Anlage 3. Schlüsselverzeichnisse. zur. Regelung der Datenübermittlung nach 105 Abs. 2 SGB XI

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Anlage 3. Schlüsselverzeichnisse. zur. Regelung der Datenübermittlung nach 105 Abs. 2 SGB XI"

Transkript

1 zur Regelung der Datenübermittlung nach 105 Abs. 2 SGB XI Stand der Einvernehmlichen Festlegung Stand der Technischen Anlage Stand der Version 3.5 Gültig ab Monat der Datenlieferung 10/2008

2 2 1. Allgemeines Versionsführung Änderungshinweise 6 2 Schlüsselsysteme Schlüssel Rechnungsart Schlüssel Leistungserbringergruppe Schlüssel Abrechnungscode Schlüssel Tarifkennzeichen Schlüssel Verarbeitungskennzeichen Schlüssel Art der abgegebenen Leistung Schlüssel Vergütungsart Schlüssel Qualifikationsabhängige Vergütung Schlüssel Leistung Schlüssel Leistungskomplexvergütung Schlüsselkennzeichen Zeitvergütung Schlüsselkennzeichen Zeiteinheit Schlüsselkennzeichen Zeitart Schlüssel Kennzeichen Pflegesatz Schlüssel Pflegehilfsmittelpositionsnummer Schlüssel Wegegebühren/Beförderungsentgelt-Art zurzeit nicht belegt Schlüssel Pauschale (Beratungsbesuch nach 37 Abs. 3) Schlüssel Kennzeichen Pflegehilfsmittel Schlüssel Kennzeichen Mehrwertsteuer Schlüssel Pflegestufe Schlüssel Pflegeklasse Schlüssel Positionsnummer für Produktbesonderheiten von Pflegehilfsmitteln Grund UST-Befreiung Schlüssel Zuschläge / Abschläge Schlüssel Tarifkennzeichen 34

3 Schlüssel Zuschlagsart / Abschlagsart Schlüssel Zuschlag / Abschlag 36

4 4 1. Allgemeines (1) Zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Abrechnung und Weiterverarbeitung der übermittelten Daten sind Informationsstrukturdaten () zu führen. Die Informationsstrukturdatenbestände sind auf den nachfolgenden n beschrieben. Die Schlüsselinhalte (Werte) sind den entsprechenden Verzeichnissen zu entnehmen. (2) Als Informationsstrukturdaten werden alle Verzeichnisse definiert, die für die Erstellung, Prüfung, Verarbeitung und Übermittlung des Datenaustausches benötigt werden. (3) Felder, die rein der technischen Abwicklung dienen, sind nicht in der Einvernehmlichen Festlegung genannt.

5 5 1.1 Versionsführung Die Systematik der Versionsführung stellt sich wie folgendermaßen dar: Erhöhung der laufenden Versionsnummer vor dem Punkt (x.) bedeutet eine technische Änderung (Programmanpassung ist notwendig). Erhöhung der laufenden Versionsnummer nach dem Punkt (x.) bedeutet eine redaktionelle Änderung (Evtl. keine Programmanpassung). Version gültig ab Änderungsart Änderung(en) durch Technische Änderung Technische Kommission Redaktionelle Änderung Technische Kommission Redaktionelle Änderung Technische Kommission Redaktionelle Änderung Technische Kommission Redaktionelle Änderung Technische Kommission Anpassungen an TP5 Technische Kommission 3.5 Vertragl. Änderung. Federführer

6 Änderungshinweise Version Schlüssel Grund Kurzbeschreibung Schlüssel-Änderung Neue Einteilung für HKP (TP5) und ambulante Pflege (TP6). Der Abrechnungscode passt zurzeit nicht zu TP5 (HKP-Leistung), die Anpassung in HKP wird zurzeit geklärt. 2.4 Interpretationshinweis Erläuterungshinweis zur Ausprägung Schlüssel-Änderung Die Ausprägung 07 entfällt, weil es keine Zuschläge ohne Leistung gibt Neue Ausprägung Die neue (alte) Ausprägung 02 ist doch notwendig, um eine Differenzierung bei den Zuschlägen zu erhalten Stellenzahländerung Da lt. Erläuterungstext auch nur die Produktgruppe angegeben werden darf, muss der SC auch 2stellig übermittelt werden können Schlüssel erhält die neue Da der Zuschlag nicht als Leistung im Seg (alt) (neu) Nummer 2.14 Differenzierung nicht eindeutig ment ELS abgerechnet werden darf. Differenzierung der Ausprägung ungünstige Zeiten dadurch neue Ausprägung entfällt neue Ausprägung 17 Abwesenh. Krankenhausauf Redaktionelle Änderung Streichung eines Hinweises (Klammerverweis zu Schlüssel 39) 2.8 Schlüssel-Änderung Anpassung TP6 (Pflege) an TP5 (SLE) 2.14 Redaktionelle Änderung Anpassung des Klammerhinweises an die bestehende Nummerierung Neue Ausprägung Die neue Ausprägung 18 ist erforderlich, um die Altenpflegeausbildungsumlage abbilden zu können Redaktionelle Änderung Die Beisiele wurden verfeinert 2.8 Schlüssel-Änderungen Die Schlüssel 07 und 13 werden gestrichen Redaktionelle Änderung der Hinweis (s. Schlüssel 2.4) wurde geändert in (s. Schlüssel 2.5) Redaktionelle Änderung Die Erläuterung zur Ausprägung 03 wurde erweitert, da eine Fahrtkostenpauschale sonst nicht abzurechnen ist Redaktionelle Änderung Erläuterungen wurden teilw. gestrichen Redaktionelle Änderung Neu: Klammerhinweis zu Ausprägung Schlüssel-Änderung Neuer Schlüssel 11, Änderung für 15 und Schlüssel-Änderung Neuer Schlüssel 0

7 7 2 Schlüsselsysteme 2.1 Schlüssel Rechnungsart Rechnungsart Kennzeichnung der Art der Abrechnung 1 Stelle, numerisch Schlüsselinhalt: 1 = Abrechnung von Leistungserbringer und Zahlung an IK Leistungserbringer 2 = Abrechnung über Abrechnungsstelle (ohne Inkassovollmacht) und Zahlung an IK Leistungserbringer 3 = Abrechnung über Abrechnungsstelle (mit Inkassovollmacht) und Zahlung an IK Abrechnungsstelle

8 8 2.2 Schlüssel Leistungserbringergruppe Leistungserbringergruppe Kennzeichnung des Abrechnungsteilnehmers nach Abrechnungsart (Abrechnungscode) und Abrechnungstarifgebiet (Tarifkennzeichen) 7 Stellen, alpha-numerisch Schlüsselinhalt: s. Abrechnungscode s. Tarifkennzeichen Schlüsselaufbau: 1. und 2. Stelle = Abrechnungscode 3. bis 7. Stelle = Tarifkennzeichen

9 Schlüssel Abrechnungscode Schlüsselinhalt Abrechnungscode Verschlüsselung des Leistungserbringers nach seiner Art. 2 Stellen, alpha-numerisch Abrechnungsstelle 00 = Kennzeichen zur Identifizierung einer Abrechnungsstelle als Rechnungssteller (dieser Schlüssel ist nur zu verwenden, wenn eine Abrechnungsstelle zusätzlich zu den Einzelrechnungen eine Gesamtrechnung erstellt). Leistungserbringer Pflegehilfsmittel 11 = Apotheke (Vertrag gem. 78 Abs. 1+2 SGB XI) 15 = Orthopädiemechaniker, Bandagist, Sanitätshaus ab = Orthopädieschuhmacher 17 = Orthopäde 18 = Sanitätshaus bis = sonstiger Hilfsmittellieferant, Pflegehilfsmittellieferant Leistungserbringer ambulante Pflege 35 = frei gemeinnütziger Anbieter (Sozialstation) 36 = privat gewerblicher Anbieter 37 = öffentlicher Anbieter 39 = sonstiger Pflegedienst Leistungserbringer Tagespflege 81 = privatgewerblicher Anbieter 82 = frei gemeinnütziger Anbieter (gemeinnützige private Anbieter) 83 = öffentlicher Anbieter 84 = sonstige Pflegeeinrichtung

10 10 Fortsetzung Schlüssel Abrechnungscode Leistungserbringer Nachtpflege 86 = privat gewerblicher Anbieter 87 = frei gemeinnütziger Anbieter (gemeinnützige private Anbieter) 88 = öffentlicher Anbieter 89 = sonstige Pflegeeinrichtung Leistungserbringer Kurzzeitpflege 91 = privat gewerblicher Anbieter 92 = frei gemeinnütziger Anbieter (gemeinnützige private Anbieter) 93 = öffentlicher Anbieter 94 = sonstige Pflegeeinrichtung Leistungserbringer vollstationäre Pflege 96 = privat gewerblicher Anbieter 97 = frei gemeinnütziger Anbieter (gemeinnützige private Anbieter) 98 = öffentlicher Anbieter 99 = sonstige Pflegeeinrichtung

