Existenzgründung in Freien Berufen. Ein Vortrag von: Rechtsanwältin Chanell Eidmüller Leiterin der Gründungsberatung

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1 Existenzgründung in Freien Berufen Ein Vortrag von: Rechtsanwältin Chanell Eidmüller Leiterin der Gründungsberatung

2 Institut für Freie Berufe IFB Forschung Statistik Berufliche und wirtschaftliche Lage und Entwicklung Arbeitsfelder und Berufsbilder u.a. Beratung Einzelberatungen Beratungstage Workshops Vorträge Informationen Konzepte Coaching 2

3 I. Zuordnung der selbstständigen Tätigkeit

4 Formen der selbstständigen Tätigkeit Selbstständige Tätigkeit als Gewerbetreibende, 15 EStG Formen der selbstständigen Tätigkeit Selbstständige Tätigkeit als Freiberufler, 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG Sonstige selbstständige Tätigkeit, 18 Abs. 1 Nr. 2-3 EStG 4

5 Definition der Freien Berufe Die Freien Berufe haben im allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt, 1 Abs. 2 PartGG. 5

6 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG : Freie Berufe Gewerbe Freie Berufe Sonstige Katalogberufe Ähnliche Berufe Tätigkeitsberufe Ärzte... beratende Volksund Betriebswirte... Ingenieure Prüfung der Ähnlichkeit Wissenschaftliche Künstlerische Schriftstellerische Unterrichtende Erzieherische 6

7 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG : Freie Berufe Katalogberufe Im Gesetz aufgezählte selbständige Tätigkeiten: Heilberufe: Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Heilpraktiker Rechts-, steuer- und wirtschaftsberatende Berufe: RA, StB... Naturwissenschaftliche/technische Berufe: Ingenieure... Informationsvermittelnde Berufe: Journalisten, Dolmetscher... 7

8 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG : Freie Berufe Gewerbe Freie Berufe Sonstige Katalogberufe Ähnliche Berufe Tätigkeitsberufe Ärzte... beratende Volksund Betriebswirte... Ingenieure Prüfung der Ähnlichkeit Wissenschaftliche Künstlerische Schriftstellerische Unterrichtende Erzieherische 8

9 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG : Freie Berufe Ähnliche Berufe Ähnlicher Beruf muss einem Katalogberuf in allen wesentlichen Punkten entsprechen, d.h. er muss die Wesensmerkmale eines konkreten Katalogberufes nahezu vollständig enthalten. Ausbildung und berufliche Tätigkeit vergleichbar. Hohe Anforderungen. In der Regel Einzelfallprüfung. z.b. Unternehmensberater 9

10 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG : Freie Berufe Gewerbe Freie Berufe Sonstige Katalogberufe Ähnliche Berufe Tätigkeitsberufe Ärzte... beratende Volksund Betriebswirte... Ingenieure Prüfung der Ähnlichkeit Wissenschaftliche Künstlerische Schriftstellerische Unterrichtende Erzieherische 10

11 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG : Freie Berufe Tätigkeitsberufe Wissenschaftliche Tätigkeit z.b. Erstellung von Gutachten Künstlerische Tätigkeit Es gibt keinen allgemeinen Kunstbegriff. Rspr. fordert eine eigenschöpferische Leistung, die eine bestimmte künstlerische Gestaltungshöhe aufweist. Schriftstellerische Tätigkeit Schriftliche Niederlegung eigener Gedanken für die Öffentlichkeit 11

12 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG : Freie Berufe Tätigkeitsberufe Erzieherische Tätigkeit Bildung der Persönlichkeit und Schulung des Charakters Unterrichtende Tätigkeit Vermittlung von Wissen, Fähigkeiten, Fertigkeiten. Keine normierte Qualifikation erforderlich. P! Coach 12

13 Freie Berufe : Gemischte Tätigkeiten Trennbar gemischte Tätigkeit Nicht trennbar gemischte Tätigkeit Einzelunternehmen - Getrennte Buchführung - Gründung einer 2. Unternehmung Geprägetheorie Personengesellschaften (Abfärberegelung) - Gründung einer 2. Personengesellschaft 13

14 II. Freier Beruf Freie Mitarbeit

15 Freier Beruf Freie Mitarbeit Freie Mitarbeit Werkvertrag, 631 BGB Freier MA: Herstellung des Werkes Besteller: Vergütung Erfolg geschuldet Dienstvertrag, 611 BGB Freier MA: Erbringung einer Leistung Auftraggeber: Vergütung Tätigkeit geschuldet Freier Beruf / Gewerbe 15

