Musterbriefe zur VOB Ausgabe Mai 2010

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1 Verband Fenster + Fassade Walter-Kolb-Str. 1-7, Frankfurt T: , Fax: vff@window.de, Internet: Musterbriefe zur VOB Ausgabe Mai 2010

2 Grundsätzliches zur Verwendung der Musterbriefe Bei den in der Loseblattsammlung befindlichen Musterbriefen handelt es sich um komplettierungsbedürftige Formulierungsvorschläge auf der Grundlage des Textes der VOB. Vor der Verwendung eines Musterbriefs ist in jedem Einzelfall zu prüfen, ob und in welcher Fassung ein Musterbrief Verwendung finden kann. Denkbar ist, dass der Vertrag oder etwaige ergänzende Regelungswerke (wirksame?) von der VOB abweichende Maßgaben enthalten, die es entsprechend in jedem Verwendungsfall zu beachten gilt. Inhaltsverzeichnis Protokoll / Niederschrift über ein Telefongespräch Musterbriefe zu 2 Abs. 5 VOB/B zu 2 Abs. 6 VOB/B zu 3 Abs. 1 VOB/B zu 3 Abs. 2 VOB/B zu 4 Abs. 3 VOB/B zu 4 Abs. 5 VOB/B zu 4 Abs. 5 VOB/B zu 4 Abs. 7 VOB/B zu 4 Abs. 10 VOB/B zu 6 Abs. 1 VOB/B zu 12 Abs. 1 VOB/B zu 12 Abs. 2 VOB/B zu 12 VOB/B zu 13 Abs. 5 VOB/B Änderung des Bauentwurfs oder anderen Anordnungen des AG Anspruch auf besondere Vergütung Ausführungsunterlagen Höhenfestpunkte und Hauptachsen Bedenkenmitteilung Schutz der Leistung (Hinweise zur Mitwirkungspflicht) Schutz der Leistung (Mahnung zur Mitwirkung) Antwort auf Mängelanzeige (vor der Abnahme) Feststellung des Leistungszustandes Behinderungsanzeige Abnahmeverlangen (Gesamtabnahme) Abnahmeverlangen (Teilabnahme) Mahnung zur Durchführung der Abnahme Antwort auf Mängelanzeige (nach der Abnahme) Formulare Hinweise zur Verwendung der Abnahmebescheinigungen zu 12 VOB/B Abnahmebescheinigung (Auftraggeber) zu 12 VOB/B Abnahmebescheinigung

3 Protokoll/Niederschrift über ein Telefongespräch Betrifft: Anrufer: Baumaßnahme... Name und Tätigkeit für den Auftraggeber Datum und Zeit: Anordnung: Anweisung: Entscheidung: Wir bestätigen die uns soeben übermittelte Entscheidung über die Oberflächenbeschichtung der Fenster wie folgt Insoweit ihre Entscheidung eine Änderungsanordnung beinhaltet, zeigen wir höchstvorsorglich Ansprüche nach 2 Abs. 5 bzw. 2 Abs. 6 VOB/B an. Name + Unterschrift des Angerufenen: Herr/Frau.. aus unserem Büro hat dieses Gespräch mitgehört. Name + Unterschrift:

4 zu 2 Abs. 5 VOB/B Vergütung des Auftragnehmers bei Änderung des Bauentwurfs oder bei anderen Anordnungen des Auftraggebers hier: Vereinbarung eines neuen Preises; 2 Abs. 5 VOB/B wir beziehen uns auf (...). Sie haben eine Änderung des Bauentwurfs/eine andere Anordnung im Sinne des 2 Abs. 5 VOB/B vorgenommen. Nach 2 Abs. 5 VOB/B ist nunmehr ein neuer Preis unter Berücksichtigung der Mehr- oder Minderkosten zu vereinbaren. Die Vereinbarung soll gemäß 2 Abs. 5 VOB/B vor der Ausführung getroffen werden. Im Hinblick auf die von Ihnen vorgenommene Änderung des Bauentwurfs/Anordnung (...) sind die (entstandenen) Mehrkosten mit (...) zu beziffern. (Ggf.: Mit Blick auf die von Ihnen vorgenommenen Leistungsänderungen erhalten Sie anliegend unser Nachtragsangebot Nr. (...) vom (...), dem Sie die Preise für die geänderten Leistungen entnehmen können, mit der Bitte um möglichst zeitnahe Beauftragung). Wir bitten um Rückäußerung bis spätestens zum (...).

