Exposé zum Dissertationsvorhaben
|
|
- Hannah Auttenberg
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Exposé zum Dissertationsvorhaben mit dem Arbeitstitel Aufsichtsrechliche Vorgaben bei der Kapitalveranlagung in der fonds- und indexgebundenen Lebensversicherung Verfasser Mag. Michael Foerster Matrikelnummer: angestrebter akademischer Grad Doktor der Rechtswissenschaften (Dr. iur.) Betreuer o. Univ.-Prof. Dr. Bernhard Raschauer Institut für Staats- und Verwaltungsrecht Wien, im Juni 2014 Studienkennzahl lt. Studienblatt: A Dissertationsgebiet lt. Studienblatt: Rechtswissenschaften 1
2 A. Allgemeines und Aufbau Das (Versicherungs-) Aufsichtsrecht unterliegt gerade seit einiger Zeit, und nicht erst durch die wirtschaftlichen und damit bedingt auch juristischen Verwerfungen der Wirtschaftskrise aus dem Jahr 2008, großen Umbrüchen. Im Folgenden soll gezeigt werden, dass dabei gewisse Rechtsfragen des Versicherungsaufsichtsrechts noch einer rechtlichen Klärung und Würdigung bedürfen. Bestand früher der überwiegende Teil der rechtlichen Probleme im Verhältnis des Versicherungsvertragsrechts (VersVG) zum bürgerlichen Recht (ABGB), so treten in jüngster Zeit immer mehr kapitalmarkt- und aufsichtsrechtliche Fragen auf. Die Einleitung der Arbeit soll das grundlegende Verständnis für das Versicherungsaufsichtsrecht in Zusammenhang mit den für die Arbeit aufgeworfenen Rechtsfragen schaffen. Dabei sollen zunächst die einschlägigen Versicherungsaufsichtstheorien und die Aufsichtssystem überblicksmäßig dargestellt werden. In diesem Kontext soll auch die europäische Entwicklung der Versicherungsaufsicht mit beleuchtet werden. Im Folgenden werden wichtige Begriffe des Versicherungsaufsichtsrechts wie Deckungsrückstellungen, versicherungstechnische Rücklagen beschrieben. Diese Begriffe sind entscheidend für das Verständnis der Lebensversicherung und der im Folgenden zu klärenden Rechtsfragen. Sowohl die Deckungsrückstellung als auch die versicherungstechnischen Rückstellungen sind wesentlich, um die langfristige Erfüllbarkeit der vertraglich vereinbarten Zusagen zu gewährleisten und dabei eine ausgewogene Mischung zwischen dem Veranlagungsergebnis und der gebotenen Sicherheit zu wahren. Außerdem soll das Deckungsstocksystem gemäß 20 ff. VAG dargestellt werden, soweit dies für die folgenden Rechtsfragen von Bedeutung ist. Schwerpunktmäßig beschäftigt sich diese Arbeit zwar mit dem Versicherungsaufsichtsrecht, jedoch werden auch Bereiche aus anderen Aufsichtsgesetzen, zum Beispiel dem Investmentfondsgesetz (InvFG) und dem Alternativen Investmentfondsmanagergesetz (AIFMG) genauer behandelt. In diesem Zusammenhang werden die Kapitalveranlagungsmöglichkeiten der fonds- und indexgebundene Lebensversicherungen untersucht. Dafür soll im zweiten Kapitel detailliert die in der Kapitalanlageverordnung (KAVO) zur Bedeckung der versicherungstechnischen Rückstellungen geeigneten Vermögenswerte für die fonds- und indexgebundene Lebensversicherung untersucht werden. So werden zunächst Begriffe des Kapitalmarkt- und Investmentfondsrechts wie Spezialfonds, Derivate und der Regelungscharakter des Alternativen 2
3 Investmentfondsmanagergesetzes (AIFMG) beschrieben, sofern sie für die hier beschriebenen Rechtsfragen wesentlich sind. Auch sollen hier die Besonderheiten aus dem InvFG für die KAVO z.b. UCITS IV und OGAW beschrieben und erläutert werden. In Bezug auf die fonds- und indexgebundenen Lebensversicherungen bedürfen noch einige Rechtsfragen der Klärung, zum Beispiel was eigentlich unter Index im Sinne der indexgebundenen Lebensversicherung zu verstehen ist. Welche Sicht vertritt hier die Finanzmarktaufsicht und was war das ursprüngliche Regelungsziel des Gesetzgebers. Insbesondere vor dem Hintergrund des Grundsatzes der Risikostreuung ist die auch für den Anleger von Interesse. B. Problemstellungen Ein Schwerpunkt dieser Arbeit soll die Frage sein, ob der Versicherer möglicherweise selbst die Berechnungen für Investmentfonds durchführen kann und im Folgenden auch selbst dafür garantiert. Es ist somit nicht mehr notwendig, diese über eine Kapitalanlagegesellschaft (KAG) auszulagern, es hätte aber denselben Effekt für den Kunden. In der Anlage D zum VAG ist geregelt, wie, und in welcher Höhe Eigenmittel in der Lebensversicherung zu hinterlegen sind. Ob es für die Hinterlegung der Eigenmittel jede Form von Wertpapieren sein kann, die in den 2 Abs. 1, 7 und 8 KAVO aufgezählt sind, ist fraglich und soll auch in dieser Arbeit untersucht werden. Zunächst sollen aber einleitend die Veranlagungsmöglichkeiten für eine Kapitalveranlagung in der fonds- und indexgebundenen Lebensversicherung und die gängigen Veranlagungen in Österreich dargestellt werden. Darüber hinaus soll die rechtlichen Möglichkeiten der in 2 Abs. 7 KAVO angesprochenen Garantie aus Anlegerschutzüberlegungen untersucht werden. In diesem Zusammenhang sollen die Anforderungen an die Ratings für Garantiegeber untersucht werden. Es sollen also die einschlägigen Normen für die Veranlagung und Bedeckung der versicherungstechnischen Rückstellungen des VAG und der KAVO analysiert werden. So ist es denkbar, dass das Versicherungsunternehmen Wertpapiere im Sinne der KAVO kauft und über einen separaten indexgebundenen Deckungsstock verwaltet. Demnach würde das Versicherungsunternehmen eine Vermögensverwaltung für diese Veranlagungen durchführen können. Untersucht werden soll dabei, ob das Versicherungsunternehmen für diesen indexgebundenen Deckungsstock eine Vermögensverwaltung in Eigenregie betreiben kann, und ob dies gemäß VAG und KAVO schon vorausgesetzt wird. Für die indexgebundene Lebensversicherungen existieren noch weitere Besonderheiten gemäß der KAVO, die im Folgenden dargestellt werden sollen. 79 VAG in Verbindung mit 3
