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2 RENNIG BETON GMBH & CO Frischbeton- und Kieswerke KG Kontakte Geschäftsführung Bettina Rennig Telefon / b.rennig@rennig-beton.de Kfm. Geschäftsführerin Dipl.-Betriebswirtin Handy 0173 / Michael Linke Telefon / m.linke@rennig-beton.de Techn. Geschäftsführer Dipl.-Ing. Handy 0173 / Franz Rennig Telefon / f.rennig@rennig-beton.de Kfm. Geschäftsführer Betriebswirt Handy 0172 / Josef Rennig Telefon / j.rennig@rennig-beton.de Techn. Geschäftsführer Dipl.-Ing. Handy 0172 / Verwaltung - Piccardstraße 8 a, Augsburg Wilhelm Kaspar Telefon / w.kaspar@rennig-beton.de Prokurist Telefax / Handy 0174 / Gabriele Schedler Telefon / g.schedler@rennig-beton.de Sekretärin Telefax / Peter Kubik Telefon / p.kubik@rennig-beton.de Verkauf Telefax / Handy 0174 / Markus Steidle Telefon / m.steidle@rennig-beton.de Betontechnologe Telefax / Techn. Beratung & Verkauf Handy 0174 / Dieter Köhler Telefon / d.koehler@rennig-beton.de Betontechnologe Telefax / Handy 0174 / Betonwerk Augsburg - Piccardstraße 8 a, Augsburg Robert Simonis / Dieter Seefried Telefon / Disposition Telefax / Betonwerk Gersthofen - Mercedesring 10, Gersthofen Michael Wengenmayr / Stefan Peter Telefon / Disposition Telefax / Betonwerk Obermeitingen - Kolonie 1, Obermeitingen Gerd Poweleit / Daniel Zahn Telefon / Disposition Telefax / Kieswerk Gersthofen - Mercedesring 10, Gersthofen Ingo van Lawick Telefon / Telefax / Öffnungszeiten: Mo - Fr Uhr, Uhr Kieswerk Obermeitingen - Kolonie 1, Obermeitingen Manuela Wiedemann Telefon / Telefax / Öffnungszeiten: Mo - Fr Uhr, Uhr in den Sommermonaten zusätzlich: Sa Uhr 2 liste 2015

3 Qualität, die überzeugt. liste

4 Anwendungsbereiche Transportbeton nach DIN EN / DIN Expositionsklasse(n) Betonkorrosion Feuchtigkeitsklasse Festigkeitsklasse Konsistenzklasse Größtkorn dmax (mm) pumpfähig Überwachungsklasse Witterung, kühle Witterung, höhere kürzere STAHLBETON FÜR HOCH- UND WOHNUNGSBAU für unbewehrte Bauteile in nicht betonangreifender Umgebung (Sauberkeitsschicht) X0 WF C8/10 C12/ , , ,50 16 * ,50 für Innenbauteile (trocken), Gründungsbauteile (ständig feucht) XC2 WF C16/20 C20/ ,00 16 * , , ,00 16 * , ,00 für Bauteile in offenen Gebäuden und Feuchträumen (ohne Frost) XC3 WF C20/ , ,00 16 * , ,00 für Außenbauteile mit direkter Beregnung und Frost XF1 WF , ,00 16 * , ,00 für Außenbauteile in sehr weicher Konsistenz XF1 WF F4 16 * , ,00 8 * , ,00 C30/ , ,00 16 * , ,00 F4 8 * , , , ,00 16 * , ,00 für Außenbauteile mit hohem Wassereindringwiderstand (WU), chemisch schwach angreifende Umgebung, XD1 C30/ , ,50 16 * , ,50 F4 8 * , , ,00 16 * ,00 F4 8 * ,00 C40/50 C45/ ,00 16 * , ,00 16 * ,00 Der Wassereindringwiderstand ist zu vereinbaren! Sämtliche e sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der zum Zeitpunkt des Warenbezugs gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. 4 liste 2015

5 Transportbeton nach DIN EN / DIN Qualität, die überzeugt. Anwendungsbereiche Expositionsklasse(n) Betonkorrosion Feuchtigkeitsklasse Festigkeitsklasse Konsistenzklasse Größtkorn dmax (mm) pumpfähig Überwachungsklasse Witterung, kühle Witterung, höhere kürzere für Bauteile in chemisch mäßig angreifender Umgebung (mit Sulfatangriff bis 1500 mg/l) XD2 XA2, X 2 G ,00 16 * 2 G ,00 für Bauteile im Sprühnebel- oder Spritzwasserbereich soweit nicht XF4 für waagerechte Betonoberflächen, die Regen und Frost ausgesetzt sind (mit Taumittel), XD1 XF2 (LP)¹, XD3 X,XF2, XD3 XF4 (LP)¹ BETON FÜR SCHLAUCHLEITUNGSPUMPE (Citypumpe) C30/37 F2/ F2/ , ,50 16 * , , ,00 16 * , ,50 16 * ,50 geeignet für Schlauchdurchmesser 65 mm und Hohlwände, XD1 16 * 2 N ,00 /F4 8 * 2 N ,00 C30/37 /F4 ¹ Maschinelles Glätten wird bei Verwendung von Luftporenbeton nicht empfohlen. Der Wassereindringwiderstand ist zu vereinbaren! 16 * 2 N ,50 8 * 2 N ,50 XC1 bewehrt innen trocken, XF1 Sandbeton bewehrt außen, wechselnd nass, trocken u. Frost bewehrt außen, mäßig feucht, Frost XC1 innen bewehrt, außen, Frost, WU- Wand, chem. schwach angreif. bewehrt außen, wechselnd nass, trocken u. Frost, XC2 bewehrt, WU, chem. schwach angreif. Fundament bewehrt Fundament unbewehrt bewehrt, trocken, ständig feucht Sauberkeitsschicht unbew. XC2 X0, XF1 Bitte beachten: Diese Abbildungen sind nur Beispiele, die tatsächlichen Expositionsklassen und auch alle weiteren Betonanforderungen müssen von dem Verfasser der Festlegung (z.b. Architekt, Planungsbüro) objektbezogen vorgegeben werden. liste

