TarifBestimmungen gültig ab 1. Januar 2015

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1 15 TarifBestimmungen gültig ab 1. Januar 2015

2 Inhalt 1 Begriffserklärungen 1. 1 VLM 1. 2 Kinder 1. 3 Junioren 1. 4 Senior/innen 1. 5 Behinderte 1. 6 Blinde 1. 7 Liniennetz 1. 8 Betriebsschluss 1. 9 Zonen 2 Geltungsbereich 2. 1 Fahrscheine des VLM 2. 2 Fahrscheine der Verbundpartner 2. 3 Fahrscheine von Institutionen und Unternehmungen 3 Fahrpreisberechnung, Fahrscheine und Gültigkeit 3. 1 Fahrtberechtigung/Zulassung zur Fahrt/Ausweispflicht 3. 2 Zonentarif 3. 3 Fahrscheinsortiment/ Ermässigungen 3. 4 Gültigkeitszeitraum 3. 5 Fahrrad-Fahrschein 3. 6 Behinderte und Blinde 6 Allgemeine Bestimmungen 6. 1 Essen, Trinken, Rauchen 6. 2 Musikabspielgeräte, Mobiltelefone 6. 3 Sitzplatz für ältere und behinderte Personen 6. 4 Gruppenanmeldung 6. 5 Rechnungsstellung für Gruppenreisen 6. 6 Stornierung von Gruppenfahrten 6. 7 Zahlungsmittel 6. 8 Fotos für pesönliche Jahresabonnemente 6. 9 Ausschluss vom Transport Handgepäck, Kinderwagen, Rollstühle und Sportgeräte Verunreinigung des Fahrzeuges, Sachbeschädigung Fundsachen Vorbehalt 7 Tarifzonen 8 Tarife 9 Liniennetz 4 Rückerstattungen, Ersatzabonnemente 4. 1 Fahrpreisrückerstattung 4. 2 Rückerstattung persönlicher Jahresabonnemente 4. 3 Rückerstattung unpersönlicher/ Familien-Jahresabonnemente 4. 4 Ersatzabonnemente 5 Fahrscheinkontrollen und Zuschläge 5. 1 Zuschlag und Bearbeitungsgebühr bei Fahrten ohne gültige Fahrscheine Beförderung ohne gültigen Fahrausweis 5. 3 Fahrscheinkontrolle durch Wagenführer 5. 4 Kontrollpersonal 5. 5 Kontrollen nach 20 Uhr 5. 6 Missbrauch, Fälschung

3 1 Begriffserklärungen In den Tarifbestimmungen werden folgende Begriffe verwendet: 1. 1 VLM Verkehrsbetrieb LIECHTENSTEINmobil Kinder Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr. Das 16. Lebensjahr ist am Tag vor dem 16. Geburtstag vollendet. Kinder bis zum vollendeten vierten Lebensjahr werden nur in Begleitung zur Fahrt zugelassen Junioren Jugendliche bis zum vollendeten 25. Lebensjahr. Das 25. Lebensjahr ist am Tag vor dem 25. Geburtstag vollendet Senior/innen Personen ab dem 64. Geburtstag Behinderte Personen, deren Behinderung zu einer vollen Erwerbsunfähigkeit (68 % IV-Rente) führt Blinde Personen, die völlig blind sind oder auf keinem Auge mehr als ein Fünfundzwanzigstel der normalen Sehstärke besitzen Liniennetz Alle Linien bzw. Strecken des VLM inkl. durch den VLM betriebene grenzüberschreitenden Buslinien Betriebsschluss Entspricht dem letzten Kurs im Fahrplan, ausgenommen Nachtbusse Zonen Das Streckennetz des VLM ist in Zonen eingeteilt. Die Zuordnung der Haltestellen zu den Zonen ist auf dem Liniennetz ersichtlich. 2 Geltungsbereich 2. 1 Fahrscheine des VLM Die Fahrscheine des VLM sind auf allen Linien des VLM gültig. VLM-Fahrscheine mit Gültigkeit für das gesamte Liniennetz sind ebenso gültig: auf Linie 70 des Verkehrsverbunds Vorarlberg bis/ab Bahnhof Feldkirch; auf den Regional- und Schnellzügen der ÖBB zwischen Buchs und Feldkirch in der 2. Klasse Fahrscheine der Verbundpartner Fahrscheine und Vergünstigungen des direkten Verkehrs (SBB) Folgende Fahrscheine und Vergünstigungen des direkten Verkehrs sind in den Linienbussen des VLM gültig: Generalabonnemente (auch FVP-GA), Tageskarten (auch Tageskarten Gemeinden und FVP-Tageskarten). Ebenso werden der Swiss Pass, Swiss Flexi Pass, Swiss Youth Pass sowie der Swiss Saver Pass anerkannt. Das Halbtaxabonnement berechtigt zum Kauf von ermässigten Einzelfahrscheinen und Tageskarten, ebenso die Swiss Half Fare Card sowie die Swiss Card. Fahrscheine des direkten Verkehrs von/ nach Liechtenstein und/oder mit dem Aufdruck «via Bus (VLM)» sowie das Swiss Transfer Ticket. SBB Junior-/Enkelkarte: Kinder von 6 bis 16 Jahren reisen kostenlos mit, wenn ein Eltern- bzw. Grosselternteil einen gültigen Fahrausweis besitzt. Fahrscheine und Vergünstigungen des Verkehrsverbunds Vorarlberg (VVV) Zwischen dem VLM und dem VVV besteht eine Tarifkooperation mit folgenden Rahmenbedingungen: Im jeweiligen Binnenverkehr gelten die Tarife und Tarifbestimmungen des VVV bzw. des VLM. Beide Tarife werden auf Basis des Zonentarifs gebildet. LIEmobil Tarifbestimmungen