4 2 KAVO enthält für die indexgebundene Lebensversicherung entgegen der bisherigen Sichtweise keine Einschränkungen durch den Gesetzeswortlaut für die Verwaltung der Veranlagungen. Entgegen der herrschenden Rechtsmeinung ist auch kein Index (-wert) notwendig, sondern ein Rechenwert der relativ frei kombinierbar ist. Wäre der Index ein Wertpapier mit eigenem Wert, dann müsste er eigentlich in 2 KAVO genannt werden, dies ist aber nicht der Fall. Hinzu kommt, dass 79 VAG den Vermögenswert selbst als Bezugswert darstellt und dass die Lebensversicherungsrichtlinie RL 2002/38/EG ebenfalls keine diesbezüglichen Einschränkungen enthält. Es gibt also aus meiner Sicht deutlich weniger Einschränkungen für die Ausgestaltung der Vermögenswerte wie bisher angenommen, außer eben durch die KAVO selbst. Denkbar wäre demnach, dass aus relativ frei wählbaren Veranlagungsmöglichkeiten ein Index als Rechenwert gebildet wird, an dem sich dann die Performance der indexgebundenen Lebensversicherung orientiert. Für die fondsgebundene Lebensversicherung besteht wiederum ein breites Spektrum an Fonds mit verschiedenen Risikoklassen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass es sich UCITS IV Fonds und/oder Spezialfonds handelt. Unklar ist aber die Abgrenzung der Spezialfonds nach AIFMG und InvFG. Nach Ansicht der FMA müssen alle Spezialfonds die Anforderungen des AIFMG erfüllen, dabei wird aber außer Acht gelassen, dass die Spezialfonds weiterhin im InvFG geregelt sind und dass es Handelsbräuche (mind. drei Anleger sollten es gemäß AIFMG sein, aber bisher ist auch ein Anteilsinhaber möglich und seit Mitte der 80er Jahre ist dies auch gesicherte Erkenntnis) gibt, die dieser Ansicht widersprechen sowie Spezialfonds bereits vor dem AIFMG existierten. Es ist also die Frage zu klären, ob Spezialfonds unter das AIFMG fallen oder weiterhin unter das InvFG. Beziehungsweise wenn Spezialfonds grundsätzlich unter das AIFMG fallen, in welchem Umfang und inwieweit das InvFG seine Anwendbarkeit behält? C. Schwerpunkte - Index was ist das, ein Rechenwert der sich auch aus einer Vielzahl von Veranlagungsmöglichkeiten ergibt und nicht bloß aus einer (strukturierten) Anleihe? Hinweise dazu finden sich zum Beispiel im InvFG. Dies entspräche insbesondere auch dem Anlegerschutz, da damit dem Grundsatz der Risikostreuung Rechnung getragen werden würde! - Sind sogenannte ETF`s, also börsennotierte Investmentfonds ebenfalls geeignet, da diese sich ausschließlich an einem Index orientieren? 4
5 - Geeignete Veranlagungen isd KAVO für die indexgebundene LV, hierzu auch einen Blick nach Deutschland mit der Parallelbestimmung! Diese müssen grundsätzlich objektiv bewertbar und jederzeit rückkauffähig sein! - Verhältnis AIFMG und InvFG mit Blick auch nach Deutschland und dem KAGB? Werden Spezialfonds und UCITS-Fonds weiter bei InvFG geregelt oder unterfallen diese nun dem Aufsichts- und Regelungsregime des AIFMG? Wie ist das Verhältnis der 166 ff. InvFG zum AIFMG? - Garantiegeber und Rating in 2 Abs. 7 KAVO als wichtiger Teil des Anlegerschutzes. Was ist, wenn der externe Garantiegeber wiederholt im Rating herabgestuft wurde? Ergeben sich daraus Handlungspflichten für den Versicherer und wenn ja welche? Die Möglichkeit des Rückkaufs ist transparent vorvertraglich zu vereinbaren, sonst besteht die Gefahr des Schadensersatzes für das Versicherungsunternehmen! Was wäre, wenn der Versicherer selbst Garantiegeber ist? Ist dies mit einer separaten Deckungsstockabteilung umsetzbar und rechtlich zulässig? D. Angewandte Forschungsmethoden Den Ausgangspunkt des Dissertationsvorhabens soll neben einer detaillierten Betrachtung der Rechtslage und fraglichen Rechtsnormen eine umfassende Sichtung der einschlägigen Literatur und Judikatur bilden. Die behandelten Gesetzesbestimmungen werden nach den anerkannten juristischen Interpretationsmethoden ausgelegt. Ergänzend werden elektronische Datenbanken, das Internet sowie Artikel aus Tages- und Fachzeitschriften als Informationsquelle herangezogen. 5
