Rechtsanwalt Bernd Gräser Justitiar a.d. Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e.v. Vollmacht Pflege

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1 Herzlich Willkommen!

2 Im Notfall vorbereitet sein! Vollmacht - Pflege Rechtsanwalt Bernd Gräser Justitiar a.d. Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e.v.

3 Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht Einführung in Thema Vorsorge Informationen über sinnvolle Regelungen: Vollmachten, insbesondere Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Pflegeversicherung Wichtig: Rechtzeitiges Handeln Handeln setzt Geschäftsfähigkeit voraus

4 Unterschied Vollmachten und Patientenverfügung Vollmacht: Einseitiges Rechtsgeschäft zur Bevollmächtigung einer Person zur Vornahme bestimmter Handlungen Patientenverfügung: Seit gesetzlich geregelte Möglichkeit zur Durchsetzung des Patientenwillens

5 Möglichkeiten einer Vollmacht Bankvollmacht: Ermöglicht Bankgeschäfte für Bevollmächtigte Generalvollmacht: Ermöglicht jegliches wirtschaftliches Handeln im Namen des Vollmachtgebers Vorsorgevollmacht: Erweitert Generalvollmacht um persönliche Angelegenheiten im Betreuungsfall (ersetzt Betreuung)

6 Möglichkeiten einer Vollmacht Grundsatz: Bei Vollmachten Formfreiheit Regelfall: Schriftform und notarielle Beurkundung (Beweisgründe und durch Mitwirkung des Notars Bestätigung Geschäftsfähigkeit und der Unterzeichnung durch Vollmachtgeber)

7 Möglichkeiten einer Vollmacht Achtung: Banken akzeptieren in der Regel keine Fremdvollmachten ohne notarielle Beurkundung Grund: Bei Fälschungen oder fehlender Geschäftsfähigkeit haftet die Bank! Exkurs: Ermöglicht Vollmacht, Verfügungen über gesamtes Guthaben? Grenze: Erkennbarer Missbrauch

8 Verhältnis Betreuung zu Vorsorgevollmacht Voraussetzung Betreuung: Volljähriger kann auf Grund psychischer Krankheit oder sonstiger Behinderung seine Angelegenheit nicht mehr besorgen ( 1896 ff. BGB) Wesen Betreuung: Betreuer hat Stellung eines gesetzlichen Vertreters Bestellung durch Betreuungsgericht Voraus geht ärztliches Gutachten Auswahl des Betreuers Steuerbar durch Betreuungsverfügung Berücksichtigung von Wünschen durch Betreuungsgericht

9 Verhältnis Betreuung zu Vorsorgevollmacht Vorteile der Betreuung: Kontrolle durch das Gericht Nachteile der Betreuung: Aufwand Kosten für Betreuer und gerichtliche Kontrolle Fremdbestimmung Genehmigungspflicht bei bestimmten Rechtsgeschäften, z. B. Vermögensangelegenheiten, Kreditaufnahmen, Grundstücksgeschäften Genehmigungspflicht bei bestimmten ärztlichen Maßnahmen

10 Vorsorgevollmacht Erweitert die Generalvollmacht und ersetzt Betreuung Formfreiheit, jedoch wird notarielle Beurkundung empfohlen Kosten nach Wert (z. B. Gegenstandswert = Gebühr 935,00 oder Gegenstandswert = Gebühr 165,00, jeweils zzgl. Auslagen und MWSt) Begrenzte Zahl (Ausfertigungen erlaubt Wissen über Anzahl und Empfänger)

11 Vorsorgevollmacht Möglicher Inhalt der Vorsorgevollmacht: Sämtliche Bankgeschäfte/Vermögenssorge Erbschaftsangelegenheiten Aufenthalt und Wohnungsangelegenheiten Vertretung gegenüber Behörden/Gerichten Post und Fernmeldeverkehr

12 Vorsorgevollmacht Möglicher Inhalt der Vorsorgevollmacht: Ärztliche Behandlung/Gesundheitssorge Befreiung Schweigepflicht Stets widerruflich Gilt über Tod hinaus etc.

13 Vorsorgevollmacht Vorteile Vorsorgevollmacht: Selbstbestimmte Entscheidung Auswahl einer Vertrauensperson Geringe Kosten Nachteile Vorsorgevollmacht: Geringe Kontrolle

14 Patientenverfügung Greift, wenn Patientenwillen nicht mehr selbst geäußert werden kann Gesetzliche Regelung: 1901a ff. BGB seit Schriftform: Unterstützung durch einen Arzt Verbindlichkeit für alle Jederzeitiger Widerruf Betreuer oder Bevollmächtigter prüft Willen des Patienten und setzt ihn durch Nebeneinander von Patientenverfügung und Betreuung oder Vorsorgevollmacht

15 Patientenverfügung Möglicher Inhalt: Exemplarische Situation, für die Verfügung gelten soll Festlegung zu Einleitung, Umfang oder Beendigung bestimmter ärztlicher Maßnahmen, z. B.: lebenserhaltende Maßnahmen, Schmerz- und Symptombehandlung, künstliche Ernährung, künstliche Flüssigkeitszufuhr, Wiederbelebung, künstliche Beatmung, Dialyse, Antibiotika, Bluttransfusion Ort der Behandlung, Beistand Aussagen zur Verbindlichkeit zur Auslegung und Durchsetzung der Patientenverfügung Organspende Ärztliche Aufklärung/Bestätigung der Einwilligungsfähigkeit

16 Zentrales Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer Berlin (ZVR) Eintragung von: Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung Patientenverfügung Bedeutung: Vor Bestellung Betreuer zentrale Anfrage durch Betreuungsgericht Korrekturen: Änderungen eintragen lassen!