5 zu 2 Abs. 6 VOB/B Ankündigung des Anspruchs auf besondere Vergütung hier: Ankündigung des Anspruchs auf besondere Vergütung; 2 Abs. 6 VOB/B wir beziehen uns auf Ihr Schreiben vom (...)/das Telefonat mit (...). Wir stellen fest, dass von Ihnen die nachfolgend bezeichneten Leistungen: (...) gefordert wurden. Da insofern im Vertrag nicht vorgesehene Leistungen gefordert werden, haben wir gemäß 2 Abs. 6 VOB/B einen Anspruch auf besondere Vergütung. Gemäß 2 Abs. 6 VOB/B kündigen wir Ihnen unseren Anspruch auf besondere Vergütung mit dem vorliegenden Schreiben an.

6 zu 3 Abs. 1 VOB/B Ausführungsunterlagen hier: Ausführungsunterlagen; 3 Abs. 1 VOB/B nach 3 Abs. 1 VOB/B hat der Auftraggeber die für die Ausführung nötigen Unterlagen dem Auftragnehmer rechtzeitig zu übergeben. Um die technische Klärung und die termingerechte Ausführung (Montage) der Elemente sicherstellen zu können, benötigen wir deshalb bis zum (...) nachfolgend aufgelisteten Unterlagen und Angaben. 1. alle Ausführungspläne (Ansichten, Einzel- und Detailzeichnungen, Gesamtzeichnungen) entsprechend 15 Abs. 1 Abs. 5 HOAI, aus denen die Lage der Elemente bzw. Fassade in der Gebäudehülle, die Einbausituation (z. B. seitlicher, oberer und unterer Anschluss einschl. kompletter Vermaßung) und Sondersituationen eindeutig zu ersehen sind, 2. vollständige Materialangaben zum Tragwerk (Rohbau) 3. alle relevanten Abhängigkeiten zu Vor- und Folgegewerken Wir bitten um entsprechende Veranlassung.

7 zu 3 Abs. 2 VOB/B Höhenfestpunkte und Hauptachsen hier: Höhenfestpunkte und Hauptachsen; 3 Abs. 2 VOB/B nach 3 Abs. 2 VOB/B und im Übrigen auch nach VOB/C DIN Nr bzw. DIN Nr hat der Auftraggeber in unmittelbarer Nähe der baulichen Anlage Höhenfestpunkte in jedem Geschoss zu schaffen und die Hauptachsen anzulegen. Nach den RAL-Montagerichtlinien soll der maximale Abstand von der Einbaustelle nicht mehr als 10 Meter betragen. Wir bitten um entsprechende Veranlassung, da ansonsten die technische Klärung bzw. die Ausführung (Montage) der Elemente nicht erfolgen kann.

8 zu 4 Abs. 3 VOB/B Bedenkenmitteilung hier: Bedenken gegen (...); 4 Abs. 3 VOB/B gemäß 4 Abs. 3 VOB/B hat der Auftragnehmer seine Bedenken gegen u.a. (...) schriftlich mitzuteilen. 4 Abs. 3 VOB/B entsprechend weisen wir darauf hin, dass insbesondere Bedenken gegen (...) bestehen, die unter Umständen zu späteren Mängeln, Schäden o.ä. führen könnten. Im einzelnen teilen wir folgendes mit: (...) Wir bitten bis spätestens zum (...) um Ihre schriftliche Stellungnahme zu den oben dargestellten Bedenken. Wir weisen bereits jetzt darauf hin, dass wir eine Haftung für etwaige Mängel oder Schäden, die aus den obigen angesprochenen Punkten resultieren, ablehnen.

