FATCA Foreign Account Tax Compliance Act

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "FATCA Foreign Account Tax Compliance Act"

Transkript

1 FATCA Foreign Account Tax Compliance Act Key Facts Switzerland Nicolas A. Tritt Project Manager Competence Center Financial Services 15. Februar 2013 BASEL BERN LAUSANNE ZÜRICH DÜSSELDORF FRANKFURT A.M. FREIBURG I.BR. HAMBURG MÜNCHEN STUTTGART WIEN 1

2 Inhaltsübersicht 1. Die Herausforderung «FATCA» 2. Druck auf den Schweizer Finanzplatz 3. Regulatorische Änderungen Final Regulations Bilaterales Abkommen CH-USA 4. Trivadis Competence Center Financial Serivces 2

3 Die Rolle von Trivadis bei der Einführung von FATCA Das Steuergesetz FATCA ist weltweit für Finanzdienstleister eine komplexe und mehrdimensionale Herausforderung auf Konzernebene Projekt «FATCA» Fach IT Umsetzung Regelkonformität Das Competence Center Financial Services von Trivadis besteht aus erfahrenen Bankern. Gemeinsam mit Ihren und unseren IT-Experten vermitteln wir zwischen Fach-und IT-Bereich und reduzieren damit Risiken bei der operativen Umsetzung von FATCA. 3

4 Herausforderungen bei der Einführung von FATCA Projektauftraggeber sprechen von folgenden Herausforderungen Weiterhin unklare regulatorische Anforderungen Steigender Zeitdruck in Hinblick auf Inkrafttreten am Fachexperten sprechen von weiteren Herausforderungen Analyse des Kundenstamms, von Produkten und Dienstleistungen Abklärungen von Privat- und Firmenkunden, Kommunikation Erhebung und Umsetzung der Anforderungen an die IT-Systeme Konzernweites Zusammenführen von Kundendaten Definition der Regeln zur Erkennung von Passthru Payments Planung und Umsetzung der Prozessanpassungen Ausbildung und Sensibilisierung der Mitarbeiter 4

5 Hintergründe zu FATCA FATCA ist eine Folgeentwicklung der US-Amerikanischen QI-Regeln aus dem Jahr Mit FATCA werden Schlupflöcher geschlossen. Welche Ziele verfolgt der Internal Revenue Service mit FATCA? Bekämpfung der Steuerhinterziehung von US Persons, die Gelder auf Offshore-Konten lagern Erweiterung der Möglichkeit zur Steuerprüfung von im Ausland wohnhaften US- Steuerzahlern, Non-Resident Aliens und Kleinunternehmen, die ausserhalbder USA operieren Ausweitung der Ermittlungen gegen US Citizensund Residents, die Vermögen im Ausland lagern Erfassung von Zahlungsströmen und Abgleichung derer mit der Einkommenssteuererklärung (dem gemässirs effizientesten und effektivsten Mittel um Tax Compliance sicherzustellen) Beitrag zur Finanzierung des Hiring Incentives to Restore Employment Acts 5

6 Wer qualifiziert sich als Foreign Financial Institution? Finanzinstitute mit Sitz ausserhalb USA: Banken, Sparkassen, Kreditinstitute Vermögensverwalter Versicherungsgesellschaften Etc. Der Ausdruck Finanzinstitut bedeutet ein depotführendes Institut, ein einlagenführendes Institut, ein Investment-Unternehmen oder eine spezifizierte Versicherungsgesellschaft. Abkommen CH-USA Art. 2 Abs. 1 Ziff. 7 Der Ausdruck depotführendes Institut bedeutet jedes Unternehmen, dessen Geschäftstätigkeit zu einem wesentlichen Teil aus dem Halten von Finanzwerten für Dritte besteht. Abkommen CH-USA Art. 2 Abs. 1 Ziff. 9 Der Ausdruck einlagenführendes Institut bedeutet jedes Unternehmen, das im Rahmen der ordentlichen Ausübung von Bank-oder ähnlichen Geschäften Depositen entgegennimmt. Abkommen CH-USA Art. 2 Abs. 1 Ziff. 10 6

7 Druck auf den Schweizer Finanzplatz 7

8 Druck auf den Schweizer Finanzplatz Ab 2014 wird von Zahlungen aus US-Quellen an nichtteilnehmende Finanzinstitute («Non-Participating FFI») eine Quellensteuer von 30% belastet. Finanzinstitute werden mittelfristig ihre Beziehung zu einem nicht teilnehmenden Finanzinstitut abbrechen, was letztlich zum Ausschluss vom amerikanischen Kapitalmarkt führt. Dies können sich Schweizer Finanzinstitute nicht leisten. CH-FFIs sind faktisch gezwungen, eine Vereinbarung mit der IRS einzugehen. Hätte die Schweiz keine bilaterales Abkommen mit den USA ausgehandelt, müssten die Schweizer Finanzinstitute trotzdem bei FATCA «mitmachen». 8

9 Druck auf den Schweizer Finanzplatz Bilaterales Abkommen CH-USA Die Schweiz hat am 14. Februar 2013 ein bilaterales Abkommen mit den USA unterzeichnet, das administrative Erleichterungen vorsieht. Grundsätzlich sind die Final Regulationsverbindlich. Ausnahmen sind Präzisierungen und Änderungen im bilateralen Abkommen. Das bilaterale Abkommen CH-USA unterscheidet sich vom Model 2 IGA. Meistbegünstigungsklausel Differenzierte Fristen für Reporting & Fristverlängerung in der Amtshilfe Diverse Institute sind «excempt» bzw. «deemend compliant» Aufschub der Withholding-Pflichten bei Recalcitrants Ausnahmeregelung für bestimmte Produkte (u. a. Säule 3a) Die englische Fassung des Abkommens wurde unterzeichnet. Die deutsche Fassung liegt als «provisorischer Wortlaut» vor. 9

10 Druck auf den Schweizer Finanzplatz Umsetzungsgesetz und «Plan B» Das entsprechende Umsetzungsgesetz für das Abkommen CH-USA Bis 15. März 2013 bei den Kantonen in einer verkürzten Vernehmlassung Abstimmung in der Sommersession zwischen 3. bis 21. Juni 2013 Fakultatives Referendum ( Unterschriften in 100 Tagen) kann zur Volksabstimmung am 24. November 2013 führen. Parallel zum Gesetzgebungsverfahren wird eine Verständigungsvereinbarung über den Inhalt des Abkommens verhandelt. Bei Ablehnung des Gesetzes gibt es keine Erleichterungen. Finanzinstitute müssen gemäss Final Regulations verfahren («Plan B»). Keine Ausnahmeregelung für Local FFIs, Sozialversicherungen Illegale Handlung für Drittstaaten nach Art. 271 Strafgesetzbuch «Plan B» kann frühestens nach der Referendumsfrist verworfen werden. Diese läuft voraussichtlich bis Ende September

11 Druck auf den Schweizer Finanzplatz Auswirkungen auf das Bankgeschäft Die Einführung von FATCA ist ein mehrdimensionales Thema, das die gesamte Wertschöpfungskette einer Bank betrifft. FATCA betrifft alle Geschäftsfelder FATCA betrifft nahezu alle Geschäftstätigkeiten 11

