Exposé zum Dissertationsvorhaben

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1 Exposé zum Dissertationsvorhaben mit dem Arbeitstitel Aufsichtsrechliche Vorgaben bei der Kapitalveranlagung in der fonds- und indexgebundenen Lebensversicherung Verfasser Mag. Michael Foerster Matrikelnummer: angestrebter akademischer Grad Doktor der Rechtswissenschaften (Dr. iur.) Betreuer o. Univ.-Prof. Dr. Bernhard Raschauer Institut für Staats- und Verwaltungsrecht Wien, im Juni 2014 Studienkennzahl lt. Studienblatt: A Dissertationsgebiet lt. Studienblatt: Rechtswissenschaften 1

2 A. Allgemeines und Aufbau Das (Versicherungs-) Aufsichtsrecht unterliegt gerade seit einiger Zeit, und nicht erst durch die wirtschaftlichen und damit bedingt auch juristischen Verwerfungen der Wirtschaftskrise aus dem Jahr 2008, großen Umbrüchen. Im Folgenden soll gezeigt werden, dass dabei gewisse Rechtsfragen des Versicherungsaufsichtsrechts noch einer rechtlichen Klärung und Würdigung bedürfen. Bestand früher der überwiegende Teil der rechtlichen Probleme im Verhältnis des Versicherungsvertragsrechts (VersVG) zum bürgerlichen Recht (ABGB), so treten in jüngster Zeit immer mehr kapitalmarkt- und aufsichtsrechtliche Fragen auf. Die Einleitung der Arbeit soll das grundlegende Verständnis für das Versicherungsaufsichtsrecht in Zusammenhang mit den für die Arbeit aufgeworfenen Rechtsfragen schaffen. Dabei sollen zunächst die einschlägigen Versicherungsaufsichtstheorien und die Aufsichtssystem überblicksmäßig dargestellt werden. In diesem Kontext soll auch die europäische Entwicklung der Versicherungsaufsicht mit beleuchtet werden. Im Folgenden werden wichtige Begriffe des Versicherungsaufsichtsrechts wie Deckungsrückstellungen, versicherungstechnische Rücklagen beschrieben. Diese Begriffe sind entscheidend für das Verständnis der Lebensversicherung und der im Folgenden zu klärenden Rechtsfragen. Sowohl die Deckungsrückstellung als auch die versicherungstechnischen Rückstellungen sind wesentlich, um die langfristige Erfüllbarkeit der vertraglich vereinbarten Zusagen zu gewährleisten und dabei eine ausgewogene Mischung zwischen dem Veranlagungsergebnis und der gebotenen Sicherheit zu wahren. Außerdem soll das Deckungsstocksystem gemäß 20 ff. VAG dargestellt werden, soweit dies für die folgenden Rechtsfragen von Bedeutung ist. Schwerpunktmäßig beschäftigt sich diese Arbeit zwar mit dem Versicherungsaufsichtsrecht, jedoch werden auch Bereiche aus anderen Aufsichtsgesetzen, zum Beispiel dem Investmentfondsgesetz (InvFG) und dem Alternativen Investmentfondsmanagergesetz (AIFMG) genauer behandelt. In diesem Zusammenhang werden die Kapitalveranlagungsmöglichkeiten der fonds- und indexgebundene Lebensversicherungen untersucht. Dafür soll im zweiten Kapitel detailliert die in der Kapitalanlageverordnung (KAVO) zur Bedeckung der versicherungstechnischen Rückstellungen geeigneten Vermögenswerte für die fonds- und indexgebundene Lebensversicherung untersucht werden. So werden zunächst Begriffe des Kapitalmarkt- und Investmentfondsrechts wie Spezialfonds, Derivate und der Regelungscharakter des Alternativen 2

