Rückstellungen der Energieversorgungsunternehmen für Stilllegung und Rückbau von Atomkraftwerken

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Bärbel Höhn, Hans-Josef Fell, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/1675 Rückstellungen der Energieversorgungsunternehmen für Stilllegung und Rückbau von Atomkraftwerken Vorbemerkung der Fragesteller DieEnergieversorgungsunternehmen (EVU)sindgesetzlichverpflichtet,für StilllegungundRückbauvonAtomkraftwerken (AKW)sowiefürdieEntsorgungderradioaktivenAbfälleRückstellungenzubilden.WeiterhinobliegtihnendieGewährleistung,dassdieFinanzmittelzumentsprechendenZeitpunkt inerforderlicherhöhezurverfügungstehen.dieswarjedochindervergangenheitaufgrundakuterfinanznotderbetreibergesellschaftennichtimmer derfall (siehethtr300 ThoriumHochtemperaturReaktor inhamm- Uentrop).SolangedieRückstellungennichtineinenöffentlichkontrollierten Fondüberführtsind,istzubefürchten,dasssichdieswiederholenkönnte insbesondereinderjetzigenfinanz-undwirtschaftskrise.vordemhintergrundderdebatteüberlaufzeitenverlängerungunddenzuerwartenden MehreinnahmenderBetreibergesellschaftenstelltsichdieFragenachderen Höhe und Verwendungszweck. BisdatowirdvondenAKW-betreibendenEnergieversorgerneinmaljährlich diejeweiligesummeihrerrückstellungenveröffentlicht.dabeimangeltesan TransparenzbezüglichderVerteilungderRückstellungenaufdieverschiedenenAKW,derenkonkreteBestimmungundeineEinschätzung,obdieHöhe derbislangrückgestelltenfinanzmittelausreicht.diesbezüglicheantworten derbundesregierungaufschriftlichefragenbestätigendies (siehebundestagsdrucksachen 16/12247, 16/13061 und Plenarprotokoll 16/223). 1.WiehochsinddieBrutto-undwiehochsinddieNettorückstellungender AtomkraftwerksbetreiberfürStilllegung,RückbauundEntsorgunginden Jahren2005bis2008fürkommerziellgenutzteKernkraftwerkein Deutschland (bittedifferenziertausweisennacha)jahr,b)akw-betreibendem EVU und c) laufenden und bereits stillgelegten AKW)? DieHöhederRückstellungen,dievonEnergieversorgungsunternehmenaufder Grundlagehandels-undbilanzrechtlicherVorschriftenfüröffentlich-rechtliche DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürWirtschaftundTechnologievom 26.Mai 2010 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode VerpflichtungenausdemAtomgesetzfürdieEntsorgungvonradioaktivenBetriebsabfällenundbestrahltenBrennelementensowiefürdieStilllegungund denrückbauvonkernkraftwerkenindenjahren2005bis2008gebildetwurden,istausderfolgendentabelleersichtlich.beidenangabenhandeltessich umnettorückstellungen (imsinnevonrückstellungenabzüglichbereitsgeleisteteranzahlungenwieetwavorauszahlungenaufendlagerkosten).nach laufendenundbereitsstillgelegtenkernkraftwerkendifferenzierendeangaben liegen der Bundesregierung nicht vor. EVU E.ON AG Rechnungslegungsvorschrift* US GAAP, ab 2007 IFRS zum Gesamthöhe der Rückstellungen für Stilllegung, Rückbau und Entsorgung zum zum zum Mio Mio Mio Mio. RWE AGIFRS8675 Mio Mio Mio Mio. EnBW AGIFRS4294 Mio Mio Mio Mio. Vattenfall Europe AG bis 2006 nach HGB, ab 2007 nach IFRS 840 Mio. 850 Mio. 839 Mio. 1104Mio. *IFRS InternationalFinancialReportingStandards;USGAAP UnitedStatesGenerallyAcceptedAccountingPrinciples;HGB Handelsgesetzbuch 