11 Schlüssel Tarifkennzeichen Tarifkennzeichen Verschlüsselung des für den Leistungserbringer gültigen Tarifbereiches zur Ermittlung des dafür gültigen Preisverzeichnisses Schlüsselinhalt: 5 Stellen, alpha-numerisch 1. und 2. Stelle Tarifbereich 00 = Bundeseinheitlicher Tarif (Ost und West) 01 = Baden-Württemberg 02 = Bayern 04 = Bremen 05 = Hamburg 06 = Hessen 07 = Niedersachsen 08 = NRW 09 = Rheinland-Pfalz 10 = Saarland 11 = Schleswig-Holstein 12 = Brandenburg 13 = Sachsen 14 = Sachsen-Anhalt 15 = Mecklenburg-Vorpommern 16 = Thüringen 23 = Berlin (gesamt)

12 Schlüssel Tarifkennzeichen (Fortsetzung) 3. bis 5. Stelle Sondertarife 000 = ohne Besonderheiten 001 = lfd. Nummerierung der Vergütungsvereinbarung je Pflegedienst (je IK) bis 999

13 Schlüssel Verarbeitungskennzeichen Kennzeichen für die Weiterverarbeitung der Nachricht Kennzeichen für die Verarbeitung 2 Stellen, numerisch Schlüsselinhalt: 01 = Abrechnung ohne Besonderheiten

14 Schlüssel Art der abgegebenen Leistung Art der abgegebenen Leistung Kennzeichen der Art der abgegebenen Leistung 2 Stellen, alpha-numerisch Schlüsselinhalt 01 = ambulante Pflege (ohne Beratungsbesuch) 02 = Tagespflege 03 = Nachtpflege 04 = Kurzzeitpflege 05 = vollstationäre Pflege 06 = Pflegehilfsmittel 07 = Verhinderungspflege 08 = Zuschuss nach 43 Abs. 4 SGB XI 09 = Beratungsbesuch nach 37 Abs. 3 SGB XI, in der Erprobungsphase ist die Abrechnung des Beratungsbesuches optional

15 Schlüssel Vergütungsart Vergütungsart (Spezifikation einzelner Leistungsarten zum Schlüssel 2.4) Kennzeichen der Vergütungsart 2 Stellen, alpha-numerisch Schlüsselinhalt: 01 = Leistungskomplexvergütung 02 = Zeitvergütung 03 = Pflegesatz teilstationär 04 = Pflegesatz vollstationär / Kurzzeitpflege 05 = Pflegehilfsmittel 06 = Wegegebühren (sofern nicht Leistungskomplex) 07 = frei (zurzeit nicht belegt) 08 = Pauschale (Beratungsbesuch) (sofern nicht Leistungskomplex)

16 Schlüssel Qualifikationsabhängige Vergütung Qual.-Vergütung Kennzeichen der Qual.-Vergütung 1 Stelle, alpha-numerisch Schlüsselinhalt: 0 = datentechn. nicht relevant 1 = Pflegefachkraft 2 = hauswirtschaftliche Fachkraft 3 = ergänzende Hilfen 4 = Zivildienst 5 = Praktikanten 6 = Freiwilliges soziales Jahr

17 Schlüssel Leistung Leistung Kennzeichen der Leistung nach Vergütungsart 1-10 Stellen, alpha-numerisch Schlüsselinhalt: bei Vergütungsart (s. Schlüssel 2.5) Leistungskomplexvergütung (01) siehe Abschnitt Zeitvergütung (02) siehe Abschnitt Pflegesatz teilstationär (03) siehe Abschnitt Pflegesatz vollstationär/ Kurzzeitpflege (04) siehe Abschnitt Pflegehilfsmittel Positionsnummer (05) siehe Abschnitt Wegegebühren/Beförderungsentgelte (06) siehe Abschnitt frei (07) siehe Abschnitt Beratungsbesuch (08) siehe Abschnitt 2.7.7

18 Schlüssel Leistungskomplexvergütung lfd. Nummer Leistungskomplexe Schlüsselinhalt: Nummerierung der Leistungskomplexe 3 Stellen, alpha-numerisch In den Vergütungsvereinbarungen verwandte lfd. Nummer für Leistungskomplexe, die nicht den gleichen Inhalt haben. Soweit im Rahmen der Leistungskomplexe Einzelleistungen vereinbart sind, sind sie Bestandteil dieses Schlüssels. Wert z.b , 15a' Sind die Voraussetzungen zur Abrechnung des Gesamtkomplexes nicht erfüllt, sind nur die erbrachten Einzelverrichtungen lt. Vergütungsvereinbarung abzurechnen.

19 Schlüsselkennzeichen Zeitvergütung Zeitvergütungsart Kennzeichen der Zeitvergütungsart 2 Stellen, alpha-numerisch Schlüsselinhalt: s. Zeiteinheit s. Zeitart Schlüsselaufbau: 1. Stelle = Zeiteinheit 2. Stelle = Zeitart

20 Schlüsselkennzeichen Zeiteinheit Zeiteinheit Kennzeichen der Zeiteinheit 1 Stelle, alpha-numerisch Schlüsselinhalt: 1 = Minute 2 = 5 Minuten 3 = ¼ stündlich (15 Minuten) 4 = Stunde 5 = Tag

21 Schlüsselkennzeichen Zeitart Zeitart Kennzeichen der Zeitart 1 Stelle, alpha-numerisch Schlüsselinhalt: 1 = Begleitung zum Arztbesuch 2 = Begleitung zum Behördenbesuch 3 = Grundpflege 4 = hauswirtschaftliche Versorgung

22 Schlüssel Kennzeichen Pflegesatz Kennzeichen Pflegesatz Kennzeichen des Pflegesatzes 2 Stellen, alpha-numerisch Schlüsselinhalt: 00 = ganztags (teilstationär, vollstationär/kurzzeitpflege) 01 = halbtags (teilstationär/ Tages- oder Nachtpflege) 02 = Abwesenheit

23 Schlüssel Pflegehilfsmittelpositionsnummer Pflegehilfsmittelpositionsnummer Kennzeichen der Pflegehilfsmittelpositionsnummer 2 bzw. 10 Stellen, numerisch Schlüsselinhalt: beginnend ab Stelle 1 Pflegehilfsmittelnummer Maßgeblich für die Eintragung ist die Nummer aus dem im Bundesanzeiger veröffentlichten Pflege-/Hilfsmittelverzeichnis ( 78 II, 40 SGB XI) in der jeweils gültigen Fassung. Die ersten beiden Stellen der Pflegehilfsmittelnummer bezeichnen die Produktgruppe, die auch dann angegeben werden muss, wenn eine Nummer noch nicht vergeben wurde (ein auffüllen mit Nullen ist nicht erforderlich). Die jeweils gültigen Fassungen Bundeseinheitliches Hilfsmittelpositionsnummernverzeichnis Bundeseinheitliches Pflegehilfsmittelpositionsnummernverzeichnis sind zu berücksichtigen

24 Schlüssel Wegegebühren/Beförderungsentgelt-Art Wegegebühren-Art Kennzeichen der Wegegebühren/Beförderungsentgelt-Art vereinbarte Wegestreckenentschädigung für den ambulanten Bereich für den teilstationären Bereich gilt hier das vereinbarte Beförderungsentgelt 2 Stellen, alpha-numerisch Schlüsselinhalt: 01 = Tagespauschale 02 = Monatspauschale 03 = Einsatz- / Fahrtkostenpauschale 04 = gefahrene Kilometer

25 zurzeit nicht belegt

26 Schlüssel Pauschale (Beratungsbesuch nach 37 Abs. 3) Pauschale Kennzeichen der Pauschale 1 Stelle, alpha-numerisch Schlüsselinhalt: 1 = Einsatzpauschale

27 Schlüssel Kennzeichen Pflegehilfsmittel Kennzeichen Pflegehilfsmittel Schlüsselinhalt: Kennzeichen für die Abrechnung von Pflegehilfsmitteln 2 Stellen, alpha-numerisch 00 = Neulieferung 01 = Reparatur 02 = Wiedereinsatz 03 = Miete 04 = Nachlieferung 05 = Zurichtung 06 = Abgabe eines abweichenden, höherwertigen Pflegehilfsmittels 07 = nicht besetzt 08 = Vergütungspauschale 09 = Folgevergütungspauschale 10 = Folgeversorgung 11 = Ersatzbeschaffung 12 = Zubehör 13 = Reparaturpauschale 14 = Wartung 15 = Wartungspauschale 16 = Auslieferung 17 = Aussonderung 18 = Rückholung 19 = Abbruch 20 = Erprobung 21 = Miete (Quartal) 22 = Miete (Tag) 23 = nicht besetzt

28 Schlüssel Kennzeichen Mehrwertsteuer Kennzeichen Mehrwertsteuer Schlüsselinhalt: Kennzeichen für die dem Abrechnungsbetrag zuzurechnende Mehrwertsteuer 1 Stelle, numerisch 1 = voller Mehrwertsteuersatz, dem Einzelbetrag zuzurechnen 2 = ermäßigter Mehrwertsteuersatz, dem Einzelbetrag zuzurechnen Anmerkung: Der Schlüssel Kennzeichen Mehrwertsteuersatz ist nur zu übermitteln, wenn dem vertraglich vereinbarten Einzelpreis die Mehrwertsteuer hinzuzurechnen ist. In allen anderen Fällen ist das Kennzeichen nicht zu übermitteln.

