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2 Württembergische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e.v. Berufsbegleitende Weiterbildung Fachstudiengang Geprüfte/r Personalfachkauffrau/-mann (IHK) Studienprogramm In Zusammenarbeit mit der Hochschule Pforzheim Gestaltung, Technik, Wirtschaft und Recht Vorsprung durch Wissen

3 Der Fachstudiengang Geprüfte/r Personalfachkauffrau/-mann (IHK) Die Personalwirtschaft hat eine entscheidende Gestaltungsfunktion für ein Unternehmen, das sich in der heutigen Zeit ständig auf wirtschaftliche, technologische und gesellschaftliche Veränderungen einstellen muss. Um die Wettbewerbsfähigkeit dauerhaft zu sichern, sind qualifizierte und engagierte Mitarbeiter/innen ein entscheidender Erfolgsfaktor des Unternehmens. Gefragt ist deshalb ein innovatives und flexibles Personalwesen, das in der Lage ist, auf die Veränderungen rechtzeitig und angemessen zu reagieren. Eine moderne Personalarbeit kann jedoch nur dann praktiziert werden, wenn auch die Mitarbeiter/innen im Personalwesen über die notwendige fachliche, methodische und soziale Kompetenz verfügen. Eine qualifizierte Weiterbildung ist deshalb gerade in diesem Bereich von grundlegender Bedeutung. Die Württembergische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie bietet bereits seit 1974 einen systematischen Weiterbildungsstudiengang für den Funktionsbereich Personalwirtschaft an, der zu - nächst mit einer VWA-Prüfung endete. Seit Anfang der 80er Jahre bereitet der Fach studiengang auf die Abschlussprüfung Geprüfte/r Personalfachkauffrau/-mann (IHK) vor dem zuständigen Prüfungsausschuss der Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart vor. Wie viele andere Weiterbildungsstudiengänge auch, wurde der Studiengang Geprüfte/r Personal fach kauffrau/- mann (IHK) neu strukturiert, die Inhalte modernisiert und auf eine bundeseinheitliche Prüfung umgestellt. Neu ist neben den inhaltlichen Veränderungen, dass bis zum Ablegen der letzten Prüfungsleistung eine erfolgreich bestandene Ausbildereignungsprüfung vorgewiesen werden muss. Die berufsbegleitende Form dieses Fachstudiengangs ermöglicht den Teilnehmern, sich ohne Unterbrechung ihrer Berufstätigkeit mit aktuellen Fragen und Themen der Personalwirtschaft zu befassen. Mit dieser Veranstaltungsform wird das im Bildungswesen bewährte duale Prinzip, im ständigen Vergleich die Wechselbeziehung von Theorie und Praxis zu fördern, verwirklicht. Einerseits kann das Erlernte sofort in der täglichen Praxis angewendet werden, andererseits können praktische Erfahrungen in den Unterricht mit einfließen und dort als wertvolle Diskussionsgrundlage dienen. 2 Angaben zu Studienterminen, -zeiten, -ort, Dozenten und Fördermöglichkeiten sowie eine Prüfungsordnung enthalten die beigefügten Unterlagen.

4 Geprüfte/r Personalfachkauffrau/-mann (IHK) Inhalte Personalarbeit organisieren und durchführen Unternehmens-, Aufbau-, Ablauforganisation Personalabteilung in der Gesamtorganisation Aufgaben und Organisation der Personalabteilung Personalwirtschaftliches Dienstleistungsangebot Prozesse im Personalwesen Projekte planen und durchführen IT-Einsatz Beraten und Fachgespräche führen Präsentation und Moderation Arbeitstechniken und Zeitmanagement Rechtliche Bestimmungen Individuelles und kollektives Arbeitsrecht Arbeits-/Sozialgerichtsbarkeit Einkommens- und Vergütungssysteme Sozialversicherungsrecht Betriebliche Sozialpolitik Personalbeschaffung Personalverwaltung Personalrechnungswesen Personalplanung, -marketing und -controlling Konjunktur und Beschäftigung Personalplanung Personalmarketing Strategische Unternehmensplanung Personalwirtschaftliche Ziele Personalbedarf bestimmen und planen Personalentwicklungsplanung Personalcontrolling Studienziele Der Fachstudiengang vermittelt in vier Semestern wissenschaftlich fundiertes und praxisorientiertes Fachwissen sowie Methoden, wie sie für eine qualifizierte Tätigkeit bzw. eine Führungsfunktion im Personalwesen erforderlich sind. Die Teilnehmer werden befähigt, das Instrumentarium praktischer Personalarbeit zu beherrschen. personalpolitische Grundsätze in praktische Personalarbeit umzusetzen. die personellen Belange in das Unternehmensgeschehen einzuordnen. die Zusammenhänge der modernen Arbeitswelt zu verstehen. Personal- und Organisationsentwicklung Mitarbeiterbeurteilung Potenzialanalyse Kompetenzentwicklung, Lernen, Weiterbildung Förderprogramme Qualitätsmanagement Führungsmodelle, Führungsinstrumente, Beraten der Führungskräfte Moderne Arbeits- und Lernorganisation Lernförderliche Arbeitsgestaltung Zielgruppe Mitarbeiter/innen des Funktionsbereichs Personalwirt schaft sowie Mitarbeiter/innen anderer Funktionsbe reiche, deren Hauptaufgaben im Bereich der Personalwirtschaft liegen. Studienaufbau Grundlage des Fachstudiengangs Geprüfte/r Perso nalfachkauffrau/-mann (IHK) ist der Rahmenstoff plan des Deutschen Industrie- und Handelskammer tages (DIHK) in seiner aktu ellen Fassung sowie die Rechtsvorschriften des DIHK für die Durchführung der Fortbildungsprüfung. Die Stoff inhalte sind auf vier Semester mit je ca. 125 Unterrichtsstunden auf geteilt. Jedes Semester erstreckt sich etwa über vier Monate. Zwischen den ersten drei Semestern liegt jeweils eine Pause, so dass der gesamte Fach studiengang in rund 20 Monaten absolviert wird (siehe Studien- und Terminplan). Information: Christa Diener , 3

