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1 37 (6) BetrVG und 96 (4) SGB IX wissen und bewegen 2015: DGB-Bildungswerk NRW e.v. Bismarckstraße Düsseldorf Telefon: Telefax: Internet: wissen und bewegen 2015 Das DGB-Bildungswerk NRW ist qualitätszertifiziert nach EFQM: Recognised for Excellence 3 star Seminare für betriebliche InteressenvertreterInnen IG Metall Verwaltungsstellen Arnsberg Märkischer Kreis Olpe Olsberg 42 IG Metall Verwaltungsstellen Arnsberg Märkischer Kreis Olpe Olsberg 42

2 Vorwort 3 Olpe Iserlohn Lüdenscheid Arnsberg Olsberg Bildungsregion Sauerland Liebe Kollegin, lieber Kollege, wissen und bewegen unter diesem Motto stehen nun unsere Seminare für betriebliche Interessenvertretungen, die das DGB-Bildungswerk NRW e.v. in Kooperation mit der IG Metall Bildungsregion Sauerland auch dieses Jahr wieder für dich anbietet. Kolleginnen und Kollegen, die Interessenvertretung kompetent angehen wollen, benötigen zuerst das Wissen ihrer Handlungsbedingungen. Dabei steht das Betriebsverfassungsgesetz an erster Stelle. Das Wissen über Paragraphen allein reicht allerdings nicht aus. Deshalb ist es notwendig, sich auch die praktische Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen zu erarbeiten, um etwas im Sinne der Interessen der Kolleginnen und Kollegen im Betrieb bewegen zu können. Daher bekommst du in unseren Seminaren neben Antworten auf Fragen rund um die betriebliche Interessenvertretung auch jede Menge Unterstützung hinsichtlich konkreter Problemlagen, die dir in deinem Betrieb begegnen und du erhältst die Möglichkeit, dich mit anderen Kolleginnen und Kollegen aus anderen Betrieben über Lösungsstrategien auszutauschen. Unsere erfahrenen Referentinnen und Referenten der Grundlagenseminare sind in der Regel ebenfalls Mitglieder betrieblicher Interessenvertretungen in Betrieben aus der Region und haben somit sowohl theoretisches Wissen, als auch jahrelange Praxiserfahrung. Bei Spezialthemen unterstützen uns unsere handlungskompetenten Expertinnen und Experten. Alle Interessierten sind in unseren Seminaren willkommen. Wenn du noch Fragen hast, kannst Du uns jederzeit ansprechen. Auch wenn Du spezielle Themen hast, die wir noch nicht in unser Seminarangebot aufgenommen haben, freuen wir uns, gemeinsam mit Dir passende Lösungen zu finden. Wir sehen uns! Wolfgang Werth IG Metall Arnsberg Georg Keppeler IG Metall Olpe Bernd Schildknecht IG Metall Märkischer Kreis Helmut Kreutzmann IG Metall Olsberg Jürgen Reusch DGB-Bildungswerk NRW e.v.

3 4 Inhalt Inhalt 5 Seminare Für Jugend- und Auszubildendenvertretungen Mitwirkung der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV I)... 8 Ausbildung checken und verbessern (JAV II)... 9 Wochenseminare für Betriebsräte Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I) Mitbestimmung und Betriebsratshandeln (BR II) Personelle Maßnahmen und Betriebsratshandeln (BR II) Betriebsratshandeln in betrieblichen Veränderungsprozessen I Betriebsratshandeln in betrieblichen Veränderungsprozessen II Arbeitsrechtliche Grundlagenbildung Arbeitsrecht I Arbeitsrecht II Aktuelle Ergänzungen zum Arbeitsrecht Aufgabenbezogene Weiterbildung für Betriebsräte Entgeltgestaltung I Leistungsbeurteilung im era Aufgabenbeschreibung und Eingruppierung im era Betriebswirtschaftliches Grundwissen für Betriebsräte Der Wirtschaftsausschuss Die erfolgreiche Betriebsratssitzung: Ladung zur Sitzung und Protokollführung Betriebe ohne Tarifbindung I: Auswirkungen auf die Beschäftigten, Aufgaben des Betriebsrats Betriebe ohne Tarifbindung II: Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats Gute Arbeit Arbeits- und Gesundheitsschutz I Ausstieg aus dem Erwerbsleben: Rente was ist möglich vor 67? Ausstieg aus dem Erwerbsleben: Altersteilzeit Chancen durch gesetzliche und tarifliche Regelungen? Informatives Tagungshäuser Seminardurchführung Ratgeber Freistellung Der Weg zur Teilnahme Vorgehen bei Streitigkeiten Musterschreiben Unsere Referentinnen und Referenten Anschriften der IG Metall vor Ort Seminaranmeldung... 59

4 6 Gute Arbeit 7 Chris Hoffmann, ALTRAD plettac assco GmbH, Plettenberg Seminare Erfolgreiche Interessenvertretung benötigt Bildung! Ich habe mich entschieden, als Betriebsrat die Vertretung der Interessen meiner Kolleginnen und Kollegen zu übernehmen. Kein einfacher Job. Aber er macht Spaß, wenn man weiß, wie er funktioniert und man Erfolg hat. Da helfen die Seminare des DGB-Bildungswerk NRW gemeinsam mit der IG Metall schon immens.

5 8 Für Jugend- und Auszubildendenvertretungen Für Jugend- und Auszubildendenvertretungen 9 Mitwirkung der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV I) Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse über die Arbeit der Jugend- und Auszubildendenvertretung. Die TeilnehmerInnen befassen sich mit den Voraussetzungen für die Arbeit einer JAV nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Es werden die vorhandenen betrieblichen Verhältnisse thematisiert sowie die neueste Rechtsprechung zur Arbeit einer JAV ausgewertet. Aufgaben und Rechte der JAV und ihrer einzelnen Mitglieder ( 60-64; 70 BetrVG) Geschäftsführung der JAV ( 65 und 66 BetrVG) Sprechstunden der JAV ( 69 BetrVG) Jugend- und Auszubildendenversammlung ( 71 BetrVG) Gesamt-JAV ( 72 und 73 BetrVG) Beteiligung bei der Durchführung betrieblicher Bildungsmaßnahmen ( BetrVG) Zusammenarbeit von JAV und Betriebsrat ( BetrVG) Ausbildung checken und verbessern (JAV II) Fragen der Berufsbildung gehören zum Alltag der Jugend- und Auszubildendenvertretung. Es ist ihre Aufgabe, für die Qualität der Berufsausbildung und für gute Übernahmemodelle zu sorgen. Dieses Seminar zeigt, wie die Jugend- und Auszubildendenvertretung die Qualität der Berufsausbildung bewerten und verbessern kann. Zudem werden Beispiele präsentiert, warum sich eine qualitativ hochwertige Ausbildung nicht allein in den Prüfungsergebnissen der Azubis zeigt. Nach diesem Seminar wird es den Teilnehmerinnen und Teilnehmern leichter fallen, die Ausbildung im eigenen Betrieb zu checken und zu verbessern. Analyse der Qualität der Berufsausbildung Qualitätsverbesserung der Berufsausbildung Problemlösungsstrategien Das Berufsbildungsgesetz und die qualitativen Anforderungen an die Berufsausbildung Beurteilungssysteme Berufsbilder und deren Entwicklung Rahmenausbildungspläne, Prüfungswesen, Ausbildungsnachweise Sprockhövel, IG Metall-Bildungszentrum zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 650,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D Sprockhövel, IG Metall-Bildungszentrum zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 650,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D Sprockhövel, IG Metall-Bildungszentrum zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 650,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D Sprockhövel, IG Metall-Bildungszentrum zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 650,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D

