Antrag für ACS VISA Kreditkarten.

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1 Antrag für ACS VISA Kreditkarten. Bitte leserlich und vollständig ausfüllen. Mindestalter: Hauptkarte 18 Jahre, Partnerkarte 16 Jahre. Kartenherausgeber: UBS AG. Kartenwahl/Jahrespreise Die ACS VISA Kreditkarten gelten gleichzeitig als Member Card und werden daher ausschliesslich an ACS Mitglieder abgegeben. q Ich habe noch keine ACS VISA Kreditkarte und beantrage folgende Karte(n) mit der nachstehenden Ausgabenlimite 1) : q Ich habe bereits eine ACS VISA Kreditkarte mit der Nummer und beantrage eine Partnerkarte: ACS VISA Card Classic ACS VISA Card Gold 2) Hauptkarte im ersten Jahr q gratis q gratis danach CHF 75. CHF 150. Partnerkarte q gratis q gratis 3) ACS VISA Card Classic ACS VISA Card Gold 1) Ausgabenlimite: Die erteilte Limite stellt den für beide Karten gemeinsam geltenden Ausgabenrahmen dar (Goballimite). Standardlimite ACS VISA Card Classic: CHF Standardlimite ACS VISA Card Gold: CHF ) Gold-Hauptkarte ab Brutto-Jahreseinkommen von CHF 3) nur mit Hauptkarte Gold erhältlich. Ich wähle folgende Zusatzleistungen Preis Bonusprogramm UBS KeyClub q Ich bin schon UBS-KeyClub Teilnehmer/-in und punkte somit automatisch auch mit diesen Karten. q Ich bin noch nicht UBS KeyClub-Teilnehmer/-in und möchte vom Bonusprogramm von UBS profitieren. Die Teilnahmebestimmungen sind im Internet unter publiziert oder können beim KeyClub-Kundendienst unter der Gratisnummer bestellt werden. Durch die erste Nutzung der ACS VISA Kreditkarte anerkenne ich diese als für mich verbindlich. Die Teilnahme ist. Ich erkläre mich damit einverstanden, dass die gemachten Angaben für Marketingzwecke der UBS weiterverwendet werden. Foto auf Kartenrückseite Priority Pass q Hauptkarte q Partnerkarte Bitte Bestelltalon ausfüllen. q Für Inhaber einer Gold-Hauptkarte Persönliche Angaben Hauptkarteninhaber/-in q Frau q Herr Korrespondenzsprache Name: Vorname: Meine ACS Mitglieder-Nr.: Wohnadresse: Domizilstaat: Frühere Adresse: q Deutsch q Französisch q Italienisch q Englisch Nationalität: Zivilstand: Nur für in der Schweiz wohnhafte Personen ohne Schweizer Pass: schweizerischer (fremdenpolizeilicher) Ausländerausweis; Typ (bitte Kopie beilegen) Auslandadresse: Telefon Privat: Telefon Geschäft: Mobile: Persönliches Codewort zur Identifizierung bei telefonischen Auskünften: Wenn keine UBS-Bankverbindung vorhanden, bitte Ausweiskopie beilegen und Zutreffendes ankreuzen: q Reisepass q Identitätskarte q Schweizerischer Führerausweis Abschnitt «Feststellung des/der wirtschaftlich Berechtigten» ausfüllen. Beschäftigung Beruf: Position: Bruttoeinkommen pro Jahr in CHF: Arbeitgeber: Arbeitsverhältnis: q fest angestellt q temporär angestellt Bitte auf Folgeseite weiter ausfüllen!