5 Stoffplan Einführung Einführung in den Fachstudiengang Einführung in das Personalmanagement Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre 1. Personalarbeit organisieren und durchführen 1.1. Personalbereich in der Gesamtorganisation 1.2. Personalwirtschaftliches Dienstleistungsangebot 1.3. (Geschäfts-)Prozesse im Personalwesen 1.4. Projektplanung und -durchführung 1.5. Informationstechnologie im Personalbereich 1.6. Beratung und Fachgespräche (inkl. Beratung von Führungskräften) 1.7. Präsentations- und Moderationstechniken 1.8. Arbeitstechniken und Zeitmanagement 2. Personalarbeit auf Grundlagen rechtlicher Bestimmungen durchführen 2.1. Individuelles und kollektives Arbeitsrecht 2.2. Rechtswege und (Arbeitsgerichts-)Prozesse 2.3. Einkommens- und Vergütungssysteme 2.4. Sozialversicherungsrecht 2.5. Sozialleistungen 2.6. Personalbeschaffung 2.7. Administrative Aufgaben einschließlich Entgeltabrechnung 3. Personalplanung, -marketing und -controlling gestalten und umsetzen 3.1. Konjunktur- und Beschäftigungspolitik 3.2. Personalwirtschaftliche Ziele 3.3. Beschäftigungsstrukturen und Personalbedarfe 3.4. Personalbedarfs- und Entwicklungsplanung 3.5. Personalcontrolling 3.6. Personaleinsatz und -bindung 4. Personal- und Organisationsentwicklung steuern 4.1. Mitarbeiterbeurteilung und Potenzialanalyse 4.2. Kompetenzentwicklung, Qualifikationsanalysen und Qualifizierungsprogramme 4.3. Zielgruppenspezifische Förderprogramme 4.4. Qualitätsmanagement in der Personal- und Organisationsentwicklung 4.5. Führungsmodelle und -instrumente 4.6. Arbeits- und Lernorganisation 4

6 Geprüfte/r Personalfachkauffrau/-mann (IHK) Studienzeiten und -ort Die Veranstaltungen finden in der Regel montags und donnerstags von 17:45 bis 21:00 Uhr und teilweise (ca. 5 x) zusätzlich dienstags statt. Die konkreten Termine und der Veranstaltungsort sind dem Terminplan zu entnehmen. Dozenten Hochschulprofessoren und Praktiker aus dem Funk tionsbereich Personal (siehe Dozenten verzeichnis) Methodik Die Veranstaltungen finden überwiegend in Seminarform statt. Neben Unterrichtsgesprächen und Vor trägen werden mitarbeitsintensive Lehrme thoden wie Gruppenarbeiten und Fallstudien eingesetzt. Zur Unterstützung und als Anleitung zur Nach arbeit werden in den einzelnen Gebieten online zur Verfügung gestellte Vorlesungsunterlagen sowie gezielte Literaturhinweise ausgegeben. Möglichkeiten zur persönlichen Leistungskontrolle besteht durch die Teilnahme an einem schriftlichen Leistungstest. Zusätzlich ist ein internetbasierter Classroom als geschlossener Kommunikations- und Informa tionsbereich für die Studierenden eingerichtet. Ein Internet-Zugang mit -Adresse ist dazu erforderlich. Auf die Inhalte des Classrooms kann auch über eine kostenfreie Smartphone-App zugegriffen werden. Leistungstest Am Ende des 2. Semesters findet ein VWA-interner Leistungstest zur gezielten Vorbereitung auf die IHK-Prüfung statt. Dabei sind in vier Stunden Fragen bzw. Themen aus den Stoffinhalten des vorausgegangenen Semesters zu bearbeiten. Der Leistungstest erfüllt mehrere Funktionen: Er ermöglicht den Teilnehmern, ihren Wissensstand zu kontrollieren. Er gibt den Teilnehmern die Möglichkeit, Erfahrungen in Prüfungssituationen zu sammeln. Er motiviert die Teilnehmer bereits von Studienbeginn an kontinuierlich mitzulernen. Er gibt den Dozenten Aufschluss über eventuell noch vorhandene Wissenslücken. Das beim Leistungstest erziel te Ergebnis wird bei der IHK-Prüfung nicht berücksichtigt. Information: Christa Diener , DienerC@w-vwa.de 5

7 Zulassungsvoraussetzungen Zur IHK-Abschlussprüfung wird zugelassen, wer eine mit Erfolg abgeschlossene Ausbildung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf der Personaldienstleistungswirtschaft und danach eine mindestens einjährige einschlägige Berufspraxis oder eine mit Erfolg abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und eine weitere Berufs praxis im Personal- und Sozialwesen von mindestens zwei Jahren (zum Zeitpunkt der Abschlussprüfung) nachweisen kann. Eine Zulassung ist auch möglich, wenn eine mit Erfolg abgeschlossene Ausbildung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige einschlägige Be rufspraxis vorliegen. Falls eine anerkannte Berufs aus bildung nicht vorliegt, muss eine mindestens fünfjährige einschlägige Berufspraxis (zum Zeitpunkt der Abschlussprüfung) nachgewiesen werden. Bis zum Ablegen der letzten Prüfungsleistung ist der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kennt nisse gemäß der nach dem Berufsbildungs gesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung zu erbringen. Abschlussprüfung Die Prüfung Geprüfte/r Personalfachkauffrau/- mann (IHK) wird von einem Prüfungsausschuss des Deutschen Industrie- und Handelskammertages bzw. der Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart in schriftlicher und mündlicher Form abgenommen. Neben dem IHK-Zeugnis und der Urkunde der IHK erhalten die Absolventen eine Studien bescheinigung der VWA. Studien- und Prüfungsgebühren Die aktuell geltende Studiengebühr kann unter direkt beim Studiengang abgerufen werden. Sie ist grundsätzlich vor Beginn des jeweiligen Semesters zu entrichten. In diesem Be trag sind auch die Kosten für online zur Verfügung gestellte Begleitmateria lien enthalten. Darüber hin aus können individuell Kosten für Literatur ent stehen. Die zum Besuch des Studiengangs be rechtigenden Studienauswei se werden nach Eingang der jeweiligen Stu dien gebühr zugesandt. Die Prüfungs gebühr wird von der Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart festgesetzt. Sie ist ebenfalls auf der Studiengangsseite unter hinterlegt. Fördermöglichkeiten Meister-BaföG Steuerliche Möglichkeiten (Werbungskosten) Weiterbildungsstipendium Förderung durch den Arbeitgeber (Erläuterungen: siehe beigefügtes Informationsblatt oder > Aktuelles > Fördermöglich keiten für Ihre Weiterbildung an der Württembergischen VWA) Anmeldung Die Anmeldung kann online unter oder alternativ schriftlich unter Verwendung des Anmeldeformulars (Zulassungsantrag) vorgenommen werden. Auf der VWA-Internetseite kann im Downloadcenter zudem auf die kompletten Informations- und Anmeldeunterlagen im elektronischen Format (PDF) zugegriffen werden. Mit der An meldung zum Studiengang wird zu - nächst nur die Gebühr für das 1. Semester fällig. Nach jedem Semester können die Studierenden neu entscheiden, ob sie das Studium fortsetzen. Im Falle der Unterbrechung oder Beendigung des Studiums ist eine schriftliche Mitteilung des Studierenden bis spätestens zwei Wochen vor Beginn des Folgesemesters erforderlich. 6