6 Anwendungsbereiche Transportbeton nach DIN EN / DIN Expositionsklasse(n) Betonkorrosion Feuchtigkeitsklasse Festigkeitsklasse Konsistenzklasse Größtkorn dmax (mm) pumpfähig Überwachungsklasse Witterung, kühle Witterung, höhere kürzere BETON IN SEHR FLIEßFÄHIGER KONSISTENZ Stahlbeton für Außenbauteile mit direkter Beregnung und Frost, XF1 WF WU F6 F6 16 * 16 * , , ,00 142,00 SICHTBETON nach DBV-Merkblatt "Sichtbeton", XD1 C30/37 C30/37 16 * ,00 F4 16 * ,00 16 * ,00 F4 16 * ,00 16 * ,50 F4 16 * ,50 16 * ,50 F4 16 * ,50 FARBBETON auf Anfrage PFLASTERBETON C8/10 C P ,50 C12/15 C P ,00 Standardmischung X0 WF C16/20 C P ,50 C20/25 C P ,50 C P ,50 Schlämme (nicht güteüberwacht) C1 4 P ,00 Einkornbeton (nicht güteüberwacht, außerhab DIN ) EK-Beton , ,50 Der Wassereindringwiderstand ist zu vereinbaren! Betonbestellung : Bei Bestellung benötigen wir folgende Angaben: 1. Name des Kunden 2. Name des Bestellers 3. Name des Baustoffhändlers 4. genaue Baustellenanschrift 5. Datum, Uhrzeit der Belieferung 6. Menge und Abnahmegeschwindigkeit 7. Förderart (Kran, Pumpe, Förderband etc.) 8. Anfahrtswege frei (3 m breit, 4 m hoch, mind. 26 t belastbar, befestigt, rutschfest) 9. Besonderheiten auf der Baustelle 10. Expositionsklassen 11. Druckfestigkeitsklasse (ergibt sich aus den gewählten Expositionsklassen. Die daraus resultierende höchste Druckfestigkeitsklasse ist maßgebend.) 12. Konsistenzklasse 13. Größtkorn der Gesteinskörnung 14. ggf. besondere Eigenschaften, z.b. Beton mit hohem Wassereindringwiderstand 6 liste 2015

7 Qualität, die überzeugt. Anwendungsbereiche Transportbeton nach DIN EN / DIN Expositionsklasse(n) Betonkorrosion Feuchtigkeitsklasse Festigkeitsklasse Konsistenzklasse Größtkorn dmax (mm) pumpfähig Überwachungsklasse Witterung, kühle Witterung, höhere kürzere INDUSTRIEBAU (Beton für Industrieböden) ohne Verschleiß- und Taumittelbeanspruchung F , ,00 16 * , ,00 mäßige Wassersättigung mit Taumittel, XD1 XF2 (LP)¹, X (LP)¹, XM1, XD3 X, XF2, XM1 F2/ , ,50 16 * , , ,00 16 * ,00 mäßiger Verschleißwiderstand, XD1 XM1, XM2² C30/37 F , ,50 16 * , ,50 hohe Wassersättigung mit Taumittel, XD3 XF4 (LP)¹, XM1 C30/37 F2/ ,50 16 * ,50 TANKSTELLENBETON (FD Beton) bei Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, XD3, XF4 (LP)¹, XA3, XM2, XD3, XF2, X, XA3, XM2 BETON FÜR FAHRBAHNDECKEN (nach TL Beton-StB und TP Beton-StB) auf Anfrage C30/37 F2/ 16 * N 160,50 2 G N 149,00 16 * 2 G N 152,00 ¹ Maschinelles Glätten wird bei Verwendung von Luftporenbeton nicht empfohlen. ² Expositionsklasse XM2 durch Oberflächenbehandlung des Betons (z.b. Vakuumieren und Flügelglätten des Betons) XA: Sulfatangriff bis max. 600 mg/l im Grundwasser oder max mg/kg im Boden XA3: Bauseits Schutzmaßnahmen für den Beton erforderlich! Der Wassereindringwiderstand ist zu vereinbaren! bew. Freifläche Verladung außen Chemielager bew. Produktion bew., außen, innen wechselnd XA2, XD2 nass, chem. trocken XA berücksichtigen chem. u. Frost Tankstelle unbew. Industriefläche m. Tausalz bew. Regen, Frost u. Tausalz chem. mäßig beansprucht Industrieböden, mäßig beansprucht flüssigkeitsdichter Beton XF4 (LP) XD3, XF4 (LP) bewehrt außen, Frost Sauberkeitsschicht XD1 Sulfatangriff mg/l XD3, XA3, XF4 (LP) Fundament unbewehrt X0 XA2 XA2, XD2 Bitte beachten: Diese Abbildungen sind nur Beispiele, die tatsächlichen Expositionsklassen und auch alle weiteren Betonanforderungen müssen von dem Verfasser der Festlegung (z.b. Architekt, Planungsbüro) objektbezogen vorgegeben werden. liste

8 Anwendungsbereiche Transportbeton nach DIN EN / DIN Expositionsklasse(n) Betonkorrosion Feuchtigkeitsklasse Festigkeitsklasse Konsistenzklasse Größtkorn dmax (mm) pumpfähig Überwachungsklasse Witterung, kühle Witterung, höhere kürzere STAHLBETON FÜR DIE LANDWIRTSCHAFT für Stallböden und Güllekanäle A0 127, A0 130,00 16 * A0 130, A0 133,00 für befahrbare Flächen die Frost und Tausalz ausgesetzt sind und Gärfuttersilos für Bauteile mit Einwirkung von Gärsäure z.b. Futtertische, Entmistungsbahnen, XD3 XF4 (LP)¹, XA3, XM2, XD3 XF2, X, XA3, XM2 C30/37 F2/ A1 152,50 16 * A1 155, AR 144,00 16 * AR 147,00 für Biogasanlagen, XD3 XF2, X, XA AF 140,00 16 * AF 143,00 für Güllebehälter im Freien, hoher Wassereindringwiderstand (WU / Sulfatangriff bis 1500 mg/l), XD2 X, XA2 ¹ Maschinelles Glätten wird bei Verwendung von Luftporenbeton nicht empfohlen. XA: Sulfatangriff bis max. 600 mg/l im Grundwasser oder max mg/kg im Boden XA3: Bauseits Schutzmaßnahmen für den Beton erforderlich! Der Wassereindringwiderstand ist zu vereinbaren! 2 G A0 139,00 16 * 2 G A0 142,00 F4 8 * 2 G A0 153,00 Wände Gärfutter (fahr-) silo Böden im Freien, Tierauslauf, XA3 (LP) Stallböden innen oder im Freien überdacht, eingestreut Güllekanäle, Gülletiefbehälter ohne Frost Boden Gärfutter(fahr-) silo, XD3, XF2, X, XA3, XM1, XM2, XA1 Schutzmaßnahmen erforderlich Bitte beachten: Diese Abbildungen sind nur Beispiele, die tatsächlichen Expositionsklassen und auch alle weiteren Betonanforderungen müssen von dem Verfasser der Festlegung (z.b. Architekt, Planungsbüro) objektbezogen vorgegeben werden. 8 liste 2015