12 Regulatorische Änderungen - Final Regulations - Abkommen CH-USA 12

13 Regulatorische Änderungen Zunehmend länderspezifische Regelungen Am 26. Juli 2012 hat das US-Finanzministerium ein Musterabkommen veröffentlicht. Das Musterabkommen"Model 1 IGA" soll unter anderem als Grundlage für bilaterale Verträge der EU-Staaten Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien und Grossbritannien mit den USA dienen. Grossbritannien und Irland haben bereits ein bilaterales Abkommen unterzeichnet. Deutschlandsteht noch mit den USA in Verhandlungen. Die Veröffentlichung der finalen Version wird für März 2013 erwartet. Am 15. November 2012 hat das US-Finanzministerium ein weiteres Musterabkommen "Model 2 IGA" veröffentlicht.es soll unter anderem als Grundlage für bilaterale Verträge der Schweiz und Japan mit den USA dienen. Die Schweiz hat am 14. Februar 2013 einen Staatsvertrag unterzeichnet. Internationale Konzerne «kämpfen» mit unterschiedlichen Abkommen 13

14 Regulatorische Änderungen Model 1 IGA versus Model 2 IGA Model 1 IGA vom Verpflichtende Meldung von Informationen zu bestehenden US- Accounts nach Model 1-Vorgabe an nationale Steuerbehörde. Information wird von der Behörde automatisiert direkt an den IRS weitergeleitet. Sicherstellung der Lieferung von Daten in Qualität und Quantität gemäss der Vorgaben. Model 2 IGA vom FFIs unter Model 2 werden von nationaler Legislative und Judikative in die Lage versetzt, spezifische Informationen über US-Accounts direkt an den IRS melden zu können. Information wird vom FFI automatisiert direkt an den IRS gemeldet. Sowohl IGA Model 1 als auch Model 2 stellen sicher, dass alle FFIs, die nichtvon der Meldepflicht ausgenommen oder gemäss FATCA final regulationsbefreit sind, standardisiert Informationen zu geführten US-Accounts identifizieren und reporten. 14 FATCA Key Facts for Switzerland, February 2013, CCFS

15 Regulatorische Änderungen Final Regulations& Bilaterales Abkommen CH-USA Proposed Final Regulations vom Bilaterales Model 2 IGA Abkommen vom CH-USA vom Anforderungen Spekulationen, Befürchtungen, an Schweizer Unsicherheiten Finanzinstitute Die Proposed Regulations werden mit den Final Regulations obsolet. Nachdem das bilaterale Abkommen nun veröffentlicht wurde, hat das Model 2 IGA keine Bedeutung mehr für Schweizer Finanzinstitute. 15

16 Wesentliche Änderungen in den Final Regulations Neue Termine Registrierung & Liste der FATCA-Teilnehmer Online-Registrierung ab bis zum Veröffentlichung der Liste der teilnehmenden Finanzinstitute ( NPFFI) am (danach monatliche Aktualisierung) Effectivedatefür das FFI agreement (sofern vorher unterzeichnet) Reporting Reporting für 2013 und 2014 bis zum Withholding Befreiung von grandfathered obligations bis FATCA Key Facts for Switzerland, February 2013, CCFS

17 Wesentliche Änderungen in den Final Regulations Neue Timeline Ab 1/2014 Neukontenprozess bis 6/2014 Identifikation prima-facie FFI bis 3/2016 Reporting von Erträgen bis 3/2017 full Reporting inkl. Verkaufserlöse 2010 FATCA-USA /2013 Final Regulations Ab 01/2014 Gültigkeit der bis dahin abgeschl. FFI Agreements bis 12/2014 Bestandskun den-ident. High Value Accounts bis 12/2015 Bestandskun den-ident. (Rest) 01/2017 Steuerabzug auf passthru payments + VKerlöse Ab 07/2013 Online Registration Ab 01/2014 Steuer-abzug FDAPzahlungen Bis 03/2015 Reporting für Irrtum vorbehalten 17

18 Wesentliche Änderungen in den Final Regulations Identifikationsprozess Vereinfachungen im Identifikationsprozess von US-Accounts und US-steuerpflichtigen Personen stärkere Berücksichtigung bestehender AML-/KYC-Prozesse höhere Akzeptanz vorhandener Unterlagen verringerte Anforderungen an die Dokumentation und Aufbewahrung der Kundennachweise bzw. bei der regelmäßigen Erneuerung dieser Nachweise Identifikation bei Kundeneröffnung oder «Change of Circumstances» muss innerhalb von 90 Tagen erfolgen, andernfalls gilt Kunde als Recalcitrantund die Kundenverbindung muss gekündigt werden 18 FATCA Key Facts for Switzerland, February 2013, CCFS

19 Anforderungen an Kundenidentifizierung Indizien zur Ermittlung von steuerpflichtigen US-Personen/Unternehmen Analyse Kontenbestand Neue Konten Specified US-Persons US-amerikanischer Staatsbürger (= US citizen) In den USA ansässige Person (= US residents), Personengesellschaft, Körperschaft US-Geburtsort US-Adresse US-Telefonnummer Daueraufträge an ein in den USA geführtes Konto Vollmachten an Personen mit US-Adresse Postfachadressen in den USA Ein durch US-Personen gehaltenes ausländisches Unternehmen > 10% direkte oder indirekte Beteiligung einer US-Person 19

20 Wesentliche Änderungen in den Final Regulations Weitere Änderungen Zusätzliche Deemed-CompliantKategorien Details zum Registrierungsprozess 20 FATCA Key Facts for Switzerland, February 2013, CCFS

21 Wichtige Regelungen im bilateralen Abkommen CH-USA Erweiterung Registered & Certified DCFFIs DeemedcompliantFFIs sind nichtrapportierende Finanzinstitute. Der DCFFI-Status führt zu weniger Aufwand bei Einführung und Betrieb. Mit Anhang II des bilateralen Abkommens wird der Umfang der sogenannten «registered deemed compliant FFIs» erweitert um: Schweizerische Anlageberater Auch der Umfang der «certified deemed compliant FFIs» wird grösser: Bestimmte steuerbefreite Einrichtungen Stockwerkeigentümergemeinschaften Besonders interessant für viele Schweizer Banken: Der «LocalFFI» Status. Finanzinstitute mit Lokalkundschaft sind ebenfalls registered DCFFIs. 21 FATCA Key Facts for Switzerland, February 2013, CCFS

22 Wichtige Regelungen im bilateralen Abkommen CH-USA Besondere Bestimmungen zu Local FFIs Um sich als Finanzinstitut mit Lokalkundschaft («LocalFFI») zu qualifizieren müssen folgende Bedingungen kumulativ erfüllt werden: Schweizer Zulassung und Regulierung Keine Niederlassung im Ausland Keine Werbung im Ausland (Webseite gilt nicht als Werbung) Gesetzliche Verpflichtung zum Quellensteuerabzug (Institute welche die VSt zurückbehalten erfüllen diese Bedingung per se) 98% der Vermögenswerte im Besitz von natürlichen und juristischen Personen mit Ansässigkeit Schweiz oder EU Keine Geschäftsbeziehungen mit im Ausland ( CH) ansässigen US Personen oder US Owned Foreign Entities Diskriminierungsverbot für US Personen und US OwnedForeignEntitiesmit Ansässigkeit Schweiz 22 FATCA Key Facts for Switzerland, February 2013, CCFS

23 Competence Center Financial Services 23

24 Die Rolle von Trivadis bei der Einführung von FATCA Das Steuergesetz FATCA ist weltweit für Finanzdienstleister eine komplexe und mehrdimensionale Herausforderung auf Konzernebene Projekt «FATCA» Fach IT Umsetzung Regelkonformität Das Competence Center Financial Services von Trivadis besteht aus erfahrenen Bankern. Gemeinsam mit Ihren und unseren IT-Experten vermitteln wir zwischen Fach-und IT-Bereich und reduzieren damit Risiken bei der operativen Umsetzung von FATCA. 24

