Partnerportal Nutzungsvereinbarung für Broker HDI-Gerling Industrie Versicherung AG Niederlassung Schweiz Dufourstrasse 46 8034 Zürich Telefon: +41 44 265 47

Mehr

Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung gem. 11 BDSG

Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung gem. 11 BDSG Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung gem. 11 BDSG zwischen. - nachstehend Auftraggeber genannt - und. - nachstehend Auftragnehmer genannt - 1. Gegenstand und Dauer des Auftrags Der Auftragnehmer

Mehr

Stabsstelle Datenschutz. Vereinbarung über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag durch Wartung bzw. Fernwartung...

Stabsstelle Datenschutz. Vereinbarung über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag durch Wartung bzw. Fernwartung... Stabsstelle Datenschutz Vereinbarung über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag durch Wartung bzw. Fernwartung... Vereinbarung über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag durch

Mehr

Quelle: Kirchliches Amtsblatt 2005 / Stück 10

Quelle: Kirchliches Amtsblatt 2005 / Stück 10 Quelle: Kirchliches Amtsblatt 2005 / Stück 10 Nr.147. Gesetz zum Schutz von Patientendaten in katholischen Krankenhäusern und Einrichtungen im Erzbistum Paderborn - PatDSG Zum Schutz von personenbezogenen

Mehr

Auftragsdatenverarbeiter: Darf s ein bißchen mehr sein?

Auftragsdatenverarbeiter: Darf s ein bißchen mehr sein? Auditprozess beim Auftragsdatenverarbeiter: Darf s ein bißchen mehr sein? Itella Information GmbH Klaus Martens QMB Datenschutzbeauftragter 1 04.11.2011 2011 Itella Information GmbH, Klaus Martens Itella

Mehr