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1 Telefon: Stadtkämmerei Telefax: HA I/4 Steuern Auswirkungen der Ökosteuer auf den städtischen Haushalt Antrag Nr. 555 der Stadtratsfraktion der CSU vom Anlage Beschluss des Finanzausschusses vom (SB) Öffentliche Sitzung Inhaltsverzeichnis I. Vortrag des Referenten Seite 1 Energiebesteuerung durch die Ökosteuer 2 Stufe 1 ab 01. April Stufen 2 bis 5 jeweils zum 01.Januar 2000, 2001, 2002, Modifizierung der Stufe Auswirkungen der Ökosteuer auf den städtischen Haushalt 3 Minderausgaben durch Absenkung des Rentenversicherungsbeitrags (Arbeitgeberanteil)...4 Saldierte Wirkungen von Ökosteuer und Rentenversicherungsentlastung...6 Mehrbelastungen bei den städtischen Beteiligungsgesellschaften durch die ökologische Steuerreform (Stufen 1-5 insgesamt) Anteil der Ökosteuer an den Preiserhöhungen des MVV 10 4 Anteil der Ökosteuer an der Erhöhung von Eintrittsgeldern in städtischen Einrichtungen 11 II. Antrag des Referenten 11 III. Beschluss 11

2 Seite 2 I. Vortrag des Referenten Mit Antrag Nr. 555 der Stadtratsfraktion der CSU vom (Anlage 1) wurde der Herr Oberbürgermeister beauftragt, die Auswirkungen der Stufen der "Ökosteuer" auf den städtischen Haushalt darzulegen und dabei auch die städtischen Beteiligungsgesellschaften zu berücksichtigen. Außerdem sollen die Auswirkungen im Rahmen der Preisgestaltungen beim MVV und bei den Eintrittsgeldern in städtischen Einrichtungen dargestellt werden. 1Energiebesteuerung durch die Ökosteuer Stufe 1 ab 01. April 1999 Mit dem Gesetz zum Einstieg in die ökologische Besteuerung ist am die erste Stufe der ökologischen Steuerreform in Kraft getreten. Hierbei wurde der Mineralölsteuersatz auf - Kraftstoffe um 6 Pfennig (3,07 Cent) je Liter, - Heizöl um 4 Pfennig (2,05 Cent) je Liter, - Erdgas (zum Verheizen) um 0,32 Pfennig (0,164 Cent) je Kilowattstunde und - Flüssiggas (zum Verheizen) um 25 DM (12,78 ) je Kilogramm erhöht sowie eine Stromsteuer mit einem Regelsteuersatz von 2 Pfennig (1,02 Cent) je Kilowattstunde eingeführt. Stufen 2 bis 5 jeweils zum 01.Januar 2000, 2001, 2002, 2003 Durch das Gesetz zur Fortführung der ökologischen Steuerreform wurde die Erhöhung des Mineralölsteuersatzes auf Kraftstoffe um je 6 Pfennig je Liter zum und 2001 und um je 3,07 Cent je Liter zum und 2003 sowie des Stromsteuersatzes um je 0,5 Pfennig je Kilowattstunde zum und 2001 und um je 0,26 Cent je Kilowattstunde zum und 2003 festgelegt. Modifizierung der Stufe 5 Im Interesse besser abgestimmter Lenkungs- und Verteilungswirkungen wurde ab mit dem Gesetz zur Fortentwicklung der ökologischen Steuerreform die fünfte Stufe durch die Erhöhung der Mineralölsteuer für

