Information Januar 2013

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1 Mitbestimmungsförderung Information Januar 2013 Inhalt Einleitung... 2 Kurzfristige Finanzierung: Kontokorrent- und Lieferantenkredit... 4 Der klassische Bankkredit... 5 Kapitalmarkt statt Hausbank? Die Unternehmensanleihe. 7 Leasing, Factoring und Verbriefungsgeschäfte... 9 Alexander Sekanina, Wirtschaftsreferent Außenfinanzierung mittels Fremdkapital Auf einen Blick Im Gegensatz zu den Eigenkapitalgebern sind Fremdkapitalgeber Gläubiger des Unternehmens und haben einen Anspruch auf vertraglich festgelegte Zahlungen (Zinsen und Tilgung). Der Bankkredit stellt nach wie vor das wichtigste Fremdfinanzierungsinstrument deutscher Unternehmen dar. Die Aufnahme von Fremdkapital am Kapitalmarkt über sogenannte Unternehmensanleihen gewinnt jedoch zunehmend an Bedeutung. Umfassend genutzt werden ferner sogenannte operative Finanzierungsformen, wie Leasing oder Factoring.

2 1 Einleitung In Deutschland wurde die Abzugsfähigkeit von Fremdkapitalzinsen als steuerliche Betriebsausgaben v. a. in Folge der Unternehmenssteuerreform 2008 deutlich eingeschränkt. So wurde u. a. in 4h EStG (für Personengesellschaften) bzw. 8a KStG (für Kapitalgesellschaften) die sogenannte Zinsschranke eingeführt: Zinsaufwendungen, die über die Zinserträge eines Geschäftsjahres hinausgehen, dürfen nur noch in begrenztem Umfang vom zu versteuernden Ergebnis abgezogen werden. Das Fremdkapital bildet den Teil der Finanzierung, der dem Unternehmen nur für einen begrenzten Zeitraum 1 und gegen einen vertraglichen Anspruch auf Rückzahlung und Vergütung, sprich Tilgung und Zinsen, zur Verfügung gestellt wird. Im Gegensatz zu den Eigenkapitalgebern erwerben die Fremdkapitalgeber, auch Gläubiger genannt, keine Eigentumsrechte am Unternehmen (Vgl.: Eilers/Rödding/Schmalenbach [2008], S. 3). Durch ihre vertraglich gedeckelten Zahlungsansprüche profitieren sie i. d. R. nicht von steigenden Unternehmensgewinnen bzw. Wertzuwächsen des Unternehmens. Diese Gewinne stehen alleine den Eigentümern zu. Ferner erhalten Gläubiger auch keinen direkten Einfluss auf die Unternehmenspolitik, wie er den Aktionären in Gestalt ihrer Vertretung in Hauptversammlung und Aufsichtsrat zukommt. Diesen fehlenden Mitentscheidungs- und Eigentumsrechten steht jedoch der Vorteil des Gläubigerschutzes gegenüber: Fremdkapitalgeber sind z. B. im Insolvenzfall bevorrechtigt, d. h. ihre Zahlungsansprüche werden, ggf. auf Kosten der Eigenkapitalgeber befriedigt. 2 Es existiert eine Vielzahl verschiedenartiger Instrumente der Fremdfinanzierung, die sich hinsichtlich der Gestaltung von Zins- und Tilgungsraten, der Laufzeit, dem Finanzierungsvolumen oder dem Zugang zum Kapitalmarkt unterscheiden. Weit verbreitet sind z. B. Bankkredite und Unternehmensanleihen (auch Bonds oder Schuldverschreibungen genannt). Aus Sicht des Unternehmens ist die Aufnahme von Fremdkapital mit Vor- und Nachteilen verbunden: Das Management betrachtet Fremdkapital oft als vorteilhaft, weil Gläubiger keine Mitspracherechte im Unternehmen haben. Somit besteht kein direkter Einfluss der Geldgeber auf die Ausrichtung und Führung des Unternehmens. Ferner ist die Abzugsfähigkeit der Zinsen vom steuerlichen Ergebnis, also der Bemessungsgrundlage für Körperschafts- und Gewerbesteuer, ein Argument für die Aufnahme von Fremdkapital. Durch höhere Verschuldung und somit höhere Zinsaufwendungen sinkt der steuerpflichtige Gewinn des Unternehmens und somit seine Steuerlast. Ein großer Nachteil von Fremdfinanzierung besteht hingegen in der Liquiditätsbelastung des Unternehmens, da regelmäßig Finanzmittel für Zinsen und Tilgung abfließen. Da die Laufzeit der Verträge grundsätzlich begrenzt ist und Zahlungen zu festen Terminen geleistet werden müssen, ist zudem eine mehr oder weniger aufwendige Liquiditätsplanung notwendig. Ein Eigentümer, der sein Kapital langfristig im Unternehmen einsetzt, kann hier mehr Planungssicherheit garantieren. Ferner kann eine zu hohe Verschuldung die finanzielle Stabilität des Unter- 1 Einen seltenen Sonderfall bilden sogenannte Perpetual Bonds : Sie haben im Gegensatz zu normalen Unternehmensanleihen eine unendliche Laufzeit. 2 Muss das Unternehmen beispielsweise auf Grund einer Insolvenz aufgelöst werden, so wird das Fremdkapital mit den Verkaufserlösen aus dem Unternehmensvermögen so weit wie möglich zurückgezahlt. Die Eigenkapitalgeber haben dagegen keinen Anspruch auf Entschädigung (Eigenkapital haftet für Verluste). Mitbestimmungsförderung Wirtschaft IV Januar

