AXER PARTNERSCHAFT. Termingeschäfte unter Anlageaspekten
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- Ruth Reuter
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1 AXER PARTNERSCHAFT Köln Berlin Düsseldorf Schlüterstraße Berlin Fon 030/ Fax 030/ Eine Einheit der axis-beratungsgruppe Heinrichstraße Düsseldorf Fon 0211 / Fax 0211 / duesseldorf@axis.de Termingeschäfte unter Anlageaspekten Stand: Inhaltsverzeichnis 1. Einführung Grundzüge des Optionshandels... 3 Beispiel zur Kursentwicklung Standardisierter Handel Beispiele zur Kursermittlung... 4 Beispiel für einen Call Begriffe des Optionshandels Optionsvarianten... 8 Kauf einer Kaufoption (Long Call)... 8 Beispiel für einen Call... 9 Kauf einer Verkaufsoption (Long Put)... 9 Beispiel für einen Put Verkauf einer Kaufoption (Short Call) Beispiel für einen Short Call Verkauf einer Verkaufsoption (Short Put) Beispiel zum Short Put Bewertung der einzelnen Strategien Kombinierte Anlagestrategien Bear Spread Call Bear Spread Put Bull Spread Call Bull Spread Put Long Straddle Short Straddle Long Butterfly Spread Short Butterfly Spread Futures... 15
2 Seite 2 Termingeschäfte unter Anlageaspekten 1. Einführung Beim Handel am Terminmarkt haben Anleger die Möglichkeit - aber nicht die Verpflichtung -, gegen Zahlung einer Prämie eine bestimmte Ware (Gold, Aktien, Anleihen, Weizen, Öl usw.) oder einen bestimmten Wert (Dollar, Index, Zinssatz) in Zukunft zu kaufen oder zu verkaufen. Während man beim Erwerb von Aktien oder Edelmetallen nur auf Kurssteigerungen spekulieren (hoffen) kann, ist im Optionsgeschäft auch die Gewinnmöglichkeit bei fallenden oder stagnierenden Kursen möglich. Optionsgeschäfte bieten sich an für die Absicherung von Risiken auf Grund einer entsprechenden Direktanlage, hohe Gewinnmöglichkeiten bei geringerem Kapitaleinsatz als bei der Direktanlage, die Spekulation auf fallende Kurse, Ausnutzung von Marktbewegungen durch die Verbindung von mehreren Optionsgeschäften miteinander. Der Begriff des Termingeschäfts umfasst sämtliche als Options- oder Festgeschäft ausgestaltete Finanzinstrumente sowie Kombinationen zwischen Options- und Festgeschäften, deren Preis unmittelbar oder mittelbar abhängt von dem Börsen- oder Marktpreis von Wertpapieren, dem Börsen- oder Marktpreis von Geldmarktinstrumenten, dem Kurs von Devisen oder Rechnungseinheiten, Zinssätzen oder anderen Erträgen oder dem Börsen- oder Marktpreis von Waren oder Edelmetallen. Dabei ist es ohne Bedeutung, ob das Termingeschäft in einem Wertpapier verbrieft ist, an einer amtlichen Börse oder außerbörslich abgeschlossen wird. Zu den Termingeschäften gehören insbesondere Optionsgeschäfte, Swaps, Devisentermingeschäfte und Forwards oder Futures. Optionsgeschäfte sind keine neue Errungenschaft, sondern lassen sich in ihrem grundsätzlichen Charakter bis in die Antike zurückverfolgen. Die Idee stammt aus dem Rohstoffhandel und erreichte ihren Höhepunkt im 17. Jahrhundert insbesondere in den Ländern, die regen Schiffshandelsverkehr betrieben. Der Handel mit Optionen wurde erst viel später auch auf Aktien übertragen und erfolgte zu Beginn nur über kurze Zeiträume. Inzwischen besteht eine breite Palette von Möglichkeiten, Optionsgeschäfte abzuschließen, sowohl hinsichtlich der Waren- als auch der Laufzeitenauswahl. Dieser Beitrag soll die Funktion von Termingeschäften an Hand einer Vielzahl von Beispielen erläutern, das Gewinn- und Verlustpotential darstellen und die vielfältigen Möglichkeiten aufzeigen. Dabei wirft der Beschluss des BVerfG vom (2 BvR 1710/10) zur Besteuerung von Stillhaltergeschäften einen neuen Aspekt auf sowohl zur Rechtslage bis 2008 als auch ab 2009 unter den Regeln der Abgeltungsteuer.
