Amtsblatt für das Amt Neuhardenberg herausnehmbar im Innenteil

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1 Ausgabe Dezember 2007 Amtsblatt für das Amt Neuhardenberg herausnehmbar im Innenteil Mundharmonika Ausstellung in Neuhardenberg Seite 4 Weihnachtfeier in Quappendorf Seite 5 plus55- Lebensfreude Messe in Strausberg Seite 7 Verkauf Gutshaus Seite 9 Inhalt Weihnachtgrüße der Amtsdirektorin... 1 In der Chronik geblättert... 2 Geburtstage im Dezember... 3 Jubiläen im Dezember... 3 Rentnernachmittag... 3 Neue Ausstellung im Heimathaus... 4 Bürgermeistersprechstunde.. 4 Weihnachtswünsche... 4 Zu schade für den Müll... 4 Weihnachtswünsche... 5 Info zum Parken auf dem Gehweg... 5 Weihnachtfeier in Quappendorf... 5 Polizeinotizen Oktober... 5 Das Ordnungsamt erinnert... 6 Parents & Friends... 6 Feuerwehrbericht Messe Lebensfreude... 7 Truppenführerausbildung... 7 Kunstspeicher Friedersdorf - Dezember... 8 Verkaufsangebot Guthaus Altfriedland... 9 Anzeigen Liebe Bürgerinnen und Bürger, Weihnachten steht vor der Tür, die stille heilige Nacht Unser schönstes Fest bringt Licht in die dunkelste Zeit des Jahres. Und es soll nicht nur äußerlich warm und hell werden, sondern auch in den Herzen. Weihnachten erinnert uns daran, dass wir uns umeinander kümmern sollen nicht nur in der Familie oder im Freundes- und Bekanntenkreis. Die Tage bis Weihnachten sind ausgefüllt mit den vielen Vorbereitungen für das Fest. Es ist ein Stück Lebenskunst, sich von all den Besorgungen und oftmals selbst auferlegten Verpflichtungen nicht die Zeit für vorweihnachtliche Besinnung und einfache Vorfreude nehmen zu lassen. Respekt und Dankbarkeit gebührt der wichtigen Arbeit in den Vereinen, Organisationen, Gemeinden, Feuerwehren, Schule und Kindergärten usw. in unserem Amtsbereich. Liebe Bürgerinnen und Bürger, ich wünsche Ihnen im Namen der Amtsverwaltung Neuhardenberg eine Adventszeit voller Freude, ein gesegnetes Weihnachtsfest in ihrem Familien-, Freundes- und Bekanntenkreis. Mit vorweihnachtlichen Grüßen Ihre Vorschläge für die nächsten Monate und zur künftigen Gestaltung aus allen Orten des Amtsbereiches Neuhardenberg bitte an die Redaktion des Amtsblattes Dr. Grit Brinkmann -Amtsdirektorin-

2 Seite Aus der Dorfchronik vor 1 Jahr Die MOZ berichtet, dass bei Gorgast die Reste eines deutschen Flugzeuges vom Typ Messerschmitt Me-109 gefunden wurden. vor 10 Jahren Der Abriss der Wohnblöcke im Schlossareal beginnt. alle 78 Familien erhielten neue moderne Wohnungen in den beiden Wohnparks Am Windmühlenberg und Waldfrieden. vor 15 Jahren Im großen Hangar des Neuhardenberger Flugplatzes findet der Auflösungs-Appell des Lufttransportgeschwaders 65 statt. Der Befehl wurde durch General Kleppin verlesen. Danach wurde die Truppenfahne eingerollt und übergeben. Etwa 800 Angehörige der Bundeswehr verließen in Folge Neuhardenberg. vor 35 Jahren Zwischen der DDR und der BRD wird der Vertrag über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der D.D.R. und der B.R.D. (Grundlagenvertrag) unterzeichnet. Damit wurde von beiden Seiten die Nachkriegsentwicklung anerkannt. vor 50 Jahren DDR-Ministerpräsident Otto Grotewohl schlägt in einer Regierungserklärung vor, dass beide deutsche Staaten für eine atomwaffenfreie Zone in Europa eintreten sollen. vor 60 Jahren Der I. Deutsche Volkskongress fordert den Abschluss eines Friedensvertrages und die Errichtung einer antifaschistisch-demokratischen Ordnung. vor 70 Jahren Im Dezember 1937 wurde in Deutschland Vollbeschäftigung erreicht, auch bedingt durch das Rüstungsprogramm. vor 90 Jahren Die deutsch-russischen Friedensverhandlungen in Brest-Litowsk beginnen. vor 95 Jahren Der Archäologe Ludwig Borchardt entdeckt in der altägyptischen Stadt Tell el- Amarna die Büste der Königin Nofretete. erarbeitet: Lothar Banse, Heimatverein Neuhardenberg e.v. Neuhardenberg Information Karl- Marx-Allee 23 Telefon: ( ) Fax: info@neuhardenberg-information.de Öffnungszeiten: April-Oktober Di - Fr Uhr Sa, So, Uhr Nov.-März Mo - Fr Uhr

3 Seite 3 Das Amt Neuhardenberg gratuliert allen Jubilaren im Monat Dezember verbunden mit dem Wunsch nach weiteren gesunden Lebensjahren. Gusow- Platkow OT Gusow Hubert Semmler zum 69. Doris Lenz zum 61. Fritz Voegler zum 81. Alfred Grigat zum 72. Käthe Buggisch zum 69. Werner Drewing zum 65. Gerhard Schielke zum 69. Heiner Talg zum 73. Horst Schmidt zum 65. Gertrud Giering zum 68. Hans-Joachim Gebhardt zum 62. Helmut Welke zum 74. Karl-Ewald Beilfuß zum 65. Rudi Danne zum 64. Paul Lehmann zum 82. Hans-Dieter Wiemprecht zum 65. Christine Hempel zum 61. Renate Jung zum 69. Karl-Heinz Giering zum 70. Gusow- Platkow OT Platkow Frida Käbermann zum 86. Heinz Gesche zum 66. Brigitte Kärger zum 67. Gerda Zimowski zum 83. Brigitte Gesche zum 73. Herbert Dahm zum 64. Thea Scharein zum 80. Richard Tismer zum 76. Erhard Gericke zum 75. Horst Fallmer zum 73. Siegfried Butschke zum 70. Erika Meißner zum 68. Renate Becker zum 70. Märkische Höhe OT Batzlow Lothar Kühle zum 70. Eva Opitz zum 75. Wilfried Schmidt zum 66. Bruhnhilde Bartel zum 64. Christel Grönke zum 68. Christel Kühle zum 67. Christel Gerth zum 71. Richard Buchwaldt zum 71. Märkische Höhe OT Reichenberg Arnold Meyer zum 88. Gerhard Bennewitz zum 75. Emil Schmolinske zum 76. Helmut Bock zum 87. Siegfried Krachudel zum 72. Ilse Reimer zum 85. Gerhard Petho zum 78. Märkische Höhe OT Ringenwalde Dieter Giese zum 68. Irmgard Fürstenberg zum 74. Neuhardenberg Ingeborg Siewert zum 82. Josef Wieczorek zum 75. Alisa Meisinger zum 66. Anita Wolf zum 71. Gisela Wolf zum 61. Wolfram Kelm zum 65. Heinrich Manthey zum 82. Waltraud Strauch zum 77. Marita Strehl zum 64. Gerhard Mann zum 62. Joachim Mechelke zum 61. Neuhardenberg Emma Cernyh zum 63. Waltraud Franz zum 62. Ursula Engel zum 73. Margrit Schmutzler zum 66. Hannelore Thielsch zum 70. Karl-Heinz Bergemann zum 62. Heinz Patzwahl zum 76. Gerda Werth zum 79. Hedwig Räbiger zum 89. Renate Röder zum 64. Christa Lepel zum 67. Frieda Pritsching zum 85. Joachim Brucke zum 70. Vera Stenker zum 75. Hannelore Grünke zum 68. Ursula Höhne zum 64. Werner Wildt zum 60. Wolfgang Kellner zum 61. Christa Korn zum 65. Horst Starke zum 73. Edeltraud Schulz zum 74. Edith Schulz zum 73. Grete Haase zum 88. Margarete Oellermann zum 91. Beate Pfützner zum 62. Jörg Roßmann zum 68. Christa Dorn zum 73. Lieselotte Wolff zum 78. Ernst Dreher zum 73. Fritz Hanne zum 71. Brigitte Hahn zum 61. Karl-Heinz Jeromin zum 69. Neuhardenberg OT Altfriedland Alwine Engel zum 79. Waltraud Münder zum 65. Gerhard Gielisch zum 68. Heinz-Dieter Herrmannzum 66. Neuhardenberg OT Altfriedland Otfried Ruschke zum 72. Siegfried Wolff zum 73. Christa Siewert zum 71. Erna Wunderlich zum 82. Klaus Niedballa zum 72. Ruth Schuckert zum 74. Neuhardenberg OT Quappendorf Heinz Thiemert zum 79. Wolfgang Lenz zum 64. Neuhardenberg OT Wulkow Christa Merten zum 73. Irmgard Busch zum 60. Margarete Schlodinski zum 69. Elisabeth Anders zum 69. Manfred Stenger zum 60. Wichtiger Hinweis Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger! aus gegebenem Anlass weist das Einwohnermeldeamt Neuhardenberg darauf hin, dass für die Veröffentlichung der Geburtstage in der MOZ die Bürgermeister der Orte bzw. die Volkssolidarität verantwortlich zeichnen. Wenn Sie mit der Veröffentlichung Ihres Altersjubiläums (ab 60 Jahre) im Amtsblatt nicht einverstanden sind, können Sie im Einwohnermeldeamt des Amtes Neuhardenberg eine Übermittlungssperre zur Veröffentlichung Ihres Altersjubiläums einrichten lassen. Frau Korbanek Rentnernachmittag Liebe Rentnerinnen, Rentner und Vorruheständler, Wir treffen uns am 15. Dezember 2007, um Uhr im Sportlerheim. Die Ortsgruppe der VS

