Strompreise Was kassiert der Staat? Und was macht er damit? Wolfgang Borchardt Mitglied des SprecherInenrates
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- Reinhardt Frei
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1 Strompreise Was kassiert der Staat? Und was macht er damit? Wolfgang Borchardt Mitglied des SprecherInenrates
2 BMWE: EEG-Erlöse der Anlagenbetreiber Strompreisentwicklung in Deutschland seit Einführung EEG Mio. 77 Mio Mio Mio Mio. 152 Mio sonstige Biomasse Wasserkraft Wind/Land Wind/See PV Haushalte Industrie Quelle: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft: Strompreisanalyse Juni 2014
3 Endenergieverbrauch in Deutschland Fernwärme Strom Mechanische Energie Gas Heizöl Kraftstoffe Kohle Mobilität Prozessenergie Wärme Quelle: BMWi-Imagebroschüre 2013 Energie in Deutschland ; S. 47
4 BMWi-Imagebroschüre 2013 Energie in Deutschland Insgesamt erreicht das Marktvolumen bei der Bereitstellung von Primärenergie mit rund 126 Mrd. Euro nur gut die Hälfte des Wertes, der dem End ver brau cher als Endenergie zur Verfügung gestellt wird (244 Mrd. ). Ursächlich dafür ist einerseits die Wertschöpfung, die in den Umwand lungs bereichen bei der Erzeugung von Strom, Fernwärme und Mineralölprodukten geschaffen wird. Anderer seits werden darin z. B. auch die steuerlichen Belastungen beim Endverbrauch, z. B. durch die Mineralölsteuer oder die Mehrwertsteuer, sichtbar. Quelle: BMWi-Imagebroschüre 2013 Energie in Deutschland ; S. 47
5 Typische Überschriften
6 Entwicklung des Anteils Steuern, Abgaben und Umlagen 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% Haushalte Industrie Quelle: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft: Strompreisanalyse Juni 2014
7 Begriffe: Abgaben, Steuern, Umlagen Abgaben: materielle Aufwendungen insbesondere Steuern die verpflichtete Personen abzuführen haben Steuern: Geldleistung ohne Anspruch auf individuelle Gegenleistung, die ein öffentlichrechtliches Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen steuerpflichtigen Personen auferlegt. öffentlich-rechtliche Abgaben, die zur Deckung des allgemeinen Finanzbedarfs alle zahlen müssen, die den Tatbestand der Steuerpflicht erfüllen, wobei die Erzielung von Einnahmen wenigstens Nebenzweck sein sollte. Gebühren und Beiträge: aufgabenbezogen und zweckgebunden Umlagen: Kostenausgleich unter Verbrauchern (zum Beispiel die EEG-Umlage) oder unter Arbeitgebern Quelle: Wikipedia
8 Steuern, Abgaben und Umlagen Konzessionsabgabe wichtige kommunale Einnahmequelle (mind. seit 1941) ab 1999 Stromsteuer (= Energiesteuer; Teil der Ökosteuer) ab 2000 EEG-Umlage ab 2002 KWK-Umlage ab 2005 Umlage nach 19 StromNEV ab 2013 Umlage für abschaltbare Lasten ab 2013 Offshore-Haftungsumlage + 19% Mehrwertsteuer
9 Konzessionsabgabe Die Konzessionsabgabe gibt Unternehmen das Recht, z.b. für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen öffentliches Gelände (Straßen, Wege) zu nutzen. Die zulässige Höhe der Konzessionsabgaben für Strom beträgt: für Tarifkunden in Gemeinden bis Einwohner 1,32 ct/kwh bis Einwohner 1,59 ct/kwh bis Einwohner 1,99 ct/kwh über Einwohner 2,39 ct/kwh für Strom im Schwachlasttarif 0,61 ct/kwh für Sondervertragskunden (mehr als kwh/a und zweimalige Monatshöchstleistung von mehr als 30,0 kw pro Kalenderjahr) 0,11 ct/kwh