16 Vorteile für den Auftraggeber Freier Beruf Freie Mitarbeit Keine Vergütung im Krankheitsfall Keine Bezahlung von Urlaubsgeld Keine Bezahlung von Sozialleistungen Keine Überstundenvergütung Wirtschaftliches Risiko trägt allein der freie Mitarbeiter Vorteile für den freien Mitarbeiter Freie Wahl der Arbeitszeit Freie Wahl des Arbeitsortes Weisungsungebundenheit vom Auftraggeber 16

17 Besonderheiten für Freiberufler Gewerbesteuerfreiheit von Freiberuflern Vereinfachte Gewinnermittlung durch Einnahme-Überschuss- Rechnung (EÜR) Ist-Besteuerung, 20 UStG (nach vereinnahmten, nicht nach vereinbarten Entgelten, Soll-Besteuerung) Teilweise ermäßigte Umsatzsteuer / Umsatzsteuerbefreiung ( 4 Nr. 14 UStG) Möglichkeit einer Partnerschaftsgesellschaft Sonderformen der Alterssicherung in eigenen Berufssparten (Künstlersozialkasse für Künstler/Publizisten, Versorgungswerke der verkammerten Berufe) 17

18 III. Vorgehen bei der Gründung

19 Vorgehen bei der Gründung Beantragung von Fördergeldern (z.b. Gründungszuschuss) Erkundigung beim Bauamt (z.b. Zweckentfremdungsrecht) Anmeldung beim Finanzamt - Anzeige beim Finanzamt mittels Fragebogen zur steuerlichen Erfassung - Mitteilung innerhalb 1 Monats nach Aufnahme der Tätigkeit - Einkommensprognose, ggfs. Kleinunternehmerregelung, 19 UStG - Umsatzsteueridentifikationsnummer Über die Freiberuflichkeit entscheiden die Finanzämter und Finanzgerichte. Keine förmliche Anerkennung der Freiberuflichkeit. Einholung einer verbindlichen Auskunft des Finanzamtes. 19

20 Vorgehen bei der Gründung Berufskammer (grundsätzlich: Pflichtmitgliedschaft) Verbände (freiwillige Mitgliedschaft) Absicherung - Krankenversicherung - Rentenversicherung (ggfs. RV-Pflicht, Versorgungswerk) - Berufshaftpflichtversicherung / Betriebshaftpflichtversicherung - Freiwillige Arbeitslosenversicherung - Berufsunfallversicherung in den Berufsgenossenschaften - Rechtsschutzversicherung 20

21 IV. Absicherung

22 Absicherung : Krankenversicherung Wahlrecht: Versicherung in der gesetzlichen oder privaten KV Beachte: 3 monatige Ausschlussfrist für GKV Beitragszahlung Mindestbeiträge für hauptberuflich Selbständige aus 2.126,25 ; Empfänger eines Gründungszuschusses: Beiträge aus 1417,50 (Werte für 2015). Kein Krankengeld bei ermäßigtem Beitragssatz. Erwerb des Anspruchs auf Krankengeld ab 7. Krankheitswoche Versicherung zum regulären Beitragssatz (2015: 14,6 %). Wahltarif: 3 Jahre Bindung. 22

23 Absicherung : Rentenversicherung Selbständige grundsätzlich nicht rentenversicherungspflichtig Verkammerte Berufe rentenversicherungspflichtig über Mitgliedschaft in den berufsständischen Versorgungswerken. Befreiung von GRV möglich 2 SGB VI: Gesetzliche Rentenversicherungspflicht z.b. selbständige Lehrer, Erzieher, wenn sie regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen Beachte: 5 SGB VI : Versicherungsfreiheit 23

24 Absicherung : Freiwillige Arbeitslosenversicherung Freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung Antrag innerhalb von 3 Monaten nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit bei der Agentur für Arbeit (Ausschlussfrist) Höhe der Beiträge: z.zt. 41 / mtl. in Startphase, später 82 / mtl. Höhe des monatlichen Arbeitslosengeldes errechnet sich in Abhängigkeit von Qualifikationsstufen (QS) 24

25 Absicherung : Versicherungen Berufshaftpflichtversicherung (Vermögensschaden) Betriebshaftpflichtversicherung (Personen- und Sachschaden) Berufsunfallversicherung in den Berufsgenossenschaften Rechtsschutzversicherung 25

26 V. Rechtsformwahl und Haftung

27 Rechtsformen Einzelunternehmen Personengesellschaften Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Kapitalgesellschaften Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt (UG) Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartmbB) Partnerschaftsgesellschaft (PartG) Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) 27

28 Rechtsformwahl: Einzelunternehmen Vorteile - Kein Mindestkapital - Minimale Gründungskosten (keine Handelsregistereintragung) - Gewinne müssen nicht aufgeteilt werden - Größtmöglicher Gestaltungsspielraum Nachteile - Inhaber haftet unbeschränkt mit dem gesamten Vermögen (privat und geschäftlich) - Inhaber trägt die gesamte Verantwortung für die Geschicke des Unternehmens, was zu einer erheblichen Arbeitsbelastung führen kann 28