6 10 Wochenseminare für Betriebsräte Wochenseminare für Betriebsräte 11 Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I) Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse des Betriebsverfassungsrechts. Im Mittelpunkt steht die Klärung der Aufgaben des Betriebsrates. Das Seminar gibt einen Überblick über die Reichweite und Qualität der Beteiligungsrechte des Betriebsrats in personellen, sozialen und wirtschaftlichen Angelegenheiten. Auswirkungen der Rechtsprechung auf diese Beteiligungsmöglichkeiten werden behandelt. Der Betriebsrat als Interessenvertretung der abhängig Beschäftigten Das Betriebsverfassungsgesetz im System unserer Rechtsordnung Systematik des Betriebsverfassungsgesetzes Nutzung der Beteiligungsrechte zur Durchsetzung von Interessen der ArbeitnehmerInnen Zusammenwirken der betrieblichen Interessenvertretungen Einführung in Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte nach dem Betriebsverfassungsgesetz: 80 Allgemeine Aufgaben des Betriebsrats Rechte und Pflichten des einzelnen Betriebsratsmitglieds 74 Grundsätze der Zusammenarbeit 87 Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten bspw. Einstellungen / Kündigungen und andere Sundern-Langscheid, Hotel Seegarten zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 455,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D Oeding, Burghotel Pass zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 410,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D und Meschede, Hotel Hennedamm Seminarkostenpauschale: jeweils 536,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: jeweils ca. 265,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D und D Sundern-Langscheid, Hotel Seegarten zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 455,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D Oeding, Burghotel Pass zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 410,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D

7 12 Gute Arbeit Wochenseminare Betriebsräte BR-kompakt Sigrid Thomas, Steinau KG, Arnsberg Praxiswissen für die Betriebsratsarbeit! BR kompakt Eine Ausbildungsreihe für Betriebsräte Werde auch DU ein erfolgreicher Betriebsrat oder eine erfolgreiche Betriebsrätin mit BR kompakt! Es schließt sich nahtlos an das Seminar»Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I)«. Gemeinsam mit dem DGB-Bildungswerk NRW e.v. bieten wir Dir damit eine systematische und aufeinander abgestimmte Weiterbildung an. Sieben Seminare vermitteln Dir fachliche und methodische Kompetenzen und das gewerkschaftliche Know-how. Dein soziales Engagement kannst DU damit gezielt weiterentwickeln. Deine Kolleginnen und Kollegen und DU werden davon profitieren. Die IG Metall und das DGB-Bildungswerk NRW e.v. bieten Dir einen umfangreichen Service Bildung, Beratung und eine starke Interessenvertretung. *** ** Tarifverträge und Gesetze eine trockene Materie! Doch in den Seminaren habe ich erlebt, wie aufregend und spannend dies in der Praxis aussieht. Z.B. im Rollenspiel zur Betriebsversammlung! Eine sehr gute Vorbereitung für den Ernstfall. *** Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I)* ** *** *** *** *»Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I)«kann beim DGB-Bildungswerk NRW e.v. in Kooperation mit Deiner IG Metall vor Ort besucht werden; siehe Seite 10 und 11 ** Diese BR kompakt Seminare können wahlweise beim DGB-Bildungswerk NRW e.v. in Kooperation mit Deiner IG Metall vor Ort, siehe Seite 14 und 15 oder in einer unserer IG Metall-Bildungszentren besucht werden. Die beiden BR kompakt Seminare entsprechen dem BR II Seminar. *** Diese BR kompakt Seminare werden nur in den IG Metall-Bildungszentren angeboten.

8 14 Wochenseminare für Betriebsräte Wochenseminare für Betriebsräte 15 Mitbestimmung und Betriebsratshandeln (BR II) In diesem Seminar befassen sich die TeilnehmerInnen mit dem Kernstück der Beteiligung und Mitbestimmung, den Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten. Anhand praxisnaher Fallbeispiele wird die Anwendung und Umsetzung für die Arbeit im Betrieb eingeübt. Struktur der betriebsverfassungsrechtlichen Beteiligungsrechte Konfliktregelungen im BetrVG: Arbeitsgerichtsverfahren, Einigungsstellenverfahren Vereinbarungsformen, Regelungsabsprache, Betriebsvereinbarung Erzwingbare und freiwillige Betriebsvereinbarungen nach BetrVG Durchführung gemeinsamer Beschlüsse nach 77 BetrVG Wirkungen des Tarifvorbehalts nach 77 Abs. 3 BetrVG Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung und Gesetzgebung Sundern-Langscheid, Hotel Seegarten zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 455,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D Hinweis: Dieses Seminar ist nur in Kombination mit D buchbar! Meschede, Welcome Hotel zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 655,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D Hinweis: Dieses Seminar ist nur in Kombination mit D buchbar!! Arnsberg, Waldhaus Rodelhaus zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 490,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D Hinweis: : Dieses Seminar ist nur in Kombination mit D buchbar! Personelle Maßnahmen und Betriebsratshandeln (BR II) Im Mittelpunkt dieses Seminars stehen die Beteiligungsrechte der betrieblichen Interessenvertretung bei personellen Angelegenheiten gemäß BetrVG. Die TeilnehmerInnen lernen unter Einbeziehung der aktuellen Rechtsprechung ihre Handlungs- und Beteiligungsmöglichkeiten in diesem Arbeitsfeld kennen. Beteiligung der Interessenvertretung in personellen Angelegenheiten Verfahren bei Personalentscheidungen, auch bei vorläufigen Maßnahmen Beteiligung des Betriebsrats bei Personalentscheidungen nach 99 BetrVG: Einstellung, Versetzung, Eingruppierung, Umgruppierung Beteiligung des Betriebsrats bei Kündigung nach 102 ff. BetrVG Personalplanung und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung und Gesetzgebung Konfliktregelung im BetrVG: Das arbeitsgerichtliche Verfahren Sundern-Langscheid, Hotel Seegarten zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 455,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D Hinweis: Dieses Seminar ist nur in Kombination mit D buchbar! Meschede, Welcome Hotel zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 655,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D Hinweis: Dieses Seminar ist nur in Kombination mit D buchbar! Arnsberg, Waldhaus Rodelhaus zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 490,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D Hinweis: Dieses Seminar ist nur in Kombination mit D buchbar!