4 Seite Der Vorstand des Heimatverein Neuhardenberg e.v. wünscht allen Mitgliedern und Freunden frohe und besinnliche Feiertage und bedankt sich für die Unterstützung im vergangenen Jahr Unsere Veranstaltungen, z.b. 7. Geschichtsforum, 3. Bollenfüßlerfest und 50. Jahrestag Sputnik1 70 Jahre Raketenflugzeug waren neben unseren drei Ausstellungen schöne erlebenswerte Höhepunkte. Dietmar Zimmermann 1. Vorsitzender Bürgermeistersprechstunde des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Neuhardenberg Neue Ausstellung 2008 Mundharmonika Du Kleine Ausstellung und Spiel. Für die Saison 2008 ist in der Alten Schule eine neue Sonderausstellung geplant. Unter dem Motto Mundharmonika Du Kleine wird die Mundharmonika nicht nur in einer Ausstellung in ihrer Vielfalt zu sehen sein sondern auch zu hören sein. Können Sie Mundharmonika spielen? Haben Sie ev. alte Musikinstrumente die ausgestellt werden könnten? Oder Fotos in Ihrem Familienalbum, auf denen Musik gespielt wird? All dies und noch mehr wäre für uns als Heimatverein von Interesse. Bitte unterstützen Sie uns, melden Sie sich bitte im Heimathaus oder beim Vorstand. Leihgaben sind uns ebenso willkommen. Telefon Heimathaus: Telefon Vorsitzender An jedem ersten Sonnabend im Monat, von Uhr, im Haus Birkenweg 2 Bei dringenden Problemen bitte per Telefon: 0173/ ( Uhr) neuhardenberg@eska-m.de Schnelle Kontaktaufnahme ist auch über die beiden Bürgermeister- Briefkästen möglich. (Jeweils Bäckerstände der REWE- und Pluskaufhalle.) Verbraucherinsolvenzberatung Jeden 1. Dienstag im Monat, von bis Uhr Information und Beratung über die Möglichkeiten der privaten Entschuldung durch ein Insolvenzverfahren und die Organisation der privaten Insolvenz Mario Eska, ehrenamtlicher Bürgermeister Zu schade für den Müll!!! Kostenlose Abholung von Altmöbeln, Elektrogeräten, Haushaltswaren, Bekleidung u.a. Hat Ihr altes Sofa ausgedient, trennen Sie sich von Tisch, Stuhl und Bett oder Ihrer alten Kaffeemaschine, die noch funktioniert...? Wir haben die Lösung für Ihr Problem- und Sie helfen Bedürftigen! Rufen Sie uns an!!!! Möbelhof und Kleiderkammer in Neuhardenberg, Birkenweg / Täglich geöffnet Liebe Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Märkische Höhe Weihnachtszeit, Zeit, innezuhalten und das vergangene Jahr Revue passieren zu lassen, das mit Höhen und Tiefen, aber auch einigen Überraschungen wie im Fluge verging. Weihnachtszeit Zeit natürlich auch, nach vorn zu schauen, neue Ziele zu formulieren um sie zuversichtlich zu realisieren. Weihnachtszeit Zeit für die besten Wünsche: Ich möchte mich im Namen der Ortsbürgermeister und der Gemeindevertretung bei allen Bürgerinnen und Bürgern, Vereinen und Gewerbetreibenden für die erhaltene Unterstützung recht herzlich bedanken und hoffe auch weiterhin auf eine gute Zusammenarbeit. Wir wünschen Ihnen, Ihren Familien sowie all Ihren Freunden und Bekannten eine besinnliche Weihnachtszeit, frohe Festtage und alles Gute für das Jahr Mit vorweihnachtlichen Grüßen Jens Derwis ehrenamtlicher Bürgermeister der Gemeinde Märkische Höhe

5 Wettkampfbüro Seite 5 POLIZEINOTIZEN Liebe Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Gusow-Platkow, Weihnachten steht vor der Tür und das Jahr 2007 geht dem Ende entgegen und wir fragen uns, wo ist die Zeit nur geblieben. Für mich ein willkommener Anlass, Ihnen, sowie allen Gewerbetreibenden, Vereinen und öffentlichen Einrichtungen für die angenehme Zusammenarbeit in dem vergangenen Jahr und für das entgegengebrachte Vertrauen in dieser mitunter wirtschaftlich schwierigen Zeit zu danken. In der Hoffnung, dass sich die vertrauensvolle Zusammenarbeit fortsetzt, wünsche ich Ihnen, Ihren Familien und all Ihren Freunden und Bekannten auch im Namen der Ortsbürgermeister ein frohes Weihnachtsfest und vor allem ein gesundes und glückliches neues Jahr. Mit weihnachtlichen Grüßen Karlheinz Klein ehrenamtlicher Bürgermeister der Gemeinde Gusow-Platkow I n f o r m a t i o n zum verbotswidrigen Parken auf dem Gehweg im Zusammenhang mit Parken im Bereich einer Grundstücksein- und Ausfahrt Sehr geehrte Bürger und Bürgerinnen von Platkow, der Fachbereich II Ordnungsamt möchte sich heute einmal speziell an Sie wenden. Seit diesem Monat sind auch die letzten Arbeiten an der Ortsdurchfahrt Platkow erledigt worden. Neben der Erneuerung der Bundesstraße wurden auch die Seitenbereiche mit kombiniertem Geh- und Radweg erneuert. Die Rasenfläche auf dem Anger wurde nach dem Abbau der Baustelleneinrichtungen wieder hergestellt. Die Ausnahmereglungen, vorübergehend auf dem Anger während der Bauphase zu parken, gilt ab sofort nicht mehr. Beim Parken an den Grundstücken ist darauf zu achten, dass die Fußwege und Radwege von parkenden PKW freizuhalten sind. Nach dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog gilt dieser Tatbestand bei Nichteinhaltung als Ordnungswidrigkeit und wird bei den jeweiligen Tatbeständen mit einem Verwarngeld bis Bußgeld geahndet. Daher, sehr geehrte Bürger und Bürgerinnen, geben Sie uns als Ordnungsbehörde keinen Anlass, Sie mit einem Verwarngeld abstrafen zu müssen. Gleicher Sachverhalt gilt auch für alle anderen Gemeinden des Amtes Neuhardenberg. Ich hoffe, wir sind mit Ihnen einer Meinung, diese neu geschaffenen Anlagen zu schützen, um unseren Besuchern eine sehenswerte Gemeinde zu präsentieren. Salokat Fachbereich II Kriminalität Im Oktober 2007 wurden bei der Polizei aus dem Amtsbereich Neuhardenberg 6 Strafanzeigen erstattet. Dabei handelt es sich im Einzelnen um Anzeigen wegen Diebstahl, Nötigung, Beleidigung und Sachbeschädigung. Insgesamt wurden in der Polizeiwache Seelow 93 Strafanzeigen aufgenommen. Verkehrsunfälle Im Berichtszeitraum ereigneten sich im Amtsbereich 20 Verkehrsunfälle. Dabei wurden eine Personen verletzt. Wild, dass über die Straße wechselte war in diesem Monat an 15 Unfällen beteiligt. Zwei Unfälle mit Fahrerflucht wurde in diesem Monat registriert. Alkohol war bei keinem Unfall im Spiel. Insgesamt wurden durch die Kollegen der Polizeiwache 99 Verkehrsunfälle aufgenommen, welche sich im Territorium der Polizeiwache Sellow ereigneten. Bei den Unfällen wurden insgesamt 12 Personen verletzt. In 11 Fällen wurde Unfallflucht begangen und an 41 Unfällen war Wild beteiligt. Alkohol/Drogen waren insgesamt einmal im Spiel. Verkehrsvergehen Bei Verkehrskontrollen durch die Polizei im Amtsbereich Neuhardenberg wurde kein Fahrzeugführer festgestellt, welcher eine Straftat im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr begangen hat. Insgesamt wurden im Zuständigkeitsbereich der Polizeiwache Seelow 9 Verkehrsvergehen (Straftaten) festgestellt. Dabei handelte es sich um Fahren ohne Fahrerlaubnis, Fahren ohne Pflichtversicherung und um Trunkenheit im Verkehr. Die höchste festgestellte alkoholische Beeinflussung lag bei 1,33. i.a. Trölenberg, PHM Weihnachtsfeier in Quappendorf in der Alten Schule am Beginn: 15:00 Uhr Es lädt ein der Ortsbeirat Quappendorf. Gez.: R. Rosenberg Ortsbürgermeister