8 Geprüfte/r Personalfachkauffrau/-mann (IHK) Rücktritt Ein Rücktritt muss gegenüber der VWA schriftlich erklärt werden. Bei Nichtteilnahme ohne vorherigen Rücktritt bleibt der Anspruch auf die volle Studiengebühr bestehen. Nach verbindlicher Anmeldung durch den Teilnehmer und erteilter Zulassungsbestätigung durch die VWA ist bei einem Rücktritt bis zwei Wochen vor Beginn des 1. Semesters eine Rücktrittsgebühr von 10 % der Studiengebühr für das Semester zu entrichten. Bei einem Rücktritt bis Ende der zweiten Woche nach Beginn des Studiengangs wird eine Rücktrittsgebühr von 20 % der Studiengebühr für das Semester erhoben. Erfolgt ein Rücktritt danach, ist die volle Studiengebühr für das Semester zu bezahlen. Bei Fortsetzung des Studiengangs in einem Folgesemester wird bei einem Rücktritt innerhalb der ersten zwei Wochen nach Beginn des Semesters eine Rücktrittsgebühr von 20 % der Studiengebühr für das Semester erhoben. Erfolgt ein Rücktritt danach, ist die volle Studiengebühr für das Semester zu bezahlen. Die VWA behält sich vor, einen Studiengang bis zu zwei Wochen vor Beginn wegen zu geringer Teilnehmerzahl abzusagen. Sofern die zur Durchführung eines Studiengangs erforderliche Teilnehmerzahl bis zwei Wochen vor Studienbeginn nicht erreicht wird, behält sich die Württembergische VWA überdies vor, den bereits angemeldeten Teilnehmern ein neues Angebot zu unterbreiten. Dieses Angebot zielt darauf ab, entweder durch eine Verlängerung der Ent scheidungsfrist die Durchführung der Veranstal tung noch erreichen zu können oder aber durch eine Erhöhung der Gebühren die Durchführung bei geringerer Teilnehmerzahl zu ermöglichen. Ansprechpartner Christa Diener DienerC@w-vwa.de Information und Anmeldung Dieter Schmid SchmidD@w-vwa.de Konzeption und Beratung Information: Christa Diener , DienerC@w-vwa.de 7

9 Württembergische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e.v. Wolframstraße Stuttgart Wir sind für Sie erreichbar: Montag bis Donnerstag Freitag 08:00-18:00 Uhr 08:00-16:00 Uhr Folgen Sie uns auf D FS 251 REV 02 03/2015 Mitglied im Bundesverband Deutscher Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademien e.v.

10 42. Fachstudiengang GEPRÜFTE/R PERSONALFACHKAUFFRAU/-MANN (IHK) 1. Semester in Stuttgart bis ( ) I. STUDIENPLAN Rahm.- Studienfach Dozent UE plannr. Einführung* Einführung in den Fachstudiengang Dieter Schmid Einführung in das Personalmanagement Janina Merk Personalarbeit organisieren und durchführen 1.1 Personalbereich in der Gesamtorganisation Reinhard Gude Personalwirtschaftliches Dienstleistungsangebot Reinhard Gude Präsentationstechniken Regina Hochmuth Arbeitstechniken und Zeitmanagement Regina Hochmuth 4 2. Personalarbeit auf Grundlagen rechtlicher Bestimmungen durchführen 2.1 Individuelles Arbeitsrecht Joachim Kienzle** Personalbeschaffung Bernd Seybold Personalplanung, -marketing und controlling gestalten und umsetzen 3.1 Konjunktur- und Beschäftigungspolitik Prof. Dr. Michael Knittel 16 Unterrichtseinheiten (UE) à 45 Minuten * Die Konzeption des Fachstudiengangs ist am Rahmenplan des DIHK orientiert. Die Gliederungspunkte entsprechen dem Rahmenplan des DIHK mit Ausnahme des Themenblocks Einführung. ** Zu der Veranstaltung Individuelles Arbeitsrecht bitte Arbeitsgesetze mitbringen (dtv-taschenbuch ist ausreichend). Alle Angaben Stand April Änderungen bleiben vorbehalten.

11 Terminplan 42. Fachstudiengang "Geprüfte/r Personalfachkauffrau/-mann (IHK)" - 1. Semester in Stuttgart Tag Datum Zeit Fach Dozent Mo :45-21:00 Einführung in den Studiengang Dieter Schmid / Dipl.-Ökonomin Janina Merk Mo :45-21:00 Einführung in das Personalmanagement Dipl.-Ökonomin Janina Merk Do :45-21:00 Individuelles Arbeitsrecht Rechtsanwalt Joachim Kienzle Mo :45-21:00 Einführung in das Personalmanagement Dipl.-Ökonomin Janina Merk Do :45-21:00 Präsentationstechniken Dipl.-Betriebswirtin (FH) Regina Hochmuth Mo :45-21:00 Arbeitstechniken und Zeitmanagement Dipl.-Betriebswirtin (FH) Regina Hochmuth Di :45-21:00 Individuelles Arbeitsrecht Rechtsanwalt Joachim Kienzle Do :45-21:00 Individuelles Arbeitsrecht Rechtsanwalt Joachim Kienzle Mo :45-21:00 Do :45-21:00 Do :45-21:00 Personalbereich in d. Gesamtorganisation Personalbereich in d. Gesamtorganisation Personalbereich in d. Gesamtorganisation Dipl.-Kaufmann Reinhard Gude Dipl.-Kaufmann Reinhard Gude Dipl.-Kaufmann Reinhard Gude Mo :45-21:00 Individuelles Arbeitsrecht Rechtsanwalt Joachim Kienzle Do :45-21:00 Personalwirtschaftl. Dienstleist.angebot Dipl.-Kaufmann Reinhard Gude Mo :45-21:00 Personalwirtschaftl. Dienstleist.angebot Dipl.-Kaufmann Reinhard Gude Do :45-21:00 Personalmanagement und -beschaffung Bernd Seybold Mo :45-21:00 Personalmanagement und -beschaffung Bernd Seybold Do :45-21:00 Personalwirtschaftl. Dienstleist.angebot Dipl.-Kaufmann Reinhard Gude Mo :45-21:00 Konjunktur- und Beschäftigungspolitik Professor Dr. Michael Knittel Do :45-21:00 Personalmanagement und -beschaffung Bernd Seybold Mo :45-21:00 Konjunktur- und Beschäftigungspolitik Professor Dr. Michael Knittel Do :45-21:00 Personalmanagement und -beschaffung Bernd Seybold Mo :45-21:00 Konjunktur- und Beschäftigungspolitik Professor Dr. Michael Knittel Do :45-21:00 Personalmanagement und -beschaffung Bernd Seybold Mo :45-21:00 Konjunktur- und Beschäftigungspolitik Professor Dr. Michael Knittel Do :45-21:00 Personalmanagement und -beschaffung Bernd Seybold Raum Vorlesungsort: Wolframstr. 32, Stuttgart Stand:

12 III. DOZENTENVERZEICHNIS B o w i e r, Harry; Personalleiter Geschäftsbereich Automotive Aftermarket, Robert Bosch GmbH, Karlsruhe B u r k a r t, Brigitte, Dipl.-Psych.; Hochschule für Gestaltung, Technik und Wirtschaft, Pforzheim F r ü h k l u g, Sascha, Personalfachkaufmann Teamleiter Personaladm. / Entgeltabrechnung, MHZ Hachtel GmbH & Co. KG, Stuttgart G u d e, Reinhard, Dipl.-Kfm.; Unternehmensberater, Nürtingen H e r r m a n n, Rüdiger; Leiter Vertriebsgebietes DAK Gesundheit, Stuttgart H e r z o g, Isabell, Dipl-Kff.; Abteilungsleiterin Personalcontrolling und Systeme, Bilfinger Berger SE, Mannheim H o c h m u t h, Regina, Dipl.-Betriebswirtin (FH); Training und Coaching für Sozial- und Methodenkompetenz, Wiernsheim K i e n z l e, Joachim, Rechtsanwalt; Ehemaliger Geschäftsführer des Verbandes der Metallindustrie Baden-Württemberg e. V., Bezirksgruppe Neckar-Fils K n i t t e l, Michael, Prof. Dr; Fakultät Wirtschaft, Duale Hochschule Baden-Württemberg Stuttgart L e i f f, Thorsten, Dipl.-Sozialwirt Selbstständiger Trainer und Coach M e r k, Janina, Dipl.-Ökonomin; Doktorandin und wissenschaftliche Mitarbeiterin, Universität Hohenheim P ö h l e r, Steffen, Geprüfter Wirtschaftsinformatiker (IHK); Systeme und Prozessmanagement Personal, Landesbank Baden-Württemberg, Stuttgart R i e c k, Stefan; Personal Marke, Entwicklung, Grundsatz, Landesbank Baden-Württemberg, Stuttgart R y b a, Andreas; Konzernpersonal Grundsatz und Arbeitsrecht, Wüstenrot & Württembergische AG, Stuttgart S e y b o l d, Bernd Konzernpersonal Beratung Wüstenrot & Württembergische AG, Stuttgart Stand: April 2015

13 IV. AUSBLICK 1. Semester (12. Oktober 2015 bis 4. Februar 2016) - Einführungsveranstaltung - Einführung in das Personalmanagement - Personalbereich in der Gesamtorganisation - Personalwirtschaftliches Dienstleistungsangebot - Präsentationstechniken - Arbeitstechniken und Zeitmanagement - Individuelles Arbeitsrecht - Personalbeschaffung - Konjunktur- und Beschäftigungspolitik 2. Semester (Anfang März 2016 bis Mitte Juli 2016) - (Geschäfts-)Prozesse im Personalwesen - Projektplanung und -durchführung - Individuelles und kollektives Arbeitsrecht - Einkommens- und Vergütungssysteme - Personalplanung - Personalwirtschaftliche Ziele - Beschäftigungsstrukturen und Personalbedarfe - Personalbedarfs- und Entwicklungsplanung - Maßnahmen zur Anpassung des Personalbedarfs - Personaleinsatz und -bindung VWA-interner Leistungstest 3. Semester (Anfang September 2016 bis Ende Dezember 2016) - Informationstechnologie im Personalbereich - Moderations- und Gruppenarbeitstechniken - Kollektives Arbeitsrecht - Rechtswege und (Arbeitsgerichts-)Prozesse - Administrative Aufgaben und Entgeltabrechnung - Qualitative Personalbedarfsplanung - Personalcontrolling - Mitarbeiterbeurteilung und Potenzialanalyse - Kompetenzentwicklung, Qualifikationsanalysen und Qualifizierungsprogramme - Führungsmodelle und -instrumente 4. Semester (Anfang Januar 2017 bis Ende Juni 2017) - Informationen zur Prüfung - Prüfungsvorbereitung - Repetitorien - Beratung und Fachgespräche - Sozialversicherungsrecht - Sozialleistungen - Personalcontrolling - Zielgruppenspezifische Förderprogramme - Qualitätsmanagement in der PE/OE - Arbeits- und Lernorganisation Schriftliche IHK-Prüfung: voraussichtlich am 19. und 20. April 2017 Mündliche IHK-Prüfung: voraussichtlich Ende Juni 2017 Die Konzeption des Fachstudiengangs ist am Rahmenplan des DIHK orientiert ( > Publikationen > Rahmenpläne). Alle Angaben Stand April Änderungen bleiben vorbehalten.