29 Schlüssel Pflegestufe Pflegestufe 1 Stelle, numerisch Schlüsselinhalt: 0 = Pflegestufe 0 1 = Pflegestufe 1 2 = Pflegestufe 2 3 = Pflegestufe 3 4 = Härtefall

30 Schlüssel Pflegeklasse Pflegeklasse (nur für voll-/teilstationär) 1 Stelle, numerisch Schlüsselinhalt: 1 = Pflegeklasse 1 2 = Pflegeklasse 2 3 = Pflegeklasse 3 4 = Härtefall

31 Schlüssel Positionsnummer für Produktbesonderheiten von Pflegehilfsmitteln Positionsnummer für Produktbesonderheiten von Pflegehilfsmitteln 1-10 Stellen, numerisch Schlüsselinhalt: Kennzeichnung von Produktbesonderheiten von Pflegehilfsmitteln im Zusammenhang mit der Pflegehilfsmittelpositionsnummer

32 Grund UST-Befreiung Grund der Umsatzsteuerbefreiung ( 4 Nr. 16 a, d, e USTG, Abschnitt 99 und 99a USTR) 2 Stellen, alpha-numerisch Schlüsselinhalt: 01 = Umsatzsteuerbefreiung nach 4 Nr. 16

33 Schlüssel Zuschläge / Abschläge Zu- und Abschlag (zusammengesetzter Schlüssel) Vereinbarte Erstattung für außergewöhnlichen Aufwand bspw. für ungünstige Tageszeiten, Sonn- und Feiertage, Mehraufwendungen (z.b. 2 Personen), prozentualer Zuschlag 5 Stellen, alpha-numerisch Schlüsselinhalt: s. Tarifkennzeichen s. Zuschlagsart s. Zuschlag Schlüsselaufbau: 1. und 2. Stelle = Tarifkennzeichen (s. Schlüssel ) 3. Stelle = Zuschlagsart (s. Schlüssel ) 4. bis 5. Stelle = Zuschlag (s. Schlüssel )

34 Schlüssel Tarifkennzeichen Tarifkennzeichen Verschlüsselung des gültigen Tarifbereiches (Länderkennzeichen) lt. Schlüsselverzeichnis Schlüsselinhalt: 2 Stellen, alpha-numerisch 1. und 2. Stelle Tarifbereich 00 = Bundeseinheitlicher Tarif (Ost und West) 01 = Baden-Württemberg 02 = Bayern 04 = Bremen 05 = Hamburg 06 = Hessen 07 = Niedersachsen 08 = NRW 09 = Rheinland-Pfalz 10 = Saarland 11 = Schleswig-Holstein 12 = Brandenburg 13 = Sachsen 14 = Sachsen-Anhalt 15 = Mecklenburg-Vorpommern 16 = Thüringen 23 = Berlin (gesamt)

35 Schlüssel Zuschlagsart / Abschlagsart Zu- / Abschlagsart Verschlüsselung der Zu- / Abschlagsart Schlüsselinhalt: 1 Stelle, alpha-numerisch 1 = ambulant 2 = stationär (teil-/vollstationär) 3 = Kurzzeitpflege

36 Schlüssel Zuschlag / Abschlag Zu- und Abschlag Besonderheiten für Zuschläge und Abzüge 2 Stellen, alpha-numerisch Schlüsselinhalt: 00 = wenn kein Schlüssel vorhanden, (dann aber Klartext angeben) 01 = frei zurzeit nicht belegt 02 = Prozentuale anteilige Wegegebühren wegen gleichzeitiger LE SGB V und SGB XI 03 = Anteilige Wegegebühren bei betreutes Wohnen 04 = Höhere Vergütung für Einsatz einer zweiten Pflegekraft 05 = Zu-/Abwahl von einzelnen Leistungen 06 = 2 Personen 07 = Demente 08 = Apalliker 09 = Härtefälle 10 = Taxi 11 = Abwesenheit bei Urlaub (gilt für stationär) 12 = Abwesenheit bei Krankheit (gilt für stationär) 13 = Abwesenheit bei Kur (gilt für stationär) 14 = Abwesenheit bei Reha (gilt für stationär) 15 = Abwesenheit bei Wochenendurlaub (gilt für stationär) 16 = Sonstige Abwesenheit 17 = Abwesenheit bei Krankenhausaufenthalt 18 = Altenpflegeausbildungsumlage 21 = Ungünstige Zeiten 22 = Ungünstige Tage

Stand der Einvernehmlichen

Stand der Einvernehmlichen Stand der Einvernehmlichen 28.02.2002 Festlegung Stand der Technischen Anlage Stand der Version 2.0 Gültig ab Monat der Datenlieferung 10/2003 2 1 Allgemeines 4 1.1 Versionsführung 5 1.1.1 Änderungshinweise

Mehr

Anlage 3. Schlüsselverzeichnisse. zur. Regelung der Datenübermittlung nach 105 Abs. 2 SGB XI

Anlage 3. Schlüsselverzeichnisse. zur. Regelung der Datenübermittlung nach 105 Abs. 2 SGB XI zur Regelung der Datenübermittlung nach 105 Abs. 2 SGB XI Stand der Einvernehmlichen 28.02.2002 Festlegung Stand der Technischen Anlage Stand der Version 4.1 Gültig ab Monat der Datenlieferung 01/2017

Mehr

Anlage 3. Schlüsselverzeichnisse. zur. Regelung der Datenübermittlung nach 105 Abs. 2 SGB XI

Anlage 3. Schlüsselverzeichnisse. zur. Regelung der Datenübermittlung nach 105 Abs. 2 SGB XI zur Regelung der Datenübermittlung nach 105 Abs. 2 SGB XI Stand der Einvernehmlichen 28.02.2002 Festlegung Stand der Technischen Anlage 29.08.2017 Stand der Version 5.0 Gültig ab Monat der Datenlieferung

Mehr

M I N I S T E R I U M F Ü R F I N A N Z E N U N D W I R T S C H A F T B A D E N - W Ü R T T E M B E R G

M I N I S T E R I U M F Ü R F I N A N Z E N U N D W I R T S C H A F T B A D E N - W Ü R T T E M B E R G M I N I S T E R I U M F Ü R F I N A N Z E N U N D W I R T S C H A F T B A D E N - W Ü R T T E M B E R G Postfach 10 14 53 70013 Stuttgart E-Mail: poststelle@mfw.bwl.de FAX: 0711 123-4791 Landesamt für

Mehr

Zahlen und Fakten zur Pflegeversicherung (01/05)

Zahlen und Fakten zur Pflegeversicherung (01/05) Zahlen und Fakten zur Pflegeversicherung (01/05) XXZahlen+Fakten (K) I. Zahl der Versicherten Soziale Pflegeversicherung rd. 70,36 Mio (Stand: 01.04.2004) Private Pflege-Pflichtversicherung rd. 8,92 Mio

Mehr

Pflegeneuausrichtungsgesetz: Pflegebedürftige und Menschen mit Demenz sind die Gewinner!

