Kita Rägeboge. Gemeinde Weisslingen. Rahmen-Betriebskonzept. Sozialbehörde Direktwahl

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1 Gemeinde Weisslingen Sozialbehörde Direktwahl Kita Rägeboge Rahmen-Betriebskonzept Cornelia Weber, Projektleiterin Stand 01. Juli 2013 Gemeindeverwaltung Weisslingen, Dorfstrasse 40, 8484 Weisslingen, Tel , Fax

2 1. Ausgangslage 3 2. Angebote im Familien- und Begegnungszentrum Weisslingen 4 3. Betrieb Organisation Betriebskonzept 6 4. Personal Personalbedarf / Organisation Aufbauorganisation / Organigramm 7 5. Personal 8 6. Finanzen Gebäudekosten und Investitionen Kosten Finanzierung 9 7. Anhang Tarifblatt Entwicklungsbudget Kita und Hort 2013 bis Kalkulation Personalkosten Stellenbedarfsberechnung 10

3 1. Ausgangslage Die Gemeinde Weisslingen eröffnet am 21. Oktober 2013 eine Betreuungseinrichtung Kindertagesstätte (3 Monate bis Kindergartenalter) und ausserschulischer Mittags- und Nachmittagsbetreuung (1. Klasse bis 6. Klasse). Ausgangspunkt der Errichtung war eine Bedarfsanalyse für Kinder im Vorschulalter. Diese erfolgte durch Frau lic. phil. Doris Rabenstein, Beratung-Entwicklung- Coaching, Zürich In Auswertung dieser Bedarfsanalyse, mit einer regen Beteiligung von 48% der Befragten, war eindeutig festzustellen, dass das Angebot an professioneller Betreuung der Kinder in der Gemeinde Weisslingen fehlt und entsprechend der heutigen aktuellen Situation gewünscht wird und erforderlich ist. Die derzeitige Bedarfsanalyse ergab eine Nachfrage von 12 Plätzen für die Kindertagesstätte und 12 Plätzen für die ausserschulische Mittags- und Nachmittagsbetreuung sowie zusätzlichen 18 Plätzen für den Mittagstisch. Die Gemeinde Weisslingen geht jedoch davon aus, dass sich die Nachfrage bei einer professionell geführten Betreuungseinrichtung erhöhen wird. Die Nachfrage der Nutzung des Mittagstisches wird ebenfalls grösser werden. Ferner ist die Gemeinde Weisslingen auch offen, anderen kleinen Nachbargemeinden die Nutzungsmöglichkeit für die Kindertagesstätte zu gewähren. Somit ist von einem Bedarf von insgesamt 21 Plätzen (davon 6 Säuglingsplätze) für die Kindertagesstädte, 12 bis max. 22 Plätzen für den Mittagstisch auszugehen. Die Betriebszeiten sollen flexibel nach dem Bedarf der Eltern gestaltet werden. Dadurch sind zusätzliche Personen für die Betreuung der Kinder nicht erforderlich. Die Pflichtaufgabe der Gewährleistung des Mittagstisches der Schulkinder sowie die schulergänzende Ganztagsbetreuung sind mit der Begegnungsstätte ohne Einschränkung der erhöhten Nachfrage gegeben. Durch die Anwesenheit von Fachpersonen soll die ordnungsgemässe Erledigung der Hausaufgaben gewährleistet werden. Zugleich sollen die Schüler auch in ihrer Freizeit und in den Ferien die Möglichkeit der Betreuung erhalten. Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu gewährleisten, hatte der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 29. September 2009 der weiteren Projektierung einer Kinderbetreuungseinrichtung in Weisslingen zugestimmt, die ihr Domizil im ehemaligen OGOHaus, Dorfstrasse 20, 8484 Weisslingen haben wird. Konzipiert wurde ein Haus im Zentrum des Dorfes, welches als offene Einrichtung allen Bürgern zur Verfügung stehen soll. Es soll ein Ort der Begegnung für Kinderkrippen,- Kindergarten- und Schulkinder, Mitglieder des Familien- und Jugendvereines und Senioren mit gemeinsamer Nutzungsmöglichkeit des Mittagstisches und der Räumlichkeiten werden.