3 Seite 3 2. Grundzüge des Optionshandels Im engeren Sinne erwirbt der Käufer bei einem Optionsgeschäft (Optionsnehmer) vom Verkäufer der Option (Optionsgeber oder Stillhalter) gegen Bezahlung einer Prämie das Recht, eine bestimmte Anzahl zum Optionshandel zugelassener Basiswerte am Ende der Laufzeit oder jederzeit innerhalb der Laufzeit der Option (möglich bei EUREX-Optionen) zum vereinbarten Basispreis entweder vom Verkäufer der Option zu kaufen (Kaufoption oder Call) oder an ihn zu verkaufen (Verkaufsoption oder Put). Diesem Recht des Optionskäufers steht die entsprechende Verpflichtung des Verkäufers der Option gegenüber, die Basiswerte zu liefern oder abzunehmen, wenn der Optionskäufer sein Optionsrecht ausübt. Ist die effektive Abnahme oder Lieferung des Basiswerts auf Grund der Natur der Sache (z.b. Indizes) oder auf Grund der Handelsbedingungen (z.b. bei EUREX-Optionen auf Namensaktien oder Kurzfristzinsen) ausgeschlossen, besteht die Verpflichtung des Optionsgebers bei Ausübung der Option durch den Optionskäufer in Zahlung der Differenz zwischen vereinbartem Basispreis und Tageskurs des Basiswertes (Barausgleich oder Cash-Settlement). Beispiel zur Kursentwicklung Ein Anleger ist der Auffassung, dass der Kurs einer Aktie bei derzeit 300 Euro in nächster Zeit rapide ansteigen wird. Wenn er 50 Aktien erwirbt, erfordert das einen Kapitaleinsatz von (50 x 300) Erwirbt er durch eine Kaufoption (Mindestabschluss 50 Aktien) das Recht, Aktien zum Basiskurs von 300 Euro zu fordern, zahlt er eine (angenommene) Prämie von 10 Euro pro Aktie. Der Kapitaleinsatz beträgt (10 x 50) Steigt die Aktie auf 350 Euro, ergibt sich mit der Option ein Gewinn (50 10 Prämie x 50 Stück) von Bezogen auf den Kapitaleinsatz errechnet sich eine Rendite in Höhe von Beim Direkterwerb ergibt sich ein Gewinn von (50 x 50) sowie eine Rendite bezogen auf den Kapitaleinsatz in Höhe von Fällt die Aktie auf 250 Euro, ist die Option wertlos und der gesamte Kapitaleinsatz verloren. Der Verlust beträgt Beim Erwerb der Aktie wären (50 Stück x 50 ) verloren, die Rendite beträgt % ,6% 0 100% ,6% Bewegt sich die Aktie kaum, ergibt sich aus dem Aktienerwerb ein Nullsummenspiel und bei der Option i.d.r. ein Totalverlust. Hinzugerechnet werden müssen bei Optionsgeschäften jedoch noch Bankspesen und Provisionen, die meist deutlich über den Gebühren für Aktientransaktionen liegen.
4 Seite 4 In Deutschland wurde der Optionshandel nach heutigem Standart mit dem Start der Deutschen Terminbörse am 26. Januar 1990 eröffnet, der im September 1998 in die EUREX übergegangen ist. An der Terminbörse EUREX werden täglich Optionen auf die wichtigsten europäischen Aktien und Futures gehandelt. Erst mit dem Vorgänger der EUREX, der DTB war es eigentlich für Privatpersonen möglich, Termingeschäfte an der Börse auszuüben. Vorher galten die 762, 764 BGB, womit es dem Anleger möglich war, Schulden bzw. Verluste aus Termingeschäften bei seiner Bank als Differenz- oder Spielschulden zu deklarieren; diese waren dann nicht einklagbar. Erst durch eine Börsengesetznovelle konnten Privatanleger als Terminmarktakteure ins Geschehen eingreifen. Nunmehr dürfen diese Geschäfte abgeschlossen werden, wenn der Kunde gem. 37d WertpapierhandelsG vor Abschluss eines Termingeschäftes über die Verlustrisiken schriftlich informiert worden ist und er diese Information durch seine Unterschrift bestätigt. Als Faustregel gilt, dass für einen privaten Anleger der Handel an der EUREX sinnvoll erscheint, wenn er über ein Wertpapierdepot von mindestens Euro verfügt und seine Bestände absichern will. 3. Standardisierter Handel An der Deutschen Terminbörse werden folgende EUREX-Produkte standardisiert gehandelt: Handel von Optionen Optionen auf Aktien (DAX-Werte) Optionen auf den DAX Optionen auf den (Euro) Stoxx Optionen auf den DAX-Future Optionen auf den Bobl-Future (mittelfristiger Zins) Optionen auf den Bund-Future (langfristiger Zins) Optionen auf den Buxl-Future Optionen auf den Euribor und den Schatz Future Optionen auf den (Euro) Stoxx-Future Handel von Finanzterminkontrakten DAX und MDAX-Future (Euro) Stoxx 50 Future Euribor-Future Bund-Future Bobl-Future LIBOR-Future Buxl-Future Euro-Schatz-Future 4. Beispiele zur Kursermittlung Ein Beispiel aus dem Kurszettel eines beliebigen Börsenhandelstages an der deutschen Terminbörse (EUREX) soll das Verfahren verdeutlichen. Eine wird im Oktober mit einem aktuellen Tageskurs von 42,50 Euro notiert.