29 Rechtsformwahl : Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Vorteile - Kein Mindestkapital - Einfach zu gründende Gesellschaft (Keine Handelsregistereintragung) - Jeder Gesellschafter hat ein hohes Maß an Mitbestimmungsmöglichkeiten - Bei Kreditinstituten höheres Ansehen als die Einzelunternehmung Nachteile - Volle Haftung jedes Gesellschafters / Haftung für bereits bestehende Verbindlichkeiten der Gesellschaft - Gläubiger können Forderungen sowohl gegen die Gesellschaft, die Gesellschafter sowie gegen beide gleichzeitig gerichtlich geltend machen 29

30 Rechtsformwahl : Partnerschaftsgesellschaft (PartG) Regelung im Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG) Rechtsform nur Angehörigen der Freien Berufe vorbehalten Vorteile - Kein Mindestkapital - Bei beruflichen Fehlern Haftung auf Partner beschränkt, der mit Auftrag befasst war (sog. Handelnden-Haftung ) Beachte: Klare Zuordnung der Tätigkeitsbereiche! Nachteile - Grundsatz: Unbeschränkte Haftung mit Privatvermögen - Notar- und Gerichtskosten für Registrierung und Änderungen im Partnerschaftsregister - Höhere formale Anforderungen, z.b. Schriftform des Vertrages 30

31 Rechtsformwahl : Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB) : Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung Ergänzung des 8 PartGG um Absatz 4. Bei Berufsausübungsfehler: Trennung von Gesellschafts- und Privatvermögen der Gesellschafter Vorteile - Haftung auf Gesellschaftsvermögen beschränkt Nachteile - Partnerschaft muss eine durch Gesetz vorgegebene Berufshaftpflichtversicherung unterhalten 31

32 Berufsausübungsgesellschaft - Betriebsgemeinschaft 32

33 VI. Fördermittel

34 a) Gründen aus der Arbeitslosigkeit - Finanzierungshilfen der Agentur für Arbeit

35 a) Finanzierungshilfen der Agentur für Arbeit Gründungszuschuss nach 93 f. SGB III Beendigung der Arbeitslosigkeit durch Aufnahme einer hauptberuflichen Selbstständigkeit Direkter Übergang von Beschäftigung in Selbstständigkeit nicht möglich Restanspruch auf ALG I von mindestens 150 Kalendertagen 1. Phase 2. Phase Ermessensleistung, d.h. kein Rechtsanspruch auf die Leistung Maßgeblich: Arbeitsmarkt, Vermittelbarkeit Ermessensleistung, d.h. kein Rechtsanspruch auf die Leistung Maßgeblich: Nachweis der Geschäftstätigkeit. Ggfs. erneute Tragfähigkeitsbescheinigung. Dauer: 6 Monate Höhe: Arbeitslosengeld EUR Dauer: 9 Monate Höhe: 300 EUR 35

36 a) Finanzierungshilfen der Agentur für Arbeit Gründungszuschuss nach 93 f. SGB III Antrag auf Gewährung eines Gründungszuschusses zur Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit Konzept bzw. Kurzbeschreibung des Existenzgründungsvorhabens Nachweis der persönlichen Kenntnisse und Fähigkeiten (fachliche und unternehmerische Qualifikation, Berufserfahrung) Anmeldung beim Finanzamt bei freiberuflicher Tätigkeit Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit der Existenzgründung z.b. IFB, Kammer 36

37 b. Gründungscoaching

38 b) Gründungscoaching Beratungsförderung für Gründer und Jungunternehmer Welche Programme gibt es? Vor der Gründung Vorgründungs und Nachfolgecoaching Bayern --- Anmeldung der Selbstständigkeit --- beim Finanzamt Nach der Gründung KfW-Gründercoaching Deutschland Was wird gefördert? Unternehmensführung Vertrieb und Marketing Investition und Finanzierung Nachfolgeregelung Nicht: Steuer-, Rechtsfragen u.a. Zuständigkeit 38

39 Empfehlungen für Gründer und Gründerinnern Umfassende Beratung Detaillierte Planung / Konzept - Marktanalyse - Marketing - Finanz- und Liquiditätsplan Vorbereitung auf Unternehmereigenschaft Kooperationen Übergangsgründung Reserven Privates Umfeld 39

40 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Institut für Freie Berufe an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg Marienstraße 2, Nürnberg Telefon: 0911 / Telefax: 0911 / gruendung@ifb.uni-erlangen.de Homepage:

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