2 Bankverbindung und Zahlungsabwicklung 1) Bank: Zahlung mit Einzahlungsschein q Ich möchte meine monatlichen Rechnungen mit Einzahlungsschein bezahlen. Kontaktperson: Konto-Nr.: Clearing-Nr.: Zahlung per Lastschriftverfahren (LSV + mit Widerspruchsrecht) q Ich beauftrage UBS, mein nebenstehendes Bankkonto monatlich per LSV + zu belasten. IBAN (International Bank Account Number): 1) Angabe Bankverbindung auch bei Bezahlung mittels Einzahlungsschein zwingend. Persönliche Angaben Partnerkarteninhaber/-in q Frau q Herr Name: Vorname: Wohnadresse: Domizilstaat: Mobile: Meine ACS Mitglieder Nr.: Nationalität: Feststellung des/der wirtschaftlich Berechtigten Gemäss Vereinbarung über die Standesregeln zur Sorgfaltspflicht der Banken (VSB) Der/Die Hauptkarteninhaber/-in erklärt hiermit, dass die Gelder, welche zur Begleichung der Kredit karten rechnung der Hauptkarte und Partnerkarte/-n (falls vorhanden) dienen oder über diesen Betrag hinaus beim Kreditkartenherausgeber eingebracht werden: (Zutreffendes ankreuzen, nur 1 Kreuz setzen) q dem/der Hauptkarteninhaber/-in allein gehören: q folgender/-n Person/-en gehören: (bitte alle nachstehenden Angaben zur Person bekannt geben) Name, Vorname, Nationalität, Geburtsdatum, Wohnadresse, PLZ, Ort, Domizilstaat: Der/Die Hauptkarteninhaber/-in verpflichtet sich, UBS AG Änderungen jeweils unaufgefordert mitzuteilen. Das vorsätzlich falsche Ausfüllen dieses Abschnitts ist strafbar (Art. 251 des Schweizerischen Strafgesetzbuches, Urkundenfälschung; Strafandrohung: Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe). Unterschriften Der/Die Antragsteller/-in bestätigt die Richtigkeit der Angaben in diesem Antrag. Er/Sie erklärt, die beigelegten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelesen und verstanden zu haben und diese für sich als verbindlich anzuerkennen. Der/Die Antragsteller/-in ermächtigt dabei UBS (sowie UBS Card Center AG als Beauftragte für die Abwicklung des UBS-Kartengeschäfts), die für die Prüfung und Abwicklung von Kartenantrag und allfälligem Vertrag erforderlichen Auskünfte einzuholen sowie Meldung zu erstatten (wie in den AGB unter Ziffer 8 «Beschaffung, Bearbeitung und Weitergabe von Daten» erläutert). Zudem ermächtigt der/die Antragsteller/-in UBS und ACS als kartenvermittelnde Organisation, die zur Abwicklung und Koordination erforderlichen Kundendaten (z. B. Personalien, Mitgliedschaft usw.) auszutauschen. UBS behält sich vor, diesen Antrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder aus Bonitätsgründen eine tiefere Ausgabenlimite als die Standardlimite anzusetzen. Bei Annahme dieses Antrags erhält der/die Antragsteller/-in eine ACS VISA Kreditkarte. Zusammen mit der schriftlichen Annahmeerklärung von UBS werden dem/der Antragsteller/-in die AGB, eine Kopie dieses Kartenantrags sowie der individuelle PIN-Code zugestellt. Die Anerkennung des Inhalts der Annahmeerklärung durch den/die Antragsteller/-in erfolgt durch Unterschrift auf der ACS VISA Kreditkarte und/oder deren Benützung. Ort/Datum: Ort/Datum: Unterschrift Hauptkarteninhaber/-in: 8 Unterschrift Partnerkarteninhaber/-in: HK 03/01 PK 03 ZW 0

3 Bestelltalon Foto auf Kartenrückseite Für eine ACS VISA Hauptkarte mit Foto auf der Kartenrückseite bitte weiter ausfüllen. Name, Vorname: Für eine ACS VISA Partnerkarte mit Foto auf der Kartenrückseite bitte weiter ausfüllen. Name, Vorname: Bitte hier ein aktuelles, qualitativ hochwertiges Passfoto (Format 35 x 50 mm farbig oder schwarz-weiss) einkleben. Bitte hier ein aktuelles, qualitativ hochwertiges Passfoto (Format 35 x 50 mm farbig oder schwarz-weiss) einkleben. Ihr Foto wird elektronisch gespeichert und ausschliesslich für die ACS VISA Card verwendet. Das Foto kann nicht zurückgesandt werden. Ihr Foto wird elektronisch gespeichert und ausschliesslich für die ACS VISA Card verwendet. Das Foto kann nicht zurückgesandt werden. Haben Sie an alles gedacht? 