3 Nach deutschem Insolvenzrecht gibt es drei mögliche Insolvenzgründe: Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung. Eine Zahlungsunfähigkeit wird bei steigender Verschuldung wahrscheinlicher, da mehr Auszahlungen für Zinsen und Tilgungen geleistet werden müssen. Eine Überschuldung tritt ein, wenn der Wert des Unternehmensvermögens die Schulden nicht mehr deckt. Dies wird ebenfalls umso wahrscheinlicher, je höher die Verschuldung ist. nehmens gefährden: In Krisenzeiten steigt bei hohen Zins- und Tilgungsverpflichtungen die Gefahr einer Insolvenz. Ein weiteres Problem hoher Fremdfinanzierung besteht im Einfluss auf die Kreditwürdigkeit, also der Fähigkeit eines Schuldners, seinen Zahlungsverpflichtungen (Tilgung und Zinsen) vertragsgerecht und fristgemäß nachzukommen. Die Beurteilung der Kreditwürdigkeit erfolgt in der Regel durch Banken oder Rating-Agenturen, die ihr Urteil über den Kreditnehmer in einer Bonitäts-Note formulieren. Zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit ziehen sie u. a. Jahresabschlüsse und Finanzpläne, aber auch Informationen über das Branchenumfeld oder die Auftragslage des Unternehmens heran. Grundsätzlich gilt: Je stärker ein Unternehmen bereits durch laufende Kreditverträge und deren Zinskosten belastet wird, desto schwieriger wird es, weitere Kosten eines zusätzlichen Kredits zu stemmen. Die Kreditwürdigkeit wird also durch die bestehende Verschuldung mitbestimmt. Zusätzliche Kredite können in Folge dessen sehr teuer oder im Extremfall gänzlich verweigert werden. Abbildung 1: Übersicht möglicher Fremdkapitalquellen Mitbestimmungsförderung Wirtschaft IV Januar

4 2 Kurzfristige Finanzierung: Kontokorrent- und Lieferantenkredit Grundsätzlich werden kurzfristige und langfristige Fremdfinanzierungsinstrumente unterschieden. Wichtige Instrumente der kurzfristigen Finanzierung sind Kontokorrent- und Lieferantenkredite. Bei einem Kontokorrentkredit stellt eine Bank auf dem sogenannten Kontokorrentkonto einen Kreditrahmen zur Verfügung, den das Unternehmen je nach Bedarf in flexibler Höhe ausschöpfen kann. Kreditrahmen und Zinsen werden in Abhängigkeit von der Kreditwürdigkeit des Unternehmens festgelegt. Allerdings muss diese Flexibilität mit vergleichsweise höheren Zinsen erkauft werden, als für Fest-Kredite verlangt werden. Ebenfalls zu den kurzfristigen und flexiblen Instrumenten der Fremdfinanzierung gehört der Lieferantenkredit. Da Lieferanten meist von vorneherein eine bestimmte Skontofrist einräumen, fallen im Gegensatz zum Bankkredit keine zusätzlichen Kosten für Vertragsabschlüsse o. ä. an. Die Kapitalkosten werden beim Lieferantenkredit nicht durch Zinszahlungen beglichen: Der Lieferant gewährt für die Tilgung der Schuld innerhalb einer Frist einen Abschlag auf den Kaufpreis, das sogenannte Skonto. Erst bei Überschreitung dieses Zeitraums muss der volle Preis beglichen werden. Somit bestehen die Kosten einer verspäteten Rückzahlung aus Sicht des Unternehmens im entgangenen Skonto. Wegen ihrer Flexibilität und vertragliche Formlosigkeit nehmen viele Unternehmen Lieferantenkredite gerne in Anspruch. Dabei unterschätzen sie jedoch die tatsächlichen Kosten: Rechnet man die entgangenen Skonti bei verspäteten Rückzahlungen auf ein komplettes Jahr hoch (die Skontofrist dauert i. d. R. nur wenige Wochen), zeigt sich, dass die Kosten deutlich höher sind, als z. B. die jährliche Zinsen auf einen Bankkredit, den das Unternehmen zur fristgerechten Tilgung des Lieferantenkredits aufnehmen könnte. Mitbestimmungsförderung Wirtschaft IV Januar

