Einladung. Tagesordnung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Einladung. Tagesordnung"

Transkript

1 Weiden i.d.opf Einladung für die am Donnerstag um 15:30 Uhr stattfindende öffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses im großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses. 1. Bauverwaltungsamt Tagesordnung Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Bau- und Planungsausschusses vom Bauverwaltungsamt Liste der Bauvorhaben die seit der Bau- und Planungsausschusssitzung am auf dem Verwaltungsweg behandelt wurden. 3. Bauverwaltungsamt Abteilung Bauen und Wohnen Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines best. Wohnhauses und Errichtung einer Dachgaube auf dem Grundstück Flst. Nr. Gemarkung Weiden i.d.opf. Merklsteig BV-Nr. 023/14 4. Bauverwaltungsamt Abteilung Bauen und Wohnen Antrag auf Baugenehmigung (Nutzungsänderung) von Lager Werkstatt Garage Fahrradraum und ein Raum ohne Nutzung in Gebets- und Versammlungsräume für das Islamische Zentrum e.v. auf dem Grundstück Flst. Nr. Gemarkung Weiden i.d.opf. Adalbert-Lindner-Str. BV-Nr.: 040/14 5. Bauverwaltungsamt Abteilung Bauen und Wohnen Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung einer Wertstoffinsel mit Einzäunung auf den Grundstücken Flst.Nrn. und Gemarkung Weiden i.d.opf. Brenner- Schäffer-Straße BV-Nr. 041/14 6. Bauverwaltungsamt Abteilung Bauen und Wohnen Antrag auf Baugenehmigung zu Errichtung einer Dachgaube auf dem Grundstück Flst.Nr. Gemarkung Rothenstadt Kirchenstr. BV-Nr. 043/14

2 7. Bauverwaltungsamt Abteilung Bauen und Wohnen Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau eines Schleuderraumes und von Toiletten auf dem Grundstück Flst. Nr. Gemarkung Weiden Merklmooslohe BV-Nr. 045/14 8. Bauverwaltungsamt Abteilung Bauen und Wohnen Antrag auf Baugenehmigung (Nutzungsänderung) von ehem. Schwesternwohnheim in Heilpädagogische Tagesstätte (HPT) auf dem Grundstück Flst.Nr. Gemarkung Weiden i.d.opf. Am Schwesternheim BV-Nr. 048/14 9. Bauverwaltungsamt Abteilung Bauen und Wohnen Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung einer Holzlege mit Freisitz auf dem Grundstück Flst. Nr. Gemarkung Rothenstadt Binnerstr. BV-Nr. 050/ Bauverwaltungsamt Abteilung Bauen und Wohnen Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau einer Doppelgarage an das best. Wohnhaus auf dem Grundstück Flst. Nr. Gemarkung Muglhof Muglhof BV-Nr. 051/ Bauverwaltungsamt Abteilung Bauen und Wohnen Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau einer Leichtbauhalle auf dem Grundstück Flst. Nr. Gemarkung Weiden i.d.opf. Leimbergerstr. BV-Nr. 053/ Bauverwaltungsamt Abteilung Bauen und Wohnen Antrag auf Baugenehmigung (Tektur) zum Anbau von Sozialräumen eines Archivs und einer Hausmeisterwohnung an ein bestehendes Betriebsgebäude auf dem Grundstück Flst. Nr. Gemarkung Frauenricht Dr.-von-Fromm-Str. BV-Nr. 422/ Bauverwaltungsamt Abteilung Bauen und Wohnen Antrag auf Baugenehmigung (Nutzungsänderung) von Spielothekflächen in ein Fitnessstudio auf den Grundstücken Flst. Nrn. u. Gemarkung Weiden i.d.opf. Neustädter Str. BV-Nr. 423/14

3 14. Bauverwaltungsamt Abteilung Bauen und Wohnen Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses auf dem Grundstück Flst.Nr. Gemarkung Weiden i.d.opf. Lerchenfeldstr. VB-Nr. 615/ Bauverwaltungsamt Abteilung Bauen und Wohnen Antrag auf Vorbescheid zur Standortentwicklung Verlagsgebäude auf den Grundstücken Flst. Nrn. und Gemarkung Weiden i.d.opf. Weigelstr. VB-Nr. 616/ Bauverwaltungsamt Abteilung Bauen und Wohnen Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Doppelhauses mit je einem Carport auf dem Grundstück Flst. Nr. Gemarkung Weiden i.d.opf. Hessenstr. VB-Nr. 617/ Bauverwaltungsamt Abteilung Bauen und Wohnen Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Eisverkaufsstandes auf dem Grundstück Flst. Nr. Gemarkung Weiden i.d.opf. Regensburger Str. BV-Nr. 805/ Bauverwaltungsamt Abteilung Bauen und Wohnen Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Zaunes auf dem Grundstück Flst. Nr. Gemarkung Weiden i.d.opf. Fohlenweg BV-Nr. 808/ Bauverwaltungsamt Abteilung Bauen und Wohnen Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Flst. Nr. Gemarkung Weiden i.d.opf. Am Moosweiher BV-Nr. 809/ Bauverwaltungsamt Abteilung Bauen und Wohnen Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Geräteraumes und einer Überdachung für Gastank auf dem Grundstück Flst. Nr. 1561/17 Gemarkung Weiden i.d.opf. Rehbühlsiedlung BV-Nr. 810/14

4 21. Bauverwaltungsamt Abteilung Bauen und Wohnen Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Gartenhauses auf dem Grundstück Flst. Nr. Gemarkung Weiden i.d.opf. Stolzingstr. BV-Nr. 811/ Bauverwaltungsamt Abteilung Bauen und Wohnen Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Gartenhäuschens auf dem Grundstück Flst. Nr. Gemarkung Weiden i.d.opf. Hohenstaufenstr. BV-Nr. 812/ Bauverwaltungsamt Abteilung Bauen und Wohnen Errichtung bzw. Anbringung einer Werbeanlage auf dem Grundstück Flst.Nr. Gemarkung Weiden i.d.opf. Adolf-Kolping-Platz Antragsteller: 24. Bauverwaltungsamt Abteilung Bauen und Wohnen Errichtung bzw. Anbringung einer Werbeanlage auf dem Grundstück Flst.Nr. Gemarkung Weiden i.d.opf. Nikolaistr. Antragsteller: 25. Bau- und Planungsdezernat Bebauungsplan Nr. 60/ Für das Baugebiet zu beiden Seiten der Peuerlund Mooslohstraße in Weiden i.d.opf. und Bebauungsplan Nr. 60/ Ä2 Änderung der Grundstücke Fl.Nr. Mooslohstraße Beschluss zur Einleitung des Aufhebungsverfahrens Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB 26. Bau- und Planungsdezernat Antrag auf Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Wellness- Wohnen am Rehmühlbach. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr Wellness-Wohnen am Rehmühlbach gem. 12 BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. 13a BauGB. Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. 3 Abs.1 BauGB und der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. 4 Abs. 1 BauGB. 27. Stadtplanungsamt Beteiligung der Behörden gem. 4 Abs. 1 BauGB zur Bebauungsplanaufstellung Zum Webergraben der Gemeinde Pirk. Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum

5 28. Stadtplanungsamt 27. Änderung des Flächennutzungsplanes "Am Rehmühlbach westliche Erweiterung" Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen. Vorgang Bau- und Planungsausschuss vom Vorschlags-Nr. 48 Vorgang Stadtrat vom Beschluss-Nr. 68 Vorgang Bau- und Planungsausschuss vom Vorschlags-Nr. 50 Vorgang Stadtrat vom Beschluss Nr Stadtplanungsamt Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr "Am Rehmühlbach westliche Erweiterung I" mit gleichzeitiger 27. Änderung des Flächennutzungsplanes Am Rehmühlbach westliche Erweiterung Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen. Satzungsbeschluss gem. 10 Abs. 1 BauGB. Vorgang Bau- und Planungsausschuss vom Vorschlags-Nr. 48 Vorgang Stadtrat vom Beschluss-Nr. 68 Vorgang Bau- und Planungsausschuss vom Vorschlags-Nr. 51 Vorgang Stadtrat vom Beschluss Nr Stadtplanungsamt Bebauungsplan Nr "Am Rehmühlbach westliche Erweiterung II" mit gleichzeitiger 27. Änderung des Flächennutzungsplanes Am Rehmühlbach westliche Erweiterung Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen. Satzungsbeschluss gem. 10 Abs. 1 BauGB. Vorgang Bau- und Planungsausschuss vom Vorschlags-Nr. 48 Vorgang Stadtrat vom Beschluss-Nr. 68 Vorgang Bau- und Planungsausschuss vom Vorschlags-Nr. 52 Vorgang Stadtrat vom Beschluss Nr Amt für Hochbau- und Gebäudemanagement Abteilung Hochbau Einsatz von Haushaltsmitteln im Vermögenshaushalt Beschluss des Bauund Planungsausschusses vom (Nr. 17 noe) sowie des Finanz- Vergabe- Grundstücks- und Sanierungsausschuss vom (Nr. 70 oe)

6 32. Stadtplanungsamt Antrag der SPD Stadtratsfraktion vom Knotenpunkt Hetzenrichter Weg / Südosttangente / Bürgermeister-Probst-Straße 33. Tiefbauamt Abteilung Bauhof/Gärtnerei Anfrage des Stadtrats in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses vom zum Defizit der Abteilung Bauhof/Gärtnerei.

7 Stadt Weiden i. d. OPf. Weiden i. d. OPf Tagesordnungspunkt 01: Bauverwaltungsamt Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Bau- und Planungsausschusses vom Genehmigung der Niederschrift. Bau- und Planungsausschuss: ( ) beratend (x) beschließend

8 Stadt Weiden i.d.opf. Weiden i.d.opf Tagesordnungspunkt 02: Bauverwaltungsamt Liste der Bauvorhaben die seit der Bau- und Planungsausschusssitzung am auf dem Verwaltungsweg behandelt wurden. Siehe beiliegende Auflistung. Bau- und Planungsausschuss: ( ) beratend ( ) beschließend

9 Stadt Weiden i.d.opf. Weiden i.d.opf Tagesordnungspunkt 03: Bauverwaltungsamt Abteilung Bauen und Wohnen Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines best. Wohnhauses und Errichtung einer Dachgaube auf dem Grundstück Flst. Nr. Gemarkung Weiden i.d.opf. Merklsteig BV-Nr. 023/14 Das Bauvorhaben wurde bereits in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am (Beschluss-Nr. 066/14) behandelt. Es wurde folgender Beschluss gefasst: Der Antrag auf Baugenehmigung zur Erweiterung des best. Wohnhauses wird zurückgestellt. Der Errichtung der Dachgaube wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt die Anwohner zu befragen ob eine Änderung des Bebauungsplanes durchgeführt werden soll. In der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses vom (Beschluss-Nr. 094/14) fand eine Ortsbesichtigung statt und es wurde folgender Beschluss gefasst: Die Ortsbesichtigung dient zur Kenntnisnahme. Die Begründung für die erneute Vorlage im Bau- und Planungsausschuss ohne vorherige Befragung der Anwohner ist der planungsrechtlichen Stellungnahme zu entnehmen. Die Nachbarn haben dem Bauvorhaben zugestimmt. Bau- und Planungsausschuss: ( ) beratend (x) beschließend

10 Stadt Weiden i.d.opf. Weiden i.d.opf Tagesordnungspunkt 04: Bauverwaltungsamt Abteilung Bauen und Wohnen Antrag auf Baugenehmigung (Nutzungsänderung) von Lager Werkstatt Garage Fahrradraum und ein Raum ohne Nutzung in Gebets- und Versammlungsräume für das Islamische Zentrum e.v. auf dem Grundstück Flst. Nr. Gemarkung Weiden i.d.opf. Adalbert-Lindner-Str. BV-Nr.: 040/14 Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 60/ Wegen der Baugrenzenüberschreitung eines bisher noch nicht genehmigten Raumes ist eine Befreiung nach 31 Abs. 2 Baugesetzbuch erforderlich. Auf die planungsrechtliche Stellungnahme wird verwiesen. Bau- und Planungsausschuss: ( ) beratend (x) beschließend

11 Stadt Weiden i.d.opf. Weiden i.d.opf Tagesordnungspunkt 05: Bauverwaltungsamt Abteilung Bauen und Wohnen Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung einer Wertstoffinsel mit Einzäunung auf den Grundstücken Flst.Nrn. und Gemarkung Weiden i.d.opf. Brenner-Schäffer- Straße BV-Nr. 041/14 Bei Bauvorhaben handelt es sich um ein Vorhaben nach 34 Baugesetzbuch. Das Vorhaben ist zulässig. Auf die planungsrechtliche Stellungnahme wird verwiesen. Bau- und Planungsausschuss: ( ) beratend (x) beschließend