4 Die bauplanerischen Abstimmungen liefen zwischen der Gemeinde und dem zuständigen Architekturbüro SRT Architekten AG, Zürich. Was die Gestaltung der Preispolitik für die Benutzung der Kindertagesstätte betrifft, so wird davon ausgegangen, dass für die Eltern aus Weisslingen einkommens- und vermögensabhängige Tarife eingeführt werden und sie durchschnittlich mindestens 60% der Vollkosten als Elternbeitrag leisten. Für die Betreuung von Kindern, die nicht in Weisslingen wohnhaft sind, werden Vereinbarungen mit den jeweiligen Gemeinden angestrebt, um mögliche Zuschüsse pro Platz durch die Fremdgemeinde regeln zu können. Sollte zwischen den Gemeinden keine Vereinbarung zur Zuschussfinanzierung zustande kommen, ist der Platz durch die Eltern zu 100% der Kosten zu tragen. Weiterer Entwicklungsablauf: Mit Beschluss des Gemeinderates Weisslingen vom 09. Februar 2010 wurde eine gemeindeeigene Trägerschaft für die Betreuungseinrichtung festgelegt. Mit Beschluss der ordentlichen Gemeindeversammlung Weisslingen vom 14. Juni 2010 wurde der Projektierungskredit in der Höhe von Fr bewilligt. Am 28. Juli 2010 erfolgte der Erstkontakt mit der kantonalen Krippenaufsicht des Amtes für Jugend und Berufsberatung, Region Ost zur Absprache von Platzzahl und Angebot zur Gewährleistung einer Betriebserlaubnis. Mit Beschluss vom 04. Dezember 2012 wurde für die Rekrutierung der Kita-Leiterin die Firma Heinrich Raths Management, Pfäffikon, eingebunden. Termingerecht konnte mit Beschluss des Gemeinderates vom 26. März 2013 die Anstellung der Kita-Leiterin per 01. August 2013 erfolgen. 2. Angebote im Familien- und Begegnungszentrum Weisslingen Niveau 0 Auf Niveau 0 befinden sich ein Bewegungsraum für Kita und Hort, die Kellerabteile für alle Mieter, die Waschküche sowie die Töpferei, Weberei, und Werkstatt des Familien- und Jugendvereins. Niveau 1: Angebote des Familien- und Jugendvereins Auf Niveau 1 befinden sich die Räumlichkeiten des Familien- und Jugendvereins, die Räumlichkeiten für den Mittagstisch sowie die Küche. Es ist geplant soweit möglich die Räumlichkeiten ausserhalb der ordentlichen Betriebszeiten der Bevölkerung von Wislig für private Initiativen zur Verfügung zu stellen resp. zu vermieten.

5 Mit Ausnahme des Mittagstisches werden vom Familien- und Jugendverein wie bisher folgende Angebote organisiert: Spielgruppe Mütter- und Väterberatung Muki- Treff Kinderhüeti Pensionäre (Lismi-Gruppe, Jass-Runde etc.) Kreativ-Angebote in Töpferei und Weberei Werken Niveau 2: Hort, d.h. Mittags- und Nachmittagsbetreuung für Kinder im Kindergartenund Schulalter ( bis 6. Klasse) In den Räumlichkeiten auf Niveau 2 können max. 22 Plätze angeboten werden, wobei ein Kindergartenkind 1.5 Plätze beansprucht. Der Hort ist während 50 Wochen / Jahr geöffnet: in Ergänzung zu den Blockzeiten während der Schulzeit und ganztags während der Schulferien. Öffnungszeiten: während der Schulzeit: Mo Fr.: h h während der Schulferien: Mo Fr.: h h Der Mittagstisch wird neu von Hort/Kita organisiert. Niveau 3: Kindertagesstätte für Kinder ab 3 Monaten bis zum Kindergartenalter In den Kita-Räumlichkeiten können 2 Kindergruppen mit insgesamt 21 Plätzen angeboten werden: 1 Kleinstkindgruppe mit 10 Plätzen, wovon max. 4 Säuglinge bis 18 Monate und 4 Kinder bis ca. 2.5/3 Jahren. 1 altersgemischte Gruppe mit 11 Plätzen, wovon max. 2 Säuglinge bis 18 Monate. Mit dieser Gruppenaufteilung werden die vorhandene Nutzfläche sowie die Anzahl Säuglingsplätze unter Einhaltung der kantonalen Krippen- und Hortrichtlinien optimiert. Öffnungszeiten: während 48 Wochen / Jahr: Mo Fr.: h h