5 3 Der klassische Bankkredit Im Bereich der mittel- bis langfristigen Fremdfinanzierung ist der Bankkredit weiterhin die wichtigste Finanzierungsquelle in Deutschland. Allerdings wurde das sogenannte Hausbank-Prinzip, also die enge Bindung v. a. mittelständischer Unternehmen an eine oder mehrere Banken, in den letzten Jahren zunehmend aufgeweicht. Dies ist neben dem wachsenden Wettbewerbsdruck für Banken auf den globalisierten Finanzmärkten auch auf den Einfluss der sogenannten Basel II-Regeln zurückzuführen, die seit Anfang 2007 in der EU anzuwenden sind. Sie verpflichten die Institute u. a. auf eine umfassende Prüfung der Bonität ihrer Kreditnehmer, entweder auf Grundlage der Urteile von Rating- Agenturen oder eigener Prüfungsverfahren (IRB, Internal Ratings- Based Approach). In Abhängigkeit von diesem Bonitäts-Urteil muss die Bank für jeden Kredit Eigenkapital vorhalten, um einen möglichen Zahlungsausfalls abzusichern (Everling [2001], S. 19 ff.). Insbesondere für kleinere Unternehmen im Mittelstand können hohe Bonitätsnoten schwer zu erreichen sein. Die Bank wäre also zu einer vergleichsweise hohen Eigenkapitalunterlegung solcher Kredite verpflichtet. Da Eigenkapital u. U. schwer zu beschaffen sein kann und auf Grund von Renditeerwartungen der Investoren relativ teuer ist, wird die Bank umso höhere Zinsen auf den Kredit verlangen, je schlechter ein Unternehmen geratet ist. Im Extremfall wird sie dem Unternehmen gar keinen Kredit bewilligen. Bankdarlehen sind hinsichtlich ihrer Rückzahlungsbedingungen in Annuitätsdarlehen, Abzahlungsdarlehen und endfällige Darlehen zu unterteilen. Für Annuitätsdarlehen muss der Kreditnehmer über die Laufzeit eine konstante Kreditrate, bestehend aus Zinsen und Tilgung, zahlen. Im Unterschied dazu sinkt bei einem Abzinsungsdarlehen die Kreditrate im Zeitverlauf immer weiter ab. Denn während die Höhe der Tilgung unverändert bleibt, sinken die Zinsen, da sie jeweils nur auf die nicht getilgte Restschuld berechnet werden. Beim endfälligen Darlehen erfolgen über die Laufzeit ausschließlich Zinszahlungen, während die Tilgung des Kredits in voller Höhe erst zum Vertragsende erfolgt. Da die Zinsen während der gesamten Laufzeit auf den vollen Kreditbetrag berechnet werden, sind die Kosten eines solchen Darlehens insgesamt höher als bei laufend getilgten Darlehensarten. Auch hinsichtlich der Verzinsung des Kredits sind verschiedene Modelle denkbar: Während in der Vergangenheit ein fester Zinssatz über die gesamte Laufzeit des Kredits üblich war, werden heutzutage häufig variabel verzinsliche Kredite vergeben. Die Höhe des Zinses schwankt in diesen Fällen in Abhängigkeit von einer Bezugsgröße (Referenzzinssatz), i. d. R. den Interbankenzinssätzen LIBOR oder EURIBOR. Häufige Elemente von Kreditverträgen sind Sicherheiten und die Verpflichtung zur Einhaltung vertraglich vereinbarter Kreditklauseln, sogenannter Financial Covenants. Sicherheiten dienen dazu, den Anspruch der Bank gegenüber dem Kreditnehmer für den Fall abzudecken, Mitbestimmungsförderung Wirtschaft IV Januar

