Konsultation des Grünbuchs Ein Strommarkt für die Energiewende des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie

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1 Datum: Konsultation des Grünbuchs Ein Strommarkt für die Energiewende des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie hier: Stellungnahme des Saarlandes A. Zur regionalen Ausgangslage Das Saarland als kleinster deutscher Flächenstaat ist ein Energie- und Industrieland und soll es auch in Zukunft bleiben. Die saarländische Landesregierung sieht sich deshalb dem Zieldreieck des Energiewirtschaftsgesetzes, das eine möglichst sichere, preisgünstige und umweltverträgliche Versorgung mit Elektrizität und Gas bezweckt, in besonderer Weise verbunden. Der Koalitionsvertrag im Saarland verfolgt das Ziel, den Anteil der erneuerbaren Energien am regionalen Stromverbrauch bis 2020 auf 20 % auszubauen. Die Vereinbarung enthält gleichzeitig auch ein klares Bekenntnis zum regionalen Kraftwerks- und Industriestandort. Die Saarwirtschaft zeichnet sich durch einen im Bundesvergleich weit überdurchschnittlichen Besatz an Kraftwerken in größeren und mittleren Leistungsklassen aus. Die Kraftwerksstandorte sind technisch betrachtet gut in die nationalen und europäischen Übertragungsnetze eingebunden. Die umweltfreundliche und ressourcenschonende Kraft-Wärme-Kopplung ist im regionalen Kraftwerkspark stark vertreten. Die Fernwärmeschiene Saar, die von Anlagen der Kraftwirtschaft und Industrie gespeist wird, zählt zu den größten Wärmenetzen in Deutschland. Sie muss langfristig abgesichert werden. Die energieintensiv produzierenden Unternehmen an der Saar, wie z.b. die Stahlindustrie, die Schmieden und Gießereien, der Fahrzeug-, Maschinen- und Anlagenbau, die Kunststoff- und Holzfaserproduktion sowie die Keramikindustrie, sind zwingend auf eine sichere und preisgünstige Strom-, Gas- und Prozesswärmeversorgung angewiesen.

2 2 Vor diesem Hintergrund wird den im Grünbuch aufgegriffenen Fragen des Marktdesigns, des Ordnungsrahmens und der Versorgungssicherheit im Stromsektor ein besonderer Stellenwert beigemessen. B. Zum Grünbuch allgemein Die Veröffentlichung des Grünbuchs ist ein wichtiger Schritt für die Entscheidung über das zukünftige Strommarktdesign in Deutschland. Es enthält eine umfassende Darstellung der Funktionsweisen des deutschen Strommarktes und beschreibt zahlreiche rechtliche, wirtschaftliche und technische Sachverhalte in zutreffender Weise. Dies ist aus energiepolitischer Sicht sinnvoll und zielführend, weil der deutsche Strommarkt schon heute mit erheblichen, teilweise auch widersprüchlichen staatlichen Eingriffen konfrontiert ist. Diese müssen beleuchtet, diskutiert und harmonisiert werden. Einzelne Prämissen des Grünbuchs, wie z.b. die Annahmen über die Höhe der Reservekapazitäten im deutschen Strommarkt und dessen europäischen Umfeld, sind kritisch zu hinterfragen. Wir begrüßen ausdrücklich die Ergebnisoffenheit des Grünbuchs hinsichtlich der Lösungsansätze, auch wenn eine gewisse Präferenz für einen Strommarkt 2.0 mit einer zusätzlichen Netz- bzw. Kraftwerksreserve zu erkennen ist. Die tabufreie Diskussion aller Optionen ist für den Konsultationsprozesses von besonderer Bedeutung. Die dem Grünbuch zugrundeliegenden Gutachten kommen zum Ergebnis, dass der deutsche Strommarkt grundsätzlich funktionsfähig sei und Versorgungssicherheit gewährleisten könne. Voraussetzung dafür seien Anpassungen innerhalb des heutigen Marktrahmens sowie eine europäische Harmonisierung der Regeln für den Stromgroßhandel. Nach Einschätzung der Sachverständigen sei ein optimierter Stromhandelsmarkt, der eventuell durch eine Reservelösung ergänzt wird, den derzeit diskutierten Kapazitätsmärkten überlegen. Die Schlussfolgerungen der Gutachter fußen auf der kritischen Annahme, dass Versorgungssicherheit nicht als öffentliches