9 Wochenseminare für Betriebsräte 17 Betriebsratshandeln in betrieblichen Veränderungsprozessen I (Aufbauseminar nach BR II) Franz Levenig und Robert Spitz. Sie sind zwei von etwa 2000 Referentinnen und Referenten, die jährlich unsere Teilnehmenden souverän durch das Seminarprogramm führen. Wir sind einfach dankbar. Dass wir so großartige Referentinnen und Referenten verpflichten dürfen: Mit bestem Fachwissen, persönlicher Erfahrung in der beruflichen Praxis und immer up to date. Danke für euer Engagement! Euer DGB-Bildungswerk NRW e.v. Im ersten Teil dieses zweiwöchigen Seminars geht es um die rechtzeitige und umfassende Einbindung des Betriebsrats in betriebliche Veränderungsprozesse. Wir möchten den Betriebsrat in die Lage versetzen aus den Veränderungsprozessen Stärke zu entwickeln, um dementsprechend auch für die Kolleginnen und Kollegen positive Ergebnisse zu erzielen. Das bedeutet vor allem, wo und von wem bekomme ich meine Informationen über Leiharbeit, Werkverträge und zu den allgemeinen personellen Angelegenheiten? Rechtzeitige und umfassende Informationen Anspruch über den Inhalt von Abmahnungen Wie gehe ich als BR mit Zielvereinbarungen um? Wie bekomme ich als BR Informationen vom Wirtschaftsausschuss? Was sind Subunternehmer und Soloselbstständige? Leiharbeit, Befristung und geringfügig Beschäftigte Personalplanung nach 92 BetrVG Beschäftigungssicherung Stellenausschreibung Personalfragebogen und Beurteilungsgrundsätze Zu allen Schwerpunktthemen gibt es aktuelle Urteile vom Arbeitsgericht, LAG und BAG. Extra: Geplanter Besuch beim Arbeitsgericht mit Teilnahme am Verfahren, Vor- und Nachbereitung der Verhandlung mit dem Anwalt und fallbezogener Diskussion im Seminar Arnsberg, Waldhaus Rodelhaus zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 490,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D Hinweis: Dieses Seminar ist nur in Kombination mit D buchbar!

10 18 Wochenseminare für Betriebsräte Betriebsratshandeln in betrieblichen Veränderungsprozessen II (Aufbauseminar nach BR II) Auch der zweite Teil ist für eine interessengerechte Vertretung der Kolleginnen und Kollegen unerlässlich und bietet viele praktische Hilfen für die tägliche Betriebsratsarbeit. Der Professionalisierungsgrad, den eine effektive betriebliche Interessenvertretungsarbeit erfordert, führt dazu, dieses Fachwissen zu stärken und zu vertiefen. Dies wollen wir bei personellen Einzelmaßnahmen, Betriebsänderung, Interessenausgleich / Sozialplan und Kündigungen vermitteln. Was sind personelle Einzelmaßnahmen? Wie formuliere ich eine Zustimmungsverweigerung? Erkennen und Vorgehensweise bei einer Betriebsänderung Ziele des Arbeitgebers bei einer Betriebsänderung Formulieren von Interessenausgleich und Sozialplan Welche Aufgaben hat der Insolvenzverwalter und wie wird sein Honorar bemessen? Was ist ein Nachteilsausgleich? Kennenlernen aller elf Kündigungsarten Kündigung: Stellungnahme / Widerspruch des Betriebsrats Was sind Massenentlassungen und wie gehe ich damit um? Kündigung und Versetzung von BR-Mitgliedern Zu allen Schwerpunktthemen gibt es aktuelle Urteile vom Arbeitsgericht, LAG und BAG. Extra: Geplanter Besuch beim Arbeitsgericht mit Teilnahme am Verfahren, Vor- und Nachbereitung der Verhandlung mit dem Anwalt und fallbezogener Diskussion im Seminar. In Arbeitstreffen vereinbaren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des DGB-Bildungswerk NRW gemeinsame Ziele. Wir lassen uns gern messen: Qualitätssicherung und -entwicklung ist ein kontinuierlicher Prozess, hinter dem wir voll und ganz stehen. Im März 2013 erhielten wir erstmals das begehrte Zertifikat Recognised for Excellence der European Foundation for Quality Management (EFQM). Euer DGB-Bildungswerk NRW e.v Arnsberg, Waldhaus Rodelhaus zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 490,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D Hinweis: Dieses Seminar ist nur in Kombination mit D buchbar!

11 20 Arbeitsrechtliche Grundlagenbildung Arbeitsrechtliche Grundlagenbildung 21 Arbeitsrecht I Die TeilnehmerInnen beschäftigen sich im Seminar mit den arbeitsrechtlichen Grundlagen. Sie erhalten einen Einblick in die Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und ArbeitnehmerInnen sowie in die Beteiligungsrechte und -möglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretungen in arbeitsrechtlichen Belangen. Schwerpunkt des Seminars ist der Aufbau des Arbeitsrechts sowie die Regelungen zum Arbeitsvertrag und zum Kündigungsschutz. Die Grundlagen von Arbeitsverhältnissen Der Umfang des Arbeitsrechts Warum werden Arbeitsverhältnisse gesetzlich geregelt Der Aufbau der Arbeitsordnung Der Arbeitsvertrag: Rechte und Pflichten Anbahnung des Arbeitsverhältnisses Schuldrechtsverhältnis Direktionsrecht Teilzeit und Befristung Urlaub Entgeltfortzahlung Die Beendigung der Arbeitsverhältnisse Beendigungsarten Aufhebungsverträge Kündigungsschutzgesetz Formen und Fristen Arbeitsrecht II Aufbauend auf dem Seminar Arbeitsrecht I erhalten die TeilnehmerInnen einen Überblick über mögliche Sonderfälle bei Beginn und Ende von Arbeitsverhältnissen sowie die sich daraus ergebenden Handlungsoptionen der Interessenvertreter. Aufgrund der stetigen Zunahme sogenannter prekärer Beschäftigungsverhältnisse gibt es einen Einblick in die arbeitsrechtlichen Zusammenhänge der Leiharbeit und der Werkverträge. Sonderfälle bei Beginn und Ende von Arbeitsverhältnissen Abmahnung und verhaltensbedingte Kündigung Betriebsbedingte Kündigung und Massenentlassung Änderungskündigung und ultima ratio Prinzip Leiharbeit und Werkverträge Besonderheiten der Arbeitsverträge Dreiecksverhältnis im Arbeitsvertrag / Weisungsbefugnis Anspruch des BR aus Sachkostenerstattung Sachverständige und Berater Sundern, Sunderland Hotel zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 605,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D Sundern, Sunderland Hotel zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 605,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D

