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1 Jetzt neu! 2012 Finanzierungsservice Aktuelle Informationen zur Förderung und Finanzierung Ihrer Weiterbildung bei der SGD

2 Inhaltsverzeichnis Weiterbildung und Steuern sparen S. 4 Schüler-BAföG S. 5 Bildungsgutschein für die berufliche Qualifizierung S. 6 Meister-BAföG S. 9 Qualifizierungsscheck Hessen S. 13 Thüringer Weiterbildungsscheck S. 14 Bildungsscheck Nordrhein-Westfalen S. 15 QualiScheck Rheinland-Pfalz S. 16 Bildungsscheck Brandenburg S. 17 Weiterbildungsscheck Sachsen S. 18 Weiterbildungsbonus Hamburg S. 19 Förderprogramme der Bundesländer S. 20 Kindergeld S. 21 Weiterbildungsstipendium S. 22 Bildungsprämie S. 24 Bildungsurlaub S. 26 Sonderprogramm WeGebAU S. 28 Berufsförderungsdienst der Bundeswehr S. 29 SGD-Förderung und Kooperationspartner S. 30 Nutzen Sie jetzt die umfangreichen finanziellen Fördermöglichkeiten für Ihre Weiterbildung bei der SGD! Liebe Leserin, lieber Leser, noch nie war Bildung so wichtig wie heute. Denn in einer veränderten Arbeitswelt mit neuen Herausforderungen für jeden Einzelnen ist eine gute Qualifikation Ihr Kapital für einen sicheren Arbeitsplatz oder den Wiedereinstieg in den Beruf! In einer Zeit der Globalisierung wird die Bedeutung der Weiterbildung weiter steigen. Lebenslanges Lernen wird in Zukunft notwendig sein, um den wachsenden Anforderungen gerecht zu werden. Die Studiengemeinschaft Darmstadt bietet seit über 60 Jahren Qualität und Sicherheit in Sachen Bildung. Aus unserer langjährigen Erfahrung wissen wir, wie wichtig es ist, dass Sie Ihre Weiterbildung von Anfang an finanziell unbeschwert beginnen können. Aus diesem Grund haben wir zahlreiche finanzielle Förderungsmöglichkeiten in dieser Broschüre für Sie zusammengestellt. Neben den umfangreichen staatlichen Fördermitteln unterstützen wir auch ausgewählte Teilnehmergruppen durch eine Gebührenersparnis. Die in dieser Broschüre genannten Finanzhilfen können Sie für die unterschiedlichsten SGD-Fernkurse erhalten. Lesen Sie die Broschüre in aller Ruhe durch und entscheiden Sie dann, welche Fördermöglichkeit auf Sie zutrifft. Sollten Sie Fragen haben, so rufen Sie einfach unseren Finanzierungsservice an. Unter der Telefonnummer können Sie gebührenfrei mit uns sprechen. Wir freuen uns auf Ihren Anruf. (gebührenfrei) (gebührenfrei) Mo. Fr. von Mo. 8:00 Fr. bis von 20:00 8:00 bis Uhr 20:00 Uhr Mit freundlichem Gruß Günter Amend Ihr Günter Amend Leitung SGD-Finanzierungsservice PS: Besuchen Sie uns auch auf unserer Website:. Hier finden Sie alle Informationen zu den einzelnen Fördermöglichkeiten. 2 3

3 Weiterbildung und Steuern sparen Schüler-BAföG auch für SGD-Schulabschlüsse Volle steuerliche Absetzbarkeit aller Lehrgangskosten! Ein qualifizierter Schulabschluss ist heute nicht nur die Voraussetzung für die Berufsausbildung, sondern auch für den beruflichen Erfolg. Tipp! Verschenken Sie kein Geld und nutzen Sie die steuerlichen Möglichkeiten bei einer Teilnahme an einem SGD-Fernkurs. Nach einem Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofes (BFH) sind die Kosten für eine beruflich bedingte Fort- oder Weiterbildung als Werbungskosten von der Steuer absetzbar. Aufwendungen für eine Fort- oder Weiterbildung in einem ausgeübten Beruf sowie Aufwendungen für eine Umschulung nach Abschluss einer Erstausbildung können Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit sein. Daraus ergeben sich im Einzelfall erhebliche Steuereinsparungen, die eine Weiterbildung wirtschaftlich noch attraktiver machen. Fort- und Weiterbildungskosten im Sinne des Einkommensteuerrechts sind alle Aufwendungen, die der Arbeitnehmer leistet, um seine Kenntnisse und Fertigkeiten im ausgeübten Beruf zu erhalten, zu erweitern oder den sich ändernden Anforderungen anzupassen. Diese Kosten können Sie steuerlich geltend machen: Studiengebühren Prüfungsgebühren Seminargebühren Fachliteratur Kosten für Fahrten zu den Seminaren und zu Arbeitsgemeinschaften Arbeitsmittel (z. B. Computer, Software) Übernachtungskosten (bei Seminarteilnahme) Verpflegungsaufwand (bei Seminarteilnahme) Eine erfolgreiche Ausbildung sollte nicht an den finanziellen Mitteln scheitern. Deshalb unterstützt der Staat die Ausbildung von Schülern und Studenten und versucht, durch das Berufsausbildungsförderungsgesetz (BAföG) Chancengleichheit herzustellen. Auch für den SGD-Fernkurs Abitur kann BAföG beantragt werden. Bitte beachten Sie, dass der BAföG-Anspruch nur für die letzten 12 Monate vor dem Abschlussprüfungstermin des Fernkurses besteht. Wer kann Schüler-BAföG beantragen? Sie dürfen das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Vor Antragstellung müssen Sie mindestens 6 Monate erfolgreich an einem der oben aufgeführten Fernkurse teilgenommen haben. Außerdem muss für diesen Zeitraum für wenigstens drei Monate eine Teilnahme an einem Fernstudium in Vollzeit nachgewiesen werden. Sie müssen Ihre Selbstständigkeit nachweisen und dürfen nicht mehr bei den Eltern wohnen. Muss das Schüler-BAföG zurückgezahlt werden? Schülerinnen und Schüler müssen BAföG nicht zurückzahlen und erhalten die Förderung als Vollzuschuss. Wo kann die Förderung beantragt werden? Sie können die BAföG-Ausbildungsförderung beim Amt für Ausbildungsförderung der Stadt- bzw. Kreisverwaltung beantragen. In welcher Höhe diese Abzüge bei der Ermittlung Ihres zu versteuernden Einkommens Berücksichtigung finden, hängt vom Einzelfall ab. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten Sie sich zur Beantwortung dieser Frage an Ihren Sachbearbeiter beim zuständigen Finanzamt oder an Ihren Steuerberater wenden. Eine Bescheinigung über Ihre gezahlten Studiengebühren oder über eventuell anfallende Seminarkosten stellen wir Ihnen jederzeit aus. Umfangreiche Informationen wie Telefonnummern, Adressen oder auch Internetverbindungen der einzelnen Ämter finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Bildung und Forschung: BAföG-Hotline (gebührenfrei)