Gut anzusehen sei. Die saarländische Landesregierung teilt diese Auffassung nicht. Versorgungssicherheit ist für die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft und die Funktionsfähigkeit kritischer Infrastrukturen von existenzieller Bedeutung. Wenn es zu extremen Nachfrageüberschüssen bzw. Angebotslücken kommen sollte und Netzblackouts drohen, stellen drastische Preiserhöhungen und der Ausschluss einzelner Kundengruppen kein marktwirtschaftliches Heilmittel mehr dar. Es müssen daher neben Maßnahmen zur Optimierung des Strommarktes zumindest perspektivisch auch Kapazitätsmechanismen geprüft werden. Das Grünbuch enthält keine direkten Bezüge zum Monitoring-Bericht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie nach 51 EnWG zur Versorgungssicherheit im Bereich der leitungsgebundenen Versorgung mit Elektrizität (Stand: Juli 2014). Demnach ist die Erzeugungssituation am deutschen Strommarkt derzeit noch durch Überkapazitäten geprägt. Die summarische Betrachtung der Leistungsbilanz erlaubt allerdings keine Aufschlüsse über die regionale Verteilung der Erzeugungsleistung innerhalb Deutschlands. Nach der bereits erfolgten Abschaltung von Kernkraftwerken in Süddeutschland und aufgrund unzureichender Übertragungsnetzkapazitäten in Nord-Süd-Richtung herrscht insbesondere im Süden und bei hoher Winterlast eine angespannte Situation, da den Übertragungsnetzbetreibern in bestimmten Situationen nur noch wenige freie Kraftwerke zum Redispatch und zur lokalen Spannungshaltung zur Verfügung stehen. Die Situation wird in den kommenden Jahren voraussichtlich angespannt bleiben. Die in dem Monitoring- Bericht hinterlegten Fragestellungen sollten daher in dem kommenden Weißbuch Strommarktdesign dargestellt und bewertet werden. Die Debatte über das künftige Strommarktdesign und die Erforderlichkeit von Kapazitätsmechanismen dient vornehmlich dem Ziel der Versorgungssicherheit. Für die Zielerreichung sollten klar zugeschnittene Lösungsansätze und Instrumente ins Auge gefasst werden. Gleichzeitig ist aber

3 3 auch das Zieldreieck aus Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit und Umweltverträglichkeit zu beachten. C. Zu Teil I des Grünbuchs ( Strommarkt heute und morgen ) Die den vorlaufenden Gutachten und dem Grünbuch selbst zugrundeliegende Annahme, dass Preisschwankungen und Preisspitzen jederzeit, auf Dauer und in ausreichendem Maße für Markträumung und Versorgungssicherheit im deutschen Strommarkt sorgen können, ist kritisch zu bewerten. Fraglich erscheint insbesondere, ob ein optimierter Energy-only-Markt auskömmliche wirtschaftliche Anreize für den Weiterbetrieb und den Neubau von flexiblen konventionellen Kraftwerken, die für die Flankierung der Energiewende in den nächsten Jahrzehnten benötigt werden, setzen kann. Neben Großbritannien will auch Frankreich einen Kapazitätsmarkt einführen, um Versorgungssicherheit sicherstellen zu können. Mehr als ein Dutzend europäischer Staaten beschäftigt sich derzeit mit der Einführung von energierechtlichen Kapazitätsmechanismen. Die Reform des Strommarktdesigns entwickelt sich mithin von einer nationalen zu einer europäischen Herausforderung, die als solche auch angenommen und bewältigt werden muss. Die Prämissen im Grünbuch zu den aktuell vorhandenen Reservekapazitäten im europäischen Umfeld des deutschen Strommarkts erscheinen fragwürdig. Von Seiten des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft e.v. wird insbesondere darauf hingewiesen, dass die für Zentraleuropa nutzbaren italienischen und französischen Kapazitäten niedriger anzusetzen sind und auch die notwendige Reserve für Extremereignisse zu berücksichtigt ist. Im Ergebnis dürften die vorhandenen Reservekapazitäten nicht bei 60 GW, sondern nur bei 15 GW liegen. Hinzu kommt, dass die genannten Überkapazitäten bis und nach 2020 abschmelzen werden. Für