6 Nummer 11 Neuhardenberg, den 1.Dezember Jahrgang Inhaltsverzeichnis B E S C H L Ü S S E B E S C H L Ü S S E Amtliche Bekanntmachungen Bekanntmachung Beschlüsse der Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Barnim-Oderbruch vom S.1 Bekanntmachung Beschlüsse der Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Neuhardenberg vom S.1 Bekanntmachung Beschlüsse der Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Märkische Höhe vom S.1 Bekanntmachung der Hautsatzung der Gemeinde Neuhardenberg vom S.1-5 Nichtamtliche Bekanntmachungen Altfriedlnad im Dezember... S.5 Veranstaltungen...S.6/7 Weihnachtserfindungen...S.7 Was man sonst noch wissen sollte... S.8 Telefonverzeichnis des Amtes Neuhardenberg... S.9 Sprechzeiten Amtsverwaltung...S.10 Sprechstunde der Amtsdirektorin... S.10 Mieterberatung... S.10 aus dem Amtsausschuss Amtsausschuss Der Amtsausschuss fasste in der Sitzung am folgende Beschlüsse: Beschluss-Nr.: 90/07 - Gewährung eines pauschalierten Auslagenersatzes für die Tätigkeit der Schiedsperson aus den Gemeindevertretungen Neuhardenberg Die Gemeindevertretung fasste in der Sitzung am folgende Beschlüsse: Beschluss-Nr.: 222/07 - Hauptsatzung der Gemeinde Neuhardenberg Beschluss-Nr.: 230/07 - Festlegung der Hebesätze für die Realsteuern ab 2008 ff. Beschluss-Nr.: 227/07 - Verzicht auf das gesetzliche Vorkaufsrecht der Gemeinde Beschluss-Nr.: 228/07 - Verzicht auf das gesetzliche Vorkaufsrecht der Gemeinde Beschluss-Nr.: 229/07 - Erwerb einer Verkehrsfläche Märkische Höhe Die Gemeindevertretung fasste in der Sitzung am folgende Beschlüsse: Beschluss-Nr.: 111/07 - Abschluss eines Vertrages mit der EWE AG im Rahmen des Programms Wärme plus für die Turnhalle in Reichenberg Internetinformation...S.10 BEKANNTMACHUNGSANORDNUNG Die vorstehende Satzung der Gemeinde Neuhardenberg - Hauptsatzung der Gemeinde Neuhardenberg vom wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Neuhardenberg, den Dr. Brinkmann, Grit Amtsdirektorin

7 Seite Hauptsatzung der Gemeinde Neuhardenberg vom Aufgrund des 6 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBl. I S. 154), zuletzt geändert durch Art. 15 des Gesetzes vom (GVBl. I, S.74, 86), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuhardenberg in ihrer Sitzung am folgende Hauptsatzung beschlossen: 1 Name der Gemeinde ( 11 GO) (1) Die Gemeinde führt den Namen Neuhardenberg. (2) Sie hat die Rechtsstellung einer amtsangehörigen Gemeinde und gehört dem Amt Neuhardenberg an. (3) Die Gemeinde setzt sich aus den bewohnten Gemeindeteilen Altfriedland, Bärwinkel, Gottesgabe, Karlsdorf, Neufriedland, Neuhardenberg, Quappendorf, Neufeld und Wulkow zusammen. (4) In der Gemeinde Neuhardenberg bestehen die folgenden Orteile gemäß 54 GO mit ihren bewohnten Gemeindeteilen: 1. Ortsteil Altfriedland, bestehend aus den bewohnten Gemeindeteilen Altfriedland, Gottesgabe, Karlsdorf und Neufriedland. 2. Ortsteil Wulkow, bestehend aus dem bewohnten Gemeindeteil Wulkow. 3. Ortsteil Quappendorf, bestehend aus den bewohnten Gemeindeteilen Quappendorf und Neufeld. Weiterer bewohnter Gemeindeteil der Gemeinde Neuhardenberg ist Bärwinkel. (5) Die Ortsteile führen ihren Namen als Zusatz zu dem Namen der Gemeinde. 2 Wappen, Flagge ( 12 GO) (1) Das Wappen der Gemeinde zeigt: Halbgespalten und geteilt; 1: in Silber ein silbern-bewehrter, rot-gezungter schwarzer Keilerkopf, 2: in Rot ein silbernes Johanniterkreuz, 3: in fünf Reihen schwarz-gold geschacht (2) Die Flagge der Gemeinde zeigt: Die Flagge besteht aus drei Querstreifen im Verhältnis 1 : 2 : 1 in den Farben Rot-Gelb- Rot mit dem in der Mitte aufgelegten Wappen. (3) Die Abbildung des Gemeindewappens zu künstlerischen und wissenschaftlichen Zwecken sowie zu Zwecken des Unterrichts und der staatsbürgerlichen Bildung ist jedermann erlaubt. Über den Gebrauch des Wappens für andere als in Satz 1 genannte Zwecke entscheidet die Gemeindevertretung. Sie kann hierzu Richtlinien erlassen. (4) Das Wappen der ehemaligen Gemeinde Altfriedland bleibt als Ortsteilsymbol erhalten und kann durch den Ortsteil Altfriedland zur Identitätswahrung verwendet werden. 3 Unterrichtung der Einwohner, Einsicht in Beschlussvorlagen ( 16 GO) Jeder Einwohner hat das Recht, Beschlussvorlagen der in öffentlicher Sitzung zu behandelnden Tagesordnungspunkte während der öffentlichen Sprechzeiten bis zum Tag vor der öffentlichen Sitzung am Sitz der Amtsverwaltung Neuhardenberg, Karl-Marx-Allee 72, einzusehen. 4 Entscheidungen der Gemeindevertretung über Grundstücks- und Vermögensgeschäfte ( 35 GO) Die Gemeindevertretung entscheidet über den Abschluss, die Änderung und Aufhebung von Grundstücksgeschäften und Vermögensgeschäften, sofern der Wert Euro übersteigt ( 35 Abs. 2 Nr. 19 GO), es sei denn, es handelt sich um ein Geschäft der laufenden Verwaltung. 5 Verpflichtung zur Wahrnehmung der Aufgaben (1) Der Vorsitzende der Gemeindevertretung wird von dem an Lebensjahren ältesten Gemeindevertreter, die Vertreter des Vorsitzenden und die übrigen Gemeindevertreter werden vom Vorsitzenden der Gemeindevertretung zur gesetzesgemäßen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner bzw. ihrer Aufgaben verpflichtet. (2) Ausschussmitglieder, die nicht Gemeindevertreter sind, werden vom Vorsitzenden des betreffenden Ausschusses verpflichtet. (3) Die Verpflichtung hat folgenden Wortlaut: Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen wahrnehmen, das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und die Verfassung des Landes Brandenburg und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde. 6 Rechte und Pflichten der Gemeindevertreter ( 37, 38 GO) (1)Beabsichtigt ein Gemeindevertreter Sach- oder Änderungsanträge zu einzelnen Tagesordnungspunkten zu stellen, so sind diese in der Regel zu begründen und in schriftlicher Form dem ehrenamtlichen Bürgermeister oder dem Amtsdirektor zuzuleiten. Dem Amtsdirektor zugeleitete Sach- oder Änderungsanträge sind unverzüglich an den ehrenamtlichen Bürgermeister weiterzuleiten. (2) Jeder Gemeindevertreter kann an den Sitzungen der Fachausschüsse, denen er nicht angehört, als Zuhörer teilnehmen. (3) Kann ein Gemeindevertreter die ihm aus seiner Mitgliedschaft in der Gemeindevertretung erwachsenen Pflichten nicht erfüllen, hat er das dem ehrenamtlichen Bürgermeister mitzuteilen. Ist er an der Teilnahme an einer Sitzung der Gemeindevertretung oder eines Ausschusses verhindert, hat er sich vorher beim Vorsitzenden zu entschuldigen und bei einer Ausschusssitzung außerdem unverzüglich seinen Vertreter zu benachrichtigen. (4) Gemeindevertreter und sachkundige Einwohner teilen dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung innerhalb von vier Wochen nach der ersten Sitzung der Gemeindevertretung schriftlich ihren ausgeübten Beruf sowie andere vergütete oder ehrenamtliche Tätigkeiten mit, soweit dies für die Ausübung des Mandates von Bedeutung sein kann. Anzugeben sind: 1. der ausgeübte Beruf, ggf. mit Angabe des Arbeitgebers/Dienstherrn und der Art der Beschäftigung oder Tätigkeit. Bei mehreren ausgeübten Berufen ist der Schwerpunkt der Tätigkeit anzugeben. 2. jede Mitgliedschaft im Vorstand, Aufsichtsrat oder einem gleichartigen Organ einer juristischen Person mit Sitz oder Tätigkeitsschwerpunkt in der Gemeinde. Änderungen sind dem Vorsitzenden unverzüglich mitzuteilen. Der ausgeübte Beruf sowie andere vergütete oder ehrenamtliche Tätigkeiten können veröffentlicht werden. 7 Gemeindevertretung ( 42, 44 GO) (1) Die Gemeindevertretung tritt mindestens alle drei Monate zu einer Sitzung zusammen. Amtliche Bekanntmachungen

