Gewerbeanmeldung Versicherungsvermittler

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1 Stadt Wels Gewerbe- und Wasserrecht Gewerbeanmeldung Versicherungsvermittler Gebühren: EUR 47,30 Gewerbeanmeldung EUR 14,30 Geschäftsführerbestellung Niederschrift aufgenommen am für die natürliche Person: Vor- und Familienname: beim Magistrat der Stadt Wels Geburtsort/-land: Telefon: Staatsangehörigkeit: Sozialversicherungsnummer: Wohnungsanschrift: für die juristische Person/eingetragene Personengesellschaft/etc.: Firmenwortlaut: Firmenbuchnummer, Landesgericht, Rechtsform, Sitz: Telefon: Gewerbe (Wortlaut): im Standort (Straße, Nr.) Wels, { Neugründung { Fortführung eines best. Betriebes (Name des Vorgängers): { Anzeige der { Ansuchen um Genehmigung der Bestellung des/der gewerberechtlichen Geschäftsführers/Geschäftsführerin { Dienstnehmer { vertretungsbefugtes Organ Vor- und Familienname: Telefon: Geburtsort/-land: Staatsangehörigkeit: Wohnungsanschrift: Sozialversicherungsnummer: Dienstgeberkontonummer: Die Stadt voller Impulse:

2 Achtung: Ihre Gewerbeanmeldung ersetzt nicht allenfalls notwendige Betriebsanlagengenehmigungsansuchen! Erklärung betreffend Gewerbeausschlussgründe des Anmelders/gewerberechtlichen Geschäftsführers Ich bin während der letzten fünf Jahre nicht wegen der Finanzvergehen des Schmuggels, der Hinterziehung von Eingangs- und Ausgangsabgaben, der Abgabenhehlerei nach 37 Abs. 1 lit.a des Finanzstrafgesetzes, BGBl.Nr. 129/1958, in der jeweils geltenden Fassung, der Hinterziehung von Monopoleinnahmen, des vorsätzlichen Eingriffes in ein staatliches Monopolrecht oder der Monopolhehlerei nach 46 Abs.1 lit.a des Finanzstrafgesetzes von einer Finanzstrafbehörde mit mehr als 726 Geldstrafe, bzw. mit einer Geld- und Freiheitsstrafe, bestraft worden. Dies gilt auch, wenn mit den angeführten Ausschlussgründen vergleichbare Tatbestände im Ausland verwirklicht wurden. Es wurde kein Insolvenzverfahren mangels kostendeckenden Vermögens rechtskräftig im Inland oder Ausland innerhalb der letzten drei Jahre nicht eröffnet oder aufgehoben und auch kein Insolvenzverfahren eröffnet. (Der Ausschlussgrund liegt nicht vor, wenn im Rahmen des Insolvenzverfahrens der Sanierungsplan vom Gericht bestätigt wurde und dieser erfüllt worden ist oder wenn im Rahmen des Insolvenzverfahrens das Gericht den Zahlungsplan des Schuldners bestätigt hat und der Zahlungsplan erfüllt worden ist oder nach Durchführung eines Abschöpfungsverfahrens die Restschuldbefreiung erteilt wurde und unwiderrufen geblieben ist.) Auf den Betrieb der Geschäfte eines anderen Rechtsträgers als einer natürlichen Person gegen den der Antrag auf ein Insolvenzverfahren im In- oder Ausland mangels kostendeckenden Vermögens rechtskräftig innerhalb der letzten drei Jahre nicht eröffnet oder aufgehoben worden ist oder ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, ist mir kein maßgebender Einfluss zugestanden und es steht mir ein solcher auch nicht zu. Durch das Urteil eines Gerichtes bin ich noch nicht eines Gewerbes verlustig erklärt worden. Mir ist keine Gewerbeberechtigung deswegen entzogen worden, weil ich die für die Ausübung des Gewerbes erforderliche Zuverlässigkeit verloren habe ( 87 Abs.1 Z 3 GewO 1994 i.d.g.f.) oder weil ich wegen Beihilfe zur unbefugten Gewerbeausübung bestraft worden bin ( 87 Abs.1 Z 4 GewO 1994 i.d.g.f.). Weiters ist hinsichtlich meiner Person kein Widerruf gemäß 91 Abs.1 GewO 1994 i.d.g.f. meiner Bestellung zum Pächter ( 376 Z 9b), Geschäftsführer oder Filialgeschäftsführer wegen Zutreffens der im 87 Abs.1 Z 3 oder 4 GewO 1994 i.d.g.f. angeführten Voraussetzungen erfolgt. Ich habe wegen Zutreffens der im 87 Abs. 1 Z. 3 und 4 GewO 1994 i.d.g.f. angeführten Entziehungsgründe auch keinen Anlass zu behördlichen Maßnahmen gemäß 91 Abs. 1 oder 2 GewO 1994 i.d.g.f. wie Entfernungsauftrag, Entziehung der Gewerbeberechtigung, Widerruf der Übertragung des Gewerbes an den Pächter ( 376 Z. 9b) u.dgl. gegeben. Ich nehme zur Kenntnis, dass wahrheitswidrige Angaben zur Nichtigerklärung der Gewerbeberechtigung führen können ( 363 Abs.1 Z 3 GewO 1994 i.d.g.f.). Nur für Geschäftsführer: Ich bin mit der Bestellung als gewerberechtlicher Geschäftsführer sowie mit der Erteilung der dem 39 Abs. 1 GewO 1994 i.d.g.f. entsprechenden, selbstverantwortlichen Anordnungsbefugnis einverstanden. Ich erkläre, dass ich keine Vereinbarung abgeschlossen habe, durch die die Verantwortlichkeit des gewerberechtlichen Geschäftsführers für die fachlich einwandfreie Ausübung des Gewerbes eingeschränkt oder ausgeschlossen wird. Zusatz für jene gewerberechtlichen Geschäftsführer, die als Arbeitnehmer fungieren: Ich gehe noch folgenden Beschäftigungen nach (selbständige und unselbständige Beschäftigungen und Funktionen, Ort und Zeitausmaß der Tätigkeit sind anzugeben):... Unterschrift des Anmelders/gewerberechtl. Geschäftsführers