3 Seite 3 Erdgas als Heizstoff um 0,20 Cent je Kilowattstunde, Flüssiggas zum Verheizen von 38,34 auf 60,60 je Kilogramm und schweres Heizöl von 17,89 auf 25 je Kilogramm modifiziert. Im Stadtratsbeschluss zu den Auswirkungen der rot-grünen Steuerpläne auf die Landeshauptstadt München vom 16./ wurde zur Beantwortung des Antrags Nr vom die erwarteten Auswirkungen der 1. Stufe auf den städtischen Haushalt auf der Basis von Energieverbrauchsmengen und den Rentenversicherungsbeiträgen des Jahres 1997 bereits einmal dargestellt. 2Auswirkungen der Ökosteuer auf den städtischen Haushalt Die zur Beantwortung erforderlichen Datengrundlagen liegen zusammengefasst bei der Stadtverwaltung nicht vor. Wie bei der Bearbeitung des Antrags Nr vom festgestellt wurde, stehen die erforderlichen Daten - Energieverbrauchsmengen nach Litern, KW/h bzw. MW/h oder Kubikmetern - auch bei den einzelnen Referaten, Eigenbetrieben und Gesellschaften in der Regel nicht zusammengefasst und aufgezeichnet zur Verfügung. Die gewünschten Informationen für den gesamtstädtischen Bereich sind jedoch analog der Behandlung im Jahr 1999 darstellbar. Die Berechnungen für die finanziellen Belastungen basieren für die Jahre 1999 bis 2001 auf den tatsächlich angefallenen Verbrauchsmengen an Strom und Gas nach den Erlösstatistiken der Stadtwerke München GmbH. Grundlage der Berechnungen bei Heizöl und Kraftstoff bilden die von der Vergabestelle 1 ermittelten Verbrauchsmengen in den Jahren 1999 bis Soweit für die nachfolgenden Jahre (2002 bzw. 2003) tatsächlich verbrauchte Mengen noch nicht vorliegen, bilden an den Vorjahren orientierte Mengenschätzungen die Berechnungsgrundlage. Im Zusammenhang mit dem Bezug anderer Waren und der Inanspruchnahme von entgeltlichen Leistungen von Firmen ist davon auszugehen, dass in den angefallenen Entgelten Anteilsbeträge aus Belastungen durch die Ökosteuer enthalten sind. Diese finanziellen Wirkungen bei der Landeshauptstadt München und den städtischen Beteiligungsgesellschaften sind nicht darstellbar. Dies gilt insbesondere auch für die Ausgabenbelastungen im Zusammenhang mit Kosten für den Bezug von Fernwärme. Bezüglich von Ökosteuerbelastungen im Zusammenhang mit den Fernwärmekosten wurde von der SWM-GmbH mitgeteilt, dass sich im Zusammenhang mit der ersten Stufe der Ökosteuer im Jahre 1999 die Gestehungskosten um 0,39 DM (rd. 0,20 ) je Megawatt erhöht haben. Diese Mehrkosten wurden im Rahmen der Preisgestaltung berücksichtigt. Die weiteren durch

4 Seite 4 die Ökosteuer bedingten Kostenbelastungen wurden dagegen von der SWM-GmbH nicht über Preiserhöhungen an die Verbraucher weitergeben. Minderausgaben durch Absenkung des Rentenversicherungsbeitrags (Arbeitgeberanteil) Das Steueraufkommen aus der Ökosteuer wird nahezu vollständig zur Senkung und Stabilisierung der Rentenversicherungsbeiträge verwendet. Ohne die finanziellen Entlastungen aus den der Rentenversicherung zugeflossenen Anteilsbeträgen der Ökosteuereinnahmen hätten die festgesetzten Beiträge zur Rentenversicherung (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) wie folgt erhöht werden müssen 1 : 1999: 0,6 % 2000: 1,0 % 2001: 1,3 % 2002: 1,5 % 2003: 1,7 %. Auf dieser Basis wurden vom Personal- und Organisationsreferat die in Tabelle 1 dargestellten finanziellen Entlastungen der Landeshauptstadt München ermittelt. Tabelle 1 Entlastung von Rentenversicherungsbeiträgen (AG-Anteil) bei der LHM Jahr Gemeinde- Stiftun- Kranken- Landw. SEW Groß- Abfallwirt- insges. haushalt gen häuser Betriebe markthal- schaftsbe- le trieb Zw. Su in 2003 aus Stufe1-4 (0,75%) in 2003 aus Stufe (0,1%) ins insges Auskunft LVA Oberbayern

