YARA BRUNSBÜTTEL GMBH

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "YARA BRUNSBÜTTEL GMBH"

Transkript

1 von Jens Harbeck YARA BRUNSBÜTTEL GMBH SICHERHEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZPLAN (SiGe-Plan) FÜR DEN REVISIONSSTILLSTAND 2015 Erstellt durch: Jens Harbeck SiFa Bernd Wolff-Ryll Leiter Sicherheit/Inspektion Datum Name Funktion Zuletzt geändert durch: Datum Name Funktion Unterschrift Freigegeben: siehe TQS-Dok Datum Name Funktion Unterschrift

2 EINLEITUNG Yara verpflichtet sich, den Arbeitsschutz, die Gesundheit und das Wohlbefinden der Mitarbeiter, von Auftragnehmern, Besuchern, und Nachbarn zu gewährleisten. Yara ist überzeugt, dass alle Unfälle und Verletzungen vermeidbar sind. Für uns ist Sicherheit eine Entscheidung, nicht nur eine Möglichkeit Safe by Choice. Der folgende Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGePlan) dient dem koordinierten Zusammenwirken der verschiedenen Arbeitgeber, die im Rahmen des Revisionsstillstandes gleichzeitig oder nacheinander tätig werden. Ziel ist es, durch sicherheitskoordiniertes Arbeiten mögliche Vorfälle und Unfälle zu vermeiden Unser Ziel für den Stillstand lautet 0 Unfälle. Die Einteilung der notwendigen Arbeiten ergeben sich aus dem Detailterminplan für den Stillstand. Die jeweiligen koordinationsrelevanten Gefährdungen, die notwendigen Schutzmaßnahmen und die anzuwendenden Arbeitsschutzbestimmungen können für einen solch komplexen Stillstand nur allgemein vorformuliert werden. Die eigentliche Koordination erfolgt durch betriebliche Koordinatoren entsprechend dem Verlauf des Stillstandes. Die betrieblichen Koordinatoren sind in Fragen des Arbeitsschutzes allen beteiligten Gewerken und Auftragnehmern weisungsbefugt. Dieser SiGe-Plan wurde entsprechend den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) zusammengestellt, um die nach dem Stand der Technik notwendigen Inhalte eines SiGe-Plans zu berücksichtigen und um den Plan gleichzeitig auch gut lesbar für Auftragnehmer (AN) zu gestalten. Der SiGe-Plan wird je nach Bedarf fortlaufend überarbeitet. Bei wesentlichen Änderungen werden die AN entsprechend informiert. 2 / 9

3 Inhalt A. Arbeitsabläufe... 4 B. Gefährdungen... 4 C. Räumliche und zeitliche Zuordnung der Arbeitsabläufe... 5 D. Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Minimierung der Gefährdungen... 5 E. Arbeitsschutzbestimmungen... 6 F. Glossar / 9