2.WelcheweitereEntwicklungbis2020erwartetdieBundesregierungbei den Nettorückstellungen für deutsche Kernkraftwerke a) für Stilllegung und Rückbau, b) für die Entsorgung von Brennelementen c)fürdieentsorgungweitererradioaktiverabfälle (bittea)bisc)differenziertausweisennachnochinbetriebbefindlichenundbereitsstillgelegten Kernkraftwerken)? DieEntwicklungderRückstellungenfürdieStilllegungunddenRückbauder deutschenkernkraftwerkeundfürdieentsorgungabgebrannterbrennelemente sowiefürdieentsorgungweitererradioaktiverabfällebiszumjahr2020ist insgesamtkaumabzuschätzen,weilsievoneinervielzahlvoneinflussfaktoren abhängt.dazuzählenetwaderkünftigebrennelementeanfall,dervonderlaufzeitderkernkraftwerkeabhängt,oderdiekünftigekostenentwicklungbeiden Endlagerprojekten. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 3.WelcheGründehabennachAuffassungderBundesregierungdazugeführt, dassdierückstellungenindenjahren2003bis2007leichtgesunkensind (200328,1Mrd.Euro,200427,6Mrd.Euro,200527,3Mrd.Euro, ,4Mrd.Euro,200726,6Mrd.Euro,vgl.Bundestagsdrucksachen16/ 2690, 16/6303, 16/13061)? HandeltessichbeidenAngabenindenfrüherenAntwortenderBundesregierung auf Anfragen um Netto- oder Bruttorückstellungen? DieZahlenfürdieJahre2003bis2007zeigen,dasssichdieGesamtsummeder RückstellungenindiesemZeitraumnurwenigveränderthat.DieGesamtsummezumBilanzstichtag31.Dezember2008weistimÜbrigenmit27,5Mrd. EuroeinenleichtenAnstiegauf.DieseleichtenSchwankungensinddurchdie VielzahlderdieRückstellungenbeeinflussendenEinflussfaktorenbedingt.

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/1866 WesentlicherGrundfürdasausdenZahlenersichtlicheleichteAbsinkender GesamtsummederRückstellungenzumJahr2004waretwa,dassimJahr2004 derfinanzierungsanteilderenergieversorgungsunternehmenandenerrichtungskostenfürdasendlagerkonradandiedurchdiekernkraftwerkeverursachteabfallmengeangepasstwurde;ausdiesemgrundwareinteilder Rückstellungen aufzulösen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 4.BeabsichtigtdieBundesregierung,imSinnederTransparenzundderInformationüberHöheundwahrscheinlicheVerfügbarkeitderRückstellungeneinegesetzlicheVerpflichtungzurkernkraftwerksscharfenBilanzierung der Rückstellungen einzuführen? Wenn nein, warum nicht? EinegesetzlicheVerpflichtungzurkernkraftwerksscharfenBilanzierungbietet zwardiemöglichkeit,diejeweiligenrückstellungsbeträgedenkernkraftwerkeneineskonzernszuzuordnen;siestelltjedochkeingeeignetesmittelzur Sicherung der Verfügbarkeit der Rückstellungen dar. 5.WelcheSteuermehreinnahmenhätteeine10-jährigeLaufzeitverlängerung zur Folge? WiebewertetdieBundesregierungindiesemZusammenhangdiediesbezüglicheEinschätzungderLandesbankBaden-Württemberg (LBBW)? * DieBundesregierungwirdüberArtundHöheeinesVorteilsausgleichsauchim ZusammenhangmitdemEnergiekonzeptentscheiden,dassieimHerbstvorlegen wird. 6.WiehochsindnachEinschätzungderBundesregierungdieKostenfürwelche AKW-Nachrüstmaßnahmen bzw. Nachrüst-Maßnahmenpakete? DieBundesregierunghatbislangkeineKostenschätzungzukonkretenNachrüstungsmaßnahmen bei Kernkraftwerken vorgenommen. 