14 Fördermöglichkeiten Fördermöglichkeiten Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) Meister-BAföG Für berufsbegleitende Fachstudiengänge, die mit einer öffentlich-rechtlichen Prüfung abschließen, kann ein einkommens- und vermögensunabhängiger Unterstützungsbetrag beantragt werden. Er besteht aus einem Zuschuss in Höhe von 30,5 % und aus einem zinsgünstigen Bankdarlehen. Informationen, Broschüren und Antragsformulare: Aufstiegsstipendium Das Bundesministerium für Bildung und Forschung unterstützt mit dem Aufstiegsstipendium berufstätige Studierende bei der Durchführung eines ersten akademischen Hochschulstudiums. Studierende, die in das Stipendienprogramm aufgenommen werden, erhalten ein Stipendium von bis zu 2.000,- pro Jahr. Informationen: Bildungskredit Die Bundesregierung bietet gemeinsam mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und dem Bundesverwaltungsamt Schülern und Studierenden in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen eine zinsgünstige Fördermöglichkeit: den Bildungskredit. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Informationen: Förderung durch den Arbeitgeber Immer mehr Arbeitgeber sind bereit, die berufsbegleitende Weiterbildung ihrer Mitarbeiter finanziell oder in anderer Form (z. B. Sonderurlaub für die Prüfungsvorbereitung) zu fördern. Es ist deshalb grundsätzlich zu empfehlen, den Arbeitgeber über eine beabsichtigte Weiterbildung zu informieren und Möglichkeiten einer Förderung individuell zu erörtern. Bildungsprämie Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat das Programm Bildungsprämie eingeführt, um mehr Menschen für die berufliche Weiterbildung zu mobilisieren. Wesentliche Komponente der Bildungsprämie ist der Prämiengutschein: Erwerbstätige, die das 25. Lebensjahr vollendet haben, mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu ,- (40.000,- bei gemeinsam Veranlagten) können für Weiterbildungen, deren Gebühren maximal 1.000,- betragen, aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) pro Jahr einen Zuschuss von 50 %, maximal 500,-, zu ihrer privaten Weiterbildung erhalten. Eine weitere Komponente der Bildungsprämie ist das Weiterbildungssparen. Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert. Informationen: Steuerliche Möglichkeiten (Werbungskosten) Fort- und Weiterbildungskosten sind im Regelfall Werbungskosten und können bei der Festsetzung der Lohn- bzw. Einkommensteuer geltend gemacht werden, sofern die Kosten nicht anderweitig erstattet werden. Weitere Auskünfte erteilt das zuständige Finanzamt. Weiterbildungsstipendium (früher Begabtenförderung Berufliche Bildung) Junge Berufstätige, die einen Ausbildungsabschluss mit 1,9 oder besser vorweisen, können für die berufliche Weiterbildung ein Stipendium von bis zu 6.000,- in drei Jahren beantragen (Antragsstellung muss im Regelfall vor Vollendung des 25. Lebensjahres erfolgen). Für Förderanträge und Beratung ist die Stelle zuständig, vor der die Berufsabschlussprüfung abgelegt wurde (in der Regel die Industrie- und Handelskammer oder die Handwerkskammer). Informationen: D ÜG 02 REV 03 02/2015 Württembergische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e.v. Wolframstraße Stuttgart info@w-vwa.de Wir sind für Sie erreichbar: Montag bis Donnerstag 08:00-18:00 Uhr Freitag 08:00-16:00 Uhr

15 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Personalfachkaufmann/Geprüfte Personalfachkauffrau Zuletzt geändert durch Artikel 7 der dritten Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen vom (BGBl. Teil 1 Nr. 39, S ff.) Auf Grund des 46 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes vom 14. August 1969 (BGBl. I S. 1112), der zuletzt durch Artikel 212 Nr. 4 der Verordnung vom 29. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2785) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Bildung und Forschung nach Anhörung des Ständigen Ausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie: 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses (1) Zum Nachweis von Kenntnissen, Fertigkeiten und Erfahrungen, die durch die berufliche Fortbildung zum Geprüften Personalfachkaufmann/zur Geprüften Personalfachkauffrau erworben worden sind, kann die zuständige Stelle Prüfungen nach 2 bis 8 durchführen. (2) Durch die Prüfung ist festzustellen, ob der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin die notwendigen Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen besitzt, um verantwortliche Funktionen in der Personalwirtschaft eines Unternehmens, in der Personalberatung sowie bei Projekten der Personal- und Organisationsentwicklung wahrzunehmen. Der Personalfachkaufmann/die Personalfachkauffrau soll qualifiziert beraten und Prozesse begleiten können. Insbesondere soll er/sie die operativen und administrativen Aufgaben der Personalarbeit beherrschen und die Entscheidungen in den Bereichen Personalpolitik, Personalplanung und Personalmarketing verantwortlich mitgestalten. Er/sie übernimmt verantwortliche Funktionen in der Aus- und Weiterbildung und zeichnet sich durch fachspezifische Kommunikations- und Managementkompetenzen aus. (3) Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Abschluss Geprüfter Personalfachkaufmann/Geprüfte Personalfachkauffrau. 2 Zulassungsvoraussetzungen (1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer 1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf der Personaldienstleistungswirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder 2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder 3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder 4. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist. (2) Bis zum Ablegen der letzten Prüfungsleistung ist der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse gemäß der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung oder aufgrund einer anderen öffentlich-rechtlichen Regelung, wenn die nachgewiesenen Kenntnisse den Anforderungen den 2 bis 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung gleichwertig sind, zu erbringen. (3) Die Berufspraxis gemäß Absatz 1 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in 1 Abs. 2 genannten Funktionen haben. (4) Abweichend von Absatz 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er/sie Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. 3 Gliederung und Durchführung der Prüfung (1) Die Prüfung gliedert sich in folgende Handlungsbereiche: 1. Personalarbeit organisieren und durchführen, 2. Personalarbeit auf Grundlage rechtlicher Bestimmungen durchführen, 3. Personalplanung, -marketing und -controlling gestalten und umsetzen, 4. Personal- und Organisationsentwicklung steuern. (2) Die Prüfung ist schriftlich und in Form eines situationsbezogenen Fachgesprächs durchzuführen. (3) In einer schriftlichen Prüfung werden je Handlungsbereich komplexe Situationsaufgaben unter Aufsicht bearbeitet. Die Dauer der schriftlichen Prüfung des Handlungsbereichs gemäß Absatz 1 Nr. 1 soll mindestens 100 Minuten und höchsten 120 Minuten betragen. Die Gesamtbearbeitungszeit der schriftlichen Prüfung der Handlungsbereiche gemäß Absatz 1 Nr. 2 bis 4 soll mindestens 420 Minuten betragen. Je Handlungsbereich gemäß Absatz 1 Nr. 2 bis 4 beträgt die Dauer der schriftlichen Prüfung höchstens 160 Minuten. (4) Hat der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin in nicht mehr als einer schriftlichen Prüfungsleistung gemäß Absatz 3 eine mangelhafte Prüfungsleistung erbracht, ist ihm/ihr in diesem Handlungsbereich eine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten. Bei einer oder mehrerer ungenügender schriftlicher Prüfungsleistungen besteht diese Möglichkeit nicht. Die Ergänzungsprüfung soll in der Regel nicht länger als 20 Minuten dauern. Die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung und die der mündlichen Ergänzungsprüfung werden zu einer Note zusammengefasst. Dabei wird die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung doppelt gewichtet. (5) Das situationsbezogene Fachgespräch geht von einem betrieblichen Beratungsauftrag aus. Der betriebliche