4 A. Arbeitsabläufe Die geplanten Arbeitsabläufe werden im Detailterminablaufplan des Stillstandes 2015 dargestellt. B. Gefährdungen Gewerkbezogene Gefährdungen Dies sind die bei der Ausführung eines Gewerkes auftretenden Gefährdungen, z. B. Gefahr durch Teile mit gefährlicher Oberfläche beim Vorrichten einer Rohrleitung für Schweißarbeiten Gefahr durch Sturz auf der Ebene durch Stolpern über Werkzeug am Arbeitsplatz Benutzung belastender persönlicher Schutzausrüstung Gefährdung beim erstmaligen Öffnen von Systemen Gefährdung durch Druck Gefährdung durch Temperatur Gefährdung durch Gefahrstoffe Gefährdung durch elektrischen Strom durch defekte Arbeitsmittel Kontakt mit Reststoffen in ausgebauten Ventilen Gewerkübergreifende Gefährdungen Dies sind 1. gegenseitige Gefährdungen, die sich durch örtliches und zeitliches Zusammentreffen mehrerer Gewerke ergeben, z. B. Gefährdung eines Feuerfestmaurers durch Schweißrauche, weil sein Arbeitsplatz in der Nähe eines Schweißarbeitsplatzes liegt Gefährdung durch herabfallendes Isoliermaterial bei der Demontage einer Isolierung Gefährdung durch herunterfallendes ungesichertes Werkzeug Gefährdung durch Gamma- oder Röntgenstrahlung bei Durchstrahlungsprüfungen Lärmeinwirkung am Arbeitsplatz durch Baumaschinen anderer Gewerke 2. gegenseitige Gefährdungen, die von einem Gewerk ausgehen bzw. eröffnet werden und von denen Beschäftigte anderer Gewerke betroffen sind, die nacheinander Arbeiten am Bauvorhaben verrichten, z. B. nicht vorhandene Abdeckungen von Schachtöffnungen Nichtabsperren des Schwenkbereichs eine Krans mit angehobener Last schlecht verlegte Kabel und Schläuche im Verkehrsweg. Mangelhafte Ordnung & Sauberkeit im Arbeitsbereich 3. Gefährdungen, die sich aus den örtlichen Gegebenheiten auf der Baustelle ergeben, z. B. Gefährdungen durch Emissionen jeglicher Art (insbesondere gefährliche Gase, Stäube oder Flüssigkeiten; Lärm) 4 / 9

5 Gefährdungen durch Gasdruckproben Brand- oder Explosionsgefährdung durch Vorhandensein von Brandlasten, brennbaren Flüssigkeiten, Stäuben oder Gasen und Zündquellen Gefährdung durch erdverlegte Leitungen bzw. Freileitungen, die über das Baufeld führen Gefährdungen beim Befahren von Behältern und engen Räumen ( organisatorische Mängel; erhöhte körperliche Belastungen; eingebrachte Gefahrstoffe; Gefahrstoffe, die bei bestimmten Verfahren entstehen; biologische Gefahrstoffe; psychische BelastungenSauerstoffmangelSauerstoffüberschuss; Brände und Explosionen; elektrischer Strom;Gefahrstellen an Einrichtungen; Lärmionisierende Strahlung; heiße oder kalte Medien; Absturz; unzureichende Rettungsmaßnahmen; nasse Oberflächen) eingeengte Verkehrswege durch Gerüste Gefährdung durch kontaminierte Kleidung und Schutzausrüstung Gefährdung durch mangelnde Hygiene Gefährdung durch unklare Notfallorganisation 4. Gefährdungen durch Dritte, z. B. durch weitere betriebliche Nutzung von Anlagenteilen wie z.b. Befüllung eines Gefahrgut-TKW an einer Verladestelle durch Yara Gefährdung durch innerbetrieblichen Verkehr. C. Räumliche und zeitliche Zuordnung der Arbeitsabläufe Die räumliche und zeitliche Zuordnung der Arbeitsabläufe sind dem Detailterminablaufplan des Stillstandes 2015 zu entnehmen. D. Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Minimierung der Gefährdungen 1. Schulung/Einweisung aller Beteiligten am Stillstand vor Tätigkeitsbeginn über allgemeine Sicherheitsbestimmungen bei Yara und die zusätzlichen Sicherheitsbestimmungen im Rahmen des Stillstandes (SiGe-Plan) Elektronisch Einweisung über die allgemeinen Sicherheitsbestimmungen der Yara Brunsbüttel GmbH persönlich durch jeden der im Stillstand eingesetzten Mitarbeiter eines Auftragnehmers (AN) vorab per Online-Anmeldung oder in Ausnahmefällen am Werkstor Einweisung über die besonderen Gefahren und die Schutzmaßnahmen im Stillstand durch Yara im Ausbildungszentrum wird werktäglich angeboten 2. Nur geprüfte Arbeitsmittel benutzen (prüfpflichtige Arbeitsmittel müssen eine entsprechende Prüfkennzeichnung aufweisen, die Prüfprotokolle sind auf der Baustelle vorzuhalten und bei Nachfrage vorzulegen) Funktionskontrolle und Kontrolle auf offensichtliche Mängel vor jeder Verwendung durch den Benutzer 3. AN stellen ihren Mitarbeitern die nach ihrer Gefährdungsbeurteilung für eine Tätigkeit erforderliche persönlichen Schutzausrüstung zur Verfügung und sorgen dafür, dass diese benutzt wird 4. Die Gefährdungsbeurteilungen der AN sind durch den AN für die konkrete Tätigkeit zu überprüfen und ggf. mit Beratung durch fachliche Koordinatoren anzupassen die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilungen sind auf der Baustelle vorzuhalten und bei Nachfrage vorzulegen 5 / 9