6 dass dieser nicht mehr in der Lage sein sollte, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Sie können z. B. in Form von Garantien oder Bürgschaften anderer Unternehmen (häufig aus demselben Konzern) oder der Verpfändung von Vermögenswerten (z. B. Grundstücken) bestehen. Die Bank hat im Falle des Ausfalls somit die Möglichkeit, sich ihre Forderung zumindest teilweise aus dem Verkauf des Vermögensgegenstands bzw. durch Inanspruchnahme der Bürgschaft zurückzuholen. Im Gegensatz dazu dienen Financial Covenants der laufenden Kontrolle des Kreditnehmers. Er wird zur Einhaltung von Vorgaben für bestimmte Finanzkennzahlen verpflichtet (z. B. Verschuldungsgrad). Somit stellt die Bank sicher, dass die finanzielle Stabilität und Zahlungsfähigkeit des Unternehmens über die gesamte Laufzeit des Kreditvertrags erhalten bleibt. Die Verletzung von Covenants kann die außerordentliche Kündigung des Kreditvertrags zur Folge haben oder einen Anspruch der Bank auf zusätzliche Sicherheiten begründen. Benötigen Unternehmen besonders hohe Kreditbeträge, die eine einzelne Bank nicht alleine stemmen kann, so wird häufig ein sogenannter Konsortialkredit aufgenommen: Hierbei bilden mehrere Banken eine Kreditgebergruppe (Konsortium), die die benötigten Mittel gemeinsam bereitstellt. 3 Die interne Organisation dieser Bankengruppe erfolgt durch eine oder mehrere Führungsbanken, auch Mandated Lead Arranger genannt. Diese führen die grundlegenden Vertragsverhandlungen mit dem Kreditnehmer und beziehen anschließend weitere Banken mit ein, die sich anteilig am Gesamtkredit beteiligen. Aus Sicht der Unternehmen sind Konsortialkredite v. a. sinnvoll, wenn große Geldbeträge benötigt werden. Vorteilhaft ist aber auch, dass die Vielzahl beteiligter Banken ein stabileres Finanzierungsverhältnis bewirken kann, da Risiken nicht auf den Schultern eines einzelnen Instituts lasten. Nachteilig sind die hohen Kosten solcher Kredite, da durch Verhandlung, Zahlungsabwicklung und Abstimmung zwischen den Banken ein hoher Verwaltungsaufwand entsteht. 3 Das Risiko eines möglichen Zahlungsausfalls kann so auf mehre Schultern verteilt werden. Mitbestimmungsförderung Wirtschaft IV Januar

7 4 Kapitalmarkt statt Hausbank? Die Unternehmensanleihe Wachsende Bedeutung als Alternative zum klassischen Bankkredit hat in den letzten Jahren die Unternehmensanleihe (auch Bond oder Schuldverschreibung) erlangt. Eine Anleihe kann als verbriefter Kredit verstanden werden, der, ähnlich einer Aktie, am Kapitalmarkt gehandelt werden kann. Der benötigte Kreditbetrag wird gestückelt und auf eine Vielzahl von Wertpapieren zu einem bestimmten Nennwert, die sogenannten Teilschuldverschreibungen, aufgeteilt. 4 Somit kann sich durch Erwerb dieser Wertpapiere eine Vielzahl von Investoren an der Finanzierung beteiligen. Die Vorbereitung und Organisation der Anleiheausgabe am Markt, auch Platzierung genannt, erfolgt i. d. R. durch eine Bank. Wie ein Bankkredit können auch Anleihen variabel oder fest verzinst werden, wobei sich variable Zinsen häufig am LIBOR- bzw. EURI- BOR-Referenzzins orientieren. Im Falle sogenannter Zero Bonds werden während der Laufzeit keine Zinszahlungen fällig, so dass die gesamte Zinslast mit der Rückzahlung der Anleihe beglichen werden muss. Neben den Zinszahlungen wird häufig ein sogenanntes Disagio, auch Abgeld, fällig: Das Unternehmen nimmt bei Ausgabe der Anleihe einen Abschlag auf den Nennwert in Kauf, muss am Ende der Laufzeit jedoch den vollen Betrag zurückzahlen. Die Tilgung von Anleihen erfolgt in der Regel vollständig zum Ende der Laufzeit, wobei Sonderformen, wie z. B. Wandelanleihen, existieren, die während der Laufzeit in Aktien getauscht werden können und in diesem Fall gar nicht getilgt werden. Ein Vorteil von Unternehmensanleihen besteht in der Möglichkeit, die benötigte Kapitalsumme auf eine Vielzahl von Schultern zu verteilen. Somit können v. a. größere Geldbeträge leichter beschafft werden. Ferner müssen für die Fremdkapitalaufnahme mittels Anleihen im Gegensatz zum Bankkredit häufig keine Sicherheiten gestellt werden, sofern das Unternehmen ausreichend kreditwürdig ist. 5 Auch die Festlegung von Covenants ist für Anleihen nicht üblich. Dennoch können mit Anleihe-Programmen auch erhebliche Nachteile für das Unternehmen verbunden sein: Ein wesentlicher Kostenfaktor entsteht durch die Platzierung der Anleihe am Kapitalmarkt. Zum einen muss die Bank für den Platzierungsaufwand entschädigt werden. Zum anderen fallen auch weitere Dokumentations- und Berichtskosten für das Unternehmen an. Diese ergeben sich z. B. aus der Pflicht, einen Wertpapierprospekt mit den wichtigsten Informationen zu Anleihe und Unternehmen zu erstellen. Ferner sind mit der Börsenzulassung häufig 4 Ein Kredit von einer Mio. Euro könnte z. B. auf Teilschuldverschreibungen zu einem Nennwert von je Euro aufgeteilt werden. 5 Üblich sind jedoch sogenannte Negativklauseln: Das Unternehmen verpflichtet sich, keinem anderen Anleihe-Gläubiger höherwertige Sicherheiten zur Verfügung zu stellen, als den Gläubigern der betreffenden Anleihe (Eilers/Rödding/Schmalenbach [2008], S. 28). Mitbestimmungsförderung Wirtschaft IV Januar

