FATCA Foreign Account Tax Compliance Act
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- Falko Rothbauer
- vor 8 Jahren
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1 FATCA Foreign Account Tax Compliance Act Key Facts Switzerland Nicolas A. Tritt Project Manager Competence Center Financial Services 15. Februar 2013 BASEL BERN LAUSANNE ZÜRICH DÜSSELDORF FRANKFURT A.M. FREIBURG I.BR. HAMBURG MÜNCHEN STUTTGART WIEN 1
2 Inhaltsübersicht 1. Die Herausforderung «FATCA» 2. Druck auf den Schweizer Finanzplatz 3. Regulatorische Änderungen Final Regulations Bilaterales Abkommen CH-USA 4. Trivadis Competence Center Financial Serivces 2
3 Die Rolle von Trivadis bei der Einführung von FATCA Das Steuergesetz FATCA ist weltweit für Finanzdienstleister eine komplexe und mehrdimensionale Herausforderung auf Konzernebene Projekt «FATCA» Fach IT Umsetzung Regelkonformität Das Competence Center Financial Services von Trivadis besteht aus erfahrenen Bankern. Gemeinsam mit Ihren und unseren IT-Experten vermitteln wir zwischen Fach-und IT-Bereich und reduzieren damit Risiken bei der operativen Umsetzung von FATCA. 3
4 Herausforderungen bei der Einführung von FATCA Projektauftraggeber sprechen von folgenden Herausforderungen Weiterhin unklare regulatorische Anforderungen Steigender Zeitdruck in Hinblick auf Inkrafttreten am Fachexperten sprechen von weiteren Herausforderungen Analyse des Kundenstamms, von Produkten und Dienstleistungen Abklärungen von Privat- und Firmenkunden, Kommunikation Erhebung und Umsetzung der Anforderungen an die IT-Systeme Konzernweites Zusammenführen von Kundendaten Definition der Regeln zur Erkennung von Passthru Payments Planung und Umsetzung der Prozessanpassungen Ausbildung und Sensibilisierung der Mitarbeiter 4
5 Hintergründe zu FATCA FATCA ist eine Folgeentwicklung der US-Amerikanischen QI-Regeln aus dem Jahr Mit FATCA werden Schlupflöcher geschlossen. Welche Ziele verfolgt der Internal Revenue Service mit FATCA? Bekämpfung der Steuerhinterziehung von US Persons, die Gelder auf Offshore-Konten lagern Erweiterung der Möglichkeit zur Steuerprüfung von im Ausland wohnhaften US- Steuerzahlern, Non-Resident Aliens und Kleinunternehmen, die ausserhalbder USA operieren Ausweitung der Ermittlungen gegen US Citizensund Residents, die Vermögen im Ausland lagern Erfassung von Zahlungsströmen und Abgleichung derer mit der Einkommenssteuererklärung (dem gemässirs effizientesten und effektivsten Mittel um Tax Compliance sicherzustellen) Beitrag zur Finanzierung des Hiring Incentives to Restore Employment Acts 5
6 Wer qualifiziert sich als Foreign Financial Institution? Finanzinstitute mit Sitz ausserhalb USA: Banken, Sparkassen, Kreditinstitute Vermögensverwalter Versicherungsgesellschaften Etc. Der Ausdruck Finanzinstitut bedeutet ein depotführendes Institut, ein einlagenführendes Institut, ein Investment-Unternehmen oder eine spezifizierte Versicherungsgesellschaft. Abkommen CH-USA Art. 2 Abs. 1 Ziff. 7 Der Ausdruck depotführendes Institut bedeutet jedes Unternehmen, dessen Geschäftstätigkeit zu einem wesentlichen Teil aus dem Halten von Finanzwerten für Dritte besteht. Abkommen CH-USA Art. 2 Abs. 1 Ziff. 9 Der Ausdruck einlagenführendes Institut bedeutet jedes Unternehmen, das im Rahmen der ordentlichen Ausübung von Bank-oder ähnlichen Geschäften Depositen entgegennimmt. Abkommen CH-USA Art. 2 Abs. 1 Ziff. 10 6
7 Druck auf den Schweizer Finanzplatz 7