16 2 Beratungsauftrag wird als Vorlage für die Geschäftsleitung verstanden, in dem der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin der Geschäftsleitung einen personalpolitischen Entscheidungsvorschlag vorlegt und präsentiert. Der Prüfungsausschuss stellt 14 Kalendertage vor der Prüfung das Thema, wobei die Themenvorschläge des Prüfungsteilnehmers/der Prüfungsteilnehmerin berücksichtigt werden sollen. Dazu soll der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin zwei Themenvorschläge mit einer Grobgliederung einreichen. Der Prüfungsausschuss soll den Umfang des Themas begrenzen. Insgesamt soll das situationsbezogene Fachgespräch höchstens 30 Minuten dauern. In etwa zehn Minuten stellt der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin mit geeigneten Medien seine/ihre Lösungsvorschläge dem Prüfungsausschuss vor. Davon ausgehend führt der Prüfungsausschuss in der verbleibenden Zeit ein Prüfungsgespräch. 4 Anforderungen und Inhalte der Prüfung (1) Im Handlungsbereich Personalarbeit organisieren und durchführen soll der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin nachweisen, dass er/sie die Personalarbeit eines Unternehmens unter den Aspekten Wirtschaftlichkeit, Qualität und Kundenorientierung organisatorisch gestalten und in diesem Rahmen mit seinen/ihren Partnern innerhalb und außerhalb der Organisation zielgerecht kommunizieren und kooperieren kann. In diesem Rahmen können folgende Qualifikationsschwerpunkte geprüft werden: 1. Personalbereich in die Gesamtorganisation des Unternehmens einbinden, 2. Personalwirtschaftliches Dienstleistungsangebot gestalten, 3. Prozesse im Personalwesen gestalten, 4. Projekte planen und durchführen, 5. Informationstechnologie im Personalbereich nutzen, 6. Beraten und Fachgespräche führen, 7. Präsentations- und Moderationstechniken einsetzen, 8. Arbeitstechniken und Zeitmanagement anwenden. (2) Im Handlungsbereich Personalarbeit auf Grundlage rechtlicher Bestimmungen durchführen soll der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin nachweisen, dass er/sie die Mitarbeiter, Führungskräfte und Unternehmensleitung in allen Phasen der Personalbeschaffung, der Vertragsgestaltung und der Beendigung von Arbeitsverhältnissen kompetent und verantwortlich beraten und damit eine effiziente Personalbewirtschaftung gewährleisten kann. In diesem Rahmen können folgende Qualifikationsschwerpunkte geprüft werden: 1. Individuelles und kollektives Arbeitsrecht anwenden, 2. Rechtswege kennen und das Prozessrisiko einschätzen, 3. Einkommens- und Vergütungssysteme umsetzen, 4. Sozialversicherungsrecht anwenden, 5. Sozialleistungen des Betriebes gestalten, 6. Personalbeschaffung durchführen, 7. Administrative Aufgaben einschließlich der Entgeltabrechnung bearbeiten. (3) Im Handlungsbereich Personalplanung, -marketing und -controlling gestalten und umsetzen soll der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin nachweisen, dass er/sie zusammen mit Führungskräften, Unternehmensleitung und in Abstimmung mit den Mitarbeitervertretungen eine strategieorientierte Personalplanung betreiben und durch geeignete Marketingverfahren und Controllinginstrumente deren zielgerichtete Umsetzung sicherstellen kann. Er/sie muss die betriebs- und volkswirtschaftlichen Einflüsse auf die Personalwirtschaft einschätzen können. In diesem Rahmen können folgende Qualifikationsschwerpunkte geprüft werden: 1. Konjunktur- und Beschäftigungspolitik bei der Personalplanung und beim Personalmarketing berücksichtigen, 2. Personalwirtschaftliche Ziele aus der strategischen Unternehmensplanung ableiten, 3. Beschäftigungsstrukturen und Personalbedarfe für Produktions- und Dienstleistungsprozesse analysieren und ermitteln, 4. Personalbedarfs- und Entwicklungsplanung durchführen, 5. Personalcontrolling gestalten und umsetzen. (4) Im Handlungsbereich Personal- und Organisationsentwicklung steuern soll der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin nachweisen, dass er/sie den Aufbau von fachlichen, sozialen und methodischen Kompetenzen im Unternehmen unterstützen, an entsprechenden Personalentwicklungsprojekten mitarbeiten, Zusammenarbeit und Führungsqualität fördern und betriebliche Veränderungsprozesse mitgestalten kann. In diesem Rahmen können folgende Qualifikationsschwerpunkte geprüft werden: 1. Mitarbeiter beurteilen, deren Potenziale erkennen und fördern, 2. Konzepte für die Kompetenzentwicklung der Mitarbeiter sowie Qualifikationsanalysen und Qualifizierungsprogramme entwerfen und umsetzen, 3. Zielgruppenspezifische Förderprogramme erarbeiten und umsetzen, 4. Qualitätsmanagement in der Personal- und Organisationsentwicklung einsetzen, 5. Führungsmodelle und Führungsinstrumente anwenden, Führungskräfte beraten, 6. Betriebliche Arbeitsformen mitgestalten, Grundsätze moderner Arbeits- und Lernorganisation umsetzen. (5) Im situationsbezogenen Fachgespräch soll der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin nachweisen, dass er/sie in der Lage ist, sein/ihr Berufswissen in betriebstypischen Situationen anzuwenden und sachgerechte Lösungen vorzuschlagen. Insbesondere soll er/sie nachweisen, dass er/sie angemessen mit Gesprächspartnern innerhalb und außerhalb des Unternehmens oder der