12 22 Arbeitsrechtliche Grundlagenbildung Aktuelle Ergänzungen zum Arbeitsrecht Das Arbeitsrecht ist ständigen Veränderungen unterworfen, die sich unmittelbar auf die betriebliche Praxis auswirken. Doch wer kann schon in der täglichen Arbeit genau verfolgen, was sich durch die Rechtsprechung der Landesarbeitsgerichte und des Bundesarbeitsgerichts verändert hat bzw. welche gesetzlichen Neuerungen zu berücksichtigen sind? Der Fachanwalt Thomas Kircher stellt in diesem Seminar die wichtigsten neuen Entscheidungen des BAG und deren kollektivrechtliche und arbeitsvertragliche Relevanz für die praktische Betriebsratsarbeit vor. Videoüberwachung und Schrankkontrollen Was muss der Betriebsrat beachten? Freiwillige und jederzeit widerrufbare Zulagen, Sonderzahlung und Einmalzahlung Vertrauensarbeitszeit Wirksamkeit der Vereinbarung, Festlegung der Sollarbeitszeit und Kündigung bei berharrlicher Arbeitsverweigerung Überstunden und Darlegungslast Ordnungsgemäße Unternehmensführung Die Haftung des Betriebsrats für finanzielle Leistungen Bildungsurlaub 5 Tage, die den Kopf verändern und Kraft geben. Mal raus aus dem Alltag, dazulernen, anders denken, sich mit Gleichgesinnten austauschen. Das Recht auf Bildungsurlaub ist gesetzlich verankert und geschützt. Wir informieren gern dazu... Euer DGB-Bildungswerk NRW e.v. Bildungsurlaub ist die Freistellung von der Arbeit nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz Sundern-Langscheid, Hotel Seegarten Seminarkostenpauschale: 536,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 260,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D

13 24 Aufgabenbezogene Weiterbildung für Betriebsräte Aufgabenbezogene Weiterbildung für Betriebsräte 25 Entgeltgestaltung I Veränderte ökonomische Rahmenbedingungen und Angriffe der Unternehmen auf die Arbeits- und Leistungsbedingungen erfordern von den Betriebsräten, sich intensiv mit den tarifvertraglichen Handlungsmöglichkeiten vertraut zu machen. Das Seminar bietet neu gewählten Betriebsräten einen ersten Überblick über die tariflichen Bestimmungen von Grundentgeltdifferenzierung (Eingruppierung) und Leistungsregulierung. Anhand von Fallbeispielen wird der Umgang mit den zuvor diskutierten Bestimmungen trainiert. Die Abgrenzung von betrieblichen und tarifvertraglichen Handlungsebenen ist ein weiterer Gegenstand der Diskussion. Bedeutung von Tarifverträgen und rechtliche Grundlagen des Tarifvertragssystems Aufbau und Zusammensetzung des Entgelts Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats Prinzipien der Grundentgeltdifferenzierung Kennenlernen der unterschiedlichen Entgeltgrundsätze und Entgeltmethoden Möglichkeiten der Leistungsregulation Leistungsbeurteilung im era. Nach der Einführung von era. in den Betrieben der Metall- und Elektroindustrie werden im nächsten Schritt die bis dahin geltenden Leistungsbestandteile des Entgelts verhandelt. Dabei geht es insbesondere um das Beurteilungsverfahren und die Anwendung der Kriterien bei der individuellen Leistungsbeurteilung. Leistungsbezogene Entgelte im era. Überblick Entgeltgrundsätze und Entgeltmethoden neue Regelungen im era. Überleitungsregelungen bei leistungsbezogenen Entgelten Die neue Leistungsbeurteilung: Wie funktioniert die Leistungszulage praktisch? Arbeitgeberstrategien zur Umsetzung Leistungsbeurteilung und Leistungszulage: Durchschnittsvorgaben, tarifliche Bandbreite, Korrekturmöglichkeiten, persönliche Entgeltsicherung Beanstandungen und Reklamationsverfahren Regelungspunkte einer Betriebsvereinbarung Lennestadt-Kirchveischede, Landhotel Laarmann zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 340,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D Oeding, Burghotel Pass zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 410,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D Oeding, Burghotel Pass zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 410,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D

14 26 Aufgabenbezogene Weiterbildung für Betriebsräte Aufgabenbezogene Weiterbildung für Betriebsräte 27 Aufgabenbeschreibung und Eingruppierung im era. Das Seminar richtet sich an alle Betriebsratsmitglieder aus Betrieben, in denen era. bereits eingeführt wurde. Dabei liegt der Schwerpunkt des Seminars auf dem Aufbau von Aufgabenbeschreibungen. Insbesondere der Umgang mit Änderungen von Arbeitsaufgaben wird behandelt und vertieft. Die Frage, wie man als Betriebsrat solche Änderungen erkennt und welche Konsequenzen diese womöglich haben, wird anhand konkreter Beispiele vermittelt. Weiterhin wird die Rolle der Betriebsräte in der paritätischen Kommission, als ein mögliches Reklamationsverfahren, anhand von Fallbeispielen und Rollenspielen skizziert. Es werden die Risiken und Chancen in der betrieblichen Praxis erörtert. Praktische Hinweise zu den kollektiven Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats, aber auch den individuellen Reklamationsrechten der Beschäftigten werden herausgearbeitet. Aufbau und Bewertung von Aufgabenbeschreibungen Wiederholung und Vertiefung der wichtigsten Inhalte Änderungen von Arbeitsaufgaben Was ist eine Änderung der Arbeitsaufgaben Welche Aufgaben habe ich als Interessenvertreter Jährliche Prüfung als Aufgabe des Betriebsrats Reklamationsverfahren bei era. Paritätische Kommission und meine Rolle als Betriebsrat Konfliktregelungsmechanismen bei Meinungsverschiedenheite Fallbeispiele und Rollenspiele Betriebswirtschaftliches Grundwissen für Betriebsräte Mitglieder der betrieblichen Interessenvertretung stehen immer wieder vor einer Vielzahl an Informationen über die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens, die nur allzu häufig dazu genutzt werden, Beschäftigungsabbau, Arbeitszeitverlängerung oder Lohnkürzungen durchzusetzen. Argumentiert wird mit Sachzwängen der Wettbewerbsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit. Umso wichtiger ist es für die betriebliche Interessenvertretung, die wirtschaftliche Situation ihres Unternehmens selbst einschätzen zu lernen. Rechtsformen eines Unternehmens Gestaltbare und feststehende Bedingungen bei der Entwicklung der Unternehmenspolitik Einführung in das Rechnungswesen und Berechnung einfacher Kennzahlen in der Praxis Kostenrechnung und Deckungsbeitrag Informationsanspruch und Informationsquellen des Betriebsrats Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats nach dem Betriebsverfassungsgesetz Lennestadt-Kirchveischede, Landhotel Laarmann Seminarkostenpauschale: 536,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 190,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D Meschede, Hotel Hennedamm zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 495,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D