4 Bildungsgutschein für die berufliche Qualifizierung Was ist der Bildungsgutschein? Der Gutschein ist das wichtigste Instrument der Bundesagentur für Arbeit bei der Förderung beruflicher Weiterbildung. Mit diesem Gutschein werden die Kosten für die Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung übernommen, vorausgesetzt die Weiterbildung ist für die Weiterbildungsförderung nach SGB III zugelassen. Der Bildungsgutschein weist u. a. das Bildungsziel, die erforderliche Weiterbildungsdauer, den regionalen Geltungsbereich und die Gültigkeitsdauer aus. Die Bildungsgutscheine werden von den Arbeitsagenturen sowie den Jobcentern an Arbeitssuchende herausgegeben. Wer erhält die Förderung? Arbeitslose, aber auch Arbeitnehmer, denen die Kündigung droht oder deren Arbeitsvertrag ausläuft und für die eine Förderung notwendig ist. Die Antragsteller müssen entweder eine Berufsausbildung abgeschlossen oder drei Jahre eine berufliche Tätigkeit ausgeübt haben. Weitere Informationen zur Förderfähigkeit erhalten Interessenten bei den örtlichen Arbeitsagenturen oder den Jobcentern. Wie wird gefördert? Kosten, die unmittelbar durch die Weiterbildungsmaßnahme entstehen, werden von der Arbeitsagentur übernommen. Dazu zählen Lehrgangs- und Fahrtkosten, Kosten für Unterbringung, Verpflegung und für die Betreuung von Kindern. Einen generellen Anspruch auf den Bildungsgutschein gibt es nicht. Die Arbeitsagentur/das Jobcenter am Wohnort des Antragstellers entscheidet über die Förderung. Dort wird in einem Beratungsgespräch geprüft, ob der Gutschein infrage kommt. Bitte beachten Sie, dass der Bildungsgutschein vor Beginn des Lehrgangs beantragt und beim Bildungsanbieter eingereicht werden muss. Welche SGD-Lehrgänge werden gefördert? Die SGD ist nach der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung (AZWV) zur Annahme von Bildungsgutscheinen berechtigt. Derzeit gilt diese Förderung, die in der Regel 100 % der Lehrgangsgebühren abdeckt, für die nachfolgend aufgeführten Lehrgänge aus unterschiedlichen Wissenswelten: Technik: Technisches Zeichnen CAD Geprüfte/r Konstrukteur/in CAD (SGD) Gesamtlehrgang Speicherprogrammierbare Steuerung (SPS) Fachkraft für erneuerbare Energien (SGD) Gebäudeenergieberater/in Vorbereitung auf die HWK-Prüfung NC- und CNC-Technik Bauzeichnen CAD Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten nach BGVA3 Fachrichtung Montage und Wartung von Industriemaschinen Geprüfte/r Netzwerkadministrator/in Windows 2008 (SGD) Informatik: Geprüfte/r Web-Designer/in für MAC (SGD) Geprüfte/r Grafik-Designer/in MAC (SGD) Geprüfte/r Multimedia-Designer/in (SGD) Zertifizierte/r SAP-Debitorenbuchhalter/in Zertifizierte/r SAP-Kreditorenbuchhalter/in Zertifizierte/r SAP-Einkäufer/in Zertifizierte/r SAP-Finanzbuchhalter/in SAP-Grundwissen Personalwirtschaft SAP-Grundwissen Vertrieb SAP-Grundwissen Einkauf SAP-Grundwissen Buchhaltung am Beispiel der Kreditorenbuchhaltung Datenbankentwickler/in für Access 2010/MySQL Datenbank-Programmierung (für Oracle) Geprüfte/r Web-Designer/in (SGD), Gesamtlehrgang Geprüfte/r PC-Betreuer/in (SGD) Fachinformatiker/in Weiterbildung zum Schwerpunkt Anwendungsentwicklung Geprüfte/r Web-Master (SGD), Gesamtlehrgang Geprüfte/r Web-Content-Manager/in (SGD) Geprüfte/r Grafik-Designer/in PC (SGD) Flash-Entwickler/in inkl. Game-Development Office Kompakt Geprüfte/r Software-Entwickler/in (SGD) Geprüfte/r Java-Programmierer/in (SGD) Geprüfte/r C#.NET-Programmierer/in (SGD) IT-Sicherheit in Rechnersystemen und -netzwerken Geprüfte/r IT-Sicherheitsmanager/in (SGD) Geprüfte/r Android App-Programmierer/in (SGD) Schulabschluss: Hauptschulabschluss mit Englisch Sprachen: Geprüfte/r Fremdsprachenkorrespondent/in Vorbereitung auf die IHK-Prüfung Englisch Technisches Englisch Business English (Vorbereitung auf die telc-prüfung English Business B2) Cambridge Certificate in Advanced English Cambridge First Certificate (1. Einstieg) Cambridge First Certificate (2. Einstieg) Kreative Berufe und Hobby: Public Relations Raumgestaltung/Innenarchitektur Werbegrafik und Design/Kommunikationsdesign Journalist/in (SGD) Online-Redakteur/in Online-Texter/in Geprüfte/r Foto-Designer/in (SGD) Geprüfte/r Werbeberater/in (SGD) Gartengestaltung Feng-Shui-Beratung Persönlichkeit und Gesundheit: Personal und Business-Coach Gewichtscoach Berater/in für Gewichtsmanagement Geprüfte/r Fachpraktiker/in für Massage, Wellness und Prävention (SGD) Heilpraktiker/in Vorbereitung auf die amtsärztliche Überprüfung (Teilnehmer ohne med. Vorbildung) Heilpraktiker/in Vorbereitung auf die amtsärztliche Überprüfung (Teilnehmer mit med. Vorbildung) Tierheilpraktiker/in Farb- und Stilberatung Bildungsgutschein Seit dem erhalten Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit Bedrohte unter bestimmten Voraussetzungen einen Bildungsgutschein. Der Bildungsgutschein ist die schriftliche Zusage der vollen Kostenübernahme für die Teilnahme an einer Weiterbildung, wie z. B. an einem SGD-Fernlehrgang. 6 7

5 Bildungsgutschein Kindererziehung Hauswirtschafter/in Praktische Altenbetreuung Psychologische/r Berater/in Personal Coach Ernährungsberater/in Psychotherapie Vorbereitung auf die amtsärztliche Prüfung nach dem Heilpraktikergesetz Wellnessberatung Vorbereitung auf das IHK-Zertifikat Wellnessberater/in Erziehungsberatung Selbstständig als Berater/in Wirtschaft: Betriebswirtschaftslehre für Nichtkaufleute Geprüfte/r Technische/r Betriebswirt/in Vorbereitung auf die IHK-Prüfung Geprüfte/r Industriefachwirt/in Vorbereitung auf die IHK-Prüfung Geprüfte/r Handelsfachwirt/in Vorbereitung auf die IHK-Prüfung Tourismusmanagement Fit für China Geprüfte/r Personalfachkauffrau/-mann Vorbereitung auf die IHK-Prüfung Mediaplaner/in Außenwirtschaft und Exportmanagement Vorbereitung auf das IHK-Zertifikat Außenwirtschaft und Exportmanagement Arbeitsrecht Rechtswesen Geprüfte/r Wirtschaftsfachwirt/in Vorbereitung auf die IHK-Prüfung Praxismanagement Geprüfte/r Fachkauffrau/-mann Vorbereitung auf die IHK-Prüfung Geprüfte/r Immobilienfachwirt/in Vorbereitung auf die IHK-Prüfung Ausbildung der Ausbilder Vorbereitung auf die IHK-Prüfung Vertriebsingenieur/in Technische/r Vertriebsmanager/in Vorbereitung auf das IHK-Zertifikat Vertriebsingenieur/in Technische/r Vertriebsmanager/in Internationale Rechnungslegung Vorbereitung auf das IHK-Zertifikat Geprüfte/r Betriebswirt/in (SGD) Kaufmännischer Grundkurs Erfolgreich verkaufen Fachberater/in für Finanzdienstleistungen Vorbereitung auf die IHK-Prüfung Geprüfte/r Managementassistent/in bsb Geprüfte/r Marketing-Referent/in (SGD) Geprüfte/r Medienbetriebswirt/in (SGD) Geprüfte/r IT-Betriebswirt/in (SGD) Geprüfte/r Immobilienmakler/in (SGD) Projektmanagement Vorbereitung auf das Zertifikat Projektleiter/in IHK Buchführung und Bilanzierung Kostenrechnung Geprüfte/r Sekretär/in (SGD) mit Stenografie Geprüfte/r Bürosachbearbeiter/in mit Software (SGD) Geprüfte/r Office-Manager/in (SGD) Geprüfte/r Bilanzbuchhalter/in Vorbereitung auf die IHK-Prüfung Geprüfte/r Buchhalter/in (SGD) Geprüfte/r Werbeberater/in (SGD) Geprüfte/r Betriebswirt/in Non-Profit-Organisationen (SGD) Fachkurs Social Management Logistikmanagement Wirtschaftsmediation Vorbereitung auf das IHK-Zertifikat Geprüfte/r Call-Center-Manager/in (SGD) Geprüfte/r Haus- und Grundstücksverwalter/in (SGD) Speditionssachbearbeiter/in (SGD) Meister-BAföG Ideal für Berufspraktiker Bis zu , Unterstützung vom Staat BAföG: Diese finanzielle Unterstützung gab es früher nur für Hochschulstudenten oder Schüler. Jetzt können auch Berufspraktiker ihren Lehrgang komplett über BAföG finanzieren: und zwar über das sogenannte Meister-BAföG. Für Aufstiegsfortbildungen und zur Existenzgründung Grundsätzlich richtet sich die Gewährung des Meister-BAföG nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG). Das Ziel ist es, Berufspraktiker bei einer beruflichen Aufstiegsfortbildung finanziell zu unterstützen bzw. sie zu Existenzgründungen zu ermuntern. Aufgrund dieser Ziele ist die Vergabe des Meister-BAföGs an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Für welche SGD-Lehrgänge können Sie Meister-BAföG beantragen? Sie können das Meister-BAföG für fast alle Lehrgänge beantragen, die auf öffentlich-rechtliche Abschlüsse oder auf gleichwertige Prüfungen nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten. Dazu zählen: IHK-Abschlüsse (beispielsweise Industriemeister/in Metall IHK bzw. Geprüfte/r Fachkaufmann/-frau Marketing IHK) Staatliche Prüfungen (beispielsweise Staatlich geprüfte/r Betriebswirt/in bzw. Staatlich geprüfte/r Mechatroniktechniker/in) Ob Sie für einen entsprechenden Lehrgang Meister-BAföG beziehen können, ist von qualitativen, zeitlichen und persönlichen Voraussetzungen abhängig. Im Folgenden stellen wir Ihnen die einzelnen Kriterien kurz vor. Welche qualitativen und zeitlichen Voraussetzungen muss die Fortbildung erfüllen? Ihr angestrebter Lehrgang muss für Sie eine Aufstiegsfortbildung darstellen. Die Fortbildung muss auf einen Abschluss vorbereiten (also z. B. auf einen IHK- oder staatlichen Abschluss), der über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen-, Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegt. Bei Teilzeitmaßnahmen (dazu zählen auch Fernkurse) müssen die Lehrveranstaltungen innerhalb von acht Monaten mindestens 150 Unterrichtsstunden umfassen. Nicht nur für Meister! Verbesserungen beim Meister-BAföG Künftig wird nicht nur die erste, sondern auch eine Aufstiegsfortbildung finanziert. Außerdem erhalten alle, die eine Fortbildung bestanden haben, einen Darlehenserlass von 25 % des auf die Prüfungs- und Kursgebühren entfallenden Restdarlehens. Für Fortbildungswillige mit Kindern wird der Kinderzuschlag auf 210, pro Kind erhöht und zu 50 % bezuschusst. Alleinerziehende bekommen zugleich einen Kinderbetreuungszuschlag von 113, pro Kind und Monat. Existenzgründer erhalten nach der Fortbildung bei der dauerhaften Einstellung eines neuen Mitarbeiters oder Auszubildenden einen Darlehensteilerlass von 33 %. Aufstiegsfortbildungen in der Altenpflege und für Erzieher werden auch nach dem AFBG gefördert. Info-Hotline: (kostenfrei) 8 9