10 Konzessionsabgabe BDEW: 2,15 Mrd. ( Gesamtbelastung der Strompreise ; S. 30) BDEW: 1,79 ct/kwh (Haushaltskunden; S. 6) AGEB Auswertungstabellen zur Energiebilanz Deutschland Tab Strom; Haushalte und Sektor Gewerbe, Handel, Dienstleistungen: 275,0 TWh 4,9 Mrd. BDEW: 0,11 ct/kwh (durchschnittlich für Industriestrom; S. 16) AGEB Auswertungstabellen zur Energiebilanz Deutschland Endenergieverbrauch Strom; Tab. 6.2; 6.4 Industrie+Verkehr: 240,1 TWh 0,3 Mrd. Gesamt: 5,2 Mrd.??? Unter der Voraussetzung, dass die AGEB-Zahlen stimmen, sind die Angaben Konzessionsabgabe pro kwh des BDEW zu hoch. Annahme: 2,15 Mrd. Quellen: BDEW-Strompreisanalyse Juni 2014 Haushalte und Industrie Auswertungstabellen zur Energiebilanz Deutschland 1990 bis 2013
11 Stromsteuer Die Ökosteuer sollte lt. Gesetzesbegründung Energie verteuern und Arbeit billiger machen. Die Stromsteuer ist eine Endverbrauchersteuer für Entnahme/Nutzung von Strom aus öffentlichem Netz (oder Eigenverbrauch ab 2 MW). Seit 2003: 2,05 ct/kwh; für verschiedene Zwecke reduzierte Steuersätze (z.b. Bahnstrom, Oberleitungs busse, Fähren) Unternehmen des produzierenden Gewerbes können einen großen Teil der gezahlten Stromsteuer erstattet bekommen ("Spitzenausgleich") durchschnittliche Stromsteuer für Industrie: 1,57 ct/kwh Spitzenausgleich: Unternehmen mit hohem Stromverbrauch und wenigen (rentenversicherungspflichtigen) Beschäftigen profitieren besonders von der Berechnung des Spitzenausgleichs. Stromsteuerausnahmen konterkarieren die Ökosteuer. Quellen: Wikipedia BDEW-Strompreisanalyse Juni 2014 Haushalte und Industrie
12 Stromsteuerentwicklung 2,50 ct/kwh 2,00 ct/kwh Haushalte Industrie 1,50 ct/kwh 1,00 ct/kwh 0,50 ct/kwh 0,00 ct/kwh Quelle: BDEW-Strompreisanalyse Juni 2014 Haushalte und Industrie
13 Stromsteuer BDEW: 7,01 Mrd. ( Gesamtbelastung der Strompreise ; S. 30) BDEW: 2,05 ct/kwh (Haushaltskunden) AGEB Auswertungstabellen zur Energiebilanz Deutschland Tab Strom; Haushalte und Sektor Gewerbe, Handel, Dienstleistungen: 275,0 TWh 5,6 Mrd. BDEW: 1,54 ct/kwh (durchschnittlich für Industriestrom) AGEB Auswertungstabellen zur Energiebilanz Deutschland Endenergieverbrauch Strom; Tab. 6.2; 6.4 Industrie+Verkehr: 240,1 TWh 3,7 Mrd. Gesamt: 9,3 Mrd.??? Unter der Voraussetzung, dass die AGEB-Zahlen stimmen, sind die Angaben Stromsteuer pro kwh des BDEW zu hoch. Annahme: 7,01 Mrd. Quellen: BDEW-Strompreisanalyse Juni 2014 Haushalte und Industrie Auswertungstabellen zur Energiebilanz Deutschland 1990 bis 2013
14 EEG-Umlage Die EEG-Umlage soll im Interesse des Klima- und Umweltschutzes eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung ermöglichen, die volkswirtschaftlichen Kosten der Energieversorgung auch durch die Einbeziehung langfristiger externer Effekte verringern (Internalisierung externer Kosten), fossile Energieressourcen schonen und die Weiterentwicklung von Technologien zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen fördern. Sie dient (unverdientermaßen) als Sündenbock für die Strompreissteigerungen.