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6 Seite 6 Zu den finanziellen Entlastungen im Zusammenhang mit den Arbeitgeberanteilen zum Rentenversicherungsbeitrag für Arbeiter und Angestellte des Abfallwirtschaftsbetriebs München ist anzumerken, dass erst ab dem Jahr 2003 (Umwandlung in einen Eigenbetrieb) eine gesonderte Erfassung durch das Personal- und Oranisationsreferat erfolgt. Für die vorhergehenden Jahre sind die entsprechenden Entlastungsbeträge im Ansatz für den Gemeindehaushalt enthalten. Saldierte Wirkungen von Ökosteuer und Rentenversicherungsentlastung Die steuerlichen Mehrbelastungen der ersten bis vierten Stufe der Ökosteuerreform unter Einbeziehung der Entlastungen durch die Verminderung der Arbeitgeberbeiträge zur Rentenversicherung ergeben sich aus der nachfolgenden Darstellung in Tabelle 2. In Tabelle 3 a werden ausschließlich die Mehrbelastungen der zum in Kraft getretenen fünften Stufe der Ökosteuer dargestellt. Tabelle 3 b weist die Ökosteuerbelastungen des Jahres 2003 unter Einbeziehung der Wirkungen aus den Stufen 1 bis 5 im Kalenderjahr 2003 aus.

7 Seite 7 Tabelle 2 Mehrausgaben in den Budgets der LHM durch die ökologische Steuerreform 1999 bis 2002 (Stufen 1 4 ohne Beteiligungsgesellschaften) lfd. Nr. Energieart Verbrauch Steuersatz Maßeinheit Mehrausgaben LHM netto zzgl. MWSt. Menge -Cent 16% DM Mehrausgaben LHM brutto 1. Strom 1.1 Regelsatz kw/h , , , , insgesamt Nachtspeicherheizung kw/h , , , , insgesamt Gas (1m 3 = 11,4846 kwh) kw/h , , , , insgesamt Heizöl Liter , , , , insgesamt Kraftstoffe (Benzin,Diesel) Liter , , , , insgesamt insgesamt insgesamt insgesamt insgesamt Steuermehrbelastung aus Ökosteuern insgesamt Entlastung durch Senkung des AG-Anteils zur Rentenversicherung (vgl. Tabelle 1) Mehrbelastung insgesamt

8 Seite 8 Tabelle 3 a Mehrausgaben in den Budgets der LHM durch die ökologische Steuerreform im Kalenderjahr 2003 ausschl. aus Stufe 5 (ohne Beteiligungsgesellschaften) lfd. Nr. Energieart Verbrauch Steuersatz Maßeinheit Mehrausgaben LHM netto zzgl. MWSt. Menge -Cent 16% Mehrausgaben LHM brutto 1. Strom 1.1 Regelsatz kw/h , Nachtspeicherheizung kw/h , Gas (1m 3 = 11,4846 kwh) kw/h , Heizöl Liter Kraftstoffe (Benzin,Diesel) Liter , Steuermehrbelastung aus Ökosteuern Zusätzliche Entlastung durch Senkung des AG-Anteils zur Rentenversicherung in 2003 um 0,1 % (vgl. Tabelle 1) Mehrbelastung aus Stufe 5 insgesamt Tabelle 3 b Mehrausgaben in den Budgets der LHM durch die ökologische Steuerreform im Kalenderjahr 2003 aus Stufen 1-5 (ohne Beteiligungsgesellschaften) lfd. Nr. Energieart Verbrauch Steuersatz Maßeinheit Mehrausgaben LHM netto zzgl. MWSt. Menge -Cent 16% Mehrausgaben LHM brutto 1. Strom 1.1 Regelsatz kw/h , Nachtspeicherheizung kw/h , Gas (1m 3 = 11,4846 kwh) kw/h , Heizöl Liter , Kraftstoffe (Benzin,Diesel) Liter , Steuermehrbelastung aus Ökosteuern Entlastung durch Senkung des AG-Anteils zur Rentenversicherung in 2003 um 0,85 % (vgl. Tabelle 1) Mehrbelastung 2003 insgesamt

