Entwicklung IKS in der Schweiz
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- Alma Schmitt
- vor 8 Jahren
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1 Entwicklung IKS in der Schweiz
2 Entwicklung IKS in der Schweiz Einleitung Inhalt der Gesetzesvorlage Parlamentsbeschluss Anforderungen Revisionspflicht Prüfumfang der ordentlichen Revisionspflicht Kontroll-Framework COSO 2
3 Einleitung Das Ziel der Neuregelung strebt eine Gewährleistung einer einwandfreien Wirtschaftsprüfung an. Die Glaubwürdigkeit der Aussagen der Revisionsstelle soll dadurch gestärkt werden. Durch die Neuregelung wird eine internationale Koordination der Wirtschaftsprüfungsaufsicht angestrebt, da neu eine Aufsichtsbehörde für die Wirtschaftprüfungsfirmen geschaffen wird. Durch die Neuregelung werden die gesetzlichen Revisionsbestimmungen Rechtsform-neutral. Für KMU s, abhängig von Bilanzsumme, Umsatz und Vollzeitstellen, wird eine Erleichterung der Revisionspflicht angestrebt. 3
4 Inhalt der Gesetzesvorlage Betroffen sind zwei Gesetze: das Obligationenrecht betreffend der Revisionspflichten, die Neuordnung des Gesellschaftsrechts bezüglich Internem Kontrollsystem und Risikobeurteilung sowie neu das Revisionsaufsichtsgesetz. Gesetzesvorlage: Bundesgesetz über die Zulassung und Beaufsichtigung der Revisorinnen und Revisoren (Revisionsaufsichtsgesetz, RAG) 4
5 Parlamentsbeschluss Geschäft des Bundesrates.OR. Revision (GmbH sowie Revisionsrecht) Zusammenfassung der Beratungen Von beiden Räten behandelt: Botschaft vom 19. Dezember 2001 zur Revision des Obligationenrechts (GmbH-Recht sowie Anpassungen im Aktien-, Genossenschafts-, Handelsregister- und Firmenrecht) (BBI ). Zusatzbotschaft vom 23. Juni 2004 zur Änderung des Obligationenrechts (Revisionspflicht im Gesellschaftsrecht) sowie zum Bundesgesetz über die Zulassung und Beaufsichtigung der Revisorinnen und Revisoren (BBl ) Vorlage 2 Bundesgesetz über die Zulassung und Beaufsichtigung der Revisorinnen und Revisoren (Revisionsaufsichtsgesetz, RAG) Chronologie: NR Beschluss abweichend vom Entwurf des Bundesrates SR Abweichend NR Abweichend SR Zustimmung NR Zustimmung NR Das Bundesgesetz wird in der Schlussabstimmung angenommen SR Das Bundesgesetz wird in der Schlussabstimmung angenommen. Bundesblatt ; Ablauf der Referendumsfrist: 6. April 2006 Auszug aus: 5
6 Anforderungen Revisionspflicht (1) Gesellschaftsform Grössenkriterien Ziel Revisionsform Anforderung an Revisionsstelle Publikums- Gesellschaften Börsenkotiert Anleiheobligationen ausstehend Schutz der Investoren Ordentlich Staatlich kontrollierte Revisionsfirmen Wirtschaftlich bedeutendes 10 Mio. Bilanz 20 Mio. Umsatz Schutz des öffentlichen Interesses Ordentlich Zugelassene Revisionsexperten Unternehmen 50 MA (Vollz.) 2 von 3 Kriterien über 2 Jahre KMU Schutz der Minderheitsaktionäre und Gläubiger Eingeschränkt Zugelassener Revisor Kleinstunternehmen* < 10 MA Schutz der Minderheitsaktionäre und Gläubiger Freiwillig Laien revisor * Machen 88% der Unternehmen aus 6
7 Anforderungen Revisionspflicht (2) Opting-up: 10% der Aktionäre / Gesellschafter können eine ordentliche Revision verlangen. Opting-out: Verzicht auf eingeschränkte Revision bei: - Zustimmung sämtlicher Aktionäre / Gesellschafter bei nicht mehr als 10 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt - Wegfall des gesetzlichen Prüfauftrages 7
8 Prüfumfang der ordentlichen Revision (1) Botschaft des Bundesrates: Die Jahresrechnung / Konzernrechnung muss dem Gesetz, Statuten und allfälligem Regelwerk entsprechen Gewinnverteilung entspricht dem Gesetz und Statuten Die Prüfung umfasst die Existenz des Internen Kontrollsystems Die Revisionsstelle berücksichtigt bei der Prüfung das Interne Kontrollsystem ( wie gehabt ) Nicht geprüft wird, ob eine Risikobeurteilung vorgenommen wird (im Pflichtenheft des VR ist jedoch enthalten, im Jahresbericht eine Aussage über die Risikolandschaft des Unternehmens zu machen) 8
9 Prüfumfang der ordentlichen Revision (2) Botschaft des Bundesrates: Die Pflicht des VR zur Schaffung interner Kontrollmechanismen ergibt sich aus der Verantwortung, das Rechnungswesen der Gesellschaft so auszugestalten, dass die Grundsätze der ordnungsmässigen Buchführung und Rechnungslegung eingehalten werden. Die Revisionsstelle prüft, ob der VR Massnahmen zur Sicherung einer ordnungsmässigen Buchführung und Rechnungslegung getroffen hat und ob die Massnahmen eingehalten werden. Stellt die Revisionsstelle fest, dass das Interne Kontrollsystem Mängel aufweist, so kompensiert sie letzteres durch eigene Prüfhandlungen. Der Gesetzgeber will, dass Unternehmen die Prozesse für die Finanzberichterstattung bewusster steuern, um eine höhere Sicherheit für die Jahresrechnung zu erlangen. Zur Zeit ist ein Ausschuss der schweizerischen Treuhandkammer beauftragt, die Anforderungen zu interpretieren und Prüfvorgehensweisen festzulegen. 9
10 Kontroll-Framework COSO Der Ausschuss der Schweizerischen Treuhandkammer strebt eine Anlehnung an ein Kontrollframework an. Aussagen seitens Ausschussmitglieder: COSO Modell ist für die grösseren Unternehmen sinnvoll Mittelgrosse Gesellschaften: Rahmen des Modells übernehmen Anforderungen and die Dokumentation und die Prüfung in Relation zur Grösse des Unternehmens. Minimaldokumentation muss vorhanden sein oder erstellt werden. Konzentration auf die Prozesse, welche einen wesentlichen Einfluss auf die Jahresrechnung haben. Prozesse werden überschaubar end to end, Kontrollen oder Schwächen werden transparent, Fehleranfälligkeit der Jahresrechnung wird reduziert, Prozesseffektivität wird erhöht. 10
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