das Saarland sind energiepolitische Entwicklungen in den Nachbarländern wegen der Grenzlage von besonderer Bedeutung. Die saarländische Landesregierung fordert seit vielen Jahren die Abschaltung des grenznahen französischen Atomkraftwerkes Cattenom. Die französische Nationalversammlung hat im vergangenen Jahr beschlossen, den Anteil der Atomkraft an der französischen Stromerzeugung von derzeit 75 % auf 50 % im Jahr 2025 zu reduzieren und entsprechende Anlagen stillzulegen. Wenn französische Atomkraftwerke in Lothringen und Elsass, aber auch deutsche Atomkraftwerke in Baden-Württemberg und Hessen absehbar vom Netz gehen, bekommen die saarländischen Steinkohle- und Gaskraftwerke mit einer installierten elektrischen Leistung von rund MW eine zusätzliche Verantwortung für die Versorgungssicherheit und Systemstabilität in der Gesamtregion, die im derzeitigen Energy-only-Markt wirtschaftlich nicht honoriert wird. Bei einer Abschaltung des Atomkraftwerks Cattenom würden die physikalischen Stromflüsse in Richtung Frankreich ansteigen und es könnte zu zumindest temporären Überlastungen von Übertragungsnetzabschnitten auf der deutschen Seite kommen. Im Saarland verfügbare Kraftwerkskapazitäten wären in diesem Fall für Redispatch-Maßnahmen notwendig, um einer Leitungsüberlastung entgegenzuwirken und die Bewirtschaftung von Netzengpässen zu ermöglichen. Die saarländische Landesregierung legt großen Wert darauf, dass im künftigen Strommarkt keine regionale Abhängigkeit von grenznahen französischen Atomkraftwerken entsteht. D. Zu Teil II des Grünbuchs ( Sowieso-Maßnahmen ) Die im Grünbuch skizzierten Sowieso-Maßnahmen, wie z.b. die Weiterentwicklung der Spotund Regelleistungsmärkte, die Stärkung der Anreize zur Bilanzkreistreue und die Optimierung der

4 4 Netzentgelte bzw. der staatlich veranlassten Preisbestandteile, erscheinen sinnvoll und werden von der saarländischen Landesregierung begrüßt. Es ist allerdings zu hinterfragen, ob die Sowieso-Maßnahmen in Summe betrachtet hinreichend sind, um das Ziel der Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Im Einzelnen ist zu den Sowieso-Maßnahmen Folgendes anzumerken: Die im Grünbuch enthaltenen Aussagen zur konventionellen Mindesterzeugung ( Must-Run- Sockel ) und deren perspektivisch geforderte Reduzierung sind volks- und betriebswirtschaftlich nur schwer nachvollziehbar. Kein Kraftwerksbetreiber betreibt Anlagen bei dauerhaft geringen oder negativen Preisen. Ausnahmen bilden hier lediglich Systemdienstleistungen, Redispatch- Maßnahmen und Lieferverpflichtungen von KWK-Anlagen für den Fernwärmebedarf. Das in der Stromnetzentgeltverordnung verankerte System der Vermiedenen Netzentgelte sollte bei nicht-volatil einspeisenden konventionellen Kraftwerken fortgesetzt werden, da diese Anlagen konkrete Beiträge zur Versorgungssicherheit und zur Vermeidung von Netzinvestitionen leisten. Dies ist bei Windkraft- und Fotovoltaikanlagen, die nicht oder kaum steuerbar sind, hingegen nicht der Fall. Bei deren Netzeinspeisung werden in der Regel weder Leistung noch Betriebsmittel vermieden. Beim notwendigen Ausbau der Stromnetze sollte ökonomisch und technisch verstärkt auf IKT- Anwendungen gesetzt werden. Das von der Bundesregierung angestrebte Verordnungspaket Intelligente Netze kann hierzu wertvolle Beiträge leisten. Das deutsche Versorgungssystem ist bisher hinsichtlich der Netznutzung, Bilanzierung und Regelung nur auf die effiziente Organisation von Wettbewerb und internationalem Austausch ausgelegt. Zum Gelingen der Energiewende bedarf es jedoch auch einer stärkeren Dezentralisierung und Mobilisierung von Flexibilitätsoptionen auf der Nachfrageseite. Hierfür sind bisherige Hemmnisse abzubauen und neue Anreize zu schaffen. Eine Verlängerung der Reservekraftwerksverordnung mit einer höhenmäßig noch zu diskutierenden Erweiterung der