Steuerliche Abzugsmöglichkeiten für Rentner und Pensionäre

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1 Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters Steuerliche Abzugsmöglichkeiten für Rentner und Pensionäre Mit weniger Steuer mehr Geld im Alter In enger Zusammenarbeit mit

2 Mandanten-Info Steuerliche Abzugsmöglichkeiten für Rentner und Pensionäre

3 Inhalt 1. Einleitung Wie werden Alterseinkünfte besteuert? Renten Versorgungsbezüge (Pensionen) Nebeneinkünfte Welche steuerlichen Abzugsmöglichkeiten gibt es? Werbungskosten Abzugsmöglichkeiten bei Nebeneinkünften Altersentlastungsbetrag Berücksichtigung von Kindern Sonderausgaben Außergewöhnliche Belastungen Steuerabzug für haushaltsnahe Dienstleistungen...13

4 Steuerliche Abzugsmöglichkeiten für Rentner und Pensionäre 1. Einleitung Wann muss eine Steuererklärung abgegeben werden? Im Jahr 2009 werden erstmals die Daten der Rentenversicherer an die Finanzämter übermittelt. Hierdurch können auch für zurück liegende Jahre Steuerfestsetzungen und Steuernachzahlungen ausgelöst werden. Seit Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes 2005 ist die Zahl der einkommensteuerpflichtigen Bezieher von Alterseinkünften (Rentner, Pensionäre) deutlich gestiegen, weil insbesondere die Renten mit einem höheren steuerlichen Wert als früher angesetzt werden. Rentner und Pensionäre, deren zu versteuerndes Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt (2008: Euro, 2009: Euro und 2010: Euro für Alleinstehende und Euro, Euro und Euro für Verheiratete) müssen eine Einkommensteuererklärung abgeben. Bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens ist zu berücksichtigen, dass Renten derzeit nicht mit dem vollen Wert versteuert werden und dass zahlreiche Abzugsbeträge (Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, Freibeträge) zu berücksichtigen sind. Die Abzugsbeträge bilden den Schwerpunkt dieser Mandanteninformation. Î Hinweis Wenn das zu versteuernde Einkommen absehbar den Grundfreibetrag nicht übersteigt, kann beim Wohnsitzfinanzamt eine Nicht-Veranlagungsbescheinigung beantragt werden. Hierfür ist das Formular NV 1A zu verwenden, auf dem die voraussichtlichen Einkünfte und Abzugsbeträge darzulegen sind. Die NV-Bescheinigung wird für eine Dauer von regelmäßig drei Jahren ausgestellt. Dann muss der Antrag wiederholt werden. Wird die NV-Bescheinigung bei der Bank vorgelegt, behält diese keine Abgeltungsteuer von den Zinsen ein und der volle Zinsbetrag wird ausgezahlt. 1

5 Steuerliche Abzugsmöglichkeiten für Rentner und Pensionäre 2. Wie werden Alterseinkünfte besteuert? 2.1 Renten Leibrenten aus gesetzlichen Rentenversicherungen, landwirtschaftlichen Alterskassen, berufsständischen Versorgungswerken und sonstigen Basisversorgungsverträgen werden, wenn mit der Auszahlung schon vor dem begonnen worden ist, immer mit 50 % bei der Ermittlung der Einkünfte angesetzt. Es handelt sich um sonstige Einkünfte. Setzt der Rentenbeginn erst später ein, ist ein höherer Prozentsatz anzusetzen. Der steuerpflichtige Anteil der Rente erhöht sich für jedes Jahr des späteren Rentenbeginns: Rentenbeginn 2006: 52 % Rentenbeginn 2007: 54 % Rentenbeginn 2008: 56 % Rentenbeginn 2009: 58 % Rentenbeginn 2010: 60 % Rentenbeginn 2040: 100 % 2

6 Steuerliche Abzugsmöglichkeiten für Rentner und Pensionäre Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Jahresbetrag der Rente und dem der Besteuerung unterliegenden Anteil der Rente ist der steuerfreie Teil der Rente. Dieser gilt ab dem Jahr, das dem Jahr des Rentenbeginns folgt, für die gesamte Laufzeit des Rentenbezugs. Im Falle von Rentenanpassungen sind Besonderheiten zu beachten. Andere als die oben genannten Renten (z. B. aus einer Lebensversicherung, aus einer Geschäftsveräußerung auf Rentenbasis) werden mit dem Ertragsanteil bei der Ermittlung der steuerpflichtigen Einkünfte angesetzt. Dieser Ertragsanteil hängt vom Lebensalter bei Beginn der Rente ab und beträgt bei einem Alter bei Rentenbeginn von 55 Jahren: 26 % von 60 Jahren: 22 % von 65 Jahren: 18 % BBeispiel: Die lebenslange Rente aus einer Lebensversicherung beginnt mit Vollendung des 60. Lebensjahres und beträgt monatlich Euro. Dann fließen Euro (22 % von (12 x Euro)) in die Berechnung der Einkünfte ein. Î Hinweisl: Steuerfreie Renten Steuerfrei sind beispielsweise Renten aus einer privaten Pflegeversicherung, der gesetzlichen Unfallversicherung oder Schmerzensgeldrenten. 3

7 DATEV eg, Nürnberg (Verlag) 2011 Alle Rechte, insbesondere das Verlagsrecht, allein beim Herausgeber. Dieses Buch und alle in ihm enthaltenen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Mit Ausnahme der gesetzlich zugelassenen Fälle ist eine Verwertung ohne Einwilligung der DATEV eg unzulässig. Printed in Germany DATEV-Druckservice, Nürnberg (Druck) Angaben ohne Gewähr Stand: April 2011 DATEV-Artikelnummer: / wissensvermittlung@service.datev.de

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