8 Druck auf den Schweizer Finanzplatz Ab 2014 wird von Zahlungen aus US-Quellen an nichtteilnehmende Finanzinstitute («Non-Participating FFI») eine Quellensteuer von 30% belastet. Finanzinstitute werden mittelfristig ihre Beziehung zu einem nicht teilnehmenden Finanzinstitut abbrechen, was letztlich zum Ausschluss vom amerikanischen Kapitalmarkt führt. Dies können sich Schweizer Finanzinstitute nicht leisten. CH-FFIs sind faktisch gezwungen, eine Vereinbarung mit der IRS einzugehen. Hätte die Schweiz keine bilaterales Abkommen mit den USA ausgehandelt, müssten die Schweizer Finanzinstitute trotzdem bei FATCA «mitmachen». 8
9 Druck auf den Schweizer Finanzplatz Bilaterales Abkommen CH-USA Die Schweiz hat am 14. Februar 2013 ein bilaterales Abkommen mit den USA unterzeichnet, das administrative Erleichterungen vorsieht. Grundsätzlich sind die Final Regulationsverbindlich. Ausnahmen sind Präzisierungen und Änderungen im bilateralen Abkommen. Das bilaterale Abkommen CH-USA unterscheidet sich vom Model 2 IGA. Meistbegünstigungsklausel Differenzierte Fristen für Reporting & Fristverlängerung in der Amtshilfe Diverse Institute sind «excempt» bzw. «deemend compliant» Aufschub der Withholding-Pflichten bei Recalcitrants Ausnahmeregelung für bestimmte Produkte (u. a. Säule 3a) Die englische Fassung des Abkommens wurde unterzeichnet. Die deutsche Fassung liegt als «provisorischer Wortlaut» vor. 9
10 Druck auf den Schweizer Finanzplatz Umsetzungsgesetz und «Plan B» Das entsprechende Umsetzungsgesetz für das Abkommen CH-USA Bis 15. März 2013 bei den Kantonen in einer verkürzten Vernehmlassung Abstimmung in der Sommersession zwischen 3. bis 21. Juni 2013 Fakultatives Referendum ( Unterschriften in 100 Tagen) kann zur Volksabstimmung am 24. November 2013 führen. Parallel zum Gesetzgebungsverfahren wird eine Verständigungsvereinbarung über den Inhalt des Abkommens verhandelt. Bei Ablehnung des Gesetzes gibt es keine Erleichterungen. Finanzinstitute müssen gemäss Final Regulations verfahren («Plan B»). Keine Ausnahmeregelung für Local FFIs, Sozialversicherungen Illegale Handlung für Drittstaaten nach Art. 271 Strafgesetzbuch «Plan B» kann frühestens nach der Referendumsfrist verworfen werden. Diese läuft voraussichtlich bis Ende September
11 Druck auf den Schweizer Finanzplatz Auswirkungen auf das Bankgeschäft Die Einführung von FATCA ist ein mehrdimensionales Thema, das die gesamte Wertschöpfungskette einer Bank betrifft. FATCA betrifft alle Geschäftsfelder FATCA betrifft nahezu alle Geschäftstätigkeiten 11
12 Regulatorische Änderungen - Final Regulations - Abkommen CH-USA 12
13 Regulatorische Änderungen Zunehmend länderspezifische Regelungen Am 26. Juli 2012 hat das US-Finanzministerium ein Musterabkommen veröffentlicht. Das Musterabkommen"Model 1 IGA" soll unter anderem als Grundlage für bilaterale Verträge der EU-Staaten Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien und Grossbritannien mit den USA dienen. Grossbritannien und Irland haben bereits ein bilaterales Abkommen unterzeichnet. Deutschlandsteht noch mit den USA in Verhandlungen. Die Veröffentlichung der finalen Version wird für März 2013 erwartet. Am 15. November 2012 hat das US-Finanzministerium ein weiteres Musterabkommen "Model 2 IGA" veröffentlicht.es soll unter anderem als Grundlage für bilaterale Verträge der Schweiz und Japan mit den USA dienen. Die Schweiz hat am 14. Februar 2013 einen Staatsvertrag unterzeichnet. Internationale Konzerne «kämpfen» mit unterschiedlichen Abkommen 13
14 Regulatorische Änderungen Model 1 IGA versus Model 2 IGA Model 1 IGA vom Verpflichtende Meldung von Informationen zu bestehenden US- Accounts nach Model 1-Vorgabe an nationale Steuerbehörde. Information wird von der Behörde automatisiert direkt an den IRS weitergeleitet. Sicherstellung der Lieferung von Daten in Qualität und Quantität gemäss der Vorgaben. Model 2 IGA vom FFIs unter Model 2 werden von nationaler Legislative und Judikative in die Lage versetzt, spezifische Informationen über US-Accounts direkt an den IRS melden zu können. Information wird vom FFI automatisiert direkt an den IRS gemeldet. Sowohl IGA Model 1 als auch Model 2 stellen sicher, dass alle FFIs, die nichtvon der Meldepflicht ausgenommen oder gemäss FATCA final regulationsbefreit sind, standardisiert Informationen zu geführten US-Accounts identifizieren und reporten. 14 FATCA Key Facts for Switzerland, February 2013, CCFS