15 EEG-Umlage 2010 wurde die alte bundesweite Ausgleichsregelung auf dem Verordnungsweg durch einen neuen Ausgleichsmechanismus ersetzt. Demnach muss der EEG-Strom von den Übertragungsnetzbetreibern an der Strombörse verkauft werden. Der Aufwand der ÜNB für den Verkauf des EEG-Stroms an der Börse geht in die EEG-Umlage ein ( 37 Abs. 2 EEG). In EE-Spitzenzeiten ist der Börsenpreis niedriger, als die von den ÜNB zu zahlende Vergütung; die Differenz wird auf die EEG-Umlage aufgeschlagen. Da der Strom an der Börse verkauft wird, sind die an Verbraucher liefernden EVU nicht mehr verpflichtet, diesen abzunehmen. Damit wurden die Abnahmeverpflichtung für EE-Strom außer Kraft gesetzt. Das schützt fossile Kraftwerke. Die EEG-Umlage verfehlt nach der Novellierung ihr Ziel. Quelle: Die EEG-Umlage eine reale Belastung, die nicht reell zustande kommt
16 1.800% 1.600% 1.400% 1.200% 1.000% prozentuale Entwicklung der EEG-Umlage seit % 600% 400% 200% EEG-Strommenge EEG-Vergütungen EEG-Umlage 0% Quelle: BDEW-Strompreisanalyse Juni 2014 Haushalte und Industrie
17 EEG-Umlage Die Angaben für die EEG-Umlage 2013 streuen von 13,69 Mrd. (geleistete Zahlungen aus EEG-Umlage entsprechend Jahresabrechnungen der Übertragungsnetzbetreiber) über 19,763 Mrd. (Einnahmen entsprechend Jahresabrechnungen der ÜNB) über 20,4 Mrd. (BDEW, Wikipedia) bis 21,869 Mrd. (BMWI). Das EEG-Umlagekonto der ÜNB weist 2013 Einnahmen (incl. derer aus Spot-Markt nach 2: 2,061 Mrd. ) in Höhe von 21,84 Mrd. aus und deckt sich damit weitgehend mit den Angaben des BMWI. Da es sich bei den Zahlen der ÜNB um geprüfte Werte handelt und die ÜNB den Ausgleichsmechanismus zentral abwickeln, erfolgt die weitere Betrachtung mit einer gesamten EEG-Umlage 19,763 Mrd..
18 EEG-Einnahmen der Übertragungsnetzbetreiber 2013 eingenommene EEG-Umlage 37.2 verringerte Umlage von EVU ,763 Mrd. verringerte Einnahmen von Großverbrauchern b verringerte Einnahmen von Großverbrauchern c verringerte Einnahmen von Großverbrauchern d Quelle: Jahresabrechnungen der Übertragungsnetzbetreiber
19 KWK-Umlage Das Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (2002) wurde 2008 und 2012 novelliert: höhere KWK-Zuschlagsätze, flexiblere Laufzeitmodelle, Entbürokratisierung, neue Modernisierungsoptionen sowie neue Anlagenkategorie für Anlagen von 50 bis 250 kw elektrischer Leistung Förderung von Wärme- und Kältespeichern sowie von Kältenetzen Aufschlag auf die Netznutzungsentgelte auf die Endverbraucher
20 0,4 0,35 0,3 0,25 0,2 0,15 0,1 0,05 Entwicklung der KWK-Umlage nach Verbrauchsgruppe < kwh > kwh > kwh bei energieintensiven Unternehmen Quelle: BDEW-Strompreisanalyse Juni 2014 Haushalte und Industrie
21 KWK-Umlage Jahresabrechnung zum Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz 2013: Summe aller Zuschlagszahlungen (KWK-Anlagen, Brennstoffzellen): Erlöse auf Basis des Prognoseaufschlages für 2013: ,20 Differenz (12,64 Mio. ) wird verrechnet/vorgetragen.
22 19 StromNEV-Umlage Netzentgeltverordnung NEV (2005) regelt das Entgelt für den Transport und die Verteilung der Energie durch Übertragungsnetzbetreiber und die örtlichen Verteilnetzbetreiber. Für große, energieintensive Unternehmen gelten gem. 19 Abs. 2 individuelle Netzentgelte : Über Unternehmen zahlen ein reduziertes Netzentgelt. Die Differenz wird auf die restlichen (=kleineren) Verbraucher umgelegt. Höhe der Umlage 2013: 805 Mio 2014: 1,1 Mrd. Quelle: Jahresabrechnungen der Übertragungsnetzbetreiber
23 Entwicklung der 19-Umlage nach Verbrauchsgruppen 0,35 ct/kwh 0,30 ct/kwh 0,25 ct/kwh 0,20 ct/kwh 0,15 ct/kwh < kwh > kwh > kwh bei energieintensiven Unternehmen 0,10 ct/kwh 0,05 ct/kwh 0,00 ct/kwh Quelle: Jahresabrechnungen der Übertragungsnetzbetreiber
24 19 StromNEV-Umlage Jahresabrechnung zu 19 Abs. 2 StromNEV 2013: Entgangene Erlöse (Großverbraucher): Erlöse auf Basis des Prognoseaufschlages für 2013: ,63 Differenz (185,89 Mio. ) wird verrechnet/vorgetragen.