9 Qualität, die überzeugt. Anwendungsbereiche Transportbeton nach DIN EN / DIN Expositionsklasse(n) Betonkorrosion Feuchtigkeitsklasse Festigkeitsklasse Konsistenzklasse Größtkorn dmax (mm) pumpfähig Überwachungsklasse Witterung, kühle Witterung, höhere kürzere STAHLBETON FÜR INGENIEURBAU Transportbeton nach ZTV-ING für Gründung (ohne Taumittelbeanspruchung) ,00 16 * ,00 für Pfeiler und Widerlager (im Sprühnebelbereich), XD1 XF2 C30/ ,50 16 * ,50 für Pfeiler und Widerlager (im Sprühnebel- und Spritzwasserbereich) XD2 XF2, X C30/ ,50 16 * ,50 für Überbau (im Sprühnebel- und Spritzwasserbereich) XD2 XF2, X ,00 16 * ,00 für Kappen (mit Taumittelbeanspruchung) XD3 XF4 (LP)¹ BETON FÜR BOHRPFÄHLE nach DIN EN 1536 und DIN-FB 129 F ,50 16 * ,50 16 * Kappenbet on mit erhöhten Anforderungen an die Zuschläge. auf Anfrage Einbau im Trockenen -F ,00 16 * , ,00 Einbau unter Wasser F4-F5 16 * ,00 ¹ Maschinelles Glätten wird bei Verwendung von Luftporenbeton nicht empfohlen. Der Wassereindringwiderstand ist zu vereinbaren! Kappenbeton Kappenbeton XD3, XF4 (LP) Überbau XD2, XF2 XF4 (LP) Brückenpfeiler, XD1, XF2 Schallschutzwand Fundament bewehrt unbewehrte Betonfahrbahn Hydr. gebundene Tragschicht X0 Bohrpfahl Pfahlkopf Wasserwechselzone, Kanalsohle,, XD2, XA2, X Bitte beachten: Diese Abbildungen sind nur Beispiele, die tatsächlichen Expositionsklassen und auch alle weiteren Betonanforderungen müssen von dem Verfasser der Festlegung (z.b. Architekt, Planungsbüro) objektbezogen vorgegeben werden. liste

10 Anwendungsbereiche Transportbeton nach DIN EN / DIN Expositionsklasse(n) Betonkorrosion Festigkeitsklasse Konsistenzklasse Feuchtigkeitsklasse Größtkorn dmax (mm) pumpfähig Überwachungsklasse Faserbetonklasse Witterung, kühle Witterung, höhere kürzere STAHLFASERBETON NACH LEISTUNGSKLASSEN für Außenbauteile mit direkter Beregnung und Frostangriff WU - Richtlinie XA1 XF1, XD1, XM1 /F4 C30/37 /F4 16 * 2 L 1,2/0, L3 16 * 2 L 1,5/1, L5 16 * 2 L 1,5/1, L5 16 * 2 L 1,8/1, L7 auf Anfrage STAHLFASERBETON NACH FASERBETONKLASSEN für Innenbauteile für Außenbauteile mit direkter Beregnung und Frostangriff WU - Richtlinie XC3 XA1, XF1 /F4 /F4 WF 16 * 2 F 0,6/0, F1 WF 16 * 2 F 0,8/0, F2 16 * 2 F 0,8/0, F2 16 * 2 F 1,0/0, auf Anfrage STAHLFASERBETON MIT 25 KG STF / m³ für Innenbauteile, Feuchträume oder Gründungen für Außenbauteile mit direkter Beregnung und Frostangriff WU - Richtlinie XC3 /F4 WF 16 * auf /F4 16 * Anfrage C30/37 /F4 16 * auf Anfrage Der Wassereindringwiderstand ist zu vereinbaren! PP-FASERBETON / MAKROFASERBETON Je nach Anwendungsbereich profitieren Bauunternehmer und Bauherren gleichermaßen von der Dauerhaftigkeit, Sicherheit und Kosteneinsparung durch polymerfaserverstärkten Beton. Beim Einsatz von Polymerfaserbeton kann auf einen Teil der konventionellen Bewehrung verzichtet werden, dies spart Kosten und Zeit. Vorteile: - Verbesserter Widerstand gegen Schrumpfrisse - Erhöhung der Nachrissbiegezugfestigkeit - Verhindern von Betonabplatzungen im Brandfall - Optimieren der mechanischen Eigenschaften 10 liste 2015