6 Meister-BAföG Ein Hinweis: Den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend können Sie nur dann Meister- BAföG beantragen, wenn Sie sich verbindlich zu einem entsprechenden Kurs angemeldet haben. Die Behörde benötigt für die Bearbeitung und Bescheidung Ihres Antrags dann in der Regel acht Wochen. Aus diesem Grund setzen wir Ihren konkreten Lehrgangsbeginn bei uns auf Termin. Das heißt: Sie reichen uns die verbindliche Anmeldung sowie die BAföG-Antragsunterlagen ein. Ihr SGD-Lehrgang startet dann aber erst acht Wochen später. Ab dann erhalten Sie Ihre erste Lernmaterialsendung. Sollten sich Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihres Förderantrags ergeben, sagen Sie uns bitte Bescheid. Nicht nur für Meister! Erhalten Sie Meister-BAföG auch für einen Fernkurs? Ja. Und zwar dann, wenn der Fernkurs von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) in Köln geprüft und zugelassen ist. Dies trifft auf alle SGD-Kurse zu. Zusätzlich hat Ihr Fernkurs die allgemeinen Fördervoraussetzungen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes zu erfüllen. Der Fernkurs muss also auf öffentlich-rechtliche Prüfungen vorbereiten usw. Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen? Ihre berufliche Vorbildung Sie können das Meister-BAföG beantragen, wenn Sie Handwerker oder eine Fachkraft sind. Dabei müssen Sie über eine nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) anerkannte, abgeschlossene Erstausbildung verfügen oder über einen vergleichbaren Berufsabschluss. Sie besitzen keine abgeschlossene Berufsausbildung? Sie können auch dann Meister-BAföG beantragen, wenn Sie nicht über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen. In diesem Fall brauchen Sie aber eine mehrjährige und einschlägige Berufspraxis. Diese muss fachlich zu Ihrem angestrebten Fortbildungsziel passen. Wie viel Berufspraxis Sie nachweisen müssen, unterscheidet sich von Lehrgangsziel zu Lehrgangsziel. Bitte informieren Sie sich deshalb darüber, was speziell für Sie und Ihren Lehrgang gilt. Auskunft erhalten Sie bei der Behörde, die für Ihren Meister-BAföG-Antrag zuständig ist. Das kann von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein. In der Regel ist es deshalb empfehlenswert, wenn Sie sich zunächst an Ihr Landratsamt wenden. Zusätzlich finden Sie in dieser Broschüre eine Internetadresse sowie Telefonnummern. Dort erhalten Sie qualifizierte Informationen. Gibt es eine Altersgrenze für die Gewährung von BAföG? Nein. Eine solche Grenze gibt es nicht. Nicht nur für Meister! Welche finanziellen Leistungen erhalten Sie? Sie erhalten einen Maßnahmebeitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, höchstens jedoch bis derzeit ,. Auch die Kosten einer evtl. anfallenden Prüfungsgebühr müssen Sie nachweisen. Schicken Sie eine Kopie des Gebührenbescheides an die Behörde, die Ihren Meister-BAföG-Antrag bewilligt hat. Fast alle SGD-Kurse liegen unter der Höchstgrenze von ,. Der Maßnahmebeitrag besteht aus zwei Anteilen: einem Zuschuss von 30,5 % (diesen müssen Sie nicht zurückzahlen) und einem Bankdarlehen. Das Darlehen ist während der Fortbildung und während einer anschließenden Karenzzeit von zwei Jahren längstens jedoch sechs Jahre zins- und tilgungsfrei. Darüber hinaus gelten vor allem für zukünftige Existenzgründer besonders günstige Rückzahlkonditionen. Sie müssen das Ihnen zustehende Darlehen aber nicht in Anspruch nehmen. Wie lange wird das Meister-BAföG gezahlt? Die Förderdauer entspricht der Regelstudienzeit des Fernlehrgangs. Die regelmäßige Lehrgangsteilnahme weisen Sie durch die Bearbeitung der Einsendeaufgaben und dem Formblatt F nach. Haben Sie einen Rechtsanspruch auf das Meister-BAföG? Ja. Es besteht ein individueller Rechtsanspruch. Bedingung ist, dass Sie selbst sowie der Fortbildungskurs die gesetzlich geforderten Voraussetzungen erfüllen. Die wesentlichen Punkte haben wir Ihnen bereits kurz genannt. Für diese SGD-Kurse können Sie in der Regel (je nach zuständiger Behörde) Meister-BAföG beantragen: Staatlich geprüfte/r Maschinenbautechniker/in*** Staatlich geprüfte/r Techniker/in Fachrichtung Elektrotechnik: Schwerpunkt Informations- und Kommunikationstechnik*** Staatlich geprüfte/r Mechatroniktechniker/in Geprüfte/r Industriemeister/in IHK Metall Meisternetz Geprüfte/r Industriemeister/in IHK Metall Meisternetz mit AEVO Geprüfte/r Industriemeister/in Metall AEVO Geprüfte/r Industriemeister/in IHK Elektrotechnik Geprüfte/r Industriemeister/in IHK Elektrotechnik AEVO Meister/in für Bahnverkehr mit AEVO Geprüfte/r Technischer Betriebswirt/in IHK Geprüfte/r Industriefachwirt/in IHK** Geprüfte/r Handelsfachwirt/in IHK** Geprüfte/r Fachkaufmann/-frau Marketing IHK** Geprüfte/r Immobilienfachwirt/in IHK** Fachwirt/in im Sozial- und Gesundheitswesen IHK Geprüfte/r Bilanzbuchhalter/in IHK** Steuerfachwirt/in Vorbereitungskurs* Staatlich geprüfte/r Betriebswirt/in Personalwirtschaft Meister-BAföG So verfahren Sie mit Ihrem Antrag auf Meister-BAföG: Für alle, die einen Fernkurs absolvieren, besteht der Antrag aus drei Formblättern: A, B und Anlage zu B. Das müssen Sie tun: Formblatt A: Antrag auf Förderung einer beruflichen Aufstiegsfortbildung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG). Formblatt A verbleibt bei Ihnen. Bitte füllen Sie es aus. Heben Sie dieses Formblatt zunächst auf. Später werden Sie es, gemeinsam mit den anderen ausgefüllten Formblättern, an die zuständige Behörde schicken. Formblatt B: Bescheinigung über den Besuch einer Fortbildungsstätte. Bitte schicken Sie Formblatt B an die SGD. Tragen Sie hier die Angaben zu Ihrer Person und zur Behörde ein, von der Sie den Förderantrag erhalten haben. Wir schicken Ihnen Formblatt B ausgefüllt zurück. Anlage zu Formblatt B: siehe S. 12 Tipp: Download aller Formblätter möglich unter:

7 Meister-BAföG Anlage zu Formblatt B: Bestätigung der Zulassungsvoraussetzungen (durch die Fortbildungsstätte auszufüllen). Bitte schicken Sie das Formblatt Anlage zu B an die SGD. Legen Sie Ihrer Sendung an die SGD folgende Nachweise bei: Tabellarischer Lebenslauf, eigenhändig unterschrieben Kopien der Schulabschlusszeugnisse (Abschlusszeugnis von allgemeinbildenden Schulen und der Berufsschule) Nachweis über eine abgeschlossene Berufsausbildung (Prüfungszeugnis bzw. Gesellenbrief) Arbeitszeugnisse sowie eine genaue Beschreibung Ihrer derzeitigen Tätigkeit durch den Arbeitgeber mit Nachweis der von Ihnen ausgeübten Position und Aufgaben im Unternehmen sowie der Dauer der Beschäftigung (Dieser Nachweis dient zur Bescheinigung Ihrer Berufspraxis.) Wir füllen das Formblatt aus und schicken es der prüfenden Behörde. Diese sendet es Ihnen zurück. Am Schluss liegen Ihnen alle drei Formblätter vor. Bitte schicken Sie diese komplett an die Behörde, die für die Entgegennahme Ihres Förderantrags haben zuständig noch ist. Fragen? Sie Tipp: Download aller Formblätter möglich unter: Staatlich geprüfte/r Betriebswirt/in Absatzwirtschaft Staatlich geprüfte/r Betriebswirt/in Finanzwirtschaft Staatlich geprüfte/r Betriebswirt/in Wirtschaftsinformatik Staatlich geprüfte/r Betriebswirt/in Touristik/Fremdenverkehr Staatlich geprüfte/r Betriebswirt/in Logistik Geprüfte/r Personalfachkaufmann/-frau IHK** Geprüfte/r Tourismusfachwirt/in IHK Geprüfte/r Wirtschaftsfachwirt/in IHK * Die Steuerberaterkammer des zuständigen Landkreises prüft die Voraussetzungen. Unterlagen werden keine benötigt. ** Sie können Ihre Zulassungsvoraussetzung selbstständig durch die zuständige IHK prüfen lassen. Unterlagen werden dann nicht benötigt. *** Zeugniskopien bitte in beglaubigter Form vorlegen. So beantragen Sie Meister-BAföG für einen SGD-Kurs: 1. Suchen Sie sich einen SGD-Kurs aus, für den Sie Meister-BAföG erhalten können. Ihr Fernlehrgang darf höchstens 48 Monate dauern. 2. Lassen Sie sich von der zuständigen Behörde einen Förderantrag aushändigen. 3. Schicken Sie Ihre ausgefüllte und unterschriebene Studienanmeldung zusammen mit zwei Formblättern aus dem Meister-BAföG- Förderantrag an die SGD. Sie haben weitere Fragen? Sie erhalten umfassende Informationen zum Meister-BAföG im Internet (hier finden Sie auch Antragsformulare und die Adressen der zuständigen Ämter für Ausbildungsförderung): Telefonisch unter der gebührenfreien Hotline des Bundesministeriums für Bildung und Forschung sowie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit. Telefon: Qualifizierungsscheck Hessen Bis zu 500, Zuschuss/Jahr Mit dem Förderinstrument Qualifizierungsscheck unterstützt das Land Hessen die Bemühungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zur gezielten Weiterbildung. Wer wird gefördert? Die Weiterbildungsförderung wendet sich an sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit Hauptwohnsitz in Hessen aus kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit höchstens 250 Beschäftigten. Gefördert werden auch hauptamtlich Beschäftigte gemeinnütziger Organisationen (Non- Profit-Organisationen), sofern diese aus kleinen und mittleren Unternehmen stammen. Gefördert werden die Beschäftigten, wenn sie: über keinen anerkannten beruflichen Abschluss in der ausgeübten Tätigkeit verfügen, älter als 45 Jahre sind, in Teilzeit mit bis zu 30 Wochenstunden beschäftigt sind, unabhängig von ihrem Alter und ihrer Qualifikation, als Ausbilderin oder Ausbilder tätig sind. Gefördert werden Weiterbildungen, die in direktem Zusammenhang mit ihrer Ausbildungstätigkeit stehen (z. B. Methodenkompetenzen, Konfliktbewältigung in der Ausbildungsstätte), unabhängig von Alter und Qualifikation. Wie hoch ist die Förderung? Es werden im Rahmen einer Anteilfinanzierung 50 % der Kosten einer Bildungsmaßnahme, höchstens aber 500, pro Person und Kalenderjahr gefördert. Bitte beachten Sie, dass Weiterbildungsmaßnahmen, die länger als ein Jahr dauern, nur einmalig mit maximal 500, gefördert werden. Förderungsfähig sind nur die direkten Kosten (d. h. die Teilnahme an einer Maßnahme und eventuell anfallende Prüfungsgebühren). So erhalten Sie einen Qualifizierungsscheck: Voraussetzung für den Erhalt eines Qualifizierungsschecks ist eine kostenlose persönliche Bildungsberatung. Eine Liste mit Beratungsstellen finden Sie unter Für weitere Fragen zu den Qualifizierungsschecks können Sie sich an folgende Adresse wenden: Weiterbildung Hessen e. V. Gervinusstraße Frankfurt am Main Telefon: Fax: info@wb-hessen.de Meister-BAföG Wichtig: Nehmen Sie an der kostenlosen Bildungsberatung teil und melden Sie sich für einen Lehrgang bei der SGD an. Danach füllen Sie den Qualifizierungsscheck aus und geben ihn an die SGD weiter. Wenn Sie den Eigenanteil des Lehrgangs entrichtet haben, werden Sie mit 50 % der Lehrgangsgebühren (maximal 500, ) durch das Land Hessen gefördert

