Von der Weiterbildung zur Hochschule
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- Luisa Hartmann
- vor 8 Jahren
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1 Von der Weiterbildung zur Hochschule Neuregelung der Hochschulzugangsberechtigung für Beruflich Qualifizierte und Anrechnung in der Weiterbildung erworbener Kompetenzen auf ein Studium am Zusammenfassung der Ergebnisse Arbeitsgruppe 1 1. Berichte Vera Wanetschka, Fachschule für Logopädie (wisoak): Förderung der Durchlässigkeit - Erstellen eines Modulhandbuchs An der Fachschule für Logopädie wurde in einem mehrjährigen Verfahren ein Modulhandbuch erstellt. Ausgangspunkt waren persönliche Kontakte zur Fachhochschule Emden, die zur Erstellung des Modulhandbuchs genutzt wurden. Beteiligt am Verfahren waren alle Dozenten, die in diesem Lehrgang unterrichteten. In ihren Vortrag stellte Frau Wanetschka die Rahmenbedingungen für diesen Prozess vor und erläuterte den Nutzen, den das Modulhandbuch insgesamt gebracht hat. Ihr Fazit: Die Erstellung eines Modulhandbuchs bedeutet einen sehr hoher Zeit- und Kraftaufwand und ist deshalb nur dann leistbar, wenn alle Beteiligten mit der Umstellung einverstanden sind und sich aktiv an diesem Prozess beteiligen. Der Nutzen: Die Kooperation innerhalb der Fachschule wurde verbessert, vieles wurde überdacht und neue Strukturen wurden gefunden. Es stellt sich die Frage, ob dieser Weg auch für andere Fachschulen gangbar und vor allem notwendig ist. Angesichts des hohen Aufwandes, den eine Modularisierung mit sich bringt, wurde festgestellt, dass dies nicht die einzige Möglichkeit ist, Weiterbildung und Hochschulbildung vergleichbar zu machen und die Anrechnung beruflich erworbener Kompetenzen vorzubereiten. Als wichtigste Aufgabe für die Aus- und Weiterbildung wurde angesehen, die Curricula so umzustellen, dass nicht die zu vermittelnden Lehrinhalte (Input), sondern die Lernergebnisse (Output) im Vordergrund stehen, also die Kompetenzen beschrieben werden, über die die Absolventen am Ende verfügen sollen. Dabei ist es nicht entscheidend, ob die Beschreibung der Lernergebnisse im Rahmen von Lernfeldern (Berufsfach-/Fachschulen) oder von Weiterbildungslehrgängen erfolgt. (Einzelheiten s. Präsentation) Heinz-Henry Wittenberg, Senatorin für Bildung und Wissenschaft: Pauschale Anrechnung der Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern an Fachschulen und Fachakademien auf Studiengänge an Hochschulen Für einen großen Beruf wie den der Erzieher/in sind die aufwändigen Bemühungen zur Modularisierung eines Fachschulbildungsganges durch einen einzelnen Träger und die Anrechnung auf einen speziellen Studiengang wenig sinnvoll. Einer flächendeckenden pauschalen Anrechnung steht zurzeit aber entgegen, dass die Fachschulausbildung e- benso wie die Hochschulzugangsberechtigung in den Bundesländern nicht einheitlich geregelt ist, so dass eine länderübergreifende pauschale Anrechnung unter diesen Umständen kaum realisiert werden kann. Deshalb gibt es auf KMK/JKMF- Ebene Bemühungen um einen gemeinsamen Orientierungsrahmen zur vertikalen Durchlässigkeit, der ein Qualifikationsprofil vorgeben und die Anrechenbarkeit auf einschlägige Studiengänge regeln soll. (Einzelheiten s. Präsentation) 1
2 2. Zusammenarbeit mit Hochschulen mit dem Ziel der Anrechnung Erwartungen an die Hochschulen Grundsätzliche Erwartungen - Interesse und Offenheit entwickeln - Transparenz herstellen - Feste Ansprechpartner benennen - verbindliche Verfahren vereinbaren - Verhandlungen auf Augenhöhe führen Damit mehr beruflich Qualifizierte erfolgreich den Übergang meistern, müssen noch einige Rahmenbedingungen geschaffen werden. Da ab 2015 die Zahl der Abiturienten deutlich zurück geht, wird erwartet, dass der Prozess der Verbesserung der Durchlässigkeit jetzt in Gang gebracht wird und nicht erst dann, wenn die Zahlen tatsächlich rückläufig sind. Es wird nicht erwartet, dass die Hochschulen bestehende Studiengänge an die Bedürfnisse von beruflich Qualifizierten anpassen. Bei neuen Studiengängen sollte dies aber geschehen, wobei bei den Weiterbildungsträgern die Bereitschaft vorhanden sein muss, eigene Strukturen zu überdenken und zu verändern. Eine gewisse Hoffnung ruht auf der Ausschreibung des Wettbewerbs