6 (vorläufige) Gliederung A. Einleitung I. Theorien zur Versicherungsaufsicht und zum Aufsichtssystem II. Die europäische Entwicklung der Versicherungsaufsicht III. Wichtige Begrifflichkeiten für die Lebensversicherung: Deckungsrückstellungen und versicherungstechnische Rücklagen IV. Das Deckungsstocksystem in Grundzügen B. Die Kapitalveranlagungsmöglichkeiten in der fonds- und indexgebundene Lebensversicherung I. Grundlagen des Kapitalmarkt- und Investmentfondsrechts mit Relevanz für die Kapitalanlageverordnung und die angesprochenen Rechtsfragen 1. InvFG (UCITS IV) z.b. OGAW und Spezialfonds und der Grundsatz der Risikostreuung 2. AIFMG 3. Wertpapiere und Schuldverschreibungen isd KAVO a. Schuldverschreibungen b. Aktien und Forderungen mit Eigenmittelcharakter c. derivative Finanzinstrumente (Börsengehandelte und Nicht- Börsengehandelte) 4. ETF`s Exchange Traded Funds II. Rechtliche Vorgaben gemäß VAG (Anlage D) III. Vorgaben durch die Richtlinie 2002/38/EG (Lebensversicherungsrichtlinie) 6
7 IV. Die indexgebundene Lebensversicherung 1. Was ist unter Index gemäß 79 VAG ivm 2 KAVO zu verstehen und welche Veranlagungsmöglichkeiten bieten sich im Rahmen der KAVO 2. Welche Veranlagungsmöglichkeiten bietet die deutsche Parallelbestimmung zur KAVO, die AnlVO? 3. Können die für die indexgebundene Lebensversicherung gewählten Veranlagungen in einem separaten Deckungsstock verwaltet werden? 4. Anforderungen im Sinne des Anlegerschutzes an einen Garantiegeber und die Ratingagentur gemäß 2 Abs. 7 KAVO V. Die fondsgebundene Lebensversicherung 1. Ist in der fondsgebundenen Lebensversicherung ein Garantiegeber notwendig? 2. Das Verhältnis InvFG zum AIFMG in Bezug auf Kapitalveranlagungen in der fondesgebundenen Lebensversicherung. Mit Blick zur dortigen Umsetzung der AIFM RL im KAGB. VI. Zwischenergebnis C. Fazit / Ergebnis 7
8 (vorläufiges) Literaturverzeichnis Monographien und Kommentare Baran, Peter: VAG-Kommentar; Wien 2000; zitiert: Baran; VAG-Kommentar,, Rz. Baran, Peter: Versicherungsaufsichtsgesetz, Wien 2007; zitiert: Baran, Versicherungsaufsicht, S. Brandl, Ernst und Saria, Gerhard: WAG Kommentar, Wien 2007; zitiert: Brandl, WAG, Rz. Braumüller, Peter: Versicherungsaufsichtsgesetz, Wien 1999; zitiert: Braumüller, VAG, S. Buchegger, Walter: Österreichisches Insolvenzrecht 1, Kommentar, Zusatzband, Wien 2009; zitiert: Autor,, Rz Benkel, Gert und Hirschberg, Gerhard: Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung ALB- und BUZ-Kommentar 2, München 2011; zitiert: Benkel/Hirschberg, S. Düregger, Felix: Indexgebundene Lebensversicherungs-Produkte eine empirische Analyse (Diplomarbeit), Wien 2006; zitiert: Düregger, S. Erdmann, Kay Uwe: Grundzüge des Versicherungsaufsichtsrecht 1, 2011; zitiert: Erdmann, Grundzüge, S. Ettl, Helmut und Pribil, Kurt: Solvency II Handbuch, Wien 2012; zitiert: Solvency II, S. Gruber, Michael und Raschauer, Nicolas: WAG Wertpapieraufsichtsgesetz, Kommentar, Band I, Wien 2010; zitiert: Gruber/Raschauer, WAG, Rz Holoubek, Michael und Potacs, Michael (Hrsg.): Handbuch des öffentlichen Wirtschaftsrechts 2 Band II, Wien 2007; zitiert: Handbuch, Autor, S. 8
9 Kalss, Susanne und Oppitz, Martin und Zollner, Johannes: Kapitalmarktrecht Band I, Wien 2005; zitiert: Kalss u.a. Kapitalmarktrecht Band I, Rz. Kammel, Armin: Einführung in das Bank- und Kapitalmarktrecht, Wien 2011; zitiert: Kammel, Einführung, S. Korinek, Stephan: Rechtsaufsicht über Versicherungsunternehmen, Wien 1999; zitiert: Korinek, Rechtsaufsicht, S. Macher, Heinz: Praxishandbuch Investmentfonds, Wien 2011; zitiert: Macher, Investmentfonds, S. Macher, Heinz: Kommentar zum Investmentfondsgesetz 2, Wien 2014; zitiert: Macher Autor, Rz. Mayer, Leopold: Versicherungswirtschaftslehre (Skriptum), Wien 1999; zitiert: Mayer, Versicherungswirtschaftslehre, S. Prölls, Erich und Martin, Anton: Versicherungsvertragsgesetz 27 und 28, Kommentar zu VVG und EGVVG, München 2004 bzw. 2010; zitiert: Prölls/Martin, VVG (Auflage),, Rz. Prölls, Erich: Versicherungsaufsichtsgesetz 12, Kommentar zum deutschen VAG, München 2005; zitiert: Prölls, VAG,, Rz Raschauer, Bernhard: Allgemeines Verwaltungsrecht³, Wien 2009; zitiert: Raschauer, allg. VerwR., S. Raschauer, Bernhard (Hrsg.): Grundriss des österreichischen Wirtschaftsrechts 3, Wien 2010; zitiert: Grundriss, Autor, S. Schalk, Manuel: Die fondsgebundene Lebensversicherung, Wien 2009; zitiert: Schalk, S. Winter, Gerrit: Versicherungsaufsichtsrecht, Karlsruhe 2007; zitiert: Winter, Versicherungsaufsichtsrecht, S. 9
10 Fachartikel aus Zeitschriften Baran, Peter: Ein Streifzug durch aktuelle Problemzonen der Versicherungsaufsicht; VR 2008, S. 13 ff. Brandl, Ernst und Wolfbauer, Rainer: Die wirklich neue Finanzmarktaufsichtsbehörde; Ecolex 2002, S. 294 ff. Buchberger, Dieter und Kammel, Armin: Das Zusammenspiel von UCITS und MiFID aus der Sicht der Kapitalanlagegesellschaft; ÖBA 2007, S. 35 ff. Conrad, Christian: Auf dem Weg zu einer besseren Finanzmarktordnung; ÖBA 2013, S. 233 ff. Ettl, Helmut: Die neue europäische Aufsichtsstruktur und ihre Auswirkungen auf die österreichische Versicherungswirtschaft; VR 2010, S. 23 ff. Fenyves, Attila: Haftung für unzulängliche Beratung in der Lebensversicherung; VR 2011, S. 28 ff. Gruber, Michael: Rechungslegungsanspruch des Versicherungsnehmers in der Kapitallebensversicherung; ZFR 2012, S. 282 ff. Kammel, Armin: Alternative Investment Fund Manager Richtlinie Another European Mess? ; ÖBA 2011, S. 18 ff. Kammel, Armin: Alternative Investmentfonds Manager Gesetz (AIFMG) & Co; ÖBA 2013, S. 483 ff. Kammel, Armin: Der Begriff des Sondervermögens vor einem investmentfondsrechtlichen Hintergrund; ÖBA 2011, S. 237 ff. Kammel, Armin: Das InvFG 2011 Richtungsweisende Gesetzgebung oder verpasste Chance? ÖBA 2011, S. 556 ff. Kammel, Armin und Rautner, Uwe: Exchange-Traded Funds (ETF`s) eine notwendige definitorische Spurensuche; ecolex 2013, S. 283 ff. 10