9 Seite 9 Mehrbelastungen bei den städtischen Beteiligungsgesellschaften durch die ökologische Steuerreform (Stufen 1-5 insgesamt) Aussagen zu den Wirkungen bei städtischen Beteiligungsgesellschaften erfolgen auf der Grundlage von Ermittlungen der Gesellschaften. Die Daten wurden von der Flughafen München GmbH und der SWM-GmbH zur Verfügung gestellt. Von den übrigen Gesellschaften konnten entsprechende Daten nicht oder teilweise nur in Fragmenten mitgeteilt werden, weil diese aufgezeichnet nicht vorliegen, sondern erst durch aufwendige Einzelermittlungen festgestellt werden müssten. Auf Darstellungen zu diesen Gesellschaften wurde deshalb verzichtet. Diese Beteiligungsgesellschaften sind als Unternehmer im Regelfall vorsteuerabzugsberechtigt. Infolge dessen war bei diesen Gesellschaften die Ökosteuer-Mehrbelastung nicht um Schattenwirkungen aus der Umsatzsteuer zu erhöhen. Tabelle 4 a Mehrbelastung der Flughafen München GmbH durch die ökologische Steuerreform (Stufen 1-5 insgesamt) lfd. Nr. 1. Strom 1.1 Regelsatz 1999 bis 2003 insges. Energieart Verbrauch Steuersatz Mehrausgaben netto 2. Gas (1m 3 = 11,4846 kwh) 1999 bis 2003 insges. 3. Heizöl Maßeinheit Menge -Cent KW/h ,02 bis 2, kw/h ,164 bis 0, bis 2003 insges. 4. Kraftstoffe (Benzin, Diesel) Liter , bis 2003 insges. Liter ,07 bis 15, Steuermehrbelastung aus Ökosteuern insgesamt Vergütung Ökosteuer auf Gas/Öl wegen BHKW Entlastung durch Senkung des AG-Anteils zur Rentenversicherung insgesamt Mehrbelastung insgesamt Die Mehrbelastungen wurden in der Entgeltkalkulation berücksichtigt und führten durch Weiterberechnung an die Kunden zu entsprechenden Mehreinnahmen der Flughafen München GmbH.

10 Seite 10 Tabelle 4 b Mehrbelastung der Stadtwerke München GmbH durch die ökologische Steuerreform (Stufen 1-5 insgesamt) lfd. Nr. Energieart Mehrausgaben netto 1. Strom 1.1 Produzierendes Gewerbe insges Fahrstrom 1999 bis 2003 insges Gas (1m 3 = 11,4846 kwh) 1999 bis 2003 insges Kraftstoffe (Benzin, Diesel) insges Steuermehrbelastung aus Ökosteuern insgesamt Entlastung durch Senkung des AG-Anteils zur Rentenversicherung insgesamt Mehrbelastung insgesamt Bei Kraftwärmekopplungsanlagen werden folgende Steuerbeträge /MWh rückvergütet: Nutzungsgrad größer 70% = 5,50 /MWh (voller Steuerbetrag) Nutzungsgrad kleiner 70% = 3,66 /MWh (nur Ökosteuerbetrag) Die angegebenen Mehrausgaben berücksichtigen für die Jahre 1999 bis 2002 die entsprechenden Rückvergütungen. Wegen noch nicht vollständig vorhandener Daten konnten nach 10 StromStG und 25 MinöStG Vergütungsbeträge für das Jahr 2003 noch nicht berechnet und damit in Tabelle 4 b auch nicht berücksichtigt werden. 3Anteil der Ökosteuer an den Preiserhöhungen des MVV Zur Beantwortung der Frage hat die Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH mit Schreiben vom wie folgt Stellung genommen: Die MVV-Fahrpreise sind nach rund 19 Monaten Preisstabilität zum um durchschnittlich 3,8 % angehoben worden. Der Prozentsatz der Anhebung stellt dabei einen Kompromiss zwischen den Forderungen der Verkehrsunternehmen nach Ausgleich der gestiegenen Kosten und den Erfordernissen und Verträglichkeiten des ÖPNV-Marktes dar.