11 Qualität, die überzeugt. SONDERBAUSTOFFE LEICHTBETON nach DIN EN / DIN auf Anfrage PORENLEICHTBETON (nicht güteüberwacht, außerhalb DIN ) Anwendungsbereiche Rohdichteklasse Sortennr. Re-Fü für Tiefbau und Kanal- Hohlraumverfüllung 1, ,00 Re-Fü für Tankverfüllung 1, ,00 SANDBETON (nicht güteüberwacht, außerhalb DIN ) Zementgehalt kg/m³ Konsistenz Größtkorn Sortennr. 300 F , F , F , F ,00 Zuschlag für Körnung 4 4, F ,00 MÖRTEL Anwendungsbereiche Verarbeitbarkeit Mörtelgruppe Sortennr. Normalmörtel Leichtmörtel Mörtelwanne * bis zu 36 Std. bis zu 12 Std. M 5 - NM IIa ,00 M 10 - NM III ,00 M 5 - LM ,00 /St Kaufpreis für Mörtelwanne (weiß) 90,00 für Rückgabe in ordnungsgemäßem Zustand schreiben wir Ihnen gut -80,00 * Mörtelwannen sind nach UVV 24 vor Gebrauch zu prüfen. Sie sind sorgfälltig zu behandeln und vor Rückgabe gründlich zu reinigen. Bei Beschädigung oder Verlust haftet der Kunde. Für termingerechte Belieferung bitten wir Sie folgende Bestellzeiten einzuhalten: - für Lieferung am Montag, bitte am Freitag bis spätestens Uhr bestellen! - für Lieferung Dienstag bis Freitag, bitte am Vortag bis spätestens Uhr bestellen! Eventuell vereinbarte Konditionen für Normalbeton gelten nicht für Sonderbaustoffe. Sonderbaustoffe sind skontofähig, NICHT rabattfähig. liste

12 BETONPUMPEN auf Anfrage PREISE FÜR TELESKOP-FÖRDERBANDEINSÄTZE (Beton und Kies) Einheit bis 5 m³ pauschal 145,00 ab 5 m³ Grundpauschale pauschal 70,00 zusätzlicher Förderzuschlag je m³ 15,00 kostenfreie Entladezeit 5 Min./m³ darüber hinausgehende Zeiten je angefangene 15 Min. 22,50 Verringern Sie Ihre Kosten auf Ihrer Baustelle. Mit unserem Fahrmischer mit Teleskop-Förderband können Sie Beton, Estrich, Mörtel, Sand und Kies zeitsparend einbringen. Maximale Beweglichkeit ohne aufwendige Rangierarbeiten garantiert der Teleskop-Ausleger. Arbeitsbereich max. 9,50 m 310 9,20 m max. 16,50 m 2,55 m 11,50 m 16,70 m 4,00 m max. 4 m SAND, RIESEL, KIES, SPLITT - IM FAHRMISCHER ANGELIEFERT Material Körnung mm Sand 0/4-0/8 51,00 Rundriesel 4/8-8/16-16/32 48,00 Splitt 2/5-5/8 51,00 Sandkiesgemisch 0/8-0/16-0/32 51,00 Sand - Wassergemisch 51,00 Bei Abnahme unter 5 m³ je Lieferung wird für die zu 5 m³ fehlende Menge ein Zuschlag von 19 berechnet. 12 liste 2015

13 Qualität, die überzeugt. Expositionsklassen (Umwelteinwirkungen) zur Anwendungsbereiche Beschreibung der Umgebung Beispiele für die Zuordnung von Expositionsklassen (informativ) Klassenbezeichnung Mindestdruckfestigkeit min f ck kein Korrosions- oder Angriffsrisiko Bauteile ohne Bewehrung oder eingebettetes M etall in nicht betonangreifender Umgebung XO für Beton ohne Bewehrung oder eingebettetes M etall, alle Umgebungsbedingungen, ausgenommen Frostangriff, Verschleiß oder chem. Angriff Fundamente ohne Bewehrung ohne Frost; Innenbauteile ohne Bewehrung C 8/10 durch Karbonatisierung Beton, der Bewehrung oder anderes eingebettetes M etall enthält und Luft sowie Feuchtigkeit ausgesetzt ist durch Chloride außer Meerwasser Beton, der Bewehrung oder anderes eingebettetes M etall enthält und chloridhaltigem Wasser einschließlich Taumittel, ausgenommen M eerwasser, ausgesetzt ist Anwendungsbereiche Bauteile in Innenräumen mit üblicher Luftfeuchte. XC1 trocken oder ständig nass (einschließl. Küche, Bad und Waschküche in Wohngebäuden); C 16/20 Beton,der ständig in Wasser getaucht ist XC2 nass, selten trocken Teile von Wasserbehältern; Gründungsbauteile C 16/20 XD1 XD2 XD3 wechselnd nass und trocken mäßige Feuchte nass, selten trocken wechselnd nass und trocken Außenbauteile mit direkter Beregnung Bauteile im Sprühnebelbereich von Verkehrsflächen; Einzelgaragen Solebäder; Bauteile, die chlorhaltigen Industrieabwässern ausgesetzt sind Teile von Brücken mit häufiger Spritzwasserbeanspruchung; Fahrbahndecken, Parkdecks C 25/30 C 30/37 C 25/30 LP mögl.,wenn gleichz. XF C 35/45 C 30/37 LP mögl.,wenn gleichz. XF C 35/45 C 30/37 LP mögl.,wenn gleichz. XF Expositionsklassen (Umwelteinwirkungen) zum Betonangriff Frostangriff mit und ohne Taumittel Durchfeuchteter Beton, der in erheblichem Umfang Frost-Tau-Wechseln ausgesetzt ist Betonangriff durch aggressive chem. Umgebung Beton, der chem. Angriffen durch natürliche Böden, Grund- oder M eerwasser und Abwasser ausgesetzt ist XC3 Klassenbezeichnung XF1 XF2 X mäßige Wassersättigung ohne Taumittel mäßige Wassersättigung mit Taumittel hohe Wassersättigung ohne Taumittel Bauteile, zu denen die Außenluft häufig oder ständig Zugang hat, z.b. offene Hallen, Innenräume mit hoher Luftfeuchtigkeit z.b. in gewerblichen Küchen, Bädern, Wäschereien, in Feuchträumen von Hallenbädern und in Viehställen Betonbauteile im Sprühnebel- oder Spritzwasserbereich von taumittelbehandelten Verkehrsflächen, soweit nicht XF4; Betonbauteile im Sprühnebelbereich von M eerwasser offene Wasserbehälter; Bauteile in der Wasserwechselzone von Süßwasser C 35/45 C 25/30 LP Verkehrsflächen, die mit Taumitteln behandelt werden; Überwiegend horizontale Bauteile im Spritzwasserbereich XF4 hohe Wassersättigung mit Taumittel von taumittelbehandelten Verkehrsflächen; Räumerlauf- C 30/37 LP bahnen von Kläranlagen; M eerwasserbauteile in der Wasserwechselzone XA1 chem. schwach angreifende Umgebung Behälter von Kläranlagen; Güllebehälter C 25/30 XA2 XA3 mäßige Feuchte Beschreibung der Umgebung chem. mäßig angreifende Umgebung und M eeresbauwerke chem. stark angreifende Umgebung Beispiele für die Zuordnung von Expositionsklassen (informativ) Außenbauteile Betonbauteile, die mit M eerwasser in Berührung kommen; Bauteile in betonangreifenden Böden Industrieabwasseranlagen mit chem. angreifenden Abwässern; Gärfuttersilos und Futtertische der Landwirtschaft; Kühltürme mit Rauchgasableitung C 20/25 Mindestdruckfestigkeit min f ck C 25/30 C 35/45 C 25/30 LP C 35/45 C 30/37 LP mögl.,wenn gleichz. XF C 35/45 C 30/37 LP mögl.,wenn gleichz. XF Betonangriff durch Verschleißbeanspruchung Beton, der einer erheblichen mechanischen Beanspruchung ausgesetzt ist XM 1 XM 2 XM 3 mäßige Verschleißbeanspruchung starke Verschleißbeanspruchung sehr starke Verschleißbeanspruchung Tragende oder aussteifende Industrieböden mit Beanspruchung durch luftbereifte Fahrzeuge Tragende oder aussteifende Industrieböden mit Beanspruchung durch luft- oder vollgummibereifte Gabelstapler Tragende oder aussteifende Industrieböden mit Beanspruchung durch luft- oder vollgummibereifte Gabelstapler; Oberflächen, die häufig mit Kettenfahrzeugen befahren werden; Wasserbauwerke in geschiebebelasteten Gewässern z.b. Tosbecken C 30/37 C 25/30 LP mögl.,wenn gleichz. XF C 35/45 mögl.,wenn gleichz. XF C 30/37 mögl.,wenn Oberfl.behandlung C 35/45 Hartst. nach DIN 1100 C 30/37 mögl.,wenn gleichz. XF Hartst. nach DIN 1100 liste