8 Thüringer Weiterbildungsscheck Bildungsscheck Nordrhein-Westfalen Mit dem Weiterbildungsscheck unterstützt das Thüringer Wirtschaftsministerium die selbst organisierte berufliche Weiterbildung von Beschäftigten und Selbstständigen aus Thüringen. Die Förderung ist auf 500, pro Jahr begrenzt. Wenn Sie in Nordrhein-Westfalen (NRW) wohnen oder arbeiten, können Sie den NRW-Bildungsscheck erhalten. Mit dem Bildungsscheck werden private und betriebliche Weiterbildungsausgaben zur Hälfte, höchstens jedoch bis zu 500, pro Bildungsscheck bezuschusst. Bis zu 500, Zuschuss/Jahr Wer wird gefördert? Gefördert werden Personen, die sich für die Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit besondere Kenntnisse und Fähigkeiten aneignen möchten. Die Weiterbildung ist bei einem geeigneten Bildungsträger wie z. B. bei der SGD zu absolvieren. Mit dem Weiterbildungsscheck werden unterstützt: sozialversicherungspflichtige Beschäftigte kleinerer und mittlerer Unternehmen mit Firmensitz in Thüringen Selbstständige mit Geschäftssitz in Thüringen. Dabei muss das Jahreseinkommen über , brutto und unter , brutto bei Alleinveranlagenden liegen. Bei zusammen Veranlagten muss das Jahreseinkommen über , brutto und unter , brutto liegen. Die Förderung gilt nicht für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes. Wie hoch ist die Förderung? Es wird grundsätzlich ein Zuschuss in Höhe von 50 % der Ausgaben einer beruflichen Weiterbildung gewährt. Personen ab dem 45. Lebensjahr sowie Ausbilder/innen und Wiedereinsteiger in den Beruf erhalten einen Zuschuss von 70 %. Der Zuschuss ist auf 500, im Kalenderjahr begrenzt. Sollte der Zuschuss mit einer Weiterbildung nicht ausgeschöpft sein, kann für eine zweite Weiterbildung im selben Kalenderjahr erneut ein Zuschuss beantragt werden, jedoch nur bis insgesamt 500, ausgeschöpft sind. Wie funktioniert es? Vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme ist ein Antrag auf Zuschuss zu stellen. Bei Vorliegen der notwendigen Voraussetzungen wird eine schriftliche Zusage erteilt. Innerhalb von 6 Monaten ist die Weiterbildung zu beginnen. Hier erhalten Sie weiterführende Infos: Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaates Thüringen mbh, Warsbergstraße 1, Erfurt Telefon: Internet: Wer erhält den Bildungsscheck? Der Bildungsscheck kann von Beschäftigten, Berufsrückkehrer/innen, jungen Existenzgründern und -gründerinnen, aber auch von Firmen in Anspruch genommen werden. Jedoch nur, wenn sie im laufenden und vergangenen Jahr an keiner beruflichen Weiterbildung teilgenommen haben und ihr Unternehmen die Zahl von 250 Beschäftigten nicht überschreitet. Bitte beachten Sie, dass der Bildungsscheck vor Beginn des Lehrgangs beantragt werden muss. Welche Weiterbildungen werden gefördert? Gefördert werden berufliche Weiterbildungen wie z. B. SGD- Fernunterricht, die der beruflichen Qualifizierung und dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit dienen. So erhalten Sie den Bildungsscheck: Die Ausgabe des Bildungsschecks findet nur nach einer Beratung durch zugelassene Beratungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen statt. Die Beratungen werden durchgeführt von Wirtschaftsorganisationen, Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, aber auch von kommunalen Wirtschaftsförderungen und Volkshochschulen. Hier erhalten Sie weiterführende Infos: Nordrhein-Westfalen direkt das ServiceCenter der Landesregierung: Telefon: (9 Cent/Minute) Mo. Fr. von 8:00 bis 18:00 Uhr Internet: Hier erfahren Sie, wo die Beratungsstellen sind: qualifikation/bildungsscheck/beratungsstellen.html Hier erhalten Sie allgemeine Informationen: Bis zu 500, Zuschuss/Jahr 14 15

9 QualiScheck Rheinland-Pfalz Bis zu 500, Zuschuss/Jahr Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt mit dem QualiScheck die Finanzierung der beruflichen Weiterbildung und übernimmt einmal im Jahr 50 % der Kosten der Weiterbildungsmaßnahme, bis maximal 500,. Wer erhält den QualiScheck? Damit Sie einen QualiScheck beantragen können, müssen Sie einer der folgenden Personengruppen angehören: abhängig Beschäftigte geringfügig Beschäftigte ( Mini-Jobs ) Berufsrückkehrer/innen Existenzgründer/innen (Selbstständige oder Freiberuflerinnen und Freiberufler, die nicht in die Gruppe der mitarbeitenden Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhaber fallen, in den ersten fünf Jahren nach Betriebsgründung oder in den ersten fünf Jahren nach Aufnahme ihrer freiberuflichen oder selbständigen Tätigkeit). Darüber hinaus müssen Sie folgende weitere Voraussetzungen erfüllen: Als abhängig oder geringfügig Beschäftigte/r oder Berufsrückkehrer/in müssen Sie in Rheinland-Pfalz wohnen oder arbeiten. Sind Sie selbstständig beschäftigt, muss der Sitz der Hauptniederlassung in Rheinland-Pfalz sein. Bitte beachten Sie: Das Ziel des QualiSchecks ist die Förderung beruflicher Weiterbildung. Daher sind Personen von der Förderung ausgeschlossen, die eine allgemeinbildende Schule besuchen, eine Erstausbildung absolvieren oder die im Rahmen eines Erststudiums immatrikuliert sind. Was wird gefördert? Gefördert werden berufsbezogene Weiterbildungsmaßnahmen, die der Verbesserung der Fach-, Methoden-, Sozial- und Persönlichkeitskompetenz dienen. Berufsbezogen sind Weiterbildungen, wenn sie nach dem ersten berufsqualifizierenden Abschluss (Berufsausbildung oder Studium) dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit in einem ausgeübten oder angestrebten Beruf dienen. Bitte beachten Sie, dass der QualiScheck nur für Weiterbildungen beantragt werden kann, zu denen Sie sich noch nicht angemeldet haben. Er kann beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) beantragt werden. Telefon: Mo. Fr. von 8:00 bis 18:00 Uhr Die Ausstellung des QualiSchecks erfolgt ab dem 1. August 2012 durch das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV), Rheinallee in Mainz. Bildungsscheck Brandenburg Das Land Brandenburg hat einen neuen Weiterbildungsscheck für Arbeitnehmer aufgelegt. Ab sofort können Beschäftigte im Land Brandenburg für ihre berufliche Weiterbildung einen Bildungsscheck erhalten. Der Bildungsscheck ist ein Beitrag des Landes zur persönlichen Berufs- und Lebensplanung. Was ist ein Bildungsscheck? Mit dem Bildungsscheck Brandenburg erhalten Sie einen maximalen Zuschuss von 70 % der Kurskosten ohne Obergrenze ein Mal pro Jahr. Wer kann einen Bildungsscheck beantragen? Den Bildungsscheck können alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit Hauptwohnsitz im Land Brandenburg beantragen, die im laufenden Jahr noch an keiner beruflichen Weiterbildung teilgenommen haben. Als sozialversicherungspflichtig gelten Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen, die Pflichtbeiträge zur Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zahlen. Bitte beachten Sie, dass der Bildungsscheck vor Beginn des Lehrgangs beantragt werden muss. Welche Weiterbildungen werden gefördert? Gefördert wird die Teilnahme an Maßnahmen zur individuellen beruflichen Weiterbildung, zur persönlichen Karriereentwicklung und individuellen Berufswegeplanung. Dazu zählt auch der SGD-Fernunterricht. Sie bestimmen selbst, ob und wann Sie sich beruflich weiterbilden wollen, unabhängig von Ihrem Betrieb. So erhalten Sie den Bildungsscheck: In einem Beratungsgespräch mit dem Weiterbildungspersonal der LASA Brandenburg GmbH wird Ihr beruflicher Qualifizierungsbedarf abgeklärt. Gemeinsam mit Ihrem Berater wählen Sie die passende Weiterbildungsmaßnahme aus. Sie können entscheiden, bei welchem Anbieter Sie Ihren Bildungsscheck einlösen. Hier erhalten Sie weiterführende Infos: Für die Beratung und Antragstellung wenden Sie sich bitte an das Team Brandenburg bei der LASA Brandenburg GmbH: Telefon: Mo. Do. von 8:00 bis 18:00 Uhr, Fr. von 8:00 bis 14:00 Uhr, am 2. Sonnabend im Monat von 11:00 bis 15:00 Uhr bildungsscheck@lasa-brandenburg.de Internet: Bis zu 70 % Zuschuss Land Brandenburg 16 17