9 Schutz der Leistung (Hinweise zur Mitwirkungs- zu 4 Abs. 1 und 5 VOB/B pflicht) hier: Schutz der Leistung; 4 Abs. 1 und 5 VOB/B Sie haben sich für ein technisch und handwerklich hochwertiges Produkt entschieden, das schon während der Bauphase umfangreiche Schutzmaßnahmen benötigt. Ihnen als Auftraggeber, ggf. Ihrem bevollmächtigten Vertreter, fallen nach gültiger Rechtslage und der VOB Aufgaben zu, auf die wir mit diesem Schreiben hinweisen möchten. Wir haben in diesem Zusammenhang Kommentierungen und Informationen zu diesem Thema im beigefügten Informationsblatt zusammengefasst. Besonders darauf hinweisen möchten wir, dass laut VOB unsere Nachfolgegewerke wie Putzer, Estrichleger, Maler usw. der Schutz unserer Leistung als vertraglich geschuldete Nebenleistungsverpflichtung trifft. Grundsätzlich anzumerken ist, dass darüber hinausgehende besondere Schutzmaßnahmen kalkulierbar ausgeschrieben sein müssen. Bei der Erstellung eines Schutzkonzeptes mit entsprechenden produktverträglichen Materialien sind wir selbstverständlich gern behilflich. Für Rückfragen und weitere Erläuterungen steht Ihnen unser Herr ( ) gerne zur Verfügung.

10 zu 4 Abs. 5 VOB/B Schutz der Leistung hier: Schutz der Leistung; 4 Abs. 5 VOB/B wir beziehen uns auf Ihr Schreiben vom (...)/das mit (...) geführte Telefonat vom (...). Richtig ist, dass wir gemäß 4 Abs. 5 VOB/B u.a. die von uns ausgeführten Leistungen bis zur Abnahme vor Beschädigung und Diebstahl zu schützen haben. Wir erinnern in diesem Zusammenhang aber daran, dass Sie nach 4 Abs. 1 VOB/B für die Aufrechterhaltung der allgemeinen Ordnung auf der Baustelle zu sorgen und das Zusammenwirken der verschiedenen Unternehmen zu regeln haben. Festzustellen ist jedoch in diesem Zusammenhang, dass (...). Für den Fall, dass Sie weiterhin Ihren Verpflichtungen nach 4 Abs. 1 VOB/B nicht nachkommen, behalten wir uns die Geltendmachung von sämtlichen hieraus entstehenden Kosten vor. Zu Ihrer Kenntnisnahme haben wir das Merkblatt des Verbandes der Fenster- und Fassadenhersteller e.v. HO.08-Maßnahmen zum Schutz von Fenstern und Außentüren während der Bauphase beigefügt.

11 zu 4 Abs. 7 VOB/B Antwort auf Mängelanzeige (vor der Abnahme) hier: Ihre Aufforderung zur Mängelbeseitigung v. ( ) mit Ihrem Schreiben/Anruf vom ( ) haben Sie uns über eine Beanstandung an unserer Leistung informiert und uns im Rahmen unserer vertraglichen Verpflichtungen zur Nachbesserung aufgefordert. Wir bestätigen Ihnen unsere grundsätzliche Bereitschaft, etwaige Mängel, die auf vertragswidrige Leistungen unseres Hauses zurückzuführen sind, kostenlos zu beseitigen. Unsere Montageleitung wird deshalb kurzfristig mit Ihnen Verbindung aufnehmen. Für den Fall, dass sich bei der Inaugenscheinnahme herausstellen sollte, dass die Ursache Ihrer Beanstandung nicht auf einen Mangel an unserer Leistung zurückzuführen ist, machen wir schon jetzt darauf aufmerksam, dass wir für die dann unberechtigte Inanspruchnahme unserer Leistungen unseren Aufwand wie folgt abrechnen werden. Angebot: je Arbeitsstunde (einschl. An- und Abfahrt) + MWSt je Kilometer Fahrleistung (An- und Abfahrt) + MWSt Als Zeichen Ihres Einverständnisses bitten wir um schriftliche Bestätigung.

12 zu 4 Abs. 10 VOB/B Gemeinsame Feststellung des Leistungszustandes hier: Gemeinsame Feststellung des Leistungszustandes; 4 Abs. 10 VOB/B wir haben für Sie am vorbezeichneten Bauvorhaben insbesondere die nachfolgenden Leistungen/Arbeiten ausgeführt: (...). Die oben angesprochenen Teile unserer Leistung werden durch die weitere Ausführung der Prüfung und Feststellung entzogen. Es ist nunmehr veranlasst, gemäß 4 Abs. 10 VOB/B vorzugehen und den Leistungszustand unserer Leistungen gemeinsam festzustellen. Als Termin hierfür schlagen wir den (Anm.: Datum, Uhrzeit, Ort) vor. Wir bitten um schriftliche Terminbestätigung bis spätestens zum (...).