25 Besonderheiten von Compliance-Projekten Erhöhte Problematik durch moving targets Oftmals recht anspruchsvolle deadlines Im Regelfall gibt es zwei Schwerpunkte Sammlung und/oder Analyse von Daten aus unterschiedlichen Quellen Reporting-Issues(intern & extern) Spürbare Auswirkungen auf die IT-Infrastruktur Die vom Projektmanagement zu steuernde Verzahnung zwischen den betroffenen Fachbereichen und der IT ist essentiell für den Erfolg solcher Projekte (Dolmetscher-Funktion) 25

26 Trivadis Angebot & Vorgehen Trivadis kann den Erfolg eines solchen umfassenden Projekts durch die Verknüpfung des technischen mit dem fachlichen Know-how durch das firmeneigenen Competence Center Financial Services sicherstellen. Voranalysen Strategische Ausrichtung Umsetzung Validierung & Betrieb Bei einer für solche Projekte üblichen Prozesskette stellt Trivadis für alle notwendigen Schritte rund um die strategische Entscheidung der Bank herum die entsprechenden Kompetenzen, erprobten Vorgehensmodelle und Werkzeuge bereit. 26

27 Vorteile einer Zusammenarbeit mit Trivadis Reduzierung von Reibungsverlusten durch die Verbindung von fundiertem fachlichen und technischen Wissen sowie breiter Projekterfahrung Investitionssicherheit durch Unabhängigkeit und finanzielle Stärke von Trivadis Nachhaltigkeit und Kontinuität Herstellerunabhängigkeit Hohe Flexibilität durch Zugriff auf grossesexpertennetzwerk von über 400 Consultants Sicherheit durch Erfahrung Abwicklung von Projekten pro Jahr, davon 25% im Bereich Financial Services 27

28 Weitere Vorteile einer Zusammenarbeit mit Trivadis Trivadis Kernkompetenz umfasst das Herzstück aller Banken die Daten (Datenhaltung, Datenmodellierung, Dateninfrastrukturen, Datenbank-SW Entwicklung, Berichtswesen etc.) GesamtheitlicherAnsatz: Assessment Plan Train Build Train Run Örtliche Nähe 28

29 VIELEN DANK. Trivadis AG Nicolas A. Tritt Papiermühlestrasse Bern Tel. +41 (0) BASEL BERN LAUSANNE ZÜRICH DÜSSELDORF FRANKFURT A.M. FREIBURG I.BR. HAMBURG MÜNCHEN STUTTGART WIEN 29

FATCA Quo vadis? Georg Blesinger Consultant Financial Services georg.blesinger@trivadis.com. Frankfurt, Januar 2011

FATCA Quo vadis? Georg Blesinger Consultant Financial Services georg.blesinger@trivadis.com. Frankfurt, Januar 2011 FATCA Quo vadis? Georg Blesinger Consultant Financial Services georg.blesinger@trivadis.com Frankfurt, Januar 2011 Basel Bern Lausanne Zürich Düsseldorf Frankfurt/M. Freiburg i. Br. Hamburg München Stuttgart

Mehr

Espresso-Webseminar DAS SAP-LÖSUNGSANGEBOT FÜR DIE FATCA-ANFORDERUNGEN

Espresso-Webseminar DAS SAP-LÖSUNGSANGEBOT FÜR DIE FATCA-ANFORDERUNGEN Espresso-Webseminar DAS SAP-LÖSUNGSANGEBOT FÜR DIE FATCA-ANFORDERUNGEN Dr. Uwe Pfeifer Director Business Solutions Insurance Kurz, konzentriert und kostenlos weitere Espresso-Webseminare unter: www.sap.de/espressos

Mehr

Regulatorische Anforderungen an Kundendaten und prozesse

Regulatorische Anforderungen an Kundendaten und prozesse Regulatorische Anforderungen an Kundendaten und prozesse TDWI Europe in München, 23. Juni 2015 Norbert Schweimanns und Frank Ferro Agenda 1 Einführung 2 Ausgangsbasis / Status Quo 3 Zieldefinition 4 Erfahrungsbericht

Mehr

Insurance Tax-Tagung-SVV zu FATCA 4. April 2013

Insurance Tax-Tagung-SVV zu FATCA 4. April 2013 Insurance Tax-Tagung-SVV zu FATCA 4. April 2013 Umsetzung von FATCA im Asset Management Lorenzo Kyburz Agenda Rechtliche Basis Motivation für FATCA-Compliance IGA Schweiz Klarstellungen & Erleichterungen

Mehr

Konzentrieren Sie sich auf Ihre Kunden den Rest erledigen wir. Steuerabkommen Liechtenstein und Österreich: Unser Leistungsangebot

Konzentrieren Sie sich auf Ihre Kunden den Rest erledigen wir. Steuerabkommen Liechtenstein und Österreich: Unser Leistungsangebot Konzentrieren Sie sich auf Ihre Kunden den Rest erledigen wir Steuerabkommen Liechtenstein und Österreich: Unser Leistungsangebot für Treuhänder Steuerabkommen Liechtenstein und Österreich Liechtenstein

Mehr

FATCA Häufig gestellte Fragen

FATCA Häufig gestellte Fragen FATCA Häufig gestellte Fragen 7. Oktober 2014 FATCA Häufig gestellte Fragen Inhalt Was bedeutet FATCA?... 3 Erfüllt UBS Global Asset Management den US Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) und die

Mehr

Homebanking-Abkommen

Homebanking-Abkommen Homebanking-Abkommen Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.v., Bonn, Bundesverband deutscher Banken e.v., Köln, Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.v., Bonn Deutscher

Mehr

Wenn Sie das T-Online WebBanking das erste Mal nutzen, müssen Sie sich zunächst für den Dienst Mobiles Banking frei schalten lassen.

Wenn Sie das T-Online WebBanking das erste Mal nutzen, müssen Sie sich zunächst für den Dienst Mobiles Banking frei schalten lassen. 1 PIN/TAN-T-Online-WebBanking mit moneyplex Bis auf wenige Ausnahmen bieten heute fast alle Kreditinstitute modernes und hoch sicheres HBCI-Internetbanking an. Um mit nicht HBCI-fähigen Banken trotzdem

Mehr

Owner Reporting Statement gemäss US Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) für passive Anlagevehikel und Investmentgesellschaften/Trusts,

Owner Reporting Statement gemäss US Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) für passive Anlagevehikel und Investmentgesellschaften/Trusts, Owner Documented FFI Reporting Statement Owner Reporting Statement gemäss US Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) für passive Anlagevehikel und Investmentgesellschaften/Trusts, die professionell

Mehr

Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG

Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG 1. Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung mit Selbstbeteiligung

Mehr

Patientenmobilität an der schweizerischen Grenze

Patientenmobilität an der schweizerischen Grenze Patientenmobilität an der schweizerischen Grenze Deutsch-französisch-schweizerische Konferenz, Baden-Baden, 17. 18. November 2014 Susanne Jeker Siggemann, stellvertretende Leiterin Sektion Rechtliche Aufsicht

Mehr

BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 15/2001 vom 28. Februar 2001. zur Änderung des Anhangs IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens

BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 15/2001 vom 28. Februar 2001. zur Änderung des Anhangs IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 15/2001 vom 28. Februar 2001 zur Änderung des Anhangs IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens DER GEMEINSAME EWR-AUSSCHUSS - gestützt auf das Abkommen