25 Umlage für abschaltbare Lasten große Verbrauchseinheiten, die am Hoch- und Höchstspannungsnetz angeschlossen sind, mit großer Leistung nahezu rund um die Uhr Strom abnehmen und aufgrund der Besonderheiten ihres Produktionsprozesses kurzfristig auf Abruf für eine bestimmte Zeit ihre Verbrauchsleistung reduzieren können (Inkraft getreten am ) Größtverbraucher ( 50MW; z.b. Aluminium- und Chemiewerke) erhalten eine Vergütung, wenn sie sich bereit erklären, zu Zwecken der Netzstabilität die Stromabnahme zu senken /MW für Bereitstellung zzgl /MWh tatsächliche Abschaltung Umlage 2015: 0,06 ct/kwh
26 Umlage für abschaltbare Lasten Jahresabrechnung AblaV 2013: Zahlungen und Aufwendungen (Großverbraucher): Erlöse auf Basis des Prognoseaufschlages für 2013: 0 Der Verlust (9,955 Mio. ) wird vorgetragen. 2014: 0,009 ct/kwh
27 Offshore-Haftungsumlage Mit der Offshore-Haftungsumlage übernehmen die Verbraucher zu einem großen Teil Schadensersatzkosten, die durch verspäteten Anschluss von Offshore-Windparks an das Übertragungsnetz an Land oder durch langdauernde Netzunterbrechungen entstehen können. Die Offshore-Haftungsumlage basiert auf prognostizierten Haftungskosten und Differenz der tatsächlichen Kosten/Einnahmen des Vorjahres 2015: Entlastung von 0,051ct/kWh (für Endkunden bis kwh/a) weil die betroffenen Übertragungsnetzbetreiber TenneT TSO GmbH und 50Hertz Transmission GmbH die Haftungsrisiken für 2014 zu großzügig geschätzt hatten.
28 Offshore-Haftungsumlage Jahresabrechnung OH-U 2013: Zahlungen und Aufwendungen (ÜNB): Erlöse auf Basis des Prognoseaufschlages für 2013: ,72 Die Differenz (467,77 Mio. ) wird verrechnet/vorgetragen und führt für Verbraucher bis kwh/a zu einer Entlastung von 0,051ct/kWh.
29 Entwicklung der Offschore-Haftungsumlage nach Verbrauchsgruppen 0,30 ct/kwh 0,25 ct/kwh 0,20 ct/kwh < kwh 0,15 ct/kwh 0,10 ct/kwh > kwh 0,05 ct/kwh 0,00 ct/kwh > kwh bei energieintensiven Unternehmen -0,05 ct/kwh -0,10 ct/kwh , , ,5 2015
30 Einnahmen der ÜNB im Rahmen aller Umlagen ,4 Mio. EEG-Umlage 21,668 Mrd. 356,5 Mio. KWK-Umlage 786,0 Mio. 19 StromNEV-Umlage 762,3 Mio. Offshore-Haftungsumlage Quelle: Jahresabrechnungen der Übertragungsnetzbetreiber
31
32 Verwendung der Abgaben und Umlagen
33 BMWI: EEG-Erlöse der Anlagenbetreiber 77 Mio Mio. gesamt: Mio Mio. 512 Mio Mio. 152 Mio. sonstige Biomasse Wasserkraft Wind/Land Wind/See PV Quelle: BMWi EEG in Zahlen: Vergütungen, Differenzkosten und EEG-Umlage 2000 bis 2015