11 Kammel, Armin: UCITS IV ein weiterer Meilenstein im europäischen Investmentfondsrecht? ÖBA 2009, S. 565 ff. Fuchs, Philipp und Kammel, Armin: Derivate im österreichischen Recht, ausgewählte vertrags- und aufsichtsrechtliche Aspekte; ÖBA 2010, S. 598 ff. Fuchs, Philipp: EMIR Die neue Marktinfrastruktur für OTC Derivate; ÖBA 2012, S. 520 ff. Korinek, Stephan: Versichertenschutz durch Information nach dem VAG; VR 2008, S. 12 ff. Korinek, Stephan: Versicherungsaufsichtsrechtliche Compliance nach Solvency II; VR 2011, S. 30 ff. Korinek, Stephan: Veränderung der österreichischen Versicherungsaufsicht durch Solvabilität II; VR 2010, S. 27 ff. Lenz, Christian: Versicherungen im Focus, Rubrik in IM Money 01/2011, S. 24 Macher, Heinz: Wertpapierveranlagungen eines Investmentfonds; ÖBA 2007, S. 708 ff. Oppitz, Martin: Hedgefondsveranlagungen mit Compulsory Redemption und Sachauskehr im Investmentfondsrecht; ÖBA 2012, S. 508 ff. Part, Sigrid und Schütz, Melitta: Reform der nationalen und EU-Finanzmärkte: Endlich effiziente Rahmenbedingungen?; ÖBA 2010, S. 33 ff. Raschauer, Bernhard: Amtshaftung und Finanzmarktaufsicht; ÖBA 2004, S. 338 ff. Raschauer, Bernhard: Leitlinien europäischer Agenturen; ÖZW 2013, S. 34 ff. Stadler, Elisabeth: Produktüberblick Neue Produkte am Markt; VR 2010, S. 37 ff. 11
12 Ulreich, Oskar und Harreither, Karin: Änderungen in den Bereichen Kapitalveranlagung, Rückversicherung, Solvabilität und Rechnungslegung; VR 2002, S. 51 ff. Weismann, Paul: Die neue EU Finanzmarktaufsicht Kann sie künftige Krisen verhindern? ÖBA 2011, S. 807 ff. 12
13 (vorläufiger) Zeitplan Kurse VO Juristische Methodenlehre (380015) WS 2012 oder früher SS 2013 WS 2013 SS 2014 SE Judikatur- oder Textanalyse (380003) SE aus dem Dissertationsfach (030277) o. Univ. Prof. Dr. Raschauer Seminar aus dem öff. Recht Die nationale und europäische Aufsicht (FMA und EIOPA) SE aus den sonstigen Wahlfächern (380005) Univ. Prof. Dr. Aicher Seminar aus dem Unternehmensrecht Das AIFMG SE zur Vorstellung des Dissertationsthemas (380012) Aufsichtsrechtliche Vorgaben zur Kapitalveranlagung in der fonds- und indexgebundenen Lebensversicherung Wahlfachkurse -Verbraucherrecht (2std.) -Recht und Ökonomie (2std.) -politische Ökonomie (2std.) 13
AIFM-Richtlinie Grundsatzfragen der Umsetzung in Österreich und Deutschland. AIF: Auswirkungen auf Investmentfonds und Versicherungen
AIFM-Richtlinie Grundsatzfragen der Umsetzung in Österreich und Deutschland AIF: Auswirkungen auf Investmentfonds und Versicherungen Martin Bruckner, Allianz Investmentbank AG Dr. Armin Kammel, LL.M.,
MehrIst Fernsehen schädlich für die eigene Meinung oder fördert es unabhängig zu denken?
UErörterung zu dem Thema Ist Fernsehen schädlich für die eigene Meinung oder fördert es unabhängig zu denken? 2000 by christoph hoffmann Seite I Gliederung 1. In zu großen Mengen ist alles schädlich. 2.
MehrGesetzliche Aufbewahrungspflicht für E-Mails
Gesetzliche Aufbewahrungspflicht für E-Mails sind Sie vorbereitet? Vortragsveranstaltung TOP AKTUELL Meins und Vogel GmbH, Plochingen Dipl.-Inf. Klaus Meins Dipl.-Inf. Oliver Vogel Meins & Vogel GmbH,
MehrProfessionelle Seminare im Bereich MS-Office
Der Name BEREICH.VERSCHIEBEN() ist etwas unglücklich gewählt. Man kann mit der Funktion Bereiche zwar verschieben, man kann Bereiche aber auch verkleinern oder vergrößern. Besser wäre es, die Funktion
MehrInhalt. Basiswissen Gesellschaftsrecht. I. Grundlagen 7
Inhalt Basiswissen Gesellschaftsrecht I. Grundlagen 7 II. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 12 1. Allgemeines / Gründung der GbR 12 2. Das Innenverhältnis bei der GbR 13 3. Die Außenbeziehungen
MehrFamilienrecht Vorlesung 6. Familienrecht
Familienrecht Abschnitt 5 Überblick Güterrecht mit Gütertrennung und Gütergemeinschaft 4. Dezember 2014 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Die Güterstände des BGB (I) Zugewinngemeinschaft (Gesetzlicher Güterstand
MehrInformationsblatt über die Meldepflichten nach 9 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) für Finanzdienstleistungsinstitute (Stand: 1.
B A We Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel Informationsblatt über die Meldepflichten nach 9 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) für Finanzdienstleistungsinstitute (Stand: 1. Februar 1998) Vorbemerkung
MehrExposé. Der Versicherungsfall in der Rechtsschutzversicherung
Exposé zum Dissertationsthema Der Versicherungsfall in der Rechtsschutzversicherung zur Erlangung des akademischen Grades: doctor iuris Eingereicht als Beilage zur Dissertationsvereinbarung Eingereicht
MehrWas taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation?