8 Seite 3 (2) Der Vorsitzende der Gemeindevertretung beruft die Sitzungen der Gemeindevertretung ein. Die Ladung muss den Mitgliedern mindestens 10 volle Tage vor dem Sitzungstag, den Tag der Absendung nicht mitgerechnet, zugehen. In besonders dringenden Fällen kann die Ladungsfrist auf drei volle Tage vor dem Sitzungstag abgekürzt werden. Die Dringlichkeit ist in der Einladung zu begründen. Die Gemeindevertretung kann formlos unter Verzicht auf die Einhaltung der Ladungsfrist unter Angabe des Verhandlungsgegenstandes und der Begründung der Eilbedürftigkeit einberufen werden, wenn sonst zur Abwehr einer Gefahr oder eines erheblichen Nachteils eine Eilentscheidung nach 68 der Gemeindeordnung getroffen werden müsste. (3) Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzung der Gemeindevertretung werden nach 17 Abs. 6 dieser Hauptsatzung rechtzeitig öffentlich bekannt gemacht. (4) Die Öffentlichkeit wird im Rahmen des 44 GO für folgende Gruppen von Angelegenheiten ausgeschlossen: 1. Personal- und Disziplinarangelegenheiten, 2. Grundstücksangelegenheiten und Vergaben, 3. Abgaben- und Wirtschaftsangelegenheiten Einzelner, 4. Aushandlungen von Verträgen mit Dritten, 5. die erstmalige Beratung über Zuschüsse. Dies gilt nicht, wenn im Einzelfall weder überwiegende Belange des öffentlichen Wohls oder berechtigte Interessen Einzelner den Ausschluss der Öffentlichkeit gebieten. 8 Gemeindebedienstete ( 73 GO) (1) Die Gemeindevertretung überträgt dem Amtsdirektor nach 73 GO die Entscheidung im Rahmen des Stellenplanes über die Einstellung und Entlassung von Arbeitnehmern bis einschließlich zur Entgeltgruppe 9 des TVöD. (2) Die nach geltendem Recht auszustellenden Arbeitsverträge und sonstigen schriftlichen Erklärungen zur Regelung der Rechtsverhältnisse von Arbeitnehmern bis einschließlich zur Entgeltgruppe 9 des TVöD unterzeichnet der Amtsdirektor. 9 Ausschüsse ( 50 GO) (1) Die Gemeindevertretung bildet zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse und zur Kontrolle der Verwaltung aus ihrer Mitte folgende ständige Fachausschüsse: 1. Ausschuss für Haushalt und Finanzen 2. Ausschuss für Senioren, Jugend, Sport, Kultur und Soziales 3. Ausschuss für Wirtschaft, Landwirtschaft, Bau, Verkehr und Sicherheit Sie kann darüber hinaus zeitweilige Ausschüsse bilden. (2) Die Anzahl der Sitze der Gemeindevertreter in den ständigen und zeitweiligen Ausschüssen wird auf 4 festgelegt. Das Verfahren zur Bildung und Besetzung von Fachausschüssen regelt 50 GO. (3) Die Ausschussvorsitze werden den Fraktionen nach 50 Abs. 8 GO in der Reihenfolge der Höchstzahlen zugeteilt, die sich durch Teilung der Mitgliederzahlen der Fraktionen in der Gemeindevertretung durch 1, 2, 3 usw. ergeben. Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los, das der Vorsitzende zu ziehen hat. Die Fraktionen benennen die Ausschüsse, deren Vorsitz sie beanspruchen, in der Reihenfolge der Höchstzahlen und bestimmen die Vorsitzenden aus der Mitte der den Ausschüssen angehörenden Gemeindevertreter. Die Sätze 1 bis 3 gelten entsprechend für die Zuteilung der stellvertretenden Ausschussvorsitze. (4) Die Sitzungen der Ausschüsse, welche die Gemeindevertretung nach 50 Abs. 1 GO bildet, sind grundsätzlich öffentlich. 7Abs. 4 gilt entsprechend. 10 Sachkundige Einwohner (1) Die Gemeindevertretung kann neben Mitgliedern der Gemeindevertretung für jeden der von ihr gebildeten Ausschüsse bis maximal 5 sachkundige Einwohner berufen. Sachkundige Einwohner nach Satz 1 dürfen nicht Bedienstete der Gemeinde oder des Amtes sein. (2) Sachkundige Einwohner haben kein Stimmrecht. 11 Weitere Mitglieder für den Amtsausschuss (1) Die Gemeindevertretung wählt aus ihrer Mitte entsprechend 6 der Amtsordnung für das Land Brandenburg drei weitere Mitglieder für den Amtsausschuss des Amtes Neuhardenberg. (2) Für die weiteren gewählten Mitglieder des Amtsausschusses des Amtes Neuhardenberg wählt die Gemeindevertretung je einen Stellvertreter. (3) Jede Fraktion kann verlangen, dass die zu entsendenden weiteren Mitglieder und deren Stellvertreter nach Satz 2 auf Vorschlag der vorschlagsberechtigten Fraktion gewählt werden. In diesem Fall werden die Vorschlagsrechte auf die Fraktionen entsprechend 50 (2) und (3) Satz 1 und 2 der Gemeindeordnung verteilt. 12 Bürgermeister (1) Der Bürgermeister ist ehrenamtlich tätig. (2) In seiner Gemeinde a) unterrichtet er die Einwohner über bedeutsame Angelegenheiten ( 16 Abs. 1 GO) b) unterstützt er die Einwohner bei der Einleitung von Verwaltungsverfahren ( 22 Abs. 4 Satz 2 GO) c) führt er den Vorsitz in der Gemeindevertretung ( 41 Abs. 1 GO) d) wirkt er bei Verpflichtungsgeschäften mit ( 67 Abs. 2 GO) e) wirkt er bei Eilentscheidungen mit ( 68 Abs. 3 GO) (3) Er ist Ansprechpartner und Fürsprecher der Bürger seiner Gemeinde in Angelegenheiten des Amtes. (4) Er vertritt die Gemeinde im Amtsausschuss. ( 6 Abs. 1 der AmtsO). 13 Stellvertretender Bürgermeister (1) Die Gemeindevertretung wählt in ihrer konstituierenden Sitzung aus ihrer Mitte zwei Stellvertreter des Bürgermeisters. Die Stellvertreter werden in der Reihenfolge der Stellvertretung in je einem besonderen Wahlgang gewählt. (2) Die Stellvertretung beschränkt sich auf die Fälle der Verhinderung. (3) Sind alle bestellten Vertreter vorzeitig ausgeschieden oder im Falle der Verhinderung des ehrenamtlichen Bürgermeisters auch alle Stellvertreter verhindert, hat die Gemeindevertretung unverzüglich einen oder mehrere Stellvertreter neu oder für die Dauer der Verhinderung zusätzlich zu bestellen. Bis zu dieser Bestellung nimmt der an Lebensjahren älteste, nichtverhinderte Gemeindevertreter die Aufgaben des Stellvertreters des ehrenamtlichen Bürgermeisters wahr. 14 Rechtsstellung des Ortsbeirates und des Ortsbürgermeisters (1) In den Ortsteilen Altfriedland und Wulkow wird ein Ortsbürgermeister durch unmittelbare Wahl von den Wahlberechtigten des jeweiligen Ortsteiles gewählt.

9 Seite Die Amtszeit des direkt gewählten Ortsbürgermeisters sowie das Wahlverfahren richten sich nach den Bestimmungen des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes. (2) Im Ortsteil Quappendorf wird ein Ortsbeirat durch unmittelbare Wahl von den Wahlberechtigten des Ortsteiles gewählt. Die Wahlperiode des direkt gewählten Ortsbeirates sowie das Wahlverfahren richten sich nach den Bestimmungen des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes. (3) Der Ortsbeirat des Ortsteiles Quappendorf besteht aus 3 Mitgliedern. (4) Der Ortsbeirat wählt aus seiner Mitte für die Dauer seiner Wahlperiode den Ortsbürgermeister, der zugleich Vorsitzender des Ortsbeirates ist, und seinen Stellvertreter. 15 Ortsbeirat (1) Der Ortsbeirat des Ortsteiles Quappendorf ist vor der Beschlussfassung der Gemeindevertretung in folgenden Angelegenheiten zu hören: 1. Planung von Investitionsvorhaben in dem Ortsteil, 2. Aufstellung, Änderung und Aufhebung des Flächennutzungsplanes sowie von Satzungen nach dem Baugesetzbuch und bauordnungsrechtlichen Satzungen, soweit sie sich auf den Ortsteil beziehen, 3. Planung, Errichtung, Übernahme, wesentliche Änderungen und Aufhebung von öffentlichen Einrichtungen in dem Ortsteil, 4. Aus- und Umbau sowie Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen in dem Ortsteil, 5. Änderung der Grenzen des Ortsteiles und 6. Erstellung des Haushaltsplanes. (2) Der Ortsbeirat kann zu allen den Ortsteil betreffenden Angelegenheiten Vorschläge unterbreiten und Anträge stellen. Der Amtsdirektor legt, wenn er nicht selbst zuständig ist, die Vorschläge und Anträge der Gemeindevertretung oder dem zuständigen Ausschuss zur Beratung und Entscheidung vor. Der Ortsbeirat ist über die Entscheidung zu unterrichten. (3) Der Ortsbeirat entscheidet über folgende Angelegenheiten des Ortsteiles: 1. Reihenfolge von Unterhaltung, Instandsetzung und Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen einschließlich der Nebenanlagen, deren Bedeutung nicht über den Ortsteil hinausgeht, 2. Pflege des Ortsbildes und Pflege und Ausgestaltung von öffentlichen Park- und Grünanlagen in dem Ortsteil, 3. Unterhaltung, Nutzung und Ausstattung der öffentlichen Einrichtungen, deren Bedeutung nicht über den Ortsteil hinausgeht. (4) Auf die Mitglieder des Ortsbeirates und das Verfahren im Ortsbeirat finden die Vorschriften des 7 der Hauptsatzung entsprechende Anwendung. (5) Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzung des Ortsbeirates des Ortsteiles Quappendorf werden nach 17 Abs. 6, Buchstabe i) der Hauptsatzung öffentlich bekannt gemacht. (6) Beschlüsse nach Abs. 3 sind dem Amtsdirektor unverzüglich zur Kenntnis zu geben. Die Gemeindevertretung kann die Beschlüsse innerhalb von 8 Wochen nach ihrem Zugang beim Amtsdirektor mit der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl ihrer Mitglieder ändern oder aufheben. (7) Der Bürgermeister, der Amtsdirektor sowie Gemeindevertreter können an den Sitzungen des Ortsbeirates mit beratender Stimme teilnehmen. 16 Ortsbürgermeister (1) Der Ortsbürgermeister vertritt den Ortsteil gegenüber den Organen der Gemeinde. Er kann an den öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzungen der Gemeindevertretung und der Ausschüsse mit beratender Stimme teilnehmen, soweit Angelegenheiten des Ortsteiles berührt sind. (2) Die Ortsbürgermeister der Ortsteile Altfriedland und Wulkow sind vor der Beschlussfassung der Gemeindevertretung zu den in 54 Abs. 1 GO aufgeführten Angelegenheiten zu hören. 17 Bekanntmachungen (1) Bekanntmachungen erfolgen durch den Amtsdirektor des Amtes Neuhardenberg. (2) Die Bekanntmachung von Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Vorschriften erfolgen im Amtsblatt für das Amt Neuhardenberg inne liegend in den Amtsnachrichten - Aktuelle aus den Gemeinden Gusow-Platkow, Märkische Höhe, Neuhardenberg und deren Ortsteile Gusow, Platkow, Batzlow, Reichenberg, Ringenwalde, Neuhardenberg, Altfriedland, Quappendorf, Wulkow. Dies gilt auch für durch Rechtsvorschrift vorgeschriebene ortsübliche Bekanntmachungen. (3) Satzungen oder sonstige ortsrechtliche Vorschriften sind im vollen Wortlaut und ggf. mit dem Hinweis der aufsichtsbehördlichen Genehmigung unter Angabe der genehmigenden Behörde und des Datums bekannt zu machen. (4) Sind Pläne, Karten oder Zeichnungen Bestandteile einer Satzung, einer sonstigen ortsrechtlichen Vorschrift oder eines sonstigen Schriftstückes, so kann die öffentliche Bekanntmachung dieser Teile in der Form der Absätze 2 und 5 dadurch ersetzt werden, dass sie im Dienstgebäude des Amtes Neuhardenberg, Karl-Marx-Allee 72,, zu jedermanns Einsicht während der öffentlichen Sprechzeiten ausgelegt werden (Ersatzbekanntmachung). Die Ersatzbekanntmachung ist nur zulässig, wenn der Inhalt dieser Teile zugleich in der Satzung, in der sonstigen ortsrechtlichen Vorschrift oder in dem sonstigen Schriftstück in groben Zügen umschrieben wird. Die Ersatzbekanntmachung wird vom Amtsdirektor des Amtes Neuhardenberg angeordnet. Die Anordnung muss genaue Angaben über Ort und Dauer der Auslegung enthalten und ist zusammen mit der Satzung, der sonstigen ortsrechtlichen Vorschrift oder dem sonstigen Schriftstück zu veröffentlichen. Die Dauer der Auslegung beträgt 14 Tage, soweit gesetzlich nichts anderes festgelegt ist. Beginn und Ende der Auslegung sind aktenkundig zu machen. (5) Sonstige Bekanntmachungen der Gemeinde, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, erfolgen im Amtsblatt für das Amt Neuhardenberg. (6) Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen der Gemeindevertretung Amtliche Bekanntmachungen