14 ZUSATZVEREINBARUNGEN Abholung Bei Selbstabholung ab 1 m³ Beton gewähren wir eine Frachtvergütung von: 5,00 Wird die Abnahme einer Lieferung ohne unser Verschulden verweigert oder die Abnahmeverweigerung angelieferte, bestellte Menge nicht voll abgenommen, gilt der Auftrag als ausgeführt und wird in Rechnung gestellt. Ist eine Umdisposition auf eine andere Baustelle möglich, berechnen wir an Fracht: 19,00 Mindestens jedoch pro Fuhre: 95,00 Entfernungszuschlag Außerhalb des Lieferbereiches berechnen wir einen Frachtzuschlag pro Mehrkilometer 4,00 Für die Rücknahme und das Auswaschen von nicht abgenommenen Mengen verrechnen wir Entsorgung bei Beton: 60,00 bei Leichtbeton: 120,00 Lieferscheinausdruck Lieferscheinausdruck Soll-/Istwerte, z.b. bei vorgegebener Rezeptur (Beton nach Zusammensetzung gemäß DIN EN 206-1/DIN ): 3,00 Die Lieferzeit liegt werktags zwischen 6.ºº u. 18.ºº Uhr Lieferzeit Bei Lieferung Mo - Fr zwischen 18.ºº u. 22.ºº Uhr berechnen wir eine Zulage von: 10,50 mindestens jedoch: 160,00 Für Samstagseinsätze zwischen 6.ºº u. 12.ºº Uhr berechnen wir eine Zulage von: 10,50 mindestens jedoch: 160,00 Lieferungen außerhalb der oben genannten Zeiten: Bei Abnahme unter 5 m³ Beton/Kies je Lieferung berechnen wir für die zu 5 m³ auf Anfrage Mindestfracht Fahrmischer fehlende Menge einen Mindermengenzuschlag je 1 m³ von: 19,00 Bei Abnahme unter 1 m³ Mörtel je Lieferung berechnen wir für die zu 1 m³ fehlende Menge einen Mindermengenzuschlag je 0,1 m³ von: 6,50 Alle e verstehen sich netto für 1m³ verdichteten Frischbeton frei Baustelle, abgeladen innerhalb eines Umkreises von 15 km auf gut befahrbaren Zufahrtswegen, e zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die enthaltene Fracht beträgt für Beton: 19,00 für Mörtel: 65,00 Frachten sind nicht skontofähig. Rohrentladung von fließfähigem Beton mit Schüttrohr. (Pauschal pro Einsatz) 25,00 Rüttler Tagespauschale 25,00 Bis 4,5 Stunden 6,00 Verlängerung der Verarbeitbarkeitszeit Jede weitere Stunde 1,10 Ab 4,5 Stunden Verarbeitbarkeitszeit sind die erweiterten Eignungsprüfungen gemäß Richtlinie für Beton mit verlängerter Verarbeitbarkeitszeit (Verzögerter Beton) vom DAfStb erforderlich. 14 liste 2015