5 Seite 5 Beispiel für einen Call Der Optionsmarkt ergibt für die verschiedenen Basiskurse und Laufzeiten bei einem Call: Basiskurs 40,90 42,00 44,00 November 3,72 2,38 1,34 Dezember 3,90 3,00 1,70 März 5,57 4,33 3,34 Juni 5,93 4,97 4,01 September 7,14 6,51 4,63 Der März-Call 42 kostet 4,33 Euro. Dafür hat man dann das Recht, eine Aktie bis März zum Kurs von 42 Euro zu erwerben. Der innere Wert der Option beträgt (aktueller Kurs 42,5 - Bezugspreis 42) 0,50 Euro, die Prämie (Optionspreis 4,33 - innerer Wert 0,50) 3,83 Euro. Mit steigender Laufzeit werden die Prämien teurer, da die Wahrscheinlichkeit steigender Kurse durch Zeitgewinn größer ist. Gleichzeitig nimmt der Kurs bei höheren Bezugswerten ab und somit die Prämie zu, da das Recht zum Erwerb der Aktie immer unattraktiver, da teurer wird. Prämie für November 1,88 2,84 Dezember 2,50 4,20 März 3,83 4,84 Juni 4,47 5,51 September 6,01 6,13 Beispiel für einen Put: Für die gleichzeitig gehandelten Put-Optionen der Aktie vom gleichen Tag ergibt sich ein umgekehrtes Schaubild: Basiskurs 40,90 42,00 44,00 November 0,79 1,45 2,41 Dezember 1,44 1,88 2,86 März 2,23 2,97 3,98 Juni 3,31 4,12 5,18 September 3,95 4,77 5,67 Der März-Put 42 kostet 2,97 Euro. Dafür gibt es das Recht, die Aktie bis März für 42 Euro zu veräußern. Der innere Wert der Option beträgt (Verkaufspreis 42,00 - aktueller Kurs 42,5) -0,50 Euro,
6 Seite 6 die Prämie (Optionspreis 2,97 + innerer Wert 0,50) 3,47 Euro. Wie beim Call erhöht sich die Prämie mit steigender Laufzeit, da die Wahrscheinlichkeit auf fallende Kurse durch Zeitgewinn zunimmt. Gleichzeitig nimmt der Kurs bei höheren Bezugswerten zu, da das Recht zum Verkauf der Aktie attraktiver wird. Durch den höheren Kurs ermäßigt sich gleichzeitig die Prämie für den Put. Prämie für November 1,95 0,91 Dezember 2,38 1,36 März 3,47 2,48 Juni 4,62 3,68 September 5,27 4,17 5. Begriffe des Optionshandels Im Optionshandel hat sich eine Reihe von Fachbegriffen ausgebildet, die zum besseren Verständnis an dieser Stelle erklärt werden sollen: Amerikanische/Europäische Option: Bei i.d.r. angebotenen amerikanischen Optionen ist es jederzeit möglich, das Recht während der gesamten Laufzeit auszuüben, bei der europäischen nur am (letzten) Verfallstag. Die Begriffe werden mit gleicher Bedeutung auch bei Optionsscheinen verwendet. Die asiatische Option (Basispreis wird erst zum Ende der Laufzeit aus den Durchschnitten der Kurse während der Laufzeit ermittelt) spielt im heimischen Optionsgeschäft keine Rolle. Kaufoption (Call): Recht, aber nicht Pflicht, innerhalb eines bestimmten Zeitraumes zu einem vereinbarten Preis den dem Kontrakt zugrundeliegenden Basiswert zu kaufen. Der Wert des Calls steigt gleichzeitig mit dem Kurs des zugrunde liegenden Bezugswerts an. Verkaufsoption (Put): Recht, aber nicht Pflicht, innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu einem vereinbarten Preis den dem Kontrakt zugrundeliegenden Basiswert zu verkaufen. Der Wert des Puts steigt mit dem fallenden Kurs des zugrunde liegenden Bezugswerts an. Put/Call Ratio: Verhältnis von gehandelten Put- zu Call-Optionen eines Tages. Das Verhältnis gibt Auskunft über den am Markt vorhandenen Optimismus bzw. Pessimismus. Je mehr der Wert gegen 1,0 tendiert, umso größer ist der Pessimismus. Werden beispielsweise Calls sowie Puts gehandelt, beträgt das Put/Call (9.317/13.864) 0,67%. Der Optimismus am Markt war relativ hoch; der Wert ist weit von 1,0 entfernt. Clearingstelle: Institution, die in Optionsmärkten die Aufgabe hat, die Kreditwürdigkeit der Marktteilnehmer festzustellen und zu überwachen, die erforderlichen Transaktionen auszuführen und zu verbuchen. Beim Handel an der EUREX wird diese Funktion von einer selbständigen Einrichtung ausgeübt, der Deutschen Terminbörse GmbH. Die Clearingstelle ü- bernimmt das Ausfallrisiko, falls ein Marktteilnehmer seiner Liefer- bzw. Abnahmeverpflichtung nicht nachkommen kann.