4 Zusatzleistungen ausgewählt? 4 Falls Karte mit Foto: Bestelltalon mit Foto ausgefüllt? 4 Kartenantrag unterzeichnet (separate Unterschrift für Partnerkarte)? Für in der Schweiz wohnhafte Personen ohne Schweizer Pass 4 Kopie schweizerischer (fremdenpolizeilicher) Ausländerausweis beigelegt? Für Kunden ohne UBS-Bankverbindung (zwingend) 4 Kopie eines amtlichen Ausweises mit Foto beigelegt (Reisepass, Identitätskarte, Schweiz. Führerausweis)? 4 Abschnitt «Feststellung des/der wirtschaftlich Berechtigten» ausgefüllt? Bitte vollständig ausgefüllter Antrag einsenden an: UBS AG, Flughofstrasse 35, Postfach, CH-8152 Glattbrugg

4 Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Benützung der UBS Kreditkarten UBS AG Flughofstrasse 35 Postfach 8152 Glattbrugg Tel Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Rechtsverhältnis zwischen UBS AG (UBS) und den Inhaberinnen und Inhabern von UBS VISA und/oder UBS MasterCard Kreditkarten (insgesamt als Karteninhaber bezeichnet). Auf männlich-weibliche Doppelformen wird nachfolgend im Sinn der besseren Lesbarkeit verzichtet. 1. Kartenausgabe 1.1 Der Antragsteller erhält bei Annahme des Kartenantrags durch UBS eine persönliche, auf seinen Namen lautende UBS VISA und/oder UBS MasterCard Kreditkarte (Karte). Zusammen mit der schriftlichen Annahmeerklärung von UBS werden dem Antragsteller die AGB, eine Kopie seines Kartenantrags sowie der individuelle PIN-Code zugestellt. Mit seiner Unterschrift auf der Karte und/oder deren Benützung bestätigt der Antragsteller beziehungsweise Karteninhaber, die Annahmeerklärung sowie die AGB erhalten, gelesen, verstanden und anerkannt zu haben. 1.2 Der Karteninhaber kann Zweit- und Partnerkarten (nachfolgend ebenfalls als Karten bezeichnet) ausstellen lassen. 1.3 Jede ausgestellte Karte bleibt Eigentum von UBS. 2. Kartenverwendung 2.1 Unter Beachtung der individuellen Karten- sowie Bargeldbezugslimite können bei VISA- beziehungsweise MasterCard-Akzeptanzstellen weltweit Transaktionen autorisiert werden: a) durch Unterzeichnung des Verkaufsbelegs (zum Beispiel bei Bezahlung von Waren oder Dienstleistungen sowie beim Bezug von Bargeld am Bankschalter) oder b) mittels Eingabe des PIN-Codes (zum Beispiel beim Bezug von Bargeld an einem Automaten) oder c) durch Angabe des Namens, der Kartennummer und des Verfalldatums (zum Beispiel bei Bezahlung von Waren oder Dienstleistungen via Telefon, Internet oder auf dem Korrespondenzweg). Der Karteninhaber anerkennt sämtliche auf diese Weise autorisierten Transaktionen beziehungsweise die daraus resultierenden Forderungen der Akzeptanzstellen. Gleichzeitig weist er UBS unwiderruflich an, die jeweiligen Forderungen der Akzeptanzstellen ohne weiteres zu vergüten. 2.2 Bei Transaktionen in einer anderen Währung als der Kartenwährung wird der Umrechnungskurs am Vortag des Buchungsdatums bestimmt und um einen Bearbeitungszuschlag erhöht. Ferner wird beim Bargeldbezug im In- und Ausland eine Kommission in Rechnung gestellt. Der aktuelle Bearbeitungszuschlag, die jeweiligen Bargeldbezugskommissionssätze sowie die anwendbaren Umrechnungskurse können beim Kundendienst (Ziffer 9) erfragt werden. Einzelne Werte (zum Beispiel der aktuelle Bearbeitungszuschlag) werden überdies jeweils auf der Monatsrechnung ausgewiesen. 2.3 Der Karteninhaber verpflichtet sich, seine Karte nur im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten zu verwenden. Die Verwendungsmöglichkeiten von Karten und PIN-Codes sowie die Karten- und Bargeldbezugslimiten können von UBS jederzeit erweitert, eingeschränkt oder aufgehoben werden. Die Kartenlimite ist auf der Monatsrechnung ersichtlich oder kann ebenso wie die Bargeldbezugslimite beim Kundendienst (Ziffer 9) angefragt werden. Der Einsatz der Karte für illegale Zwecke ist verboten. 