11 Seite 11 Die Mehrbelastung der Verkehrsunternehmen durch die fünfte Stufe der Ökosteuer war zweifelsohne Bestandteil der Kostenkalkulation der Verkehrsunternehmen und damit ihrer Forderung nach Anhebung der MVV-Fahrpreise. Mit welchen Werten die neuerliche Anhebung der Ökosteuer neben den Personalkosten, den Sachkosten, den eigentlichen Energiekosten und den sonstigen Kosten in die Kalkulation der Verkehrsunternehmen eingeflossen ist, entzieht sich jedoch unserer Kenntnis. Eine Bezifferung des Anteils der Ökosteuer am Prozentsatz, um den die MVV-Fahrpreise zuletzt angehoben worden sind, ist uns daher nicht möglich. Dazu kommt, dass die Fahrpreise aus den o. g. Gründen auch weniger stark angehoben worden sind, als dies aus Sicht der Verkehrsunternehmen eigentlich notwendig gewesen wäre, so dass sich auch von daher ein Anteil der Ökosteuer nicht errechnen lässt. Aussagen zu den Anteilen der Ökosteuerbelastungen an Preiserhöhungen im Zusammenhang mit den Stufen 1 bis 4 der Ökosteuer wurden vom MVV nicht getroffen. 4Anteil der Ökosteuer an der Erhöhung von Eintrittsgeldern in städtischen Einrichtungen Eintrittsgelder werden für die Benutzung städtischer Einrichtungen erhoben, für die in der Regel keine kostendeckenden Entgelte verlangt werden können. Hier muß die Stadt, in einigen Fällen zusammen mit dem Staat (Bund, Land), zum Teil erhebliche Zuschüsse geben, um für die Bevölkerung eine Versorgung zu Preisen zu sichern, die noch wirtschaftlich tragbar und zumutbar sind. So ergaben sich z.b. in den Jahren 1999 bis 2002 durch Gebühren und sonstige Einnahmen folgende Kostendeckungsquoten der laufenden Ausgaben 2 : für Einrichtungen des Kulturbereichs ca % für die Sing- und Musikschule ca. 30 % für Ferienmaßnahmen ca. 45 % für Kinderkrippen, Kindertagesstätten ca %. Eine Zuordnung von finanziellen Mehrbelastungen durch die Ökosteuer ist unter den gegebenen Bedingungen der Subventionierung der Eintrittsgelder nicht möglich, weil die Motive für Preiserhöhungen im Regelfall nicht unmittelbar im Zusammenhang mit einzelnen Kostenveränderungen stehen. 2 Broschüre der Stadtkämmerei über Einrichtungen, Gebühren, Entgelte 2002

12 Seite 12 Die Korreferentin der Stadtkämmerei, Frau Stadträtin Neff, hat Abdruck der Beschlussvorlage erhalten. II. Antrag des Referenten 1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen 2. Der Antrag Nr. 555 der CSU-Stadtratsfraktion vom ist damit geschäftsordnungsmäßig erledigt. III. Beschluss nach Antrag. Stadtrat der Landeshauptstadt München Der/Die Vorsitzende Der Referent Ober/Bürgermeister/in Klaus Jungfer Stadtkämmerer

13 Seite 13 IV. Abdruck von I. mit III. über den Stenographischen Sitzungsdienst an das Direktorium Dokumentationsstelle an das Direktorium HA II an das Revisionsamt an die Stadtkämmerei HA I an die Stadtkämmerei HA II an das Kassen- und Steueramt z. K. V. WV Stadtkämmerei HA I/4 /mnt/opentransformer_tmp/opentransformer_renderer_input21786.doc Stadtkämmerei HA I/4 I. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. II. An das Referat für Arbeit und Wirtschaft (RAW-FB V) z. K. Am... Im Auftrag Nehring

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