34 Die Internetseite liefert jährliche Berichte über Einnahmen und Ausgaben der (mit dem Ausgleichsmechanismus betrauten) Übertragungsnetzbetreiber. Die Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen veröffentlicht jährlich die Energiebilanzen (incl. Strom) Deutschlands. Der BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.v. hat 2014 die Energie-Info Industriestrompreise Ausnahmeregelungen bei Energiepreisbestandteilen und die BDEW-Strompreisanalyse Juni 2014 Haushalte und Industrie veröffentlicht. Problem: widersprüchliche Daten! (siehe auch: Konzessionsabgabe und Stromsteuer) Abgleich vor allem auf Grundlage der ÜNB- und AGEB-Daten
35 Einnahmen und Kosten aus Sicht der Netzbetreiber Mio. 80 Mio. 70 Mio. 60 Mio. 50 Mio. 40 Mio. 30 Mio. 20 Mio. 10 Mio. 0 Mio. : 81,4 Mrd. 12,7 Mrd. Mehrwertsteuer 7,0 Mrd. Stromsteuer 2,2 Mrd. Konzessionsabgabe 0,4 Mrd. KWK-Umlage 0,8 Mrd. Offshore-Haftungsuml. 0,8 Mrd. 19 StromNEV-Umlage 19,8 Mrd. EEG-Umlage 16,7 Mrd. Netzentgelt 21,2 Mrd. Erzeugung und Vertrieb
36 Ausgaben der Übertragungsnetzbetreiber Mrd. 80 Mrd. 70 Mrd. 60 Mrd. 50 Mrd. 40 Mrd. 30 Mrd. 20 Mrd. 10 Mrd. 0 Mrd. 1,7 Mrd. Summe Verrechnungskonto ÜNB 12,7 Mrd. Mehrwertsteuer 2,2 Mrd. Kommunen (Konzessionsabgabe) 7,0 Mrd. Staat (Stromsteuer) 0,3 Mrd. ÜNB (Offshore-Haftung) 0,6 Mrd. Großverbraucher ( 19 StromNEV- Umlage) 0,3 Mrd. KWK-Anlagen, Brennstoffzellen 13,7 Mrd. EEG-Produzenten (Umlage) 5,0 Mrd. Großverbraucher (Befreiung EEG- Umlage) 16,7 Mrd. ÜNB + VNB (Netzentgelt) 21,2 Mrd. Stromerzeuger
37 90 Mrd. 80 Mrd. Wer verdient im Strommarkt? Mehrwertsteuer 70 Mrd. 60 Mrd. 50 Mrd. 12,7 Mrd. 7 Mrd. 2,2 Mrd. 13,7 Mrd. Staat: 21,9 Mrd. (27,5%) E-Wende: 14 Mrd. (17,6%) Rentenkassen Kommunen KWK-Anlagen, Brennstoffzellen 40 Mrd. 30 Mrd. 20 Mrd. 10 Mrd. 5,6 Mrd. 17 Mrd. 21,2 Mrd. Stromerzeuger, Netzbetreiber, Großabnehmer: 43,8 Mrd. (54,9%) EEG-Produzenten Großverbraucher Netzbetreiber Stromerzeuger 0 Mrd.
38 durchschnittliche Strompreiszusammensetzung für Haushaltskunden ,4% Erzeugung und Vertrieb 22,9% Netzentgelt 21,8% EEG-Umlage 0,8% KWK-Umlage 0,8% 19 StromNEV-Umlage -0,2% Offshore-Haftungsumlage 0,02% Umlage für abschaltbare Lasten 7,2% Stromsteuer 6,3% Konzessionsabgabe 16,0% Mehrwertsteuer Quelle: CHECK24 Vergleichsportal Stand 03/15 (
39 Literatur, Quellen BDEW Strompreisanalyse 2014; eigen-weiter-de/$file/140702%20bdew%20strompreisanalyse%202014%20chartsatz.pdf Energie-Info: Industriestrompreise Ausnahmeregelungen bei Energiepreisbestandteilen meregelungen-bei-energiepreisbestandteilen/$file/bdew_energie-info_industriestrompreise_ final_ _ohne_ap.pdf Die EEG-Umlage eine reale Belastung, die nicht reell zustande kommt Strombörse Daten der ÜNB: Jahresberichte, Konten etc. AGEB Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen Bundeswirtschaftsministerium: Energiewende
40 Danke für Ihre Aufmerksamkeit
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