6 Niveau 4: Zwei Wohneinheiten Auf Niveau 4 befinden sich zwei Wohnungen, die privat vermietet werden und vom Betrieb des Familien- und Begegnungszentrums unabhängig sind. Sollte infolge grosser Nachfrage ein Ausbau des Angebotes notwendig sein, können die Wohnungen auch betrieblich genutzt werden. 3. Betrieb 3.1 Organisation Das Familien- und Begegnungszentrum wird von der Gemeinde Weisslingen getragen. Eine gemeindeeigene Trägerschaft ist vor allem für die Projektierungs- und Aufbauphase von Vorteil, weil die Gemeinde durch den Neubau des OGO-Hauses stark in das Projekt involviert ist und so auch die Möglichkeit hat, auf die Angebotsgestaltung und Preispolitik Einfluss zu nehmen. Mit Ausnahme des Mittagstisches zeichnet sich der Familien- und Jugendverein für die offene Angebote verantwortlich und organisiert diese in der bewährten Art und Weise. Zwischen der Gemeinde Weisslingen und dem Familien- und Jugendverein wird die Zusammenarbeit in einer Leistungsvereinbarung geregelt. Zu prüfen bleibt auch eine Leistungsvereinbarung zwischen dem Schul- und Sozialbereich der Gemeinde Weisslingen. Die Führung der Kindertagesstätte und des Hortes (inkl. Mittagstisch) obliegt einer dafür ausgebildeten Einrichtungsleitung. Damit die Idee eines Begegnungszentrums für Familien mit Kindern und weiteren Zielgruppen wie Pensionäre umgesetzt werden kann, ist es erforderlich, dass die Verantwortlichen des Familien- und Jugendvereins einerseits und des professionellen Bereiches anderseits bei der Angebotsgestaltung und den überbetrieblichen Abläufen (bspw. Instandhaltung des Spielplatzes) zusammenarbeiten. Auch ist das Haus von den Räumlichkeiten her so konzipiert (bspw. gemeinsame Küche), dass gegenseitige Absprachen für einen optimalen Betrieb unabdingbar sind. In der Administration (Verträge, organisatorische Unterstützung, Einkauf, Budgetierung, Rechnungsstellung, Lohnadministration etc.) wird Kita/Hort von der Gemeindeverwaltung Weisslingen in Rahmen von 20% unterstützt. Die Gemeinde stellt auch eine Person, die die Interessen der Gemeinde wahrt und als Bindeglied für die Kindertagesstätte und dem Familien- und Jugendverein Wislig wirkt, zur Verfügung.