Was taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation? Panel 1 Rahmenbedingungen für Anlegerinformation und Anlegerschutz beim Wertpapiererwerb Verhältnis zu Beratung, Informationsblatt und Investorenpräsentation
MehrReformpaket zur Absicherung stabiler und fairer Leistungen für Lebensversicherte. Fragen und Antworten
Reformpaket zur Absicherung stabiler und fairer Leistungen für Lebensversicherte Fragen und Antworten Reformpaket zur Absicherung stabiler und fairer Leistungen für Lebensversicherte Fragen und Antworten
MehrForschen - Schreiben - Lehren
Forschen - Schreiben - Lehren Kontakt: Mareike Gronich mgronich@uni-bielefeld.de Fach/Fachgebiet: Germanistik Art der Lehrveranstaltung: Seminar Ausgangspunkt Geschütztes konstruktives Peer-Feedback in
MehrIT-Governance und Social, Mobile und Cloud Computing: Ein Management Framework... Bachelorarbeit
IT-Governance und Social, Mobile und Cloud Computing: Ein Management Framework... Bachelorarbeit zur Erlangung des akademischen Grades Bachelor of Science (B.Sc.) im Studiengang Wirtschaftswissenschaft
MehrAuftrag zum Fondswechsel
Lebensversicherung von 1871 a.g. München Postfach 80326 München Auftrag zum Fondswechsel Versicherungsnummer Versicherungsnehmer Änderung zum: Bei fehlender Eintragung, findet die Änderung für den Switch
MehrDirektAnlageBrief Der Themendienst für Journalisten. Ausgabe 14: Februar 2011. Inhaltsverzeichnis
DirektAnlageBrief Der Themendienst für Journalisten Ausgabe 14: Februar 2011 Inhaltsverzeichnis 1. In aller Kürze: Summary der Inhalte 2. Zahlen und Fakten: ETF-Anleger setzen auf Aktienmärkte 3. Aktuell/Tipps:
Mehr(beschlossen in der Sitzung des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision am 1. Dezember 2010 als Fachgutachten KFS/VU 2) Inhaltsverzeichnis
Fachgutachten des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision der Kammer der Wirtschaftstreuhänder über Grundsätze ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen von Versicherungsunternehmen
MehrLebensversicherung. http://www.konsument.at/cs/satellite?pagename=konsument/magazinartikel/printma... OBJEKTIV UNBESTECHLICH KEINE WERBUNG
Seite 1 von 6 OBJEKTIV UNBESTECHLICH KEINE WERBUNG Lebensversicherung Verschenken Sie kein Geld! veröffentlicht am 11.03.2011, aktualisiert am 14.03.2011 "Verschenken Sie kein Geld" ist der aktuelle Rat
MehrWertpapiere in den Augen der Vorarlberger. Eine Studie von IMAS International im Auftrag von Erste Bank & Sparkassen
Wertpapiere in den Augen der Vorarlberger Eine Studie von IMAS International im Auftrag von Erste Bank & Sparkassen Studiendesign Auftraggeber: Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen Durchführungszeitraum:
MehrWas meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?
Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?
MehrM a r k t r i s i k o
Produkte, die schnell zu verstehen und transparent sind. Es gibt dennoch einige Dinge, die im Rahmen einer Risikoaufklärung für Investoren von Bedeutung sind und im weiteren Verlauf dieses Abschnitts eingehend
MehrIFZM. Die KASKO für Investmentfonds
IFZM IFZM Die KASKO für Investmentfonds IFZM Der Informationsdienst für die Trendfolgestrategie IFZM Die KASKO für Investmentfonds IFZM Ein Trendfolgesystem macht nur Sinn, wenn die Signale ausgeführt
MehrZu 2 Einsatz von Derivaten, Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäften:
Begründung Verordnung über Risikomanagement und Risikomessung beim Einsatz von Derivaten, Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäften in Investmentvermögen nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (Derivateverordnung
MehrAuf der Bilanzpressekonferenz am 4. Juni hat Leben-Vorstand Guido. Schaefers Stellung bezogen zum geplanten Gesetzespaket der
Lebensversicherung Auf der Bilanzpressekonferenz am 4. Juni hat Leben-Vorstand Guido Schaefers Stellung bezogen zum geplanten Gesetzespaket der Bundesregierung in Sachen Lebensversicherung. Sein Statement
MehrDiese Beschreibung von Hans Möller, die sich auf den Berufsstand der Versicherungsvermittler. zu den Parteien des Versicherungsvertrages betroffen.
Einleitung Traditionsgebundenheit, Weltverbreitung und zahlenmäßige Bedeutung des Berufsstandes der Versicherungsvermittler machen es erklärlich, dass es sich um einen Organismus handelt, der nicht leicht
MehrErläuterungen zu Leitlinien zu Sonderverbänden
Erläuterungen zu Leitlinien zu Sonderverbänden Die nachfolgenden Ausführungen in deutscher Sprache sollen die EIOPA- Leitlinien erläutern. Während die Leitlinien auf Veranlassung von EIOPA in allen offiziellen
MehrAdvigon stellt sich vor. HanseMerkur und Advigon starke Partner für ein gemeinsames Ziel
Advigon stellt sich vor HanseMerkur und Advigon starke Partner für ein gemeinsames Ziel HANSEMERKUR UND ADVIGON: ZWEI STARKE PARTNER Die Advigon-Versicherung wurde vor über zehn Jahren vom größten Schweizer
MehrEntwurf einer Verordnung zur Änderung der Derivateverordnung
Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Derivateverordnung GZ: WA 41-Wp 2137-2013/0204 Vorblatt A. Problem und Ziel Beim Erlass der auf dem Kapitalanlagegesetzbuch basierenden Verordnung über Risikomanagement
MehrElternzeit Was ist das?
Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das
MehrSocial Supply Chain Management
Social Supply Chain Management Wettbewerbsvorteile durch Social Supply Chain Management aus ressourcenorientierter Sicht (Johannes Nußbaum) Abstract Der Druck, soziale Auswirkungen entlang der Supply Chain
MehrHäufig gestellte Fragen (FAQ)
An wen wende ich mich im Schadensfall? Egal für welche Versicherungsgesellschaft Sie sich entschieden haben, Sie wenden sich bitte immer an uns. Wir leiten Ihre Schadensmeldung sofort an die zuständige
MehrUnterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Abi-Retter-Strategien: Texterörterung. Das komplette Material finden Sie hier:
Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form Auszug aus: Das komplette Material finden Sie hier: Download bei School-Scout.de Thema: TMD: 47047 Kurzvorstellung des Materials: Teil der Abi-Retter-Strategie-Serie:
MehrWie finde ich die besten Fonds?
GLOBAL CHAMPIONS TOUR 2014 Wie finde ich die besten Fonds? Vortrag von Jürgen Dumschat / AECON Fondsmarketing 1 Aber wozu eigentlich? Den nicht von der BaFin kontrollierten Blendern der Branche, die die
Mehr3. Frauenstudie der DAB bank: Frauen schlagen Männer bei der Geldanlage
DAB bank AG Corporate Communications Dr. Jürgen Eikenbusch E-Mail: communications@dab.com www.dab-bank.de 3. Frauenstudie der DAB bank: Frauen schlagen Männer bei der Geldanlage Zum dritten Mal hat die
MehrWichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor
Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor Ihre private Gesamtrente setzt sich zusammen aus der garantierten Rente und der Rente, die sich aus den über die Garantieverzinsung
MehrAuswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner
Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner Seit dem 01. Januar 2005 ist das eheliche Güterrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) auch auf eingetragene Lebenspartnerschaften
Mehr«Eine Person ist funktional gesund, wenn sie möglichst kompetent mit einem möglichst gesunden Körper an möglichst normalisierten Lebensbereichen
18 «Eine Person ist funktional gesund, wenn sie möglichst kompetent mit einem möglichst gesunden Körper an möglichst normalisierten Lebensbereichen teilnimmt und teilhat.» 3Das Konzept der Funktionalen
MehrAnlageempfehlung. Anlageempfehlung
GVA Vermögensaufbau Volkmar Heinz, Richard-Strauss-Straße 71, 81679 München Anlageempfehlung Ihr Berater: GVA Vermögensaufbau Volkmar Heinz Richard-Strauss-Straße 71 81679 München Telefon +49 89 5205640
MehrDAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)
DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.