3 Investmentfondsmanagergesetzes (AIFMG) beschrieben, sofern sie für die hier beschriebenen Rechtsfragen wesentlich sind. Auch sollen hier die Besonderheiten aus dem InvFG für die KAVO z.b. UCITS IV und OGAW beschrieben und erläutert werden. In Bezug auf die fonds- und indexgebundenen Lebensversicherungen bedürfen noch einige Rechtsfragen der Klärung, zum Beispiel was eigentlich unter Index im Sinne der indexgebundenen Lebensversicherung zu verstehen ist. Welche Sicht vertritt hier die Finanzmarktaufsicht und was war das ursprüngliche Regelungsziel des Gesetzgebers. Insbesondere vor dem Hintergrund des Grundsatzes der Risikostreuung ist die auch für den Anleger von Interesse. B. Problemstellungen Ein Schwerpunkt dieser Arbeit soll die Frage sein, ob der Versicherer möglicherweise selbst die Berechnungen für Investmentfonds durchführen kann und im Folgenden auch selbst dafür garantiert. Es ist somit nicht mehr notwendig, diese über eine Kapitalanlagegesellschaft (KAG) auszulagern, es hätte aber denselben Effekt für den Kunden. In der Anlage D zum VAG ist geregelt, wie, und in welcher Höhe Eigenmittel in der Lebensversicherung zu hinterlegen sind. Ob es für die Hinterlegung der Eigenmittel jede Form von Wertpapieren sein kann, die in den 2 Abs. 1, 7 und 8 KAVO aufgezählt sind, ist fraglich und soll auch in dieser Arbeit untersucht werden. Zunächst sollen aber einleitend die Veranlagungsmöglichkeiten für eine Kapitalveranlagung in der fonds- und indexgebundenen Lebensversicherung und die gängigen Veranlagungen in Österreich dargestellt werden. Darüber hinaus soll die rechtlichen Möglichkeiten der in 2 Abs. 7 KAVO angesprochenen Garantie aus Anlegerschutzüberlegungen untersucht werden. In diesem Zusammenhang sollen die Anforderungen an die Ratings für Garantiegeber untersucht werden. Es sollen also die einschlägigen Normen für die Veranlagung und Bedeckung der versicherungstechnischen Rückstellungen des VAG und der KAVO analysiert werden. So ist es denkbar, dass das Versicherungsunternehmen Wertpapiere im Sinne der KAVO kauft und über einen separaten indexgebundenen Deckungsstock verwaltet. Demnach würde das Versicherungsunternehmen eine Vermögensverwaltung für diese Veranlagungen durchführen können. Untersucht werden soll dabei, ob das Versicherungsunternehmen für diesen indexgebundenen Deckungsstock eine Vermögensverwaltung in Eigenregie betreiben kann, und ob dies gemäß VAG und KAVO schon vorausgesetzt wird. Für die indexgebundene Lebensversicherungen existieren noch weitere Besonderheiten gemäß der KAVO, die im Folgenden dargestellt werden sollen. 79 VAG in Verbindung mit 3

4 2 KAVO enthält für die indexgebundene Lebensversicherung entgegen der bisherigen Sichtweise keine Einschränkungen durch den Gesetzeswortlaut für die Verwaltung der Veranlagungen. Entgegen der herrschenden Rechtsmeinung ist auch kein Index (-wert) notwendig, sondern ein Rechenwert der relativ frei kombinierbar ist. Wäre der Index ein Wertpapier mit eigenem Wert, dann müsste er eigentlich in 2 KAVO genannt werden, dies ist aber nicht der Fall. Hinzu kommt, dass 79 VAG den Vermögenswert selbst als Bezugswert darstellt und dass die Lebensversicherungsrichtlinie RL 2002/38/EG ebenfalls keine diesbezüglichen Einschränkungen enthält. Es gibt also aus meiner Sicht deutlich weniger Einschränkungen für die Ausgestaltung der Vermögenswerte wie bisher angenommen, außer eben durch die KAVO selbst. Denkbar wäre demnach, dass aus relativ frei wählbaren Veranlagungsmöglichkeiten ein Index als Rechenwert gebildet wird, an dem sich dann die Performance der indexgebundenen Lebensversicherung orientiert. Für die fondsgebundene Lebensversicherung besteht wiederum ein breites Spektrum an Fonds mit verschiedenen Risikoklassen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass es sich UCITS IV Fonds und/oder Spezialfonds handelt. Unklar ist aber die Abgrenzung der Spezialfonds nach AIFMG und InvFG. Nach Ansicht der FMA müssen alle Spezialfonds die Anforderungen des AIFMG erfüllen, dabei wird aber außer Acht gelassen, dass die Spezialfonds weiterhin im InvFG geregelt sind und dass es Handelsbräuche (mind. drei Anleger sollten es gemäß AIFMG sein, aber bisher ist auch ein Anteilsinhaber möglich und seit Mitte der 80er Jahre ist dies auch gesicherte Erkenntnis) gibt, die dieser Ansicht widersprechen sowie Spezialfonds bereits vor dem AIFMG existierten. Es ist also die Frage zu klären, ob Spezialfonds unter das AIFMG fallen oder weiterhin unter das InvFG. Beziehungsweise wenn Spezialfonds grundsätzlich unter das AIFMG fallen, in welchem Umfang und inwieweit das InvFG seine Anwendbarkeit behält? C. Schwerpunkte - Index was ist das, ein Rechenwert der sich auch aus einer Vielzahl von Veranlagungsmöglichkeiten ergibt und nicht bloß aus einer (strukturierten) Anleihe? Hinweise dazu finden sich zum Beispiel im InvFG. Dies entspräche insbesondere auch dem Anlegerschutz, da damit dem Grundsatz der Risikostreuung Rechnung getragen werden würde! - Sind sogenannte ETF`s, also börsennotierte Investmentfonds ebenfalls geeignet, da diese sich ausschließlich an einem Index orientieren? 4