7 Mit der Zusammenführung von professioneller Kinderbetreuung und privater Initiative mit offenen, punktuellen Betreuungs- und Freizeitaktivitäten unter einem Dach, verfolgt die Gemeinde ein innovatives Konzept, das in der Region einzigartig ist. Hier ergänzen sich Gemeindeauftrag und privates Engagement optimal. Und wenn noch die eine oder andere Firma mitmacht, ist auch die Wirtschaft Partner in diesem Projekt. 3.2 Betriebskonzept Die betrieblichen Grundlagen werden im Betriebskonzept geregelt. Es enthält das Betriebsreglement (Aufnahmemodalitäten, Tarife, Kündigung etc.), das Beitragsreglement, die sozialpädagogischen Grundsätze die Grundsätze der Führung und der Zusammenarbeit sowie Angaben zu Raumgestaltung, Hygiene und Sicherheit. 3.3 Kooperation mit Firmen Neben der Kooperation mit Nachbargemeinden soll auch die Kooperation mir Firmen geprüft werden, d.h. kleinen und mittleren Unternehmen wird angeboten, Betreuungsplätze auf Vollkostenbasis zu reservieren und ihren Mitarbeitenden zu firmeneigenen Bedingungen zur Verfügung zu stellen. Die Zusammenarbeit zwischen der Gemeinde und den Firmen wird in einer Kooperationsvereinbarung geregelt. 4. Personal 4.1 Personalbedarf / Qualifikationen Für die Führung der beiden Krippengruppen und der ausserschulischen Mittags- und Nachmittagsbetreuung werden gemäss kantonalen Vorgaben insgesamt Stellenwerte benötigt, die sich wie folgt aufteilen (vgl. auch Stellenbedarfsberechnung im Anhang): 0.60 Stw. Einrichtungsleitung 0.20 Stw. Admin. Unterstützung 4.40 Stw. Pädagogisch qualifiziertes Personal / Personal in Ausbildung 4.05 Stw. Pädagogisch nicht qualifiziertes Personal / Personal in Ausbildung 0.20 Stw. Hauswirtschaft, Reinigung Die in der Kindertagesstätte und im Hort tätigen Personen müssen über eine von der kantonalen Bildungsdirektion anerkannte Ausbildung verfügen. Für die Einrichtungsleitung braucht es eine erfahrene Fachkraft mit Führungsausbildung, die in der Lage ist, ein Haus mit einem diversifizierten Angebot zu leiten.

8 4.2 Aufbauorganisation / Organigramm Im vorliegenden Organigramm sind Kindertagesstätte, schulergänzende Betreuung und der Familien- und Jugendverein aufgeführt. Dies ist als Hinweis zu verstehen, dass sich die Angebote ergänzen, als Ganzes nach aussen wirken und über Leistungsaufträge mit der Gemeinde verbunden sind. Der Familien- und Jugendverein ist und bleibt aber ein unabhängiger Verein. 5. Betriebsbewilligung Die Kindertagesstätte unterliegt im Rahmen der familienergänzenden Betreuung den kantonalen Richtlinien der Bildungsdirektion Kanton Zürich, Amt für Jugend und Berufsberatung, vom 06. Dezember Im Bereich der familienergänzenden Betreuung liegt die Zuständigkeit bei den Gemeinden. Diese bewilligen und/oder beaufsichtigen die bei ihnen ansässigen Krippen und Horte. Sie können diese Aufgabe auch an andere Behörden übertragen. Der Gemeinderat Weisslingen hat sich in diesem Fall für die Eigenverantwortlichkeit ausgesprochen. Die Federführung für das umfangreiche Bewilligungsgesuch obliegt dem Sekretariat der Sozialbehörde. 6. Finanzen 6.1 Gebäudekosten und Investitionen

9 Die Kosten für den Neubau des OGO-Hauses und die notwendigen Investitionen können den Projektunterlagen der SRT Architekten AG entnommen werden. 6.2 Kosten Da für die Kindertagesstätte und die ausserschulische Betreuung unterschiedliche Bewilligungsvoraussetzungen gelten und sie sich in der Organisation und in den Öffnungszeiten unterscheiden, wurden in einem ersten Schritt die Kosten für die Kita und die ausserschulische Betreuung einzeln berechnet. Um das Betriebsergebnis zu ermitteln, wurden in einem zweiten Schritt die beiden Berechnungen zusammengeführt. (vgl. Berechnungen im Anhang).Diese Berechnungen eignen sich auch als Grundlage für eine allfällige interne Leistungs-Verrechnung zwischen dem Schul- und Sozialbereich. Die nachfolgende Tabelle zeigt, wie sich für die Gemeinderechnung die Kosten- und Ertragssituation zwischen 2013 und 2018 kalkulatorisch entwickelt (vgl. auch Detailberechnungen im Anhang). Der Kalkulation liegen folgende Annahmen zugrunde: Die Zielauslastung beträgt 90% der maximalen Platzzahl. Als Ziel wurde weiter definiert, dass der maximale Beitrag der Gemeinde 40% der Vollkosten nicht überschreiten darf, d.h. im Durchschnitt sollen die Eltern mindestens 60% der Vollkosten als Elternbeitrag leisten. Die Bruttotageskosten betragen kalkulatorisch für Kinder ab 18 Monaten in der Kita Fr (Fr für Säuglinge bis 18 Monate) und für Kinder im Hort in Ergänzung der Blockzeit für den ganzen Tag incl. Mittagstisch Fr Die Bruttotageskosten sind vergleichbar mit den Kosten angrenzender Gemeinden. Bruttoaufwand laufende Rechnung (Vollkosten bestehend aus Personal-, Betriebsund Raumaufwand / Miete) Bruttoertrag Laufende Rechnung (Elternbeiträge mindestens 60% der Vollkosten) mit BSV- Anchubfinanzierung 2013 bis 2015 Gemeindebeitrag Max. 40% der Vollkosten BSV- Anschubfinanzierung 2013 bis 2015 mit Bruttoertrag Laufende Rechnung (Elternbeiträge mindestens 60% der Gemeindebeitrag Max. 40% der Vollkosten ohne Vollkosten) ohne BSV- BSV- Anschubfinanzierung Anschubfinanzier 2013 bis 2015 ung 2013 bis 2015 Fr. % % % ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' Total 4'321' '859'482-1'461' '585'336-1'735'715 40