15 28 Aufgabenbezogene Weiterbildung für Betriebsräte Betriebliche Gesundheitsförderung 29 Der Wirtschaftsausschuss Im Mittelpunkt dieses Seminars stehen Fragen zu den Aufgaben des Wirtschaftsausschusses und seiner Funktion innerhalb der betrieblichen Interessenvertretung. Das Seminar bietet, ausgehend von den typischen Problemen der Wirtschaftsausschusstätigkeit in den Unternehmen, Hilfen für eine verbesserte Organisation der Wirtschaftsausschusstätigkeit. Es vermittelt grundlegende betriebswirtschaftliche Kenntnisse zum Unternehmensrecht und eine Einführung in das betriebliche Rechnungswesen. Stellung und Aufgaben des Wirtschaftsausschusses Die Organisation des Wirtschaftsausschusses: Grundlinien einer Geschäftsordnung, Arbeitsteilung und Sitzungsgestaltung ( 106 Abs. 1; 107 und 108 BetrVG) Was sind»wirtschaftliche Angelegenheiten«? ( 106 Abs. 2 und 3 BetrVG) Entscheidungsprozesse im Unternehmen externes und internes Rechnungswesen als Informationsquellen, Kennzahlen für den Wirtschaftsausschuss Aufbau und Bestandteile des Jahresabschlusses (Bilanz), Grundlage und Bewertung Kommunikation und Information: Verhandlungsführung zur Informationsgewinnung Rechtliche und betriebspolitische Durchsetzung einer aktiven Informationspolitik ( 109, 110 BetrVG) Modulare Fortbildung: Betriebliche Gesundheitsberaterin (IfG) bzw. Betrieblicher Gesundheitsberater (IfG) Institut für Gesundheitsförderung (IfG) in Kooperation mit dem DGB-Bildungswerk NRW und der AOK NordWest Zur Unterstützung und Begleitung der betrieblichen Gesundheitsförderung ist eine modular gegliederte Fortbildung entwickelt worden, die die Qualifizierung zum Betrieblichen Gesundheitsberater (IfG) zum Ziel hat und mit einem entsprechenden Zertifikat abschließt. Ziel: Vermitteln von Basiskenntnissen und -kompetenzen zu arbeitsbezogenen Gesundheitsstörungen (insbesondere psychische Störungen und suchtbezogene Belastungen) und eine von den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen anerkannte Ersthelfer-Ausbildung. Sie wünschen weitere Informationen? Bitte melden Sie sich und/oder fordern Sie unseren Flyer an: DGB-Bildungswerk NRW e.v. Anne Wellnitz-Kraus Bismarckstraße 77, Düsseldorf Tel.: Fax: awk@dgb-bildungswerk-nrw.de Sundern-Langscheid, Hotel Seegarten zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 455,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D Qualität ist uns wichtig: Wir sind EFQM zertifiziert Ein Kooperationsprojekt mit: DER GEWERKSCHAFTEN Gemeinsam weiterbilden

16 30 Aufgabenbezogene Weiterbildung für Betriebsräte Die erfolgreiche Betriebsratssitzung: Ladung zur Sitzung und Protokollführung Die Sitzungsniederschrift ist ein Dokument und muss als solches formalrechtlichen Ansprüchen genügen, um bei Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber (Einigungsstelle/Gericht) als Nachweis für eine ordnungsgemäße Geschäftsführung und Beschlussfassung zu dienen. Im Seminar werden die rechtlichen, inhaltlichen und formalen Anforderungen vermittelt und durch praktische Übungen vertieft. Dies ist kein Schreibseminar, es geht vielmehr um die juristischen Aspekte des Protokolls. Einberufung von Sitzungen: Wer ist wie und wann einzuladen? Aufgaben des/der Schriftführers/in Rechtliche Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Protokoll Form und Inhalt der Sitzungsniederschrift: Wortprotokoll, Verlaufsprotokoll, Kurzprotokoll, Ergebnisprotokoll Praktische Übungen zum Erstellen von Protokollen Checkliste für die Tagesordnung Rechtsfolgen bei Formmängeln/Unterlassung der Niederschrift Rainer Stuwe, Grohe AG, Hemer Wer durchblickt, kann besser handeln! Ich finde Bildungsarbeit gut. Jeder Betriebsrat hat einen gesetzlichen Anspruch darauf. Der Gesetzgeber misst diesem Amt also eine hohe Bedeutung zu. Viel wichtiger aber ist, dass nur der Interessenvertreter gute Arbeit leisten kann, der sich stets und ständig weiterbildet. Dafür bietet das DGB-Bildungswerk NRW die besten Möglichkeiten Sundern-Langscheid, Hotel Seegarten Seminarkostenpauschale: 408,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 150,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D

17 32 Aufgabenbezogene Weiterbildung für Betriebsräte Aufgabenbezogene Weiterbildung für Betriebsräte 33 Betriebe ohne Tarifbindung I: Auswirkungen auf die Beschäftigten, Aufgaben des Betriebsrats Grundlagenseminar Tritt ein Arbeitgeber aus dem Arbeitgeberverband aus oder verlässt die Tarifbindung, führt dies zunächst zu großen Verunsicherungen in der Belegschaft und im Betriebsratsgremium. Welche Tarifverträge gelten noch und wie lange? Welche Bedingungen gelten für neu eingestellte KollegInnen? Was tun, wenn der Arbeitsgeber neue Arbeitsverträge verlangt? Was bedeutet der Begriff Nachwirkung des Tarifvertrags? Wenn der Arbeitgeber noch nie tarifgebunden war: auf welche allgemeingültigen Gesetze oder Verträge kann der Betriebsrat sich beziehen? Was muss, was darf und was sollte er regeln? Überblick über geltende Tarifverträge Wirkung von Tarifverträgen und Voraussetzungen für deren Wirkung Auswirkungen auf Entgelt und Tariferhöhung Rechtsfolgen des Austritts/Übertritts des Arbeitgebers: Nachwirkung Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats Betriebe ohne Tarifbindung II: Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats Aufbauseminar In Betrieben ohne Tarifbindung sind Betriebsräte in besonderem Maß gefordert, die Interessen ihrer Kolleginnen und Kollegen durchzusetzen. Entgelterhöhung, tarifliche Arbeitszeitverkürzung, Regelungen zur Arbeitszeit müssen innerbetrieblich durchgesetzt werden. In diesem Seminar lernen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ihre Handlungsoptionen und Mitbestimmungsrechte für Betriebe ohne Tarifbindung kennen. Anlehnung an den Tarifvertrag Wirkung von Betriebsvereinbarungen die erzwingbare und die freiwillige Betriebsvereinbarung Was ist eine Regelungsabrede? Einbeziehung der Belegschaft bei der Durchsetzung betrieblicher Forderungen Hinweis: Dieses Seminar ist ein Aufbauseminar und kann nur nach voriger Teilnahme am Grundlagenseminar Betriebe ohne Tarifbindung I gebucht werden Sundern-Langscheid, Hotel Seegarten Seminarkostenpauschale: 536,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 260,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D Lennestadt-Kirchveischede, Landhotel Laarmann Seminarkostenpauschale: 536,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 190,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D

