Antrag auf Zulassung für das
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- Manuela Glöckner
- vor 8 Jahren
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1 Antrag auf Zulassung für das Wintersemester / 1 0 Bewerbungsbogen mit Anlagen bitte bis 31. Mai 2009 senden an: HWR Berlin, Immatrikulationsamt, Alt-Friedrichsfelde 60, Berlin Anträge per Telefax sind unwirksam! Masterstudiengang: Europäisches Verwaltungsmanagement Postgraduales weiterbildendes Fernstudium A. Auswahl des Abschlusses und der Studienoption (beachte Informationsblatt Flexible Studienmöglichkeiten im Fernstudium) Master of Arts (Voraussetzung Erststudium mit mind. 180 Leistungspunkten/6 Sem.) 120 Leistungspunkte 14 Module + Praktikum + Abschlussprüfung Berufsbegleitend am Wunschstandort (siehe B) mit 2 Modulen/ Semester (15 Std./Woche) zum Studienabschluss in 8 Semestern* mit 3 Modulen/ Semester (20-25 Std./Woche) zum Studienabschluss in 6 Semestern Vollzeit Fernstudium an verschiedenen Standorten mit 4 Modulen/ Semester (30 Std./Woche) zum Studienabschluss in 5 Semestern* mit 5 Modulen/ Semester (35-40 Std./Woche) zum Studienabschluss in 4 Semestern* Master of Arts (Voraussetzung Erststudium mit mind. 210 Leistungspunkten/7 Sem.) 90 Leistungspunkte 9 Module + Praktikum + Abschlussprüfung* Berufsbegleitend ggf. an verschiedenen Standorten mit 2 Modulen/ Semester (15 Std./Woche) zum Studienabschluss in 5 Semestern* mit 3 Modulen/ Semester (20-25 Std./Woche) zum Studienabschluss in 4 Semestern* Vollzeit Fernstudium an verschiedenen Standorten mit 4-5 Modulen/ Sem. (30-40 Std./Woche) zum Studienabschluss in 3 Semestern* Zertifikat => zusätzlich Auswahl der Module beantragen 60 Leistungspunkte 8 Module + Praktikum Berufsbegleitend am Wunschstandort (siehe B), je nach Auswahl der Module ggf. an verschiedenen Standorten mit 2 Modulen/ Semester (15 Std./Woche) zum Zertifikat in 4 Semestern mit 3 Modulen/ Semester (20-25 Std./Woche) zum Zertifikat in 3 Semestern Vollzeit Fernstudium an verschiedenen Standorten mit 4-5 Modulen/ Sem. (30-40 Std./Woche) zum Zertifikat in 2 Semestern * vorbehaltlich der Bestätigung der Studienreform vom durch die Hochschulgremien und die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung Berlin B. Auswahl des Studienstandortes Studienzentrum Berlin (ggf. Wunschstandort Nr, ) Studienzentrum Brühl (ggf. Wunschstandort Nr, ) Studienzentrum Saarbrücken (ggf. Wunschstandort Nr, ) Stand: 04/2009
2 2 C. Obligatorische Studienfachberatung Für alle Studierenden, die eine Flexibilisierung ihres Studienverlaufs wünschen (Abweichung vom sechssemestrigen Studium) oder ein Masterstudium mit 90 Leistungspunkten anstreben, wird nach einer ggf. telefonischen - Studienfachberatung vor Aufnahme des Studiums ein individueller Studien- und Prüfungsplan aufgestellt. Bitte wenden Sie sich zur Terminvereinbarung für die Studienfachberatung an evm@hwr-berlin.de D. Informationen zu den Kosten 1. Für alle Studierenden, die ihr Masterstudium mit 120 Leistungspunkten in sechs Semestern absolvieren wollen gilt folgende Entgeltregelung: Entgelt 1017 EURO - 1. bis 5. Sem. (960 Teilnehmerentgelt, 50 Immatrikulationsgebühr, 7 AStA-Beitrag) Entgelt 657 EURO - 6. Sem. (600 Teilnehmerentgelt, 50 Immatrikulationsgebühr, 7 AStA-Beitrag) Wahlweise, z.b. um sich Optionen zur Flexibilisierung offen zu halten, kann auch das nachfolgende Entgeltmodell 2 gewählt werden. 