10 Weiterbildungsscheck Sachsen Bis zu 80 % Zuschuss Die Förderung der betrieblichen und beruflichen Weiterbildung ist ein wichtiges Instrument der europäischen Beschäftigungsstrategie. Gemeinsam unterstützen EU und der Freistaat Sachsen Arbeitnehmer, die sich berufsbegleitend weiterbilden wollen. Den Weiterbildungsscheck gibt es für alle Weiterbildungen, die die Beschäftigungschancen von heute und morgen verbessern. Wer wird gefördert? Antragsberechtigt sind Arbeitnehmer, die zum Zeitpunkt der Antragstellung in einem Arbeitsverhältnis stehen und nicht arbeitslos gemeldet sind. Die nachfolgenden Voraussetzungen müssen erfüllt sein: Der Hauptwohnsitz der Beschäftigten ist in Sachsen. Die Weiterbildung kostet mindestens 650,. Die Weiterbildung ist individuell. Sie muss nicht im Zusammenhang mit den Anforderungen des aktuellen Arbeitgebers oder der derzeitigen Aufgaben stehen. Wie hoch ist die Förderung? Es gibt keine Obergrenze der Zuschusshöhe. 80 % der Kosten für eine Weiterbildung erhalten Beschäftigte mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von unter 2.500, im Hauptbeschäftigtenverhältnis. 60 % der Weiterbildungskosten erhalten Beschäftigte mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von mehr als 2.500, bis zu 4.150,, wenn sie eine dieser Voraussetzungen erfüllen: über 50 Jahre alt sind, in Teilzeit, Befristung oder Leiharbeit arbeiten, einen ersten akademischen Abschluss (Mindestkosten 1.000, ) anstreben. Wie funktioniert es? Sie suchen sich eine passende Weiterbildung aus und holen drei Angebote ein, wobei durch den Antragsteller eine begründete Auswahlentscheidung zum wirtschaftlichsten Angebot zu treffen ist. Reichen Sie den Antrag auf Förderung mindestens 6 Wochen vor Beginn der Maßnahme bei der zuständigen Stelle ein. Sobald die Förderung bestätigt oder ein vorzeitiger Maßnahmebeginn zugesagt wurde, können Sie sich verbindlich anmelden und an der Weiterbildung teilnehmen. Nach Abschluss der Weiterbildung reichen Sie die Rechnung und den dazugehörigen Zahlungsnachweis ein und Sie erhalten den Förderbetrag. Weitere Infos: Sächsische Aufbaubank Förderbank (SAB) Hotline: oder Mo. Fr. 8:30 bis 18:00 Uhr. Meister-BAföG Weiterbildungsbonus Hamburg Wer wird gefördert? Arbeitnehmer in Betrieben mit weniger als 250 Mitarbeitern. Zielgruppen sind geringqualifizierte oder ungelernte Beschäftigte und Selbstständige und Personen mit Migrationshintergrund. Auszubildende, Alleinerziehende und Beschäftigte in Elternzeit. Auch Existenzgründer und Selbstständige im ALG I- und ALG II-Bezug sowie sozialversicherungspflichtig Beschäftigte im ALG II-Bezug (Aufstocker) und Beschäftigte im Hamburger Modell. Was wird gefördert? Je nach Zielgruppe beträgt die Förderung zwischen 50 und 100 % der Fortbildungskosten bis zu maximal 1500, im Jahr. Beschäftige im Hamburger Modell können bis zu 2000, erhalten. Wie wird gefördert? Bis zu 1.500, Zuschuss/Jahr Es muss zunächst ein Beratungsgespräch bei der Beratungsstelle PUNKT Bildungsmanagement geführt werden. Bei Beschäftigten muss der Arbeitgeber zuvor die Notwendigkeit der Weiterbildung bescheinigen. Wird der Antrag bewilligt, reicht der Antragsteller den Weiterbildungsbonus beim Kursanbieter ein. Dieser rechnet direkt mit der Beratungsstelle ab. Weitere Infos: Ansprechpartner Weiterbildungsbonus Peter Holst-Glöss Hafenweg 48, Hamburg Telefon: Peter.holst-gloess@weiterbildungsbonus.net 18 19

11 Förderprogramme der Bundesländer Kindergeld Auch Abiturfernlehrgänge gelten als Berufsausbildung Weitere Förderprogramme und Finanzierungsmöglichkeiten der Bundesländer Die einzelnen Bundesländer bieten verschiedene Programme zur Finanzierung beruflicher Weiterbildung an. Da die jeweiligen Ministerien für die Inhalte, Förderungsvoraussetzungen und Zielgruppen verantwortlich sind, ergeben sich unterschiedliche Regelungen von Bundesland zu Bundesland. Damit Sie sich einen vollständigen und aktuellen Überblick verschaffen können, hat die Bundesregierung eine über das Internet zugängliche Förderdatenbank eingerichtet. Hier finden Einzelpersonen, Unternehmen, Existenzgründer, aber auch Verbände Informationen über sämtliche Fördermöglichkeiten. Die Datenbank ist ideal für Praktiker, die bei der Beschaffung von Finanzmitteln eine Hilfestellung benötigen. So erhalten Sie einen umfassenden Überblick über regionale Anbieter wie Kommunen, Städte und Zweckverbände sowie Landes-, Bundes- und EU-Förderprogramme. Weitere Infos: Kindergeld bekommt jeder, der sich in einer Berufsausbildung befindet oder unmittelbar vor einer Berufsausbildung steht und das 25. Lebensjahr (übergangsweise das 27. Lebensjahr) noch nicht vollendet hat. Ein SGD-Fernlehrgang gilt als Berufsausbildung im kindergeldrechtlichen Sinne, wenn das Kind damit ein Abschlusszertifikat anstrebt, das in der Berufswelt als Befähigungsnachweis genutzt werden kann. Grundsätzlich können Eltern von Kindern, die einen Fernlehrgang besuchen, für diese Zeit Kindergeld bekommen, weil der Lehrgang eine Berufsausbildung darstellt. Einzige Voraussetzung: Das Kind muss sich ernsthaft und nachhaltig auf das Ausbildungsziel vorbereiten. Auch ein Abiturfernlehrgang bei der SGD gilt als Berufsausbildung. Als Nachweis benötigt der Antragsteller des Kindergeldes eine Bescheinigung der SGD über den belegten Fernlehrgang, der auf Anforderung jederzeit ausgestellt wird. Wichtig ist, dass die Eltern den Antrag auf Kindergeld stellen und unterschreiben. Mit dem Wegfall der Einkünfte- und Bezugsgrenze infolge des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 kommt die Prüfung der Einkünfte und Bezüge nur noch dann in Betracht, wenn Kindergeld für Zeiträume vor dem beantragt wird

12 Weiterbildungsstipendium Weiterbildungsstipendium Bis zu 6.000, Zuschuss Das Weiterbildungsstipendium unterstützt talentierte und leistungsbereite junge Fachkräfte dabei, sich in ihrem Beruf durch Weiterbildung zu qualifizieren und neue berufliche Möglichkeiten bis hin zur Selbstständigkeit zu entdecken. Das Programm wird im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) und vor Ort von den Stellen durchgeführt, die für die Berufsausbildung zuständig sind. Ziele und Stipendienmittel Es bestehen drei Möglichkeiten, die Qualifizierung für das Weiterbildungsstipendium nachzuweisen: Ergebnis der Berufsabschlussprüfung (mindestens 87 Punkte bzw. Durchschnittsnote 1,9 oder besser) oder besonders erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb (Plätze 1 bis 3) oder begründeter Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule. Achtung! Unbedingt beachten, damit Ihr Anspruch nicht verfällt: Vor Ort wird das Programm von den Stellen durchgeführt, die für die Berufsbildung zuständig sind, in der Regel von den Kammern. Sie sollten deshalb vor der geplanten Maßnahme Kontakt zu Ihrer zuständigen Kammer aufnehmen, das Stipendium beantragen und die Zusage abwarten. Denn Sie erhalten für einen Kurs, an dem Sie bereits teilnehmen, im Nachhinein kein Stipendium. Ihr Vorteil: Die Förderung wird unabhängig von der Höhe Ihres Einkommens, Vermögens oder eventueller Unterhaltsansprüche geleistet. Außerdem brauchen Sie Ihr Stipendium nicht zurückzuzahlen! Das Weiterbildungsstipendium unterstützt besonders talentierte und motivierte Berufseinsteiger dabei, sich in ihrem Beruf zu entwickeln, neue Kompetenzen und Fertigkeiten aufzubauen, aber auch mit fachübergreifenden Weiterbildungen den Horizont zu erweitern. Die Begabtenförderung ist zugleich eine Anschubfinanzierung für die eigenständige Weiterbildung und fördert so die Bereitschaft zum lebenslangen Lernen. Die Förderung umfasst Zuschüsse für Kosten von fachlichen oder außerfachlichen anspruchsvollen Weiterbildungen in Höhe von insgesamt maximal 6.000,, verteilt über drei Jahre. Die Weiterbildung muss grundsätzlich berufsbegleitend durchgeführt werden. Auch Kosten für berufsbegleitende Studiengänge, die auf der Ausbildung oder Berufstätigkeit aufbauen, können bezuschusst werden. Bewerbungsbedingungen: Erste Voraussetzung für eine Bewerbung ist daher, dass eine Ausbildung in einem anerkannten dualen Ausbildungsberuf auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG), der Handwerksordnung (HwO) oder in einem bundesgesetzlich geregelten Fachberuf im Gesundheitswesen absolviert wurde. Bei der Aufnahme in das Programm müssen die Bewerberinnen und Bewerber grundsätzlich jünger als 25 Jahre sein. Durch Berücksichtigung von Anrechnungszeiten können bis zu drei Jahre hinzugerechnet werden. Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen die Bewerberinnen und Bewerber entweder mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden berufstätig sein oder bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend gemeldet sein. Ausnahme: Förderung auch bei Arbeitslosigkeit möglich! Wenn Sie arbeitslos sind, können Sie sich für das Programm bewerben. Die Voraussetzung: Sie weisen der Stelle, die für die Annahme Ihres Stipendiumsantrags zuständig ist, Ihre Arbeitslosigkeit nach. Zusätzlich müssen Sie mit einem Nachweis belegen, dass Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Ansprechpartner: Für eine Bewerbung um ein Weiterbildungsstipendium gibt es je nach erlerntem Beruf und Ort der Ausbildung unterschiedliche Ansprechpartner: Haben Sie Ihre Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf gemäß Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung abgeschlossen, wenden Sie sich für die Bewerbung an Ihre zuständige Stelle (Kammer oder Einrichtung des öffentlichen Dienstes), bei der Ihr Ausbildungsvertrag eingetragen war. Haben Sie einen bundesgesetzlich geregelten Beruf im Gesundheitswesen erlernt, können Sie sich bei der SBB direkt bewerben