Mehr1. Einführung. 2. Weitere Konten anlegen
1. Einführung In orgamax stehen Ihnen die gängigsten Konten des Kontenrahmens SKR03 und SKR04 zur Verfügung. Damit sind im Normalfall alle Konten abgedeckt, die Sie zur Verbuchung benötigen. Eine ausführliche
MehrKathrein & Co. Performance Partnerschaft
a Kathrein & Co. Christoph Kraus Vorstandsvorsitzender Kathrein & Co. Die Anpassung an moderne Erfordernisse und die partnerschaftliche Einbindung unserer Kunden sind eine unserer obersten Werte. Die Wünsche
MehrInhalt. Einführung in das Gesellschaftsrecht
Inhalt Einführung in das Gesellschaftsrecht Lektion 1: Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 7 A. Begriff und Entstehungsvoraussetzungen 7 I. Gesellschaftsvertrag 7 II. Gemeinsamer Zweck 7 III. Förderung
MehrVermögensverwaltung in Privatstiftungen
Vermögensverwaltung in Privatstiftungen Freie Hand für den Vorstand oder Einführung von Vorgaben durch die Stifterfamilie? Dr. Bernhard Huber Rechtsanwalt 07. Mai 2012 Grundsätzliche Überlegungen Stiftungserklärungen
MehrMerkblatt zum Seminar und Diplom-/Bachelorarbeit
Merkblatt zum Seminar und Diplom-/Bachelorarbeit o Bestandteile der Arbeit: Deckblatt mit persönlichen Angaben zum Studierenden (Name, Anschrift, Matrikelnummer, Studiengang, Fachsemester) und vollständiges
MehrDie Börse. 05b Wirtschaft Börse. Was ist eine Börse?
Die Börse 05b Wirtschaft Börse Was ist eine Börse? Was ist die Börse? Die Börse ist ein Markt, auf dem Aktien, Anleihen, Devisen oder bestimmte Waren gehandelt werden. Der Handel an der Börse wird nicht
MehrDNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:
DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen
MehrCatherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1
Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1 Darum geht es heute: Was ist das Persönliche Geld? Was kann man damit alles machen? Wie hoch ist es? Wo kann man das Persönliche Geld
MehrFragen und Antworten zur Sicherheit von Geldanlagen
S Finanzgruppe Fragen und Antworten zur Sicherheit von Geldanlagen Informationen für die Kunden der Sparkassen-Finanzgruppe Im Zusammenhang mit der internationalen Finanzmarktkrise stellen sich Kunden
MehrDas große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten
Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während
MehrVorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 7.6.2016 COM(2016) 366 final 2016/0167 (NLE) Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES zur Ersetzung der Listen von Insolvenzverfahren, Liquidationsverfahren
MehrWem aber gehört die deutsche Zentralbank mit dem Namen Bundesbank?
Diese zwei Fragen sind eng miteinander verknüpft. Geld wird aus dem Nichts erschaffen, und zwar von zwei unterschiedlichen Parteien: den Notenbanken und den Geschäftsbanken. Geld entsteht ausschließlich
MehrFragen und Antworten zur Sicherheit von Geldanlagen
S Finanzgruppe Fragen und Antworten zur Sicherheit von Geldanlagen Informationen für die Kunden der Sparkassen-Finanzgruppe Im Zusammenhang mit der internationalen Finanzmarktkrise stellen sich Kunden
MehrMünchen, 17.08.2011. Themenvorschläge für Abschlussarbeiten Zur Abstimmung mit Prof. Brecht
München, 17.08.2011 Themenvorschläge für Abschlussarbeiten Zur Abstimmung mit Prof. Brecht Am 04.08.2011 in Ulm wurde das Themengebiet als der zentrale Anknüpfungspunkt für Abschlussarbeiten definiert
MehrHinweise für das Schreiben einer Bachelor-Arbeit im Fachbereich Wirtschaftspsychologie
Universität Duisburg-Essen Fakultät für Ingenieurwissenschaften Informatik und angewandte Kognitionswissenschaft Wirtschaftspsychologie Hinweise für das Schreiben einer Bachelor-Arbeit im Fachbereich Wirtschaftspsychologie
MehrLineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren
Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als
MehrLeitfaden. zur Einführung neuer Studiengänge
Leitfaden zur Einführung neuer Studiengänge Entstehung des Leitfadens Einführung neuer Studiengänge Die Grundlagen des Leitfadens wurden auf der Basis des bisherigen Verfahrens in einer Workshopreihe des
MehrIhr Mandant möchte einen neuen Gesellschafter aufnehmen. In welcher Höhe wäre eine Vergütung inklusive Tantieme steuerrechtlich zulässig?