4 Im grenzüberschreitenden Verkehr werden Fahrscheine vom gesamten Gebiet des VLM in den gesamten Verbundraum des VVV ausgegeben. Es gilt der VVV-VLM-Kombitarif und dessen besondere Bestimmungen. VVV-Tickets können sowohl von den Verkehrsunternehmen des VLM als auch von den am VVV teilnehmenden Unternehmen ausgegeben werden. Fahrscheine des Tarifverbundes Ostwind (OTV) Zwischen dem VLM und dem Tarifverbund Ostwind (OTV) besteht eine Tarifkooperation. Im Verkehr mit dem OTV gelangen Ausnahmebestimmungen zur Anwendung. Innerhalb der VLM-Zonen 301 bis 308 werden interne Fahrausweise des VLM ausgegeben. Dies gilt auch für die VLM-Strecken, welche von Liechtenstein in die Schweiz führen: Sargans Buchs SG Trübbach Sevelen OTV-Fahrausweisen sind für alle Relationen von und nach den Zonen 301 bis 308 und dem schweizerischen OTV-Verbundgebiet erhältlich. Der VLM anerkennt OTV-Mehrfahrtenkarten Fahrscheine von Institutionen und Unternehmungen Der VLM unterhält mit verschiedenen Institutionen individuelle Mobilitätsverträge. Der VLM anerkennt Fahrscheine gemäss diesen Verträgen. 3 Fahrpreisberechnung, Fahrscheine und Gültigkeit 3. 1 Fahrtberechtigung/Zulassung zur Fahrt/ Ausweispflicht Bei Fahrten auf dem Liniennetz ist in jedem Fall ein gültiger Fahrausweis mit zu führen. Fahrscheine müssen vor Fahrtbeginn erworben werden (Einstieg bei vorderer Türe). Von dieser Pflicht ausgenommen sind: begleitete Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr. Begleiter müssen mindestens 12 Jahre alt sein, diese können maximal vier Kinder begleiten. Begleiter ab 16 Jahren können maximal acht Kinder unentgeltlich mitnehmen. Kinder von 4 bis 6 Jahren ohne Begleitung zahlen den ermässigten Tarif. Kleine zahme Tiere (bis 30 cm Schulterhöhe) in geeigneten Behältern werden unentgeltlich befördert. Für nicht in Körben, Käfigen oder anderen geeigneten Behältern mitbeförderte Tiere ist ein Fahrschein zum ermässigten Preis zulösen. Für Hunde können Abonnemente zum ermässigten Preis gekauft bzw. diese in das Familienabonnement aufgenommen werden. Alle nicht persönlichen Fahrscheine und Abonnemente sind innerhalb der bezeichneten Berechtigungsgruppe übertragbar Zonentarif Für den Fahrpreis ist die Anzahl befahrener Zonen gemäss Tarifzonenplan des VLM bzw. VVV/OTV massgebend (ausgenommen Kurzstrecke). Es können nur direkt miteinander verbundene Zonen kombiniert werden. Alle Fahrscheine (ausgenommen Kurzstrecke) gelten innerhalb ihrer aufgedruckten zeitlichen und räumlichen Gültigkeit (Zonen) für beliebige Fahrten Fahrscheinsortiment/Ermässigungen Als Stichtag für die Inanspruchnahme von Ermässigungen gilt der erste Geltungstag des Fahrscheines. Es werden folgende Fahrscheinarten ausgegeben: 4 LIEmobil Tarifbestimmungen 2015