13 Bildungsprämie Die Qualifizierungsinitiative der Bundesregierung Bildungsprämie Bitte beachten Sie, dass der Prämiengutschein vor Beginn des Lehrgangs beantragt werden muss. Um mehr Menschen für die berufliche Weiterbildung zu mobilisieren, hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) das Programm Bildungsprämie eingeführt. Nutznießer dieses Programms sollen vor allem diejenigen sein, die bisher aufgrund ihres Einkommens die Kosten einer Weiterbildungsmaßnahme nicht tragen konnten. 1. Prämiengutschein Der Prämiengutschein ist eine schriftliche Zusage, dass ein Teil der Kosten Ihrer beruflichen Weiterbildung übernommen wird. Sie können den Prämiengutschein einmal jährlich unbürokratisch und schnell in einem Beratungsgespräch erhalten und bei einem Bildungsträger (z. B. bei der SGD) einlösen. Wichtig: Der Prämiengutschein deckt 50 % der Weiterbildungskosten ab, aber nur bis zu einem Höchstbetrag von 500,. Den Restbetrag müssen Sie selbst aufbringen. Wer erhält den Prämiengutschein? Erwerbstätige in Deutschland, die befugt sind, in Deutschland zu arbeiten, und durchschnittlich mindestens 15 Stunden in der Woche erwerbstätig sind und deren zu versteuerndes Jahreseinkommen die Beträge von , (bzw , bei zusammen Veranlagten) nicht übersteigt. Beschäftigte während der Mutterschutzfrist oder in Elternzeit unterhalb der genannten Einkommensgrenzen. Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer und Selbstständige, deren Erwerbseinkommen trotz der Mindestarbeitszeit unter den Regelleistungen der Grundsicherung liegt und die daher zu ihrem Erwerbseinkommen aufstockende Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II erhalten. 2. Weiterbildungssparen Das Weiterbildungssparen ist ein weiterer Bestandteil der Bildungsprämie. Mit dem Weiterbildungssparen wird im Vermögensbildungsgesetz (VermBG) eine Entnahme aus dem angesparten Guthaben erlaubt, um damit eine Weiterbildung zu finanzieren. Die Arbeitnehmersparzulage geht dabei nicht verloren. Wer ist berechtigt, einen Antrag zu stellen? Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage haben Beschäftigte bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze. Je nach Anlageform darf das jährlich zu versteuernde Einkommen von Alleinstehenden , bei Bausparverträgen und , bei Anlagen in sogenanntem Produktivkapital wie z. B. Wertpapieren nicht übersteigen. Bei gemeinsamer Veranlagung liegen die Einkommensgrenzen je nach Anlageform bei , bzw ,. Wichtig: Anders als beim Prämiengutschein kann ein Spargutschein auch dann noch beantragt werden, wenn die Maßnahme bereits begonnen hat. Ebenso kann der Spargutschein mit anderen Fördermaßnahmen kombiniert werden, z. B. mit dem Bildungsscheck Nordrhein-Westfalen oder dem Qualifizierungsscheck Hessen. Auch eine Kombination mit dem Prämiengutschein ist möglich. 3. Weiterbildungsdarlehen Mit dem Weiterbildungsdarlehen gewähren öffentlich-rechtliche Banken dem Antragsteller einen Kredit, um eine geplante Weiterbildung zu finanzieren. Das Weiterbildungsdarlehen gilt für alle Personen unabhängig von der Höhe des Einkommens oder der Einkommensform. Mit diesem Darlehen können auch teure Weiterbildungen durch staatliche Banken oder Sparkassen zu günstigen Konditionen finanziert werden. Weiterführende Informationen: Telefon: bildungspraemie@dir.de Die Bundesregierung will den Stellenwert der Weiterbildung erhöhen und mehr Menschen für die berufliche Weiterbildung mobilisieren. Durch finanzielle Anreize sollen Erwachsene zur individuellen Finanzierung von Weiterbildung motiviert und befähigt werden. Die Bildungsprämie bietet drei Finanzierungskomponenten zur Finanzierung von individueller beruflicher, nicht betrieblicher Weiterbildung

14 Bildungsurlaub Bildungsurlaub Bildungsurlaub dient der Weiterbildung von Arbeitnehmer(inne)n und bezeichnet den Rechtsanspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit für die Teilnahme an einer anerkannten Veranstaltung. Grundsätzlich hat jede/r Arbeitnehmer/in, der/die seit mindestens 6 Monaten eine Vollzeitbeschäftigung nachweisen kann, einen Anspruch auf Bildungsurlaub. Kann ich für SGD-Seminare Bildungsurlaub beantragen? Der Bildungsurlaub bietet Ihnen die Möglichkeit, jährlich während Ihrer Arbeitszeit an SGD-Seminaren von mindestens 3 Tagen bzw. 20 Stunden Dauer im Rahmen Ihres Fernkurses teilzunehmen. Seminare zur Vorbereitung auf einen Schulabschluss sind von dieser Regelung ausgenommen. Die Seminarteilnahme ist in der Regel freiwillig. Bei Lehrgängen, die auf eine öffentlich-rechtliche oder staatliche Prüfung vorbereiten, empfehlen wir Ihnen den Seminarbesuch. In den Seminaren können Sie Ihr Wissen vertiefen und sich je nach Kurs auf die Abschlussprüfungen vorbereiten. So lernen Sie genau das, was Sie brauchen. Gezielt und praxisorientiert. Die Anträge auf Bildungsurlaub müssen 3 Monate vor Seminarbeginn beantragt werden. Informationen zum Bildungsurlaub in den einzelnen Bundesländern: Berlin Umfang: 10 Tage Bildungsurlaub innerhalb von zwei Jahren. Der Bildungsurlaub muss 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn beantragt werden. Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Referat II D, Berufliche Qualifizierung, Oranienstraße 106, Berlin, Tel.: , -7318, -8917, Fax.: , Brandenburg Umfang: 10 Tage Bildungsfreistellung innerhalb von zwei Jahren. Die Anträge auf Bildungsurlaub müssen 3 Monate vor Seminarbeginn beantragt werden. Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Referat 34, Steinstraße , Potsdam, Tel.: , -3844, -3845, Fax: , Hamburg Umfang: 10 Tage Bildungsfreistellung innerhalb von zwei Jahren. Der Arbeitgeber ist 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn zu informieren. Behörde für Bildung und Sport, Amt für Bildung Bildungsurlaub, Steinstraße 7, Hamburg, Tel.: , Fax: , Mecklenburg-Vorpommern Umfang: 5 Tage Bildungsfreistellung pro Jahr. Der Arbeitgeber ist 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn zu informieren. Landesversorgungsamt Mecklenburg-Vorpommern, Erich-Schlesinger-Straße 35, Rostock, Tel.: , Fax: , Niedersachsen Umfang: 5 Tage Bildungsurlaub pro Jahr. Der Arbeitgeber ist 2 Monate vor Veranstaltungsbeginn zu informieren. Niedersächsischer Bund für freie Erwachsenenbildung e. V. Verwaltungsstelle, Marienstraße 9 11, Hannover, Tel.: , Fax: , Rheinland-Pfalz Umfang: 10 Tage Bildungsurlaub innerhalb von zwei Jahren. Der Arbeitgeber ist 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn zu informieren. Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur Referat 1547, Diether-von-Isenburg-Straße 9 11, Mainz, Tel.: , Fax: , Saarland Umfang: 6 Tage Bildungsfreistellung pro Jahr. Der Arbeitgeber ist 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn zu informieren. Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft Referat G 1, Hohenzollernstraße 60, Saarbrücken, Tel.: oder -7266, Fax: , Sachsen-Anhalt Umfang: 5 Tage Bildungsfreistellung pro Jahr. Der Arbeitgeber ist 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn zu informieren. Kultusministerium Sachsen-Anhalt Referat Erwachsenenbildung/ Weiterbildung, Turmschanzenstraße 32, Magdeburg, Tel.: , Fax: , Schleswig-Holstein Umfang: 5 Tage Bildungsfreistellung pro Jahr. Der Arbeitgeber ist 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn zu informieren. Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr Referat VII 61, Düsternbrooker Weg 92, Kiel, Tel.: oder -4821, Fax: , Für die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Thüringen kann für SGD-Lehrgänge kein Bildungsurlaub beantragt werden