5 - Geeignete Veranlagungen isd KAVO für die indexgebundene LV, hierzu auch einen Blick nach Deutschland mit der Parallelbestimmung! Diese müssen grundsätzlich objektiv bewertbar und jederzeit rückkauffähig sein! - Verhältnis AIFMG und InvFG mit Blick auch nach Deutschland und dem KAGB? Werden Spezialfonds und UCITS-Fonds weiter bei InvFG geregelt oder unterfallen diese nun dem Aufsichts- und Regelungsregime des AIFMG? Wie ist das Verhältnis der 166 ff. InvFG zum AIFMG? - Garantiegeber und Rating in 2 Abs. 7 KAVO als wichtiger Teil des Anlegerschutzes. Was ist, wenn der externe Garantiegeber wiederholt im Rating herabgestuft wurde? Ergeben sich daraus Handlungspflichten für den Versicherer und wenn ja welche? Die Möglichkeit des Rückkaufs ist transparent vorvertraglich zu vereinbaren, sonst besteht die Gefahr des Schadensersatzes für das Versicherungsunternehmen! Was wäre, wenn der Versicherer selbst Garantiegeber ist? Ist dies mit einer separaten Deckungsstockabteilung umsetzbar und rechtlich zulässig? D. Angewandte Forschungsmethoden Den Ausgangspunkt des Dissertationsvorhabens soll neben einer detaillierten Betrachtung der Rechtslage und fraglichen Rechtsnormen eine umfassende Sichtung der einschlägigen Literatur und Judikatur bilden. Die behandelten Gesetzesbestimmungen werden nach den anerkannten juristischen Interpretationsmethoden ausgelegt. Ergänzend werden elektronische Datenbanken, das Internet sowie Artikel aus Tages- und Fachzeitschriften als Informationsquelle herangezogen. 5

6 (vorläufige) Gliederung A. Einleitung I. Theorien zur Versicherungsaufsicht und zum Aufsichtssystem II. Die europäische Entwicklung der Versicherungsaufsicht III. Wichtige Begrifflichkeiten für die Lebensversicherung: Deckungsrückstellungen und versicherungstechnische Rücklagen IV. Das Deckungsstocksystem in Grundzügen B. Die Kapitalveranlagungsmöglichkeiten in der fonds- und indexgebundene Lebensversicherung I. Grundlagen des Kapitalmarkt- und Investmentfondsrechts mit Relevanz für die Kapitalanlageverordnung und die angesprochenen Rechtsfragen 1. InvFG (UCITS IV) z.b. OGAW und Spezialfonds und der Grundsatz der Risikostreuung 2. AIFMG 3. Wertpapiere und Schuldverschreibungen isd KAVO a. Schuldverschreibungen b. Aktien und Forderungen mit Eigenmittelcharakter c. derivative Finanzinstrumente (Börsengehandelte und Nicht- Börsengehandelte) 4. ETF`s Exchange Traded Funds II. Rechtliche Vorgaben gemäß VAG (Anlage D) III. Vorgaben durch die Richtlinie 2002/38/EG (Lebensversicherungsrichtlinie) 6

7 IV. Die indexgebundene Lebensversicherung 1. Was ist unter Index gemäß 79 VAG ivm 2 KAVO zu verstehen und welche Veranlagungsmöglichkeiten bieten sich im Rahmen der KAVO 2. Welche Veranlagungsmöglichkeiten bietet die deutsche Parallelbestimmung zur KAVO, die AnlVO? 3. Können die für die indexgebundene Lebensversicherung gewählten Veranlagungen in einem separaten Deckungsstock verwaltet werden? 4. Anforderungen im Sinne des Anlegerschutzes an einen Garantiegeber und die Ratingagentur gemäß 2 Abs. 7 KAVO V. Die fondsgebundene Lebensversicherung 1. Ist in der fondsgebundenen Lebensversicherung ein Garantiegeber notwendig? 2. Das Verhältnis InvFG zum AIFMG in Bezug auf Kapitalveranlagungen in der fondesgebundenen Lebensversicherung. Mit Blick zur dortigen Umsetzung der AIFM RL im KAGB. VI. Zwischenergebnis C. Fazit / Ergebnis 7