5 Kurzstreckenfahrscheine werden zu einem Einheitspreis ausgegeben und berechtigen zu einer einmaligen Fahrt. Der Gültigkeitsbereich erstreckt sich über maximal 5 Haltestellen ab der Einstiegshaltestelle. Der gültigen Zielhaltestellen sind an der Einstiegshaltestelle aufgeführt. Einzelfahrscheine werden zum vollen und ermässigten Preis ausgegeben. Anspruch auf den ermässigten Preis haben Kinder, Inhaber von Halbtaxabos, Behinderte, Hunde sowie Gruppen ab 10 zahlenden Personen. Tageskarten werden zum vollen und ermässigten Preis ausgegeben. Anspruch auf den ermässigten Preis haben Kinder, Inhaber von Halbtaxabos, Behinderte, Hunde sowie Gruppen ab 10 zahlenden Personen. Wochenabonnemente werden zum vollen und ermässigten Preis ausgegeben. Anspruch auf den ermässigten Preis haben Kinder, Junioren, Senioren, Behinderte und Hunde. Monatsabonnemente werden zum vollen und ermässigten Preis ausgegeben. Anspruch auf den ermässigten Preis haben Kinder, Junioren, Senioren, Behinderte und Hunde. Persönliche Jahresabonnemente werden zum vollen und ermässigten Preis ausgegeben. Anspruch auf den ermässigten Preis haben Kinder, Junioren, Senioren, Behinderte und Hunde. Persönliche Jahresabonnemente sind mit einem Passfoto versehen. Jahresabonnemente Persönlich für Familien: Ein Familien-Jahresabo kann sich aus im gleichen Haushalt lebenden Eltern (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegeeltern), deren ledigen Kindern bis zum Tag vor dem 25. Geburtstag sowie Hunden zusammensetzen. Konkubinatspaare sind Ehepaaren gleichgestellt. Jedes Familienmitglied erhält eine eigene Karte mit seinem Passfoto. Nachtbus: Die im Fahrplan des VLM ausgewiesenen Nachtbusse dürfen ausschließlich mit dem Nachtbus-Fahrschein oder einem Nachtbuszuschlag zu einem gültigen Fahrschein benützt werden Gültigkeitszeitraum Auf dem Fahrschein sind das Gültigkeitsdatum sowie die Gültigkeitsdauer aufgedruckt. Kurzstrecke 30 Minuten 1 Zone 30 Minuten 2 bis 4 Zonen 1 Stunde mehr als 4 Zonen 2 Stunden Fahrrad 2 Stunden Tages-, Wochen- und Monatskarten sowie Jahresabonnemente werden mit Fliessdatum ausgegeben und gelten jeweils bis zum Betriebsschluss des letzten aufgedruckten Kalendertages. Tageskarte Wochenabonnemente Monatsabonnemente ein Kalendertag sieben Kalendertage 30 Kalendertage 3. 5 Fahrrad-Fahrschein Wenn vorhanden, müssen Fahrräder auf dem Fahrradträger befestigt werden. Fahrräder dürfen im Fahrgastraum nur mitgenommen werden, wenn das Fahrgastaufkommen dies zulässt und der geeignete Stauraum zur Verfügung steht. Personen mit Kinderwagen sowie Fahr gäste im Rollstuhl haben Vorrang. Für Fahrräder müssen Fahrrad-Einzelfahrscheine gelöst werden. Bei Kindern unter 6 Jahren wird das Kinderfahrrad gratis befördert. Klappfahrräder in geklapptem Zustand gelten als Handgepäck Behinderte und Blinde Bei Behinderten bzw. Blinden, die eine Begleitperson bzw. einen Begleithund brauchen, werden eine Begleitperson und/oder ein Führhund unentgeldlich befördert. Unpersönliche Jahresabonnemente werden zum vollen Preis ausgegeben. LIEmobil Tarifbestimmungen