10 Obenstehende Tabelle zeigt die zwei Varianten: - Variante mit BSV-Anschubfinanzierung in der Höhe von ca. Fr für die ersten drei Betriebsjahre, weshalb der Gemeindebeitrag in den ersten drei Jahren unter der maximalen Zielgrösse von 40% liegt. - Variante ohne BSV-Anschubfinanzierung: der Aufbau geht voll zulasten der Gemeinde. Noch eine Bemerkung zur Anschubfinanzierung des Bundes: Die Ausrichtung der Bundesgelder ist derzeit noch unsicher. Per 01. Januar 2013 wurde durch das Eidgenössische Departement des Innern eine Verordnung über die Prioritätenordnung im Bereich Finanzhilfen für familienergänzende Betreuung erlassen. Laut dem Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung richtet der Bund im Rahmen der bewilligten Kredite Finanzhilfen zur Schaffung von familienergänzenden Betreuungsplätzen für Kinder aus. Die Bundesversammlung beschliesst die für die Finanzhilfen nötigen Mittel, in der Form eines mehrjährigen Verpflichtungskredits. Neu sieht das Gesetz vor, dass das EDI eine Prioritätenordnung erlässt, wenn die Gesuche die zur Verfügung stehenden Mittel übersteigen. Mit der Prioritätenordnung soll eine ausgewogene regionale Verteilung der Gelder unter den Kantonen unterstützt werden, wobei die Kantone, entsprechend ihrer bisherigen Inanspruchnahme, in zwei Gruppen aufgeteilt werden. Der Kanton Zürich befindet sich, laut Klassifizierung, in der Gruppe B, da die Kreditquote bereits aufgebraucht wurde. Inwieweit und in welcher Höhe die Anschubfinanzierung gewährt wird, kann nicht eingeschätzt werden. Das Beitragsgesuch für die Anschubfinanzierung des Familien- und Begegnungszentrums ist den Bundesbehörden zusammen mit der Betriebsbewilligung bis spätestens 3 Monate vor Eröffnung des Betriebs einzureichen. 6.3 Finanzierung Die Finanzierung von Kindertagesstätte und ausserschulischer Betreuung erfolgt über:

11 - Elternbeiträge: einkommens- und vermögensabhängige Tarife diese sollen durchschnittlich mindestens 60% der Vollkosten decken. Das konkrete Tarifmodell und die Kriterien für die Subventionierung der Elternbeiträge müssen politisch noch diskutiert und festgelegt werden (nach erfolgreicher Urnenabstimmung). - Gemeindebeiträge: maximal 40% der Vollkosten zur Ermässigung von Elternbeiträgen. - Finanzhilfe des Bundes: ca. Fr während der ersten drei Betriebsjahre auslastungsabhängig und noch unsicher. - evtl. Beiträge von Firmen - evtl. Nachbargemeinden gemäss Vereinbarung 7. Anhang 7.1 Tarifblatt als Beispiel 7.2 Entwicklungsbudget Kita und Hort 2013 bis Kalkulation Personalkosten 7.4 Stellenbedarfsberechnung

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