Mehr

Elektronische Verwaltungsarbeit

Elektronische Verwaltungsarbeit Elektronische Verwaltungsarbeit Zitat 6 EGovG Elektronische Aktenführung : Die Behörden des Bundes sollen ihre Akten elektronisch führen. Satz 1 gilt nicht für solche Behörden, bei denen das Führen elektronischer

Mehr

Pensionskasse des Bundes Caisse fédérale de pensions Holzikofenweg 36 Cassa pensioni della Confederazione

Pensionskasse des Bundes Caisse fédérale de pensions Holzikofenweg 36 Cassa pensioni della Confederazione Compliance-Reglement 1. Grundsätze und Ziele Compliance ist die Summe aller Strukturen und Prozesse, die sicherstellen, dass und ihre Vertreter/Vertreterinnen alle relevanten Gesetze, Vorschriften, Codes

Mehr

VERNEHMLASSUNGSBERICHT DER REGIERUNG BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES KONSUMKREDITGESETZES (KKG) (UMSETZUNG DER RICHTLINIE 2011/90/EU)

VERNEHMLASSUNGSBERICHT DER REGIERUNG BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES KONSUMKREDITGESETZES (KKG) (UMSETZUNG DER RICHTLINIE 2011/90/EU) VERNEHMLASSUNGSBERICHT DER REGIERUNG BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES KONSUMKREDITGESETZES (KKG) (UMSETZUNG DER RICHTLINIE 2011/90/EU) Ressort Wirtschaft Vernehmlassungsfrist: 31. Januar 2013 3 INHALTSVERZEICHNIS

Mehr

FATCA - Überblick über die gesetzlichen Anforderungen

FATCA - Überblick über die gesetzlichen Anforderungen FATCA - Überblick über die gesetzlichen Anforderungen IBM 100 Minuten Apéro: FATCA - Sind Sie bereit? vom Steigenberger Hotel Bellerive au Lac, Zürich Martin Naville / Peter Honegger Was ist FATCA? Foreign

Mehr

Bankgeheimnis hat sich erledigt

Bankgeheimnis hat sich erledigt https://klardenker.kpmg.de/bankgeheimnis-hat-sich-erledigt/ Bankgeheimnis hat sich erledigt KEYFACTS - 52 Staaten schließen Abkommen gegen Steuerhinterziehung - Bankkunden müssen angeben, in welchem Land

Mehr

IDV Assessment- und Migration Factory für Banken und Versicherungen

IDV Assessment- und Migration Factory für Banken und Versicherungen IDV Assessment- und Migration Factory für Banken und Versicherungen Erfassung, Analyse und Migration von Excel- und AccessAnwendungen als User-Selfservice. Sind Ihre Excel- und Access- Anwendungen ein

Mehr

Vereinbarung über gewählte Einzelkunden-Kontentrennung. geschlossen zwischen. als Clearingmitglied. (nachfolgend "Clearingmitglied") und

Vereinbarung über gewählte Einzelkunden-Kontentrennung. geschlossen zwischen. als Clearingmitglied. (nachfolgend Clearingmitglied) und Vereinbarung über gewählte Einzelken-Kontentrennung geschlossen zwischen als Clearingmitglied (nachfolgend "Clearingmitglied") als Non-Clearingmitglied (nachfolgend "Non-Clearingmitglied") als Registrierten

Mehr

nach 20 SGB IX" ( 3 der Vereinbarung zum internen Qualitätsmanagement nach 20 Abs. 2a SGB IX).

nach 20 SGB IX ( 3 der Vereinbarung zum internen Qualitätsmanagement nach 20 Abs. 2a SGB IX). Information zum Verfahren zur Anerkennung von rehabilitationsspezifischen Qualitätsmanagement- Verfahren auf Ebene der BAR (gemäß 4 der Vereinbarung zum internen Qualitätsmanagement nach 20 Abs. 2a SGB

Mehr

Content Management System mit INTREXX 2002.

Content Management System mit INTREXX 2002. Content Management System mit INTREXX 2002. Welche Vorteile hat ein CM-System mit INTREXX? Sie haben bereits INTREXX im Einsatz? Dann liegt es auf der Hand, dass Sie ein CM-System zur Pflege Ihrer Webseite,

Mehr

ProLead. Überlassen Sie das Wertvollste in Ihrem Leben nicht dem Zufall gestalten Sie aktiv die Absicherung Ihrer sorgenfreien Zukunft

ProLead. Überlassen Sie das Wertvollste in Ihrem Leben nicht dem Zufall gestalten Sie aktiv die Absicherung Ihrer sorgenfreien Zukunft ProLead Überlassen Sie das Wertvollste in Ihrem Leben nicht dem Zufall gestalten Sie aktiv die Absicherung Ihrer sorgenfreien Zukunft Wir sind Die ProLead UG ist ein Dienstleistungsunternehmen bestehend

Mehr

Das Versicherungskernsystem OPUS Machen Sie Ihr Business vom Back-End bis zum Front-End erfolgreich

Das Versicherungskernsystem OPUS Machen Sie Ihr Business vom Back-End bis zum Front-End erfolgreich Das Versicherungskernsystem OPUS Machen Sie Ihr Business vom Back-End bis zum Front-End erfolgreich OPUS ein bewährtes Kernsystem, das Versicherungen ermöglicht, ihr Business erfolgreich zu gestalten in

Mehr

Die Umsetzung der Richtlinie gegen unlautere Geschäftspraktiken in Deutschland. Dr. Birte Timm-Wagner, LL.M. Bundesministerium der Justiz

Die Umsetzung der Richtlinie gegen unlautere Geschäftspraktiken in Deutschland. Dr. Birte Timm-Wagner, LL.M. Bundesministerium der Justiz Die Umsetzung der Richtlinie gegen unlautere Geschäftspraktiken in Deutschland Dr. Birte Timm-Wagner, LL.M. Bundesministerium der Justiz Gesetzgebung in Deutschland Reform des UWG vor Erlass der Richtlinie:

Mehr

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,

Mehr

Auswirkungen für Versicherer

Auswirkungen für Versicherer Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) Auswirkungen für Versicherer Veranstaltung Rechnungslegung Versicherungen Update 2011 Wien, 29. November 2011 01/12/2011 0 Title FATCA Titelmasterformat durch

Mehr

ISO 9001:2015 REVISION. Die neue Struktur mit veränderten Schwerpunkten wurde am 23. September 2015 veröffentlicht und ist seit 15.09.

ISO 9001:2015 REVISION. Die neue Struktur mit veränderten Schwerpunkten wurde am 23. September 2015 veröffentlicht und ist seit 15.09. ISO 9001:2015 REVISION Die neue Struktur mit veränderten Schwerpunkten wurde am 23. September 2015 veröffentlicht und ist seit 15.09.2015 in Kraft 1 Präsentationsinhalt Teil 1: Gründe und Ziele der Revision,

Mehr

D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s

D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s M erkblatt D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s 1 Einleitung Öffentliche Organe integrieren oftmals im Internet angebotene Dienste und Anwendungen in ihre eigenen Websites. Beispiele: Eine

Mehr

Preisliste GRANID für External-Nutzer. (Preisliste gültig ab 01.01.2014)

Preisliste GRANID für External-Nutzer. (Preisliste gültig ab 01.01.2014) Preisliste GRANID für External-Nutzer (Preisliste gültig ab 01.01.2014) Alle Rechte vorbehalten. Kein Teil der Unterlagen darf in irgendeiner Form ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung der gibgreiner

Mehr

.WIEN-Richtlinie zur Beilegung von Streitigkeiten betreffend Registrierungsvoraussetzungen (Eligibility Requirements Dispute Resolution Policy/ERDRP)

.WIEN-Richtlinie zur Beilegung von Streitigkeiten betreffend Registrierungsvoraussetzungen (Eligibility Requirements Dispute Resolution Policy/ERDRP) Übersetzung aus der englischen Sprache.WIEN-Richtlinie zur Beilegung von Streitigkeiten betreffend Registrierungsvoraussetzungen (Eligibility Requirements Dispute Resolution Policy/ERDRP) Inhalt 1 Präambel...