7 Seite 7 Market-Maker: Kreditinstitute, die verbindlich an der EUREX Geld- und Briefkurse stellen, also jederzeit für genügend Angebot und Nachfrage sorgen müssen. Sie stehen dafür ein, dass ihre "gemachten" Kurse auch für den normalen Anleger Gültigkeit besitzen. Die Kursstellung gilt allerdings nur für Optionen, nicht für Futures. Basiswert: Die dem Optionsgeschäft zu Grunde liegenden Waren oder Werte (Aktien, Index, Future). Basispreis: Kurs, zu dem der Käufer der Option den Basiswert beziehen bzw. der Verkäufer den Basiswert abgeben kann. Prämie (Optionspreis): Der Preis richtet sich nach Angebot und Nachfrage. Weiterhin hängt er von der Restlaufzeit und der Höhe der Volatilität des Optionswertes ab. Die Prämie besteht aus einem inneren Wert und dem Zeitwert. Zeitwert: Der Zeitwert ist der Preis, den der Anleger für seine Erwartung bezahlt, dass der Kurs des Optionswertes, also z.b. einer Aktie steigt/fällt. Je länger die Restlaufzeit, um so höher ist der Zeitwert, da dem Anleger länger Zeit bleibt, darauf zu warten, dass seine Erwartung eintrifft.. Exercise: Ausübung des Optionsrechtes. Beim Call wird der Basiswert erworben, beim Put wird er veräußert. Glattstellung: Eine Option erlischt u.a. an der EUREX durch die sog. Glattstellung. Hierbei tätigt der Anleger ein Gegengeschäft. d.h. z.b. der Inhaber einer Kaufoption oder Verkaufsoption verkauft eine Option der gleichen Serie, aus der er zuvor gekauft hat. Kennzeichnet er das Geschäft als Glattstellungs- oder Closinggeschäft, bringt er damit Rechte und Pflichten aus beiden Geschäften zum Erlöschen. Option am/im Geld. Stimmen Bezugspreis mit dem aktuellen Kurs überein, ist die Option am Geld, sie hat keinen inneren Wert. Liegt der Bezugspreis deutlich unter dem aktuellen Kurs, ist die Option im Geld und besitzt einen inneren Wert. Die Option hat keinen inneren Wert, wenn der Basiswert unter dem aktuellen Kurs liegt. Der Basispreis ist Call Put < Aktienkurs Im Geld Aus dem Geld > Aktienkurs Aus dem Geld Im Geld = Aktienkurs Am Geld Am Geld Margin: Hinterlegung von Sicherheiten. Anleger können nicht direkt an der Eurex handeln, sondern müssen Banken damit beauftragen. Die Eurex verlangt von den Banken bestimmte Einschüsse (z.b. in Form von Wertpapieren) als Garantie dafür, dass Verluste bei Termingeschäften sofort wieder ausgeglichen werden können. Die Kreditinstitute erheben ihrerseits Margins bei den einzelnen Anlegern, die in den meisten Fällen deutlich höher ausfallen, als den Banken von der Börse berechnet werden. Neben der anfänglichen Margin muss ein Kleinanleger zusätzlich eine Variation Margin aufbringen, um überhaupt handeln zu können. Settlement: Der von der Börse festgesetzte Schlusspreis, bei dem es sich i.d.r. um den letztbezahlten Kontraktpreis des Handelstages handelt.
8 Seite 8 Arbitragender: Er versucht, die Kursunterschiede des gleichen Basiswerts an verschiedenen Handelsplätzen auszunutzen. Weiterhin erfolgt der Versuch, Profit aus Preisungleichgewichten zwischen Termin- und Kassamarkt zu ziehen. Der Arbitragende erwirbt z.b. an der EUREX eine Option, die er gleichzeitig an der Londoner LIFFE veräußert, da sie in der gleichen Minute dort leicht höher gehandelt wird. Für einen privaten Anleger lohnt sich der Handel nicht, da die Differenzerträge durch Spesen und Gebühren aufgefressen werden. Hedger: Er versucht, sich im risikoreichen Aktien- oder Anleihengeschäft durch Optionen abzusichern. Er sichert beispielsweise seinen Aktienbesitz durch den Kauf einer Verkaufsoption ab. Fallen die Kurse, mindert der gestiegene Optionspreis seine Kursverluste, im umgekehrten Fall minimiert die Prämie seinen Kursgewinn. Durch Hedging können jegliche Kursbewegungen abgesichert werden, so dass Gewinnpotentiale und Verlustrisiken festgefroren werden auf den Zeitpunkt des Abschlusses der Optionen. Trader: Er ist ein risikofreudiger, kurzfristiger Anleger, der in der aktuellen Markttendenz mitschwimmt und diese bis zum Äußersten ausreizt. Vorzeitige Gewinnmitnahmen sind für ihn ein Fremdwort. Der Trader profitiert mit wenig Kapitaleinsatz von den Marktbewegungen, ohne die jeweiligen Wertpapiere erwerben zu müssen. 