3. Sorgfaltspflichten Der Karteninhaber trägt insbesondere folgende Sorgfaltspflichten: a) Die Karte ist vom Karteninhaber bei Erhalt sofort an der dafür vorgesehenen Stelle zu unterschreiben. b) Karte und PIN-Code sind besonders sorgfältig und voneinander getrennt aufzubewahren. Karte und PIN-Code dürfen keines- falls weitergegeben oder sonstwie zugänglich gemacht werden. Insbesondere darf der PIN-Code nicht auf der Karte vermerkt werden (auch nicht in abgeänderter Form). Vom Karteninhaber geänderte PIN-Codes dürfen nicht aus leicht ermittelbaren Zahlenkombinationen (wie Telefonnummer, Geburtsdatum, Autokennzeichen usw.) bestehen. c) Die jeweiligen Monatsrechnungen sind vom Karteninhaber bei Erhalt mit Hilfe der aufbewahrten Kaufbelege zu prüfen. Allfällige Unstimmigkeiten, insbesondere Belastungen aufgrund missbräuchlicher Verwendung der Karte, müssen sofort gemeldet (Ziffer 9) und innerhalb von 30 Tagen ab Datum der Rechnung schriftlich an die Adresse von UBS (Ziffer 9) beanstandet werden (Datum Poststempel); ansonsten gilt die Monatsrechnung als genehmigt. d) Bei Verlust, Diebstahl, Karteneinzug oder Verdacht auf Missbrauch muss der Karteninhaber dies sofort (ungeachtet einer allfälligen Zeitverschiebung) dem Kundendienst (Ziffer 9) melden. Zudem hat er bei strafbaren Handlungen bei der lokalen Polizei Anzeige zu erstatten und im Schadenfall nach bestem Wissen zur Aufklärung des Falls und zur Minderung des Schadens beizutragen. e) Änderungen der im Kartenantrag gemachten Angaben (Name, Adresse, Kontoverbindung und so weiter) sind UBS innert 15 Tagen schriftlich mitzuteilen (Ziffer 9). f) Erhält der Karteninhaber bis 15 Tage vor Verfall der bisherigen Karte keine neue Karte, so hat er dies dem Kundendienst (Ziffer 9) sofort zu melden. Nach Erhalt einer neuen Karte ist die bisherige unverzüglich zu zerschneiden. 4. Abrechnung/Zahlungsmodalitäten 4.1 Der Karteninhaber verpflichtet sich, neben allen autorisierten Transaktionen insbesondere auch den jeweiligen Jahrespreis sowie die Kosten für beanspruchte Dienstleistungen zu bezahlen. Der Karteninhaber erhält monatlich eine Abrechnung (Monatsrechnung). Er hat die Wahl zwischen folgenden Zahlungsarten: a) Zahlung des gesamten Rechnungsbetrages innert 15 Tagen ab Rechnungsdatum; b) Zahlung eines beliebigen Teilbetrages (jedoch mindestens 5% des Rechnungsbetrages respektive 50 CHF/USD/EUR) innert 15 Tagen ab Rechnungsdatum. 4.2 Geht die Zahlung gemäss Ziffer 4.1.a nicht fristgerecht ein oder macht der Karteninhaber von der Teilzahlungsmöglichkeit gemäss Ziffer 4.1.b Gebrauch, wird ihm auf allen Bezügen ab Transaktionsdatum ein Jahreszins von maximal 15% in Rechnung gestellt. Die Karten- und Bargeldbezugslimite(n) von Haupt- sowie allfälligen Zweitund Partnerkarten werden um den offenen Rechnungssaldo reduziert. Bei Ausbleiben einer Zahlung beziehungsweise bei einer Zahlung von weniger als dem Mindestbetrag (Ziffer 4.1.b) hat UBS ferner das Recht, den gesamten offenen Rechnungsbetrag (inklusive Zinsen) zur sofortigen Zahlung einzufordern und die Karte(n) zu sperren. Allfällige Mahnund Inkassogebühren gehen zulasten des Karteninhabers. 4.3 Hat der Karteninhaber Wohnsitz im Ausland, muss grundsätzlich der gesamte Rechnungsbetrag mittels Lastschriftverfahren beziehungsweise Direktbelastung bezahlt werden. Die Teilzahlungsmöglichkeit (Ziffer 4.1.b) kann nicht in Anspruch genommen werden. 5. Verantwortlichkeit 5.1 Bis zu einer allfälligen Sperrung der Karte ist der Karteninhaber verantwortlich für alle gemäss Ziffer 2.1 autorisierten Transaktionen. Die Risiken aus einer missbräuchlichen Kartenverwendung liegen somit grundsätzlich beim Karteninhaber, sofern keine rechtzeitige Beanstandung (Ziffer 3.c) erfolgt. Bei rechtzeitiger Beanstandung übernimmt UBS Schäden aus missbräuchlicher Verwendung der Karte durch Dritte, sofern der Karteninhaber die AGB in allen Teilen eingehalten hat (insbesondere die Sorgfaltspflichten gemäss Ziffer 3) und soweit ihn auch sonst in keiner Weise ein Verschulden trifft (Selbstbehalt:

5 bis zu 100 CHF/EUR/USD). Nicht als Dritte gelten der Ehepartner und im gleichen Haushalt lebende Personen. 5.2 Sämtliche Transaktionen, welche unter Verwendung des PIN-Codes autorisiert wurden, sind vom Karteninhaber zu tragen. 5.3 Der Inhaber der Hauptkarte haftet solidarisch für sämtliche Verbindlichkeiten aus dem Einsatz von Zweit- und Partnerkarte(n), selbst wenn den Inhabern dieser Karten separat Rechnung gestellt wird. 5.4 Für die unter Verwendung der Karte abgeschlossenen Geschäfte ist der Karteninhaber ausschliesslich verantwortlich; insbesondere sind allfällige Unstimmigkeiten inklusive Beanstandungen von Waren oder Dienstleistungen und Ansprüche direkt mit der jeweiligen Akzeptanzstelle zu regeln. Der Karteninhaber muss bei Warenrückgaben von der Akzeptanzstelle eine Gutschrifts- und bei Annullierungen eine Annullierungsbestätigung verlangen. Allfällige Streitfälle entbinden den Karteninhaber nicht von der Pflicht zur Zahlung seiner Monatsrechnungen. 5.5 Schäden, welche dem Karteninhaber im Zusammenhang mit dem Besitz oder der Verwendung seiner Karte(n) entstehen, sind von diesem selber zu tragen. UBS übernimmt keinerlei Haftung, falls eine Akzeptanzstelle die Karte als Zahlungsmittel nicht akzeptiert oder falls die Karte infolge eines technischen Defekts, einer Limitenanpassung, einer Kündigung oder einer Sperre nicht verwendet werden kann. Ebenso übernimmt UBS keinerlei Haftung in Bezug auf die mit der Karte automatisch zur Verfügung gestellten Neben- beziehungsweise Zusatzleistungen. Ferner werden Schäden, für welche eine Versicherung aufzukommen hat, von UBS nicht übernommen. 5.6 Schäden infolge des Weiterversands von Karte und/oder PIN- Code müssen vom Karteninhaber getragen werden. 6. Geltungsdauer/Kartenerneuerung 6.1 Die Karte sowie die mit dieser verbundenen Neben- und Zusatzleistungen verfallen am Ende des auf der Karte eingeprägten Monats/ Jahres. Dem Karteninhaber wird rechtzeitig und automatisch eine neue Karte zugestellt, sofern keine Kündigung erfolgt ist. 6.2 Wünscht der Karteninhaber keine neue Karte oder will er auf die Erneuerung von Zweit- und/oder Partnerkarten verzichten, so hat er dies UBS mindestens zwei Monate vor Kartenverfall schriftlich mitzuteilen (Ziffer 9); ansonsten wird ihm der Jahrespreis belastet. 6.3 Der Ersatz einer noch nicht verfallenen Karte und/oder eines PIN- Codes ist kostenpflichtig. 7. Sperrung/Kündigung 7.1 Karteninhaber oder UBS können jederzeit und ohne Angabe von Gründen die Kartensperrung und/oder die Kündigung des Vertragsverhältnisses veranlassen. Die Kündigung der Hauptkarte gilt automatisch auch für Zweit- und Partnerkarten. 7.2 Die Kündigung bewirkt ohne weiteres die Fälligkeit aller Ausstände. Nach erfolgter Kündigung muss die Karte (inklusive Zweit- und Partnerkarten) unaufgefordert und unverzüglich zerschnitten an UBS retourniert werden. Der Karteninhaber hat infolge Rückforderung oder Rückgabe der Karte keinen Anspruch auf anteilsmässige Rückerstattung des Jahrespreises. 7.3 UBS bleibt trotz Kündigung/Sperre berechtigt, dem Karteninhaber sämtliche Beträge zu belasten, für welche die Ursache vor der effektiven Rückgabe der Karte(n) gesetzt wurde (so auch Belastungen aus wiederkehrenden Dienstleistungen wie zum Beispiel Zeitungsabonnementen, Mitgliedschaften, Online-Diensten). 