2. Für alle Studierenden, die eine Flexibilisierung ihres Studienverlaufs wünschen (Abweichung vom sechssemestrigen Studium) oder ein Masterstudium mit 90 Leistungspunkten anstreben, wird das Entgelt Modulweise erhoben: 350 pro Modul. Dazu kommen 600 für die Abschlussprüfung im letzten Semester. Abhängig von der Zahl der belegten Module ergeben sich folgende Semesterentgelte: 1 Modul 2 Module 3 Module 4 Module 5 Module In jedem Studiensemester kommen ferner 50 Immatrikulationsgebühr und 7 AStA-Beitrag dazu. E. Hinweise zum Zulassungsverfahren Gibt es mehr qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber mit dem Ziel des Erwerbs des Mastergrades als Studienplätze zur Verfügung stehen, wird ein Auswahlverfahren durchgeführt. Neben der Abschlussnote des Erststudiums werden noch weitere Kriterien berücksichtigt: Kenntnisse der englischen Sprache (TOEFL min. 550 Punkte bzw. CBT TOEFL 213 Punkte oder TOEIC mindestens 750 Punkte). Der Sprachtest darf zum vorgesehenen Studienbeginn nicht älter als 2 Jahre sein. Berufstätigkeit mit schwerpunktmäßigem Europabezug oder wenn durch Bescheinigung des Dienstherrn oder Arbeitgebers belegt werden kann, dass eine solche Tätigkeit vorgesehen ist. Falls Sie diese Kriterien erfüllen, weisen Sie diese bitte mit Ihrer Bewerbung nach!
3 3 Antrag auf Einschreibung 1. Fachsemester (s. Seite 4, Buchstabe C und Seiten 7,8 ) ein höheres Fachsemester A. Personalien (Nachweis durch beglaubigte Geburts- oder Heiratsurkunde erforderlich) Name ggf. Geburtsname Vorname Geburtsdatum Geburtsort ggf. Staat Straße ggf. zur Untermiete bei PLZ Ort (Angabe freiwillig) Telefon (Angabe freiwillig) Staatsangehörigkeit. Sind Sie schwerbehindert? (Angabe freiwillig) ja B. Hochschulzugangsberechtigung (HZB) (Durch beglaubigte Zeugnisabschriften bis Bewerbungsschluss nachzuweisen. Zutreffendes bitte ankreuzen!) falls Ausländer: Deutsche (Fach-)Hochschulreife ja nein 1. Durchschnittsnote der (Fach-)Hochschulreife (Hochschulzugangsberechtigung) 2. Datum des Erwerbs der (Fach-)Hochschulreife (Hochschulzugangsberechtigung),.. 3. Bundesland: Kreis: 4. Art der Hochschulzugangsberechtigung: a) Allgemeine Hochschulreife (Abitur) b) Fachhochschulreife c) Erststudienabschluss
4 4 C. Bisherige Studienzeiten Bewerber aus der ehemaligen DDR müssen alle Studienzeiten an Hochschulen angeben und ab nachweisen: keine folgende: Hochschule (Name, Ort, Universität, Fachhochschule oder Berufsakademie) Studiengang Immatrikuliert von... bis Direkt-/Fernstudium Hochschulsemester insgesamt davon: Urlaubssemester (bitte nachweisen) davon: Praxissemester D. Hochschulabschluss Hochschulabschluss: Fachrichtung: Prüfungsabschluss:. (Monat, Jahr) Abschlussprüfung: insgesamt bestanden insgesamt nicht bestanden Gesamtnote:, (differenzierte Note) Grundlagen der Datenerhebung Nach dem Gesetz über die Bundesstatistik für das Hochschulwesen sind alle Studierenden verpflichtet, bei der Anbzw. Rückmeldung Angaben zu statistischen Zwecken zu machen. Die Hochschulverwaltung benötigt die im Erhebungsbogen aufgeführten Angaben, um Sie immatrikulieren zu können. Die Angaben der Studierenden zu persönlichen Merkmalen sowie zum derzeitigen und früheren Studienverlauf