12 Stadt Weiden i.d.opf. Weiden i.d.opf Tagesordnungspunkt 06: Bauverwaltungsamt Abteilung Bauen und Wohnen Antrag auf Baugenehmigung zu Errichtung einer Dachgaube auf dem Grundstück Flst.Nr. Gemarkung Rothenstadt Kirchenstr. BV-Nr. 043/14 Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um ein Vorhaben nach 31 Abs. 2 Baugesetzbuch. Das Vorhaben ist zulässig. Auf die planungsrechtliche Stellungnahme wird verwiesen. Bau- und Planungsausschuss: ( ) beratend (x) beschließend

13 Stadt Weiden i.d.opf. Weiden i.d.opf Tagesordnungspunkt 07: Bauverwaltungsamt Abteilung Bauen und Wohnen Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau eines Schleuderraumes und von Toiletten auf dem Grundstück Flst. Nr... Gemarkung Weiden Merklmooslohe BV-Nr. 045/14 Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um ein sonstiges Vorhaben nach 35 Abs. 2 Baugesetzbuch. Öffentliche Belange werden nicht beeinträchtigt. Auf die planungsrechtliche Stellungnahme wird verwiesen Bau- und Planungsausschuss: ( ) beratend (x) beschließend

14 Stadt Weiden i.d.opf. Weiden i.d.opf Tagesordnungspunkt 08: Bauverwaltungsamt Abteilung Bauen und Wohnen Antrag auf Baugenehmigung (Nutzungsänderung) von ehem. Schwesternwohnheim in Heilpädagogische Tagesstätte (HPT) auf dem Grundstück Flst.Nr. Gemarkung Weiden i.d.opf. Am Schwesternheim BV-Nr. 048/14 Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um ein Vorhaben nach 34 Baugesetzbuch. Das Vorhaben ist zulässig. Auf die planungsrechtliche Stellungnahme wird verwiesen. Bau- und Planungsausschuss: ( ) beratend (x) beschließend

15 Stadt Weiden i.d.opf. Weiden i.d.opf Tagesordnungspunkt 09: Bauverwaltungsamt Abteilung Bauen und Wohnen Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung einer Holzlege mit Freisitz auf dem Grundstück Flst. Nr. Gemarkung Rothenstadt Binnerstr. BV-Nr. 050/14 Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um Vorhaben nach 34 Baugesetzbuch. Das Vorhaben ist zulässig. Auf die planungsrechtliche Stellungnahme wird verwiesen. Bau- und Planungsausschuss: ( ) beratend (x) beschließend

16 Stadt Weiden i.d.opf. Weiden i.d.opf Tagesordnungspunkt 10: Bauverwaltungsamt Abteilung Bauen und Wohnen Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau einer Doppelgarage an das best. Wohnhaus auf dem Grundstück Flst. Nr. Gemarkung Muglhof Muglhof BV-Nr. 051/14 Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um ein sonstiges Vorhaben nach 35 Abs. 2 Baugesetzbuch. Öffentliche Belange stehen nicht entgegen. Auf die planungsrechtliche Stellungnahme wird verwiesen. Bau- und Planungsausschuss: ( ) beratend (x) beschließend

17 Stadt Weiden i.d.opf. Weiden i.d.opf Tagesordnungspunkt 11: Bauverwaltungsamt Abteilung Bauen und Wohnen Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau einer Leichtbauhalle auf dem Grundstück Flst. Nr. Gemarkung Weiden i.d.opf. Leimbergerstr. BV-Nr. 053/14 Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr Wegen der Lage der Halle in einem Bereich für den nur Stellplätze festgesetzt sind und keine überbaubaren Flächen ist eine Befreiung nach 31 Abs. 2 Baugesetzbuch erforderlich. Auf die planungsrechtliche Stellungnahme wird verwiesen. Bau- und Planungsausschuss: ( ) beratend (x) beschließend

18 Stadt Weiden i.d.opf. Weiden i.d.opf Tagesordnungspunkt 12: Bauverwaltungsamt Abteilung Bauen und Wohnen Antrag auf Baugenehmigung (Tektur) zum Anbau von Sozialräumen eines Archivs und einer Hausmeisterwohnung an ein bestehendes Betriebsgebäude auf dem Grundstück Flst. Nr. Gemarkung Frauenricht Dr.-von-Fromm-Str. BV-Nr. 422/14 Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 60/ Wegen der geplanten Hausmeisterwohnung ist eine Ausnahme nach 31 Abs. 1 Baugesetzbuch erforderlich. Auf die die planungsrechtliche Stellungnahme wird verwiesen. Bau- und Planungsausschuss: ( ) beratend (x) beschließend

19 Stadt Weiden i.d.opf. Weiden i.d.opf Tagesordnungspunkt 13: Bauverwaltungsamt Abteilung Bauen und Wohnen Antrag auf Baugenehmigung (Nutzungsänderung) von Spielothekflächen in ein Fitnessstudio auf den Grundstücken Flst. Nrn. u. Gemarkung Weiden i.d.opf. Neustädter Str. BV-Nr. 423/14 Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr Ä3. Wegen der Nutzung als Fitnessstudio ist eine Befreiung nach 31 Abs. 2 Baugesetzbuch erforderlich. Auf die planungsrechtliche Stellungnahme wird verwiesen. Bau- und Planungsausschuss: ( ) beratend (x) beschließend

20 Stadt Weiden i.d.opf. Weiden i.d.opf Tagesordnungspunkt 14: Bauverwaltungsamt Abteilung Bauen und Wohnen Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses auf dem Grundstück Flst.Nr. Gemarkung Weiden i.d.opf. Lerchenfeldstr. VB-Nr. 615/14 Der Antrag auf Vorbescheid mit der Frage zur geplanten Lage der erforderlichen Stellplätze wurde in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses vom entgegen dem Vorschlag der Verwaltung mit 5:6 Stimmen abgelehnt. Daraufhin wurde der Verwaltung seitens des Bauherrn eine alternative Planung zu den Stellplätzen vorgelegt (s. Anlage). Hierbei sollen die Stellplätze entlang der Maistraße (bis auf einen Behindertenstellplatz) als Längsparker ausgeführt werden. Rückwärtige Ausparkvorgänge würden damit entfallen. Zudem könnten 4 öffentliche Stellplätze entlang der Maistraße erhalten bleiben. Allerdings wäre dadurch der Bereich zwischen dem Gebäude und der Maistraße auch zusätzlich mit Bewegungsflächen bzw. Fahrgassen versiegelt. Darüber hinaus müssten im rückwärtigen Hofbereich welcher eigentlich auch als Ruhezone dienen sollte mehr Stellplätze geschaffen werden da im vorderen Bereich an der Maistraße weniger Stellplätze realisierbar wären. Der Bauherr bevorzugt daher die ursprüngliche Planungsvariante. Er verweist diesbezüglich auf vergleichbare Fälle im Stadtgebiet (s. beigefügte Fotos). Des Weiteren wurde zwischenzeitlich auch die Nachprüfung des o.g. Beschlusses durch den Stadtrat beantragt. Da der Antragsteller eine einvernehmliche Lösung anstrebt welche auch den langfristigen städtebaulichen Interessen der Stadt Weiden gerecht wird soll nun über beide Planungsvarianten entschieden werden. Beide Varianten weisen dabei die nach der Stellplatzsatzung der Stadt Weiden erforderlichen Stellplätze im ungünstigsten Fall der späteren tatsächlichen Nutzung des Gebäudes nach. Der Anlage der geplanten Stellplätze kann in beiden Varianten zugestimmt werden.

21 Bau- und Planungsausschuss: ( ) beratend (x) beschließend

22 Stadt Weiden i.d.opf. Weiden i.d.opf Tagesordnungspunkt 15: Bauverwaltungsamt Abteilung Bauen und Wohnen Antrag auf Vorbescheid zur Standortentwicklung Verlagsgebäude auf den Grundstücken Flst. Nrn. und Gemarkung Weiden i.d.opf. Weigelstr. VB-Nr. 616/14 Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 60/ Wegen der Überschreitung der Baugrenze der Überschreitung der zulässigen Anzahl der Vollgeschosse der Anlage der Stellplätze außerhalb der gekennzeichneten Flächen und dem Pflanzgebot entlang der Leibnizstraße sind Befreiungen nach 31 Abs.2 Baugesetzbuch erforderlich. Bau- und Planungsausschuss: ( ) beratend (x) beschließend

23 Stadt Weiden i.d.opf. Weiden i.d.opf Tagesordnungspunkt 16: Bauverwaltungsamt Abteilung Bauen und Wohnen Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Doppelhauses mit je einem Carport auf dem Grundstück Flst. Nr. Gemarkung Weiden i.d.opf. Hessenstr. VB-Nr. 617/14 Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr Wegen der Zahl der Vollgeschosse und des Bautyps der Dachneigung der GRZ der Lage des Hauptgebäudes und der Carports der Überschreitung der Baugrenzen der Traufhöhe der Carports der Dachfarbe und der Lage der Schlafräume sind Befreiungen nach 31 Abs. 2 Baugesetzbuch erforderlich. Auf die planungsrechtliche Stellungnahme wird verwiesen. Bau- und Planungsausschuss: ( ) beratend (x) beschließend

24 Stadt Weiden i.d.opf. Weiden i.d.opf Tagesordnungspunkt 17: Bauverwaltungsamt Abteilung Bauen und Wohnen Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Eisverkaufsstandes auf dem Grundstück Flst. Nr. Gemarkung Weiden i.d.opf. Regensburger Str. BV-Nr. 805/14 Das verfahrensfreie Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr Ä7. Wegen der Lage vollständig außerhalb der Baugrenzen ist eine Befreiung nach 31 Abs. 2 Baugesetzbuch erforderlich. Der Antrag wurde bereits in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am behandelt (Beschluss-Nr. 112) und aus gestalterischen Gründen abgelehnt. Der Bauherr hat den Eisverkaufstand nun gestalterisch (Farbe und Dachform) dem Nebengebäude an das angebaut werden soll angepasst. Auf die (unveränderte) planungsrechtliche Stellungnahme wird verwiesen. Bau- und Planungsausschuss: ( ) beratend (x) beschließend

25 Stadt Weiden i.d.opf. Weiden i.d.opf Tagesordnungspunkt 18: Bauverwaltungsamt Abteilung Bauen und Wohnen Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Zaunes auf dem Grundstück Flst. Nr. Gemarkung Weiden i.d.opf. Fohlenweg BV-Nr. 808/14 Das verfahrensfreie Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 60/ Wegen der Zaunhöhe ist eine Befreiung nach 31 Abs. 2 Baugesetzbuch erforderlich. Auf die planungsrechtliche Stellungnahme wird verwiesen. Bau- und Planungsausschuss: ( ) beratend (x) beschließend

26 Stadt Weiden i.d.opf. Weiden i.d.opf Tagesordnungspunkt 19: Bauverwaltungsamt Abteilung Bauen und Wohnen Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Flst. Nr. Gemarkung Weiden i.d.opf. Am Moosweiher BV-Nr. 809/14 Das verfahrensfreie Vorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr Ä1. Wegen der Lage des Carports vollständig außerhalb der Baugrenzen ist eine Befreiung nach 31 Abs. 2 Baugesetzbuch erforderlich. Auf die planungsrechtliche Stellungnahme wird verwiesen. Bau- und Planungsausschuss: ( ) beratend (x) beschließend

27 Stadt Weiden i.d.opf. Weiden i.d.opf Tagesordnungspunkt 20: Bauverwaltungsamt Abteilung Bauen und Wohnen Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Geräteraumes und einer Überdachung für Gastank auf dem Grundstück Flst. Nr. Gemarkung Weiden i.d.opf. Rehbühlsiedlung BV-Nr. 810/14 Das verfahrensfreie Vorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 60/ Ä5. Wegen der Lage vollständige außerhalb der Baugrenzen ist eine Befreiung nach 31 Abs. 2 Baugesetzbuch erforderlich. Auf die planungsrechtliche Stellungnahme wird verwiesen. Bau- und Planungsausschuss: ( ) beratend (x) beschließend