Mehr

MUSTER-IT-SICHERHEITSKONZEPTE DER EKD

MUSTER-IT-SICHERHEITSKONZEPTE DER EKD KONFORMITÄTSBESTÄTIGUNG MUSTER-IT-SICHERHEITSKONZEPTE DER EKD Version 1.0 Datum: Mittwoch, 30.07.2014 Kunde: EVANGELISCHE KIRCHE IN DEUTSCHLAND (EKD) INHALTSVERZEICHNIS 1 ERGEBNISZUSAMMENFASSUNG 2 1.1

Mehr

Erfolgsfaktoren im Projektmanagement

Erfolgsfaktoren im Projektmanagement Erfolgsfaktoren im Fit for projects für die mittelständische Industrie Seite: 1 Erfolgsfaktoren im 2. Grundsätzliches zum 5. Ausblick Seite: 2 Erfolgsfaktoren im viele Aufgaben können heute nur noch fach-

Mehr

Eine genossenschaftliche Lösung für Hebammen und HgE

Eine genossenschaftliche Lösung für Hebammen und HgE E Eine genossenschaftliche Lösung für Hebammen und HgE Die Ausgangssituation Hebammen sind wie alle übrigen Angehörigen des Heilwesens zur Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit nur dann berechtigt, wenn

Mehr

SEPA Lastschriften. Ergänzung zur Dokumentation vom 27.01.2014. Workshop Software GmbH Siemensstr. 21 47533 Kleve 02821 / 731 20 02821 / 731 299

SEPA Lastschriften. Ergänzung zur Dokumentation vom 27.01.2014. Workshop Software GmbH Siemensstr. 21 47533 Kleve 02821 / 731 20 02821 / 731 299 SEPA Lastschriften Ergänzung zur Dokumentation vom 27.01.2014 Workshop Software GmbH Siemensstr. 21 47533 Kleve 02821 / 731 20 02821 / 731 299 www.workshop-software.de Verfasser: SK info@workshop-software.de

Mehr

InfoSEC AWARENESS RESSOURCEN BESTMÖGLICH NUTZEN. RISIKEN PRAKTIKABEL REDUZIEREN. InfoSEC Awareness Ein Workshop von ExpertCircle.

InfoSEC AWARENESS RESSOURCEN BESTMÖGLICH NUTZEN. RISIKEN PRAKTIKABEL REDUZIEREN. InfoSEC Awareness Ein Workshop von ExpertCircle. InfoSEC AWARENESS RESSOURCEN BESTMÖGLICH NUTZEN. RISIKEN PRAKTIKABEL REDUZIEREN. InfoSEC Awareness Ein Workshop von ExpertCircle. RESSOURCEN BESTMÖGLICH NUTZEN. WORKSHOP INFOSEC AWARENESS DAS NOTWENDIGE

Mehr

03a Wie funktioniert eine Kantonalbank. Die Kantonalbanken die schweizerische Bankengruppe

03a Wie funktioniert eine Kantonalbank. Die Kantonalbanken die schweizerische Bankengruppe Die Kantonalbanken die schweizerische Bankengruppe Die Kantonalbanken Inhalte der Präsentation: 1) die Kantonalbanken Fakten 2) die Kantonalbanken langjährige Tradition 3) Staatsgarantie 4) Unternehmenskultur

Mehr

04.061 s Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Spitalfinanzierung

04.061 s Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Spitalfinanzierung Ständerat Wintersession 007 e-parl 0..007 3:4 04.06 s Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Spitalfinanzierung Geltendes Recht Entwurf der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit

Mehr

1. Die Gründung und den Erwerb von Betrieben und Betriebsstätten im Ausland;

1. Die Gründung und den Erwerb von Betrieben und Betriebsstätten im Ausland; Sehr geehrte(r) Steuerpflichtige(r), gem. 138 Abgabenordnung (AO) sind Sie verpflichtet, zur steuerlichen Erfassung von Auslandsbeteiligungen, Ihrem Finanzamt mit nachstehendem Vordruck folgendes anzuzeigen:

Mehr

Entwicklung des Heimrechtes unter Berücksichtigung des Pflege- Neuausrichtungsgesetzes. Hannover im September 2015. Axel Merschky, BP-LWTG

Entwicklung des Heimrechtes unter Berücksichtigung des Pflege- Neuausrichtungsgesetzes. Hannover im September 2015. Axel Merschky, BP-LWTG Entwicklung des Heimrechtes unter Berücksichtigung des Pflege- Neuausrichtungsgesetzes Hannover im Axel Merschky, BP-LWTG Folie 1 BP-LWTG Rheinland-Pfalz Beratungs- und Prüfbehörde nach dem LWTG Maßregelvollzugsgesetz

Mehr

Europaweit überweisen. Mit SEPA.

Europaweit überweisen. Mit SEPA. SEPA Europaweit überweisen. Mit SEPA. Gut vorbereitet. Seit Februar 2014 gelten im Euroraum neue Verfahren für Überweisungen und Lastschriften. Wir haben Ihnen alles Wissenswertes zu SEPA zusammengestellt.

Mehr

Value-added KYC Regulation meets business (Know your Customer) Scalaris GRC Day 2011 02.02.2011

Value-added KYC Regulation meets business (Know your Customer) Scalaris GRC Day 2011 02.02.2011 Value-added KYC Regulation meets business (Know your Customer) Scalaris GRC Day 2011 02.02.2011 Olaf von der Lage Agenda Einführung Was sind Value-added KYC-Information? Wohin geht die regulatorische Reise?

Mehr

Zypern. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG)

Zypern. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) Zypern Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) I. GEGENSEITIGKEITSABKOMMEN Artikel 2 Absatz 2 1. Hat Ihr Land Gegenseitigkeitsabkommen abgeschlossen? Ja, Zypern hat zwei Gegenseitigkeitsabkommen

Mehr

Titel BOAKdurch Klicken hinzufügen

Titel BOAKdurch Klicken hinzufügen Titel BOAKdurch Klicken hinzufügen Business Objects Arbeitskreis 2015 Aufbau einer BI-Strategie Referent Stefan Weber, ZIS Verkehrsbetriebe Zürich 15.09.2015 Hotel UTO KULM Thema Um was geht es! C1: Aufbau

Mehr

04.061 s Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Spitalfinanzierung (Differenzen)

04.061 s Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Spitalfinanzierung (Differenzen) Wintersession 007 e-parl 18.1.007 09:08 04.061 s Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Spitalfinanzierung (Differenzen) für soziale Sicherheit und Gesundheit des es Bundesgesetz über

Mehr

Requirements Engineering für IT Systeme

Requirements Engineering für IT Systeme Requirements Engineering für IT Systeme Warum Systemanforderungen mit Unternehmenszielen anfangen Holger Dexel Webinar, 24.06.2013 Agenda Anforderungsdefinitionen Von der Herausforderung zur Lösung - ein