Pflegeneuausrichtungsgesetz: Pflegebedürftige und Menschen mit Demenz sind die Gewinner! Pflegeneuausrichtungsgesetz: Pflegebedürftige und Menschen mit Demenz sind die Gewinner! Die Änderungen in der Pflegeversicherung beruhen auf dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG). Dieses ist in weiten

Mehr

Bestandteile der Abrechnung

Bestandteile der Abrechnung Einvernehmliche Festlegung über Form und Inhalt der Abrechnungsunterlagen sowie Einzelheiten des Datenträgeraustausches gemäß 105 Abs. 2 SGB XI vom 28. 02. 2002 zwischen den Spitzenverbänden der Pflegekassen

Mehr

Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick (Stand 2016)

Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick (Stand 2016) Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick (Stand 2016) Pflegegeld Pflegegeld wird im Rahmen der häuslichen Pflege von der Pflegekasse an den Pflegebedürftigen ausgezahlt, damit dieser eine selbst

Mehr

Informationen über neue Leistungen der Pflegeversicherung. 1. Bessere Unterstützung für Menschen mit Demenz

Informationen über neue Leistungen der Pflegeversicherung. 1. Bessere Unterstützung für Menschen mit Demenz Pflegereform 2013 Informationen über neue Leistungen der Pflegeversicherung 1. Bessere Unterstützung für Menschen mit Demenz Die Situation für Menschen, die z. B. wegen einer dementiellen Erkrankung eine

Mehr

Unternehmensname Straße PLZ/Ort Branche Mitarbeiterzahl in Deutschland Projektverantwortlicher Funktion/Bereich E-Mail* Telefon

Unternehmensname Straße PLZ/Ort Branche Mitarbeiterzahl in Deutschland Projektverantwortlicher Funktion/Bereich E-Mail* Telefon Hinweis: Bei Begriffen, für die es sowohl eine weibliche als auch eine männliche Form gibt, wird in diesem Dokument aus Gründen der besseren Lesbarkeit auf eine Unterscheidung verzichtet. Entsprechende

Mehr

Ambulante Pflege der Sozialstation

Ambulante Pflege der Sozialstation Ambulante Pflege der Sozialstation 24 Stunden erreichbar 0 51 21 93 60 22 Ihre Ansprechpartner: Stefan Quensen - Pflegedienstleitung Roswitha Geßner - Stellv. Pflegedienstleitung Unsere Leistungsarten

Mehr

PFLEGELEISTUNGEN AB 1. JANUAR 2015

PFLEGELEISTUNGEN AB 1. JANUAR 2015 PFLEGELEISTUNGEN AB 1. JANUAR 2015 Durch das Erste Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften - Erstes Pflegestärkungsgesetz - wurden die Pflegeleistungen zum

Mehr

Vergütungsart. Art der abgegebenen. Qualif. Leistung. Zuschläge (1) / Abschläge (0) Besonderheiten (2.7) (2.5) 2 Stellen. - 2 Stellen - 2 Stellen

Vergütungsart. Art der abgegebenen. Qualif. Leistung. Zuschläge (1) / Abschläge (0) Besonderheiten (2.7) (2.5) 2 Stellen. - 2 Stellen - 2 Stellen Verknüpfungsmöglichkeiten Schlüssel Leistung und Zuschläge/Abschläge Stand: 9. 4. 5 (s. Technische Anlage v. 5..4) I 5 B () Schlüssel.4,.5,,6,,7,.4. +.4. Art der abgegebenen Leistung (.4) - - = ambulante

Mehr

Gesundheitliche und pflegerische Regelangebote

Gesundheitliche und pflegerische Regelangebote Gesundheitliche und pflegerische Regelangebote Netzwerk moderne kommunale Seniorenpolitik Niedersachsen Modul 4 11.August 2009 Dagmar Henseleit Diakonisches Werk der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers Übersicht

Mehr

Das Pflegestärkungsgesetz. Was ändert sich zum 01.01.2015

Das Pflegestärkungsgesetz. Was ändert sich zum 01.01.2015 Das Pflegestärkungsgesetz Ab dem 01.01.2015 werden die Leistungen für die Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen durch die Einführung des Pflegestärkungsgesetzes I ausgeweitet. Dies soll dem Zweck dienen,

Mehr

Berechnungsbeispiel 1 Kombination von häuslicher Pflege (Pflegesachleistung) und Pflegegeld

Berechnungsbeispiel 1 Kombination von häuslicher Pflege (Pflegesachleistung) und Pflegegeld Berechnungsbeispiel 1 Kombination von häuslicher Pflege (Pflegesachleistung) und Pflegegeld Neben der professionellen Pflege in Form von Sachleistungen durch eine gewählte (ambulante) Pflegeeinrichtung

Mehr

Am 01. Januar 2015 ist das Pflegestärkungsgesetz in Kraft getreten. Dies hat zur Erhöhungen der Leistungen der Pflegeversicherung geführt.

Am 01. Januar 2015 ist das Pflegestärkungsgesetz in Kraft getreten. Dies hat zur Erhöhungen der Leistungen der Pflegeversicherung geführt. Peiting, Januar 2015 Pflegereform Änderungen ab 2015 Am 01. Januar 2015 ist das Pflegestärkungsgesetz in Kraft getreten. Dies hat zur Erhöhungen der Leistungen der Pflegeversicherung geführt. Die Änderung

Mehr

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) TARIF PEK

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) TARIF PEK DKV Deutsche Krankenversicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) TARIF PEK PFLEGEKOSTENVERSICHERUNG ERGÄNZUNG ZUR PRIVATEN UND ZUR SOZIALEN PFLEGEPFLICHTVERSICHERUNG (PPV/SPV) Die AVB umfassen

Mehr

Pflegeleistungen 2015

Pflegeleistungen 2015 Leicht & verständlich erklärt Pflegeleistungen 2015 Wir informieren Sie über alle Neuerungen des Pflegestärkungsgesetzes 2015 Liebe Leserinnen und Leser, der Bundestag hat im Oktober 2014 den 1. Teil des

Mehr

PFLEGELEISTUNGEN NACH EINFÜHRUNG DES PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ 1

PFLEGELEISTUNGEN NACH EINFÜHRUNG DES PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ 1 PFLEGELEISTUNGEN NACH EINFÜHRUNG DES PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ 1 Stand: Bundesrat, 7. November 2014 Der Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch (Pflegestärkungsgesetz

Mehr

Name der Organisation (off. rechtl. Bezeichnung) Straße PLZ/Ort Branche Projektverantwortlicher Funktion/Bereich E-Mail* Telefon

Name der Organisation (off. rechtl. Bezeichnung) Straße PLZ/Ort Branche Projektverantwortlicher Funktion/Bereich E-Mail* Telefon Hinweis: Bei Begriffen, für die es sowohl eine weibliche als auch eine männliche Form gibt, wird in diesem Dokument aus Gründen der besseren Lesbarkeit auf eine Unterscheidung verzichtet. Entsprechende

Mehr

Pflegereform 2015 - Pflegestärkungsgesetz Leistungsausweitung für Pflegebedürftige - Fünftes SGB XI- Änderungsgesetz

Pflegereform 2015 - Pflegestärkungsgesetz Leistungsausweitung für Pflegebedürftige - Fünftes SGB XI- Änderungsgesetz Pflegereform 2015 - Pflegestärkungsgesetz Leistungsausweitung für Pflegebedürftige - Fünftes SGB XI- Änderungsgesetz 36 SGB XI - Sachleistungen Die Sachleistungen werden dynamisiert und betragen ab dem

Mehr

Leistungsverbesserungen der Pflegeversicherung ab 1.1.2015 durch das Erste Pflegestärkungsgesetz PSG I

Leistungsverbesserungen der Pflegeversicherung ab 1.1.2015 durch das Erste Pflegestärkungsgesetz PSG I Nr.: 03/2015 Datum: 15. Januar 2015 Leistungsverbesserungen der Pflegeversicherung ab 1.1.2015 durch das Erste Pflegestärkungsgesetz PSG I Am 1. Januar 2015 ist das Erste Gesetz zur Stärkung der pflegerischen

Mehr

Überblick über die ab dem 01.01.2015 geltenden Leistungsansprüche der Pflegeversicherung nach dem 5. SGB XI-ÄndG /PSG I

Überblick über die ab dem 01.01.2015 geltenden Leistungsansprüche der Pflegeversicherung nach dem 5. SGB XI-ÄndG /PSG I Überblick über die ab dem 01.01.2015 geltenden Leistungsansprüche der Pflegeversicherung dem 5. -ÄndG /PSG I 1. Leistungsansprüche Pflegesachleistungen ( 36, 123 ) Pflegesachleistungen 36 in pro / keine

Mehr

Neue Angebote in der Pflege und Betreuung. Neu ab 01. Januar 2015: Pflegestärkungsgesetz

Neue Angebote in der Pflege und Betreuung. Neu ab 01. Januar 2015: Pflegestärkungsgesetz Neue Angebote in der Pflege und Betreuung Neu ab 01. Januar 2015: Pflegestärkungsgesetz 20 Jahre Mehr Leistungen und bessere Betreuung für Pflegebedürftige Pflegebedürftige und Ihre Angehörigen erhalten

Mehr

Die Geld- und Sachleistungen werden in der Regel um 4% erhöht.