28 Stadt Weiden i.d.opf. Weiden i.d.opf Tagesordnungspunkt 21: Bauverwaltungsamt Abteilung Bauen und Wohnen Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Gartenhauses auf dem Grundstück Flst. Nr. Gemarkung Weiden i.d.opf. Stolzingstr. BV-Nr. 811/14 Das verfahrensfreie Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr Wegen der Lage des Gartenhauses vollständig außerhalb der Baugrenzen ist eine Befreiung nach 31 Abs. 2 Baugesetzbuch erforderlich. Auf die planungsrechtliche Stellungnahme wird verwiesen. Bau- und Planungsausschuss: ( ) beratend (x) beschließend

29 Stadt Weiden i.d.opf. Weiden i.d.opf Tagesordnungspunkt 22: Bauverwaltungsamt Abteilung Bauen und Wohnen Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Gartenhäuschens auf dem Grundstück Flst. Nr. Gemarkung Weiden i.d.opf. Hohenstaufenstr. BV-Nr. 812/14 Das verfahrensfreie Gartenhäuschen befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 60/ Wegen der Lage des Gartenhäuschens vollständig außerhalb der Baugrenzen und der Dachneigung sind Befreiungen nach 31 Abs. 2 Baugesetzbuch erforderlich. Auf die planungsrechtliche Stellungnahme wird verwiesen. Bau- und Planungsausschuss: ( ) beratend (x) beschließend

30 Stadt Weiden i.d.opf. Weiden i.d.opf Tagesordnungspunkt 23: Bauverwaltungsamt Abteilung Bauen und Wohnen Errichtung bzw. Anbringung einer Werbeanlage auf dem Grundstück Flst.Nr. Gemarkung Weiden i.d.opf. Adolf-Kolping-Platz Antragsteller: Bei der Werbeanlage handelt es sich um ein Vorhaben nach 34 Baugesetzbuch. In der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses vom (Beschluss-Nr. 139) wurde der Antrag zur Anbringung einer Werbeanlage mit einer Fläche von 15 m² einstimmig abgelehnt. Der Antragsteller hat nun erneut Antrag für eine Werbeanlage gestellt und gebeten den Antrag wiederum im Bau- und Planungsausschuss zu behandeln. Die Fläche der Werbeanlage wurde auf 12 m² reduziert. Auf die (unveränderte) planungsrechtliche Stellungnahme wird verwiesen. Bau- und Planungsausschuss: ( ) beratend (x) beschließend

31 Stadt Weiden i.d.opf. Weiden i.d.opf Tagesordnungspunkt 24: Bauverwaltungsamt Abteilung Bauen und Wohnen Errichtung bzw. Anbringung einer Werbeanlage auf dem Grundstück Flst.Nr. Gemarkung Weiden i.d.opf. Nikolaistr. Antragsteller: Bei der Werbeanlage handelt es sich um ein Vorhaben nach 34 Baugesetzbuch. In der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses vom (Beschluss-Nr. 138) wurde der Antrag zur Anbringung einer Werbeanlage mit einer Fläche von 25 m² einstimmig abgelehnt. Der Antragsteller hat nun erneut Antrag für eine Werbeanlage gestellt und gebeten den Antrag wiederum im Bau- und Planungsausschuss zu behandeln. Die Fläche der Werbeanlage wurde auf 20 m² reduziert. Auf die (unveränderte) planungsrechtliche Stellungnahme wird verwiesen. Bau- und Planungsausschuss: ( ) beratend (x) beschließend

32 Stadt Weiden i.d.opf. Weiden i.d.opf Tagesordnungspunkt 25: Bau- und Planungsdezernat Bebauungsplan Nr. 60/ Für das Baugebiet zu beiden Seiten der Peuerl- und Mooslohstraße in Weiden i.d.opf. und Bebauungsplan Nr. 60/ Ä2 Änderung der Grundstücke Fl.Nr. Mooslohstraße Beschluss zur Einleitung des Aufhebungsverfahrens Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB Ausgangssituation Der Bebauungsplan Nr. 60/ Für das Baugebiet zu beiden Seiten der Peuerl- und Mooslohstraße in Weiden i.d.opf. ist seit dem rechtsverbindlich. Für Änderungen oder Neubauten ist durch den Bebauungsplan gesichert worden dass die innerhalb der Baugrenzen stehenden Bauanlagen auf die festsetzungsgemäße Höhe gebracht werden. Eine teilräumliche Bebauungsplanänderung Nr. 60/ Ä2 Änderung der Grundstücke Fl.Nr. Mooslohstraße ist seit dem rechtsverbindlich. Sie kam auf Antrag einer Erbengemeinschaft mit Vorlage eines Bebauungsvorschlages auf. Die Bebauungsplanänderung wurde auf der Grundlage eines Verwaltungsvorschlags gebilligt. Eigentliches Ziel der Bebauungsplanänderung war eine Bebauung mit mind. 3 und max. 4 Geschossen. Die winkelförmige und im hinteren Bereich liegende Bebauung wurde gewählt um aus Lärmschutzgründen eine direkte Lage der Wohneinheiten an der Mooslohstraße zu vermeiden. Die Garagen sind an der Mooslohstraße angeordnet um zur Verminderung der Schallimmissionen beizutragen wurde der Bebauungsplan fachlich dahingehend geändert dass die Neufassung der Baunutzungsverordnung vom als Planungsgrundlage gilt. Ziel der Änderung war es die Ansiedlung größerer Verbrauchermärkte in Industrie- und Gewerbegebieten welche auf der Grundlage der Erstfassung der Baunutzungsverordnung vom in dem Bebauungsplan festgesetzt sind nicht mehr zuzulassen da sich das Gebiet im Randbereich der Stadt befindet und die Ansiedlung weiterer Verbrauchermärkte in diesem Gebiet einer geordneten Stadtentwicklung sowie der Stärkung der Altstadt zuwiderläuft. Der Stadtrat sprach sich grundsätzlich gegen die Ansiedlung weiterer größerer Verbrauchermärkte im Stadtgebiet aus.

33 Gründe für die Aufhebung des Bebauungsplans samt Änderungen Die Bebauung im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 144 existierte zum Teil bereits während dessen Aufstellung. Heute ist der Bereich bis auf wenige Ausnahmen bebaut. Der Bebauungsplan hat seine Aufgabe erfüllt eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten. Dies bietet hinreichenden Anlass das Aufhebungsverfahren einzuleiten. Aber auch weitere Gründe legen dies nahe: So sind die Festsetzungen sehr eng gefasst und von daher nicht mehr zeitgemäß. Heutzutage wird Bauwerbern mehr Gestaltungsspielraum hinsichtlich Gebäude- oder Dachform gegeben. Außerdem sind Änderungen oder Erweiterungen aufgrund der engen Baufenster kaum möglich. Die teilräumliche Änderung Nr. 144 Ä2 ist auf eine spezielle Bebauung ausgerichtet. Die Festsetzungen spiegeln dies wider. Jedoch ist eine Bebauung wie festgesetzt nie erfolgt. Anstatt einer Bebauung mit drei Gebäuden ist parallel zur Mooslohstraße ein ca. 35 m langes Gebäude samt Anbau (Versand- Büro- und Lagergebäude) errichtet worden. Im hinteren Bereich befindet sich ein weiteres Gebäude. Die Bebauung befindet sich außerhalb der vorgesehenen Baufenster; eine Genehmigung ist 1986 bzw. für den Anbau 1997 erteilt worden. Daraus ist zu schließen dass Ziele und Zwecke dieser Bebauungsplan-Änderung schon damals nicht mehr ernsthaft verfolgt wurden. Fazit Zusammenfassend kann festgestellt werden dass der Bebauungsplan Nr. 144 samt Änderungen seine Funktion erfüllt hat. Die weitere bauliche Entwicklung des Gebietes dürfte von Anbauten Lückenschließungen und der Errichtung von Nebenanlagen geprägt sein die nach einer Aufhebung auf der Rechtsgrundlage des 34 BauGB geregelt werden können. Bodenrechtlich relevante Spannungen die nur durch Instrumente der Bauleitplanung gelöst werden könnten sind im vorliegenden Fall nicht erkennbar. Auch sind nachteilige Auswirkungen für die Betroffenen nicht ersichtlich. Ebensowenig sind Entschädigungsansprüche gem. 42 BauGB sind nicht zu erwarten. Aus Sicht der Verwaltung kann deshalb der Bebauungsplan Nr. 60/ einschließlich der Änderung Nr. 60/ Ä2 aufgehoben werden. (Das Original des Bebauungsplans Nr. 60/ und des Bebauungsplans Nr. 60/ Ä2 können während der Sitzung eingesehen werden.) Nächste Verfahrensschritte Bekanntmachung des Beschlusses zur Einleitung des Aufhebungsverfahrens Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB Billigung des Planentwurfs durch den Bau- und Planungsausschuss sowie Beschluss des Bau- und Planungsausschusses gem. 3 Abs. 2 BauGB betreffend die öffentliche Auslegung dieses Entwurfes. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. 4 Abs. 2 BauGB Öffentliche Auslegung gem. 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats Bekanntmachung und damit Rechtskraft gem. 10 Abs. 3 BauGB

34 Bau- und Planungsausschuss: ( ) beratend (x) beschließend

35 Stadt Weiden i.d.opf. Weiden i.d.opf Tagesordnungspunkt 26: Bau- und Planungsdezernat Antrag auf Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Wellness- Wohnen am Rehmühlbach. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr Wellness-Wohnen am Rehmühlbach gem. 12 BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. 13a BauGB. Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. 3 Abs.1 BauGB und der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. 4 Abs. 1 BauGB. Plangebiet Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Weiden i.d.opf. und wird wie folgt umgrenzt: - im Norden von der Mooslohstraße - im Süden vom Rehmühlbach - im Westen und Osten von bestehender Wohnbebauung in der Mooslohstraße Das Plangebiet umfasst die Flurstücke Nr. tw. der Gemarkung Weiden i.d.opf. Der Geltungsbereich ist in Anlage 1 dargestellt. Planungsanlass Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des seit dem rechtskräftigen und derzeit zur Aufhebung vorgesehenen Bebauungsplans Nr. 60/ Für das Baugebiet zu beiden Seiten der Peuerl- und Mooslohstraße in Weiden i.d.opf.. Der Vorhabensträger möchte eine Wohnanlage mit ca. 35 Wohneinheiten einschließlich besonderer Service-Angebote auf drei Obergeschossen realisieren. Das geplante Bauvorhaben ist der Anlage 2 zu entnehmen; der Antrag des Vorhabensträgers auf Vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist Anlage 3 zu entnehmen. Dort ist das Bauvorhaben auch näher beschrieben. Die Anlage 4 zeigt geplante Grundrisse. Es dürfte kaum verwunderlich sein dass Intentionen des Vorhabensträgers sich nicht mit den Festsetzungen des im Ursprung fast 45 Jahre alten Bebauungsplans 144 decken. Freilich ist dies unschädlich weil dieser Bauleitplan aus anderen Gründen ohnehin aufgehoben werden soll. Nicht zuletzt hierdurch entsteht Freiraum für eine moderne investorenorientierte Bauleitplanung welche die Neuaufstellung eines (Vorhabenbezogenen) Bebauungsplans rechtfertigt. Insofern ist beabsichtigt die Aufhebung des Bebauungsplans 144 "eine logische Sekunde"

36 vor Rechtskraft des neuen Bebauungsplans 316 abzuschließen. Dies erscheint in Form zweier formal voneinander unabhängiger dennoch zeitlich aufeinander angestimmter Bauleitplanverfahren möglich und sinnvoll. Daher kann aus Sicht der Verwaltung der vom Vorhabensträger geplanten Nutzung zugestimmt und somit die Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplans auf den Weg gebracht werden. Im Bauleitplanverfahren sind mögliche Auswirkungen des Bauvorhabens auf den öffentlichen Raum zu eruieren und zu behandeln. Bei jetzigem Planungsstand käme es zu einer Verlegung der bestehenden Bushaltestelle mit Auswirkungen auf die Gestaltung des Straßenraumes. Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan lässt sich gem. 12 BauGB im beschleunigten Verfahren (Bebauungspläne der Innenentwicklung) gem. 13 a BauGB handhaben. Mit dem Vorhabensträger wird eine Durchführungsverpflichtung vertraglich vereinbart. Grundlage ist der eingereichte Vorhaben- und Erschließungsplan der Anlage 2 zu entnehmen ist. Es wird darauf hingewiesen dass durch den Einleitungsbeschluss als Start des Bauleitplanverfahrens für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan lediglich zum Ausdruck gebracht wird dass die Stadt Weiden i.d. OPf. dem Vorhaben grundsätzlich positiv gegenübersteht. Sobald das Verfahren startet werden dort Fragen / Themen wie etwa die durchaus erheblichen Auswirkungen auf den öffentlichen Raum die entsprechend geänderte Verkehrsführung u.dgl.m. geklärt. Der Einleitungsbeschluss bedeutet keine endgültige Entscheidung über die Zulässigkeit des Bauvorhabens ist also insoweit ergebnisoffen. Kosten für die Stadt Weiden i.d.opf. Sämtliche Kosten (Planungskosten Durchführung des Vorhabens Folgekosten wie bspw. erforderliche Umbaumaßnahmen im öffentlichen Raum etc.) sind von dem Vorhabenträger zu tragen. Weiterer Verfahrensablauf - Das Verfahren für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 60/ Wellness-Wohnen am Rehmühlbach wird gem. 12 BauGB eingeleitet. - Gem. 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB kann von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach 3 Abs. 1 BauGB und 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden. Diese wird jedoch trotzdem durchgeführt da mit Auswirkungen auf den öffentlichen Raum gerechnet werden kann und diese frühzeitig und ausführlich ermittelt und behandelt werden sollen. Damit lässt sich auch eine zeitliche Korrelation zwischen der Aufhebung des Bebauungsplans 144 und der Aufstellung dieses Vorhabenbezogenen Bebauungsplans herstellen. Bau- und Planungsausschuss: ( ) beratend (x) beschließend