Mehr

1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die

1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die Die gesetzliche Definition der Anlageberatung 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die Abgabe von persönlichen Empfehlungen an Kunden oder deren Vertreter, die sich auf Geschäfte

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

SEPA Lastschrift (Basis- bzw. Firmenlastschrift) aus Sicht des Zahlungspflichtigen

SEPA Lastschrift (Basis- bzw. Firmenlastschrift) aus Sicht des Zahlungspflichtigen SEPA Lastschrift (Basis- bzw. Firmenlastschrift) aus Sicht des Zahlungspflichtigen Neben den bekannten nationalen Lastschrift-/Einzugsermächtigungsverfahren werden von der Oberbank mit dem SEPA Basislastschrift/Direct

Mehr

Credit Suisse. Barrierefreier Zugang zu unseren Bankdienstleistungen. Facilit d accs nos

Credit Suisse. Barrierefreier Zugang zu unseren Bankdienstleistungen. Facilit d accs nos Credit Suisse Barrierefreier Zugang zu unseren Bankdienstleistungen Facilit d accs nos services bancaires 4 Credit Suisse die barrierefreie Bank Die Credit Suisse macht ihre Produkte und Dienstleistungen

Mehr

GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN

GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN ANBIETER DER FOTOGRAFISCHEN DIENSTLEISTUNGEN: Adresse: E-Mail-Adresse: Telefon: NAME DES UNTERNEHMENS: Adresse des Unternehmens:

Mehr

ZIELVEREINBARUNG über die Internationale Gartenbauausstellung 2017 am Bodensee. 26. Januar 2007 in Meersburg

ZIELVEREINBARUNG über die Internationale Gartenbauausstellung 2017 am Bodensee. 26. Januar 2007 in Meersburg ZIELVEREINBARUNG über die Internationale Gartenbauausstellung 2017 am Bodensee 26. Januar 2007 in Meersburg Zielvereinbarung Stand 10.11.2006 über die Internationale Gartenbauausstellung 2017 am Bodensee

Mehr

III. Förderprogramm Gebäude

III. Förderprogramm Gebäude Förderreglement Energie 2011-2014 vom 9. März 2011 (Förderreglement) Der Gemeinderat, gestützt auf den Beschluss der Gemeindeversammlung vom 13. Dezember 2010 und 22 Absatz 1 Ziffer 3 der Gemeindeordnung,

Mehr

EXPORT FINANZIERUNG GESCHÄFTE OHNE GRENZEN

EXPORT FINANZIERUNG GESCHÄFTE OHNE GRENZEN EXPORT FINANZIERUNG GESCHÄFTE OHNE GRENZEN Moving business forward UMSATZSTEIGERUNG DURCH EXPORT, DA GEHT ES NICHT NUR UM DIE FINANZIERUNG. DA BRAUCHT MAN DEN RICHTIGEN FINANZIERUNGSPARTNER. JEMAND, DER

Mehr

Informationssicherheit als Outsourcing Kandidat

Informationssicherheit als Outsourcing Kandidat Informationssicherheit als Outsourcing Kandidat aus Kundenprojekten Frankfurt 16.06.2015 Thomas Freund Senior Security Consultant / ISO 27001 Lead Auditor Agenda Informationssicherheit Outsourcing Kandidat

Mehr

Heubeck Anbietervergleich. Den passenden Partner finden

Heubeck Anbietervergleich. Den passenden Partner finden Heubeck Anbietervergleich Den passenden Partner finden Unterstützung bei der Auswahl Ihres Versicherungspartners Betriebliche Altersversorgung (bav) ist mit der Übernahme von Risiken verbunden: Renten

Mehr

Anwälte und Notare. Finanzdienstleistungen für Anwälte und Notare. Die Credit Suisse. Ihr Partner für höchste Ansprüche.

Anwälte und Notare. Finanzdienstleistungen für Anwälte und Notare. Die Credit Suisse. Ihr Partner für höchste Ansprüche. Anwälte und Notare Finanzdienstleistungen für Anwälte und Notare. Die Credit Suisse. Ihr Partner für höchste Ansprüche. Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Die Credit Suisse Finanzpartner für Anwälte

Mehr

Gemeinsame Ausführungsordnung zum Madrider Abkommen 1 über die internationale Registrierung von Marken und zum Protokoll 2 zu diesem Abkommen

Gemeinsame Ausführungsordnung zum Madrider Abkommen 1 über die internationale Registrierung von Marken und zum Protokoll 2 zu diesem Abkommen BGBl. III - Ausgegeben am 9. März 2015 - Nr. 32 1 von 7 (Übersetzung) Gemeinsame Ausführungsordnung zum Madrider Abkommen 1 über die internationale Registrierung von Marken und zum Protokoll 2 zu diesem

Mehr

Satzung der Interessengemeinschaft Medienmeile Bremen

Satzung der Interessengemeinschaft Medienmeile Bremen Satzung der Interessengemeinschaft Medienmeile Bremen 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Die Interessengemeinschaft führt den Namen Medienmeile Bremen. (2) Sitz der Interessengemeinschaft ist Bremen (3) Geschäftsjahr

Mehr

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf

Mehr

Offenlegung von Abschlussunterlagen. I. Größenklassen und Offenlegungspflichten

Offenlegung von Abschlussunterlagen. I. Größenklassen und Offenlegungspflichten Offenlegung von Abschlussunterlagen I. Größenklassen und Offenlegungspflichten Der Umfang der offenzulegenden Abschlussunterlagen hängt von der Größenklasse eines offenlegungspflichtigen Unternehmens ab.

Mehr

1. Einführung. 2. Weitere Konten anlegen

1. Einführung. 2. Weitere Konten anlegen 1. Einführung In orgamax stehen Ihnen die gängigsten Konten des Kontenrahmens SKR03 und SKR04 zur Verfügung. Damit sind im Normalfall alle Konten abgedeckt, die Sie zur Verbuchung benötigen. Eine ausführliche

Mehr

Antrag auf Übertragung auf einen neuen Versicherungsnehmer

Antrag auf Übertragung auf einen neuen Versicherungsnehmer Antrag auf Übertragung auf einen neuen Versicherungsnehmer Die bestehende Standard Life-Versicherung Nr. soll mit allen Rechten und Pflichten von dem bisherigen Versicherungsnehmer Name, Vorname, Firmenname

Mehr

Bericht des Aufsichtsrats und des Vorstandes der ams AG Unterpremstätten, FN 34109 k, gemäß 159 Abs 2 Z 3 AktG zu TOP 9

Bericht des Aufsichtsrats und des Vorstandes der ams AG Unterpremstätten, FN 34109 k, gemäß 159 Abs 2 Z 3 AktG zu TOP 9 Bericht des Aufsichtsrats und des Vorstandes der ams AG Unterpremstätten, FN 34109 k, gemäß 159 Abs 2 Z 3 AktG zu TOP 9 I. Einleitung Als Anreiz für die MitarbeiterInnen der ams AG (nachfolgend auch "Gesellschaft")

Mehr

München, 17.08.2011. Themenvorschläge für Abschlussarbeiten Zur Abstimmung mit Prof. Brecht

München, 17.08.2011. Themenvorschläge für Abschlussarbeiten Zur Abstimmung mit Prof. Brecht München, 17.08.2011 Themenvorschläge für Abschlussarbeiten Zur Abstimmung mit Prof. Brecht Am 04.08.2011 in Ulm wurde das Themengebiet als der zentrale Anknüpfungspunkt für Abschlussarbeiten definiert