8 auch umfassende und kostspielige Anforderungen an die Rechnungslegung verbunden (z. B. Umstellung auf IFRS-Bilanzierung, Ausgabe von Halbjahres-, Quartals- und Ad-hoc-Berichten). Zudem ist eine Bonitäts-Bewertung durch eine Rating-Agentur notwendig, wodurch ebenfalls Kosten entstehen. Die Zulassung erfolgt nur, sofern zuvor eine entsprechende Kreditwürdigkeit bescheinigt wurde. Üblich bzw. lohnenswert ist die Ausgabe von Anleihen i. d. R. erst ab einem Finanzierungsbedarf von mindestens 50 Mio. Euro. Diese Aspekte erschweren die Nutzung von Unternehmensanleihen v. a. für kleine und mittelständische Unternehmen erheblich. 6 Von herkömmlichen Unternehmensanleihen sind sogenannte Commercial Paper zu unterscheiden: Während gewöhnliche Anleihen meist Laufzeiten im Bereich von fünf bis zehn Jahren aufweisen, dienen diese Wertpapiere der kurzfristigen Finanzierung über Zeiträume von sieben Tagen bis zu zwei Jahren. Sie werden in Emissions-Programmen über eine Bank ausgegeben: Das Unternehmen schließt mit der Bank einen Rahmenvertrag und hat die Möglichkeit während der Laufzeit jederzeit kurzfristig Commercial Paper auszugeben, um Finanzmittel aufzunehmen. Commercial Papers werden i. d. R. mit einem Disagio ausgegeben, welches die Zinskosten abdeckt. Das Unternehmen nimmt also von vorneherein einen Abschlag auf die aufgenommenen Gelder in Kauf und muss am Laufzeitende den vollen Nennbetrag zurückbezahlen. Wie bei regulären Anleihen werden auch hier Verwaltungs- und Emissionskosten fällig. 6 Dennoch haben Anleiheemissionen von Mittelständlern in den vergangenen Jahren zugenommen. Dies liegt u. a. an der Schaffung neuer Handelsplattformen, die auch kleinere Ausgabevolumen von 10 bis 25 Mio. Euro zulassen (Vgl.: Schmitt [2012], S ff.). Durch höhere Unsicherheiten für die Investoren sind die Anleihe-Zinsen in diesen Fällen entsprechend hoch. Mitbestimmungsförderung Wirtschaft IV Januar

