COMPLIANCE & EU-Kapitalmarktrecht
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- Artur Fuhrmann
- vor 8 Jahren
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1 COMPLIANCE & EU-Kapitalmarktrecht Se minar zu m nationalen u.internationalen BankR OSA Potsdam Rechtsanwalt Hartmut Renz Bankprokurist Compliance Officer
2 Begriff I Compliance 1. Pschyrembel: klinisches Wörterbuch a) Maß für die volumenabhängige Dehnbarkeit von Lunge und Thorax b) Bereitschaft eines Patienten zur Mitarbeit bei diagnostischen oder therapeutischen Maßnahmen, z. B. Zuverlässigkeit, mit der therapeutische Maßnahmen / Anweisungen befolgt werden ( Verordnungstreue ). Die Compliance ist u. a. abhängig von Persönlichkeit, Krankheitsverständnis und Leidensdruck des Patienten, Arzt-Patienten-Beziehung, Anzahl und Schwierigkeit der Anweisungen, Art der Therapie und evtl. erforderliche Verhaltensänderungen. 2. Dictionary: to comply with befolgen, einhalten, entsprechen, erfüllen, mit etwas übereinstimmen, einer Sache nachkommen, sich nach etwas richten 2
3 Begriff II Compliance 1. Ein mit nationalen und internationalen Regeln, Gepflogenheiten und Usancen übereinstimmendes Verhalten der Marktteilnehmer im Investmentbanking mit dem Ziel der Vertrauensschaffung und erhaltung ( Das kleine Banklexikon ) 2. Handeln in Übereinstimmung mit dem geltenden Recht (Schlüter Wertpapierhandelsrecht für Banken und Finanzdienstleistungsinstitute ) Kurzformel Compliance = Wohlverhalten 3
4 Aufgaben der Compliance-Stelle Compliance-Beauftragter 1. Zu den Aufgaben des Compliance-Beauftragten gehören die proaktive Unterstützung der Marktbereiche auf einem risikobasierenden Ansatz, die Überwachung des Verbots des Insiderhandels und Marktmissbrauches, der Verhaltensregeln für Wertpapierdienstleistungsunternehmen sowie die Einhaltung der Mitarbeiterleitsätze. 2. Zusätzliche Aufgaben sind die Information, Beratung und Schulung der Mitarbeiter, die Bearbeitung von Grundsatzfragen kapitalmarktund wertpapierhandelsrechtlicher Natur und die Unterstützung der angeschlossen Sparkassen bei der Compliance-Tätigkeit. 3. Daneben fungiert er als Ansprechpartner für die Aufsichtsbehörden. 4. Er nimmt keine Aufgaben wahr, die zu einem Interessenkonflikt führen können. 4
5 Wesentliche Grundlagen der Compliance - Regelungen Beispiele co m pliance-relevanter Vorschriften: 1. Compliance-relevante Vorschriften im WpHG, insbesondere a) Meldepflichten nach 9 WpHG b) Insider-Regeln der WpHG c) Regeln zur Ad-hoc-Publizität nach 15 WpHG, d) 20a/b WpHG Verbot der Kurs- u. Marktpreismanipulation (Präventive Maßnahmen zur Verhinderung von Marktmanipulation und Marktmissbrauch) e) 21 ff WpHG Mitteilungspflichten der Meldepflichtigen f) Wohlverhaltensregeln der 31, 32 WpHG g) 34 WpHG Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten g) 34b WpHG Wertpapieranalyse h) 37 b/c WpHG Schadenersatz bei unterlassener Veröffentlichung oder Veröffentlichung unwahrer Tatsachen i) 37d ff WpHG Finanztermingeschäfte 2. Organisationspflichten nach 33 WpHG 3. Compliance-Richtlinie des (ehemaligen) BaWe nach 35 Abs. 6 WpHG zu den 31, 32 WpHG sowie das BaWe Rundschreiben 1/2002 dazu 4. Mitarbeiterleitsätze 5
6 Aktuelle Fragen europäischer Kapitalmarktpolitik Mögliche Auswirkungen auf deutsches Recht Lamfalussy Verfahren Ehrgeiziges Programm und Zeitdruck, 2004 Wahlen zum Europaparlament, Beitritt, Schwerfälliges EP und rasante Kapitalmarktentwicklung Ziel: Beschleunigtes Gesetzgebungsverfahren im Bereich Finanzdienstleistungen durch Einführung des sog. Komitologieverfahrens (Ausschussverfahren) 6
7 Aktuelle Fragen europäischer Kapitalmarktpolitik Mögliche Auswirkungen auf deutsches Recht Kernpunkte des neuen Gesetzgebungsverfahrens: Stufe 1: Straffung des Mitentscheidungsverfahrens zwischen EP, Rat und Kommission Richtlinie regelt nur noch die wesentlichen Voraussetzungen mit Grundsätzen und Eckpunkten sowie den Vorgaben für die Konkretisierung durch technische Detailregelungen. Stufe 2: Technische Detailregelungen werden von der Kommission vorgeschlagen und von dem EU Securities Committee ESC (hochrangige Vertreter der Finanzminister) nach Beratung durch das European Securities Regulators Committee ( CESR) - BAFIN ohne Mitentscheidung des EP. Im Interesse der Beschleunigung wird eine Rechtsetzung auf Stufe 2 möglichst mit Verordnungen, die unmittelbar in den Mitgliedsstaaten gelten, und weniger mit Richtlinien angestrebt, die noch einer Umsetzung bedürfen. 7