10 Seite 5 und ihrer Ausschüsse werden durch Aushang in den nachstehend aufgeführten Bekanntmachungskästen der Gemeinde öffentlich bekannt gemacht: Neuhardenberg a) Neuhardenberg auf dem Parkplatz der REWE Kaufhalle Hermann-Matern-Straße 5 A b) Neuhardenberg in der Nähe der Friedrich-Engels-Straße 31 c) Neuhardenberg bei der Karl-Marx-Allee 7 d) Gemeindeteil Bärwinkel am Grundstück Bärwinkel 3 Ortsteil Altfriedland e) Ortsteil Altfriedland in der Fischerstraße 24 f) Gemeindeteil Karlsdorf gegenüber dem Grundstück Karlsdorf 18 g) Gemeindeteil Gottesgabe an der Siedlung 12 h) Gemeindeteil Neufriedland Nr. 13 Ortsteil Quappendorf i) Ortsteil Quappendorf vor der Bushaltestelle, Lindenstraße 16 Ortsteil Wulkow j) Ortsteil Wulkow beim Grundstück Hauptstraße 44 Die Schriftstücke sind 9 volle Tage vor dem Sitzungstag auszuhängen. Die Abnahme darf frühestens am Tag nach der Sitzung erfolgen. Der Tag des Anschlages ist beim Anschlag und der Tag der Abnahme bei der Abnahme auf dem ausgehängten Schriftstück durch Unterschrift des jeweiligen Bediensteten zu vermerken. Bei abgekürzter Ladungsfrist, erfolgt der Aushang am Tag nach dem die Ladung zur Post gegeben wurde. (7) Beschlüsse der Gemeindevertretung und des Ortsbeirates sowie deren wesentlicher Inhalt werden der Öffentlichkeit im Amtsblatt für das Amt Neuhardenberg inne liegend in den Amtsnachrichten unter der Rubrik Beschlüsse der Gemeindevertretung bzw. Beschlüsse des Ortsbeirates zugänglich gemacht. (8) Die Veröffentlichung anderer Mitteilungen und der Gemeinde erfolgt in den in Abs. 6 aufgeführten Bekanntmachungskästen der Gemeinde. Ende des amtlichen Teiles 18 Schriftverkehr Der Schriftverkehr des Amtes für die Gemeinden trägt den Briefkopf Amt Neuhardenberg - Der Amtsdirektor. In Repräsentationsangelegenheiten, in denen die Gemeinde nach außen hin auftritt, trägt der Schriftverkehr den Briefkopf Gemeinde Neuhardenberg - Die Gemeindevertretung. 19 In-Kraft-Treten Diese Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung vom außer Kraft. Neuhardenberg, den Dr. Brinkmann, Grit Amtsdirektorin Altfriedland im Dezember Der Verein LANGES Haus lädt am Sonntag, dem 2. Dezember die Bürger unserer Amtsgemeinden herzlich nach Altfriedland ein! Bücherfreunde können nach Herzenslust in Altfriedländer Antiquariat auf Entdeckungssuche gehen! Der Verein LANGES HAUS informiert über die Vorhaben in Jahr 2008, so wird z.b. der neue Wanderkalender fertig sein. Im Kloster-Cafe gibt s Glühwein und Schmalzstullen sowie Kaffee und Kuchen. Der Eintritt ist frei! Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Unternehmen Sie einen Spaziergang durch den Spätherbst und nutzen Sie die Möglichkeit, die ehemalige Klosterkirche und die Ruine des Klosters der Zisterzienserinnen kennen zu lernen. Um Uhr wird Frau D. Blache den 6. Altfriedländer Kunstherbst mit einem kleinen Orgelkonzert eröffnen. Künstler und Kunsthandwerker unserer Region stellen ihre Werke vor, und Sie können vielleicht schon ein Weihnachtsgeschenk oder eine Karte zum Fest erwerben. Malerei, Keramik, Textilgestaltung, Filzarbeiten u.a.m. werden zu sehen sein. Auch ein Adventsgesteck oder einen Mistelstrauch können Sie sich aussuchen. Natürlich werden auch z.b. kulinarische Köstlichkeiten aus Holunder nicht fehlen. Der Altfriedländer Kräutertee ist das Richtige für die bevorstehende Jahreszeit! Alle Skatfreunde sind ganz herzlich eingeladen zum 15. Altfriedländer Advent-Skatturnier Es beginnt am Sonntag, dem 9. Dezember 2007 um Uhr, im Altfriedländer Gasthaus Zur Wende 1. Preis 150,- Euro Einsatz 10,- Euro Amtliche Bekanntmachungen

11 Seite Veranstaltungen in den Gemeinden des Amtes Neuhardenberg 2007 Termin Bezeichnung der Veranstaltung Veranstaltungsort Veranstalter/Ansprechpartner Dezember Neuhardenberg Weihnachtsfeier für die Turnhalle Neuhardenberg Seniorenbeirat, Projektgruppe Aktivbausteine Uhr Senioren des Amtes und Arbeitsinitiative Letschin Adventfeier Bürgerhaus Wulkow Förderverein Kirche Wulkow Seniorennachmittag (Weihanchts- ehemaliger Kindergarten Altfriedland Ortsgruppe der Volkssolidarität Uhr feier / Jahresrückblick)) Mitgliederversammlung des Café am Anger Neuhardenberg Heimatverein Neuhardenberg e.v Uhr Heimatvereins Neuhardenberg Lieder zum Advent Kirche Neuhardenberg Neuhardenberger Chor e.v Uhr Gemeinde Gusow-Platkow Weihnachtskonzert Schloss Gusow Schloss Gusow Uhr auf Schloss Gusow Tel oder Weihnachtskonzert Schloss Gusow Schloss Gusow Uhr auf Schloss Gusow Tel oder Sportstunde Bürgerhaus Platkow Ortsgruppe der Uhr Volkssolidarität Platkow auch am und Rommé-Nachmittag Bürgerhaus Platkow Ortsgruppe der Uhr Volkssolidarität Platkow auch am 12./19. und Weihnachtskonzert Schloss Gusow Schloss Gusow Uhr auf Schloss Gusow Tel oder Weihnachtskonzert Schloss Gusow Schloss Gusow Uhr auf Schloss Gusow Tel oder Weihnachtskonzert Schloss Gusow Schloss Gusow Uhr auf Schloss Gusow Tel oder Weihnachtskonzert Schloss Gusow Schloss Gusow Uhr auf Schloss Gusow Tel oder Seniorenrunde-Weihnachtsfeier Bürgerhaus Platkow Ortsgruppe der Uhr Volkssolidarität Platkow Silvesterball Schloss Gusow-Festsaal Schloss Gusow Uhr auf Schloss Gusow Tel oder Gemeinde Märkische Höhe Seniorennachmittag ehemalige Schule Reichenberg Ortsgruppe der Volkssolidarität Uhr Weihnachtsfeier/ Jahresrückblick Reichenberg Seniorennachmittag Feuerwehr Ringenwalde Seniorengruppe Ringenwalde Uhr Weihnachtsfeier in Batzlow Bürgerhaus Batzlow Seniorenklub Batzlow Uhr Amtliche Bekanntmachungen