Offene Hochschule, weil sich mit einer solchen Unterstützung die Entwicklung entsprechender Studiengänge leichter realisieren lässt. Eigene Beiträge Eigene Beiträge können darin bestehen, die Curricula zu verändern, z.b. durch das Erstellen von Modulhandbüchern oder durch eine andere Form der Beschreibung von Lernergebnissen. Offen ist, welche Rahmenbedingungen in den Institutionen vorhanden sein müssen, damit Arbeitsprozesse in Gang gebracht und Lernergebnisse formuliert werden können. Wichtig wäre auch, sich mit den Hochschulen auf eine gemeinsame Sprache zu verständigen und für Transparenz in der eigenen Einrichtung zu sorgen. Unterstützung Unterstützung ist auf jeden Fall gefragt. Wichtig wäre z.b. Beratung - Teamberatung oder Prozessberatung. Die Frage, wer das übernehmen könnte, richtet sich an verschiedene institutionelle Ebenen, also Landesbehörden, Bundesbehörden oder auch an das HIS. Weitere Diskussionspunkte Es gab eine interessante Diskussion darüber, ob die neue Hochschulzugangsberechtigung für beruflich Qualifizierte gleichzusetzen ist mit Hochschulreife, die durch einen allgemeinbildenden schulischen Abschluss (Abitur, Fachhochschulreife) zuerkannt wird. Es geht hier um die Frage, ob die berufliche Aus- und Weiterbildung in gleicher Weise auf ein Studium im Sinne von Studierfähigkeit vorbereitet. Nach Ansicht der anwesenden Experten ist dies nicht der Fall, und auch die Teilnehmer/innen stimmten zu, dass es in der Regel zusätzlicher Maßnahmen bedarf, um beruflich Qualifizierte auf ein Studium vorzubereiten. Die Weiterbildungsträger könnten den Hochschulen das Angebot machen, Studienabbrecher aus Studiengängen mit einer hohen Abbrecherquote in bestimmte Lehrgänge aufzunehmen und ihnen dadurch eine berufliche Perspektive zu eröffnen. Denkbar wäre, zusammen mit den Hochschulen Curricula für diese Lehrgänge zu entwickeln, die an die Kompetenzen der ehemaligen Studierenden anknüpfen. Ein solches Angebot wäre auch eine gute Möglichkeit mit den Hochschulen ins Gespräch zu kommen. 2
3 Es wäre wichtig, herauszufinden, welche Studiengänge an welchen Hochschulen inhaltlich an bestimmte Berufe anknüpfen. Gefragt wären an erster Stelle Studiengänge an den Bremer Hochschulen. Da deren Möglichkeiten aber begrenzt sind, macht es auch Sinn, in der Region oder bundesweit entsprechende Studiengänge ausfindig zu machen. Mit diesen Hochschulen zu kooperieren ist aber nicht immer einfach, wie Erfahrung in Niedersachsen zeigen. Hier werden begrenzte Studienplätze bei Anschlussstudiengängen z.b. für Gesundheitsfachberufe erst einmal an Absolventen von Fachschulen des eigenen Bundeslandes vergeben. Arbeitsgruppe 2 1. Berichte Helga Fleischer, Fachschule für Wirtschaft (wisoak): Von der Fachschule für Wirtschaft zur Fachhochschule Bremen Frau Fleischer stellt für die Wisoak den Lehrgang Staatlich geprüfter Betriebswirt vor, den es entweder 4-semestrig in Vollzeit oder 6-semestrig berufsbegleitend gibt. Die Leistungen werden mit pauschal 120 CP auf den international anerkannten Bachelor Betriebswirtschaftslehre BA an der Fachhochschule Bremen anerkannt (entspricht 4 Semester). Im Rahmen der Kooperation wurde ein Modulhandbuch entwickelt. Kern der Beschreibung von Modulen ist die Formulierung von Lernergebnissen. Hier wird viel Arbeit geleistet. Die Kooperationsvereinbarung läuft für zwei Jahre und muss 2011 neu ausgehandelt werden. Verhandlungen stehen bezüglich der Verlängerung der Vereinbarungen an und auch hinsichtlich der Zahl der Zulassung von Studienanfängern aus der Fachschule gibt es Verhandlungsbedarf. Insgesamt ist der Prozess zäh, nach wie vor sprechen Hochschule und Weiterbildung nicht immer die gleiche Sprache, aber es gibt auch viele Erfolge. Das gesamte Curriculum der Wisoak hat sich geändert, ist transparenter und modularer geworden. Fortbildung findet auf Hochschulniveau statt, die Teilnehmenden sind bereit, an der eigenen Studierfähigkeit zu arbeiten und man hat eine erhöhte Nachfrage und höhere Teilnehmerzahlen. (Einzelheiten s. Präsentation) Rolf Behrens, Bildungszentrum der Wirtschaft im Unterwesergebiet: Berufsbegleitendes Studium für Fachwirte/ -kaufleute zum Erwerb des Bachelor- Abschlusses Das BWU hat bereits Erfahrungen in der Kooperation mit Hochschulen