Mehr

Neu als stellvertretendes Vorstandsmitglied/Verhinderungsvertreter

Neu als stellvertretendes Vorstandsmitglied/Verhinderungsvertreter 30.08.2016-2017 von Durchgang 10 / 09.00 Uhr bis 16.00 Uhr Bonn und Berlin Neu als stellvertretendes Vorstandsmitglied/Verhinderungsvertreter Zielgruppe Obere Führungskräfte Ziele Sie wurden oder werden

Mehr

ÜBERGABE DER OPERATIVEN GESCHÄFTSFÜHRUNG VON MARC BRUNNER AN DOMINIK NYFFENEGGER

ÜBERGABE DER OPERATIVEN GESCHÄFTSFÜHRUNG VON MARC BRUNNER AN DOMINIK NYFFENEGGER GOOD NEWS VON USP ÜBERGABE DER OPERATIVEN GESCHÄFTSFÜHRUNG VON MARC BRUNNER AN DOMINIK NYFFENEGGER In den vergangenen vierzehn Jahren haben wir mit USP Partner AG eine der bedeutendsten Marketingagenturen

Mehr

1) Was sind die Ziele des Europäischen Wirtschaftsführerscheins, EBC*L? 4) Von wem wurde der EBC*L initiiert und von wem wird er betrieben?

1) Was sind die Ziele des Europäischen Wirtschaftsführerscheins, EBC*L? 4) Von wem wurde der EBC*L initiiert und von wem wird er betrieben? FAQs zum EBC*L - Allgemein 1) Was sind die Ziele des Europäischen Wirtschaftsführerscheins, EBC*L? 2) Wer gehört zur Zielgruppe des EBC*L? 3) Welchen Nutzen haben EBC*L AbsolventInnen? 4) Von wem wurde

Mehr

Reformbedarf im UWG: Zur Umsetzung der UGP-Richtlinie. 10 Jahre UGP-Richtlinie: Erfahrungen und Perspektiven

Reformbedarf im UWG: Zur Umsetzung der UGP-Richtlinie. 10 Jahre UGP-Richtlinie: Erfahrungen und Perspektiven Reformbedarf im UWG: Zur Umsetzung der UGP-Richtlinie 10 Jahre UGP-Richtlinie: Erfahrungen und Perspektiven Zweites Gesetz zur Änderung des UWG Das Gesetz dient der weiteren Umsetzung der Richtlinie 2005/29/EG

Mehr

Japans mittelfristiges Ziel zur Bekämpfung des Klimawandels

Japans mittelfristiges Ziel zur Bekämpfung des Klimawandels Botschaft von Japan. Neues aus Japan Nr. 58 September 2009 Japans mittelfristiges Ziel zur Bekämpfung des Klimawandels Reduzierung der Treibhausgase um 15% Am 10. Juni 2009 verkündete Premierminister Aso,

Mehr

Neue Ideen für die Fonds- und Asset Management Industrie

Neue Ideen für die Fonds- und Asset Management Industrie Neue Ideen für die Fonds- und Asset Management Industrie 1 Operative Beratung Strategische Beratung Wir beraten Sie in strategischen Fragen und überlassen nichts dem Zufall. Unsere zielgerichteten Tools

Mehr

Rente mit 67 Anhebung der Altersgrenzen

Rente mit 67 Anhebung der Altersgrenzen HBE PRAXISWISSEN Rente mit 67 Anhebung der Altersgrenzen Handelsverband Bayern e.v. Brienner Straße 45, 80333 München Rechtsanwältin Claudia Lindemann Telefon 089 55118-122 Telefax 089 55118-118 E-Mail

Mehr

IPMA Level B / Certified Senior Project Manager

IPMA Level B / Certified Senior Project Manager IPMA Level C / Certified Project Manager Zertifizierter Projektmanager GPM IPMA Level B / Certified Senior Project Manager Zertifizierter Senior Projektmanager GPM IPMA_Level_CB_Beschreibung_V080.docx

Mehr

Risikomanagement in der Praxis Alles Compliance oder was?! 1. IT-Grundschutz-Tag 2014 13.02.2014

Risikomanagement in der Praxis Alles Compliance oder was?! 1. IT-Grundschutz-Tag 2014 13.02.2014 Risikomanagement in der Praxis Alles Compliance oder was?! 1. IT-Grundschutz-Tag 2014 13.02.2014 Risikomanagement Eine Einführung Risikomanagement ist nach der Norm ISO 31000 eine identifiziert, analysiert

Mehr

Treuhand Dialogik Cloud

Treuhand Dialogik Cloud Treuhand Dialogik Cloud Jederzeit aktuelle Daten Mit der Treuhand-cloud sind Sie mit Sicherheit verbunden am Arbeitsplatz Treuhandbüro unbeschränkter Zugriff Exchange MS-Office Diagramm cloud- Anwendungen

Mehr

Die vorliegende Arbeitshilfe befasst sich mit den Anforderungen an qualitätsrelevante

Die vorliegende Arbeitshilfe befasst sich mit den Anforderungen an qualitätsrelevante ISO 9001:2015 Die vorliegende Arbeitshilfe befasst sich mit den Anforderungen an qualitätsrelevante Prozesse. Die ISO 9001 wurde grundlegend überarbeitet und modernisiert. Die neue Fassung ist seit dem

Mehr

EU-Verordnung Nr. 1907/2006 (REACH)

EU-Verordnung Nr. 1907/2006 (REACH) Was bedeutet REACH? REACH ist die EG-Verordnung Nr. 1907/2006 zur Registration, Evaluation, Authorization and Restriction of CHemicals (Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien). Mit dieser

Mehr

Expatriates und unselbständig Beschäftigte. RA Dr. CIPRIAN PĂUN LL.M Münster

Expatriates und unselbständig Beschäftigte. RA Dr. CIPRIAN PĂUN LL.M Münster Expatriates und unselbständig Beschäftigte RA Der Unterschied zwischen unselbständig Beschäftigten und Expatriates unselbständig Beschäftigte Personen, die in einem Dienstverhältnis stehen Expatriates

Mehr

Anhang A Service Abonnement

Anhang A Service Abonnement Anhang A Service Abonnement zum Dienstleistungs-Rahmenvertrag Nr.: 9999-151009 1 Gegenstand 1.1 Zweck und Inhalt Das Service Abonnement bietet dem Kunden die Möglichkeit, Dienstleistungen zu günstigeren

Mehr

Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit

Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit politische Lage verlassen sich auf Familie persönliche, finanzielle Lage meinen, sich Vorsorge leisten zu können meinen, sie seien zu alt nicht mit

Mehr

Dieser Text ist ein Vorabdruck. Verbindlich ist die Version, die in der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts (www.admin.ch/ch/d/as/) veröffentlicht

Dieser Text ist ein Vorabdruck. Verbindlich ist die Version, die in der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts (www.admin.ch/ch/d/as/) veröffentlicht Dieser Text ist ein Vorabdruck. Verbindlich ist die Version, die in der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts (www.admin.ch/ch/d/as/) veröffentlicht wird. Bundesgesetz über die Umsetzung des FATCA-Abkommens

Mehr

Agrartechnik als Zukunftsaufgabe 15. März 2013

Agrartechnik als Zukunftsaufgabe 15. März 2013 Agrartechnik als Zukunftsaufgabe 15. März 2013 Follow the Cash: Was verbindet die Getreideernte und das Liquiditätsmanagement bei einem internationalen Konzern? Tobias Pfuderer und Verena Westrup AGENDA

Mehr

Muster für den Antrag auf Durchführung eines Gütestellenverfahrens

Muster für den Antrag auf Durchführung eines Gütestellenverfahrens Muster für den Antrag auf Durchführung eines Gütestellenverfahrens vor der Gütestelle Handels- und Gesellschaftsrecht Rechtsanwalt Henning Schröder, Hannover Vorbemerkung: Das nachstehend abgedruckte Muster

Mehr

Online bezahlen mit e-rechnung

Online bezahlen mit e-rechnung Online bezahlen mit e-rechnung Einfach online zahlen mit "e- Rechnung", einem Service von führenden österreichischen Banken! Keine Erlagscheine und keine Erlagscheingebühr. Keine Wartezeiten am Bankschalter.