15 Qualität, die überzeugt. Eine Veränderung unseres Betons durch die Baustelle über die Rezeptur hinaus ist nach DIN EN 206-1/DIN untersagt (Zugabe von Wasser, Zusatzmitteln, Zusatzstoffen Veränderung des Betons oder anderen Mitteln). Werden in Abstimmung mit dem Lieferanten Zusatzstoffe oder Zusatzmittel bauseits gestellt, berechnen wir Mischkosten von: 5,00 In diesem Fall können wir keine Haftung für die Betonqualität übernehmen. Die zuschlagfreie Entladezeit beträgt max. 5 Min./m³. Bei Überschreitung der Entladezeit verrechnen wir je angefangene 15 Min.: 22,50 Bei Überschreitung der Entladezeit nach DIN EN 206-1/DIN übernehmen wir keine Haftung für die Betoneigenschaften. Wintersaisonzuschlag ALLGEMEINES Abrechnung Bestellung In der Zeit vom 1. Dezember bis 15. März verrechnen wir pauschal einen Wintersaisonzuschlag von: 6,00 In der Zeit zwischen Weihnachten und Hl. 3 Könige sind unsere Werke geschlossen. Die Abrechnung unserer Lieferungen und Leistungen kann über den Baustoffhandel zum Einzug unserer Forderungen erfolgen. Unsere Fahrer dürfen keine verbindlichen Bestellungen entgegennehmen. Wir übernehmen keine Gewährleistung: Gewährleistung - bei Lieferung bzw. Abholung von erdfeuchtem Beton - bei Abholung von Betonwaren Kundenservice Laborleistungen Warte-/Entladezeitüberschreitung Oberflächenbearbeitung Qualitätssicherung/ Güteüberwachung Verkaufs- und Lieferbedingungen Unser Service beinhaltet die Betreuung der von uns belieferten Baustellen und wird von unseren Fachkräften kostenlos und unverbindlich durchgeführt. Druckfestigkeitsprüfung von Betonwürfeln (Kantenlänge 150 mm) pro Satz = 3 Stück 120,00 Wasserundurchlässigkeitsprüfung Sonstige Betonprüfungen Maschinelle Oberflächenbehandlung bei Luftporenbeton verändert das Luftporensystem an der Oberfläche nachteilig. In diesem Fall melden wir Bedenken an. Bei Hartstoffeinstreuung auf der Oberfläche von Luftporenbeton lehnen wir die Gewährleistung grundsätzlich ab. Unsere Produkte unterliegen der ständigen Produktionskontrolle gemäß DIN EN 206-1/DIN (Eigen- und Fremdüberwachung). Die werkseigene Produktions- und Konformitätskontrolle unserer Werke wird von unserer Prüfstelle E+W durchgeführt. Die Überwachung und Bewertung der werkseigenen Produktionskontrolle sowie die Zertifizierung unserer Produkte erfolgt durch das Materialprüfungsamt für das Bauwesen der TU München. Für alle Geschäfte gelten unsere abgedruckten allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen. auf Anfrage liste