über einen dualen Studiengang. In Planung ist ein neuer berufsbegleitender Studiengang Bachelor of Arts in Business Administration. Kooperationspartner ist die private Fachhochschule für Wirtschaft und Technik Vechta/Diepholz/Oldenburg. Ziel ist die Anrechnung von Leistungen verschiedener Lehrgänge des BWU auf der Grundlage von Äquivalenzverfahren. Hierzu sind erste Schritte unternommen worden, eine detaillierte Ausgestaltung steht noch aus. Stolpersteine werden insbesondere in der Studierfähigkeit gesehen und in den Voraussetzungen, die für ein Studium insbesondere in Mathe und Englisch mitgebracht werden müssen. Ohne Studiengebühren lässt sich der Studiengang zudem kaum durchführen. Außerdem gibt es Kapazitätsengpässe bei der weiteren Entwicklung und Umsetzung des Angebotes. Indes ist das Interesse der potentiellen Teilnehmenden groß und das Angebot berufsbegleitend in Teilzeit möglich also machbar. (Einzelheiten s. Präsentation) 2. Zusammenarbeit mit Hochschulen zwecks Anrechnung 3
4 Erwartungen/ Wünsche an die Hochschulen Erwartungen - Grundsätzliche Bereitschaft, Berufstätige in die Hochschulen aufzunehmen, was bisher noch nicht vorausgesetzt werden kann - Diskussionen und Verhandlungen auf Augenhöhe führen - Berufliche Kompetenzen als gleichwertig anerkennen - Auf Erfahrungen mit Durchlässigkeit und Anrechnung aus den siebziger Jahren zurückgreifen - Verbesserung der Durchlässigkeit für die Gruppe 2 des KMK-Beschlusses (Ausbildung + Berufspraxis), weil hier offensichtlich noch Handlungsbedarf besteht - Methodisch-didaktische Anpassung der Inhalte von Studiengängen auf die Zielgruppe der beruflich Qualifizierten - Beruflich qualifizierte Studienbewerber auf ein Studium vorbereiten Wünsche - Beteiligung der Hochschullehrer/innen an Prüfungsausschüssen, um ein besseres Gespür für die Anforderungen in der Weiterbildung zu bekommen - Umdenken an den Hochschulen: Beruflich qualifizierte Studierende bedeuten keinen Verlust von Excellenz, sondern sind ein Gewinn - Curriculare Integration der IHK- Fortbildungen in die Hochschule, um Doppelabschlüsse zu ermöglichen Eigene Beiträge Eigene Beiträge wären - die Modularisierung von Lehrgängen mit der Beschreibung von Lernergebnissen - mehr eigene Flexibilität - das Interesse der Lehrgangteilnehmer/innen für ein Studium zu wecken - eine teilnehmerzentrierte Bildungsberatung anbieten, die sich auf die Lernbiografien der Absolventen einstellt und deren Interessen und Wünsche berücksichtigt - Bildungscontrolling Erfolgsbeschreibung und Evaluation - Tragen des finanziellen Risikos, das durch die verschiedenen Vorleistungen entsteht - wechselseitige Anrechnung, also auch die Anrechnung von Studienleistungen von Studienabbrechern auf eine Weiterbildung Prozessinitiative Kontakt zu einer Hochschulen aufzunehmen, die über ein passendes Anschlussangebot verfügt. Vorab ist es wichtig die eigenen Ziele zu klären. Wenn es zu einem Anrechnungsverfahren kommt, sind Begrifflichkeiten zu klären und eine gemeinsame Sprache zu finden. Kernpunkt des Verfahrens ist der Vergleich von Lernergebnissen. Unterstützung Notwendig sind - trägerunabhängige Bildungsberatung - Propädeutika oder studienvorbereitende Angebote um die Studierfähigkeit zu verbessern An das Land wird die Forderung gestellt eine Transferstelle einzurichten, die - Transparenz des Verfahrens und des Austausches gewährleistet - Informationen zum aktuellen Stand zur Verfügung stellt - den Entwicklungsprozess am Laufen hält - die Weiterbildungsträger unterstützt 4
5 Weitere Diskussionspunkte Gewünscht werden eigene Studiengänge für beruflich Qualifizierte, die gleichwertig mit den normalen Studiengängen sind (kein Studium 2.ter Klasse). Entsprechend müssen diese Abschlüsse den normalen Abschlüssen gleichgestellt sein. Die Wirtschaft sollte den Prozess unterstützen, z.b. durch die Einrichtung einer Stiftungsprofessur Finanzierung dieser Studiengänge: Hier sollte das Land noch einmal das Verbot von Studiengebühren überdenken, weil man davon ausgehen kann, dass viele beruflich Qualifizierte bereit sind, für ein Studium einen finanziellen Beitrag zu leisten. Ansprechpartnerinnen: Dr. Heike Niemann Tel.: 0421/ Gisela Knigge Tel.: 0421/
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