17 Weitere Informationen zum Thema Justizministerium Baden-Württemberg oder Bundesministerium der Justiz: Broschüren über Betreuungsrecht und Patientenverfügung (auch im Internet!)

18 Haben Sie Fragen?

19 Lebensqualität in jedem Alter Der Pflegefall und seine Kosten Christian Selent Bezirksdirektor Süddeutsche Krankenversicherung

20 Was treibt Sie an - heute unser Gast zu sein?

21 Warum ist das Thema Pflege aktueller denn je?

22 Lebenserwartung steigt weiter! Eine heute 30 jährige Frau wird über 81 Jahre Eine heute 90 jährige Frau wird über 94 Jahre Quelle Stat. Bundesamt

23 Lebenserwartung unterschiedlich! Männer leben im Schnitt 4 Jahre kürzer. Klosterstudie * * Klosterstudie Recherche Internet

24

25

26 Keine Fiktion Zukünftige Realität Demografiewandel mitgestalten

27 Fluch oder Segen? Sie können es sehen wie Sie möchten. Demografiewandel die größte Herausforderung Wer alt wird,muß flexibel sein.* Alt sein dürfen, heißt auch Verantwortung übernehmen.* *Seniorentag Mai 2012

28 Grundthemen des Demografiewandels Verdoppelung der Pflegefälle Bis 2050 Wohnen im Alter Fachkräftemangel Lebensqualität im Alter

29 Internetseiten sowie Buchtipps Konrad Franke Gut leben im Heim Piper Verlag à Informationen CBT Pflegeheime Seniorengenossenschaft Riedlingen

30 Die Pflege Eine wichtige Aufgabe: wer entscheidet über die Pflegestufen?

31 Leistungen Pflegepflicht ab Euro 235 Euro Euro Euro 440 Euro Euro Euro 700 Euro Euro

32 Kosten der Pflege im Durchschnitt 1.279, ,- Kosten im Pflegeheim, Pflegestufe II Verbleibender Eigenanteil von 2.185,-

33 Kosten der Pflege Verfügbares Vermögen wird zuerst aufgebraucht! Unter Umständen muss das Eigenheim verkauft werden! Ist alles Vermögen aufgebraucht, werden die Kinder im Rahmen ihrer Möglichkeiten herangezogen, bevor das Sozialamt leistet.

34 Private Pflegeabsicherung AB VOM STAAT GEFÖRDERT

35 2. Was ist neu? 60,- Euro pro Jahr vom Staat! Pflege- Neuausrichtungsgesetz Ab ,- Euro monatlich bzw. 60,- Euro pro Jahr gibt der Staat ab 2013 dazu. Wer das Thema Pflege im Alter bisher vor sich herschob, sollte jetzt zumindest den Zuschuss mitnehmen.

36 3. Tarif PZ Der Fördertarif der SDK So wird Pflege doch bezahlbar! Mit Beginn der staatlichen Förderung ab 2013 hat die SDK ebenfalls einen förderfähigen Tarif entwickelt: Leistungen (ausgehend vom versicherten Monatsgeld in Pflegestufe 3) PFLEGEprivat Fördertarif PZ Pflegestufe % z.b. 600,- Pflegestufe 2 30 % = 180,- Pflegestufe 1 20 % = 120,- Pflegestufe 0 10 % = 60,- Kontrahierungszwang (ausgenommen bereits Pflegebedürftige) Wartezeit beträgt 5 Jahre Leistungen ambulant und stationär identisch.

37 4. Integration in PFLEGEprivat Das 3-Schichten-Modell der SDK Flexible und individuelle Absicherung für jede Pflegestufe: Sie entscheiden selbst, welche Geldleistung Sie bei ambulanter bzw. stationärer Pflege erhalten. PFLEGEprivat Fördertarif PZ - Staatliche Förderung in Höhe von 60,- Euro pro Jahr Pflegepflichtversicherung - Grundsicherung - Leistungen gesetzlich definiert

38 4. Integration in PFLEGEprivat Absicherungsbeispiel Mit der Ergänzung durch PFLEGEprivat verlieren die hohen Restkosten ihren Schrecken. Der Anteil des Fördertarifs im Rahmen von PFLEGEprivat hängt vom Alter ab. Die Pflegepflichtversicherung ist nicht mehr als eine Art Teilkasko. PFLEGEprivat Ergänzungstarif PS PFLEGEprivat Fördertarif PZ Pflegepflichtversicherung Durchschnittliche Kosten (Erhebungen im SDK Versichertenbestand)

39 Vorteile ü ü ü ü ü ü ü ü ü Sicherung des Vermögens - Finanzieller Schutz der Familie Wahrung der Lebensqualität Flexible und individuelle Absicherung - Geldleistung stationär und ambulant wählbar Demenz optional versicherbar Einmalleistung auf Wunsch bei unfallbedingtem Pflegebedarf Beitragsbefreiung ab Pflegestufe I Sofortige Leistung ohne Wartezeiten Flexible Verwendung des monatlichen Pflegegeldes Umfangreiche Assistance-Leistungen

40 Gute Gründe für eine Beratung bei Ihrer Bank Es ist schlimm, wenn man alt wird, aber schlimmer ist es, man wird es nicht!

41 Wir danken für Ihre Aufmerksamkeit und wünschen Ihnen einen schönen Abend!

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