37 Stadt Weiden i.d.opf. Weiden i.d.opf Tagesordnungspunkt 27: Stadtplanungsamt Beteiligung der Behörden gem. 4 Abs. 1 BauGB zur Bebauungsplanaufstellung Zum Webergraben der Gemeinde Pirk. Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum Der Gemeinderat Pirk hat am den Beschluss zur Bebauungsplanaufstellung des Bebauungsplanes Zum Webergraben gebilligt. Übergeordnetes Ziel der Bebauungsplanaufstellung ist die Schließung von Lücken in der vorhandenen Bebauung im bestehenden Wohn- und Mischgebiet am westlichen Ortsrand von Pirk. Es soll neues Baurecht unter dem Aspekt von geringem Flächenverbrauch geschaffen werden. Der Ortsrand wird zum Talraum und Überschwemmungsgebiet der Waldnaab hin langfristig städtebaulich klar definiert und festgelegt. Die wesentlichen Planungsziele des Bebauungsplanes sind: - geordnete städtebauliche Bebauung - Sicherung der geplanten Bauflächen vor allem für Wohnnutzung und nicht störendes Gewerbe - Sicherung der ortsbildprägenden Baustruktur - Verbesserung der Qualität des öffentlichen Straßenraums Das geplante Baugebiet ist im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Pirk (Urfassung vom Änderung vom und 6.Änderung vom ) in Teilbereichen als allgemeines Wohngebiet (WA 4 BauNVO) und in Teilbereichen als Mischgebiet (MI 6 BauNVO) dargestellt. Für den nördlichen Teil des Geltungsbereichs wird ein Allgemeines Wohngebiet WA gem. 4 BauNVO und für den südlichen Teil des Geltungsbereichs wird Mischgebiet MI gem. 6 BauNVO festgesetzt. Die Gemeinde ist bestrebt durch die Ausweisung kleinteiliger nachfrage- und bedarfsgerechter Bebauung den Charakter einer überwiegend kleinstrukturierten Bauweise auch insbesondere in Anbetracht der Ortsrandlage beizubehalten. Eine Bebauung mit Einzelgebäuden und Doppelhäusern ist hinsichtlich der Umgebung maßstäblich und entspricht insbesondere in seiner Struktur der ländlich geprägten städtebaulichen Situation. Das Baugebiet orientiert sich an der bereits bestehenden Wohnbebauung. Durch die Festsetzung einer max. Grundflächenzahl (GRZ) von 030 in Verbindung mit max. 2 zulässigen Vollgeschossen wird eine angemessene Dichte ermöglicht. Es sind maximal 2

38 Wohneinheiten je Wohngebäude zulässig. Eine Doppelhaushälfte wird als ein Wohngebäude gewertet. Um das Ziel einer geordneten städtebaulichen Entwicklung zu erreichen wird die Lage der neu zu errichteten Gebäude mit Baugrenzen festgesetzt. Die Baugrenzen sind bewusst etwas weiter gefasst um einen gewissen Gestaltungsspielraum für Entwurf und Anordnung der einzelnen Wohngebäude zu ermöglichen. Die Regelungen der Abstandsflächen gem. Art. 6 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) sind einzuhalten. Der Geltungsbereich der Bebauungsplanaufstellung umfasst 169 ha. Die Erschließung erfolgt über die bestehende Straße Zum Webergraben. Ein Umweltbericht wurde erstellt. Durch grünordnerische Festsetzungen und Ausgleichsflächen werden die Eingriffe ausgeglichen. Der erforderliche naturschutzrechtliche Ausgleich für den Eingriff ist Teil des Bebauungsplanverfahrens und wird teilweise im Geltungsbereich erbracht. Aus Sicht der Stadt Weiden i.d.opf. bestehen keinerlei Einwendungen gegen die o.g. Planung. Bau- und Planungsausschuss: ( ) beratend (x) beschließend

39 Stadt Weiden i.d.opf. Weiden i.d.opf Tagesordnungspunkt 28: Stadtplanungsamt 27. Änderung des Flächennutzungsplanes "Am Rehmühlbach westliche Erweiterung" Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen. Vorgang Bau- und Planungsausschuss vom Vorschlags-Nr. 48 Vorgang Stadtrat vom Beschluss-Nr. 68 Vorgang Bau- und Planungsausschuss vom Vorschlags-Nr. 50 Vorgang Stadtrat vom Beschluss Nr. 16 Die öffentliche Auslegung gemäß 3 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom statt. Stellungnahmen privater Art wurden nicht vorgebracht. Die internen Fachstellen und berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden gemäß 4 Abs. 2 BauGB um ihre Stellungnahme vom bis gebeten. Es gingen folgende Stellungnahmen ein über deren Inhalt eine Abwägung vorzunehmen ist. Die Originale der eingegangenen Stellungnahmen können während der Sitzung eingesehen werden. 1. Amt f. Ernährung Landwirtschaft und Forsten Schreiben vom Keine Einwände. Hinweis: Der ökologische Flächenausgleich ist auf wertvollen Ackerflächen in Neustadt/WN vorgesehen. Wir werden immer wieder darauf hinweisen dass die landwirtschaftlichen Flächen immer knapper werden und deren "Verbrauch" zurückgefahren werden muss auch wenn hier "nur" 1790 m² verloren gehen; die berechnete Ausgleichsfläche für dieses Verfahren erscheint uns zudem übertrieben hoch. Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde : Die Festsetzung des Kompensationsfaktors zur Eingriffsermittlung ist nicht zu beanstanden (entspricht den Vorgaben des Leitfadens). Beschlussvorschlag: Die Festsetzung des Kompensationsfaktors zur Eingriffsermittlung ist nicht zu beanstanden.

40 2. Bayer. Landesamt für Denkmalpflege Schreiben vom Keine Einwände. Es wird jedoch darauf hingewiesen dass eventuell zu Tage tretende Bodendenkmäler der Meldepflicht an das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege oder die Untere Denkmalschutzbehörde gemäß Art. 8 Abs. 1-2 DSchG unterliegen. Beschlussvorschlag: Zur Kenntnisnahme. 3. Bund Naturschutz e.v. Schreiben vom Eine Verdichtung im innerstädtischen Bereich ist einer Ausweitung der Bebauung durch Ausweisung neuer Baugebiete auf jeden Fall vorzuziehen. Beschlussvorschlag: In diesem Fall stellt die geplante Bebauung eine Ortsabrundung dar. Die Ausweitung der Bebauung in den Außenbereich ist daher begrenzt. 4. DB Immobilien Region Süd Schreiben vom Keine Einwände. Ansprüche gegen die Deutsche Bahn AG aus dem gewöhnlichen Betrieb der Eisenbahn in seiner jeweiligen Form sind ausgeschlossen. Alle Immissionen die von der Bahnanlage und dem gewöhnlichen Bahnbetrieb ausgehen sind entschädigungslos hinzunehmen. Beschlussvorschlag: Zur Kenntnisnahme. 5. Deutsche Telekom Technik GmbH Schreiben vom Zur Versorgung des neuen Baugebietes mit Telekommunikationsinfrastruktur durch die Telekom ist die Verlegung neuer Telekommunikationslinien im Plangebiet und außerhalb des Plangebietes einer Prüfung vorbehalten. Bitte teilen Sie uns zum Zweck der Koordination mit welche eigenen oder Ihnen bekannten Maßnahmen dritter im Bereich des Plangebietes stattfinden werden. Folgendes wird beantragt sicherzustellen: Für den Ausbau des Telekommunikationsliniennetzes im Erschließungsgebiet eine ungehinderte unentgeltliche und kostenfreie Nutzung der künftigen Straßen und Wege. Auf Privatwegen ein Leitungsrecht zugunsten der Telekom Deutschland GmbH als zu belastende Fläche festzusetzen entsp. 9 (1) Ziffer 21 BauGB. Eine rechtzeitige Abstimmung der Lage und der Dimension der Leitungszonen und eine Koordinierung der Tiefbaumaßnahmen durch den Erschließungsträger so wie es im Telekommunikationsgesetz 68 Abs. 3 beschrieben ist. Die geplanten Verkehrswege in Lage und Verlauf sind nicht mehr zu verändern. Dem Vorhabensträger wird auferlegt dass dieser für das Vorhaben einen Bauablaufzeitenplan aufstellt. Zur Abstimmung der Bauweise sowie für die rechtzeitige Bereitstellung der Telekommunikationsdienstleistungen ist es dringend erforderlich sich rechtzeitig mind. 3 Monate vor Baubeginn mit dem Ressort Produktion Technische Infrastruktur in Verbindung zu setzen. Es wird darum gebeten folgenden fachlichen Hinweis in die Begründung des Bebauungsplanes aufzunehmen: In allen Straßen bzw. Gehwegen sind geeignete und ausreichende Trassen für die Unterbringung der Telekommunikationslinien vorzusehen. Hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen ist das "Merkblatt über Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen" der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen 1989 zu beachten. Es wird darum gebeten sicherzustellen dass durch die Baumbepflanzungen der Bau die Unterhaltung und

41 Erweiterung der Telekommunikationslinien nicht behindert werden. Beschlussvorschlag: Zur Kenntnisnahme. Der entsprechende Hinweis wird in die Begründung aufgenommen. 6. Bayernwerk Stellungnahme vom Stellungnahme vom behält weiterhin Gültigkeit: Für den rechtzeitigen Ausbau des Versorgungsnetzes sowie die Koordinierung mit dem Straßenbauträger und anderer Versorgungsträger ist es notwendig dass der Beginn und Ablauf der Erschließungsmaßnahmen im Planbereich frühzeitig (mind. 2 Monate) vor Baubeginn der Bayernwerk AG schriftlich mitgeteilt wird. Nach 123 BauGB sind die Gehwege und Erschließungsstraßen soweit herzustellen dass Erdkabel in der endgültigen Trasse verlegt werden können. Es wird darauf hingewiesen dass die unterirdischen Versorgungsleitungen von Bepflanzung freizuhalten sind da sonst die Betriebssicherheit und Reparaturmöglichkeit eingeschränkt werden. Bäume und tiefwurzelnde Sträucher dürfen aus Gründen des Baumschutzes (DIN 18920) bis zu einem Abstand von 25 m zur Trassenachse gepflanzt werden. Wird dieser Abstand unterschritten so sind im Einvernehmen mit der Bayernwerk AG geeignete Schutzmaßnahmen durchzuführen. Der Schutzzonenbereich für Kabel beträgt bei Aufgrabungen je 05 m rechts und links zur Trassenachse. Beschlussvorschlag: Zur Kenntnisnahme. 7. Landratsamt Neustadt a.d. Waldnaab Schreiben vom Keine Einwände. Die Fachkraft für Naturschutz hat bereits im Anhörungsverfahren 2013 zur Standortwahl der Ausgleichsflächen in Neustadt a.d. Waldnaab bekundet jedoch die Festsetzung langfristiger Pflegemaßnahmen vorgeschlagen. Stellungnahme Stadtverwaltung: Die vorgeschlagenen längerfristigen Pflegemaßnahmen sind in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde (Stellungnahme vom ) der Stadt Weiden aufgenommen worden. In den Bebauungsplänen Nr und Nr sind die Pflegemaßnahmen festgesetzt die genaue Beschreibung erfolgt in der Begründung. Beschlussvorschlag: Zur Kenntnisnahme. 8. Regierung der Oberpfalz (Höhere Naturschutzbehörde) Schreiben vom Keine Einwände. Es wird darauf hingewiesen dass in der beiliegenden SaP die Überschriften zu den Beschreibungen der einzelnen Arten (ab. S 8) aufgrund eines Druckfehlers (?) nicht lesbar sind. Stellungnahme Stadtverwaltung: Es handelt sich um einen Druckfehler. In den Originalunterlagen sind die Überschriften lesbar. Beschlussvorschlag: Zur Kenntnisnahme.