Netz- bzw. Kraftwerksreserve bis 2022 kann als Übergangslösung mitgetragen werden. Hinsichtlich des Abschlusses von Verträgen zwischen Übertragungsnetz- und Kraftwerksbetreibern sollte geprüft werden, ob das bisherige Modell mit öffentlicher Bekanntmachung, Interessensbekundung und Kontrahierung durch ein wettbewerbskonformeres Instrument ersetzt werden kann. Damit könnten bei der Netz- bzw. Kraftwerksreserve erste Erfahrungen im Hinblick auf die mögliche Notwendigkeit von Kapazitätsmärkten gesammelt werden. In diesem Zusammenhang sollten auch abschaltbare Lasten gleichberechtigt berücksichtigt werden. Die Reserve könnte von den Übertragungsnetzbetreibern zudem nach netztopologischen Kriterien optimiert werden. Über die Regelenergiemärkte und die E-Energy-Projekte hat sich ein technologisches Potenzial an Flexibilitätsoptionen im deutschen Strommarkt entwickelt, das über ein neues Marktsystem mit neuer Nachfrageseite schnell und kostengünstig mobilisierbar ist. Der Erhalt einer einheitlichen Preiszone im deutschen Strommarkt ist zielführend. Die Beibehaltung einer einheitlichen Preiszone erfordert jedoch keine Vereinheitlichung der Netzentgelte. Bei einer künftig denkbaren Vergütung von jederzeit verfügbarer und sicherer Leistung sollten Regionalisierungskomponenten geprüft werden, die die Bereitstellung von Kraftwerksleistung in Südund Südwestdeutschland zusätzlich honorieren. Die damit verbundenen Kosten müssten bundesweit überwälzt werden. Die Intensivierung der europäischen Kooperation ist wegen der Beiträge für den Stromaustausch und den Stromhandel wünschenswert. Die Chancen der grenzüberschreitenden Kooperation sollten aber in Bezug auf Engpässe und Risikosituationen im Netz nicht überbewertet werden.

5 5 Wichtigstes Klimaschutzinstrument bleibt der EU-Emissionshandel, der reformiert werden muss, damit von ihm Anreize für Investitionen in eine emissionsärmere Stromerzeugung ausgehen. Energieintensiv produzierende Unternehmen sind dabei mit effektiven Carbon-Leakage- Regelungen in ihrer internationalen Wettbewerbsfähigkeit zu schützen. Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen der Energiewirtschaft und Industrie leisten maßgebliche Beiträge zur Energieeffizienz im Strom- und Wärmesektor. Aus saarländischer Sicht muss der Zeitplan zur Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes im Jahr 2015 zwingend eingehalten werden. In diesem Rahmen sollten die Zuschlagszahlungen für bestehende und neue KWK-Anlagen, aber auch die Investitionskostenzuschüsse für Wärmenetze deutlich angehoben werden, damit das nationale 25%-Ziel bis 2020 noch erreicht werden kann. Im Übrigen sollten die Sowieso-Maßnahmen des Grünbuchs durch weitere geeignete Schritte, wie z.b. Flexibilisierungsoptionen für die Biomasseverstromung und ein Förderprogramm zum Ersatz von Nachtspeicherheizungen durch hocheffiziente Wärmelösungen, ergänzt werden. E. Zu Teil III des Grünbuchs ( Lösungsansätze für eine ausreichende, kosteneffiziente und umweltverträgliche Kapazitätsvorhaltung ) Neben der im Grünbuch geforderten politischen Grundsatzentscheidung Strommarkt 2.0 versus Kapazitätsmarkt könnte aus Sicht der saarländischen Landesregierung auch ein dritter Weg mit Optionsmodellen beschritten werden. Demnach würde ein Kapazitätsmarkt erst dann eingeführt, wenn Gefährdungen der Versorgungssicherheit erkennbar sind. Für eine rasche Umsetzung im Falle des Versagens des optimierten Strommarktes sollten Kapazitätsmarktmodelle schon heute konkretisiert und mit entsprechenden Gesetzentwürfen bzw. Verordnungsermächtigungen unterlegt werden. Solche Rechtsgrundlagen sind erforderlich, um im Bedarfsfall den relativ langen Zeitraum zur Umsetzung von Kapazitätsmärkten zu verkürzen. Aus saarländischer Sicht sind Zweifel angebracht, ob ein Strommarkt 2.0 (mit Sowieso- Maßnahmen und einer bis 2022 verlängerten