6 4 Rückerstattungen, Ersatzabonnemente 4. 1 Fahrpreisrückerstattung Für Kurzstreckentickets, Einzelfahrscheine, Tageskarten, Wochen- und Monatsabonnemente besteht kein Anspruch auf Rückerstattung Rückerstattung persönlicher Jahresabonnemente Bei Rückgabe von persönlichen Jahresabonnementen wird der Fahrpreis abzüglich der bereits in Anspruch genommenen vollen Monate (ab Geltungstag) auf Basis des entsprechenden Monatsabonnement-Fahrpreises (gleiche Zonenanzahl) und abzüglich der Bearbeitungsgebühr von CHF 20. rückerstattet. Angebrochene Monate werden ab dem zehnten Tag als volle Monate gerechnet Rückerstattung unpersönlicher/ Familien-Jahresabonnemente Bei Rückgabe von unpersönlichen Jahresabonnementen wir der Fahrpreis abzüglich der bereits in Anspruch genommen vollen Monate (ab Geltungstag) auf Basis des entsprechenden, doppelten Monatsabonnement-Fahrpreises (alle Zonen) und abzüglich der Bearbeitungsgebühr von CHF 20. rückerstattet. Angebrochene Monate werden ab dem zehnten Tag als volle Monate gerechnet Ersatzabonnemente Beim VLM registrierte und gültige persönliche Jahresabonnemente können gegen eine Gebühr von CHF 20. ersetzt werden. Unpersönliche Jahresabonnemente werden bei Verlust nicht ersetzt. 5 Fahrscheinkontrollen und Zuschläge (gemäss Personenbeförderungsgesetz (PBG), LBGl 1999 Nr. 37, Art. 31) 5. 1 Zuschlag und Bearbeitungsgebühr bei Fahrten ohne gültige Fahrscheine. Der Zuschlag beträgt CHF 80. Die Bearbeitungsgebühr beträgt CHF Beförderung ohne gültigen Fahrausweis Wer keinen gültigen Fahrausweis vorweisen kann, muss nebst dem Fahrpreis einen Zuschlag bezahlen. Bezahlt er den Zuschlag nicht sofort, kann er von der Wei ter fahrt ausgeschlossen werden. Für eine nachträgliche Erhebung des Zuschlages wird zusätzlich die Bearbeitungsgebühr verrechnet. Wer ein persönliches Jahresabonnement besitzt, muss dieses innert fünf Werk tagen (ab Datum der Kontrolle) vorweisen und den Fahrpreis bezahlen. Das Einsenden von fotokopierten Jahresabonnementen und das nachträgliche Vorweisen von unpersönlichen Fahrscheinen wird nicht anerkannt. Wer das Jahresabonnement innert fünf Werktagen (ab Datum der Kontrolle) nicht vorgewiesen hat, muss den Fahrpreis, den Zuschlag und die Bearbeitungsgebühr bezahlen. Für jede weitere Mahnung wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben. Die strafrechtliche Verfolgung (gem. 149 StGB) bleibt vorbehalten Fahrscheinkontrolle durch Wagenführer Der Wagenführer ist jederzeit berechtigt, sich von den Fahrgästen ihre Fahrscheine vorweisen zu lassen Kontrollpersonal Das Kontrollpersonal kann sich als solches ausweisen und wird durch den VLM berechtigt, Fahrscheinkontrollen durchzuführen Kontrollen nach 20 Uhr Nach 20 Uhr gilt generell die Sichtkontrolle der Fahrscheine durch den Wagenführer. Zustieg nur bei der vordersten Türe möglich Missbrauch, Fälschung Bei Missbrauch oder Fälschung ist zusätzlich zum Zuschlag und der Bearbeitungsgebühr gemäss Ziffer 5.1 folgender Zuschlag zu bezahlen: bei Missbrauch CHF LIEmobil Tarifbestimmungen 2015