Die Geld- und Sachleistungen werden in der Regel um 4% erhöht. Änderungen in der Pflegeversicherung ab 01.01.2015 Ab 1. Januar 2015 gibt es viele Änderungen bei der Pflegeversicherung. Die Änderungen beruhen auf dem sogenannten Pflegestärkungsgesetz 1. Hier haben

Mehr

Leistungen der Pflegeversicherung ab 1.1.10

Leistungen der Pflegeversicherung ab 1.1.10 Leistungen der Pflegeversicherung ab 1.1.10 Bei Nutzung der Tagespflege erhält der Versicherte den 1,5 fachen Satz (entspricht 150%) an Leistungen. Alle Leistung können einzeln nie mehr als 100 % ergeben!

Mehr

Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands e.v. (BfHD), Frankfurt. schließen hiermit nach 134a Abs. 1 Satz 3 SGB V die folgende Vereinbarung:

Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands e.v. (BfHD), Frankfurt. schließen hiermit nach 134a Abs. 1 Satz 3 SGB V die folgende Vereinbarung: Die Berufsverbände der Hebammen: Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands e.v. (BfHD), Frankfurt Deutscher Hebammenverband e.v. (DHV), Karlsruhe - einerseits - sowie der GKV-Spitzenverband, Berlin -

Mehr

Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz - PNG)

Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz - PNG) Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz - PNG) Stand 30.10.2012 Neuausrichtung der Pflegeversicherung mit dem Ziel Stärkung der an Demenz erkrankten pflegebedürftigen

Mehr

Pflegereform 2015 - Leistungsausweitung für Pflegebedürftige - Fünftes SGB XI- Änderungsgesetz

Pflegereform 2015 - Leistungsausweitung für Pflegebedürftige - Fünftes SGB XI- Änderungsgesetz Änderungen Pflegeversicherung 2015 Pflegereform 2015 - Leistungsausweitung für Pflegebedürftige - Fünftes SGB XI- Änderungsgesetz 1. Pflegegeld ( 37 SGB XI) Die Leistungen werden ab 1.1.2015 erhöht (monatlich):

Mehr

Zusätzliche Betreuungsund. Verhinderungspflege. ( 39/ 123) in pro Jahr. ( 45b) in pro Monat 231 123 231 104/208 1.612 1.612 40 4.

Zusätzliche Betreuungsund. Verhinderungspflege. ( 39/ 123) in pro Jahr. ( 45b) in pro Monat 231 123 231 104/208 1.612 1.612 40 4. Überblick über die ab dem 01.01.2015 geltenden Leistungsansprüche der Pflegeversicherung in der häuslichen Pflege für Menschen mit einer erheblich eingeschränkten Alltagskompetenz/ zum Pflegesachleistung

Mehr

Pflegestärkungsgesetz 1. Leistungsrechtliche Änderungen

Pflegestärkungsgesetz 1. Leistungsrechtliche Änderungen Pflegestärkungsgesetz 1 Leistungsrechtliche Änderungen Pflegestärkungsgesetze 1 und 2 2015 Pflegestärkungsgesetz 1 Verbesserung der Leistungen der Pflegeversicherung Stärkung der ambulanten Pflege Stärkung

Mehr

Das ändert sich ab 1. Januar 2015

Das ändert sich ab 1. Januar 2015 Die Pflegeleistungen Das ändert sich ab 1. Januar 2015 Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Pflegegeld für die Pflege zu Hause Pflegestufe 0 (mit Demenz) 120,00 123,00 Pflegestufe I 235,00 244,00 Pflegestufe

Mehr

Informationen zu Kostenträger-IKs der Knappschaft. zur. Regelung der Datenübermittlung nach 302 SGB V

Informationen zu Kostenträger-IKs der Knappschaft. zur. Regelung der Datenübermittlung nach 302 SGB V Informationen zu Kostenträger-IKs der zur Regelung der Datenübermittlung nach 302 SGB V -Clearingstelle im Dezernat I.5.5 Seite 1 clea_info_001_info Kostenträger-IK_302_201207 ALLGEMEINE HINWEISE ZUR KOSTENTRÄGERDATEI

Mehr

Pflegeleistungen ab 1. Januar 2015

Pflegeleistungen ab 1. Januar 2015 Pflegeleistungen ab 1. Januar 2015 Anspruch auf Pflegegeld für häusliche Pflege Pflegestufe 0 (mit Demenz*) 123,00 EUR 120,00 EUR Pflegestufe 1 244,00 EUR 235,00 EUR Pflegestufe 1 (mit Demenz*) 316,00

Mehr

Beste Arbeitgeber in der ITK. Für IT-Abteilungen mit mindestens 50 Mitarbeitern in Unternehmen mit mindestens 250 Mitarbeitern

Beste Arbeitgeber in der ITK. Für IT-Abteilungen mit mindestens 50 Mitarbeitern in Unternehmen mit mindestens 250 Mitarbeitern Beste Arbeitgeber in der ITK Für IT-Abteilungen mit mindestens 50 Mitarbeitern in Unternehmen mit mindestens 250 Mitarbeitern Hinweis: Bei Begriffen, für die es sowohl eine weibliche als auch eine männliche

Mehr

Anlage 3 zum Rahmenvertrag vom 01.01.2014. Vergütungsliste gemäß 125 SGB V für die Abrechnung stimm-, sprech-, sprachtherapeutischer Leistungen

Anlage 3 zum Rahmenvertrag vom 01.01.2014. Vergütungsliste gemäß 125 SGB V für die Abrechnung stimm-, sprech-, sprachtherapeutischer Leistungen Anlage 3 zum Rahmenvertrag vom 01.01.2014 Vergütungsliste gemäß 125 SGB V für die Abrechnung stimm-, sprech-, sprachtherapeutischer Leistungen gültig vom 01.01.2015 bis 31.12.2015 für die Bundesländer

Mehr

Leistungen der Pflegeversicherung (SGBXI) (insb.) Wohnformen, Wohngruppen. Claudia Schöne. Fachbereichsleiterin Pflegeleistungen, AOK PLUS

Leistungen der Pflegeversicherung (SGBXI) (insb.) Wohnformen, Wohngruppen. Claudia Schöne. Fachbereichsleiterin Pflegeleistungen, AOK PLUS Leistungen der Pflegeversicherung (SGBXI) (insb.) Wohnformen, Wohngruppen Claudia Schöne Fachbereichsleiterin Pflegeleistungen, AOK PLUS 2015 Pflegeversicherung Unterstützung der familiären und nachbarschaftlichen

Mehr

Mehr Entlastung. Mehr Flexibilität. Mehr Leistungen.

Mehr Entlastung. Mehr Flexibilität. Mehr Leistungen. Mehr Entlastung. Mehr Flexibilität. Mehr Leistungen. Ambulante Dienste Kundeninformationen zur Einführung des 1. Pflegestärkungsgesetzes. Das können Sie ab 2015 von uns erwarten. Ab 2015: Bessere Pflege-

Mehr

Höhere Leistungen der Gesetzlichen Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015

Höhere Leistungen der Gesetzlichen Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015 Mandanteninformation 17. Oktober 2014 Höhere der Gesetzlichen Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015 Ab 1.1.2015 gibt es höhere in der Gesetzlichen Pflegeversicherung. Dies hat der Deutsche Bundestag am

Mehr

Beihilfevorschriften - 41-32 BayBhV. Häusliche und teilstationäre Pflege

Beihilfevorschriften - 41-32 BayBhV. Häusliche und teilstationäre Pflege Beihilfevorschriften - 41-32 BayBhV 32 Häusliche und teilstationäre Pflege (1) 1 Bei einer häuslichen Pflege durch geeignete Pflegekräfte oder einer teilstationären Pflege in einer Tages- oder Nachtpflegeeinrichtung

Mehr

Umsetzungsregelung. der Verbände. der Pflegekassen im Land Brandenburg. vom 1. April 2006

Umsetzungsregelung. der Verbände. der Pflegekassen im Land Brandenburg. vom 1. April 2006 Umsetzungsregelung der Verbände der Pflegekassen im Land Brandenburg vom 1. April 2006 Vergütung der vollstationären Pflege nach dem 8. Kapitel des SGB XI hier: Beginn des vollstationären Aufenthaltes

