Konzept für ein Regionales Pflegebudget
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- Christa Schäfer
- vor 8 Jahren
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1 Konzept für ein Regionales Pflegebudget Fachgespräch So kann es weiter gehen Neue Wege für Teilhabe und Pflege Berlin, 20. Mai 2014
2 Konsequente Umsetzung des Grundsatzes ambulant vor stationär kann helfen, die Fachkräftelücke zu schließen Vollzeitkräfte Personalbedarf (Prognose) Personalbedarf: 10% weniger stationäre Versorgung Personalbedarf: Pflegemix, der nur Pflegebedarf berücksichtigt Personalbedarf: 10% weniger stationäre Versorgung + 90% der Pflegestufe I ambulant versorgt Personalangebot (Prognose) 20. Mai 2014 Seite 2
3 Ausgangshypothese: Gestaltungsauftrag der Kommunen Kommunen verfügen über Know-how über Strukturen vor Ort (zum Teil) auch die Steuerungsmittel und das Interesse an effizienteren und bedarfsgerechteren Versorgungsstrukturen ABER: den Kommunen fehlen die Mittel und zum Teil auch die Kompetenzen zur Wahrnehmung ihrer Gestaltungsaufgabe. Einführung der Pflegeversicherung hat Kommunen finanziell entlastet, aber auch aus der Gestaltungsverantwortung entlassen Problem: grundgesetzliches Verbot der Mischverwaltung bei der Verbindung von Sozialversicherung (Bund) mit kommunaler Gestaltung 20. Mai 2014 Seite 3
4 Die Idee des Pflegebudgets: Einbeziehung der Kommunen in die Umsetzung der Pflegeversicherung Pflegeversicherung Kreise und kreisfreie Städte Kreis A Kreis B Pflegebedürftige Pflegestufe I informell ambulant stationär monatl. Pflegebudget Pflegestufe I: 440 Pflegestufe II: 900 Pflegestufe III: pauschaliert: ohne Differenzierung nach Versorgungsform Kreisfreie Stadt C Geld-/ Sachleistung gemäß heutigem Rechtsanspruch Pflegestufe II informell ambulant stationär Pflegestufe III informell ambulant stationär Anreiz für niedrigschwelligere Versorgung durch Pauschalen 20. Mai 2014 Seite 4
5 Zusammenfassung: Wesentliche Elemente des Konzepts Zweckgebundene Zuweisung von Mitteln aus der Pflegeversicherung an die Kommunen Mittelzuweisung entsprechend der Anzahl und Einstufung ihrer pflegebedürftigen Bürger/innen Anreiz zur Förderung ambulanter Versorgungsangebote vor Ort Zuweisung ist in den jeweiligen Pflegestufen gemittelt, berücksichtigt aber nicht das Pflegesetting Gewinn bei ambulanter, Verlust bei stationärer Versorgung Sicherung des individuellen Leistungsanspruchs der Pflegebedürftigen Leistungsanspruch der Pflegebedürftige bleibt unverändert, richten sich aber an die Regionale Organisationseinheit Das Netz an Pflegeberatungsstellen wird ausgebaut Nutzung von Effizienzgewinnen für Verbesserungen in der Versorgung Wenn von 20 bisher stationär versorgten Fällen nur einer ambulant versorgt wird, deckt dies die Kosten für die Umsetzung des Konzepts (Regionale Organisation und Beratung) 20. Mai 2014 Seite 5
6 Mögliche Fragen und Kontroversen (1) Sind alle Kommunen wirklich in der Lage, ihren Gestaltungsauftrag im Sinne der Pflegebedürftigen wahrzunehmen? Reichen dafür die zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel oder entsteht auch hier ein Fachkräfte- und Kompetenzproblem? Verfügen Kommunen über ausreichende Steuerungsinstrumente, um die Versorgungslandschaft vor Ort (z.b. Verhinderung von Heimen) zu gestalten? Welche Potenziale bieten Pflegebedarfsplanung, Versorgungsmodelle oder die Steuerung via Beratung? Ist eine mehr oder weniger behördliche Struktur für die regionale Steuerung innovationsoffen genug, um die Anreize kreativ zu nutzen? 20. Mai 2014 Seite 6
7 Mögliche Fragen und Kontroversen (2) Wie kann wirksam verhindert werden, dass Kommunen die Mittel der Pflegeversicherung nutzen, um ihre Haushalte zu entlasten? Lässt sich die Zweckbindung der Überschüsse aus dem Pflegebudget konkretisieren, ohne die Kommunen auf einen festen Leistungskatalog für deren Einsatz zu verpflichten? Reichen die Minderausgaben bei der Hilfe zur Pflege aus, um den Kommunen auch einen finanziellen Anreiz zu bieten, sich auf das Konzept einzulassen? Wie lassen sich die verfassungsrechtlichen Hürden überwinden? Grundgesetzänderung: Die kommunale Verwaltungszuständigkeit wird im Grundgesetz verankert bzw. möglich gemacht. Wie wahrscheinlich ist das? Ohne Grundgesetzänderung: Um Mischverwaltung zu vermeiden, müssen auf SGB- Ebene (Bundesgesetzgeber) Kranken- und Pflegeversicherung klar getrennt werden. Was ist der Preis für diese Trennung (Synergieverluste, Schnittstellenprobleme)? 20. Mai 2014 Seite 7
8 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 20. Mai 2014 Seite 8
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