9 5 Leasing, Factoring und Verbriefungsgeschäfte Zur Einordnung: Im Jahr 2011 machte der Anteil an den gesamtwirtschaftlichen Investitionen, der in Deutschland durch Leasing vorfinanziert wurden, 15 % aus (Vgl.: Ein wichtiger Teilbereich der Fremdfinanzierung ist die so genannte operative Finanzierung. Dazu gehören u. a. Leasing, Factoring und Forfaitierung. All diesen Vertragsarten ist gemeinsam, dass die Finanzierung unmittelbar mit den Gegenständen des Betriebsvermögens und dem operativen Geschäft des Unternehmens verknüpft ist. Enorme Bedeutung für deutsche Unternehmen hat insbesondere das Leasing : Es handelt sich dabei um die Finanzierung bestimmter Vermögensgegenstände, welche ein Leasinggeber einem Leasingnehmer gegen ein Entgelt zur betrieblichen Nutzung überlässt. Der Leasinggeber bleibt dabei rechtlicher Eigentümer des Objektes. Der Leasingnehmer muss regelmäßige Leasingraten und ggf. Sonderzahlungen leisten, mit welchen die Anschaffungs- und Finanzierungskosten des Leasinggebers zuzüglich eines Gewinnaufschlags erstattet werden. Zu unterscheiden sind das sogenannte Finanzierungsleasing und das Operating Leasing: Beim Finanzierungsleasing decken die Leasingraten und Sonderzahlungen an den Leasinggeber dessen Anschaffungs- und Finanzierungskosten für das Objekt vollständig (Vollamortisation) oder zum größten Teil (Teilamortisation). 7 Vertraglich wird eine Grundmietzeit vereinbart, währenddessen keine Partei den Leasingvertrag kündigen kann. Wichtige Pflichten und Risiken in Zusammenhang mit dem Leasingobjekt, z. B. Reparatur und Instandhaltung, liegen beim Leasingnehmer. Insgesamt wird das Leasingobjekt also so behandelt, als sei es vom Leasingnehmer kreditfinanziert gekauft worden. 8 Da der Leasinggeber seine Kosten (zzgl. Gewinn) aus den Leasingraten decken kann, muss er den Gegenstand nach dem Ende des Leasingvertrags nicht noch einmal verleasen. Aus diesem Grund eignet sich Finanzierungsleasing v. a. für Objekte, die sehr speziell auf einen Nutzer zugeschnitten sind und nur schwer auf andere Nutzer übertragen werden können, wie z. B. bestimmte Fertigungsanlagen oder Immobilien. Im Gegensatz zum Finanzierungsleasing beinhalten Operating-Leasing- Verträge in der Regel keine Phasen der Unkündbarkeit. Die Zahlungen des Leasingnehmers reichen nicht aus, um die Anschaffungs- und Finanzierungskosten des Gebers zu decken. Der Leasinggeber trägt somit das Risiko, sich nach Ende des Vertrags entweder einen neuen Leasingnehmer oder einen Käufer suchen zu müssen, um die restlichen Anschaffungsausgaben einbringen zu können. Operating Leasing kann also mit einem Mietverhältnis verglichen werden und eignet sich v. a. für Güter, die ohne aufwendige Umrüstungen von verschiedenen Leasingnehmern genutzt werden können. Typisch sind Operating-Leasing- 7 Im Fall der Teilamortisation bestehen nach Ablauf des Leasingvertrages i. d. R. Kaufoptionen oder Andienungsrechte, nach denen der Leasingnehmer das Objekt zu einem festgelegten Preis kaufen kann oder muss. 8 Die Leasing-Raten können als Tilgungs- und Zinszahlungen verstanden werden, wie sie auf einen Bankkredit zu zahlen wären. Mitbestimmungsförderung Wirtschaft IV Januar

10 Verträge u. a. bei der Anschaffung von Transportmitteln, wie z. B. Lastkraftwagen. Wirtschaftlich muss der Nutzen eines Leasing-Vertrags v. a. mit der Alternative eines kreditfinanzierten Kaufs des Objektes verglichen werden. Dabei weist das Leasing einige Vorteile auf: So kann die Abzahlung der Leasingraten insbesondere im Falle des Finanzierungsleasings über einen Zeitraum gestreckt werden, der deutlich länger ist als die Laufzeit herkömmlicher Bankkredite. Die jährliche Liquiditäts- Belastung aus den Leasingraten fällt daher u. U. geringer aus, als die Belastung aus einem Bankkredit. 9 Ein Darlehen hätte zudem den Nachteil, dass eine Bank in vielen Fällen die Einbringung von Eigenkapital des Unternehmens in die Finanzierung (z. B. einer Immobilie) verlangen würde. Beim Leasing kann dagegen der komplette Preis fremdfinanziert werden. Eine Sonderform des Leasings ist das sogenannte Sale and Lease Back : Hierbei verkauft das Unternehmen einen bestimmten Vermögensgegenstand, z. B. eine Immobilie oder eine Fertigungsanlage, an eine Leasinggesellschaft. Diese verleast den Gegenstand dann wieder an das Unternehmen zurück. Durch die Transaktion wird das Unternehmen also vom rechtlichen Eigentümer zum Leasingnehmer. Der Hauptzweck dieses Vorgangs besteht in der kurzfristigen Beschaffung von Finanzmitteln aus dem Verkauf des Objekts. Der Effekt kehrt sich jedoch in den Folgejahren um, da die Liquidität nun durch die regelmäßige Zahlung der Leasingraten wieder abfließt. Auch bilanzielle Motive können eine Rolle bei Sale and Lease Back -Transaktionen spielen, da das Objekt und seine Finanzierung entweder aus der Bilanz ausgelagert werden oder stille Reserven aus seiner Neubewertung aufgedeckt werden können. 10 Beim Factoring schließt ein Unternehmen einen Rahmenvertrag über den laufenden Verkauf bestimmter kurzfristiger Forderungen (typischerweise Forderungen aus Lieferung und Leistung) an einen sogenannten Factor ab. Der Factor, meist eine Bank oder Spezialgesellschaft, verpflichtet sich, dem Unternehmen diese Forderungen über die gesamte Vertragslaufzeit abzukaufen. Darüber hinaus übernimmt er in der Folge die Buchhaltung und das Mahnwesen für den Forderungsbestand und im Falle des sogenannten echten Factorings auch das Ausfallrisiko. 11 Im Gegensatz dazu kann das verkaufende Unternehmen beim unechten Factoring weiterhin in Haftung genommen werden, 9 Betrachtet man jedoch alle Kosten über die volle Laufzeit, so kann ein Leasingvertrag dennoch teurer ausfallen, als ein Bankkredit. Ein Leasinggeber wird für einen länger laufenden Leasingvertrag auch höhere Finanzierungskosten berechnen, als eine Bank für einen kurzfristigeren Kredit. 10 Die bilanziellen Konsequenzen hängen zum einen davon ab, ob das Unternehmen nach IFRS oder HGB bilanziert und zum anderen, ob der Leasingvertrag eine wirtschaftliche bzw. bilanzielle Zuordnung des Objekts zum Leasinggeber oder zum Leasingnehmer erfordert. Der tatsächliche Effekt kann also in jedem Einzelfall variieren. 11 Mit anderen Worten: Falls der Schuldner nicht in der Lage sein sollte, seine Verbindlichkeit zurück zu zahlen, erleidet der Factor und nicht der Verkäufer der Forderung den Verlust. Mitbestimmungsförderung Wirtschaft IV Januar