benötigen die für Bildungspolitik zuständigen Landes- und Bundesbehörden zur Erfüllung ihrer Aufgaben und dienen der Information von Nutzern hochschulstatistischer Ergebnisse aus dem Bereich des Bildungswesens und der Öffentlichkeit. Die weiteren Daten werden für die Prüfung der persönlichen Studienvoraussetzungen verwendet und nicht veröffentlicht. Die Hochschule gibt an das Statistische Landesamt Berlin die elektronisch gespeicherten Daten der Erhebung, nicht aber Ihren Namen. (Berliner Hochschulgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom (GVBl. S. 82), zuletzt geändert am (GVBl. S. 208), Studierendendatenverordnung vom (GVBl. S. 720), Hochschulstatistikgesetz in der Fassung vom (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert am (BGBl. I S. 1860)
5 5 E. Wichtige Informationen zur Bewerbung 1. Der Antrag kann nur bearbeitet werden, wenn er mit allen notwendigen Angaben vollständig ausgefüllt und mit den erforderlichen Anlagen versehen ist. Anträge per Telefax sind unwirksam. 2. Bitte verzichten Sie auf Sichthüllen, Mappen o. ä. (können nicht zurückgesandt werden). 3. Die Immatrikulation (Einschreibung) ist nur aufgrund vollständiger und wahrheitsgemäßer Angaben möglich 4. Bewerbungen sind nur innerhalb der geltenden Frist möglich. Die Immatrikulation kann versagt oder aufgehoben werden, wenn Form und Frist dieses Antrages nicht beachtet werden. Das Immatrikulationsverhältnis wird ebenfalls beendet, wenn nachträglich Tatsachen bekannt werden, die Versagung der Immatrikulation geführt hätten. 5. Maßgeblich für den Schriftwechsel mit dem Bewerber oder der Bewerberin ist die von ihm oder ihr angegebene Anschrift! 6. Sie haben dafür Vorsorge zu treffen, dass Sie während des Bewerbungsverfahrens erreichbar sind. Fristversäumnisse gehen anderenfalls zu Ihren Lasten. Der Schriftwechsel im Bewerbungsverfahren muss an die Postanschrift der HWR Berlin (s. Seite 1) gerichtet werden. Fristen sind nur gewahrt, wenn der Eingang der Unterlagen fristgerecht und vollständig erfolgt. Maßgeblich ist das Eingangsdatum, nicht der Poststempel! Werden vor Fristablauf noch fehlende Unterlagen zur Vervollständigung nachgereicht, bitte den gewünschten Studiengang darauf vermerken. Bewerbungsunterlagen zu Anträgen, die nicht zur Immatrikulation führen, werden nach Ablauf der Immatrikulationsfrist vernichtet. Rücksendung erfolgt nur auf Antrag mit ausreichend frankiertem Umschlag. 7. Der Studienbewerber oder die Studienbewerberin ist verpflichtet, sich rechtzeitig über die an der HWR Berlin für den gewünschten Studiengang maßgeblichen Studien- und Prüfungsvorschriften zu informieren. 8. Die HWR Berlin und die TFH Wildau sind berechtigt, Ergebnisse von Übungs-, Seminar- und Prüfungsarbeiten für Studium und Lehre zu verwenden und zu veröffentlichen. 9. Mit der eigenhändigen Unterschrift erkennen Sie die genannten Bedingungen an. 10. Mir ist bekannt, dass nur Angaben berücksichtigt werden, die durch beglaubigte Kopien der Originale belegt sind. 11. Für die Angaben zu Punkten C / D gebe ich diese Erklärung an Eides statt ab. 12. Ich bestätige die Richtigkeit meiner Angaben durch meine Unterschrift. Ort Datum (Unterschrift der Antragstellerin oder des Antragstellers) (Ohne eigenhändige Unterschrift liegt kein rechtsgültiger Antrag vor!)