15 Regulatorische Änderungen Final Regulations& Bilaterales Abkommen CH-USA Proposed Final Regulations vom Bilaterales Model 2 IGA Abkommen vom CH-USA vom Anforderungen Spekulationen, Befürchtungen, an Schweizer Unsicherheiten Finanzinstitute Die Proposed Regulations werden mit den Final Regulations obsolet. Nachdem das bilaterale Abkommen nun veröffentlicht wurde, hat das Model 2 IGA keine Bedeutung mehr für Schweizer Finanzinstitute. 15
16 Wesentliche Änderungen in den Final Regulations Neue Termine Registrierung & Liste der FATCA-Teilnehmer Online-Registrierung ab bis zum Veröffentlichung der Liste der teilnehmenden Finanzinstitute ( NPFFI) am (danach monatliche Aktualisierung) Effectivedatefür das FFI agreement (sofern vorher unterzeichnet) Reporting Reporting für 2013 und 2014 bis zum Withholding Befreiung von grandfathered obligations bis FATCA Key Facts for Switzerland, February 2013, CCFS
17 Wesentliche Änderungen in den Final Regulations Neue Timeline Ab 1/2014 Neukontenprozess bis 6/2014 Identifikation prima-facie FFI bis 3/2016 Reporting von Erträgen bis 3/2017 full Reporting inkl. Verkaufserlöse 2010 FATCA-USA /2013 Final Regulations Ab 01/2014 Gültigkeit der bis dahin abgeschl. FFI Agreements bis 12/2014 Bestandskun den-ident. High Value Accounts bis 12/2015 Bestandskun den-ident. (Rest) 01/2017 Steuerabzug auf passthru payments + VKerlöse Ab 07/2013 Online Registration Ab 01/2014 Steuer-abzug FDAPzahlungen Bis 03/2015 Reporting für Irrtum vorbehalten 17
18 Wesentliche Änderungen in den Final Regulations Identifikationsprozess Vereinfachungen im Identifikationsprozess von US-Accounts und US-steuerpflichtigen Personen stärkere Berücksichtigung bestehender AML-/KYC-Prozesse höhere Akzeptanz vorhandener Unterlagen verringerte Anforderungen an die Dokumentation und Aufbewahrung der Kundennachweise bzw. bei der regelmäßigen Erneuerung dieser Nachweise Identifikation bei Kundeneröffnung oder «Change of Circumstances» muss innerhalb von 90 Tagen erfolgen, andernfalls gilt Kunde als Recalcitrantund die Kundenverbindung muss gekündigt werden 18 FATCA Key Facts for Switzerland, February 2013, CCFS
19 Anforderungen an Kundenidentifizierung Indizien zur Ermittlung von steuerpflichtigen US-Personen/Unternehmen Analyse Kontenbestand Neue Konten Specified US-Persons US-amerikanischer Staatsbürger (= US citizen) In den USA ansässige Person (= US residents), Personengesellschaft, Körperschaft US-Geburtsort US-Adresse US-Telefonnummer Daueraufträge an ein in den USA geführtes Konto Vollmachten an Personen mit US-Adresse Postfachadressen in den USA Ein durch US-Personen gehaltenes ausländisches Unternehmen > 10% direkte oder indirekte Beteiligung einer US-Person 19
20 Wesentliche Änderungen in den Final Regulations Weitere Änderungen Zusätzliche Deemed-CompliantKategorien Details zum Registrierungsprozess 20 FATCA Key Facts for Switzerland, February 2013, CCFS
21 Wichtige Regelungen im bilateralen Abkommen CH-USA Erweiterung Registered & Certified DCFFIs DeemedcompliantFFIs sind nichtrapportierende Finanzinstitute. Der DCFFI-Status führt zu weniger Aufwand bei Einführung und Betrieb. Mit Anhang II des bilateralen Abkommens wird der Umfang der sogenannten «registered deemed compliant FFIs» erweitert um: Schweizerische Anlageberater Auch der Umfang der «certified deemed compliant FFIs» wird grösser: Bestimmte steuerbefreite Einrichtungen Stockwerkeigentümergemeinschaften Besonders interessant für viele Schweizer Banken: Der «LocalFFI» Status. Finanzinstitute mit Lokalkundschaft sind ebenfalls registered DCFFIs. 21 FATCA Key Facts for Switzerland, February 2013, CCFS