3 Erklärung für Gewerbeanmelder (jur. Person/eingetr. Erwerbsgesellschaft) Über das Vermögen der gewerbeanmeldenden juristischen Person/eingetragenen Personengesellschaft ist kein Antrag auf ein Insolvenzverfahren mangels kostendeckenden Vermögens rechtskräftig im Inland oder Ausland innerhalb der letzten drei Jahre nicht eröffnet oder aufgehoben worden und auch kein Insolvenzverfahren eröffnet worden. (Der Ausschlussgrund liegt nicht vor, wenn im Rahmen des Insolvenzverfahrens der Sanierungsplan vom Gericht bestätigt wurde und dieser erfüllt worden ist oder wenn im Rahmen des Insolvenzverfahrens das Gericht den Zahlungsplan des Schuldners bestätigt hat und der Zahlungsplan erfüllt worden ist oder nach Durchführung eines Abschöpfungsverfahrens die Restschuldbefreiung erteilt wurde und unwiderrufen geblieben ist.) Ich (wir) nehme(n) zur Kenntnis, dass wahrheitswidrige Angaben zur Nichtigerklärung der Gewerbeberechtigung führen können ( 363 Abs.1 Z 3 GewO 1994 i.d.g.f.). Ich (wir) nehme(n) zur Kenntnis, dass die Ausübung eines Gewerbes mit einem Geschäftsführer, der sich im Betrieb nicht gemäß 39 GewO 1994 i.d.g.f. entsprechend betätigt, verwaltungsstrafrechtlich zu ahnden ist ( 367 Z 7 GewO 1994 i.d.g.f.). Weiters erteile(n) ich (wir) dem gewerberechtlichen Geschäftsführer die dem 39 Abs. 1 GewO 1994 i.d.g.f. entsprechende, selbstverantwortliche Anordnungsbefugnis Unterschrift des Behördenorganes vertrags- bzw. satzungsgemäße Unterschrift des Anmelders An Beilagen sind beigeschlossen: { Bestätigung über Neugründungs-Förderung für die natürliche Person: { Geburtsurkunde { Heiratsurkunde (nur bei Namensänderung) { Staatsbürgerschaftsnachweis (Reisepass, Aufenthaltstitel) für die juristische Person/eingetragene Personengesellschaft/etc: { Auszug aus dem Firmenbuch (auch der Komplementärgesellschaft), Genossenschaftsregister od. Bestandsbescheinigung der Vereinsbehörde (* Gesellschaftsvertrag) { Erklärungen betr. Gewerbeausschlussgründe aller Personen mit maßgeblichem Einfluss { Nachweis der fachlichen Eignung (Befähigungsnachweis) für mindestens 1/3 der dem leitenden Organ angehörigen Personen Bezüglich des gewerberechtlichen Geschäftsführers: { Geburtsurkunde { Heiratsurkunde (nur bei Namensänderung) { Staatsbürgerschaftsnachweis (Reisepass, Aufenthaltstitel) { Anmeldebestätigung der Gebietskrankenkasse, falls der Geschäftsführer Arbeitnehmer ist Zum Nachweis der Befähigung wird vorgelegt: sonstige Beilagen: { Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung oder Haftungsabsicherung { Nachweis getrennter Kundenkonten (wenn Kundengelder entgegengenommen werden) { Nachweis über se und Versicherungszweige