42 Von Seiten folgender Fachstellen und Träger öffentlicher Belange bestehen keine Bedenken gegen diese Planung: Altenstadt a.d. Waldnaab Schreiben vom ; Amt f. ländl. Entwicklung Schreiben vom ; Autobahndirektion Nordbayern Schreiben vom ; DB Netz AG Schreiben vom ; Dt. Wetterdienst Schreiben vom ; Gemeinde Theisseil Schreiben vom ; Immobilien Freistaat Bayern Schreiben vom ; Landratsamt Neustadt a.d. Waldnaab (Abt. Gesundheitswesen) Schreiben vom ; Markt Floß Schreiben vom ; PLEdoc GmbH Schreiben vom ; Regierung der Oberpfalz (Höhere Landesplanungsbehörde) Schreiben vom ; Regierung von Mittelfranken (Luftamt Nordbayern) Schreiben vom ; Regierung von Oberfranken (Bergamt Nordbayern) Schreiben vom ; Regionaler Planungsverband Schreiben vom ; Staatliches Bauamt Amberg-Sulzbach Schreiben vom Neustadt a.d. Waldnaab Schreiben vom ; Wasserwirtschaftsamt Schreiben vom ; Umweltamt (Abfallrecht Naturschutzrecht Erneuerbare Energien Immissionsschutzrecht Wasserrecht/Bodenschutz) Schreiben vom ; Amt für öffentliche Ordnung (Verkehrsbehörde) Schreiben vom ; Abteilung Bauen und Wohnen Schreiben vom ; Amt für Hochbau und Gebäudemanagement Schreiben vom ; Kabel Deutschland Schreiben vom ; Stadtwerke Schreiben vom Ergebnis der Abwägung Zusammenfassend wird nach der Abwägung festgestellt dass mit dem Inhalt und dem Ziel der Bebauungsplanänderung weiterhin Einverständnis besteht. Schwerwiegende Anregungen oder Bedenken die die Planung in ihren Grundzügen in Frage stellen wurden nicht vorgebracht. Eine erneute Offenlage nach 4 a Abs. 3 BauGB ist nicht notwendig. Weiterer Verfahrensverlauf Nach dem Beschluss der Flächennutzungsplanänderung wird diese der Regierung der Oberpfalz zur Genehmigung gem. 10 Abs. 2 BauGB vorgelegt. Danach wird die zusammenfassende Erklärung gem. 10 Abs. 4 BauGB erstellt. Die Flächennutzungsplanänderung wird mit der Bekanntmachung gem. 10 Abs. 3 BauGB wirksam. Bau- und Planungsausschuss: (x) beratend ( ) beschließend

43 Stadt Weiden i.d.opf. Weiden i.d.opf Tagesordnungspunkt 29: Stadtplanungsamt Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr "Am Rehmühlbach westliche Erweiterung I" mit gleichzeitiger 27. Änderung des Flächennutzungsplanes Am Rehmühlbach westliche Erweiterung Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen. Satzungsbeschluss gem. 10 Abs. 1 BauGB. Vorgang Bau- und Planungsausschuss vom Vorschlags-Nr. 48 Vorgang Stadtrat vom Beschluss-Nr. 68 Vorgang Bau- und Planungsausschuss vom Vorschlags-Nr. 51 Vorgang Stadtrat vom Beschluss Nr. 17 Die öffentliche Auslegung gemäß 3 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom statt. Stellungnahmen privater Art wurden nicht vorgebracht. Die internen Fachstellen und berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden gemäß 4 Abs. 2 BauGB um ihre Stellungnahme vom bis gebeten. Es gingen folgende Stellungnahmen ein über deren Inhalt eine Abwägung vorzunehmen ist. Die Originale der eingegangenen Stellungnahmen können während der Sitzung eingesehen werden. 1. Amt f. Ernährung Landwirtschaft und Forsten Schreiben vom Keine Einwände. Hinweis: Der ökologische Flächenausgleich ist auf wertvollen Ackerflächen in Neustadt/WN vorgesehen. Wir werden immer wieder darauf hinweisen dass die landwirtschaftlichen Flächen immer knapper werden und deren "Verbrauch" zurückgefahren werden muss auch wenn hier "nur" 1790 m² verloren gehen; die berechnete Ausgleichsfläche für dieses Verfahren erscheint uns zudem übertrieben hoch.

44 Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde : Die Festsetzung des Kompensationsfaktors zur Eingriffsermittlung ist nicht zu beanstanden (entspricht den Vorgaben des Leitfadens). Beschlussvorschlag: Die Festsetzung des Kompensationsfaktors zur Eingriffsermittlung ist nicht zu beanstanden. 2. Autobahndirektion Nordbayern Schreiben vom Der Umgriff des im Betreff genannten Bebauungsplanes liegt ca. 500 m von der Trasse der BAB A93 entfernt. Von Seiten der Autobahndirektion bestehen grundsätzlich keine Einwände wobei jedoch auf folgende Forderungen und Auflagen hinzuweisen ist: 1. Werbeanlagen die den Verkehr ablenken können und somit geeignet sind die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zu gefährden dürfen nicht errichtet werden. Hierbei genügt bereits eine abstrakte Gefährdung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs. Auf 33 StVO wird verwiesen. 2. Beleuchtungsanlagen sind so anzubringen dass der Verkehrsteilnehmer auf der BAB A93 nicht geblendet wird. 3. Gegenüber dem Straßenbaulastträger können keine Ansprüche aus Lärm- oder sonstigen Emissionen geltend gemacht werden. Beschlussvorschlag: Zur Kenntnisnahme. 3. Bayer. Landesamt für Denkmalpflege Schreiben vom Von Seiten der Bodendenkmalpflege bestehen keine Einwände. Es ist jedoch darauf hinzuweisen dass eventuell zu Tage tretende Bodendenkmäler der Meldepflicht an das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege oder die Untere Denkmalschutzbehörde gem. 8 Abs. 1-2 DSchG unterliegen. Bau- und Kunstdenkmalpflegerische Belange: Im Plangebiet und / oder in seiner Nähe (Sichtbeziehung/ Wirkungsraum) befinden sich nach derzeitigem Kenntnisstand folgende Baudenkmäler / Ensembles gemäß Art. 1 Abs 2 und 3 DSchG: - D Kath. Wallfahrtskirche St. Felix Saalkirche mit Schweifgiebel und Kleeblattchor Flankenturm nach Süden mit Zwiebelhaube Inneneinrichtung 1765 vollendet Chor im Kern 1735; mit Ausstattung Felixallee 30 - E Altstadt Neustadt a.d.waldnaab auf einem schmalen Höhenrücken kurz vor der Mündungsstelle zwischen Waldnaab und Floß war bereits im Mittelalter der Stadtkern Neustadts ausgeprägt. Das Plateau des seitlich steil abfallenden Höhensporns nimmt der lange Straßenmarkt ein der sich nach der Mitte zu etwas verengt und an der unteren Schmalseite durch eine Dreigiebelfront beim Rathaus an der oberen Schmalseite durch den hochbarocken Walmdachbau des Neuen Schlosses gerahmt wird. Wegen der Begrenztheit des dort verfügbaren Platzes wurde nach Westen hin eine Erweiterung vorgenommen: An den Stadtplatz direkt anschließend im Bereich der steilen Auffahrt die Untere Vorstadt. Bereits im Jahr 1358 war auf Veranlassung Karl IV. die Freyung gegründet worden die sich in der Flußniederung befindet und daher eine relativ weitläufige angerartige Anlage mit ein- und zweigeschossigen Wohnstallbauten erhielt. Auf dem Stadtplatz selbst waren die mittelalterlichen Bauten meist in der 2. Hälfte des 16. Jh. als zweigeschossige Giebelhäuser erneuert worden allerdings auf den gleichen schmalen Grundstücken wie zuvor. Da an den geländebedingt unerschließbaren Rückseiten die landwirtschaftlichen Nutzräume der Ackerbürger unterzubringen waren mußte ein spezieller Grundrißtyp entwickelt werden. Die daraus resultierende Innenstruktur die Giebelständigkeit das Alter der Gebäude und die Verbindung zu den herrschaftlichen Schloß-

Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Bau- und Planungsausschusses vom

Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Bau- und Planungsausschusses vom 11 11 0 143 143) Bauverwaltungsamt Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Bau- und Planungsausschusses vom 22.05.2014. Mit der Niederschrift der öffentlichen BPAS-Sitzung vom

Mehr

Bebauungsplan Nr. 929 - Soerser Weg / Wohnbebauung Abwägungsvorschlag der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

Bebauungsplan Nr. 929 - Soerser Weg / Wohnbebauung Abwägungsvorschlag der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Der Oberbürgermeister Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Bebauungsplan Nr. 929 - Soerser Weg / Wohnbebauung Abwägungsvorschlag der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung für den Bereich zwischen der

Mehr

1. Ergebnis der öffentlichen Auslegung nach 3 Abs. 2 BauGB

1. Ergebnis der öffentlichen Auslegung nach 3 Abs. 2 BauGB Bebauungsplan für das Gebiet zwischen Dieselstraße, Kaufbeurer Straße und Seggers im Bereich ehem. Röhrenwerk und Firma Liebherr A) Ergebnis der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung B) Satzungsbeschluss

Mehr

Bebauungsplan Nr. 51 Freiflächenphotovoltaikanlage Laufen-Asperfeld

Bebauungsplan Nr. 51 Freiflächenphotovoltaikanlage Laufen-Asperfeld Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan (mit integriertem Grünordnungsplan) Bebauungsplan Nr. 51 Freiflächenphotovoltaikanlage Laufen-Asperfeld Stadt: Landkreis: Regierungsbezirk: Laufen Berchtesgadener

Mehr

am: 23.09.2014 um: 19.00 Uhr im: Bauernstube, Oberdorfstraße 5 in 17291 Uckerfelde OT Hohengüstow TOP Betreff Vorlagen-Nr.

am: 23.09.2014 um: 19.00 Uhr im: Bauernstube, Oberdorfstraße 5 in 17291 Uckerfelde OT Hohengüstow TOP Betreff Vorlagen-Nr. Amt Gramzow - Der Amtsdirektor - Amt Gramzow, Poststraße 25, 17291 Gramzow Gramzow, den 15.09.2014 Einladung Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit laden wir Sie zur 7. Sitzung der Gemeindevertretung Uckerfelde

Mehr

23. Sitzung des Bauausschusses der Stadt Mitterteich vom 14.06.2010

23. Sitzung des Bauausschusses der Stadt Mitterteich vom 14.06.2010 Blatt: 391 23. Sitzung des Bauausschusses vom 14.06.2010 Beginn: Ende: 16:45 Uhr 19:35 Uhr Anwesend: 1. Bürgermeister: Grillmeier, Roland Mitglieder des Bauausschusses: Bayer, Ernst Brandl, Johann Braun,

Mehr

Brauche ich noch eine Baugenehmigung?