7.WelcheNachrüstkostenschätzungenderEnergieversorgerbzw.Atomwirtschaft sind der Bundesregierung bekannt (bitte mit Angabe der Höhe)? Wie bewertet die Bundesregierung ihre Plausibilität? WiebewertetsievordiesemHintergrunddiediesbezüglichenAngabender LBBW von 3,2 Mrd. Euro? WiebewertetsichdieSchätzungderNachrüstkostenderEnergiegipfelszenarienvonprognos/EWI2007,wonachimSzenario LängereLaufzei- *VergleicheLandesbankBaden-Württemberg:LaufzeitverlängerungvonKernkraftwerken eineoption aufversorgeraktien,2.juli2009: DiespätereAbschaltungderKernkraftwerkeführtzueinemniedrigerenBedarfbezogenaufdieanteiligenRückstellungenfürdieStilllegungunddenRückbauderKraftwerke.NebendemDiskontierungssatzvon5,5ProzentbeiE.ONundEnBWbzw.5,0ProzentbeiRWE (lautkonzernabschluss2008)habenwireinekostensteigerungvonjährlich3,5prozentfürdiestilllegungunddenrückbaualsgegenpositioneinfakturiert.einedarausresultierendeanteiligeauflösung derkernenergierückstellungen (wirksamimjahrderänderungdesatomausstiegsgesetzes)führtzu einemergebnisrelevanteneinmalertrag.dieserdürftejedochwegenderabweichendenbehandlungin der Steuerbilanz keine Cash-wirksamen Steuerzahlungen auslösen.

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode tenvonkernkraftwerken (SzenarioKKW) füreinelaufzeitverlängerung derkernkraftwerkeum20jahrenachrüstkosteninhöhevon500euro/ kwfüralleakwinansatzgebrachtwerden,wasbei21,5gwinstallierter Leistung insgesamt 10,7 Mrd. Euro entspricht? DieBundesregierungwirdallemitdenLaufzeitenvonKernkraftwerkenverbundenenFragenauchimZusammenhangmitdemEnergiekonzeptderBundesregierungbewerten.ZuEinzeläußerungenausderWirtschaftnimmtsievor diesemhintergrundnichtstellung.imübrigenwirdaufdieantwortzufrage6 verwiesen. 8.VerfügtdieBundesregierungüberaktuelleKostenschätzungenfürein Endlagerfürhochradioaktivebzw.starkwärmeentwickelnderadioaktive Abfälle (bitte mit Angabe der wesentlichen Zahlen)? Wennnein,beabsichtigtdieBundesregierung,solcheKostenschätzungen durchzuführenbzw.inauftragzugeben,undggf.biswannsollenergebnisse vorliegen? DerBundesregierungliegenkeineaktuellenKostenschätzungenfürdieErrichtungunddenBetriebeinesEndlagersfürwärmeentwickelnderadioaktive Abfällevor.DerzeitwirdunterderFederführungdesBundesministeriumsfür Umwelt,NaturschutzundReaktorsicherheiteinevorläufigeSicherheitsanalyse fürdenstandortgorlebenerstellt,derenergebnissediegrundlagefüreine AktualisierungdesEndlagerkonzeptsbildensoll.EinebelastbareKostenschätzungfürdenStandortGorlebenisterstmöglich,wenndieseAktualisierung vorliegt. 9.WiewirdderweitereStilllegungsbetrieb,RückbauundEntsorgungdes THTR 300 in Hamm-Uentrop ab dem Jahr 2010 finanziert? Wer wird welche Anteile an den zukünftigen Kosten tragen? DerTHTRbefindetsichseitrundzehnJahrenimsicherenEinschlussundsteht imeigentumderhochtemperatur-kernkraftwerkgesellschaftmbh (HKG). DieVereinbarungzwischenBund,LandundHKGüberdieFinanzierungdes BetriebsdessicherenEinschlussesistam31.Dezember2009ausgelaufen.Der BetriebwirdderzeitausdenunverbrauchtenEigenmittelnderHKGfinanziert undistbis2017gesichert.gleichzeitigarbeitendievertragsparteienunterder VerhandlungsführerschaftdesFinanzministeriumsNordrhein-Westfalensan einereinigungüberdieweiterefinanzierung.überdiefinanzierungdesab 2023 anstehenden Rückbaus ist noch keine Vereinbarung getroffen worden. 