22 Wichtige Regelungen im bilateralen Abkommen CH-USA Besondere Bestimmungen zu Local FFIs Um sich als Finanzinstitut mit Lokalkundschaft («LocalFFI») zu qualifizieren müssen folgende Bedingungen kumulativ erfüllt werden: Schweizer Zulassung und Regulierung Keine Niederlassung im Ausland Keine Werbung im Ausland (Webseite gilt nicht als Werbung) Gesetzliche Verpflichtung zum Quellensteuerabzug (Institute welche die VSt zurückbehalten erfüllen diese Bedingung per se) 98% der Vermögenswerte im Besitz von natürlichen und juristischen Personen mit Ansässigkeit Schweiz oder EU Keine Geschäftsbeziehungen mit im Ausland ( CH) ansässigen US Personen oder US Owned Foreign Entities Diskriminierungsverbot für US Personen und US OwnedForeignEntitiesmit Ansässigkeit Schweiz 22 FATCA Key Facts for Switzerland, February 2013, CCFS
23 Competence Center Financial Services 23
24 Die Rolle von Trivadis bei der Einführung von FATCA Das Steuergesetz FATCA ist weltweit für Finanzdienstleister eine komplexe und mehrdimensionale Herausforderung auf Konzernebene Projekt «FATCA» Fach IT Umsetzung Regelkonformität Das Competence Center Financial Services von Trivadis besteht aus erfahrenen Bankern. Gemeinsam mit Ihren und unseren IT-Experten vermitteln wir zwischen Fach-und IT-Bereich und reduzieren damit Risiken bei der operativen Umsetzung von FATCA. 24
25 Besonderheiten von Compliance-Projekten Erhöhte Problematik durch moving targets Oftmals recht anspruchsvolle deadlines Im Regelfall gibt es zwei Schwerpunkte Sammlung und/oder Analyse von Daten aus unterschiedlichen Quellen Reporting-Issues(intern & extern) Spürbare Auswirkungen auf die IT-Infrastruktur Die vom Projektmanagement zu steuernde Verzahnung zwischen den betroffenen Fachbereichen und der IT ist essentiell für den Erfolg solcher Projekte (Dolmetscher-Funktion) 25
26 Trivadis Angebot & Vorgehen Trivadis kann den Erfolg eines solchen umfassenden Projekts durch die Verknüpfung des technischen mit dem fachlichen Know-how durch das firmeneigenen Competence Center Financial Services sicherstellen. Voranalysen Strategische Ausrichtung Umsetzung Validierung & Betrieb Bei einer für solche Projekte üblichen Prozesskette stellt Trivadis für alle notwendigen Schritte rund um die strategische Entscheidung der Bank herum die entsprechenden Kompetenzen, erprobten Vorgehensmodelle und Werkzeuge bereit. 26
27 Vorteile einer Zusammenarbeit mit Trivadis Reduzierung von Reibungsverlusten durch die Verbindung von fundiertem fachlichen und technischen Wissen sowie breiter Projekterfahrung Investitionssicherheit durch Unabhängigkeit und finanzielle Stärke von Trivadis Nachhaltigkeit und Kontinuität Herstellerunabhängigkeit Hohe Flexibilität durch Zugriff auf grossesexpertennetzwerk von über 400 Consultants Sicherheit durch Erfahrung Abwicklung von Projekten pro Jahr, davon 25% im Bereich Financial Services 27
28 Weitere Vorteile einer Zusammenarbeit mit Trivadis Trivadis Kernkompetenz umfasst das Herzstück aller Banken die Daten (Datenhaltung, Datenmodellierung, Dateninfrastrukturen, Datenbank-SW Entwicklung, Berichtswesen etc.) GesamtheitlicherAnsatz: Assessment Plan Train Build Train Run Örtliche Nähe 28
29 VIELEN DANK. Trivadis AG Nicolas A. Tritt Papiermühlestrasse Bern Tel. +41 (0) BASEL BERN LAUSANNE ZÜRICH DÜSSELDORF FRANKFURT A.M. FREIBURG I.BR. HAMBURG MÜNCHEN STUTTGART WIEN 29
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