Brauche ich noch eine Baugenehmigung? Am 1. Mai 2004 tritt die neue Thüringer Bauordnung (ThürBO) in Kraft. Sie wird rund ein Drittel weniger Umfang haben als die bisherige. Sowohl technische Standards an Bauvorhaben als auch deren verfahrensrechtliche

Mehr

Sitzung des Stadtrates und Sitzung des Ortsbeirates Südliche Innenstadt. Montag, 13. Oktober 2014, 15 Uhr, im Stadtratssaal,

Sitzung des Stadtrates und Sitzung des Ortsbeirates Südliche Innenstadt. Montag, 13. Oktober 2014, 15 Uhr, im Stadtratssaal, Herausgabe Verlag und Druck: Stadt Ludwigshafen am Rhein (Bereich Öffentlichkeitsarbeit) Rathaus, Postfach 21 12 25 67012 Ludwigshafen am Rhein www.ludwigshafen.de Verantwortlich: Sigrid Karck Ausgabe

Mehr

Stadt Neustadt am Kulm, Lkr. Neustadt/WN. 3. Änderung Flächennutzungsplan im Bereich Baugebiet Kulmblick in Neustadt am Kulm

Stadt Neustadt am Kulm, Lkr. Neustadt/WN. 3. Änderung Flächennutzungsplan im Bereich Baugebiet Kulmblick in Neustadt am Kulm Stadt Neustadt am Kulm, Lkr. Neustadt/WN 3. Änderung Flächennutzungsplan im Bereich Baugebiet Kulmblick in Neustadt am Kulm Begründung und Umweltbericht Vorentwurf vom 20.10.2015 Verfasser: Architektur

Mehr

Einladung. Tagesordnung

Einladung. Tagesordnung Weiden i.d.opf., 15.01.2014 Einladung für die am Donnerstag, 23.01.2014, um 14:30 Uhr stattfindende öffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses im großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses. Tagesordnung

Mehr

Satzungs- und Verordnungsblatt der Stadt Memmingen SVBl Amtsblatt für die Stadt Memmingen

Satzungs- und Verordnungsblatt der Stadt Memmingen SVBl Amtsblatt für die Stadt Memmingen SVBl 2015 Seite 97 Satzungs- und Verordnungsblatt der Stadt Memmingen SVBl Amtsblatt für die Stadt Memmingen Herausgeber und Druck Stadt Memmingen Marktplatz 1 87700 Memmingen Nr. 18 Memmingen, 18. September

Mehr

Planungsausschuss am 24.09.2009

Planungsausschuss am 24.09.2009 DS PlA 16/09 Anlage 11.09.2009 58515/7 Planungsausschuss am 24.09.2009 TOP 5 (öffentlich) Regionalplan Südlicher Oberrhein Kapitel Windenergie 2006 hier: Aktueller Sachstand Information Der Planungsausschuss

Mehr

Thema Bebauungsplan Krähenbach, 3. Änderung, Planbereich S 11, Gemarkung Scharnhausen

Thema Bebauungsplan Krähenbach, 3. Änderung, Planbereich S 11, Gemarkung Scharnhausen Vorlage 2007 Nr. 203 Planung, Baurecht Geschäftszeichen: FB 3 Rt/St 07.11.2007 ATU 21.11.2007 nö Beratung GR 12.12.2007 ö Beschluss Thema Bebauungsplan Krähenbach, 3. Änderung, Planbereich S 11, Gemarkung

Mehr

STADT TRIER BEBAUUNGSPLAN BR 14 E

STADT TRIER BEBAUUNGSPLAN BR 14 E STADT TRIER BEBAUUNGSPLAN BR 14 E Gewerbegebiet Trier- Nord II gemäß 9 Abs. 8 BauGB Stadtplanungsamt Trier, Juli 2014 Stand: öffentliche Auslegung Inhaltsverzeichnis 1 Einführung... 1 1.1 Anlass und Erforderlichkeit

Mehr

Einladung. Tagesordnung Öffentlich

Einladung. Tagesordnung Öffentlich Weiden i.d.opf., 03.01.2013 Einladung für die am Dienstag, 08.01.2013 um 09:30 Uhr stattfindende Sitzung des Finanz-, Vergabe, Grundstücks- und Sanierungsausschusses im großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses.

Mehr

Beschluss zu a): Beschluss zu b):

Beschluss zu a): Beschluss zu b): Bebauungsplan Nr. 142a Biogasanlage Kruthaup Osterfeine a) Aufstellungsbeschluss gem. 2 Abs. 1 BauGB b) Veränderungssperre gem. 14 BauGB Beschluss zu a): Der Bürgermeister der Stadt Damme beschließt im

Mehr

Bauanträge und Bauvoranfragen

Bauanträge und Bauvoranfragen Stadt BU-Nr. 038/2013 Amt für Bauwesen, Umweltschutz und Stadtentwicklung Vorlage an den Bauausschuss zur Beratung in der Sitzung am 15.05.2013 (öffentlich). Bauanträge und Bauvoranfragen A. Baugenehmigungsverfahren

Mehr

Gemeinde Baiersbronn. Landkreis Freudenstadt. Bekanntmachung. des Umlegungsbeschlusses des Umlegungsausschusses Kanalweg

Gemeinde Baiersbronn. Landkreis Freudenstadt. Bekanntmachung. des Umlegungsbeschlusses des Umlegungsausschusses Kanalweg Gemeinde Baiersbronn Landkreis Freudenstadt Bekanntmachung des Umlegungsbeschlusses des Umlegungsausschusses Kanalweg und der Auslegung der Bestandskarte mit Bestandsverzeichnis sowie Benennung der Geschäftsstelle

Mehr

Begründung zur 1. Änderung des Gesamtflächennutzungsplanes der Stadt Mittenwalde Stand: Mai 2015

Begründung zur 1. Änderung des Gesamtflächennutzungsplanes der Stadt Mittenwalde Stand: Mai 2015 Begründung zur 1. Änderung des Gesamtflächennutzungsplanes der Stadt Mittenwalde Stand: Mai 2015-1 - Auftraggeber: Stadt Mittenwalde Bürgermeister Herr Pfeiffer Rathausstr. 8 15749 Mittenwalde Auftragnehmer:

Mehr

Stadt Tecklenburg. Abwägung. 44. Flächennutzungsplanänderung. Städtebaulich-Planerische Stellungnahme. OT Brochterbeck Kreis Steinfurt

Stadt Tecklenburg. Abwägung. 44. Flächennutzungsplanänderung. Städtebaulich-Planerische Stellungnahme. OT Brochterbeck Kreis Steinfurt OT Brochterbeck Kreis Steinfurt gem. 9 Abs. 8 BauGB Städtebaulich-Planerische Stellungnahme Abwägung zu den Verfahrensschritten: Öffentliche Auslegung gemäß 3 Abs. 2 BauGB Beteiligung der Behörden und

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Lichtenau

Amtsblatt für die Stadt Lichtenau Amtsblatt für die Stadt Lichtenau Nr. 12 Jahrgang 2015 ausgegeben am 29.10.2015 Seite 1 Inhalt 17/2015 Bekanntmachung des Jahresabschlusses der Stadt Lichtenau zum 31.12.2014 18/2015 Bezirksregierung Detmold:

Mehr

Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter www.velbert.de

Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter www.velbert.de Nr.26/2015 vom 6. November 2015 23. Jahrgang Inhaltsverzeichnis: (Seite) Bekanntmachungen 2 Bebauungsplan Nr. 639.01 Flandersbacher Weg Nord als Satzung vom 03.11.2015 5 Satzung über die erste Verlängerung

Mehr

STADT ALSFELD. Begründung. Magistrat der Stadt Alsfeld Markt 1 36304 Alsfeld Vogelsbergkreis Regierungsbezirk Mittelhessen Land Hessen

STADT ALSFELD. Begründung. Magistrat der Stadt Alsfeld Markt 1 36304 Alsfeld Vogelsbergkreis Regierungsbezirk Mittelhessen Land Hessen VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN»FLOHRHOF«STADT ALSFELD Begründung Magistrat der Stadt Alsfeld Markt 1 36304 Alsfeld Vgelsbergkreis Regierungsbezirk Mittelhessen Land Hessen erarbeitet: 04.05.2014 KH-Planwerk

Mehr

Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses am 23.06.2010 Nachsendung der Vorlage zu TOP 10 und Ergänzung der Tagesordnung

Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses am 23.06.2010 Nachsendung der Vorlage zu TOP 10 und Ergänzung der Tagesordnung Gemeinde Lindlar Der Bürgermeister Bauen Planen Umwelt Gemeinde Lindlar Der Bürgermeister Borromäusstraße 1, 51789 Lindlar An die Mitglieder des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses und nachrichtlich

Mehr

Wohnbauvorhaben Paulinstraße Ecke Maarstraße BN 90 Ecke Paulinstraße / Maarsraße

Wohnbauvorhaben Paulinstraße Ecke Maarstraße BN 90 Ecke Paulinstraße / Maarsraße 1 Wohnbauvorhaben Paulinstraße Ecke Maarstraße BN 90 Ecke Paulinstraße / Maarsraße Frühzeitige Bürgerbeteiligung 14.04.2015, 19.00 Uhr Café du Nord, Bürgerhaus Nord 2 Lage im Stadtgebiet Auszug Katasterplan

Mehr

Vorlesung Grundzüge des. Prof. Dr. Dr. Durner LL.M.

Vorlesung Grundzüge des. Prof. Dr. Dr. Durner LL.M. Vorlesung Grundzüge des Baurechts Prof. Dr. Dr. Durner LL.M. Damit die 30 bis 37 BauGB anwendbar sind, müssen die Voraussetzungen des 29 Abs.1 BauGB erfüllt sein, sog. Anknüpfungsfunktion des 29 Abs. 1BauGB.

Mehr

WMRC. Baurecht. Vorlesung im Wintersemester 2011/2012, TU Berlin. Baurecht. Rechtsanwälte

WMRC. Baurecht. Vorlesung im Wintersemester 2011/2012, TU Berlin. Baurecht. Rechtsanwälte Vorlesung im Wintersemester 2011/2012, TU Berlin 1 Das gliedert sich im Wesentlichen in: das private vertragliche Beziehungen zwischen Bauherrn und Bauunternehmen das öffentliche Bauordnungsrecht ( Landesbauordnungen)

Mehr

Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br.

Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br. Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br. 13.1 vom 7. Dezember 1982 in der Fassung der Satzungen vom 14. März

Mehr

ZUSAMMENFASSENDE ERKLÄRUNG

ZUSAMMENFASSENDE ERKLÄRUNG ZUSAMMENFASSENDE ERKLÄRUNG gemäß 10 Abs. 4 BauGB Bebauungsplan Nr. 44 Hamburger 1. Änderung und Ergänzung" der Stadt Kaltenkirchen Für den Bereich der Grundstücke, die südlich an die Hamburger Straße grenzen,

Mehr

Grundstücke in Südlage mit Blick ins Grüne

Grundstücke in Südlage mit Blick ins Grüne Grundstücke in Südlage mit Blick ins Grüne 6 Grundstücke für Doppelhaushälften und Einfamilienhäuser In der Welheimer Mark provisionsfrei Grundstücksgrößen Alles auf einen Blick Grundstück A Flurstück

Mehr

Über die Sitzung des Bauausschusses. am 13.04.2011

Über die Sitzung des Bauausschusses. am 13.04.2011 NIEDERSCHRIFT Über die Sitzung des Bauausschusses am 13.04.2011 Von den 5 ordnungsgemäß geladenen Beratungsberechtigten waren 5 anwesend, - entschuldigt, - nicht entschuldigt, so dass die beschlussfähige

Mehr

Hauptversammlung der thyssenkrupp AG am 29. Januar 2016 Seite 1/5

Hauptversammlung der thyssenkrupp AG am 29. Januar 2016 Seite 1/5 Hauptversammlung der thyssenkrupp AG am 29. Januar 2016 Seite 1/5 Hinweise zu den Rechten der Aktionäre im Sinne des 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 AktG und weitere Informationen gem. 124a Satz 1 Nr. 2, Nr. 4

Mehr

S t a d t C h a m 93413 Cham, 05. März 2012

S t a d t C h a m 93413 Cham, 05. März 2012 S t a d t C h a m 93413 Cham, 05. März 2012 Sehr geehrte Frau Stadträtin, sehr geehrter Herr Stadtrat, am Mittwoch, 14. März 2012, 17.00 Uhr findet die 2. Sitzung des Städtischen Bau-, Wohnungs- und Verkehrsausschusses

Mehr

Sitzung des Stadtrates vom 18. Februar 2016 Tagesordnung

Sitzung des Stadtrates vom 18. Februar 2016 Tagesordnung Sitzung des Stadtrates vom 18. Februar 2016 Tagesordnung Öffentliche Sitzung 1. Genehmigung einer Sitzungsniederschrift 2. Bauanträge 2.1. Erneuerung des bestehenden Dachstuhls und Umbau einer bestehenden

Mehr

Informationen für Enteignungsbetroffene

Informationen für Enteignungsbetroffene 1 Informationen für Enteignungsbetroffene Sie sind Eigentümer, Pächter oder haben ein anderes Recht (z. B. Nießbrauchrecht, Erbbaurecht) an einem Grundstück, das von Planungen zum Wohle der Allgemeinheit

Mehr

Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter www.velbert.de

Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter www.velbert.de Nr.14/2012 vom 4. Juli 2012 20. Jahrgang Inhaltsverzeichnis: (Seite) Bekanntmachungen 2 Auslegung von Karten, Erläuterungsbericht und Text der geplanten Verordnung zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes

Mehr

Niederschrift. Namen der Gemeinderatsmitglieder

Niederschrift. Namen der Gemeinderatsmitglieder Niederschrift über die 22. Sitzung des Gemeinderats der Gemeinde Denklingen vom 20.12.2011 im Sitzungssaal des Rathauses in Denklingen Beginn der Sitzung: 19.30 Uhr Namen der Gemeinderatsmitglieder ***************************************

Mehr

Bauen im Außenbereich Ein Privileg für die Landwirtschaft?! Landwirtschaftsamt, SG 33.1, Alexander Wegerhof L a n d r a t s a m t H e i l b r o n n

Bauen im Außenbereich Ein Privileg für die Landwirtschaft?! Landwirtschaftsamt, SG 33.1, Alexander Wegerhof L a n d r a t s a m t H e i l b r o n n Bauen im Außenbereich Ein Privileg für die Landwirtschaft?! Gliederung 1. Baugenehmigungsverfahren 2. Bauen im Außenbereich Öffentliches Baurecht Öffentliches Baurecht Bauplanungsrecht (Bund) "Wo darf

Mehr

Entwicklungskonzept Freizeitnutzung Ostufer Goldkanal Elchesheim-Illingen

Entwicklungskonzept Freizeitnutzung Ostufer Goldkanal Elchesheim-Illingen Bürgerinformation Entwicklungskonzept Freizeitnutzung Ostufer Goldkanal Elchesheim-Illingen Elchesheim-Illingen, 04.07.2013 Dr. Hansjörg Melchinger, Karlsruhe und Gliederung Ausgangssituation / Hintergrund

Mehr

Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen?

Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen? Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen? Grundsätzlich steht einem Vermieter jederzeit die Möglichkeit offen, die gegenwärtig bezahlte Miete gemäß 558 BGB an die ortsübliche Miete durch ein entsprechendes

Mehr

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft. Das ist ein Text in leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e. V.. Das hier ist die Übersetzung der Originalsatzung. Es wurden nur

Mehr

- 80 - Besetzung der Stelle des Zweiten Beigeordneten (Drucks. 136) Beschluss:

- 80 - Besetzung der Stelle des Zweiten Beigeordneten (Drucks. 136) Beschluss: Bekanntgabe der Beschlüsse aus der Sitzung des Gemeinderats vom 9. Juni 2005 - Vorsitz Oberbürgermeister Himmelsbach - Öffentlich - 80 - Besetzung der Stelle des Zweiten Beigeordneten (Drucks. 136) 1.

Mehr

10 Bundesverkehrsministerium verstößt gegen haushaltsrechtliche Vorschriften und unterrichtet den Haushaltsausschuss unzutreffend

10 Bundesverkehrsministerium verstößt gegen haushaltsrechtliche Vorschriften und unterrichtet den Haushaltsausschuss unzutreffend Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (Einzelplan 12) 10 Bundesverkehrsministerium verstößt gegen haushaltsrechtliche Vorschriften und unterrichtet den Haushaltsausschuss unzutreffend

Mehr

Stadt Porta Westfalica

Stadt Porta Westfalica Stadt Porta Westfalica Konzentrationszonen für Windenergieanlagen Erörterungstermin im Rahmen der 103. FNP-Änderung 07.01.2013 Sachgebiet Stadtplanung Dipl.-Ing. Björn Sassenberg Vorgeschichte Bereits

Mehr

S A T Z U N G. zur Errichtung, Aufstellung, Anbringung, Änderung und zum Betrieb von Werbeanlagen im Gebiet der Kreisstadt Neunkirchen.

S A T Z U N G. zur Errichtung, Aufstellung, Anbringung, Änderung und zum Betrieb von Werbeanlagen im Gebiet der Kreisstadt Neunkirchen. 30.10-1 S A T Z U N G zur Errichtung, Aufstellung, Anbringung, Änderung und zum Betrieb von Werbeanlagen im Gebiet der Kreisstadt Neunkirchen. Aufgrund des 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG)

Mehr

Datensicherung. Beschreibung der Datensicherung

Datensicherung. Beschreibung der Datensicherung Datensicherung Mit dem Datensicherungsprogramm können Sie Ihre persönlichen Daten problemlos Sichern. Es ist möglich eine komplette Datensicherung durchzuführen, aber auch nur die neuen und geänderten

Mehr

Was ist Sozial-Raum-Orientierung?

Was ist Sozial-Raum-Orientierung? Was ist Sozial-Raum-Orientierung? Dr. Wolfgang Hinte Universität Duisburg-Essen Institut für Stadt-Entwicklung und Sozial-Raum-Orientierte Arbeit Das ist eine Zusammen-Fassung des Vortrages: Sozialräume

Mehr

Bekanntmachung. über die Erörterungstermine

Bekanntmachung. über die Erörterungstermine Generaldirektion Wasserstraßen und Würzburg, 07.03.2016 Schifffahrt - Außenstelle Süd Telefon: 0931 4105-393 Wörthstraße 19, 97082 Würzburg 3600P-143.3-Do/89 Bunwasserstraße Donau; Planfeststellungsverfahren

Mehr

Baugenehmigungsverfahren nach 62 HBauO Bezug Antrag vom 07.04.2015 Eingang 04.05.2015

Baugenehmigungsverfahren nach 62 HBauO Bezug Antrag vom 07.04.2015 Eingang 04.05.2015 Freie und Hansestadt Hamburg B ez irksamt Harburg Bezirksamt Harburg - Bauprüfung - 21073 Hamburg Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt Bauprüfung Harburger Rathausforum 2 21073 Hamburg Telefon

Mehr

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf

Mehr

Die Flächennutzungsplanänderung umfasst folgende Änderungsbereiche:

Die Flächennutzungsplanänderung umfasst folgende Änderungsbereiche: ZUSAMMENFASSENDE ERKLÄRUNG NACH 6 ABS. 5 BAUGB Seite 1 von 5 1 ALLGEMEINES Im Vorgriff auf zukünftige Entwicklungen wurde bereits im 2011 genehmigten Flächennutzungsplan westlich des Ortsteils Buggingen

Mehr

Landratsamt Lindau (Bodensee) Informationsabend des Landratsamtes Lindau (Bodensee) am 13. Mai 2009

Landratsamt Lindau (Bodensee) Informationsabend des Landratsamtes Lindau (Bodensee) am 13. Mai 2009 Landratsamt Lindau (Bodensee) Informationsabend des Landratsamtes Lindau (Bodensee) am 13. Mai 2009 Landratsamt Lindau (Bodensee) Die BayernLabo bietet mit Unterstützung des Freistaates Bayern folgende

Mehr

Von den Potentialflächen zum Planungsrecht für Windkraftanlagen

Von den Potentialflächen zum Planungsrecht für Windkraftanlagen Von den Potentialflächen zum Planungsrecht für Windkraftanlagen HASTEHAUSEN STOCKUM NORD SCHAPDETTEN STOCKUM SÜD BUXTRUP MARTINISTIFT Grundlagen Windkraftanlagen sind grundsätzlich überall im Gemeindegebiet

Mehr

Amtsblatt der Stadt Leverkusen

Amtsblatt der Stadt Leverkusen Amtsblatt der Stadt Leverkusen _ 9. Jahrgang 23. April 2015 Nummer 12 Inhaltsverzeichnis Seite 60. Bekanntmachung der 8. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich "Gesundheitspark Leverkusen... 87 61.

Mehr

Informationen zum Wohngebiet Kirchstraße

Informationen zum Wohngebiet Kirchstraße Informationen zum Wohngebiet Kirchstraße Bauen im Wohngebiet Kirchstraße Die Gemeinde Straßberg bietet in der Kirchstraße drei Grundstücke an. Die Bauplätze sind 494, 495 und 534 Quadratmeter groß. Der

Mehr

b) Ist es für die Stadt möglich im bislang unbebauten Bereich ein neues Baugebiet zu erschließen? Begründen Sie Ihre Antwort! (2)

b) Ist es für die Stadt möglich im bislang unbebauten Bereich ein neues Baugebiet zu erschließen? Begründen Sie Ihre Antwort! (2) Aufgabe 1 54 Punkte In der Stadt Musterhausen wurde am Ortsrand ein neues Baugebiet ausgewiesen. Dieses Gebiet soll durch eine Baulandumlegung von landwirtschaftlicher Fläche zu Bauland werden. Der Stadtrat

Mehr

Beratungsfolge Sitzungstermin akt. Beratung

Beratungsfolge Sitzungstermin akt. Beratung - Vorblatt - Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Bebauungsplan r. 940 - Alte Wittener Straße - hier: a) Aufstellungsbeschluss

Mehr

GENEHMIGUNGSFREIGRENZEN ÜBERSICHT BUNDESLANDSPEZIFISCHER GENEHMIGUNGSVORSCHRIFTEN

GENEHMIGUNGSFREIGRENZEN ÜBERSICHT BUNDESLANDSPEZIFISCHER GENEHMIGUNGSVORSCHRIFTEN GENEHMIGUNGSFREIGRENZEN ÜBERSICHT BUNDESLANDSPEZIFISCHER GENEHMIGUNGSVORSCHRIFTEN STAND 2014 INHALTSVERZEICHNIS Baden-Württemberg...Seite 3 Bayern...Seite 3 Berlin...Seite 3 Brandenburg...Seite 4 Bremen...Seite

Mehr

Projektskizze Klimaschutzsiedlung Wöste

Projektskizze Klimaschutzsiedlung Wöste Projektskizze Klimaschutzsiedlung Wöste Greven, Februar 2011 Einleitung Die Stadt Greven hat 2010 ein Integriertes Klimaschutzkonzept mit konkreten Maßnahmen zur Umsetzung der formulierten Klimaschutzziele

Mehr

öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 19. Mai 2015 Beratung Bebauungsplanentwurf zum geplanten Gewerbegebiet Bietingen

öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 19. Mai 2015 Beratung Bebauungsplanentwurf zum geplanten Gewerbegebiet Bietingen öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 19. Mai 2015 Beratung Bebauungsplanentwurf zum geplanten Gewerbegebiet Bietingen 1 2 Planungsstand Januar 2015 3 - Änderung Regionalplan Juni 2012 - Änderung Flächennutzungsplan

Mehr

12. Wahlperiode 11. 06. 97. Kostenbelastung der Kreise und Gemeinden durch die Nachrüstung von Bahnübergängen für die Neigetechnik

12. Wahlperiode 11. 06. 97. Kostenbelastung der Kreise und Gemeinden durch die Nachrüstung von Bahnübergängen für die Neigetechnik Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 12 / 1595 12. Wahlperiode 11. 06. 97 Antrag der Abg. Helmut Göschel u. a. SPD und Stellungnahme des Ministeriums für Umwelt und Verkehr Kostenbelastung der Kreise

Mehr

DS-Nr. XVII/266 Vorlage des FB/FD FD3.1 für die Stadtverordnetenversammlung

DS-Nr. XVII/266 Vorlage des FB/FD FD3.1 für die Stadtverordnetenversammlung DS-Nr. XVII/266 Vorlage des FB/FD FD3.1 für die Stadtverordnetenversammlung Magistrat 10.02.2015 Bau- Umwelt- und Verkehrsausschuss 25.02.2015 Haupt- und Finanzausschuss 04.03.2015 Stadtverordnetenversammlung

Mehr

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt: DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen

Mehr

Stand: Stadt: 14.10.2013. Absichtserklärung. zwischen. Landeshauptstadt Mainz. einerseits. und ECE. sowie PANTA. andererseits

Stand: Stadt: 14.10.2013. Absichtserklärung. zwischen. Landeshauptstadt Mainz. einerseits. und ECE. sowie PANTA. andererseits Stand: Stadt: 14.10.2013 Absichtserklärung zwischen Landeshauptstadt Mainz einerseits und ECE sowie PANTA andererseits Zwischen der Landeshauptstadt Mainz, Jockel-Fuchs-Platz 1, 55116 Mainz, vertreten

Mehr

Satzung über die Erhebung der Erschließungsbeiträge. für die Immissionsschutzanlage im Geltungsbereich. des Bebauungsplanes Plassage/Lange Äcker

Satzung über die Erhebung der Erschließungsbeiträge. für die Immissionsschutzanlage im Geltungsbereich. des Bebauungsplanes Plassage/Lange Äcker Satzung über die Erhebung der Erschließungsbeiträge für die Immissionsschutzanlage im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Plassage/Lange Äcker 1 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S 1 - Art und Umfang der

Mehr

Amtsblatt der Stadt Lüdinghausen Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Lüdinghausen