6. Optionsvarianten Die Strategien am Optionsmarkt sind sehr zahlreich und variantenreich und bieten praktisch für jeden Anlegertyp und jede Marktsituation eine oder mehrere passende Anlagemöglichkeiten. Grundsätzlich gibt es die vier Optionsvarianten, die im folgenden näher erläutert werden sollen. Dem Anleger stehen folgende Grundpositionen zur Verfügung: Kaufoption (Call) Optionen Verkaufsoption (Put) Long Call Short Call Long Put Short Put Positive Kurserwartung Leicht fallend Negative Kurserwartung Leicht steigend Kauf einer Kaufoption (Long Call) Beim Kauf einer Kaufoption (Long Call) erwirbt der Käufer das Recht, einen Basiswert zu einem im Voraus festgelegten Preis (= Ausübungspreis, strike ) jederzeit während einer festgelegten Frist (= amerikanische Option) oder zu einem festgelegten Termin (= europäische Option) vom Stillhalter (in Wertpapieren) zu kaufen. Wenn der Käufer sein Recht ausübt, ist der Verkäufer der Aktienkaufoption (Stillhalter) verpflichtet, die Aktien zum vereinbarten Preis zu liefern. Der Käufer ist dann zur Abnahme der Aktien und zur Zahlung des Kaufpreises verpflichtet. Mit der Kaufoption erwirbt der Käufer das Recht, während der gewählten Optionsfrist jederzeit mindestens 50 Aktien oder ein Vielfaches hiervon zum vereinbarten Basispreis zu erwerben. Er kann das Optionsrecht bis zum letzten Tag ausüben oder verfallen lassen oder vor Fälligkeit
9 Seite 9 zum Börsenkurs verkaufen. Er zahlt den Optionspreis an den Verkäufer (Stillhalter). Sofern er die Aktien erwirbt, erhält er alle während der Laufzeit angefallenen Dividenden und Bezugsrechte. Er erwartet steigende Aktienkurse; die Gewinnchance ist unbegrenzt, das Verlustrisiko auf den Prämienbetrag begrenzt. Gewinne fallen durch Kurssteigerung bei Aktie und Optionsschein an, Verluste durch Wertverfall der Optionsprämie, wenn die Aktie fällt. Beispiel für einen Call Kauf eines Call, Basiskurs 100, Prämie 5 Euro. Laufzeit 2 Monate. Kauf Optionsprämie 50 x Euro bei Ausübung 50 x Euro Einstandspreis insgesamt 105 pro Aktie Euro maximaler Verlust 250 Euro Hieraus ergibt sich folgende Gewinn/Verlustberechnung pro einzelner Option: Aktienkurs Veränderung Gewinn in in % % % % % % unter 105 Negativ negativ -100% Kauf einer Verkaufsoption (Long Put) Der Käufer erwirbt das Recht, einen Basiswert zu einem im Voraus festgelegten Preis (Ausübungspreis, strike) jederzeit während der festgelegten Frist (= amerikanische Option) oder zu einem festgelegten Termin (= europäische Option) - dem Stillhalter in Geld verkaufen zu dürfen. Wenn der Optionskäufer sein Recht ausübt, ist der Verkäufer der Verkaufsoption (= Stillhalter in Geld) verpflichtet, dem Käufer die Aktien zum vereinbarten Preis abzukaufen. Der Käufer einer Aktienverkaufsoption ist also nach Ausübung der Option der Verkäufer der Aktien. Mit der Verkaufsoption erwirbt der Käufer das Recht, während der Optionsfrist jederzeit 50 Aktien oder ein Vielfaches hiervon zum vereinbarten Basispreis an den Verkäufer zu veräußern. Er kann das Optionsrecht bis zum letzten Tag ausüben, verfallen lassen oder vor Fälligkeit verkaufen. Er zahlt den Optionspreis an den Verkäufer (Stillhalter) und erwartet fallende Aktienkurse. Die Gewinnchance ist nur durch die Tatsache begrenzt, dass ein Aktienkurs maximal auf 0 Euro
10 Seite 10 fallen kann. Gewinne fallen bei Aktienverlusten an, da die Aktien teuer veräußerbar ist. Bei steigenden Kursen verfällt der Optionspreis, da er die Aktien nicht veräußert. Beispiel für einen Put Kauf eines Aktien-Put, Basiskurs 100, Optionsprämie 5 Euro, Laufzeit 2 Monate. Kauf Optionsprämie 50 x Euro bei Ausübung Erlös insgesamt 50 x Euro Euro maximaler Verlust Nichtausübung 250 Euro Hieraus ergibt sich folgende Gewinn/Verlustberechnung pro einzelner Option: Aktienkurs Veränderung GuV in Euro GuV in % % % % % % über 105 negativ negativ -100% Verkauf einer Kaufoption (Short Call) Der Verkäufer (= Stillhalter in Papieren) verpflichtet sich, den Basiswert zu einem im Voraus festgelegten Preis (Ausübungspreis, strike") jederzeit während einer festgelegten Frist (= amerikanische Option) oder zu einem festgelegten Termin (= europäische Option) dem Käufer zu verkaufen Wenn also der Käufer sein Optionsrecht ausübt, ist der Verkäufer der Aktienkaufoption verpflichtet, die Aktien zum vereinbarten Preis zu liefern. Es handelt sich hierbei um das Gegenstück zum Long Call, hier aus der Sicht des Verkäufers. Der ist Stillhalter in Wertpapieren und muss sie während der Optionsfrist auf Abruf zum Basiskurs liefern. Er kann das Optionsrecht nicht vor Fälligkeit verkaufen, sondern muss abwarten, was der Käufer macht. Er erhält den Optionspreis vom Käufer und bei Abruf zusätzlich den Basiswert für die zu liefernden Aktien. Er erwartet stagnierende Kurse; ein Gewinn ist auf die Optionsprämie begrenzt, das Verlustrisiko ist unbegrenzt. Fällt der Aktienkurs, erzielt er einen Gewinn durch die erhaltene Optionsprämie. Steigen die Aktien, ergibt sich trotz Einnahmen aus Prämie und Basiskurs insgesamt einen Verlust.