Ihr Mandant möchte einen neuen Gesellschafter aufnehmen. In welcher Höhe wäre eine Vergütung inklusive Tantieme steuerrechtlich zulässig? Oft wirft die Aufnahme neuer Gesellschafter oder auch die Einstellung
MehrAuftakt-Konferenz Solvency II am 24. Mai 2011 in Schaan
Es gilt das gesprochene Wort Auftakt-Konferenz Solvency II am 24. Mai 2011 in Schaan Grussadresse von Regierungschef Dr. Klaus Tschütscher Sehr verehrte Damen und Herren, ich begrüsse Sie im Namen der
MehrDie Invaliden-Versicherung ändert sich
Die Invaliden-Versicherung ändert sich 1 Erklärung Die Invaliden-Versicherung ist für invalide Personen. Invalid bedeutet: Eine Person kann einige Sachen nicht machen. Wegen einer Krankheit. Wegen einem
MehrDie neue Aufgabe von der Monitoring-Stelle. Das ist die Monitoring-Stelle:
Die neue Aufgabe von der Monitoring-Stelle Das ist die Monitoring-Stelle: Am Deutschen Institut für Menschen-Rechte in Berlin gibt es ein besonderes Büro. Dieses Büro heißt Monitoring-Stelle. Mo-ni-to-ring
MehrRISIKOLEBEN OPTIMAL SICHER VERSORGT, WENN ES DARAUF ANKOMMT
RISIKOLEBEN OPTIMAL SICHER VERSORGT, WENN ES DARAUF ANKOMMT FINANZIELLE SICHERHEIT IST IM ERNSTFALL UNVERZICHTBAR Ein Todesfall verändert das Leben Ihrer Angehörigen nachhaltig. Wenn Sie frühzeitig vorsorgen,
MehrGestaltungsbeispiel Holdingstruktur
Gestaltungsbeispiel Holdingstruktur KRÜMMEL & KOLLEGEN Rosenthaler Str. 39 D-16540 Hohen Neuendorf Telefon: 03303.29 75 05 Fax: 03303.29 75 06 info@limited-partner.de www.limited-partner.de Einleitung
MehrProjektmanagement in der Spieleentwicklung
Projektmanagement in der Spieleentwicklung Inhalt 1. Warum brauche ich ein Projekt-Management? 2. Die Charaktere des Projektmanagement - Mastermind - Producer - Projektleiter 3. Schnittstellen definieren
MehrVorteile bei einer Umwandlung von Gehaltsteilen in betriebliche Altersvorsorge mit der winsecura Pensionskasse
Vorteile bei einer Umwandlung von Gehaltsteilen in betriebliche Altersvorsorge mit der winsecura Pensionskasse oder auch: bav einfach André Loibl winsecura Pensionskasse DBV-winterthur Kirchstraße 14 53840
MehrUnfallkasse Nord Träger der gesetzlichen Unfallversicherung Körperschaft des öffentlichen Rechts
Unfallkasse Nord Standort Hamburg Postfach 76 03 25 22053 Hamburg Informationsmaterial zum Thema Risiko und Prävention ein Widerspruch? Vortrag beim Landeselternausschuss am 03.02.2016 Abteilung Prävention
MehrAGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b
AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität
MehrSo erwirtschaften Sie deutlich mehr [Rendite mit Ihren Investmentfonds!
So erwirtschaften Sie deutlich mehr [Rendite mit Ihren Investmentfonds! Starke Kurseinbrüche an den Aktienmärkten Warum große Verluste ein Problem sind 10 % Verlust /? % Gewinn 20 % Verlust /? % Gewinn
MehrBetriebliche Altersvorsorge
Betriebliche Altersvorsorge Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen. I. Allgemeines: Die Durchführung einer betrieblichen Altersvorsorge ist nur im 1. Dienstverhältnis möglich, d. h. der Arbeitnehmer legt
MehrUBS Life Funds Fondsgebundene Lebensversicherung
UBS Life Funds Fondsgebundene Lebensversicherung UBS Life Funds höhere Rendite nach Steuern, kombiniert mit Risikoschutz Sie profitieren gleichzeitig von den Vorteilen einer Fondsanlage und einer Lebensversicherung
MehrDer Vollstreckungsbescheid. 12 Fragen und Antworten
Der Vollstreckungsbescheid 12 Fragen und Antworten Was bewirkt der Vollstreckungsbescheid eigentlich? Anerkennung der Schuld durch eine neutrale, eine richterliche Instanz Kein späterer Widerspruch möglich
Mehr4. Qualitätssicherungskonferenz des Gemeinsamen Bundesausschusses am 27. September 2012 in Berlin
4. Qualitätssicherungskonferenz des Gemeinsamen Bundesausschusses am 27. September 2012 in Berlin Vortrag zum Thema Qualitätssicherung und Datenschutz, Anforderungen an den Datenschutz aus der Sicht des
MehrZimmertypen. Zimmertypen anlegen
Zimmertypen anlegen Hier legen Sie Ihre Zimmer an, damit sie auf der Homepage dargestellt werden und online buchbar gemacht werden können. Wobei wir ausdrücklich darauf hinweisen möchten, dass es ganz
Mehr5 Ob 114/14x. gefasst:
5 Ob 114/14x Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen und Hofräte Dr. Lovrek, Dr. Höllwerth, Dr. Grohmann und Mag. Wurzer als
MehrDas dynamische Sutor PrivatbankPortfolio. Für positiv denkende Langzeit-Anleger
Das e Sutor PrivatbankPortfolio Für positiv denkende Langzeit-Anleger Geld anlegen ist in diesen unruhigen Finanzzeiten gar keine einfache Sache. Folgende Information kann Ihnen dabei helfen, Ihr Depot
MehrMitarbeiterbefragung als PE- und OE-Instrument
Mitarbeiterbefragung als PE- und OE-Instrument 1. Was nützt die Mitarbeiterbefragung? Eine Mitarbeiterbefragung hat den Sinn, die Sichtweisen der im Unternehmen tätigen Menschen zu erkennen und für die
MehrWhitepaper. Produkt: combit factura manager. Mehrwertsteuererhöhung durchführen. combit GmbH Untere Laube 30 78462 Konstanz
combit GmbH Untere Laube 30 78462 Konstanz Whitepaper Produkt: combit factura manager Mehrwertsteuererhöhung durchführen Mehrwertsteuererhöhung durchführen - 2 - Inhalt Aufgabenstellung 3 Allgemeine Hinweise
MehrDas typische Cross Border Leasing Geschäft lässt sich vereinfacht in folgenden Stufen denken:
Das typische Cross Border Leasing Geschäft lässt sich vereinfacht in folgenden Stufen denken: 1) Die deutsche Kommune und ein so genannter Trust in den USA mit z.b. Briefkastenfirma auf den Cayman-Inseln
MehrFormulierung des Bestätigungsvermerks gemäß 274 UGB des Abschluss/Bankprüfers zum Rechenschaftsbericht
Richtlinie des Instituts Österreichischer Wirtschaftsprüfer zur Formulierung des Bestätigungsvermerks gemäß 274 UGB des Abschluss/Bankprüfers zum Rechenschaftsbericht einer Verwaltungsgesellschaft (Kapitalanlagegesellschaft
MehrRisikomanagement Gesetzlicher Rahmen 2007. SAQ Sektion Zürich: Risikomanagement ein Erfolgsfaktor. Risikomanagement
SAQ Sektion Zürich: Risikomanagement ein Erfolgsfaktor Risikomanagement Gesetzlicher Rahmen IBR INSTITUT FÜR BETRIEBS- UND REGIONALÖKONOMIE Thomas Votruba, Leiter MAS Risk Management, Projektleiter, Dozent
MehrMit dem Tool Stundenverwaltung von Hanno Kniebel erhalten Sie die Möglichkeit zur effizienten Verwaltung von Montagezeiten Ihrer Mitarbeiter.