11 falls der eigentliche Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommt. 12 Für die Übernahme der Buchhaltung und des Mahnwesens sowie des Ausfallrisikos wird der Factor entschädigt, und zwar durch einen Abschlag auf den Kaufpreis der Forderung, der i. d. R. zwischen 10 und 20% liegt. Als Gründer einer Zweckgesellschaft kann z. B. eine Bank auftreten. Im Rahmen sogenannter Conduits stellen viele Banken eine bereits bestehende Infrastruktur selbst gegründeter Zweckgesellschaften zur Verfügung, über die Forderungsverkäufer ihre Verbriefungsgeschäfte abwickeln können. Einen vergleichbaren Zweck wie mit dem Factoring verfolgen Unternehmen auch mit Verbriefungsgeschäften über sogenannte Asset Backed Securities (ABS, zu Deutsch: durch Vermögenswerte abgesicherte Wertpapiere). Diese Finanzinnovation gewann in den Vorkrisen- Jahren bis 2008 zunehmend an Bedeutung, ist jedoch durch die Finanzmarktkrise 2008/2009 stark in die Kritik geraten. Im Mittelpunkt des Verbriefungsprozesses stehen drei Hauptakteure: Forderungsverkäufer, Zweckgesellschaft und Investoren (siehe Abbildung). Der Forderungsverkäufer, also z. B. ein Industrieunternehmen, verkauft bestimmte Vermögenswerte, i. d. R. finanzielle Forderungen z. B. aus Lieferung und Leistung, an eine sogenannte Zweckgesellschaft. Diese Gesellschaft wurde einzig zu dem Zweck gegründet, den Kauf der Forderungen durch die Ausgabe eigener verzinslicher Wertpapiere (ABS), am Kapitalmarkt zu refinanzieren. 13 Diese Wertpapiere werden mit den gekauften Forderungen besichert. Fällige Zinszahlungen auf die Wertpapiere finanziert die Zweckgesellschaft aus den Zins- und Tilgungszahlungen des Forderungsbestands. Dieser Geschäftszweck wird im Gesellschaftsvertrag oder der Satzung festgehalten, so dass die Geschäftsführung keinen Spielraum zu einer eigenständigen Strategie und Geschäftspolitik hat. Entscheidend für den Forderungsverkäufer ist der vollständige rechtliche Übergang der Forderungen auf die Zweckgesellschaft. Die Forderungen müssen der Verfügungsmacht des Verkäufers vollständig entzogen sein, so dass sie auch im Falle einer Insolvenz nicht zur Begleichung seiner Verbindlichkeiten verwertet werden können. Zu diesem Zweck ist es auch erforderlich, dass die Zweckgesellschaft rechtlich nicht mit dem Verkäufer, z. B. über eine Mehrheitsbeteiligung, verbunden ist. Nur auf diesem Wege können die Wertpapiere der Zweckgesellschaft höchste Bonitäts- bzw. Rating-Noten, erzielen, die von der Kreditwürdigkeit des Forderungsverkäufers völlig unabhängig sind. Durch die hohe Ratingnote kann die Zweckgesellschaft erheblich zinsgünstigere Anleihen ausgeben, als es der einzelne Forderungsverkäufer selbst gekonnt hätte. Zinsersparnis ist also ein wesentlicher Vorteil der Verbriefungstransaktion. 12 Im Gegensatz zum Ausfallrisiko trägt das verkaufende Unternehmen sowohl beim echten als auch beim unechten Factoring grundsätzlich das sogenannte Veritäts- Risiko, also das Risiko, dass die Forderung auch tatsächlich rechtlich Bestand hat, d. h. dass sie überhaupt wirksam entstanden ist und dem Unternehmen gehört. 13 Bei den Wertpapieren handelt es sich i. d. R. um Anleihen oder Commercial Papers. Mitbestimmungsförderung Wirtschaft IV Januar