16 Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen für den Verkauf von Transportbeton - Werkfrischmörtel - Sonderprodukten 1. Liefergegenstand Liefergegenstand ist unter Verwendung von Normenzement als Bindemittel, werksgemischter Transportbeton, dessen Merkmale in der DIN EN 206-1/DIN beschrieben sind, Werkfrischmörtel und Sonderprodukte (im Folgenden Baustoffe genannt). Baustoffgüte sowie alle sonstigen Merkmale des frischen und erhärteten Betons richten sich nach Angaben des Abnehmers in der Bestellung. Der Abnehmer ist allein für die richtige Auswahl der Betongüte verantwortlich. Für das Vermitteln von Förderungsgeräten oder deren Einsatz stehen wir in keiner Weise ein. 2. Angebote und Auftragsannahme Sämtliche Angebote verstehen sich freibleibend. Die AGB gelten für sämtliche Leistungen und alle Vertragsbeziehungen. Andere Regelungen, insbesondere die AGB des Kunden, werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Verkäufer Ihnen nicht ausdrücklich widersprochen hat. Ein Auftrag gilt erst dann als angenommen, wenn er schriftlich bestätigt wurde, oder die Lieferung erfolgt ist. Für Hörfehler bei fernmündlicher Angebotsabgabe wird vom Anbieter keine Haftung übernommen. Der Käufer unterwirft sich den Vorschriften des BGB und des HGB für Handelsgeschäfte. 3. Bestellung, Lieferung und Abnahme Die Auftragsübernahme erfolgt unter dem Vorbehalt der Liefermöglichkeit. Liefertermine oder -fristen werden von uns nach Möglichkeit eingehalten. Ein Rücktritt wegen Verzuges ist nur berechtigt, wenn uns zuvor eine angemessene Nachfrist gesetzt wurde. Die Auslieferung erfolgt an die vorher bestimmte Baustelle oder durch Abholung im Werk. Durch nachträgliche Bestellungsänderung entstehende Kosten gehen zu Lasten des Käufers. Für richtige und vollständige Angaben bei Abruf ist der Käufer verantwortlich, für Übermittlungsfehler haftet er allein. Unsere Mischfahrzeuge müssen auf guter und für schwere Transportfahrzeuge geeigneter Fahrbahn unbehindert und ohne Wartezeit die Baustelle erreichen und wieder verlassen können. Fehlt diese Voraussetzung, haftet der Käufer für alle daraus entstehenden Schäden ohne Rücksicht auf ein Verschulden. Die Lieferfahrzeuge dürfen nur mit Einweisung durch von der Baustelle gestelltes Personal rückwärts fahren. Ebenso muss die Entleerung ohne Gefahr für das Fahrzeug unverzüglich erfolgen. Die den Lieferschein unterzeichnende und den Empfang bestätigende Person gilt uns gegenüber als rechtsgültig dazu ermächtigt. Wird die Annahme verweigert, gilt der Auftrag als ausgeführt und wird berechnet. Ist eine Umdisposition auf eine andere Baustelle möglich, berechnen wir im Umkreis von 15 km an Fracht pro m³ 19,00 bzw. pro m³ 65,00 für Werkfrischmörtel. Von uns nicht zu vertretende Umstände, die uns die Ausführung übernommener Aufträge unmöglich machen, verzögern oder erschweren, berechtigen uns, die Lieferung oder Restlieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Nicht zu vertreten haben wir z.b. höhere Gewalt, behördliche Eingriffe, Unruhen, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, durch politische oder wirtschaftliche Verhältnisse bedingte Arbeitsstörungen, Mangel an Roh- und Betriebsstoffen, Transportverzögerungen durch Verkehrsstörung und unabwendbare Ereignisse, die bei uns, unseren Vorlieferern oder in fremden Betrieben eintreten, von denen die Aufrechterhaltung unseres Betriebes abhängig ist. Der Käufer wird in solchen Fällen unverzüglich über den Hintergrund unterrichtet, ohne dass er durch Unterlassen einer Unterrichtung Ersatzansprüche für sich ableiten kann. Bei verweigerter, verspäteter, verzögerter oder sonst sachwidriger Abnahme hat uns der Käufer zu entschädigen, es sei denn, Verweigerung oder Verspätung beruhten auf Gründen, die wir zu vertreten haben. Mehrere Käufer haften als Gesamtschuldner für ordnungsmäßige Abnahme des Baustoffs und Bezahlung des Kaufpreises. Wir leisten an einen von ihnen mit Wirkung für und gegen alle. Sämtliche Käufer bevollmächtigen einander, in allen den Verkauf betreffenden Angelegenheiten unsere rechtsverbindliche Erklärung entgegenzunehmen. 4. Gefahrenübergang Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht bei Abholung im Werk in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in welchem das Fahrzeug das Werksgelände verlässt. Bei Lieferung nach außerhalb des Werkes geht diese Gefahr auf den Käufer über, sobald das Fahrzeug an der Anlieferstelle eingetroffen ist, spätestens jedoch, sobald es die öffentliche Straße verlässt, um zur vereinbarten Anlieferstelle zu fahren. 5. Gewährleistung und Haftung Die Baustoffe gemäß unseres Lieferverzeichnisses werden nach den bestehenden Vorschriften hergestellt, überwacht und geliefert. Ohne schriftliche Vereinbarung übernehmen wir für sonstige Baustoffe keine Gewähr. Mängelrügen sind beim Empfang des Baustoffs sofort fernmündlich mit nachfolgender schriftlicher Bestätigung gegenüber der Betriebsleitung des Lieferwerkes auszusprechen. Außer der Betriebsleitung ist niemand zur Entgegennahme der Rüge befugt. Sichtbare Mängel aller Art, sowie die Lieferung von anderen als den bestellten Mengen sind sofort vor Ausladung zu rügen. In solchen Fällen hat der Käufer den Baustoff unangetastet zu lassen, um eine Nachprüfung durch uns zu ermöglichen. Unsichtbare Mängel sind innerhalb von 8 Tagen nach der Abnahme zu rügen. Probewürfel können nur dann als Beweismittel anerkannt werden, wenn ihre vorschriftsmäßige Herstellung und Behandlung in Gegenwart eines von uns Beauftragten erfolgt. Den Beauftragten des Fremdüberwachers, der Bauaufsichtsbehörde oder der Straßenbaubehörde ist das Recht vorbehalten, während der Betriebsstunden jederzeit und unangemeldet die belieferte Baustelle zu betreten und Proben aus der Ware zu nehmen. Erfolgt die Rüge nicht form- und fristgerecht, gilt der Baustoff als genehmigt. Wenn der Käufer unseren Baustoff mit Zusätzen, Wasser oder Transportbeton anderer Lieferanten oder Baustellenbeton vermengt oder sonst verändert, oder vermengen oder sonst verändern lässt, übernehmen wir keine Gewährleistung. Wegen eines Mangels, den wir zu vertreten haben, kann der Käufer nach unserer Wahl Lieferung mangelfreien Baustoffs oder angemessene Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen. Weitergehende Schadensansprüche des Käufers gegen uns, unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Unsere Haftung ist jedoch dem Umfange nach auf die Deckungssummen unserer Produkthaftpflichtversicherung beschränkt. Dies gilt nicht für den Ersatz von Körper- und Gesundheitsschäden sowie für den Ersatz von Schäden an privat genutzten Sachen, die auf der verschuldensunabhängigen Haftung des Produkthaftungsgesetzes beruhen. Gewährleistungsansprüche aufgrund sichtbarer wie unsichtbarer Mängel verjähren einen Monat nach Zurückweisung der Mängelrüge durch uns. Die Gewährleistungsfrist für unsere Betone/Baustoffe beträgt 5 Jahre seit Ablieferung. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Etwaiges Fördern unseres Transportbetons auf der Baustelle ist nicht Gegenstand dieses Kaufvertrags, auch für Vermitteln von Fördergeräten und/oder deren Einsatz stehen wir in keiner Weise ein. 6. und Zahlungsbedingungen Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuellen listen. Sie sind Teil unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Erhöhen sich zwischen Abgabe des Angebotes oder Annahme des Auftrags und seiner Ausfüh rung unsere Selbstkosten insbesondere für Zement, Zuschlagstoffe (Sand und Kies), Fracht, Energie und/oder Löhne, so sind wir ohne Rücksicht auf Angebot und Auftragsbestätigung berechtigt, unseren Verkaufspreis entsprechend zu berichtigen; dies gilt nicht für Lieferungen an einen Nichtkaufmann, die innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsabschluß außerhalb von Dauerschuldverhältnissen erbracht werden sollen. 6.1 Erhöhen sich zwischen Abgabe unseres Angebots und Lieferung unsere Selbstkosten insbesondere für Zement, Kies, Fracht und/oder Löhne, so sind wir ohne Rücksicht auf Angebot und Auftragsbestätigung berechtigt, unseren Verkaufspreis entsprechend zu berichtigen; dies gilt nicht für Lieferungen an einen Verbraucher, die innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsschluss außerhalb von Dauerschuldverhältnissen erbracht werden sollen. Führt die Berichtigung zu einer Erhöhung des Netto-Verkaufspreises, ist der Käufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 6.2 Grundsätzlich sind unsere Rechnungen sofort fällig, und spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu bezahlen. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. 6.3 Ist der Käufer Unternehmer, verzichtet er darauf, irgendein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, es sei denn, dass der Anspruch des Käufers, auf den das Zurückbehaltungsrecht gestützt wird, von uns nicht bestritten, anerkannt, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif ist. 6.4 Schecks werden nur nach Maßgabe besonderer vorheriger Vereinbarung entgegengenommen. 6.5 Aufrechnung durch den Käufer mit Gegenansprüchen gleich welcher Art ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der zur Aufrechnung gestellte Gegenanspruch von uns nicht bestritten, anerkannt, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif ist. 6.6 Ist der Käufer Unternehmer und reicht seine Erfüllungsleistung nicht aus, um unsere sämtlichen Forderungen zu tilgen, so bestimmen wir - auch bei deren Einstellung in laufende Rechnung -, auf welche Schuld die Leistung angerechnet wird, wobei zunächst die fällige Schuld, unter mehreren fälligen Schulden diejenige, welche uns geringere Sicherheit bietet, unter mehreren gleich sicheren die ältere Schuld und bei gleichem Alter jede Schuld verhältnismäßig getilgt wird. 7. Sicherungsrechte 7.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung unserer Kaufpreisforderungen samt aller diesbezüglichen Nebenforderungen (z.b. Zinsen) unser Eigentum. Ist der Käufer Unternehmer, bleibt die angelieferte Ware bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Forderungen, die wir gegen den Käufer haben, unser Eigentum. Der Käufer darf unsere Ware weder verpfänden noch sicherungsübereignen. Doch darf er sie im gewöhnlichen Geschäftsverkehr weiterverkaufen oder verarbeiten, es sei denn, er hätte Anspruch gegen einen Vertragspartner bereits im voraus einem Dritten wirksam abgetreten oder mit dem Vertragspartner ein Abtretungsverbot vereinbart. 7.2 Eine etwaige Verarbeitung unserer Ware durch den Käufer zu einer neuen beweglichen Sache erfolgt in unserem Auftrag mit Wirkung für uns, ohne dass uns daraus Verbindlichkeiten erwachsen. Wir räumen dem Käufer schon jetzt an der neuen Sache Miteigentum im Verhältnis des Wertes der neuen Sache zum Wert unserer Ware (7.9) ein. Für den Fall, dass der Käufer durch Verbindung, Vermengung oder Vermischung unserer Ware mit anderen beweglichen Sachen zu einer einheitlichen neuen Sache an dieser Allein- oder Miteigentum erwirbt, überträgt er uns zur Sicherung der Erfüllung der in 7.1 Satz 2 aufgezählten Forderungen schon jetzt dieses Eigentumsrecht im Verhältnis des Wertes unserer Ware (7.9) zum Wert der anderen Sachen; unser Miteigentum besteht bis zur vollständigen Erfüllung unserer Forderungen gem Satz 2 fort. 7.3 Der Käufer tritt uns zur Sicherung der Erfüllung unserer Forderungen nach 7.1. Satz 2 schon jetzt alle auch künftig entstehenden Forderungen aus einem Weiterverkauf unserer Ware mit allen Nebenrechten in Höhe des Wertes unserer Ware (7.9) mit Rang vor dem restlichen Teil seiner Forderungen ab. 7.4 Für den Fall, dass der Käufer unsere Ware zusammen mit anderen uns nicht gehörenden Waren oder aus unserer Ware hergestellten neuen Sachen verkauft oder unsere Ware mit einem fremden Grundstück oder einer fremden beweglichen Sache verbindet, vermengt oder vermischt und er dafür eine Forderung erwirbt, die auch seine übrigen Leistungen deckt, tritt er uns schon jetzt zur Sicherung der Erfüllung unserer Forderungen gem Satz 2 diese Forderung mit allen Nebenrechten in Höhe des Wertes unserer Ware (7.9) mit Rang vor dem restlichen Teil seiner Forderung ab. Gleiches gilt in gleichem Umfang für seine etwaigen Rechte auf Einräumung von Sicherheiten gem. 648, 648 a BGB aufgrund der Verarbeitung unserer Ware wegen und in Höhe unserer gesamten offen stehenden Forderungen. Wir nehmen die Abtretungserklärungen des Käufers hiermit an. Auf unser Verlangen hat uns der Käufer diese Forderungen im Einzelnen nachzuweisen und Nacherwerbern die erfolgte Abtretung bekannt zu geben mit der Aufforderung, bis zur Höhe der Ansprüche nach 7.1 Satz 2 an uns zu zahlen. Wir sind berechtigt, auch selbst die Nacherwerber von der Abtretung zu benachrichtigen und die Forderung einzuziehen. Wir werden indes von diesen Befugnissen gemäß den Sätzen 4 und 5 dieses Absatzes keinen Gebrauch machen und die Forderung nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. 7.5 Für den Fall, dass der Käufer an uns abgetretene Forderungsteile einzieht, tritt er uns bereits jetzt seine jeweilige Restforderung in Höhe dieser Forderungsteile vorrangig vor einem etwa verbleibenden weiteren Restbetrag ab. Unser Anspruch auf Herausgabe der eingezogenen Beträge bleibt unberührt. 7.6 Der Käufer darf seine Forderungen gegen Nacherwerber in Höhe des Wertes unserer Ware (7.9) weder an Dritte abtreten noch verpfänden noch mit Nacherwerbern ein Abtretungsverbot vereinbaren. 7.7 Der Käufer hat alle Sachen, welche in unserem Eigentum oder Miteigentum stehen, mit kaufmännischer Sorgfalt unentgeltlich zu verwahren. Der Käufer hat uns von einer Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Er hat uns alle für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu übergeben und uns zur Last fallende Interventionskosten, soweit sie nicht von Dritten eingezogen werden können, zu tragen. 7.8 Bei laufender Rechnung gelten unsere Sicherungen als Sicherung der Erfüllung unserer Saldoforderung. 7.9 Der Wert unserer Ware" im Sinne dieser Ziff. 7 entspricht dem Gesamtbetrag der in unserer Rechnung ausgewiesenen Kaufpreise zzgl. 20% Auf Verlangen des Käufers werden wir die uns zustehenden Sicherungen insgesamt freigeben, als deren Wert die Forderung um 20% übersteigt. 8. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort für die Lieferung ist unser jeweiliges Lieferwerk, für Zahlungen unser Verwaltungssitz. Gerichtsstand ist für alle Rechtsstreitigkeiten (auch für Scheckklagen) mit Vollkaufleuten sowie für Mahnverfahren Augsburg. 9. Nichtigkeitsklausel Falls eine dieser Bedingungen unwirksam werden sollte, werden die übrigen Bedingungen in ihrer Wirksamkeit hierdurch nicht berührt. Stand: 2015

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