11 Seite 11 Beispiel für einen Short Call Verkauf einer Kaufoption, Basiskurs 100, Optionsprämie 5 Euro. Laufzeit 2 Monate. Erlös Optionsprämie 50 x Euro bei Ausübung Erlös insgesamt 50 x Euro Euro Mindestgewinn Nichtausübung 250 Euro Hieraus ergibt sich folgende Gewinn/Verlustberechnung pro einzelner Option: Aktienkurs Veränderung Gewinn in unter 100 negativ +5 Verkauf einer Verkaufsoption (Short Put) Es handelt sich hierbei um das Gegenstück zum Long Put, hier aus der Sicht des Verkäufers, der "Stillhalter in Geld" ist. Er muss die Aktien während der Optionsfrist auf Abruf zum Basiskurs abnehmen. Er kann das Optionsrecht nicht vor Fälligkeit verkaufen, sondern muss abwarten, was der Käufer macht. Er erwartet stagnierende oder steigende Aktienkurse; die Gewinnchance ist auf die Prämienhöhe, der Verlust auf die Differenz von Aktien- und Basiskurs begrenzt. Wenn der Aktienkurs steigt, erzielt er einen Gewinn durch die erhaltene Optionsprämie. Wenn die Aktien fallen sollten, muss er die Aktien zum höheren Basiswert abnehmen und erzielt trotz Einnahmen aus Prämie insgesamt einen Verlust aus diesem Geschäft. Beispiel zum Short Put Die Rechnung für den Investor sieht wie folgt aus (Gebühren unberücksichtigt): Verkauf einer Verkaufsoption, Basiskurs 100, Optionsprämie 5 Euro. Laufzeit 2 Monate. Erlös Optionsprämie 50 x Euro bei Ausübung Einstandspreis 50 x Euro 95 Euro pro Aktie 4750 Euro Mindestgewinn Nichtausübung 250 Euro
12 Seite 12 Hieraus ergibt sich folgende Gewinn/Verlustberechnung pro einzelner Option: Bewertung der einzelnen Strategien Aktienkurs Veränderung GuV in Euro über 100 positiv +5 Auf den ersten Blick erscheint die Position des Käufers einer Kaufoption mit unbegrenzten Gewinnund beschränkten Verlustmöglichkeiten optimal. Im Gegenzug kommt der Verkäufer der Verkaufsoption mit begrenztem Gewinn- aber unbegrenztem Verlustpotential schlecht weg. Das Tagesgeschäft zeigt jedoch, dass der Stillhalter die größeren Erträge einfährt. Bei extremer Börsenhausse erzielt der Käufer einer Kaufoption zwar enorme Gewinne, doch solche rapiden Kursaufschläge sind die Ausnahme und selten anzutreffen. Bei i.d.r. kleineren Kursausschlägen profitiert der Verkäufer. Es handelt sich hierbei oft um Banken und Versicherungen, die ihren Aktienbestand als Stillhalteposition einsetzten und im Laufe der Jahre ihre Einstandskurse verbilligen. Abschließend eine Zusammenfassung der wichtigsten Gesichtspunkte einer Anlage in Optionen. Kurserwartung Strategie Chancen Risiken sehr positiv Kauf eines Call Unbegrenzte Gewinnmöglichkeit Verlust der Prämie sehr negativ Kauf einer Verkaufsoption Maximal Differenz zwischen Ausübungspreis und Prämie Verlust der Optionsprämie stagnierend, leicht steigend stagnierend, leicht fallend Verkauf eines Put Vereinnahmte Optionsprämie Differenz zwischen Ausübungspreis und Prämie Verkauf eines Call Vereinnahmte Optionsprämie Nahezu unbegrenzt Anlage-Tipp: Durch den Kauf eines Put anstatt dem Aktienkauf mit Limit kann ein Anleger Geld sparen. Möchte ein Anleger eine Aktie zu 300 Euro erwerben, die derzeit 320 Euro kostet, kann er seiner Bank einen Limitauftrag erteilen und warten, dass der gewünschte Kurs erreicht wird. Alternativ kann er aber auch eine Put-Option zum Basispreis von 300 Euro und einem Preis von 10 Euro verkaufen. Fällt der Kurs nicht unter 300 Euro, vereinnahmt er die Prämie, da die Option wertlos verfällt. Fällt der Kurs unter 300 Euro, muss er die Aktien zu 300 Euro übernehmen, was er ja ohnehin vorhatte. Insgesamt hat er dann nur einen Kaufpreis von (300-10) 290 Euro gezahlt. Hiermit zahlt der potentielle Aktienkäufer auf jeden Fall weniger als beim Limitkauf.