6 6 Checkliste der erforderlichen Unterlagen Bei Postversand bitte beglaubigte Fotokopien*) einreichen, bei persönlicher Abgabe können unbeglaubigte Kopien mit dem Original vorgelegt werden. Bitte keine Originalurkunden unaufgefordert einsenden! Nachweis der Allgemeinen Hochschulreife oder Fachhochschulreife Nachweis des Hochschulabschlusses (Nachweis der Durchschnittsnote) *) Urkunde über Hochschulabschluss (z.b. Diplom) *) Kopie Pass oder Personalausweis Nachweis über Berufstätigkeiten (Europabezug oder Bescheinigung des Arbeitgebers über vorgesehene Tätigkeit) (fakultativ) Nachweis über Sprachtest (fakultativ) Tabellarischer Lebenslauf sonstige Nachweise, und zwar
7 7 Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen - Für Bewerberinnen und Bewerber, die bereits studiert haben - BITTE IN DRUCKBUCHSTABEN AUSFÜLLEN! Anlage zum Antrag auf Zulassung/Einschreibung vom für das WS Zutreffendes bitte ankreuzen Bewerbung für: Fernstudiengang Europäisches Verwaltungsmanagement am Fernstudieninstitut 1. Fachsemester Höheres Fachsemester Name: Vorname: geboren am: Straße: PLZ: Ort: Name der Hochschule, Berufsakademie, Fachschule an der die folgenden Studienfächer erbracht wurden: Bisheriger Studiengang: Hinweis: Es können nur Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen anderer in der Regel postgradualer Studiengänge einschließlich der staatlich anerkannten Fernstudiengänge angerechnet werden, soweit die Gleichwertigkeit gegeben ist. lfd. Nr. Lehrveranstaltung / Bezeichnung des Studienfaches der bisherigen Hochschule Leistungsbewertung Note Semesterwochenstunden SWS Leistungs -punkte Credits Bezeichnung des vergleichbaren und beantragten Studienfaches (Lehrveranstaltung) im gewählten Studiengang Weitere Fächer bitte ggf. auf einer Anlage beantragen! Ich habe davon Kenntnis genommen, dass eine Anrechnung von Studienleistungen nur rechtsverbindlich ist, wenn sie mir schriftlich vom Prüfungsausschuss bestätigt wird und dass die Hinweise auf der Rückseite dieses Antrages zu beachten sind. Ort Datum Unterschrift
8 8 Bitte fügen Sie diesem Antrag die Vorlesungsinhalte und die bisher erreichten Noten im Original oder in beglaubigter Kopie bei. Die Entscheidung über Ihren Anerkennungsantrag trifft der Prüfungsausschuss Ihres Studienganges; vom Prüfungsamt erhalten Sie dann einen schriftlichen Anerkennungsbescheid. Vorherige Auskünfte von Professoren und Professorinnen oder Lehrbeauftragten sind nicht rechtsverbindlich. Entscheidung des Prüfungsausschusses HWR Berlin, FSI, Fernstudiengang: Europäisches Verwaltungsmanagement 1. Die Einstufung erfolgt in das Fachsemester. 2. Außerdem werden noch Leistungen gem. beiliegendem Anrechnungsprotokoll anerkannt. 3. Eine Anrechnung der unter Ziffer/n beantragten Fächer kann aus folgenden Gründen nicht erfolgen (Begründung ggf. auf einer Anlage fortsetzen): Datum Unterschrift der oder des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses
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