Amtsblatt der Stadt Lüdinghausen Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Lüdinghausen Amtsblatt der Amtliches Bekanntmachungsblatt der Nr. 14/2013 Donnerstag, 26.09.2013 1BInhaltsverzeichnis Nr. 49 Bekanntmachung über den Prüfbericht der Gemeindeprüfungsanstalt NRW über den Jahresabschluss

Mehr

4.5.1 Anlass zur Erstellung des Energieausweises. Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen

4.5.1 Anlass zur Erstellung des Energieausweises. Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen Seite 1 4.5.1 4.5.1 s Ausstellung und Verwendung von n Die Anlässe zur Ausstellung von n werden in 16 geregelt. Der Energieausweis dokumentiert die energetische Qualität eines Gebäudes. Dabei gilt er als

Mehr

Wohnungswesen. Informationen zum Antrag auf eine Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG)

Wohnungswesen. Informationen zum Antrag auf eine Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) Wohnungswesen Informationen zum Antrag auf eine Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) Inhalt: 1. Allgemeines 2. Antragsunterlagen 3. Beschaffenheit der Aufteilungspläne

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

Umweltbericht zur 63. Flächennutzungsplanänderung Sportplatz Sondern

Umweltbericht zur 63. Flächennutzungsplanänderung Sportplatz Sondern Umweltbericht zur 63. Flächennutzungsplanänderung Sportplatz Sondern Inhalt 1. Einleitung... 2 2. Auswirkungen auf die Schutzgüter... 3 2.1 Einschlägige fachgesetzliche und fachplanerische Ziele... 3 2.2

Mehr

Inhalt der Bekanntmachung der Stadt Bonn

Inhalt der Bekanntmachung der Stadt Bonn Inhalt der Bekanntmachung der Stadt Bonn BUNDESSTADT BONN Der Oberbürgermeister Bekanntmachung Planfeststellung für den Neubau der Anschlussstelle Maarstraße A 59 Bonn- Beuel, von Betr.-km 28+ 325 bis

Mehr

Infrastruktur der Stadt Zwingenberg. Das Baugebiet Steinfurter Falltor. Städtebauliches Grundkonzept. Art und Maß der baulichen Nutzung im Baugebiet

Infrastruktur der Stadt Zwingenberg. Das Baugebiet Steinfurter Falltor. Städtebauliches Grundkonzept. Art und Maß der baulichen Nutzung im Baugebiet Infrastruktur der Stadt Zwingenberg Die älteste Stadt an der hessischen Bergstraße kann mit ihrer zentralen Lage punkten. Optimal sind die Verkehrsanschlüsse auf Straße und Schiene durch den direkten Autobahnanschluss

Mehr

Situa?onsbeschreibung aus Sicht einer Gemeinde

Situa?onsbeschreibung aus Sicht einer Gemeinde Ein Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz für Mecklenburg- Vorpommern aus Sicht der Stadt Loitz in Vorpommern Situa?onsbeschreibung aus Sicht einer Gemeinde verschiedene Windkra.anlagen unterschiedlichen

Mehr

Oberlandesgericht Köln

Oberlandesgericht Köln 2 Ws 223-224/05, 2 Ws 232/05 Verkündet am: 15.07.2005 Oberlandesgericht Köln Beschluss Die Beschwerden werden auf Kosten der Beschwerdeführer als unzulässig verworfen. G r ü n d e : I. Den Angeklagten

Mehr

Gemeinschaftseigentum an durch Aufstockung entstandenen Räumen. 1. Zur Auslegung eines Beschlusses über die Genehmigung baulicher Veränderungen.

Gemeinschaftseigentum an durch Aufstockung entstandenen Räumen. 1. Zur Auslegung eines Beschlusses über die Genehmigung baulicher Veränderungen. DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: 32wx121_06 letzte Aktualisierung: 12.03.2006 OLG München, 05.10.2006-32 Wx 121/06 BGB 133; WEG 5, 14, 22 Gemeinschaftseigentum an durch Aufstockung entstandenen

Mehr

Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,-

Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- L könnte gegen G einen Anspruch auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- gem. 433 I BGB haben. Voraussetzung dafür ist, dass G und L einen

Mehr

GEMEINDE TANNHEIM. SATZUNG über die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan. Mooshauser Weg. - zum Satzungsbeschluss

GEMEINDE TANNHEIM. SATZUNG über die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan. Mooshauser Weg. - zum Satzungsbeschluss II) SATZUNG über die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan Mooshauser Weg Fassung vom: 26.07.2010 / 05.10.2010 - zum Satzungsbeschluss RECHTSGRUNDLAGEN Landesbauordnung für Baden- Württemberg (LBO)

Mehr

Richtlinien. der Stadt Ettlingen über die Gestaltung privater Möblierung in der Innenstadt in Ettlingen

Richtlinien. der Stadt Ettlingen über die Gestaltung privater Möblierung in der Innenstadt in Ettlingen Richtlinien der Stadt Ettlingen über die Gestaltung privater Möblierung in der Innenstadt in Ettlingen () vom 27.11.2013 Vorwort/Vorblatt Die Gestaltung des öffentlichen Raums im Zentrum einer Stadt ist

Mehr

Auszug aus der 47. Sitzung des Gemeinderates vom 12.01.2012

Auszug aus der 47. Sitzung des Gemeinderates vom 12.01.2012 Genehmigung der Niederschriften aus den öffentlichen Sitzungen Die Niederschrift aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 08.12.2011, die den Gemeinderatsmitgliedern übermittelt worden ist, wurde

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss

Brandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss 9 UF 248/04 Brandenburgisches Oberlandesgericht 32 F 285/2003Amtsgericht Senftenberg Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss In der Familiensache L... S..., Antragstellers, - Prozeßbevollmächtigte:

Mehr

STADTWERKE EMDEN INFORMATIONSBLATT FÜR BAUHERREN

STADTWERKE EMDEN INFORMATIONSBLATT FÜR BAUHERREN STADTWERKE EMDEN INFORMATIONSBLATT FÜR BAUHERREN INHALT Wissenswertes für alle Bauherren und Architekten Seite 1 Fachkundige und kompetente Beratung vom Fachmann Was bei der Planung beachtet werden sollte

Mehr

Einladung. hiermit laden wir Sie zur 3. Sitzung der Gemeindevertretung Uckerfelde

Einladung. hiermit laden wir Sie zur 3. Sitzung der Gemeindevertretung Uckerfelde i Amt Gramzow - Der Amtsdirektor - Amt Gramzow, Poststraße 25, 17291 Gramzow Gramzow, den 24.03.2016 Einladung Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit laden wir Sie zur 3. Sitzung der Gemeindevertretung

Mehr

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,

Mehr

Muster für den Antrag auf Durchführung eines Gütestellenverfahrens

Muster für den Antrag auf Durchführung eines Gütestellenverfahrens Muster für den Antrag auf Durchführung eines Gütestellenverfahrens vor der Gütestelle Handels- und Gesellschaftsrecht Rechtsanwalt Henning Schröder, Hannover Vorbemerkung: Das nachstehend abgedruckte Muster

Mehr

STADT BIETIGHEIM-BISSINGEN 1. FORTSCHREIBUNG STÄDTEBAULICHE KONZEPTION FÜR FREMDWERBEANLAGEN

STADT BIETIGHEIM-BISSINGEN 1. FORTSCHREIBUNG STÄDTEBAULICHE KONZEPTION FÜR FREMDWERBEANLAGEN STADT BIETIGHEIM-BISSINGEN 1. FORTSCHREIBUNG STÄDTEBAULICHE KONZEPTION FÜR FREMDWERBEANLAGEN FÜR STRASSEN ÜBER 4.500 KFZ / TAG STADTENTWICKLUNGSAMT JANUAR 2015 . . "# $ %&"$%'() % *+,( - (. /0 1(22/3 415(67

Mehr

Homebanking-Abkommen

Homebanking-Abkommen Homebanking-Abkommen Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.v., Bonn, Bundesverband deutscher Banken e.v., Köln, Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.v., Bonn Deutscher

Mehr

Ortssatzung über besondere Anforderungen an Werbeanlagen und Warenautomaten vom 25. September 1992

Ortssatzung über besondere Anforderungen an Werbeanlagen und Warenautomaten vom 25. September 1992 Ortssatzung Werbeanlagen 1 Ortssatzung über besondere Anforderungen an Werbeanlagen und Warenautomaten vom 25. September 1992 Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der

Mehr

Merkblatt zum Antrag auf Zulassung als Medizinisches Versorgungszentrum

Merkblatt zum Antrag auf Zulassung als Medizinisches Versorgungszentrum Bezirksstelle Köln Ansprechpartner / Ansprechpartnerin: Geschäftsstelle Frau Raffaela Bamberg 0221 7763-6512 0221 7763-6500 Zulassungsausschuss Frau Johanna Erpelding 0221 7763-6518 0221 7763-6500 Sedanstr.

Mehr

SATZUNG über allgemeine örtliche Bauvorschriften (Allgemeine Bausatzung)

SATZUNG über allgemeine örtliche Bauvorschriften (Allgemeine Bausatzung) 1 SATZUNG über allgemeine örtliche Bauvorschriften (Allgemeine Bausatzung) Aufgrund 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sowie der 74 Abs. 1 Nr. 2, 3, 4 und 7 und 75 Abs. 2 Nr. 2 der Landesbauordnung

Mehr

ÜBER DIE ROLLE DER NATIONALEN PARLAMENTE IN DER EUROPÄISCHEN UNION

ÜBER DIE ROLLE DER NATIONALEN PARLAMENTE IN DER EUROPÄISCHEN UNION PROTOKOLL (Nr. 1) zum Vertrag von Lissabon ÜBER DIE ROLLE DER NATIONALEN PARLAMENTE IN DER EUROPÄISCHEN UNION DIE HOHEN VERTRAGSPARTEIEN EINGEDENK dessen, dass die Art der Kontrolle der Regierungen durch

Mehr

N i e d e r s c h r i f t

N i e d e r s c h r i f t 2. Sitzung der Leg.-Periode 2001/2006 N i e d e r s c h r i f t über die Sitzung der Gemeindevertretung am 21.05.2001 um 19.30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Calden Der Vorsitzende stellt die Ordnungsmäßigkeit

Mehr

Landkreis Dahme-Spreewald

Landkreis Dahme-Spreewald Exposé Gewerbeflächen im Gewerbegebiet Duben Bei Interesse wenden Sie sich bitte an folgende(n) Ansprechpartner(in): Landkreis Dahme-Spreewald Dezernat V - Amt für Gebäude- und Immobilienmanagement (GIM)

Mehr

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates Kaufering 04/2014 vom 05.03.2014

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates Kaufering 04/2014 vom 05.03.2014 Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz hat in seinem 14. Tätigkeitsbericht (Landtagsdrucksache 12/9430) zur Veröffentlichung von Niederschriften öffentlicher Gemeinderatssitzungen in gemeindlichen

Mehr

BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG

BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Frist berechnen BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Sie erwägen die Kündigung eines Mitarbeiters und Ihr Unternehmen hat einen Betriebsrat? Dann müssen Sie die Kündigung

Mehr

EuRegio-Terminal und Gewerbegebiet Teisendorf

EuRegio-Terminal und Gewerbegebiet Teisendorf EuRegio-Terminal und Gewerbegebiet Teisendorf Stand der Dinge Benachbarte Umschlaganlagen Systemquerschnitt & Systemskizze Gewerbegebiet Visualisierung Stand der Dinge - Die Anfrage zur technischen und

Mehr

Satzung des Bayerischen Anwaltverbandes e.v.

Satzung des Bayerischen Anwaltverbandes e.v. Satzung des Bayerischen Anwaltverbandes e.v. Präambel Im Jahre 1861 ist in Nürnberg der Anwaltverein für Bayern als erster überregionaler deutscher Anwaltverein gegründet worden, dessen Epoche zwar 1883

Mehr

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,

Mehr

ADM Hamburg Aktiengesellschaft Hamburg. Wertpapier-Kenn-Nr. 726 900 ISIN: DE 0007269003. Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

ADM Hamburg Aktiengesellschaft Hamburg. Wertpapier-Kenn-Nr. 726 900 ISIN: DE 0007269003. Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Hamburg Wertpapier-Kenn-Nr. 726 900 ISIN: DE 0007269003 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Die Aktionäre der (die Gesellschaft ) werden hierdurch zu der am Donnerstag, den 20. August 2015 um 9.30

Mehr

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während

Mehr

geben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen

geben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen geben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Vollständigkeit halber aufgeführt. Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen 70% im Beispiel exakt berechnet sind. Was würde

Mehr