Stundenverwaltung Mit dem Tool Stundenverwaltung von Hanno Kniebel erhalten Sie die Möglichkeit zur effizienten Verwaltung von Montagezeiten Ihrer Mitarbeiter. Dieses Programm zeichnet sich aus durch einfachste
MehrDie Gesellschaftsformen
Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen
MehrDas Persönliche Budget in verständlicher Sprache
Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,
MehrLeitbild. für Jedermensch in leicht verständlicher Sprache
Leitbild für Jedermensch in leicht verständlicher Sprache Unser Leitbild Was wir erreichen wollen und was uns dabei wichtig ist! Einleitung Was ist ein Leitbild? Jede Firma hat ein Leitbild. Im Leitbild
MehrFachbericht zum Thema: Anforderungen an ein Datenbanksystem
Fachbericht zum Thema: Anforderungen an ein Datenbanksystem von André Franken 1 Inhaltsverzeichnis 1 Inhaltsverzeichnis 1 2 Einführung 2 2.1 Gründe für den Einsatz von DB-Systemen 2 2.2 Definition: Datenbank
MehrNettopolicen - Honorarberatung - quo vadis?
Humboldt-Universität zu : Juristische Fakultät 11. Februar 2009 Was ist das? Makler erhält vom Kunden für jeden vermittelten Vertrag eine Vermittlungsgebühr. Makler erhält vom Versicherer für die Vermittlung
MehrVorteile einstreichen
Vorteile einstreichen Das neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG) Wichtige Informationen für unsere Kunden Viele Vorteile für Sie als Kunden Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) regelt die Rechte und Pflichten
MehrUmzug der abfallwirtschaftlichen Nummern /Kündigung
Umzug der abfallwirtschaftlichen Nummern /Kündigung Um sich bei ebegleitschein abzumelden/ zu kündigen sind folgende Schritte notwendig: Schritt 1: Sie erteilen bifa Umweltinstitut GmbH den Auftrag, Ihre
MehrD i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s
M erkblatt D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s 1 Einleitung Öffentliche Organe integrieren oftmals im Internet angebotene Dienste und Anwendungen in ihre eigenen Websites. Beispiele: Eine
MehrP+P Pöllath + Partners Rechtsanwälte Steuerberater. Berlin Frankfurt München
P+P Pöllath + Partners Rechtsanwälte Steuerberater Berlin Frankfurt München 3. Funds Forum Frankfurt 14. Mai 2009 Patricia Volhard EU-RICHTLINIE ZUR REGULIERUNG VON MANAGERN ALTERNATIVER INVESTMENT FONDS
MehrDie Wirtschaftskrise aus Sicht der Kinder
Die Wirtschaftskrise aus Sicht der Kinder Telefonische Befragung bei 151 Kindern im Alter von 8 bis 12 Jahren Präsentation der Ergebnisse Mai 2009 EYE research GmbH, Neuer Weg 14, 71111 Waldenbuch, Tel.
MehrErfolgreiche Webseiten: Zur Notwendigkeit die eigene(n) Zielgruppe(n) zu kennen und zu verstehen!
Erfolgreiche Webseiten: Zur Notwendigkeit die eigene(n) Zielgruppe(n) zu kennen und zu verstehen! www.wee24.de. info@wee24.de. 08382 / 6040561 1 Experten sprechen Ihre Sprache. 2 Unternehmenswebseiten
MehrDatensicherung. Beschreibung der Datensicherung
Datensicherung Mit dem Datensicherungsprogramm können Sie Ihre persönlichen Daten problemlos Sichern. Es ist möglich eine komplette Datensicherung durchzuführen, aber auch nur die neuen und geänderten
MehrEhrenamtliche weiterbilden, beraten, informieren
Ehrenamtliche weiterbilden, beraten, informieren Inhaltsverzeichnis Regionalentwicklung und 16 Zukunftsprojekte 3 Weiterbildung worum geht es? 4 Ein konkretes Beispiel 5 Seminar Freiwilligenmanagement
Mehroffene Netzwerke. In diesem Sinn wird auch interkulturelle Kompetenz eher als Prozess denn als Lernziel verstanden.
correct zu verstehen. Ohne Definitionen von interkultureller Kompetenz vorwegnehmen zu wollen: Vor allem gehört dazu, einen selbstbewussten Standpunkt in Bezug auf kulturelle Vielfalt und interkulturelles
Mehrgeben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen
geben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Vollständigkeit halber aufgeführt. Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen 70% im Beispiel exakt berechnet sind. Was würde
MehrRundschreiben zu parallelen Pensionslösungen
zu parallelen Pensionslösungen EINLEITUNG Dieses Rundschreiben richtet sich an alle von der FMA beaufsichtigten Pensionskassen und an alle von der FMA beaufsichtigten Versicherungsunternehmen, die die
MehrProjektmanagement in Outlook integriert
y Projektmanagement in Outlook integriert InLoox 6.x Update auf InLoox 6.7.x Ein InLoox Whitepaper Veröffentlicht: März 2011 Copyright: 2011 InLoox GmbH. Aktuelle Informationen finden Sie unter http://www.inloox.de
MehrInhalt. Kapitel 1 Vorüberlegungen bei der Geldanlage. Vorwort... 11
Vorwort... 11 Kapitel 1 Vorüberlegungen bei der Geldanlage Lohnt es sich auch bei wenig Geld über die Geldanlage nachzudenken?... 14 Welche Risiken sind mit Geldanlagen verbunden?... 16 Welche Faktoren
MehrBuchhaltung mit WISO EÜR & Kasse 2011
Vorbemerkung... 1 1. Erste Schritte...Fehler! Textmarke nicht definiert.3 2. Einrichten des Programms... 5 3. Buchungen... 22 1. Anfangsbestand buchen... 22 2. Privateinlage in die Kasse... 26 4. Buchungen
MehrInvestmentfonds. nur für alle. IHr fonds-wegweiser
Investmentfonds. nur für alle. IHr fonds-wegweiser DAs sind FonDs Welche FonDs gibt es? Investmentfonds sammeln das Geld vieler Einzelner in einem Topf und legen es in verschiedene Werte an. Das können
MehrAnlage eines neuen Geschäftsjahres in der Office Line
Leitfaden Anlage eines neuen Geschäftsjahres in der Office Line Version: 2016 Stand: 04.11.2015 Nelkenweg 6a 86641 Rain am Lech Stand: 04.11.2015 Inhalt 1 Zielgruppe... 3 2 Zeitpunkt... 3 3 Fragen... 3
MehrMerkblatt Fondsgebundene Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen Was nun?
Merkblatt Fondsgebundene Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen Was nun? Sie überlegen sich, ob Sie Ihre fondsgebundene Lebens- oder Rentenversicherung fortführen möchten. Diese Entscheidung können
Mehr