7 bei Fälschung CHF 100. Ein Missbrauch liegt vor, wenn ein persönlicher Fahrausweis benutzt wird, welcher auf eine andere Person ausgestellt ist. Eine Fälschung liegt vor, wenn ein Fahrausweis unbefugt erstellt, geändert oder ergänzt wurde. Gefälschte oder missbräuchlich verwendete Fahrscheine werden eingezogen. Die strafrechtliche Verfolgung (gem StGB) bleibt in beiden Fällen vorbehalten. 6 Allgemeine Bestimmungen 6. 1 Essen, Trinken, Rauchen In den Linienbussen des VLM ist das Essen, Trinken und Rauchen verboten Musikabspielgeräte, Mobiltelefone Beim Gebrauch dieser Geräte ist darauf zu achten, dass die Mitreisenden nicht gestört werden Sitzplatz für ältere und behinderte Personen Für ältere und behinderte Personen sind entsprechende Sitzplätze in den Fahrzeugen gekennzeichnet. Andere Fahrgäste müssen diese Plätze auf Verlangen der betreffenden Person oder des Wagenführers frei machen Gruppenanmeldung Gruppen ab 20 Personen sind mindestens zwei Werktage vor der Fahrt beim VLM anzumelden. Findet die Organisation der Gruppenreise über den Service des SBB-Reisedienstes statt, erfolgt die Gruppenanmeldung an alle an der Gruppenreise beteiligten Verkehrsunternehmen automatisch über den SBB-Reisedienst. Angemeldete Reisegruppen haben Beförderungspriorität vor unangemeldeten Gruppenreisenden. Der VLM entscheidet über den Einsatz von Zusatzfahrzeugen zum Transport der angemeldeten Gruppen Rechnungsstellung für Gruppenreisen Erfolgt eine Gruppenfahrt gegen Rechnungsstellung wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 20. verrechnet Stornierung von Gruppenfahrten Gruppenfahrten können jederzeit storniert werden. Falls für die Gruppenfahrt ein Zusatzfahrzeug zugesagt wurde, muss die Stornierung spätestens einen Werktag vor der Fahrt erfolgen. Für nicht oder zu spät stornierte Gruppenfahrten mit bestätigtem Zusatzfahrzeug wird eine Gebühr von CHF 100. verrechnet Zahlungsmittel Die Fahrpreise können in Schweizer Franken und Euro bezahlt werden. Reka-Checks werden zur Zahlung angenommen, wenn das Rückgeld die Hälfte des Gesamtwertes des Reka-Checks nicht übersteigt Fotos für persönliche Jahresabonnemente Beim Erstkauf eines persönlichen Jahresabonnements ist ein aktuelles, qualitativ gutes Passfoto in elektronischer oder physischer Form einzureichen. Das Foto wird elektronisch abgespeichert. Es besteht kein Anrecht auf Rückgabe phy sischer Fotos. Bei Erneuerung wird das Jahresabonnement mit dem bereits gespeicherten Foto versehen. Fotos die vor dem 25. Lebensjahr erfasst wurden, sind spätestens nach fünf Jahren zu erneuern. Fotos die nach dem 25. Lebensjahr erfasst wurden, sind spätes tens nach zehn Jahren zu erneuern Ausschluss vom Transport Der Wagenführer und das Kontrollpersonal können Personen vom Transport ausschliessen, die: betrunken sind oder unter Einfluss von Betäubungsmitteln stehen; sich ungebührlich benehmen; LIEmobil Tarifbestimmungen