18 34 Gute Arbeit Gute Arbeit 35 Arbeits- und Gesundheitsschutz I (AuG I) Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse im Bereich des Arbeitsund Gesundheitsschutzes. Es thematisiert das System der Arbeitssicherheit, gibt Informationen über die Aufgaben des Betriebsrats und untersucht die Handlungsmöglichkeiten im Betrieb. Rolle und Funktion des Betriebsrats auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes ( BetrVG) Rechtsstellung und Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten Arbeitsschutz und Mitbestimmung des Betriebsrats ( 87 BetrVG) Mitbestimmungsmöglichkeiten nach dem neuen Arbeitsschutzgesetz Zusammenarbeit des Betriebsrats mit außerbetrieblichen Stellen, wie Gewerbeaufsicht, Berufsgenossenschaft, Sachverständigen und Gewerkschaft ( 89 BetrVG; 20 SGB VII) Hinweis: Im Bildungszentrum Sprockhövel gibt es eine kostenfreie Kinderbetreuung. Diese kann optional angefragt werden. Ausstieg aus dem Erwerbsleben: Rente was ist möglich vor 67? In den letzten Jahren hat es im Rentensystem mehrfache Veränderungen gegeben. Die Rente mit 67, die Abschläge und die Besteuerung, das Auslaufen der Förderung von Altersteilzeit, Änderungen bei der Arbeitslosigkeit mit den Hartz-Reformen, Übergang von der Berufsunfähigkeitsrente zur Erwerbsminderungsrente. Dadurch gibt es viele Fehleinschätzungen darüber, wie früh man in Rente gehen kann und wie hoch die Rente sein wird. Für Betriebsräte und die Beratung von Betroffenen bzw. am vorzeitigen Ausstieg interessierten Beschäftigten gilt es, ein möglichst genaues Bild der individuellen Ausgangslage zu erarbeiten, um Fehleinschätzungen mit gravierenden Folgen zu vermeiden. Möglichkeiten und Inhalte der Beratung von Beschäftigten durch Betriebsräte und/oder Gewerkschaften (z.b. Versicherungsälteste) die 6 verschiedenen Altersrenten als Optionen für den Ausstieg Berechnung des frühestmöglichen und abschlagsfreien Rentenbeginns Neue Optionen nach der Rentenreform Altersteilzeit: Dauer und Lage (Gesetz, Tarif) und mögliche Auswirkungen auf die Rente ALG I + II: Höhe und Bezugsdauer von Krankengeld und mögliche Auswirkungen auf die Rente Brutto- und Nettorente, Kranken- und Pflegeversicherung, Besteuerung Voraussetzung und Höhe der Erwerbsminderungsrente Praktische Berechnungsübungen zu Rentenbeginn und Rentenhöhe auf excelbasierten Programmen Eckpunkte für Betriebsvereinbarungen, die einen vorzeitigen Ausstieg aus dem Erwerbsleben berühren Für praktische Berechnungsübungen ist es hilfreich, wenn die Teilnehmenden Taschenrechner und Laptops (mit Excel) mitbringen. Realitätsnahe Berechnungen können durchgeführt werden, wenn anonymisierte Entgeltabrechnungen vorliegen Sprockhövel, IG Metall Bildungszentrum zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 650,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D Lüdenscheid, Mercure Hotel Seminarkostenpauschale: 536,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 290,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D

19 36 Gute Arbeit 37 Ausstieg aus dem Erwerbsleben: Altersteilzeit Chancen durch gesetzliche und tarifliche Regelungen? Informatives Dieses Seminar behandelt die geltende Altersteilzeit, die durch die tariflichen und gesetzlichen Regelungen seit 2010 deutlich verändert wurde. Dadurch müssen bestehende Betriebsvereinbarungen überprüft und ggf. angepasst werden bzw. Verhandlungen zu einer neuen Betriebsvereinbarung aufgenommen werden. Grundlegende Kenntnisse (z.b. zur Berechnung von Dauer und Lage der Altersteilzeit und von Aufstockungsbeträgen) für Beratungsgespräche im Betrieb werden vermittelt und anhand excelbasierter Programme erprobt. Einführung in die gesetzlichen und tariflichen Grundlagen (TV FlexÜ, TV ATZ, TV Beschäftigungsbrücke, TV Bruttoaufstockungsmodell) der Altersteilzeit Einführung in die Berechnung von Dauer und Lage der Altersteilzeit in Verbindung mit dem individuellen Rentenbeginn Möglichkeiten und Inhalte der Beratung von Beschäftigten durch Betriebsräte Antragstellung, Anspruch, Quoten, Abfindung, zusätzliche Rentenbeiträge Altersteilzeitentgelt, Regelarbeitsentgelt, Aufstockung (häufige Berechnungsfehler) Einfluss steuerrechtlicher Bestimmungen auf die Aufstockung Krankheit, Insolvenz, Kurzarbeit Eckpunkte für Betriebsvereinbarungen zur Altersteilzeit Praktische Berechnungsübungen auf excelbasierten Programmen Für praktische Berechnungsübungen ist es hilfreich, wenn die Teilnehmenden Taschenrechner und Laptops (mit Excel) mitbringen. Realitätsnahe Berechnungen können durchgeführt werden, wenn anonymisierte Entgeltabrechnungen vorliegen Lennestadt-Kirchveischede, Landhotel Laarmann Seminarkostenpauschale: 536,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 190,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D