13 Seite Kombinierte Anlagestrategien Neben den vorgenannten Grundstrategien am Optionsmarkt lassen sich durch Kombination bzw. gleichzeitigem Ausüben mehrerer Optionen weitere Anlageziele verfolgen. Bear Spread Call Der Anleger kombiniert zwei Optionen miteinander; er verkauft eine Kaufoption mit niedrigem Ausübungspreis und kauft gleichzeitig eine Kaufoption mit höherem Ausübungspreis. Die Anzahl der Calls und Puts sowie der Verfalltermin ist identisch. Der Anleger erwartet eher leicht sinkende Kurse des Basiswertes. Beispiel: Der Basiswert notiert bei 100. Anleger A kauft einen Call mit Basispreis 125 zum Preis von 15 Euro. Gleichzeitig verkauft er einen Call mit Basispreis 85, dafür erhält er als Prämie 35 Euro. Aus diesem Geschäft erzielt A einen Prämienüberschuss von (35-15) 20 Euro. Sollte der Kurs des Basiswertes zum Ende der Laufzeit bei etwa 85 Euro oder leicht darunter liegen, erzielt A einen Gewinn in Höhe der vereinnahmten Nettoprämie. A hat praktisch ohne Kapitaleinsatz einen Gewinn erzielt. Der maximale Gewinn wird also erzielt, wenn der Kurs des Basiswertes unter dem niedrigeren Ausübungspreis liegt. Bear Spread Put Der Anleger kombiniert zwei Optionen miteinander; er verkauft eine Verkaufsoption mit niedrigem Ausübungspreis und kauft gleichzeitig eine Verkaufsoption mit höherem Ausübungspreis. Die Anzahl der Calls und Puts sowie der Verfalltermin ist identisch. Der Anleger erwartet eher leicht sinkende Kurse des Basiswertes. Beispiel: Der Basiswert notiert bei 100. Anleger A kauft einen Put mit Basispreis 115 zum Preis von 25 Euro. Gleichzeitig verkauft A einen Put mit Basispreis 85, dafür erhält er als Prämie 15 Euro. Aus diesem Geschäft erzielt A einen Prämienverlust von (25-15) 10 Euro. Im Gegensatz zum Bear Spread Call liegt die Prämie aus dem Verkauf des Put unter der zu zahlenden Prämie liegen. Sollte der Kurs des Basiswertes zum Ende der Laufzeit bei 85 Euro oder leicht darunter liegen, erzielt A einen Gewinn in Höhe des Differenzbetrages von ( Nettoprämie 10) 20 Euro. Seine Kursstrategie ist aufgegangen, A hat praktisch ohne Kapitaleinsatz einen Gewinn erzielt. Der maximale Gewinn wird also erzielt, wenn der Kurs des Basiswertes unter dem niedrigeren Ausübungspreis liegt. Bull Spread Call Der Anleger kombiniert zwei Optionen miteinander; er kauft eine Kaufoption mit niedrigem Ausübungspreis und verkauft gleichzeitig eine Kaufoption mit höherem Ausübungspreis. Die Anzahl der Calls und Puts sowie der Verfalltermin ist identisch. Der Anleger erwartet eher leicht steigende Kurse des Basiswertes. Beispiel: Der Basiswert notiert bei 100. Anleger A kauft einen Call mit Basispreis 85 zum Preis von 55 Euro. Gleichzeitig verkauft A einen Call mit Basispreis 115, dafür erhält er als Prämie 25 Euro. Aus diesem Geschäft erzielt A einen Prämienverlust von (55-25) 30 Euro. Sollte der Kurs des Basiswertes zum Ende der Laufzeit bei etwa 85 Euro (Basispreis des verkauften Calls) o- der leicht darunter liegen, erzielt A den Maximalverlust i.h.d. Prämiendifferenz.
14 Seite 14 Bull Spread Put Der Anleger kombiniert zwei Optionen miteinander; er kauft eine Verkaufsoption mit niedrigem Ausübungspreis und verkauft gleichzeitig eine Verkaufsoption mit höherem Ausübungspreis. Die Anzahl der Calls und Puts sowie der Verfalltermin ist identisch. Der Anleger erwartet eher leicht sinkende Kurse des Basiswertes (Gegenteil zum Bear Spread Put). Beispiel: Der Basiswert notiert bei 100. Anleger A kauft einen Put mit Basispreis 85 zum Preis von 15 Euro. Gleichzeitig verkauft A einen Put mit Basispreis 115, dafür erhält er als Prämie 35 Euro. Aus diesem Geschäft erzielt A einen Prämienverlust von (35-15) 20 Euro. Sollte der Kurs des Basiswertes zum Ende der Laufzeit bei etwa 85 Euro (Basispreis des verkauften Calls) o- der leicht darunter liegen, erzielt A einen Verlust, der maximal in Höhe des Differenzbetrages der Nettoprämie anfallen kann. Long Straddle Der Anleger kauft gleichzeitig eine Kauf- und eine Verkaufsoption zum gleichen Ausübungspreis. Die Anzahl der Calls und Puts sowie der Verfalltermin ist identisch. Der Anleger erwartet, dass die Kurse des Basiswertes künftig stark schwanken werden, volatil sind. Beispiel: Der Basiswert notiert bei 100. Anleger A kauft einen Call und einen Put mit jeweiligem Basispreis 100. Als Prämie sind 10 zu zahlen. Aus diesem Geschäft erzielt A einen Prämienverlust von 20 Euro. Sollte der Kurs des Basiswertes zum Ende der Laufzeit bei etwa 100 Euro (Basispreis) oder leicht daneben liegen, erzielt A den Maximalverlust i.h.d. Prämiendifferenz. Short Straddle Der Anleger kombiniert zwei Optionen miteinander; er verkauft gleichzeitig eine Kauf- und eine Verkaufsoption zum gleichen Ausübungspreis. Die Anzahl der Calls und Puts sowie der Verfalltermin ist identisch. Der Anleger erwartet, dass die Kurse des Basiswertes künftig nahezu überhaupt nicht schwanken werden, nicht volatil sind (Gegenteil zum Long Straddle). Beispiel: Der Basiswert notiert bei 100. Anleger A verkauft einen Call und einen Put mit Basispreis 100. Als Prämie