8 die Benützungs- und Verhaltensvorschriften oder die Anordnungen des Personals nicht befolgen Handgepäck, Kinderwagen, Rollstühle und Sportgeräte Leicht tragbares Handgepäck, begleitete Kinderwagen und Rollstühle werden kostenlos befördert. Handgepäck und ungefährliche Gegenstände in geeigneter Verpackung werden transportiert, wenn der Stauraum zur Verfügung steht und die Gegenstände so beschaffen sind, dass sie keinen Schaden verursachen. Der Reisende muss das Handgepäck, das er in eigener Obhut mitführt, ordentlich verstauen und trägt selbst Sorge dazu. Das Höchstgewicht pro Gepäckstück beträgt 30 kg. Motorbetriebene Rollstühle können bis zu einem Gesamtgewicht (inkl. Insasse) von 350 kg transportiert werden. Skis, Snowboards und Schlitten müssen, wenn möglich im Skikorb transportiert werden. Bei Sportgeräten, welche im Fahrgastraum transportiert werden, ist es die Pflicht des Fahrgastes diese sicher und kontrolliert mitzuführen. Als Handgepäck dürfen nicht mitgenommen werden: Stoffe und Gegenstände, die gemäss Art. 2 Abs. 1 Bst. A der Verordnung über den Transport gefährlicher Güter auf der Strasse vom Gütertransport ausgeschlossen oder nur unter bestimmten Bedingungen zugelassen sind. Sachen, die den Tarifbestimmungen für Handgepäck nicht entsprechen. Sachen, die den Mitreisenden lästig fallen oder einen Schaden verursachen können Verunreinigung des Fahrzeuges, Sachbeschädigung Für die Umtriebe und Reinigung wird von Reisenden im Fall von Verschmutzungen an den Fahrzeugen oder Ihren Inneneinrichtungen eine Entschädigung von CHF 50. erhoben. Als Verschmutzung gelten schuldhafte Verunreinigungen, die über das durch den ord nungs gemässen Gebrauch verursachte Mass hinausgeht und für deren Entfernung eine zusätzliche einfache Reinigung notwendig ist. Als Sachbeschädigungen gelten sämtliche Zerstörungen, Beschädigungen, Verun stal tungen oder Unbrauchbarmachungen an und in Fahrzeugen, an Haltestellen oder technischen Einrichtungen des Öffentlichen Verkehrs. In diesen Fällen bleibt die strafrechtliche Verfolgung (gem. 126, Abs. 5 StGB) vorbehalten Fundsachen In den Linienbussen gefundene Gegenstände können ab dem darauf folgenden Werktag im Kundencenter des VLM abgeholt werden. Für die Aufbewahrung von Fundgegenständen gelten folgende Fristen: Fundsachen mit einem geschätztem Zeitwert von über CHF 50. werden während drei Monaten zur Abholung aufbewahrt. Fundsachen mit einem geschätzter Zeitwert von weniger als CHF 50. werden einen Monat zur Abholung aufbewahrt. Die VLM verfügt über nicht abgeholte Fundsachen Vorbehalt Der VLM behält sich vor, die Tarifbestimmungen jederzeit abzuändern. Besteht der Verdacht, dass Sachen mitgeführt werden, die von der Mitnahme ausgeschlossen sind, so kann der Wagenführer den Inhalt des Handgepäcks in Gegenwart des Reisenden überprüfen. 8 LIEmobil Tarifbestimmungen 2015

9 7 Tarife Vollpreis Anzahl Zonen Einzel Tag Woche Monat Jahr Kurzstrecke* Alle Ermässigt Anzahl Zonen Einzel Tag Woche Monat Jahr Kurzstrecke* Alle spezielle Fahrscheine Zuschlag Nachtbus (zu gültigem Fahrschein) 5. Einzelfahrt Nachtbus (ohne gültigen Fahrschein) 8. Ersatzabonnement (nur persönliche Abos) 20. Einzelfahrt Fahrrad 3. Jahresabonnement Unpersönlich 740. Jahresabonnement Familie 740. LIEmobil Tarifbestimmungen

10 8 Tarifzonen Legende 301 Zonennummer Zonennummer Zonengrenze Ortschaft Ortschaft Buslinie Buslinie Ruggell Gamprin Bendern Eschen 307 Gisingen 300 Feldkirch Schellenberg Mauren Schaanwald Nendeln Buchs fl239 Sevelen fl381 Schaan 301 Planken 306 Gaflei Vaduz Triesenberg Triesen Steg/Malbun Trübbach Sargans fl380 Balzers 10 LIEmobil Tarifbestimmungen 2015

11 LIEmobil Tarifbestimmungen

12 verkehrsbetrieb liechtenstein mobil Postplatz 7 Postfach Schaan Liechtenstein Telefon: info@liemobil.li V

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