12 Seite 7 Veranstaltungen in den Gemeinden des Amtes Neuhardenberg 2008 Termin Bezeichnung der Veranstaltung Veranstaltungsort Veranstalter/Ansprechpartner Januar Neuhardenberg Traditionelle Neujahrswanderung Treffpunkt: LANGES HAUS Verein LANGES HAUS Altfriedland e.v Uhr unter dem Motto Gute Vorsätze Altfriedland Herr Effert, Tel / Vereinsball der Neuhardenberger Neuhardenberg SV Fortuna und Verein Neuhardenberg Uhr Vereine Seniorennachmittag (Wir begrüßen ehemaliger Kindergarten Altfriedland Ortsgruppe der Volkssolidarität Uhr das Neue Jahr und ehren die Geburtstagskinder des Monats Gemeinde Gusow-Platkow Rommé-Nachmittag Bürgerhaus Platkow Ortsgruppe der Uhr Volkssolidarität Platkow auch am 09./ u Sportstunde Bürgerhaus Platkow Ortsgruppe der Uhr Volkssolidarität Platkow auch am und Seniorenrunde-Neujahrsfeier Bürgerhaus Platkow Ortsgruppe der Uhr Volkssolidarität Platkow Gemeinde Märkische Höhe Seniorennachmittag Bürgerhaus Batzlow Seniorenklub Batzlow Uhr Seniorennachmittag ehemalige Schule Reichenberg Ortsgruppe der Volkssolidarität Uhr Reichenberg Seniorennachmittag Feuerwehr Ringenwalde Seniorengruppe Ringenwalde Uhr Weihnachts-Erfindungen: Adventskranz, Christkind & Co. Althergebrachtes Brauchtum gilt uns heute als etwas Ursprüngliches, Volkstümliches. Doch das stimmt nicht immer: Das Christkind zum Beispiel ist nicht aus einem Volksbrauch entstanden. Es wurde von Martin Luther als Weihnachtsfigur erfunden, um statt des Heiligen Nikolaus die Weihnachtsgeschenke zu bringen. Die Protestanten lehnten die katholische Heiligenverehrung ab. Meist stellt ein verschleiertes Mädchen in weißem Kleid das Christkind dar. Noch sehr viel jünger als das Christkind ist der Weihnachtsmann. Allerdings weiß man nicht genau, wer diesen umgemodelten Nikolaus erfunden hat. Als erster erwähnte ihn Hoffmann von Fallersleben in seinem bekannten Lied Morgen kommt der Weihnachtsmann (1835). Seitdem steht er als Gabenbringer in starker Konkurrenz zum Christkind und hat es vielerorts ersetzt. Mit dem Den Adventskranz gibt es seit 1839 Santa Claus aus den USA bekam er seit 1863 wirksame Unterstützung. Auch die heute beliebten Bräuche der Adventszeit sind relativ neu. Den Adventskranz gibt es erst seit 1839: Damals baute der Hamburger Erzieher Johann Hinrich Wichern einen Holzkranz mit 23 Kerzen, um seinen Zöglingen im Rauhen Haus das Warten auf Weihnachten zu verkürzen. Jeden Morgen wurde ein neues Licht angezündet. Erst um 1900 hatte sich der Kranz - jetzt nur noch mit vier Kerzen und aus grünen Zweigen hergestellt - in ganz Deutschland verbreitet. Eine weitere wichtige Weihnachts-Erfindung ist der Adventskalender. Die Idee stammt von einem Münchner Unternehmer. Er druckte 1903 den ersten Adventskalender mit 24 Feldern, auf die Kinder bunte Bilder kleben konnten. Erst Jahrzehnte später bekam der Kalender Türchen mit Schokolade dahinter. (Quelle: Planet -Wissen) Amtliche Bekanntmachungen

13 Seite WAS MAN NOCH SO WISSEN SOLLTE... VEREIN LANGES HAUS ALTFRIEDLAND E.V. Ortsteil Altfriedland Hauptstraße 23 a Tel.: / Öffnungszeiten bis auf weiteres auf telef. Anmeldung Angebote Altfriedländer Heimatstube, Kräutergärtchen Ausstellungen Ortsführung mit Klosterruine geführte Wanderungen kulturelle Veranstaltungen HEIMATHAUS NEUHARDENBERG Karl-Marx-Allee 97 Tel.: / Öffnungszeiten: Mo bis Do bis Uhr Fr bis Uhr Wochenende und Feiertage geschlossen Angebote: Neuhardenberger Dorfgeschichte (ehemals Quilitz, Neu-Hardenberg, Marxwalde) ALTE SCHULE NEUHARDENBERG Karl-Marx-Allee 22 Öffnungszeiten: Di bis Do bis Uhr Fr bis Uhr Wochennde u. Feiertage bis Uhr Angebote: Traditionelle Ausstellungen u. offene Werkstatt zum künstlerischen u. handwerklichen Brauchtum Ausstellung: Knöpfe und Knopfgeschichten Naturpark MärkischeSchweiz Großschutzgebiet des Landes Brandenburg Naturparkbesucherzentrum Schweizer Haus Lindenstraße Buckow Das Naturpark Besucherzentrum Schweizer Haus bleibt aus technischen Gründen vorübergehend geschlossen. Die Naturparkverwaltung ist in dieser Zeit unter der angegebenen Adresse und Telefonnummer erreichbar. Naturpark Märkische Schweiz Naturparkverwaltung Eberswalder Chaussee 3, Waldsieversdorf Herr Dr. Ott / Herr Dr. Lorenzen -108 Frau Grützmacher -114 Frau Dybek -105 FÖRDERVEREIN ZUR REKON- STRUKTION DER KIRCHE WULKOW BEI TREBNITZ E.V. Vorsitzender: Ansprech- partner: Jürgen Jander OT Wulkow Hauptstraße 09 Tel Margot Krebs OT Wulkow Hermersdorfer Straße 6 Tel DIAKONIESTATION SEELOW Feldstr Seelow Sprechzeiten Mo, Mi und Fr Uhr Di und Do Uhr Tel.: / Diensthandy FRAUENHAUS MOL Tag und Nacht 0170 / tagsüber / SCHULDNERBERATUNG Tel.: / S U C H T B E R A T U N G Tel.: / SENIORENTELEFON Tel.: / TELEFONSEELSORGE Tel.: 0800 / Tel.: 0800 / (kostenlos) BIBLIOTHEK NEUHARDENBERG Birkenweg 2 Tel.: / Bibliothek.Neuhardenberg@web.de Öffnungszeiten: Montag Uhr Dienstag Uhr Donnerstag Uhr Angebote: Ausleihe von Büchern, Zeitschriften, Videos etc. Internetnutzung: 30 min./ 0,50 EVANGELISCHES PFARRAMT NEUHARDENBERG Pfarrer Thomas Krüger Karl-Marx-Allee 26 Tel Gemeindebüro: Karl-Marx-Allee 26 a Tel.: / Neuhardenberg Information Karl- Marx-Allee 23 Telefon: ( ) Fax: info@neuhardenberg-information.de Öffnungszeiten: April-Oktober Di - Fr Uhr Sa, So, Uhr Nov.-März Mo - Fr Uhr Kinderring Neuhardenberg Haus Karl- Marx-Allee 23 Telefon: ( ) Öffnungszeiten Mo Do Uhr Freitag Uhr Samstag Uhr Sonnatg Uhr Angebot Internet u. Computerspiele, Clubcafe, Spiel und Spass u.v.m. Kinderclub Birkenweg 2 Telefon: Öffnungszeiten Mo Do Uhr Fr Uhr Angebot Kreativangebote, Spiel und Spass, Computerspiele Villa Waldfrieden Die Begegnungsstätte in Neuhardenberg Karl- Marx-Allee 23 Öffnungszeiten Mo Fr Angebot 8.30 bis Uhr Beratung für Spätaussiedler, Treffpunkt für Gespräche, Mieterberatungen, Hilfe zur Selbsthilfe Amtliche Bekanntmachungen

14 Seite 9 Amtsverwaltung Neuhardenberg Zentrale: / Fax: / Internet: Amtsdirektor/Vorzimmer Frau Brinkmann Amtsdirektor@Amt-Neuhardenberg.de Frau Kanehl Zi M.Kanehl@Amt-Neuhardenberg.de Fachbereich I (Zentrale Dienste) Frau Wagner, Leiterin Zi K.Wagner@Amt-Neuhardenberg.de Satzungsrecht/Sitzungsdienst/EDV/ Versicherungen/Öffentlichkeitsarbeit/Schule Herr Schubring Zi H.Schubring@Amt-Neuhardenberg.de Vollstreckung/Allg. Verwaltung Frau Hohensee Zi J.Hohensee@Amt-Neuhardenberg.de Personal/Kita/Allg. Verwaltung Frau Meister Zi R.Meister@Amt-Neuhardenberg.de Kämmerin/Doppik Frau Neumann Zi P.Neumann@Amt-Neuhardenberg.de Steuern/Haushaltsüberwachung Frau Gesche Zi V.Gesche@Amt-Neuhardenberg.de Kasse/Buchhaltung/Doppik Frau Dittrich Zi B.Dittrich@Amt-Neuhardenberg.de Frau Lehmann Zi M.Lehmann@Amt-Neuhardenberg.de Gebäudemanagement/Liegenschaften Frau Bittelmann Zi K.Bittelmann@Amt-Neuhardenberg.de Fachbereich II (Bürgerdienste) Herr Müller, Leiter Zi D.Mueller@Amt-Neuhardenberg.de Jugend/Sport/Soziales/Kultur/Tourismus Städtepartnerschaft/Archiv Frau Qualmann Zi E.Qualmann@Amt-Neuhardenberg.de Bauwesen/Wohnungsförderung/Grünflächen Frau Weise Zi C.Weise@Amt-Neuhardenberg.de Frau Albrecht Zi S.Albrecht@Amt-Neuhardenberg.de Allg. Ordnungsangelegenheiten/ Straßenverkehr/Brandschutz/ Umweltschutz/ruhend. Verkehr Frau Lutter Zi J.Lutter@Amt-Neuhardenberg.de Frau Salokat Zi B.Salokat@Amt-Neuhardenberg.de Einwohner- u. Gewerbewesen Frau Korbanek Zi C.Korbanek@Amt-Neuhardenberg.de Standesamt-Personenstand/Friedhof Frau Uebel Zi M.Uebel@Amt-Neuhardenberg.de Wirtschaftförderung/ Fördermittelbeschaffung/Doppik Herr Buchwaldt Zi B.Buchwaldt@Amt-Neuhardenberg.de Ehrenamtliche Bürgermeister Gemeinde Gusow-Platkow Herr Klein Gemeinde Märkische Höhe Herr Derwis Gemeinde Neuhardenberg Herr Eska Neuhardenberg@Eska-M.de