erhält er 10 Euro. Aus diesem Geschäft erzielt A somit einen Prämiengewinn von 20 Euro. Sollte der Kurs des Basiswertes zum Ende der Laufzeit bei etwa 100 Euro (Basispreis) liegen, erzielt A den Maximalgewinn i.h.d. Prämiendifferenz von 20 Euro. Long Butterfly Spread Der Anleger kombiniert vier Optionen miteinander; er verkauft zwei Kaufoption und erwirbt gleichzeitig eine Kaufoption mit höherem und eine mit niedrigerem Ausübungspreis. Die Anzahl der Calls und Puts sowie der Verfalltermin ist identisch. Der Anleger rechnet eher mit stagnierenden Kursen. Beispiel: Der Basiswert notiert bei 100. Anleger A kauft einen Call mit Basispreis 85 zum Preis von 25 und einen Call mit Basis 115 zum Preis von 10 Euro. Gleichzeitig verkauft A zwei Calls mit Basispreis 100, dafür erhält er als Prämie je 15 Euro. Aus diesem Geschäft erzielt A einen Prämienverlust von 5 Euro. Sollte der Kurs des Basiswertes zum Ende der Laufzeit bei etwa 100 Euro liegen, wird der Käufer seine Optionen nicht ausüben, A erzielt einen Prämiengewinn von 2 x 20 = 40 Euro. Die Kaufoption mit Basis 85 wird weiterhin ausgeübt, der Prämienverlust redu-
15 Seite 15 ziert sich auf (15-25) 10 Euro. Hinzu kommt der Prämienverlust aus der höheren Option, so dass insgesamt ( ) 20 Euro Gewinn erzielt werden. Short Butterfly Spread Der Anleger kombiniert vier Optionen miteinander; er kauft zwei Kaufoption und verkauft gleichzeitig eine Kaufoption mit höherem und eine mit niedrigerem Ausübungspreis. Die Anzahl der Calls und Puts sowie der Verfalltermin ist identisch. Der Anleger erwartet eher schwankende Kursen. Beispiel: Der Basiswert notiert bei 100. Anleger A verkauft einen Call mit Basispreis 85 zum Preis von 30 und einen Call mit Basis 115 zum Preis von 10Euro. Gleichzeitig kauft A zwei Calls mit Basispreis 100, dafür zahlt er als Prämie je 15 Euro. Aus diesem Geschäft erzielt A einen Prämiengewinn von 10 Euro. Sollte der Kurs des Basiswertes zum Ende der Laufzeit bei etwa 100 Euro liegen, wird er Käufer die Option zu 85 ausüben, die andere nicht ausüben, A erzielt einen Prämiengewinn von (40-15) = 25 Euro. Die Kaufoption mit Basis 100 werden beide nicht ausgeübt, der Prämienverlust beträgt 30 Euro, aus dem Gesamtgeschäft also reduziert sich auf (30-25) -5 Euro. 8. Futures Weder Optionen noch Futures begründen sofort fällige Ansprüche oder Verbindlichkeiten. In beiden Fällen handelt es sich vielmehr um ein Termingeschäft, beide Seiten vereinbaren die Lieferung (= Erfüllung der vereinbarten obligatio) aber erst für die Zukunft. Bei einer Option wird lediglich ein Recht (keine Pflicht) begründet, zu einem späteren Zeitpunkt kaufen zu dürfen, aber nicht zu müssen. Im Gegensatz dazu stehen feste Vereinbarungen, die für beide Seiten einklagbare erst in der Zukunft fällig werdende Ansprüche und Verbindlichkeiten begründen. Solche unbedingten Termingeschäfte ( Im-Voraus-Geschäfte") werden auch als Forwards bezeichnet. Standardisierte Forwards, die über eine Börse abgewickelt werden, nennt man Futures ". Die Börse braucht dabei nur als Clearingstelle aufzutreten. Ist Vertragsgegenstand eine Aktie, ein Aktienindex, eine Anleihe oder eine Währung, ist dies ein Financial Futures. Ist Vertragsgegenstand eine bestimmte Warenmenge (vertretbare Sachen wie Orangensaft, Schweinehälften oder Rohöl), handelt es sich um einen Commodity Future. Wie bei Optionen können auch bei Futures synthetische Produkte wie Indizes Vertragsgegenstand sein. In solchen Fällen ist der Vertrag nicht auf physische Lieferung gerichtet. Trotzdem wird die Erfüllung fest vereinbart. Dem Käufer geht es dann um die Erzielung eines Differenzgewinnes. Der entscheidende Unterschied zwischen einer Option und einem Future: Den Future kann der Anleger nicht verfallen lassen. Er muss ihn vielmehr unbedingt erfüllen. Eine Nichtausübung wie bei einer Option gibt es nicht. Aus dem unbedingten Geschäft kann sich der Futures-Inhaber nur durch ein Gegengeschäft durch Glattstellung mit Closing-Vermerk lösen. Ein Future ist eine unbedingte verbindliche Vereinbarung zweier Marktteilnehmer,
16 Seite 16 eine bestimmte Menge eines bestimmten Gutes, zu einem in der Zukunft liegenden Zeitpunkt zu vorher bestimmtem Preis zu kaufen, zu bezahlen und abzunehmen bzw. zu verkaufen und zu liefern. Ihre Ansprechpartner bei der : Rolfjosef Hamacher Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht Fon 0221/ hamacher@axis.de Dipl.-Betriebswirt Bernhard Fuchs Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater Fon 0211/ Fax 0211/ fuchs@axis.de Dipl.-Finanzwirt Heinrich Bürmann Rechtsanwalt, Steuerberater Fon 030/ Fax 030/ buermann@axis.de Die Ausführungen in dieser Publikation sollen einer allgemeinen Information dienen. Ein Anspruch auf Vollständigkeit kann aufgrund der Komplexität der behandelten Themen nicht erhoben werden; ebenso wird eine einzelfallbezogene Beratung hierdurch nicht ersetzt. Die übernimmt keine Haftung für die Folgen einer Verwendung dieser in der Publikation dargelegten Informationen.
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