Netz- bzw. Kraftwerksreserve) Versorgungssicherheit jederzeit, dauerhaft und ausreichend sicherstellen kann. Gelingt dies nicht, wäre ein separater Kapazitätsmarkt notwendig, der allerdings einen zeitlichen Vorlauf zur Etablierung braucht. Dezentrale Kapazitätsmärkte sehen einen auf Vertriebsebene angesiedelten Handel mit Versorgungssicherheitsnachweisen vor. Sie haben gegenüber zentralen Kapazitätsmärkten den Vorteil der geringeren regulatorischen Eingriffstiefe. Dezentrale Kapazitätsmärkte sollten technologieoffen, diskriminierungsfrei, flexibel und innovationsfreundlich ausgestaltet werden, also bestehende und neue Kraftwerke, Kohle- und Gaskraftwerke, Stromspeicher und virtuelle Kraftwerke, nicht-volatil einspeisende Erneuerbare-Energien-Anlagen, Lastmanagement-Maßnahmen sowie weitere angebots- bzw. nachfrageseitige Flexibilitätsoptionen mit einbeziehen. In diesem Kontext ist darauf hinzuweisen, dass eine wettbewerblich ausgestaltete Netz- bzw. Kraftwerksreserve mit entsprechenden Ausschreibungen relativ einfach in einen dezentralen Kapazitätsmarkt mit handelbaren Versorgungssicherheitsnachweisen überführt werden könnte. Zentral-umfassende Kapazitätsmärkte mit einem Ausschreibungsverfahren der Übertragungsnetzbetreiber für jederzeit verfügbare Leistung erfordern hingegen einen grundlegenden Systemwechsel gegenüber dem Status quo. Bei zentral-fokussierten Kapazitätsmärkten müssten wiederum politische Entscheidungen über Privilegierungen bei den Ausschreibungen nach Alter, Primärenergieträger und Technologie der Anlagen erfolgen, die wettbewerbspolitisch problematisch erscheinen. Die dem Grünbuch zugrundeliegenden Gutachten kommen zum Ergebnis, dass Kapazitätsmärkte vergleichsweise kostenintensiver für die Stromverbraucher seien als der Strommarkt Die Ab-

6 6 schätzung der Mehrkosten von Kapazitätsmechanismen im Vergleich zum Strommarkt 2.0 ist wissenschaftlich umstritten. Von Seiten der saarländischen Landesregierung wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass die im Grünbuch genannte Bandbreite der Barwerte der Gesamtmehrkosten von Kapazitätsmärkten in den Zeiträumen bzw von 2-13 Mrd. im Vergleich zum Volumen der EEG-Umlage von 22 Mrd. im Jahr 2015 relativ gering ausfällt. F. Schlussfolgerungen aus saarländischer Sicht Aus Sicht der saarländischen Landesregierung kann den im Grünbuch beschriebenen Sowieso- Maßnahmen zur Optimierung des deutschen Strommarktes grundsätzlich zugestimmt werden. Als zusätzliches Instrument könnte die bereits bestehende Netz- bzw. Kraftwerksreserve der Reservekraftwerksverordnung bis 2022 verlängert und im Bedarfsfall auch erweitert werden. Aufgrund der nach wie vor bestehenden ordnungspolitischen Zweifel am jederzeitigen und dauerhaften Funktionieren eines Strommarktes 2.0 sollte möglichst zeitnah eine Ermächtigungsgrundlage für einen Kapazitätsmarkt entwickelt werden. Diese würde greifen, wenn Gefährdungen der Versorgungssicherheit erkennbar sind. Für eine Umsetzung im Bedarfsfall müsste das Kapazitätsmarktmodell schon jetzt konkretisiert und mit Gesetzentwürfen unterlegt werden. Von Seiten des Saarlandes wird dabei tendenziell das Modell eines diskriminierungsfreien, technologieoffenen, flexiblen und innovationsfreundlichen Dezentralen Leistungsmarktes präferiert, das einen separaten Markt mit freier Preisbildung für Versorgungsicherheitsnachweise vorsieht. Dieser Ansatz hat gegenüber den anderen diskutierten Kapazitätsmarktmodellen den Vorteil der geringeren regulatorischen Eingriffstiefe. Aus saarländischer Sicht ist es zudem wichtig, dass der Zeitplan zur Novellierung des Kraft- Wärme-Kopplungsgesetzes im Jahr 2015 eingehalten wird. Hierbei sollten die Zuschlagszahlungen für bestehende und neue KWK-Anlagen sowie die Investitionskostenzuschüsse für Wärmenetze deutlich angehoben werden.

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