15 Seite SPRECHSTUNDE DER AMTSDIREKTORIN An jedem 1. Dienstag im Monat, von 16:00-18:00 Uhr im Amt Neuhardenberg, Zimmer 19. Außerhalb dieser Sprechstunde bitte ich um Terminabsprache im Sekretariat unter der / Dr. Grit Brinkmann Amtsdirektorin Öffentliche Sprechzeiten der Amtsverwaltung Dienstag von Uhr bis Uhr von Uhr bis Uhr Donnerstag von Uhr bis Uhr von Uhr bis Uhr Nach vorheriger Terminabsprache stehen wir Ihnen auch gern außerhalb dieser Sprechzeiten zur Verfügung. Redaktionsschluss für das nächste Amtsblatt (Januar 2008) ist der Mieterberatung in Neuhardenberg Jeden 3. Montag im Monat von bis Uhr, im Haus Birkenweg 2 (Bürgermeisterbüro) durch den Mieterverein VIADRINA. Information und Beratung über Rechte und Pflichten als Mieter und Unterschützung bei Rechtsstreitigkeiten. Mieterverein VIADRINA Frankfurt (Oder) und Umgebung e.v. Halbe Stadt 21, Frankfurt (O.) Telefon: Herausgeber Amt Neuhardenberg Der Amtsdirektor Karl-Marx-Allee 72 Tel.: /5950 Fax: / H.Schubring@Amt-Neuhardenberg.de Internet: Verantwortlich und Zentrale Dienste des Amtes Neuhardenberg, Redaktion Herr Hansjörg Schubring Frau Karola Wagner Layout Fortuna Werbung und Satz Wohnpark Rotkäppchen 1 Anzeigengestaltung Seelow Tel 03346/327 Fax: 03346/ info@fortuna-werbung.de Druck Heimatblatt Brandenburg und Verlag GmbH Anzeigenverwaltung Berlin Erscheinungsweise monatlich Auflage 3000 Stück Vertrieb kostenlos an alle Haushalte der amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Neuhardenberg Bezugsmöglichkeit Zusätzlich kann das Amtsblatt bezogen werden über das Amt Neuhardenberg, Karl-Marx-Allee 72,. Bezugsbedingungen Bezugspreis beträgt jährlich 17,40 Euro (Versandkosten). Die Lieferung erfolgt auf schriftlichen Antrag und Voreinsendung des Betrages auf das Konto des Amtes bei der Sparkasse Märkisch-Oderland (BLZ ); Verwendungszweck: Amtsblatt, der jährlich neu gestellt werden muss. Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit schriftlicher Genehmigung des Herausgebers oder der Fortuna Werbung (Geschäftsanzeigen und sonstige Gestaltungselemente). Für eingesandte Manuskripte, Bilder oder sonstige Unterlagen wird keine Gewähr übernommen. Die Amtsverwaltung Neuhardenberg übernimmt für die Beiträge im allgemeinen Informationsteil keine Gewähr.

16 Seite Das Ordnungsamt erinnert: Der Winter steht vor der Tür. Aus gegebenen Anlass erinnern wir an die Räum- und Streupflicht auf den Gehwegen bei Schnee und Eisglätte. Die Reinigungspflicht ist gemäß Satzung über die Straßenreinigung in der jeweiligen Gemeinde den Eigentümern, der an sie angrenzenden und durch sie erschlossenen Grundstücke auferlegt. Auch das notwendige Streumaterial ist durch den Reinigungspflichtigen selbst bereitzustellen. Der Winterdienst auf den kommunalen Straßen, der Bundes-, Landes- und Kreisstraßen erfolgt über Verträge mit wirtschaftlichen Unternehmen und Straßenmeistereien. Haben Sie Anfragen zum Winterdienst, wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt Neuhardenberg. (Telefon Frau Lutter oder Frau Salokat) Nach langer Vorbereitungszeit ist nun die erste Maxi CD der Swing- Go-Pop Gruppe Parents & Friends erschienen. Produziert von Nytingale Music in Schwetzingen/Rheinland-Pfalz und Frankfurt/Oder ist eine CD entstanden, die neben dem Oderlandlied insgesamt vier Titel enthält, die Jung und Alt gleichermaßen ansprechen. Nach der Vorstellung im Rahmen eines Konzertes in der Dampfbäckerei in Seelow gab es lang anhaltenden stehenden Applaus und viele Zuhörer konnten ihr Gänsehautgefühl nicht verbergen. Die CD ist eine gelungene Mischung aus gefühlsbetonten und rhythmischen Liedern und trägt dem Anliegen der Gruppe, ein Mischung aus Swing, Gospel und Pop Liedern zu machen, voll Rechnung. Das Oderlandlied als Hommage an die Heimat ist mehr als ein Heimatlied. Es erzählt von Freundschaft und Verbundenheit, von einem bißchen Frieden in unserer Zeit und dürfte weit über unsere Landesgrenzen die Menschen ansprechen. Schon kurz nach dem Erscheinen war die Hälfte der Auflage bereits verkauft. Die CD ist erhältlich u.a. bei: Amtsverwaltung Seelow, Total Tankstelle Milster Seelow, Tourist Inforamtion Seelow oder im Internet unter Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Gusow-Platkow und des Amtes Neuhardenberg, Werte Mitglieder der Gemeindevertretung und Mitarbeiter der Amtsverwaltung, Liebe Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Gusow-Platkow und der Feuerwehren des Amtes Neuhardenberg, in Kürze neigt sich wieder ein Jahr dem Ende entgegen. Das Jahr 2007 war für die Feuerwehr Gusow-Platkow ein ganz besonderes. Mit viel Fleiß und Engagement und durch die Mithilfe vieler Bürgerinnen und Bürger, Institutionen, Vereine und Sponsoren haben wir unsere 100 Jahrfeier zu einem unvergesslichen Höhepunkt in der Geschichte unserer Feuerwehr und auch der Gemeinde Gusow-Platkow werden lassen. Dafür möchte ich mich im Namen aller Kameraden noch einmal recht herzlich bei allen Mitwirkenden bedanken. Aber nicht nur Feste feiern stand im Laufe des Jahres auf dem Plan unserer Feuerwehr. Viele Ausbildungsstunden und Lehrgänge aber auch leider wieder einige Brand- und Hilfeleistungseinsätze wurden von den Kameradinnen und Kameraden absolviert. Für die geleistete Arbeit, der Einsatzbereitschaft und den gezeigten Erfolgen möchte ich mich bei jedem einzelnen Kameraden bedanken. Besonderer Dank gilt auch wieder den Ausbildern unserer Jugendfeuerwehr. Die Kameraden Michael Wendland, Steven Schindler und Tobias Schüler haben auch in diesem Jahr viele zusätzliche Stunden Jugendarbeit geleistet. Die erreichten Erfolge mit den Jüngsten unserer Feuerwehr geben Ihnen den verdienten Lohn ihrer Arbeit. Nicht zu vergessen ist dabei der positive Nebeneffekt. Sie bieten der Jugend eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung und die Feuerwehr Gusow-Platkow braucht sich in naher Zukunft keine Sorgen machen um geeignete Kräfte für die Einsatzabteilung zu finden. Dafür kann man Ihnen nicht genug danken. Aber auch den Jugendlichen danke ich für ihren Fleiß und ihren Ehrgeiz, den sie jedes Mal aufs Neue an den Tag bringen. Für die weiteren zukünftigen Wettkämpfe wünsche ich ihnen dafür viel Glück und Erfolg. Ich möchte hiermit auch die Gelegenheit nutzen, mich im Namen der Kameraden bei der Amtsverwaltung des Amtes Neuhardenberg für deren Zusammenarbeit zu bedanken. Besonderer Dank gilt in diesem Zusammenhang den Mitarbeitern Frau Neumann, Herrn Müller und Frau Lutter. Sie haben uns nicht nur bei der Bewältigung von Formularen und im Umgang mit den Spendengeldern anlässlich unserer 100-Jahrfeier geholfen. Sondern unterstützten uns auch beim Umbau unseres Gerätehauses durch finanzielle Zuwendungen und bei der Beschaffung eines neuen Löschgruppenfahrzeuges. Mit dem Umbau haben wir nun auch den Grundstein für das neue Feuerwehrfahrzeug im Jahr 2008 gelegt und so die Möglichkeit geschaffen es in unserer Fahrzeughalle unterzustellen. Somit wirft das Jahr 2008 seine Schatten bereits weit voraus. Wir laden hiermit schon recht herzlich zu einem Tag der offenen Tür in unser Gerätehaus in den OT Gusow ein, sobald wir unser neues Fahrzeug in Empfang nehmen konnten. Dort kann sich dann jeder von den Umbauten ein Bild machen und einen Blick auf die neue Technik werfen. Bis dahin wünschen wir allen Bürgerinnen und Bürgern, allen Feuerwehrkameraden, Vereinen, Mitgliedern der Gemeindevertretung, Mitarbeitern der Amtsverwaltung sowie all unseren Sponsoren ein ruhiges und besinnliches Weihnachtsfest im Kreise Ihrer Familien sowie ein gesundes und erfolgreiches Jahr Redaktionsschluss für das nächste Amtsblatt (Januar 2008) ist der Im Namen aller Kameraden der FFw Gusow-Platkow Tino Krebs -Ortswehrführer FFw Gusow-Platkow-