17 3 Organisation sprachlich kommunizieren kann und dabei argumentations- und präsentationstechnische Instrumente sach- und personenorientiert einzusetzen versteht. 5 Anrechnung anderer Prüfungsleistungen Der Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteilnehmerin ist auf Antrag von der Ablegung einzelner Prüfungsbestandteile durch die zuständige Stelle zu befreien, wenn eine andere vergleichbare Prüfung vor einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung oder vor einem staatlichen Prüfungsausschuss erfolgreich abgelegt wurde und die Anmeldung zur Fortbildungsprüfung innerhalb von fünf Jahren nach der Bekanntgabe des Bestehens der anderen Prüfung erfolgt. 6 Bestehen der Prüfung (1) Die Prüfungsleistungen in den Handlungsbereichen und im situationsbezogenen Fachgespräch sind einzeln zu bewerten. (2) Die Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin in allen Handlungsbereichen und im situationsbezogenen Fachgespräch mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat. (3) Über das Bestehen der Prüfung ist ein Zeugnis gemäß der Anlage 1 und der Anlage 2 auszustellen. Im Falle der Freistellung gemäß 5 sind Ort und Datum der anderweitig abgelegten Prüfung sowie die Bezeichnung des Prüfungsgremiums anzugeben. 7 Wiederholung der Prüfung (1) Eine Prüfung, die nicht bestanden ist, kann zweimal wiederholt werden. (2) Mit dem Antrag auf Wiederholung der Prüfung wird der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin von einzelnen Prüfungsleistungen befreit, wenn er/sie mit seinen/ihren Leistungen darin in einer vorangegangenen Prüfung mindestens ausreichende Leistungen erzielt hat und er/sie sich innerhalb von zwei Jahren, gerechnet vom Tage der Beendigung der nicht bestandenen Prüfung an, zur Wiederholungsprüfung angemeldet hat. Der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin kann beantragen, auch bestandene Prüfungsleistungen zu wiederholen. In diesem Fall gilt das Ergebnis der letzten Prüfung. 8 Übergangsvorschriften Die bis zum Ablauf des 31. Juli 2009 begonnenen Prüfungsverfahren können nach den bisherigen Vorschriften zu Ende geführt werden. 9 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am 01. Juni 2002 in Kraft. Die Änderungsverordnung vom 23. Juli 2010 tritt am 01. August 2010 in Kraft. Bonn, den 11. Februar 2002 D i e B u n d e s m i n i s t e r i n f ü r B i l d u n g u n d F o r s c h u n g E. B u l m a h n

18 4 Muster Anlage 1 (zu 6 Abs. 3)... (Bezeichnung der zuständigen Stelle) Zeugnis über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Personalfachkaufmann/Geprüfte Personalfachkauffrau Herr/Frau... geboren am... in... hat am... die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Personalfachkaufmann/Geprüfte Personalfachkauffrau gemäß der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Personalfachkaufmann/Geprüfte Personalfachkauffrau vom 11. Februar 2002 (BGBl. I S. 930), die zuletzt durch Artikel 7 der Verordnung vom 23. Juli 2010 (BGBl. I S. 1010) geändert worden ist, bestanden. Ort, Datum... Unterschrift(en)... (Siegel der zuständigen Stelle)

19 5 Muster Anlage 2 (zu 6 Abs. 3)... (Bezeichnung der zuständigen Stelle) Zeugnis über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Personalfachkaufmann/Geprüfte Personalfachkauffrau Herr/Frau... geboren am... in... hat am... die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Personalfachkaufmann/Geprüfte Personalfachkauffrau gemäß der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Personalfachkaufmann/Geprüfte Personalfachkauffrau vom 11. Februar 2002 (BGBl. I S. 930), die zuletzt durch Artikel 7 der Verordnung vom 23. Juli 2010 (BGBl. I S. 1010) geändert worden ist, mit folgenden Ergebnissen bestanden: Punkte 1) Note Personalarbeit organisieren und durchführen Personalarbeit auf Grundlage rechtlicher Bestimmungen durchführen Personalplanung, -marketing und -controlling gestalten und umsetzen Personal- und Organisationsentwicklung steuern Situationsbezogenes Fachgespräch (Im Fall des 5: Der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin wurde nach 5 im Hinblick auf die am... in... vor... abgelegte Prüfung vom Prüfungsbestandteil... freigestellt. ) Ort, Datum... Unterschrift(en)... (Siegel der zuständigen Stelle) 1) Den Bewertungen lag folgender Punkteschlüssel zugrunde:...

20 Vorsprung durch Wissen Anmeldung und Antrag auf Zulassung zum Fachstudiengang (Gewünschtes bitte ankreuzen) Bilanzbuchhalter/in (IHK) Fachkauffrau/-mann Einkauf und Logistik (Tageskurs) Immobilienfachwirt/in (IHK) Kommunikationsfachwirt/in (VWA) Operative IT-Professionals (IHK) in der Fachrichtung IT-Berater/in IT-Entwickler/in IT-Projektleiter/in Personalfachkauffrau/-mann (IHK) Wirtschaftsfachwirt/in (IHK) Württembergische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e. V. Württembergische Verwaltungsund Wirtschafts-Akademie e.v. Postfach Stuttgart Frau Herr Familienname, Vorname Straße mit Hausnummer Geburtsdatum PLZ Ort T T M M J J Mobiltelefon privat* Telefon geschäftlich (Festnetz mit Vorwahl)* privat** geschäftlich** */** Eine Angabe ist Pflicht. Die Daten werden nur zur Kontaktaufnahme mit Ihnen und zur Information über die Classrooms verwendet und dienen zu Ihrer aktuellen zeitnahen Information. Schulabschluss (Zutreffendes bitte ankreuzen) Hauptschule Realschule Fachhochschulreife Abitur Bearbeitungsvermerke der VWA-Hauptgeschäftsstelle TN-Nummer Zugang Status 1. Antrag geprüft am von 2. Entscheidung in Ausnahmefällen Hinweis nach 14 Landesdatenschutzgesetz (LDSG): Die Daten werden von der Württembergischen VWA zu Zwecken der Anmeldung, zur Studien- und Prüfungsverwaltung erfasst und elektronisch gespeichert.