8 (vorläufiges) Literaturverzeichnis Monographien und Kommentare Baran, Peter: VAG-Kommentar; Wien 2000; zitiert: Baran; VAG-Kommentar,, Rz. Baran, Peter: Versicherungsaufsichtsgesetz, Wien 2007; zitiert: Baran, Versicherungsaufsicht, S. Brandl, Ernst und Saria, Gerhard: WAG Kommentar, Wien 2007; zitiert: Brandl, WAG, Rz. Braumüller, Peter: Versicherungsaufsichtsgesetz, Wien 1999; zitiert: Braumüller, VAG, S. Buchegger, Walter: Österreichisches Insolvenzrecht 1, Kommentar, Zusatzband, Wien 2009; zitiert: Autor,, Rz Benkel, Gert und Hirschberg, Gerhard: Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung ALB- und BUZ-Kommentar 2, München 2011; zitiert: Benkel/Hirschberg, S. Düregger, Felix: Indexgebundene Lebensversicherungs-Produkte eine empirische Analyse (Diplomarbeit), Wien 2006; zitiert: Düregger, S. Erdmann, Kay Uwe: Grundzüge des Versicherungsaufsichtsrecht 1, 2011; zitiert: Erdmann, Grundzüge, S. Ettl, Helmut und Pribil, Kurt: Solvency II Handbuch, Wien 2012; zitiert: Solvency II, S. Gruber, Michael und Raschauer, Nicolas: WAG Wertpapieraufsichtsgesetz, Kommentar, Band I, Wien 2010; zitiert: Gruber/Raschauer, WAG, Rz Holoubek, Michael und Potacs, Michael (Hrsg.): Handbuch des öffentlichen Wirtschaftsrechts 2 Band II, Wien 2007; zitiert: Handbuch, Autor, S. 8

9 Kalss, Susanne und Oppitz, Martin und Zollner, Johannes: Kapitalmarktrecht Band I, Wien 2005; zitiert: Kalss u.a. Kapitalmarktrecht Band I, Rz. Kammel, Armin: Einführung in das Bank- und Kapitalmarktrecht, Wien 2011; zitiert: Kammel, Einführung, S. Korinek, Stephan: Rechtsaufsicht über Versicherungsunternehmen, Wien 1999; zitiert: Korinek, Rechtsaufsicht, S. Macher, Heinz: Praxishandbuch Investmentfonds, Wien 2011; zitiert: Macher, Investmentfonds, S. Macher, Heinz: Kommentar zum Investmentfondsgesetz 2, Wien 2014; zitiert: Macher Autor, Rz. Mayer, Leopold: Versicherungswirtschaftslehre (Skriptum), Wien 1999; zitiert: Mayer, Versicherungswirtschaftslehre, S. Prölls, Erich und Martin, Anton: Versicherungsvertragsgesetz 27 und 28, Kommentar zu VVG und EGVVG, München 2004 bzw. 2010; zitiert: Prölls/Martin, VVG (Auflage),, Rz. Prölls, Erich: Versicherungsaufsichtsgesetz 12, Kommentar zum deutschen VAG, München 2005; zitiert: Prölls, VAG,, Rz Raschauer, Bernhard: Allgemeines Verwaltungsrecht³, Wien 2009; zitiert: Raschauer, allg. VerwR., S. Raschauer, Bernhard (Hrsg.): Grundriss des österreichischen Wirtschaftsrechts 3, Wien 2010; zitiert: Grundriss, Autor, S. Schalk, Manuel: Die fondsgebundene Lebensversicherung, Wien 2009; zitiert: Schalk, S. Winter, Gerrit: Versicherungsaufsichtsrecht, Karlsruhe 2007; zitiert: Winter, Versicherungsaufsichtsrecht, S. 9