10.WiebeurteiltdieBundesregierungdieSchlussfolgerungenundEmpfehlungendesBerichts Comparisonamongdifferentdecommissioning fundsmethodologiesfornuclearinstallations deswuppertalinstitutsim AuftragderEuropäischenKommissionausdemJahr2007zurFinanzierungvonStilllegung,RückbauundEntsorgunginDeutschlandundEuropa,insbesonderedieEmpfehlungendesWuppertalInstituts,diebisherigeRückstellungspraxisabzuändernundeinenexternen,unabhängig verwalteten,abgesichertenstilllegungs-,rückbau-undentsorgungsfonds einzurichten oder zumindest erstensdietransparenzderfinanzierungzuerhöhen (z.b.durchein zentrales,öffentlichkontrolliertesdatenregistermitkernkraftwerksscharfenunddifferenziertenangabenzukosten,finanzierung/finanzierungsvorsorge und entsprechenden Kennwerten),

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/1866 zweitenszusätzlicheregulierungenfürdenfallderinsolvenzeiner Kernkraftwerk-GmbHoderauchihrerMuttergesellschafteinzuführen, drittenszusätzlicheregulierungenfürdenfallunerwarteterkostensteigerungennachstilllegungeineskernkraftwerkszubeschließen, die die angesammelten Rückstellungen übersteigen, und viertenszusätzlicheregulierungenbezüglichderartundweiseder Anlage von Rückstellungsgegenwerten einzurichten? DieBundesregierungunterstreichtdieNotwendigkeit,dassausreichendefinanzielleMittelfürdieStilllegungeinschließlichdesRückbausvonKernkraftwerkensowiefürdieEntsorgungradioaktiverAbfällezudemZeitpunktzur Verfügungstehen,zudemsiebenötigtwerden.DabeiistsichdieBundesregierunginsbesonderederLangfristigkeitderAufgabe,dieFinanzierungderEndlagerung sicherzustellen, bewusst. DieBundesregierungistderAuffassung,dassdasModelleinessogenannten externenfondsmitblickaufdaszielderverfügbarkeitausreichendermittel gegenüberdenderzeitigenregelungenimergebniskeinenentscheidendenvorteilbietet.dasderzeitigemodellderrückstellungenträgtdemverursacherprinzipinangemessenerweiserechnung,indemdieverantwortungfürdie VerfügbarkeitausreichenderMittelinersterLiniedenzurStilllegungundEntsorgungverpflichtetenUnternehmenauferlegtwird.ZwischenderKernkraftwerksbetreibergesellschaftunddendahinterstehendenMuttergesellschaften wurdendarüberhinaussogenanntegewinnabführungs-undbeherrschungsverträgegeschlossen,dieimfallederinsolvenzderbetreibergesellschaftsicherstellensollen,dassderenverbindlichkeitendurchdenmutterkonzernbeglichen werden. DerBundhatgleichwohleinbesonderesInteresseaneinerlangfristigsicheren FinanzierungderStilllegungunddernuklearenEntsorgung,daihmdieLetztverantwortungobliegt.DieBundesregierungwirddaherdieEntwicklungmit BlickaufTransparenzundVerfügbarkeitderfinanziellenMittelweiterhinaufmerksamverfolgenund wennerforderlich geeignetemaßnahmenergreifen. 11.PlantdieBundesregierung,dieSicherheitderFinanzierungvonStilllegung,RückbauundEntsorgungdernichtkommerziellgenutztennuklearenAnlagen,diesichinprivater,öffentlicherodergemischtwirtschaftlicherHandbefinden,durchzusätzlicheRegulierungderFinanzierungsvorsorge zu erhöhen? Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, warum nicht? DieBundesregierungplantkeinezusätzlichengenerellenRegelungenfürdie EntsorgungnichtkommerziellgenutzternuklearerAnlagen,weilsiediebestehenden Regelungen im Grundsatz für ausreichend hält.

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8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN

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