Mehr

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) KombiMed Förder-Pflege Tarif KFP. DKV Deutsche Krankenversicherung AG PFLEGEMONATSGELDVERSICHERUNG

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) KombiMed Förder-Pflege Tarif KFP. DKV Deutsche Krankenversicherung AG PFLEGEMONATSGELDVERSICHERUNG DKV Deutsche Krankenversicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) KombiMed Förder-Pflege Tarif KFP PFLEGEMONATSGELDVERSICHERUNG ERGÄNZUNG ZUR PRIVATEN UND ZUR SOZIALEN PFLEGEPFLICHTVERSICHERUNG

Mehr

Pflegehilfsmittel 40 SGB XI. Leistungen bei häuslicher Pflege ( 36 ff. SGB XI)

Pflegehilfsmittel 40 SGB XI. Leistungen bei häuslicher Pflege ( 36 ff. SGB XI) Pflegehilfsmittel 40 SGB XI Pflegebedürftige haben Anspruch auf mit Pflegehilfsmitteln, die zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen beitragen oder ihm eine

Mehr

Pflegeplatzvermittlung 0800.22 30 800. kostenlose 24h Hotline. Pflegeleistungen. Das ändert sich ab 01.01.2015

Pflegeplatzvermittlung 0800.22 30 800. kostenlose 24h Hotline. Pflegeleistungen. Das ändert sich ab 01.01.2015 Pflegeleistungen Das ändert sich ab 01.01.2015 Pflegeplatzvermittlung 0800.22 30 800 kostenlose 24h Hotline Pflegegeld für häusliche Pflege Das Pflegegeld kann in Anspruch genommen werden, wenn Angehörige

Mehr

Informationen für Pflegekunden Das Pflegestärkungsgesetz I

Informationen für Pflegekunden Das Pflegestärkungsgesetz I Informationen für Pflegekunden Das Pflegestärkungsgesetz I Im November 2014 hat der Bundesgesetzgeber erneut eine Änderung des SGB XI in Form des Pflegestärkungsgesetzes I beschlossen. Das Gesetz soll

Mehr

Pflege 29,81 47,12 67,87 89,42 102,01. Ausbildungsumlage 3,69 3,69 3,69 3,69 3,69. Zwischensumme 33,50 50,81 71,56 93,11 105,70

Pflege 29,81 47,12 67,87 89,42 102,01. Ausbildungsumlage 3,69 3,69 3,69 3,69 3,69. Zwischensumme 33,50 50,81 71,56 93,11 105,70 PREISBLATT 1 Entgelte pro Tag vollstationär * Pflege 29,81 47,12 67,87 89,42 102,01 Ausbildungsumlage 3,69 3,69 3,69 3,69 3,69 Zwischensumme 33,50 50,81 71,56 93,11 105,70 Unterkunft 18,37 18,37 18,37

Mehr

Pflege 29,34 47,15 68,54 90,76 103,35. Ausbildungsumlage 3,69 3,69 3,69 3,69 3,69. Zwischensumme 33,03 50,84 72,23 94,45 107,04

Pflege 29,34 47,15 68,54 90,76 103,35. Ausbildungsumlage 3,69 3,69 3,69 3,69 3,69. Zwischensumme 33,03 50,84 72,23 94,45 107,04 PREISBLATT 1 Entgelte pro Tag Vollstationär * Pflege 29,34 47,15 68,54 90,76 103,35 Ausbildungsumlage 3,69 3,69 3,69 3,69 3,69 Zwischensumme 33,03 50,84 72,23 94,45 107,04 Unterkunft 16,94 16,94 16,94

Mehr

Beihilfenverordnung Rheinland-Pfalz (BVO) hier: Anwendung des 6 BVO. Rundschreiben des Ministeriums der Finanzen - P 1820 A 416 vom 8.

Beihilfenverordnung Rheinland-Pfalz (BVO) hier: Anwendung des 6 BVO. Rundschreiben des Ministeriums der Finanzen - P 1820 A 416 vom 8. Beihilfenverordnung Rheinland-Pfalz (BVO) hier: Anwendung des 6 BVO Rundschreiben des Ministeriums der Finanzen - P 1820 A 416 vom 8. Juli 2008 Mit dem Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung

Mehr

ARCO Software - Anleitung zur Umstellung der MWSt

ARCO Software - Anleitung zur Umstellung der MWSt ARCO Software - Anleitung zur Umstellung der MWSt Wieder einmal beschert uns die Bundesverwaltung auf Ende Jahr mit zusätzlicher Arbeit, statt mit den immer wieder versprochenen Erleichterungen für KMU.

Mehr

Mitarbeiter-Informationsdienst Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Nordrhein-Westfalen

Mitarbeiter-Informationsdienst Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Nordrhein-Westfalen Mitarbeiter-Informationsdienst Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Nordrhein-Westfalen AuB Beihilfe Beihilfenverordnung Änderungen der Beihilfeverordnung zum 1.1.2015 2015.03 Auszug aus den Informationen

Mehr

- 244 458 728 von monatlich 1)

- 244 458 728 von monatlich 1) Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2015 an die Pflegeversicherung im Überblick Stand: 31.03.2015 Häusliche Pflege von rein körperlich hilfebedürftigen Häusliche Pflege von Versicherten mit erheblichem

Mehr

Leistungen für Demenzpatienten

Leistungen für Demenzpatienten Leistungen für Demenzpatienten Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Pflegegeld für die Pflege zu Hause Pflegestufe 0 (mit Demenz) 123,00 Pflegestufe I (mit Demenz) 316,00 Pflegestufe II (mit Demenz)

Mehr

Neue Angebote in der Pflege und Betreuung. Neu ab 01. Januar 2013: Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG)

Neue Angebote in der Pflege und Betreuung. Neu ab 01. Januar 2013: Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG) Neue Angebote in der Pflege und Betreuung Neu ab 01. Januar 2013: Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG) 1. Auflage, Stand: März 2013 Durch die demografischen Veränderungen in Deutschland ist es eine große

Mehr

Lieber Kunde von Senior Mobil,

Lieber Kunde von Senior Mobil, Senior Mobil älter werden+verständnis finden Senior Mobil Karin Ehlers Gasstr. 10 / Ykaernehus 24340 Eckernförde Telefonnummern Büro: (0 43 51) 47 64 33 Handy: (01 72) 7 03 88 22 Fax: (0 43 51) 72 64 99

Mehr

Die Pflegeversicherung und Ihre Leistungen

Die Pflegeversicherung und Ihre Leistungen Die Pflegeversicherung und Ihre Leistungen 1. Was bietet die Pflegeversicherung? Bei Pflegebedürftigkeit übernimmt die Pflegekasse die entstehenden Kosten ganz oder teilweise. Die Höhe der Kosten hängt

Mehr

Was bringt die Pflegereform?

Was bringt die Pflegereform? Was bringt die Pflegereform? Die Leistungen der Pflegeversicherung nach dem Pflegestärkungsgesetz I Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.v. Gisela Rohmann Landesseniorenvertretung Rheinland-Pfalz, 23.

Mehr

Pflegestärkungsgesetz I -

Pflegestärkungsgesetz I - Was bringst das neue Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf? 12. Januar 2015 Pflegestärkungsgesetz I - Was verbessert sich für pflegende Angehörige ab 1. Januar 2015? Angelika

Mehr

Informationen Ihrer Beihilfestelle. Häusliche Pflege / Teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege ( 37 und 38 BBhV)

Informationen Ihrer Beihilfestelle. Häusliche Pflege / Teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege ( 37 und 38 BBhV) Bundesfinanzdirektion Mitte Seite 1 von 6 Stand: 28.07.2014 Informationen Ihrer Beihilfestelle Häusliche Pflege / Teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege ( 37 und 38 BBhV) A)

Mehr

12.03.2016. Was bringt das Pflegestärkungsgesetz 2?

12.03.2016. Was bringt das Pflegestärkungsgesetz 2? Was bringt das Pflegestärkungsgesetz 2? Andreas Fischbach - Pflegesachverständiger - Geschäftsführer und Pflegedienstleiter der Diakoniestation Friedrichsdorf Grundlagen Sozialgesetzbuch Nummer 11 (SGB

Mehr

Änderungen durch das 1. Pflegestärkungsgesetz ab 01.01.2015. AOK PLUS, Pflegeberatung

Änderungen durch das 1. Pflegestärkungsgesetz ab 01.01.2015. AOK PLUS, Pflegeberatung Änderungen durch das 1. stärkungsgesetz ab 01.01.2015 AOK PLUS, beratung Grundsatz der versicherung Unterstützung der familiären und nachbarschaftlichen Hilfe. Soziale Grundsicherung in Form von unterstützenden