13 zu 6 Abs. 1 VOB/B Behinderungsanzeige hier: Behinderungsanzeige; 6 Abs. 1 VOB/B wir teilen gemäß 6 Abs. 1 VOB/B mit, dass wir in der ordnungsgemäßen Ausführung unserer Leistungen behindert sind. Die Behinderung stellt sich im einzelnen dar wie folgt: (...) Die Behinderung ist insofern durch Umstände aus Ihrem Risikobereich verursacht. Wir weisen darauf hin, dass die oben dargestellten Behinderungen zu einer Verlängerung unserer Ausführungsfristen gemäß 6 Abs. 2 VOB/B führen. Die Geltendmachung sämtlicher Kosten, die aus den Verzögerungen entstehen, behalten wir uns ausdrücklich vor.

14 zu 12 Abs. 1 VOB/B Abnahmeverlangen (Gesamtleistung) hier: Abnahme; 12 Abs. 1 VOB/B hiermit teilen wir Ihnen mit, dass die von uns auszuführenden Leistungen für das o.g. Bauvorhaben fertiggestellt sind. Wir beantragen deshalb, entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen möglichst umgehend die formelle Abnahme durchzuführen. Nach 12 Abs. 1 VOB/B hat die Abnahme binnen 12 Werktagen nach der Fertigstellung zu erfolgen. Als Termin schlagen wir den (Anm.: Datum, Uhrzeit, Ort) vor. Sollte der Termin für Sie nicht möglich sein, bitten wir Sie, mit uns bis zum (...) einen neuen Termin zu vereinbaren. In diesem Zusammenhang weisen wir auch auf die gesetzlichen Bestimmungen nach 640 Abs. 1 Satz 3 BGB hin, wonach die Leistung als abgenommen gilt, wenn Sie von Ihnen nicht innerhalb einer angemessenen Frist abgenommen wird. Hinweis Ist vertraglich (wirksam?) eine von der VOB abweichende Abnahmefrist vereinbart, ist Abs. 2 Satz 2 dieses Musterbriefes entsprechend abzuändern.

15 zu 12 Abs. 2 VOB/B Abnahmeverlangen (Teilleistung) (Anm.: Genaue Angabe der vertraglichen und in sich abgeschlossenen Teilleistung) hier: Abnahme; 12 Abs. 2 VOB/B hiermit teilen wir Ihnen mit, dass die von uns oben näher beschriebene Teilleistung für das o.g. Bauvorhaben fertiggestellt ist. Wir beantragen deshalb, entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen möglichst umgehend die formelle Abnahme durchzuführen. Nach 12 Abs. 2 VOB/B hat die Abnahme binnen 12 Werktagen nach der Fertigstellung zu erfolgen. Als Termin schlagen wir den (Anm.: Datum, Uhrzeit, Ort) vor. Sollte der Termin für Sie nicht möglich sein, bitten wir Sie, mit uns bis zum (...) einen neuen Termin zu vereinbaren. In diesem Zusammenhang weisen wir auch auf die gesetzlichen Bestimmungen nach 640 Nr. 1 Satz 3 BGB hin, wonach die Leistung als abgenommen gilt, wenn Sie von Ihnen nicht innerhalb einer angemessenen Frist abgenommen wird. Hinweis Ist vertraglich (wirksam?) eine von der VOB abweichende Abnahmefrist vereinbart, ist Abs. 2 Satz 2 dieses Musterbriefes entsprechend abzuändern. Die Teilabnahmefähigkeit ist vorher unbedingt vertraglich zu prüfen.

16 zu 12 VOB/B Mahnung zur Durchführung der Abnahme hier: Mahnung zur Durchführung der Abnahme; 12 VOB/B mit Schreiben vom (...) haben wir Ihnen angezeigt, dass wir unsere Leistungen vertragsgemäß fertiggestellt haben. Unserer Bitte, dementsprechend die Abnahme durchzuführen, sind Sie bis heute nicht gefolgt. Wir bitten deshalb erneut, die Abnahme umgehend, spätestens bis zum (...) durchzuführen. Bitte stimmen Sie den genauen Termin mit uns ab. Sollte die Abnahme nicht bis zum (...) erfolgt sein, weisen wir schon jetzt darauf hin, dass die infolge des Abnahmeverzuges sich ergebenden Folgen zu Ihren Lasten gehen und nach 640 BGB unsere Leistung spätestens mit dem (Datum) als abgenommen gilt.

