INNOVATIVE BUSINESS RECOVERY

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1 INNOVATIVE BUSINESS RECOVERY Sanierungstreuhand an Gesellschaftsanteilen Ein Restrukturierungstool auf seinem Weg nach Österreich Dr. Wolfgang Höller, Schönherr Rechtsanwälte GmbH, Wien Mag. Martin Ebner, Schönherr Rechtsanwälte GmbH, Wien

2 Ausgangslage A-GmbH ist die Konzernobergesellschaft einer Unternehmensgruppe. Im Jahr 2010 haben sich die finanzierenden Banken bereit erklärt, das Kapital bis Ende 2011 zu stunden und eine Überbrückungsfinanzierung zu gewähren. Im Gegenzug hat A-GmbH alle freien Sicherheiten bestellt. Der Alleingesellschafter hat ebenfalls nochmals Mittel zur Deckung des Liquiditätsbedarfs zur Verfügung gestellt. Es stellt sich heraus, dass die Überbrückungsfinanzierung nicht bedient werden kann. Die Tilgungsfähigkeit ist erst 2013 wieder gegeben. Zur Sanierung sind weitere Restrukturierungsmaßnahmen erforderlich. Der Gesellschafter kann/will keinen Liquiditätsbeitrag mehr leisten. Er plant den Verkauf seines Anteils. Die bloße Verpfändung seines Anteils ivm Verwertungsvollmachten lehnt er vor diesem Hintergrund ab. Das Vertrauen der Banken gegenüber dem Gesellschafter ist gestört. Man überlegt, die Kredite fällig zu stellen.

3 Spannungsverhältnis Gesellschafter Fehlende Fähigkeit/Bereitschaft des Gesellschafters, einen (weiteren) Sanierungsbeitrag zu leisten. Gesellschaftsanteil als wesentlicher Vermögenswert. Verkauf nach eigenen Vorstellungen soll Unternehmen erhalten und dem Gesellschafter Verkaufserlös bringen. Forderung der Banken auf Verpfändung des Gesellschaftsanteils ivm Verwertungsvollmachten wird als "Enteignung" gesehen. Verwertung durch Banken als potentielle Wertevernichtung. Zweifel, ob Insolvenz ein geeigneter Sanierungsschritt ist.

4 Spannungsverhältnis Banken Keine Bereitschaft mehr, einen einseitigen Sanierungsbeitrag zu leisten, wenn der Gesellschafter weiterhin die Kontrolle behält und von Restrukturierung profitiert. Keine Weiterfinanzierung ohne Verbesserung der Sicherheitenund Risikosituation. Forderung nach einem neuen Eigentümer: Richtiger Zeitpunkt für Investorensuche Bereitschaft/Umsetzbarkeit Debt Equity Swap Fehlendes Vertrauen in die Umsetzung der Restrukturierungsmaßnahmen durch Gesellschafter und Management. Insolvenz/Pfandverwertung als potentieller Wertevernichter.

5 Sanierungstreuhand Grundsätzliche Struktur der Sanierungstreuhand Gesellschafter OpCo Treuhand Übergang der Beteiligung Pfandrecht Kredit Treuhänder Banken Treuhand Parteien der Treuhand Gesellschaftsanteil wird zivilrechtlich auf Treuhänder übertragen Treuhand am Gesellschaftsanteil gegenüber Gesellschafter Treuhand dient der Absicherung der Forderungen der Banken Individuelle Gestaltung der Treuhandbedingungen Pfandrecht

6 Vertragliche Ausgestaltung Treuhandbedingungen Übergang des Gesellschaftsanteils: zb bei Scheitern der Investorensuche bis zu einem Stichtag oder sofort. Treuhänder übt Gesellschafterrechte weisungsungebunden / eigenverantwortlich aus. Verwertung durch Treuhänder im Detail geregelt, inkl. Bewertung, Berater wie zb Financial Advisors, etc. (Mindestpreis?). Verwendung der Verwertungserlöse im "Wasserfall" detailliert geregelt (Aufteilung zwischen Gesellschafter und Banken). Laufzeit der Treuhand: zb Erreichung von Restrukturierungszielen, Call-Option, Erfüllung Treuhandauftrag, Long-Stop-Date.

7 Vertragliche Ausgestaltung Treuhänder SPV mit der konkreten natürlichen Person als Geschäftsführer Haftung des Treuhänders: Haftungsbeschränkungen / Versicherungssonderdeckung Gesellschaftsrechtliche Haftungen (strittig: Erwerberhaftung für Einlagenrückgewähr an Gesellschafter) Rechte und Pflichten des Treuhänders: Ausübung der Gesellschafterrechte zu Überwachung oder Umsetzung der Restrukturierung Berichtspflichten Vergütung.

8 Insolvenz des Gesellschafters Risiken Treuhandauftrag des Gesellschafters: Einseitiger Treuhandauftrag erlischt grundsätzlich mit Insolvenzeröffnung. Rsp: Bei mehrseitiger Treuhand, die der Abwicklung eines anderen Vertrages dient, hat die Insolvenzeröffnung keinen Einfluss auf den Treuhandauftrag, wenn kein Rücktrittsrecht gemäß 21 IO (mehr) besteht; Rsp zur mehrseitigen Treuhand gilt auch dann, wenn die Treuhand der Absicherung von Kreditrückzahlungen dient. Anfechtung der Übertragung des Gesellschaftsanteils?

9 Eigenkapitalersatz-Gesetz Treuhandschaft und EKEG Hält ein nach dem EKEG erfasster Gesellschafter einen Gesellschaftsanteil als Treuhänder für einen Dritten, so gilt der Treugeber als vom EKEG erfasster Gesellschafter ( 7 Abs 1 EKEG). Risiken TG Kredit TH Gesellschaft Erfasst ist jeder Treugeber, unabhängig vom konkreten Einfluss auf Gesellschaft (Schopper/Vogt, EKEG, 7 Rz 16). Vertragliche Regelung dahingehend, dass der Treuhänder den Gesellschaftsanteil nicht (auch) für die Banken hält.

10 Eigenkapitalersatz-Gesetz Risiken Banken als erfasste Gesellschafter isd 5 Abs 1 EKEG: Z 1: Kontrollierende Beteiligung Z 2: Beteiligung am Kapital (KapGes, GenmbH) bzw Vermögen (PersGes) der Gesellschaft von zumindest 25%, oder Z 3: Beherrschender Einfluss wie ein Gesellschafter, dem die Mehrheit der Stimmrechte zusteht (faktische Beherrschung); kreditvertragstypische Informations- und Einflussrechte und Sicherheiten bleiben außer Betracht. Sanierungsprivileg gemäß 13 EKEG.

11 Praxis in Österreich? Sanierungstreuhand Beispiele aus Deutschland: Opel Merckle Österreich: Libro? Gründe für mangelnde Akzeptanz?

12 thank you! Mag. Martin Ebner Partner T M F m.ebner@schoenherr.eu Dr. Wolfgang Höller Partner T M F w.hoeller@schoenherr.eu

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