8 Aktuelle Fragen europäischer Kapitalmarktpolitik Mögliche Auswirkungen auf deutsches Recht Praktische Konsequenzen für die nationale Umsetzung Die wenigsten der 42 Maßnahmen des FSAP sind bisher voll umgesetzt. Vor dem Hintergrund des ehrgeizigen Zeitplanes wird dies nicht so einfach funktionieren. Die Umsetzung in den Banken wird nicht nur erhebliche Resourcen beanspruchen sondern auch erhebliche Kosten für die Implementierung verursachen, ganz zu schweigen von den laufenden Kosten der Aufsicht, der Prüfung und weitaus aufwendigeren internen Kontrollsystemen. Kosten- Nutzen-Analysen fehlen. Ziel sollte es sein, die Botschaft zu vermitteln, dass die Unternehmen die Aufsichtsziele in ihren Geschäftsprozess integrieren, nicht aber dass zunehmend eigentliche Aufgaben der Aufsicht auf die Unternehmen verlagert werden. Wachstumsbranche Compliance Keep pace 8
9 ISD II (Neu FIM) Zielsetzung:! Level Playing Field für europäischen Kapitalmarkt Europäischer Pass! Regulierung der gesamten Wertschöpfungskette des Wertpapierhandels von Research und Information, Beratung, Orderrouting, Execution sowie Clearing und Abrechnung, d. h. sämtlicher anlegergerichteten Tätigkeiten! Erweiterter Anwendungsbereich auf Anlageberatung, Finanzanalyse (Research), MTF und Warenderivate sowie Regelung der geregelten Märkte 9
10 ISD II (Neu FIM) Kernelemente (beispielhaft):! Internalisierung! Best Execution! Pre- und Post-Trade-Transparenzpflichten! Wohlverhaltensregeln 10
11 Marktmissbrauchsrichtlinie Ziel! Sicherung der Integrität der europäischen Finanzmärkte! Regeln gegen die Bekämpfung von Marktmissbrauch! Hohes Maß an Transparenz! Stärkung des Vertrauens der Anleger! Gleicher Rahmen für beide Arten von Marktmissbrauch! Mehr Macht für die Aufsichtsbehörden Waffen des Strafrechtes sind dürftig 11
12 Marktmissbrauchsrichtlinie Kernelemente (beispielhaft)! Insiderhandelsverbot! Objektiver Ansatz: Intent based or effekt based! Offenlegung von Insiderinformationen (ad hoc Pflicht)! Directors Dealings! Insiders List! Definition Marktmanipulation! Verdachtsanzeigen! Research 12
13 Kurs- und Marktpreismanipulation Rechtsverordnung Informationsbezogene Täuschungshandlungen - Falsche Darstellung gegenüber Kapitalmarkt Definition 20 a Marktpreismanipulation Überblick Transaktionsbezogene sog. sonstige Täuschungshandlungen Fiktive-/Scheingeschäfte Echte Umsatzgeschäfte Absichtslose Marktpreismanipulation Beispiele EU mit Kursbeeinflussungsabsicht Fehlerhafte Ad-hoc Scalping Gerüchte Unrichtige Angaben Wash-Sales Prematched orders Painting the tape Price positioning -Marking the close Verknappung -Cornering - Abusive squeeze 13
14 Verordnung zu 20 a WpHG I Die Vorschriften dieser Verordnung sind anzuwenden auf 1. die Bestimmung von Umständen, die für die Bewertung von Vermögenswerten erheblich sind, 2. die Feststellung des Vorliegens sonstiger Täuschungshandlungen und 3. die Bestimmung von Handlungen, die in keinem Fall einen Verstoß gegen das Verbot der Kurs- und Marktpreismanipulation darstellen. Owi: Geldbuße bis 1,5 Mio., Versuch ausreichend Strafbarkeit: bis zu 5 Jahre; tats. Einwirkung auf Markt qualifizierend 14
15 Verhaltensregeln Wertpapieranalysten 34 b WpHG Wertpapieranalyse: Untersuchung und Empfehlung bezogen auf konkretes WP Öffentliches Verbreiten: Anlageberatung (-); Sekundäranalysen (zu eigen machen) Offenlegung möglicher Interessenkonflikte: Beteiligung von mehr als 1% am Grundkapital Konsortialbeteiligung an der Emission des konkreten WPs (Telekom) Betreuung am Markt (Designated Sponsorship, nicht Market Making) Handelsbestand (regelmäßiger Handel?) Lieferverpflichtung aus Netto-Verkaufsposition von mind. 1% am GK 15
16 Disclaimer Helaba (Trust) Disclaimer: (Je nach Fallgestaltung alternativ / kummulativ) Wichtige Hinweise zu möglichten Interessenskonflikten: Helaba Trust bzw. mit ihr verbundene Unternehmen: halten einen Anteil von mindestens 1 Prozent am Grundkapital der Gesellschaft, deren Wertpapiere Gegenstand der Analyse sind. gehörten einem Wertpapier-Konsortium an, das innerhalb der letzten 5 Jahre die zeitlich letzte Emission der Emittentin/ des Emittenten übernommen hat. betreuen die analysierten Wertpapiere an der Börse auf Grund eines mit dem Emittenten abgeschlossenen Vertrages. handeln regelmäßig in Aktien der Gesellschaft. (Die Helaba betreibt in den angesprochenen Anleihen und Derivaten einen regelmäßigen Handel) 16
17 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Rechtsanwalt Landesbank Hessen - Thüringen Hartmut Renz Girozentrale Bankprokurist MAIN TOWER Compliance Officer Neue Mainzer Str Frankfurt am Main Tel. : / Fax.: / hartmut.renz@helaba.de
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