8. Beschaffung, Bearbeitung und Weitergabe von Daten/ Beizug Dritter 8.1 Der Antragsteller beziehungsweise Karteninhaber ermächtigt UBS, sämtliche für die Prüfung des Kartenantrags sowie für die Abwicklung des Vertrags erforderlichen Auskünfte bei öffentlichen Ämtern, seinem Arbeitgeber, seiner Bank sowie der Zentralstelle für Kreditinformationen (ZEK; Mitglieder sind Gesellschaften aus den Branchen Konsumkredit-, Leasing- und Kreditkartengeschäft usw.) einzuholen und der ZEK im Falle von gesperrten Karten, bei qualifiziertem Zahlungsrückstand oder bei missbräuchlicher Kartenverwendung Meldung zu erstatten. Der ZEK ist es ausdrücklich gestattet, diese Daten anderen Mitgliedern der Zentralstelle zugänglich zu machen. Insofern entbindet der Karteninhaber diese Stellen vom Bank- beziehungsweise Amtsgeheimnis. Zudem nimmt er zur Kenntnis, dass UBS gemäss Konsumkreditgesetz (KKG) verpflichtet ist, bei der Informationsstelle für Konsumkredit (IKO) Informationen über dort gemeldete Verpflichtungen des Karteninhabers einzuholen. UBS ist überdies unter gewissen Voraussetzungen nach KKG verpflichtet, ausstehende Beträge der IKO zu melden. 8.2 Der Karteninhaber akzeptiert, dass UBS zur Erfüllung ihrer Aufgaben Dritte beiziehen darf. Insbesondere ist er damit einverstanden, dass die UBS Card Center AG als Beauftragte für die Abwicklung des UBS-Kartengeschäfts sowie deren Vertragsunternehmen (z.b. zur Kartenherstellung) von seinen Daten so weit Kenntnis erhalten, als dies zur sorgfältigen Erfüllung der zugewiesenen Aufgaben erforderlich ist. Die internationalen Kartenorganisationen (VISA International beziehungsweise MasterCard International) und deren Vertragsunternehmen, die mit der Verarbeitung von Kartentransaktionen beauftragt sind, haben hingegen lediglich Kenntnis der jeweiligen Transaktionsdaten (z.b. Informationen über die Akzeptanzstelle, Kartennummer, Verfalldatum, Transaktionsbetrag und -datum sowie je nach Transaktion Name des Karteninhabers). Der Karteninhaber akzeptiert zudem, dass auch bei Transaktionen in der Schweiz die entsprechenden Daten über die weltweiten VISA- beziehungsweise MasterCard-Netze zum Kartenherausgeber UBS geleitet werden. 8.3 UBS ist befugt, alle Ansprüche gegenüber Karteninhabern jederzeit an Dritte abzutreten. 9. Kundendienst Für sämtliche Belange im Zusammenhang mit der Ausgabe und dem Einsatz von Karten steht dem Karteninhaber der Kundendienst unter Tel /Fax zur Verfügung (für Kartensperrungen täglich im 24h-Betrieb). Als Korrespondenzadresse gilt: UBS AG, Flughofstrasse 35, Postfach, 8152 Glattbrugg. 10. Weitere Bestimmungen 10.1 UBS behält sich die jederzeitige Änderung dieser AGB (inklusive Anpassung der anwendbaren Jahrespreise, Zinssätze, Kommissionen usw.) vor. Änderungen werden in angemessener Form mitgeteilt und gelten als genehmigt, falls die Karte nicht vor Inkrafttreten der Änderungen zurückgegeben wird Das Rechtsverhältnis des Karteninhabers mit UBS untersteht ausschliesslich schweizerischem Recht. Wohnt der Karteninhaber in der Schweiz, ist für Streitigkeiten aus diesem Rechtsverhältnis das Gericht am Wohnsitz des Karteninhabers zuständig. Er ist jedoch befugt, seine Rechte auch in Zürich oder Basel geltend zu machen. Wohnt der Karteninhaber im Ausland, ist Zürich massgebender Erfüllungs- und Betreibungsort sowie ausschliesslicher Gerichtsstand für alle im Zusammenhang mit diesem Rechtsverhältnis stehenden Streitigkeiten. UBS ist jedoch befugt, ihre Rechte auch am Domizil des Karteninhabers oder vor jeder anderen zuständigen Behörde geltend zu machen. Januar 2005

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