Mehr

Soziale Sicherung der Pflegeperson

Soziale Sicherung der Pflegeperson Soziale Sicherung der Pflegeperson ( 44 SGB XI) Pflegepersonen, die zu Gunsten der Pflege eines Angehörigen, Nachbarn oder Freundes ihre Berufstätigkeit reduzieren oder aufgeben, haben Einbußen in Bezug

Mehr

Die Pflegeleistungen. Das ändert sich ab 1. Januar 2015. Quelle: Bundesministerium für Gesundheit

Die Pflegeleistungen. Das ändert sich ab 1. Januar 2015. Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Die Pflegeleistungen Das ändert sich ab 1. Januar 2015 Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Pflegegeld für die Pflege zu Hause Stufe der Pflegebedürftigkeit Leistungen 2014 pro Monat Leistungen ab

Mehr

5. SGB XI Änderungsgesetz 1. Pflegestärkungsgesetz

5. SGB XI Änderungsgesetz 1. Pflegestärkungsgesetz 5. SGB XI Änderungsgesetz 1. Pflegestärkungsgesetz (leistungsrechtliche Änderungen) Unternehmenseinheit Pflege Stand 13.11.2014 Die vier Elemente des 5. SGB XI - ÄndG Beitragssatzerhöhung um 0,3 % zum

Mehr

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, ein krankes Kind zu versorgen bedeutet eine enorme Herausforderung. Hinzu kommen viele Fragen zu Hilfen und Leistungen der Kranken- und Pflegekassen. Im Folgenden

Mehr

E-Mail-Seminar: Datenschutz an Schulen

E-Mail-Seminar: Datenschutz an Schulen E-Mail-Seminar: Datenschutz an Schulen Autorin: Veronika Höller Lektion 3: Datenübermittlung/-austausch In dieser Lektion erfahren Sie alles über das Thema Datenübermittlung und -austausch. Es werden u.

Mehr

HPCV-Studie: Hospizliche Begleitung

HPCV-Studie: Hospizliche Begleitung Februar 2008 Sonder-Info Sonder-Info Sonder-Info Sonder-Info HPCV-Studie: Hospizliche Begleitung und Palliative-Care-Versorgung in Deutschland 2007 (Stand: 26.02.2008) Sonder Hospiz Info Brief 1 / 08 Seite

Mehr

Schritt für Schritt zur Krankenstandsstatistik

Schritt für Schritt zur Krankenstandsstatistik Schritt für Schritt zur Krankenstandsstatistik Eine Anleitung zur Nutzung der Excel-Tabellen zur Erhebung des Krankenstands. Entwickelt durch: Kooperationsprojekt Arbeitsschutz in der ambulanten Pflege

Mehr

Personalamt 11-23 Beihilfestelle im Januar 2015

Personalamt 11-23 Beihilfestelle im Januar 2015 Personalamt 11-23 Beihilfestelle im Januar 2015 Informationen für Beihilfeberechtigte Mit Wirkung vom 01.01.2015 ist die Beihilfenverordnung des Landes Nordrhein- Westfalen -BVO NRW- geändert worden. Soweit

Mehr

Pflegeversicherung Hilfen bei Pflegebedürftigkeit nach der P F L E G E R E F O R M 2 0 0 8. Leichte Sprache

Pflegeversicherung Hilfen bei Pflegebedürftigkeit nach der P F L E G E R E F O R M 2 0 0 8. Leichte Sprache Pflegeversicherung Hilfen bei Pflegebedürftigkeit nach der P F L E G E R E F O R M 2 0 0 8 Leichte Sprache Der Pflegedienst Iserlohn bietet über die seit dem 01. Juli 2008 neue Pflegereform 2008 kostenlos

Mehr

Gemeinsame Grundsätze für die Erstattung der Meldungen der Künstlersozialkasse an die Krankenkassen nach 28a Absatz 13 SGB IV

Gemeinsame Grundsätze für die Erstattung der Meldungen der Künstlersozialkasse an die Krankenkassen nach 28a Absatz 13 SGB IV GKV-SPITZENVERBAND, BERLIN KÜNSTLERSOZIALKASSE, WILHELMSHAVEN 11.07.2014 Gemeinsame Grundsätze für die Erstattung der Meldungen der Künstlersozialkasse an die Krankenkassen nach 28a Absatz 13 SGB IV in

Mehr

Für die Abrechnung des Rehabilitationssports oder Funktionstrainings ist ein Institutionskennzeichen (IK) Voraussetzung.

Für die Abrechnung des Rehabilitationssports oder Funktionstrainings ist ein Institutionskennzeichen (IK) Voraussetzung. Institutionskennzeichen - IK - Institutionskennzeichen - IK - Institutionskennzeichen Für die Abrechnung des Rehabilitationssports oder Funktionstrainings ist ein Institutionskennzeichen (IK) Voraussetzung.

Mehr

Leistungen der Pflegeversicherung nach dem SGB XI

Leistungen der Pflegeversicherung nach dem SGB XI Leistungen der Pflegeversicherung nach dem SGB XI Pflegegeld pro Monat 0 kein Anspruch 123 1 244 316 2 458 545 3 728 728 Die Kombination von Geld- und Sachleistung ist möglich. Pflegesachleistung pro Monat

Mehr

Anlage 1 zur Arbeitshilfe zur Hilfe zur Pflege nach 61 SGB XII in Tagespflegeeinrichtungen. Berechnungsbeispiele zu Ziffer 2.1.2. Stand 01.01.

Anlage 1 zur Arbeitshilfe zur Hilfe zur Pflege nach 61 SGB XII in Tagespflegeeinrichtungen. Berechnungsbeispiele zu Ziffer 2.1.2. Stand 01.01. 1 Anlage 1 zur Arbeitshilfe zur Hilfe zur Pflege nach 61 SGB XII in Tagespflegeeinrichtungen Berechnungsbeispiele zu Ziffer 2.1.2 Stand 01.01.2012 Leistungen und Kombinationsmöglichkeiten der Tagespflege

Mehr

Personalbestand und Arbeitsbelastung in der Steuerverwaltung. Die Fraktion DIE LINKE hat folgende Kleine Anfrage an den Senat gerichtet.

Personalbestand und Arbeitsbelastung in der Steuerverwaltung. Die Fraktion DIE LINKE hat folgende Kleine Anfrage an den Senat gerichtet. Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 2. November 2010 Personalbestand und Arbeitsbelastung in der Steuerverwaltung Die Fraktion DIE LINKE hat folgende Kleine Anfrage an

Mehr

Rund ums Thema Pflegestufen

Rund ums Thema Pflegestufen Rund ums Thema Pflegestufen Seit 1. Juli 1996 erhalten Pflegebedürftige - abgestuft in drei Pflegestufen - Leistungen aus der Pflegeversicherung. Jeder ist dort pflegeversichert, wo sein Krankenversicherungsschutz

Mehr

Leistungen der Pflegeversicherung jetzt und ab 2015

Leistungen der Pflegeversicherung jetzt und ab 2015 Leistungen der Pflegeversicherung jetzt und ab 2015 Günther Schwarz, Fachberatung, Evangelische Gesellschaft Günther Schwarz Evangelische Gesellschaft 1.8.14 1 Reform der Pflegeversicherung wird 2015 kommen

Mehr

1 Der Datensatz für die Übermittlung der PZN_Datensätze der Versicherungsunternehmen bzw. Beihilfeträger an ZESAR

1 Der Datensatz für die Übermittlung der PZN_Datensätze der Versicherungsunternehmen bzw. Beihilfeträger an ZESAR (Anla 2 zur Kooperationsvereinbarung) 1 Der Datensatz für die Übermittlung der PZN_Datensätze der Versicherungsunternehmen bzw. Beihilfeträr an ZESAR Nachrichtenkopf Enthält Informationen, die über die

Mehr

4. Das neue Recht der GmbH ein Überblick

4. Das neue Recht der GmbH ein Überblick 4. Das neue Recht der GmbH ein Überblick Wie sieht die GmbH-Reform eigentlich aus und was sind ihre Auswirkungen? Hier bekommen Sie einen kompakten Überblick. Einer der wesentlichen Anstöße, das Recht

Mehr

Bevölkerung mit Migrationshintergrund an der Gesamtbevölkerung 2012

Bevölkerung mit Migrationshintergrund an der Gesamtbevölkerung 2012 Statistische Übersicht inkl. dem Vergleich zwischen und zur (Aus-)Bildungssituation von jungen Menschen mit und ohne Migrationshintergrund 1 in den Bundesländern nach dem Mikrozensus Erstellt im Rahmen