Mehr

Gutachten. Betriebsstätten in Italien

Gutachten. Betriebsstätten in Italien Gutachten Betriebsstätten in Italien Definition Betriebsstätte Immer, wenn eine Verkaufstätigkeit über eine feste Geschäftseinrichtung oder einen abhängigen Mitarbeiter ausgeübt wird, liegt eine Betriebsstätte

Mehr

XONTRO Newsletter. Kreditinstitute. Nr. 81 (Update)

XONTRO Newsletter. Kreditinstitute. Nr. 81 (Update) XONTRO Newsletter Kreditinstitute Nr. 81 (Update) Seite 1 Dieser XONTRO Newsletter beinhaltet Informationen zum folgenden Punkt: Ablauf am 25. Mai 2015 Pfingstmontag Disclaimer: Bei dem hier versendeten

Mehr

Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br.

Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br. Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br. 13.1 vom 7. Dezember 1982 in der Fassung der Satzungen vom 14. März

Mehr

1. die Gründung und den Erwerb von Betrieben und Betriebsstätten im Ausland;

1. die Gründung und den Erwerb von Betrieben und Betriebsstätten im Ausland; Sehr geehrte(r) Steuerpflichtige(r), gemäß 138 Abs. 2 Abgabenordnung (AO) sind Sie verpflichtet, zur steuerlichen Erfassung von Auslandsbeteiligungen, Ihrem Finanzamt mit beiliegendem Vordruck Folgendes

Mehr

db x-trackers WICHTIGE MITTEILUNG AN DIE ANTEILSINHABER DER FOLGENDEN TEILFONDS:

db x-trackers WICHTIGE MITTEILUNG AN DIE ANTEILSINHABER DER FOLGENDEN TEILFONDS: db x-trackers Investmentgesellschaft mit variablem Kapital Sitz: 49, avenue J.F. Kennedy, L-1855 Luxemburg R.C.S. Luxembourg B-119.899 (die "Gesellschaft") WICHTIGE MITTEILUNG AN DIE ANTEILSINHABER DER

Mehr

Verordnung über Investitionshilfe für Berggebiete

Verordnung über Investitionshilfe für Berggebiete Verordnung über Investitionshilfe für Berggebiete (IHV) 901.11 vom 26. November 1997 (Stand am 1. Februar 2000) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 8 Absatz 3 und 21 Absatz 3 des Bundesgesetzes

Mehr

Euler Hermes CAP/CAP+

Euler Hermes CAP/CAP+ Euler Hermes Deutschland Euler Hermes CAP/CAP+ Ergänzungsdeckung zur Warenkreditversicherung Kreditversicherung Sicherheit on top: unser Extra-Schutz für besondere Risiken Ihre Kreditversicherung von Euler

Mehr

IHRE ZIELE SIND UNSERE HERAUSFORDERUNG FÜR INDIVIDUELLE LEISTUNGEN UND PERFEKTE LÖSUNGEN!

IHRE ZIELE SIND UNSERE HERAUSFORDERUNG FÜR INDIVIDUELLE LEISTUNGEN UND PERFEKTE LÖSUNGEN! IHRE ZIELE SIND UNSERE HERAUSFORDERUNG FÜR INDIVIDUELLE LEISTUNGEN UND PERFEKTE LÖSUNGEN! IT.TEM GmbH Industriestraße 4 70565 Stuttgart Telefon +49 711 99760440 info@it-tem.de www.it-tem.de IHRE ZIELE

Mehr

KRISE. Auch ein schwerer Weg beginnt immer mit dem ersten Schritt. Besser mit einem starken Partner. argenus

KRISE. Auch ein schwerer Weg beginnt immer mit dem ersten Schritt. Besser mit einem starken Partner. argenus KRISE Auch ein schwerer Weg beginnt immer mit dem ersten Schritt. Besser mit einem starken Partner. argenus DIE SITUATION Sie sind an einem Punkt angelangt, an dem sich Ihre Zukunft entscheidet. Jede Entwicklungsphase

Mehr

Richtlinien zum Internationalen Sponsern. 01. April 2015 Amway

Richtlinien zum Internationalen Sponsern. 01. April 2015 Amway Richtlinien zum Internationalen Sponsern 01. April 2015 Amway Richtlinie zum Internationalen Sponsern Diese Richtlinie gilt ab dem 01. April 2015 in allen europäischen Märkten (Belgien, Bulgarien, Dänemark,

Mehr

erfahren unabhängig weitsichtig

erfahren unabhängig weitsichtig erfahren unabhängig weitsichtig Wünschen Sie sich eine Aussicht mit Weitblick? Weitsicht Sie wünschen, dass Ihr Vermögen in kompetenten Händen liegt. Wir nehmen Ihre Anliegen ernst und bieten Ihnen verlässliche

Mehr

ratgeber SEPA, IBAN und BIC? Was bedeuten

ratgeber SEPA, IBAN und BIC? Was bedeuten Der Countdown läuft: In wenigen Monaten ist die gute, alte Kontonummer Geschichte. Ersetzt wird sie durch eine internationale Kontonummer mit bis zu 34 Stellen. Ab dem 1. Februar 2014 ist diese neue Zahlenkombination

Mehr

Einrichten des Elektronischen Postfachs

Einrichten des Elektronischen Postfachs Einrichten des Elektronischen Postfachs Für die Einrichtung des Elektronischen Postfachs melden Sie sich wie gewohnt in unserem Online-Banking auf www.sparkasse-unnakamen.de an. Wechseln Sie über Postfach

Mehr

GPP Projekte gemeinsam zum Erfolg führen

GPP Projekte gemeinsam zum Erfolg führen GPP Projekte gemeinsam zum Erfolg führen IT-Sicherheit Schaffen Sie dauerhaft wirksame IT-Sicherheit nach zivilen oder militärischen Standards wie der ISO 27001, dem BSI Grundschutz oder der ZDv 54/100.

Mehr

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf 25. August 2008 Die folgenden Änderungen beziehen sich auf das geltende Obligationenrecht unter der Annahme, dass die Änderungen gemäss Botschaft des Bundesrates vom

Mehr

Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung ersetzt vertragliche Altersgrenze 65

Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung ersetzt vertragliche Altersgrenze 65 Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung ersetzt vertragliche Altersgrenze 65 Ernst Ludwig, Dipl. Math., BAV-Ludwig Wie bereits in unserem Newsletter IV/2012 berichtet, hat das BAG mit seinem

Mehr

CI mit Forms im Weblogic Umfeld: CI mit Forms geht das

CI mit Forms im Weblogic Umfeld: CI mit Forms geht das CI mit Forms im Weblogic Umfeld: CI mit Forms geht das DOAG Konferenz 2011 Jan-Peter Timmermann Principal Consultant, Trivadis GmbH, Nünberg BASEL BERN LAUSANNE ZÜRICH DÜSSELDORF FRANKFURT A.M. FREIBURG

Mehr