4 Mitarbeiter: { In meinem Betrieb wirken keine Beschäftigten direkt bei der Versicherungsvermittlung mit. { In meinem Betrieb wirken nachstehende Beschäftigte direkt bei der Versicherungsvermittlung mit: Hinweis: Gemäß 137 b GewO 1994 dürfen diese Personen nicht nach 13 Abs. 1 bis 4 von der Ausübung des Gewerbes ausgeschlossen sein und müssen die erforderliche fachliche Eignung besitzen. Jeder Bedienstete hat beiliegende Erklärung zu unterfertigen (bitte kopieren). Anmerkung: Weitere Beschäftigte können in einem Beiblatt angeführt werden. Zusätzliche Angaben gemäß 137 ff GewO 1994 Kundengelder { Es werden keine Kundengelder entgegen genommen { Berechtigung zum Empfang von Prämien für ein Versicherungsunternehmen (VU) { Berechtigung zum Empfang von für den Kunden bestimmte Beträge Haftungsabsicherung { Haftungsabsicherung gemäß 137 c Abs. 1 (Berufshaftplichtversicherung, Deckungsgarantie - HV) { Haftungsabsicherung gemäß 137 c Abs. 2 - nur für Agenturtätigkeiten möglich (Haftungserklärung - HU) HV Haftpflichtversicherer /Garant (nur ein Unternehmen für einen Zeitraum!)

5 HU1 haftendes Unternehmen HU2 haftendes Unternehmen VU Versicherungsunternehmen (mit Berechtigung zum Empfang von Prämien) (HU, VU Mehrfacheintragungen möglich) Hinweis: Versicherungsagent: Bei aufrechter Berechtigung muss mindestens 1 aufrechtes vorliegen. Bei Vorliegen unterschiedlicher aufrechter se muss eine Haftpflichtversicherung/Deckungsgarantie (HV) vorliegen, wenn gleiche Versicherungszweige durch umfasst sind. AV1 AV2 AV3 AV4 se und Versicherungszweige

6 hier se eintragen z.b. AV1 Versicherungszweige gem. Anlage A zu 4 Abs. 2 VAG (Nur ausfüllen bei!): alle Versicherungszweige gemäß Anlage A zu 4 Abs. 2 VAG Unfall [Z 1] Krankheit [Z 2] Landfahrzeug-Kasko (ohne Schienenfahrzeuge)[ Z 3] Schienenfahrzeug-Kasko [ Z 4] Luftfahrzeug-Kasko [ Z 5] See-, Binnensee- und Flussschiffahrts-Kasko [ Z 6] Transportgüter [ Z 7] Feuer und Elementarschäden [ Z 8] Sonstige Sachschäden [ Z 9] Haftpflicht für Landfahrzeuge mit eigenem Antrieb [ Z 10] Luftfahrzeug-Haftpflicht [ Z 11] See-, Binnensee- und Flussschiffahrts-Haftpflicht [ Z 12] Allgemeine Haftpflicht [ Z 13] Kredit [ Z 14] Kaution [ Z 15] Verschiedene finanzielle Verluste [ Z 16] Rechtsschutz [ Z 17] Beistandsleistung zugunsten von Personen, die sich auf Reisen oder während der Abwesenheitheit von ihrem Wohnsitz oder ständigen Aufenthaltsort in Schwierigkeiten befinden [ Z 18] Leben [ Z 19] Heirats- und Geburtenversicherung [ Z 20] Fondsgebundene und indexgebundene Lebensversicherung [ Z 21] Tontinengeschäfte [ Z 22] Kapitalisierungsgeschäfte [ Z 23] Rückversicherung [ Z 24] Meldung gem. 137d GewO 1994 Ausübung in anderen EU/EWR Mitgliedstaaten Es ist beabsichtigt die angeführten Versicherungsvermittlungstätigkeiten { in anderen EU/EWR-Mitgliedstaaten nicht auszuüben { in sämtlichen anderen EU/EWR-Mitgliedstaaten auszuüben { in folgenden anderen EU/EWR-Mitgliedstaaten auszuüben: { Belgien { Bulgarien { Dänemark { Deutschland { Estland { Finnland { Frankreich { Griechenland { Großbritannien { Irland { Italien { Island (EWR) { Lettland { Liechtenstein (EWR) { Litauen { Luxemburg { Malta { Niederlande { Norwegen (EWR) { Polen { Portugal { Rumänien { Schweden { Schweiz { Slowakei { Slowenien { Spanien { Tschechien { Ungarn { Zypern Männliche/weibliche Form im Text Aus Gründen der besseren Lesbarkeit und Verständlichkeit des Textes wurde nur eine Form der Anrede gewählt, und zwar die männliche. Diese steht stellvertretend für beide Geschlechter.

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