Mehr

Erbschaftsteuer. Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 21. November 2013. Ermittlung der Lohnsummen in Umwandlungsfällen

Erbschaftsteuer. Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 21. November 2013. Ermittlung der Lohnsummen in Umwandlungsfällen Erbschaftsteuer Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 21. November 2013 Ermittlung der Lohnsummen in Umwandlungsfällen 1. Vorschalten einer Gesellschaft Wird aufgrund von Umstrukturierungsmaßnahmen

Mehr

Herzlich Willkommen! Reform der Pflegeversicherung 10 gute Nachrichten für Beitragszahler

Herzlich Willkommen! Reform der Pflegeversicherung 10 gute Nachrichten für Beitragszahler Herzlich Willkommen! Reform der Pflegeversicherung 10 gute Nachrichten für Beitragszahler Die erste gute Nachricht: Die Leistungen der Pflegeversicherung für die stationäre Pflege bleiben stabil Ursprünglich

Mehr

Pflegestärkungsgesetz

Pflegestärkungsgesetz Pflegestärkungsgesetz 2015 Veränderungen der Pflegeversicherung ab dem 01.01.15 auf einen Blick: - Leistungsbeträge um 4 % erhöht - Geld für Betreuung (zus. Betreuungsleistungen) auch ohne Einschränkung

Mehr

Weihnachtsstudie 2014 Umfrageteilnehmer: 1.284 Umfragezeitraum: Oktober 2014 www.deals.com

Weihnachtsstudie 2014 Umfrageteilnehmer: 1.284 Umfragezeitraum: Oktober 2014 www.deals.com Weihnachtsstudie 2014 Umfrageteilnehmer: 1.284 Umfragezeitraum: Oktober 2014 www.deals.com Wann haben Sie dieses Jahr mit den Weihnachtseinkäufen begonnen bzw. wann planen Sie, damit anzufangen? Ich kaufe

Mehr

Was bringt das Pflege- Neuausrichtungsgesetz? Ihre Pflegestützpunkte im Rhein-Lahn-Kreis

Was bringt das Pflege- Neuausrichtungsgesetz? Ihre Pflegestützpunkte im Rhein-Lahn-Kreis Was bringt das Pflege- Neuausrichtungsgesetz? Erstmals Leistungen in Pflegestufe 0 Bisher leistet die Pflegeversicherung (SGB XI) einen finanziellen Zuschuss bei den Pflegestufen 1, 2 oder 3 jedoch nicht

Mehr

Betriebsrente - das müssen Sie wissen

Betriebsrente - das müssen Sie wissen renten-zusatzversicherung Informationen zum Rentenantrag Betriebsrente - das müssen Sie wissen Sie möchten in Rente gehen? Dieses Faltblatt soll eine Orientierungshilfe für Sie sein: Sie erfahren, wie

Mehr

Pflegebedürftig was nun?

Pflegebedürftig was nun? BILOBA Pflegebedürftig was nun? Pflegestufen und Leistungen gemeinnützige Biloba Häusliche Kranken- und Altenpflege www.biloba-pflege.de Entlastung im Alltag Hilfe und Unterstützung Pflegestufe 1 Erheblich

Mehr

Kieferorthopädische Versorgung. Versichertenbefragung 2015

Kieferorthopädische Versorgung. Versichertenbefragung 2015 Kieferorthopädische Versorgung Versichertenbefragung 2015 Fragestellungen 1. Wie ist es um Beratung und Behandlung in der kieferorthopädischen Versorgung in Deutschland bestellt? 2. Wie sind die Versicherten?

Mehr

Die Deutschen im Frühjahr 2008

Die Deutschen im Frühjahr 2008 Die Deutschen im Frühjahr 2008 Die Stimmungslage der Nation im Frühjahr 2008 März 2008 Die Beurteilung der aktuellen Lage eins Die gegenwärtige persönliche Lage wird besser eingeschätzt als die gegenwärtige

Mehr

zum Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73 b SGB V - Vergütungsvereinbarung Hausärzte -

zum Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73 b SGB V - Vergütungsvereinbarung Hausärzte - Anlage 8 zum Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73 b SGB V - Vergütungsvereinbarung Hausärzte - 1 Leistungsbeschreibung und Vergütung 2 Inkrafttreten, Kündigung 3 Rechnungslegung 4 Verjährung

Mehr

Pflegestatistik 2007. Eckdaten der Pflegestatistik 2007. 7.178 Pflegebedürftige insgesamt. stationäre Pflege: 2.950 Personen (41,1%)

Pflegestatistik 2007. Eckdaten der Pflegestatistik 2007. 7.178 Pflegebedürftige insgesamt. stationäre Pflege: 2.950 Personen (41,1%) Stadt Karlsruhe Amt für Stadtentwicklung Informationsservice Statistik Aktuell März 2009 Pflegestatistik 2007 Eckdaten der Pflegestatistik 2007 7.178 Pflegebedürftige insgesamt ambulante Pflege: 1.251

Mehr

0 10 20 30 40 50 60 70% Zufriedenheit der GKV-Versicherten mit dem Preis des Gesundheitswesens

0 10 20 30 40 50 60 70% Zufriedenheit der GKV-Versicherten mit dem Preis des Gesundheitswesens Zufriedenheit der GKV-Versicherten mit den Leistungen des Gesundheitswesens Zufriedenheit gesamt Unzufriedenheit gesamt Zufriedenheit Unzufriedenheit Zufriedenheit Personen mit Leistungseinschränkungen

Mehr

LEISTUNGEN DER GESETZLICHEN PFLEGEVERSICHERUNG

LEISTUNGEN DER GESETZLICHEN PFLEGEVERSICHERUNG LEISTUNGEN DER GESETZLICHEN PFLEGEVERSICHERUNG Häusliche Pflege von rein körperlich hilfebedürftigen Häusliche Pflege von Versicherten mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf Verhinderungspflege 3)

Mehr

Im Bereich der Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden usw.) Im Bereich der Ernährung (Aufnahme oder Zubereitung der Nahrung)

Im Bereich der Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden usw.) Im Bereich der Ernährung (Aufnahme oder Zubereitung der Nahrung) P f l e g e d i e n s t Plus LUX HELIOS 72474 Winterlingen, Ambulante Pflege, hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuung Häufige Fragen und Antworten an unseren Pflegedienst Wer erhält Leistungen aus

Mehr

Vermittlung europäischer Haushaltshilfen. Dienstleistungsangebot der ZAV. Polnische Arbeitskräfte in der häuslichen Pflege

Vermittlung europäischer Haushaltshilfen. Dienstleistungsangebot der ZAV. Polnische Arbeitskräfte in der häuslichen Pflege Polnische Arbeitskräfte in der häuslichen Pflege Gosia Reinicke ZAV Auslandsvermittlung Berlin Vermittlung europäischer Haushaltshilfen Dienstleistungsangebot der ZAV Rahmenbedingungen Vermittlung der

Mehr

ENTGELTVERZEICHNIS Ausgabe-Nr.: 1/2016, Gültig ab: 01.01.2016 (Leistungsdatum)

ENTGELTVERZEICHNIS Ausgabe-Nr.: 1/2016, Gültig ab: 01.01.2016 (Leistungsdatum) Leistungspreise zum Produktblatt 1: Körperpflege Leistungen Körperpflege 1 Pflegekasse (auch private Pflegekasse) Preise 2 (auch Unfallversicherung und BG) Pflegefachkraft Pflegehilfskraft Pflegefachkraft

Mehr

Leistungen der Pflegeversicherung nach Sozialgesetzbuch (SGB) XI

Leistungen der Pflegeversicherung nach Sozialgesetzbuch (SGB) XI Leistungen der Pflegeversicherung nach Sozialgesetzbuch (SGB) XI Leistungsumfang Die Leistungen der Pflegeversicherung unterstützen die familiäre und nachbarschaftliche Pflege. Die Pflegeversicherung stellt

Mehr

Kostenrisiko Pflegefall

Kostenrisiko Pflegefall Kostenrisiko Pflegefall Vorsorge ist günstiger als Nachsorge Pflegefall? Ja, ich aber nicht.... so denken die Meisten von uns! Wer will sich schon mit einem so unangenehmen Thema beschäftigen? Die wahren

Mehr

Wahl zum 18. Deutschen Bundestag am 22. September 2013

Wahl zum 18. Deutschen Bundestag am 22. September 2013 Der Bundeswahlleiter Wahl zum 18. Deutschen Bundestag am 22. September 2013 Heft 4 Wahlbeteiligung und Stimmabgabe der und nach Altersgruppen Informationen des Bundeswahlleiters Herausgeber: Der Bundeswahlleiter,

Mehr