15 Sonderprogramm WeGebAU Chancen für Geringqualifizierte und Arbeitnehmer ab 45 Jahren Ein Sonderprogramm der Bundesagentur für Arbeit! Berufsförderungsdienst der Bundeswehr Mit dem Förderprogramm WeGebAU der Bundesagentur für Arbeit soll die Weiterbildung beschäftigter Arbeitnehmer intensiviert und somit das Qualifizierungsniveau verbessert werden. Ziel des Programms ist die Sicherung von Arbeitsplätzen und die Vermeidung von Entlassungen. Wer wird gefördert? Grundsätzlich werden Personen gefördert, die von ihrem Arbeitgeber für die Dauer einer Qualifizierung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts freigestellt werden. Die Förderung gilt für die beiden nachfolgenden Gruppen: 1. Geringqualifizierte Arbeitnehmer Jeder Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss Arbeitnehmer mit Berufsabschluss, die in den letzten 4 Jahren nicht mehr tätig waren und mindestens 4 Jahre abschlussfremd gearbeitet haben und aktuell im Helferstatus tätig sind 2. Ältere Arbeitnehmer Jeder Arbeitnehmer, der das 45. Lebensjahr vollendet hat und dessen Arbeitgeber maximal 250 Arbeitnehmer beschäftigt Welche Kosten werden übernommen? Jeder Arbeitnehmerin, jedem Arbeitnehmer können die Lehrgangskosten erstattet werden, wenn sie/er die nötigen Voraussetzungen erfüllt. Darüber hinaus kann ein Zuschuss zu den notwendigen übrigen Weiterbildungskosten (z. B. Fahrtkosten) gewährt werden. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten für die Förderung einen Bildungsgutschein. Damit können sie unter zugelassenen Weiterbildungsangeboten (auch das SGD-Lehrgangsangebot zählt dazu) wählen. Es ist klar: Während Sie bei der Bundeswehr sind, geht es in Wirtschaft und Technik mit Rasanz weiter. Für Sie kommt es darauf an, Schritt zu halten und den Anschluss nicht zu verlieren. Eine SGD-Weiterbildung bietet Ihnen dazu jede Chance. Gefördert werden neben Erst- und Zweitausbildungen und den vorberufsspezifischen Weiterbildungen auch Schulabschlüsse, das Erlernen einer Fremdsprache, Wirtschafts- und Techniklehrgänge, aber auch Kurse zur Verbesserung der Allgemeinbildung. Zeitsoldatinnen und Zeitsoldaten können die Studiengebühren zu 100 % finanziert bekommen. Hinzu kommt noch eine Kommunikationspauschale für Porto, Telefonkosten etc. Außerdem erhalten Sie von der SGD einen Nachlass von 10 % auf die Lehrgangsgebühren. Bedingung für die Gewährung eines Zuschusses ist eine vorhergehende Beratung durch den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr. Der BFD prüft Ihren Antrag und erstellt einen Förderungsplan, der ganz auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist. Sinnvoll ist es, diese Beratung vor Beginn Ihrer Weiterbildungsmaßnahme in Anspruch zu nehmen. Nur in Ausnahmefällen kann eine rückwirkende Förderung genehmigt werden. Nach Vorlage der Originalrechnung und einer Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme werden Ihnen die Studiengebühren vom Berufsförderungsdienst erstattet. Weitere Informationen: Bis zu 15 % Gebührenersparnis für Zeitsoldatinnen und Zeitsoldaten Wer bei der Bundeswehr ist, stellt sich in der Regel die Frage: Was kommt danach? Um Ihnen optimale berufliche Chancen für die Zeit danach zu ermöglichen, erhalten Sie bei der SGD für einen Lehrgang Ihrer Wahl grundsätzlich 10 % Ermäßigung auf die Lehrgangsgebühren. Wenn eine Förderzusage des Berufsförderungsdienstes der Bundeswehr vorliegt, erhalten Sie insgesamt eine Ermäßigung von 15 %. Nutzen Sie dieses Angebot für Ihren Erfolg

16 SGD-Förderung und Kooperationspartner Tipp! Sie können auch Studiengebühren sparen, wenn Sie sich mit einem oder mehreren Arbeitskollegen zusammentun und sich über Ihren Arbeitgeber bei der SGD zu einem Fernstudium anmelden. Info: Telefon: Profitieren Sie von der SGD-Studienförderung! 100, Nachlass Als Mitglied der folgenden Kooperationspartner erhalten Sie einen Gutschein im Wert von 100,, den Sie einlösen können, wenn Sie Ihren Lehrgang erfolgreich abgeschlossen haben: ADAC Club BSW BonusClub Bertelsmann-Club OTTO Media Books&more 10 % Gebührenersparnis für Arbeitslose Die SGD möchte alle Arbeitslosen dabei unterstützen, ihre beruflichen Chancen durch eine qualifizierte Weiterbildung zu steigern. 10 % Gebührenersparnis für Auszubildende Eine gute Ausbildung ist eine wichtige Basis für das spätere Berufsleben. Viele Auszubildende absolvieren deshalb während ihrer Berufsausbildung eine zusätzliche Weiterbildung. Dieses Engagement wollen wir unterstützen. 10 % Gebührenersparnis für Studentinnen/Studenten Wer heute studiert, braucht oft noch wichtiges Zusatzwissen. Dazu gehört z. B. das Latinum, aber auch berufsnahes Wissen aus Fachkursen. Wir unterstützen alle Studenten von Fachhochschulen, Hochschulen und Universitäten. 10 % Gebührenersparnis für Rentner und Pensionäre Sie möchten vielleicht doch noch das Abitur nachholen oder Ihre Zeit für ein ausfüllendes Hobby nutzen? Als Rentner oder Pensionär erhalten Sie 10 % Gebührenermäßigung auf alle SGD-Kurse. Ihr SGD-Fernstudium Vorteile, die Sie überzeugen werden: Fernkurse mit individuellem Rundum-Service Mehr als 200 Fernkurse zur Auswahl Höchste Qualität im Fernunterricht seit 1948 Start ohne Risiko der SGD Testmonat Staatlich geprüfte Qualität Weiterbildung bei der SGD - die richtige Entscheidung für Ihren persönlichen Erfolg 10 % Gebührenersparnis für Schwerbehinderte Als Schwerbehinderter steht man vor besonderen Herausforderungen. Oft gilt es, sich beruflich völlig umzuorientieren. Hier hilft eine Fortbildung ungemein. 10 % Gebührenersparnis für ehemalige SGD-Teilnehmer Sie haben bereits einmal einen Lehrgang bei der SGD absolviert und möchten sich nun zu einem weiteren Kurs anmelden? Dann erhalten Sie als Dankeschön für Ihre Treue eine Gebührenersparnis von 10 % für jeden Lehrgang Ihrer Wahl. Die Sonderkonditionen sind nicht untereinander oder mit anderen Vorteilsangeboten kombinierbar. Über weitere Möglichkeiten der Studienförderung oder individuelle Finanzierungsmöglichkeiten informieren wir Sie gern. Rufen Sie uns an: (gebührenfrei)

17 Studiengemeinschaft Darmstadt Ostendstraße Pfungstadt bei Darmstadt SGD-Finanzierungsservice (gebührenfrei) oder: Mo.-Fr. von 8:00 bis 20:00 Uhr N 32

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