10 Fachartikel aus Zeitschriften Baran, Peter: Ein Streifzug durch aktuelle Problemzonen der Versicherungsaufsicht; VR 2008, S. 13 ff. Brandl, Ernst und Wolfbauer, Rainer: Die wirklich neue Finanzmarktaufsichtsbehörde; Ecolex 2002, S. 294 ff. Buchberger, Dieter und Kammel, Armin: Das Zusammenspiel von UCITS und MiFID aus der Sicht der Kapitalanlagegesellschaft; ÖBA 2007, S. 35 ff. Conrad, Christian: Auf dem Weg zu einer besseren Finanzmarktordnung; ÖBA 2013, S. 233 ff. Ettl, Helmut: Die neue europäische Aufsichtsstruktur und ihre Auswirkungen auf die österreichische Versicherungswirtschaft; VR 2010, S. 23 ff. Fenyves, Attila: Haftung für unzulängliche Beratung in der Lebensversicherung; VR 2011, S. 28 ff. Gruber, Michael: Rechungslegungsanspruch des Versicherungsnehmers in der Kapitallebensversicherung; ZFR 2012, S. 282 ff. Kammel, Armin: Alternative Investment Fund Manager Richtlinie Another European Mess? ; ÖBA 2011, S. 18 ff. Kammel, Armin: Alternative Investmentfonds Manager Gesetz (AIFMG) & Co; ÖBA 2013, S. 483 ff. Kammel, Armin: Der Begriff des Sondervermögens vor einem investmentfondsrechtlichen Hintergrund; ÖBA 2011, S. 237 ff. Kammel, Armin: Das InvFG 2011 Richtungsweisende Gesetzgebung oder verpasste Chance? ÖBA 2011, S. 556 ff. Kammel, Armin und Rautner, Uwe: Exchange-Traded Funds (ETF`s) eine notwendige definitorische Spurensuche; ecolex 2013, S. 283 ff. 10

11 Kammel, Armin: UCITS IV ein weiterer Meilenstein im europäischen Investmentfondsrecht? ÖBA 2009, S. 565 ff. Fuchs, Philipp und Kammel, Armin: Derivate im österreichischen Recht, ausgewählte vertrags- und aufsichtsrechtliche Aspekte; ÖBA 2010, S. 598 ff. Fuchs, Philipp: EMIR Die neue Marktinfrastruktur für OTC Derivate; ÖBA 2012, S. 520 ff. Korinek, Stephan: Versichertenschutz durch Information nach dem VAG; VR 2008, S. 12 ff. Korinek, Stephan: Versicherungsaufsichtsrechtliche Compliance nach Solvency II; VR 2011, S. 30 ff. Korinek, Stephan: Veränderung der österreichischen Versicherungsaufsicht durch Solvabilität II; VR 2010, S. 27 ff. Lenz, Christian: Versicherungen im Focus, Rubrik in IM Money 01/2011, S. 24 Macher, Heinz: Wertpapierveranlagungen eines Investmentfonds; ÖBA 2007, S. 708 ff. Oppitz, Martin: Hedgefondsveranlagungen mit Compulsory Redemption und Sachauskehr im Investmentfondsrecht; ÖBA 2012, S. 508 ff. Part, Sigrid und Schütz, Melitta: Reform der nationalen und EU-Finanzmärkte: Endlich effiziente Rahmenbedingungen?; ÖBA 2010, S. 33 ff. Raschauer, Bernhard: Amtshaftung und Finanzmarktaufsicht; ÖBA 2004, S. 338 ff. Raschauer, Bernhard: Leitlinien europäischer Agenturen; ÖZW 2013, S. 34 ff. Stadler, Elisabeth: Produktüberblick Neue Produkte am Markt; VR 2010, S. 37 ff. 11

12 Ulreich, Oskar und Harreither, Karin: Änderungen in den Bereichen Kapitalveranlagung, Rückversicherung, Solvabilität und Rechnungslegung; VR 2002, S. 51 ff. Weismann, Paul: Die neue EU Finanzmarktaufsicht Kann sie künftige Krisen verhindern? ÖBA 2011, S. 807 ff. 12

13 (vorläufiger) Zeitplan Kurse VO Juristische Methodenlehre (380015) WS 2012 oder früher SS 2013 WS 2013 SS 2014 SE Judikatur- oder Textanalyse (380003) SE aus dem Dissertationsfach (030277) o. Univ. Prof. Dr. Raschauer Seminar aus dem öff. Recht Die nationale und europäische Aufsicht (FMA und EIOPA) SE aus den sonstigen Wahlfächern (380005) Univ. Prof. Dr. Aicher Seminar aus dem Unternehmensrecht Das AIFMG SE zur Vorstellung des Dissertationsthemas (380012) Aufsichtsrechtliche Vorgaben zur Kapitalveranlagung in der fonds- und indexgebundenen Lebensversicherung Wahlfachkurse -Verbraucherrecht (2std.) -Recht und Ökonomie (2std.) -politische Ökonomie (2std.) 13

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