20 38 Tagungshäuser Tagungshäuser 39 Tagungshäuser IG Metall-Bildungszentrum, Sprockhövel Otto-Brenner-Str Sprockhövel Tel.: Fax: Der Neubau des Bildungszentrums bietet in 126 Zimmern gehobenen Hotelkomfort in kollegialer Atmosphäre. Das Haus verfügt über 15 mit zeitgemäßer Multimedia-Konferenztechnik ausgestattete Seminarräume, bietet mit Sportplatz, Bibliothek, Bar, Kicker, Tischtennisplatte und Kegelbahn aber auch zahlreiche Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung. Wer entspannen möchte, kann dies im großen Wellnessbereich mit Massagen, Sauna und Dampfbad tun. Alternativ trainiert man die Muskeln und Kondition im Fitnessbereich oder auf dem Mietfahrrad bei einer Tour durch die schöne Natur. Auch das neue Bildungszentrum bietet in Kooperation mit der AWO ganzjährig eine kostenlose Kinderbetreuung an, deren Bedarf vorher angemeldet werden muss. Die Zimmer bieten Dusche, WC, Radio, TV, Internet und Telefon. Sprockhövel liegt am Südrand des Ruhrgebietes in waldiger, hügeliger Umgebung. Die Wege in die benachbarten Städte sind kurz, sei es nach Hattingen oder Bochum, Essen oder Wuppertal. Hennedamm Hotel Am Stadtpark Meschede Tel.: Fax: info@hennedamm-hotel.de Das Hotel liegt in Meschede, direkt am Hennesee im Hochsauerland. Alle Gästezimmer sind mit Dusche oder Bad/WC, Wireless-LAN, Minibar, Safe sowie TV ausgestattet. Überwiegend verfügen die Zimmer über Balkon oder Terrasse. Das Hotel bietet u.a. ein Hallenbad mit Gegenstromanlage, finnische Sauna, Dampfsauna sowie Crosstrainer, Elektrolaufband, Rudergerät und ein Solarium. Darüber hinaus lädt die herrliche Umgebung zu zahlreichen Freizeitaktivitäten ein. Hotel & Restaurant Seegarten Zum Sorpedamm Sundern-Langscheid Tel.: Fax: info@hotel-seegarten.com Die herrliche Lage zwischen Sorpesee und Kurpark zeichnet dieses exklusive Tagungshotel aus. Die ideenreiche, leichte Küche des Fernsehkochs Olaf Baumeister gehört zu den besten der Region. Für die Zeit nach dem Seminar bieten individuell zugeschnittene Rahmenprogramme wie z.b. Kanufahrten, Naturfelsklettern oder Bogenschießen Möglichkeiten der Entspannung. Im nahe gelegenen Haus des Gastes können die Teilnehmer- Innen kostenlos schwimmen. Alle Zimmer verfügen über TV, Dusche, WC, Telefon und sind teilweise mit Balkon ausgestattet. Gartenterrasse, Bistro und Strandbar runden das Angebot ab. Sunderland Hotel Rathausplatz Sundern Tel.: Fax: sunderland@severintouristik.com Das Sunderland Hotel liegt im Herzen von Sundern in Nordrhein Westfalen, am Tor zum Sauerland in verkehrsgünstiger Lage im Dreieck Arnsberg, Winterberg und Meschede. Das Haus mit 55 Zimmern, Restaurant, Bierstube, kostenfreies WLAN, Catering und vier hellen Tagungs- und Banketträumen ist bekannt für seinen individuellen Service und sein afrikanisches Flair. Das Restaurant ist ausgestattet mit original afrikanischen Möbeln und Dekorationselementen aus verschiedenen afrikanischen Ländern. Das Speisenangebot besteht aus sauerländischer & internationaler Küche mit afrikanischen Einflüssen. Diese sind inspiriert von der Küche des afrikanischen Schwesterhotels und mit eigens für das Sunderland Hotel importierten Gewürzen.

21 40 Tagungshäuser Tagungshäuser 41 Landhotel Laarmann Westfälische Str Lennestadt- Kirchveischede Tel.: Fax: Das Landhotel Laarmann im Sauerland-Örtchen Kirchveischede ist ein traditioneller Tagungsort verschiedener IG Metall-Verwaltungsstellen. Die 20 Doppel- und Einzelzimmer sind alle mit Dusche, WC, Fön, TV, Radio, Wecker, Minibar und Telefon ausgestattet. Berühmt ist das Haus für seine ausgezeichnete Küche: Nicht nur mittags stehen 3-4 Menüs zur Auswahl, auch abends hat man noch einmal die Wahl. VegetarierInnen kommen auch nicht zu kurz. Für die Freizeitgestaltung befinden sich im Haus selbst noch eine Kegelbahn, eine Sauna, ein Solarium, Fahrradverleih, Tischtennis und Fitnessgeräte. Mercure Hotel Lüdenscheid Parkstraße Lüdenscheid Tel.: Fax: Burghotel Pass Burgplatz Oeding Tel.: Fax: info@burghotel-pass.de Vom Burghotel Pass unweit der niederländischen Grenze fällt zuerst der mächtige Burgturm auf. Innerhalb des gar nicht altertümlichen Gebäudes gibt es dann moderne Seminarräume, die eine gute Lernatmosphäre zulassen. Für die Zeit nach dem Seminar bieten ein Fitnessraum und eine Kegelbahn (Turnschuhe nicht vergessen!) die Gelegenheit zur Entspannung. Wer lieber die Umgebung erkunden möchte, kann dies zu Fuß oder per Fahrrad machen; Fahrräder stehen kostenlos zur Verfügung. Alle Zimmer sind mit Dusche, WC, TV und Telefon ausgestattet Waldhaus Rodelhaus Zu den drei Bänken Arnsberg Tel.: Fax: info@rodelhaus.de Durch die zentrale Lage in der Stadt ist das Mercure Hotel Lüdenscheid gut erreichbar und ein idealer Ausgangspunkt für private und geschäftliche Termine. Die Innenstadt sowie viele Sehenswürdigkeiten und Museen wie das Deutsche Drahtmuseum Altena und das Phänomenta Lüdenscheid sind innerhalb kurzer Zeit zu Fuß oder mit dem Auto erreichbar. Alle 170 neu renovierten Zimmer verfügen über kostenfreies WLAN sowie Flatscreen TVs mit einer großen Auswahl an internationalen Kanälen. Die Sauna und der Fitnessraum in der 11. Etage sind für Gäste inklusive. Für weitere sportliche Aktivitäten oder zur wohltuenden Entspannung kann das beheizte Hallenbad benutzt werden. Das Rodelhaus-Hotel verfügt über 21 geschmackvoll eingerichtete Zimmer, die alle mit Dusche, WC, TV und Telefon ausgestattet sind. Der komfortable und gemütliche Stil des Hauses zieht sich durch das ganze Hotel und lässt die Gäste eine erholsame Zeit verleben. Auch die Sauna, die den Hotelgästen zur Verfügung steht, trägt zur Entspannung bei. Die Küche ist gutbürgerlich und sehr vielfältig.