17 zu 13 Abs. 5 VOB/B Antwort auf Mängelanzeige (nach der Abnahme) hier: Ihre Aufforderung zur Mängelbeseitigung v. ( ) mit Ihrem Schreiben/Anruf vom ( ) haben Sie uns über eine Beanstandung an unserer Leistung informiert und uns im Rahmen unserer Gewährleistungsverpflichtung zur Nachbesserung aufgefordert. Wir bestätigen Ihnen unsere grundsätzliche Bereitschaft, etwaige Mängel, die auf vertragswidrige Leistungen unseres Hauses zurückzuführen sind, kostenlos zu beseitigen. Unsere Montageleitung wird deshalb kurzfristig mit Ihnen Verbindung aufnehmen. Für den Fall, dass sich bei der Inaugenscheinnahme herausstellen sollte, dass die Ursache Ihrer Beanstandung nicht auf einen Mangel an unserer Leistung zurückzuführen ist, machen wir schon jetzt darauf aufmerksam, dass wir für die dann unberechtigte Inanspruchnahme unserer Gewährleistungsverpflichtung unseren Aufwand wie folgt abrechnen werden. Angebot: je Arbeitsstunde (einschl. An- und Abfahrt) + MWSt je Kilometer Fahrleistung (An- und Abfahrt) + MWSt Als Zeichen Ihres Einverständnisses bitten wir um schriftliche Bestätigung.

18 zu 12 VOB/B Abnahmebescheinigungen Hinweise zur Verwendung der Abnahmebescheinigungen Der Ausschuss VOB und Recht hat die beiden beiliegenden Muster für Abnahmebescheinigungen ausgearbeitet, die er den Mitgliedern unter Beachtung der nachstehenden Hinweise zur Verwendung empfiehlt. Die beiden vorgelegten Versionen unterscheiden sich lediglich durch die Formulierung des Vertragsstrafen-Vorbehalts durch den Auftraggeber. Version AG enthält mit Blick auf die 12 Abs. 5 VOB/B und 640 BGB die Vorbehalte wegen bekannter Mängel und wegen verwirkter Vertragsstrafe und ist dann anzuwenden, wenn das Mitglied Auftraggeber ist. Die Geltendmachung von Mangelrechten ist dann äußerst problematisch, wenn der Mangelvorbehalt nicht mit der Abnahme erklärt wird. Version AN ist ohne Vertragsstrafen-Vorbehalt und ist dann anzuwenden, wenn das Mitglied Auftragnehmer ist. Mit der Unterzeichnung dieses Formulars durch den Auftraggeber ist die nachträgliche Forderung nach einer Vertragsstrafe ausgeschlossen.

19 Abnahmebescheinigung AG Bauvorhaben:... Gewerk:... Bauvertrag vom:...(einschl. aller Nachträge) Auftraggeber:... vertreten durch:... Auftragnehmer:... vertreten durch:... Abnahme: Gesamtleistung Teilleistung(en) Feststellungen: Die Leistung ist mangelfrei und vertragsgerecht. Bis auf die in der Anlage verzeichneten Mängel, Schäden und Restleistungen ist die Leistung mangelfrei. Der Auftraggeber behält sich vor, die vereinbarte Vertragsstrafe geltend zu machen. Die Abnahme fand statt am:......, den (Auftraggeber)..., den......

20 Abnahmebescheinigung AN Bauvorhaben:... Gewerk:... Bauvertrag vom:...(einschl. aller Nachträge) Auftraggeber:... vertreten durch:... Auftragnehmer:... vertreten durch:... Abnahme: Gesamtleistung Teilleistung(en) Feststellungen: Die Leistung ist mangelfrei und vertragsgerecht. Bis auf die in der Anlage verzeichneten Mängel, Schäden und Restleistungen ist die Leistung vertragsgerecht. Die Abnahme fand statt am:......, den (Auftraggeber)..., den......

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