17 Seite 7 Erste Messe 55plus: Lebensfreude! erfolgreich in Strausberg Sorglos & aktiv leben So lautete das Motto der Messe 55plus Lebensfreude! für die Generation 55plus zu den Themen Freizeit, Gesundheit, Finanzen und mehr. Die Lebensgestaltung im Alter kann sehr verschieden aussehen: Träume verwirklichen, Reisen unternehmen, das Leben genießen, studieren, sich aktiv ehrenamtlich in Vereinen engagieren die Möglichkeiten sind vielfältig. Über 30 Aussteller tummelten sich am 13. Oktober zwischen 10:00 und 18:00 Uhr im Strausberger Klub am See. Darunter präsentierten sich z. B. die Verbundpartner der Sparkasse Märkisch-Oderland (Deka-Bank, LBS, Feuersozietät), die Deutsche Angestelltenkrankenkasse (DAK) und die Kultur GmbH Märkisch-Oderland. Programmhits waren sechs Fachvorträge, z. B. zu den Themen Erben & Vererben und Vorsorgevollmacht sowie Workshops, in denen Besuchern die Elemente der Rücken-schule näher gebracht wurden. Ein ganz besonderes Highlight war die Familienfoto-Aktion, bei der sich Kunden in weihnachtlicher Dekoration fotografieren lassen konnten. Die Motive werden für die diesjährige Weihnachtsaktion der Sparkasse Märkisch-Oderland verwendet. Die Teilnehmer der Aktion haben die Chance, ihr Foto in Anzeigen, Plakaten und einer Weihnachtskarte der Sparkasse wieder zu finden. Die Idee für die Messe entstand im Rahmen der Entwicklung eines Veranstaltungskonzeptes für das Serviceangebot 55plus der Sparkasse Märkisch-Oderland. Das Servicepaket 55plus umfasst das Finanzkonzept 55plus ein allumfassendes Beratungs- und Betreuungskonzept, Veranstaltungen, wie z. B. eine OnlineTour 55plus und den Club 55plus, inkl. Clubjournal und einer Rabattkarte bei einheimischen Partnerfirmen. Für weitere oder Fragen: Tilo Braun-Wangrin Öffentlichkeitsarbeit Sparkasse Märkisch-Oderland Große Straße 2-3, Strausberg Telefon Telefax tilo.braun-wangrin@sparkasse-mol.de Erfolgreicher Abschluss der Truppführerausbildung im Amtsbereich Neuhardenberg Mit einem weinenendem und einem lachenden Auge wurden 18 Kameradinnen und Kameraden mit gutem Gewissen am als Truppführer aus der Kreisausbildung verabschiedet. Die Ausbildung wurde in 35 Stunden an den Wochenenden vom bis in der Freiwilligen Feuerwehr Neuhardenberg durchgeführt Die Teilnehmer waren aus dem Amtsbereich Neuhardenberg sowie Seelow Land. Die Ausbildung umfasste ähnliche Themen wie die der Grundausbildung Truppmann Teil A und B, jedoch wurde hier mehr auf die Taktik und die Vertiefung der Kenntnisse vorheriger Ausbildungen eingegangen. Somit wurden die Teilnehmer befähigt, einen eigenen Trupp mit bis zu drei Feuerwehrmitgliedern im Einsatz eigenverantwortlich zu führen. Zu den Ausbildungsthemen gehörten unter anderem die allgemeinen Rechtsgrundlagen im Feuerwehrdienst, das Erkennen der Gefahren an der Einsatzstelle, Fahrzeug und Gerätekunde, Arbeiten der technischen Hilfeleistung und der Themenkomplex Brennen und Löschen. Das erworbene Wissen wurde am Sonntag dann schriftlich als auch praxisnah von jedem Teilnehmer abverlangt. So mussten bei der praktischen Prüfung die Teilnehmer in einer praktischen Übung eine technische Hilfe als auch einen Löscheinsatz in der Gruppe durchführen. Die Teilnehmer wurden dann durch die Prüfer: Moris Konstantin, Sven Wienke, und Stefan Schulz, in gemeinsamer Absprache mit dem Lehrgangsleiter Frank Zohles, bewertet.

18 Seite Kunstspeicher Friedersdorf An der B 167 Freundeskreis Friedersdorf e.v. Kunstspeicher an der B 167 Frankfurter Straße 39, Friedersdorf Tel.:03346/ FAX 03346/ November 2007 Tel.: Wirtshaus: info@kunstspeicher-friedersdorf.de Öffnungszeiten ganzjährig: Speicher und Laden Mi So Uhr Wirtshaus im Speicher ab 12 (bis Uhr warme Küche)

19 Seite 9

20 Der Weihnachtsmann und seine Geschichte In der ganzen Welt kennen ihn die Menschen als Father Christmas, Sint Nikoloses, Père Noël, Sinterklaas, Nikolaus oder Santa Claus. Aber gleich, wie er genannt wird, über eins sind sich alle Kinder einig: Er ist pausbäckig, trägt einen roten Mantel, hat einen weißen, langen Bart und rosige Wangen. Werte Bürgerinnen und Bürger, bitte beachten: Die Amtsdirektorensprechstunde am fällt aus. Mit freundlichen Grüßen Dr. Grit Brinkmann -Amtsdirektorin- Dieses Aussehen hatte der Weihnachtsmann aber nicht immer. Ursprünglich gab es eine Vielzahl unterschiedlicher Entwürfe und kein allgemein vertrautes Aussehen trägt der Weihnachtsmann in dem Buch Knickerbockers Geschichten aus New York des Schriftstellers Washington Irving einen tiefen Hut mit breiter Krempe, eine riesige flämische Kniehose und lange Pfeife : In dem berühmten Gedicht A Visit From St. Nicholas von Clement Moore aus dem Jahr 1822 wird der Nikolaus als pausbäckiger, pummeliger, alter Kobold beschrieben. Viele Zeichnungen wurden nach diesem Gedicht angefertigt. Erst in den zwanziger Jahren schließlich begann der heute übliche rotweiße Weihnachtsmanndress über die anderen Farben zu dominieren. Am 27. November 1927 schrieb die New York Times: Ein standardisierter Santa Claus erscheint den New Yorker Kindern. Größe, Gewicht, Statur sind ebenso vereinheitlicht wie das rote Gewand, die Mütze und der weiße Bart. Erst 1931 beauftragte die The Coca-Cola Company den schwedischamerikanischen Zeichner Haddon Sundblom, den Santa Claus für eine Werbekampagne zu zeichnen. Sundblom schuf einen sympathischen Weihnachtsmann zum Anfassen. Seine Vorlage: das Gesicht eines pensionierten Coca-Cola Fahrverkäufers. Der erste moderne Weihnachtsmann erschien in einer Zeitschriftenanzeige der Saturday Evening Post. In den folgenden 35 Jahren entwicklte Sundblom immer neue Szenarien für Coca-Cola und Santa Claus. Jedes Jahr - bis schuf Sundblom mindestens einen fröhlichen Santa Claus für die Weihnachtswerbung von Coca-Cola. Später nahm der Zeichner sein eigenes Gesicht als Vorlage und mixte ein Anlitz, das sich schnell um den ganzen Globus verbreitete: Heute ist diese Figur der Inbegriff vom Weihnachtsmann und in der ganzen Welt vertraut: Der großväterliche Weihnachtsmann mit Pausbacken, stattlichem Rauschebart und einem roten Mantel mit weißem Pelzbesatz. Herausgeber Amt Neuhardenberg Der Amtsdirektor Karl-Marx-Allee 72 Tel.: /5950 Fax: / H.Schubring@Amt-Neuhardenberg.de Internet: Verantwortlich und Zentrale Dienste des Amtes Neuhardenberg, Redaktion Herr Hansjörg Schubring Frau Karola Wagner Layout Fortuna Werbung und Satz Wohnpark Rotkäppchen 1 Anzeigengestaltung Seelow Tel 03346/327 Fax: 03346/ info@fortuna-werbung.de Druck Heimatblatt Brandenburg und Verlag GmbH Anzeigenverwaltung Berlin Erscheinungsweise monatlich Auflage 3000 Stück Vertrieb kostenlos an alle Haushalte der amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Neuhardenberg Bezugsmöglichkeit Zusätzlich kann das Amtsblatt bezogen werden über das Amt Neuhardenberg, Karl-Marx-Allee 72,. Bezugsbedingungen Bezugspreis beträgt jährlich 17,40 Euro (Versandkosten). Die Lieferung erfolgt auf schriftlichen Antrag und Voreinsendung des Betrages auf das Konto des Amtes bei der Sparkasse Märkisch-Oderland (BLZ ); Verwendungszweck: Amtsblatt, der jährlich neu gestellt werden muss. Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit schriftlicher Genehmigung des Herausgebers oder der Fortuna Werbung (Geschäftsanzeigen und sonstige Gestaltungselemente). Für eingesandte Manuskripte, Bilder oder sonstige Unterlagen wird keine Gewähr übernommen. Die Amtsverwaltung Neuhardenberg übernimmt für die Beiträge im allgemeinen Informationsteil keine Gewähr.

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