22 42 Tagungshäuser Seminardurchführung 43 Seminardurchführung Welcome Hotel Meschede Berghausen Meschede Tel.: Fax: Entspannen und aktiv sein, beides verbindet das WELCOME HOTEL MESCHEDE/HENNESEE perfekt. Mitten im Naturparadies Sauerland direkt am Hennesee gelegen, bietet das 4-Sterne-Superior-Haus mit nostalgischen 50er-Jahre-Elementen Businessgästen wie Freizeitliebhabern Übernachtungsmöglichkeiten mit erstklassigem Komfort. Die Zimmer sind alle mit Fön, Dusche, WC, Minibar, Schreibtisch, Telefon und einen Zimmersafe ausgestattet. Entspannen kann man im Wellnessbereich, z.b. in der Sauna oder bei einer Massage. Die wunderbare Umgebung mit zahlreichen Freizeitaktivitäten laden zu einem Spaziergang oder einer Fahrradtour ein. Die Verantwortung für Planung und Durchführung der Seminare liegt beim DGB-Bildungswerk NRW in Händen von Christoph Kurre. Kosten Die Kosten für mehrtägige Seminare beinhalten Seminarpauschale, Unterkunft (wenn nicht anders ausgewiesen) und Vollpension, bei Tagesseminaren Seminarpauschale und Verpflegung. Die Seminarkostenpauschale ist umsatzsteuerfrei, die Kosten für Unterkunft und Verpflegung verstehen sich zzgl. Umsatzsteuer. Die Kosten sind gemäß 37 (6) bzw. 65 (1) BetrVG in Verbindung mit 40 BetrVG sowie gemäß 96 (4) in Verbindung mit 96 (8) SGB IX vom Arbeitgeber zu tragen. Seminarabsage Das DGB-Bildungswerk NRW e.v. behält sich vor, Seminare aufgrund zu geringer Zahl von TeilnehmerInnen oder Verhinderung der ReferentInnen auch kurzfristig abzusagen. Anmeldung In der Regel erfolgt die verbindliche schriftliche Anmeldung bis acht Wochen vor Seminarbeginn beim DGB-Bildungswerk NRW. Besser ist es, sich früher anzumelden! Ausfallkosten Bei Absagen bis zu drei Wochen vor Seminarbeginn bei Mehrtages- Lehrgängen entstehen keine Kosten. Bei kurzfristigen Absagen, d. h Tage vor Seminarbeginn werden 50 % der Seminargebühr berechnet. Absagen, die 1 3 Tage vor Seminarbeginn eingehen, werden wie Nichtteilnahme behandelt. In diesen Fällen stellen wir 100% der Seminargebühr in Rechnung. Werden dem Bildungswerk wegen der Nichtteilnahme am Seminar Ausfallkosten (für Unterkunft und Verpflegung) in Rechnung gestellt, so sind diese ebenfalls zu erstatten. Bei Tagesseminaren kann bis zu einer Woche vor Seminarbeginn kostenfrei abgesagt werden; bei Absage ab 6 Tagen vor Seminarbeginn werden 50 % der Seminargebühr und ggf. Ausfallkosten für Verpflegung berechnet. Unsere Veranstaltungen stehen allen Interessierten offen. Je nach Thema können Freistellungsmöglichkeiten für Betriebsräte (nach 37 (6) BetrVG), Schwerbehindertenvertrauenspersonen ( 96 (4) SGB IX) und Jugend- und Auszubildendenvertretungen (nach 37 (6) BetrVG/ 65 (1) BetrVG) in Anspruch genommen werden. Sollten Fragen offen bleiben, kann man uns ansprechen, wir werden versuchen, auch für ganz spezielle Problemlagen die passende Lösung zu finden.

23 44 Ratgeber Freistellung Ratgeber Freistellung 45 Ratgeber Freistellung Erforderliches Wissen Die Wahrnehmung der Aufgaben als betriebliche Interessenvertretung erfordert umfangreiche Kenntnisse und Fähigkeiten. Das entsprechende Rüstzeug kann man sich auf Seminaren verschaffen. Ist das vermittelte Wissen nicht nur nützlich oder hilfreich, sondern erforderlich zur sachgemäßen Erledigung der Interessenvertretungsarbeit, muss der Arbeitgeber nicht nur für die Teilnahme bezahlt freistellen, sondern auch sämtliche Kosten übernehmen, die im Zusammenhang mit der Seminarteilnahme entstehen. Für Betriebsräte ergibt sich dies aus dem 37 (6) BetrVG in Verbindung mit 40 (1) BetrVG, für Jugend- und Auszubildendenvertretungen aus dem 65 (1) BetrVG und für Schwerbehindertenvertretungen aus dem 96 (4) SGB IX in Verbindung mit dem 96 (8) SGB IX. Es gibt keine zeitliche Beschränkung. Unterteilen kann man das erforderliche Wissen in zwei Kategorien: Grundlagen- und Spezialwissen Grundlagenwissen Jedes gewählte Interessenvertretungsmitglied benötigt unabhängig von der Funktion oder dem Aufgabenbereich innerhalb des Gremiums einige Grundlagenkenntnisse, um seinen Aufgaben als gewähltes Mitglied der Interessenvertretung nachzukommen. Hierbei dreht es sich um folgende Themenfelder: Betriebsverfassungsgesetz Allgemeines Arbeitsrecht Arbeitssicherheit/Unfallverhütung Grundkenntnisse zu diesen Bereichen (je nachdem, was zutreffend ist) muss jedes Mitglied der Interessenvertretung einschließlich regelmäßig nachrückender Ersatzmitglieder besitzen, um seinen Aufgaben ordnungsgemäß nachzukommen. Insbesondere neu gewählte Mitglieder sollten möglichst zügig an den Grundlagenseminaren teilnehmen. Speziell erforderliches Wissen Darüber hinaus ist Wissen erforderlich, um konkret im Betrieb anfallende Aufgaben zu bearbeiten. Dies kann sich durch ein Vorhaben des Arbeitgebers (z. B. Auslagerung einer Abteilung), durch Beschwerden oder Hinweise der Beschäftigten (z. B konkrete Hinweise auf einen Mobbingvorfall), durch Wahrnehmung eines Initiativrechts der Interessenvertretung (z. B. Verhandlung einer Betriebsvereinbarung zu einer neuen Arbeitszeitregelung) oder durch spezielle betriebliche oder branchenübliche Problemlagen ergeben. Beschlussfassung Wer wann zu welchem Seminar fährt, entscheidet allein das Interessenvertretungsgremium, nicht das einzelne Mitglied und erst recht nicht der Arbeitgeber. Bei der Frage, ob überhaupt eine Schulung besucht werden soll, ist zunächst die Erforderlichkeit ausschlaggebend. Bei der Auswahl der konkreten Veranstaltung prüft das Gremium die Angemessenheit der Dauer, der Kosten und der Qualität. Weder muss das billigste, noch das kürzeste Angebot und auch kein bestimmter Anbieter gewählt werden. Gewerkschaftliche Angebote genießen den Vorzug, dass ihnen die Rechtsprechung eine in jeder Hinsicht ordnungsgemäße Durchführung zuspricht (BVerwG P45.78 BVerwGE 58, 54). Hat ein Arbeitgeber hieran Zweifel und will deswegen die Teilnahme verhindern, muss er sehr konkret darlegen, worauf sich seine Zweifel gründen. Die Entsendung erfolgt über einen ordnungsgemäßen Beschluss, d.h. auf der Tagesordnung der Sitzung muss es einen entsprechenden Tagesordnungspunkt z. B. Entsendung zu Schulungen mit Benennung des/der Teilnehmenden und des/der Seminars/Seminare geben. Wichtig: Ein Beschluss unter dem Tagesordnungspunkt Verschiedenes ist rechtlich unwirksam! Der Beschluss umfasst folgende Punkte: Wer fährt zum Seminar? (ggf. ErsatzteilnehmerIn beschließen) Termin (Achtung: eine Terminverschiebung macht einen erneuten Beschluss erforderlich, daher immer zuerst klären, ob im konkreten Seminar noch freie Plätze vorhanden sind) Kosten (beachten, dass zu den Seminarkosten noch Reisekosten hinzukommen) Anbieter Themenplan Kann der Arbeitgeber die Teilnahme an einer Schulung verhindern? Unter bestimmten Bedingungen: ja. Er kann die Erforderlichkeit bezweifeln oder bemängeln, dass betriebliche Belange nicht ausreichend berücksichtigt wurden. In der schematischen Darstellung ist abgebildet, wie der Betriebsrat dann verfahren sollte (siehe Seite 49) Weiterführende Literatur/Links: Wolfgang Däubler (2004): Handbuch Schulung und Fortbildung Bund-Verlag

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