21 Arbeitgeber Anschrift des Arbeitgebers (nur bei Rechnung an Arbeitgeber) Nachweise Legen Sie bitte in das Anmeldeformular Nachweise über Ihren schulischen und beruflichen Werdegang ein (Kurzlebenslauf, Kopie des Kaufmannsgehilfenbriefs oder der Diplomurkunde bei Hochschulabsolventen und / oder Nachweis über die bestandene Weiterbildungsprüfung sowie Arbeitszeugnisse früherer Arbeitgeber und eine durch den derzeitigen Arbeitgeber bestätigte aktuelle Tätigkeitsbeschreibung mit Eintrittsdatum, Funktion und Auflistung der Aufgaben). Anrechnung Ich beantrage die Anrechnung folgender bei einer Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie, sonstigen anerkannten Weiterbildungsinstitution oder Hochschule besuchten Semester und / oder erbrachter Leistungen und lege entsprechende Nachweise bei: Semester (einzeln aufführen:) VWA / Hochschule: erbrachte Leistungen Zahlungsart (Gewünschte Zahlungsart bitte ankreuzen) Selbstzahlung durch Überweisung (Studiengebühr ist nach Rechnungsstellung semesterweise vor Semesterbeginn zu überweisen) Selbstzahlung durch Bankabbuchung (Studiengebühr wird nach Rechnungsstellung semesterweise vor Semesterbeginn abgebucht) Ratenzahlung: Selbstzahlung durch Bankabbuchung in drei Raten je Semester (zzgl. 15, e Ratenzahlungszuschlag je Semester) Rechnung an Arbeitgeber (Studiengebühr ist nach Rechnungsstellung semesterweise vor Semesterbeginn zu überweisen) Aufteilung der Rechnung auf Arbeitgeber und Studierenden Aufteilungsverhältnis in Prozent: Arbeitgeber: Student: (Der Anteil der Studiengebühr ist jeweils nach Rechnungsstellung semesterweise vor Semesterbeginn zu überweisen.) Bankverbindung (nur bei Bankabbuchung oder Ratenzahlung) Kontoinhaber/in IBAN BIC Bank Vor Einzug der Gebühr/en erhalten Sie per Post ein SEPA-Lastschriftmandat, das Sie uns bitte im Original und unterschrieben bis zum genannten Termin zurücksenden. Ort, Datum, Unterschrift

22 Erklärungen Ich versichere, dass meine vorstehenden Angaben richtig sind und ggf. Nachweise im Original vorgelegt werden können. Die im Studienprogramm enthaltenen weiteren Bestimmungen, insbesondere die Prüfungsordnung sowie die Regelungen zur Zulassung und zum Rücktritt, sind bekannt und werden von mir anerkannt. Mir ist bekannt, dass ich berechtigt bin, Auskunft über die über mich gespeicherten Daten nach 21 LDSG und eine Berichtigung unrichtiger Daten nach 22 LDSG zu verlangen. Zustimmung auf freiwilliger Basis (bitte ankreuzen) Ich bin damit einverstanden, dass auf Seite 1 und Seite 2 oben dieses Anmeldeformulars enthaltene Daten (mit Ausnahme des Geburtsdatums, des Schulabschlusses und der Anschrift des Arbeitgebers) in Form von Teilnehmerlisten zur Ausgabe an die Studierenden meines Studienjahrgangs verwendet werden. Ich bin damit einverstanden, dass die von mir in diesem Anmeldeformular angegebenen Daten von der Württembergischen VWA zur Information über weitere Bildungsangebote der VWA verwendet werden. Ort, Datum, Unterschrift Statistische Angaben (nur für VWA-interne Zwecke die Angaben sind freiwillig) Auf die VWA wurde ich aufmerksam durch: Empfehlung durch Bekannte / Verwandte Empfehlung durch Kollegen Empfehlung durch Arbeitgeber Arbeitsagentur IHK Suchmaschinen-Recherche (z. B. Google) Online-Werbung Messen Info-Veranstaltung an Berufsschule Radiowerbung Großflächenplakate / Megalights Anzeigen in Printmedien Pressemitteilungen in Printmedien Sonstiges: Bitte auch Rückseite beachten!

23 Statistische Angaben (nur für VWA-interne Zwecke) Um unsere Studieninhalte langfristig an den Vorkenntnissen und den Tätigkeitsbereichen unserer Studierenden orientieren zu können, bitten wir um folgende Angaben (Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. eintragen). Die Angaben sind freiwillig. F FS 01 REV 03 02/2015 Aus- und Weiterbildungsabschluss Kaufmännische Ausbildung (Regelausbildungszeit über 2 Jahre): Bankkaufmann/-frau Bürokaufmann/-frau Industriekaufmann/-frau Kaufmann/-frau für Bürokommunikation Kaufmann/-frau im Groß- und Außenhandel Speditionskaufmann/-frau Kaufmännische Ausbildung (Regelausbildungszeit bis 2 Jahre) Gewerblich-technische Ausbildung Gewerblich-technische Weiterbildung: Industriemeister/in Handwerksmeister/in Staatlich geprüfte/r Techniker/in Kaufmännische Weiterbildung: Betriebswirt/in (VWA) Betriebswirt/in (Handwerk, IHK, sonstige) Fachkaufmann/-frau Fachwirt/in Prüfung gehobener Öffentlicher Dienst (mittlerer Dienst und Aufstieg ohne Studium) Studium: Universität (Fach-)Hochschule Duale Hochschule / Berufsakademie Fachrichtung des absolvierten Studiums: Technik Verwaltung Wirtschaft ohne Berufsausbildung, Weiterbildung oder Studium Berufsgruppe Angestellte/r Wirtschaft Angestellte/r Öffentlicher Dienst Beamter / Beamtin Selbstständige/r arbeitsuchend Funktion / Position Sachbearbeiter/in Gruppen- bzw. Teamleiter/in Projekt- / Produktmanager/in Abteilungsleiter/in Geschäftsführer/in / Vorstandsmitglied Branche des Arbeitgebers Industrie: über 500 Beschäftigte bis 500 Beschäftigte Handwerk Telekommunikation / Informationstechnologie Verkehrswirtschaft Versorgungswirtschaft (Energie, Wasser,...) Bauwirtschaft: Baugewerbe Immobilienwirtschaft Handel: Großhandel Einzelhandel Finanzdienstleistungen: Bank Versicherung sonstige Finanzdienstleistungen Freie Berufe: Architekt/in Arzt / Ärztin Beratende/r Ingenieur/in Rechtsanwalt / Rechtsanwältin Steuerberater/in / Wirtschaftsprüfer/in Sonstige Dienstleistungen: Bildung Gesundheitswesen Kommunikation / Werbung Medienwirtschaft Tourismus Unternehmensberatung Öffentlicher Dienst: Bund Land Kommune Sonstiges: Abteilung Außenwirtschaft (Import / Export) Beschaffung und Logistik Finanz- und Rechnungswesen / Controlling Marketing / Vertrieb / Werbung Organisation / IT Personalwirtschaft Produktionswirtschaft Unternehmens-/Geschäftsführung sonstige Abteilung

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