12 Abbildung 2: Vereinfachte Struktur einer ABS-Verbriefung Darüber hinaus sind die Vorteile von ABS-Verbriefungen mit denen des echten Factorings vergleichbar: Das Unternehmen erhält kurzfristig Finanzmitteln aus dem Verkauf seiner Forderungen und gibt zudem das Ausfallrisiko an den Kapitalmarkt ab. Nachteilig ist insbesondere aus Sicht mittelständischer Unternehmen, dass der Verbriefungsprozess hohe Verwaltungs- und Durchführungskosten verursacht, die eine Nutzung erst ab einem Volumen von min. 30 Mio. lohnenswert machen (Vgl.: Hügelow [2006], S.53). 14 Ein gesamtwirtschaftliches Problem der ABS-Konstrukte zeigte sich zudem im Rahmen der Finanzkrise: Durch Mehrfachverbriefungen, bei denen die forderungsbesicherten ABS-Papiere von den Investoren wiederum zur Besicherung neuer Wertpapiere genutzt wurden, entstanden hochgradig komplexe Verbriefungsketten, bei denen letztlich der ursprüngliche Schuldner nicht mehr ermittelbar war. Das Engagement zahlreicher Banken, welche die Wertpapiere innerhalb der Kette zudem durch Garantien besichert hatten, erschwerte eine realistische Einschätzung der Risiken zusätzlich. Tatsächlich standen am Beginn der Verbriefungskette vielfach Immobilienkredite an einkommensschwache US-Bürger. Als diese in Folge steigender Zinsen nicht mehr in der Lage waren, ihre Kredite zu bedienen und ihre Zins- und Tilgungszahlungen ausfielen, kam ein Dominoeffekt von Zahlungsausfällen in Gang, der 14 Verzichtet ein Unternehmen auf die Nutzung bestehender Conduit-Strukturen einer Bank und führt die Verbriefung statt dessen selbstständig durch, so liegen die Kosten noch weitaus höher, so dass die Verbriefung i. d. R. erst oberhalb eines Betrages von 250 bis 300 Mio. lohnenswert ist (Vgl.: Habersack/Mülbert/Schlitt [2005], S. 485). Mitbestimmungsförderung Wirtschaft IV Januar

13 letztlich in die Banken- und Finanzmarktkrise der Jahre 2008/2009 führte (Vgl.: Wagner [2011], S. 219 ff.). Mitbestimmungsförderung Wirtschaft IV Januar

14 Literaturübersicht Eilers, S./Rödding, A./Schmalenbach, D. (2008): Unternehmensfinanzierung Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Rechnungslegung, 1. Auflage. Everling, O. (2001): Rating Chance für den Mittelstand nach Basel II (2001), 1. Auflage. Habersack, M./Mülbert, P./Schlitt, M. (2005): Unternehmensfinanzierung am Kapitalmarkt, 1. Auflage. Hügelow, A. (2006): Finanzinstrumente: Möglichkeiten der Außenfinanzierung von Unternehmen Kompendium von Asset Backed Securities bis Zinsdarlehen, 1. Auflage (Download unter: Schmitt, C. (2012): Die Begebung von Mittelstandsanleihen als Alternative zum Bankkredit Voraussetzungen und praktische Hinweise. In: Betriebs-Berater, Nr. 17, S Wagner, S. (2011): Die schillernde Wandlungsfähigkeit von Zweckgesellschaften im Rahmen von ABS-Transaktionen. In: Der Konzern, Nr. 5, S Autor Alexander Sekanina Wirtschaftsreferent der Hans-Böckler- Stiftung Ansprechpartner Alexander Sekanina Hans-Böckler-Stiftung Abteilung Mitbestimmungsförderung Referatsleiter Wirtschaft IV Hans-Böckler-Straße Düsseldorf Tel.: 0211 / Fax: 0211 / Alexander-Sekanina@boeckler.de Mitbestimmungsförderung Wirtschaft IV Januar

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