6 5. Bei gefährlichen Tätigkeiten erfolgt eine gemeinsame Gefährdungsbeurteilung durch Yara und Gewerk/AN 6. Koordination und Freigabe der Arbeiten im Stillstand erfolgen durch hierzu bestellte betriebliche Koordinatoren, die für einen begrenzten Anlagenbereich nach DGUV Vorschrift 1 verantwortlich sind. 7. Betriebliches Freigabescheinsystem mit Festlegung der Sicherheitsmaßnahmen 8. LogOut & TagOut Maßnahmen (LoTo) bei möglichen Restgefahren durch gefährliche Energien 9. Vor-Ort-Freigabe nach gemeinsamer Durchführung einer Simplified Safe Job Analysis (SSJA) durch Betrieb und ausführendes Gewerk 10. Benutzung von Safety Hooks zum sicheren Platzieren von Kabeln und Schläuchen außerhalb des Verkehrsweges 11. Ordnung und Sauberkeit an der Baustelle gewährleisten, insbesondere durch sicheres Aufbewahren von Werkzeugen und Kleinteilen, Bereithalten und Benutzen von Entsorgungseinrichtungen 12. Bereitstellung von mobilen Gaswarngeräten 13. Elektrische Arbeitsmittel nur an den zugewiesenen Spannungsquellen mit Fehlerstrom- Schutzeinrichtung (RCD, PRCD) anschließen 14. Beratung zu Fragen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz durch Yara HESQ bzw. externe Sicherheitsfachkräfte/Sicherheitskoordinatoren 15. Sicherheitsrundgänge (WOC) durch Yara Führungskräfte, Yara HESQ oder externe Sicherheitsfachkräfte/Sicherheitskoordinatoren und ggf. gemeinsam mit verantwortlichen Personen von AN 16. Sicherheitsbeobachtungen von Tätigkeiten durch geschulte Gesprächsführer (VERA) 17. Regelmäßige Besprechungen bereichsbezogen oder werkübergreifend mit 1. TOP Arbeitsschutz 18. Bei Bedarf Toolbox-Meetings 19. Service-Container für die Ausgabe/Verleih besonderer Schutzausrüstungen 20. Erste-Hilfe-Container mit Betriebssanitäter 21. Qualifizierte Sicherungsposten als Befahrposten, Brandposten und sonstige Sicherungsposten (Stellung durch Yara oder von hierzu von Yara beauftragten Dienstleister/n) 22. Sperrung von unmittelbaren Gefahrenbereichen, z.b. bei Kranarbeiten, Gasdruckproben oder Durchstrahlungsprüfungen 23. Lageplan inkl. Baustelleneinrichtungsplan für den Stillstand Entsprechend den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) sind den Beschäftigten auf Baustellen Sanitär-, Pausen- und Sozialräume zur Verfügung zu stellen. 25. Kennzeichnung der Pausen- und Sozialräume mit Aushängen für Erste-Hilfe und einem Lageplan inkl. Baustelleneinrichtungsplan, Ausstattung mit geeignetem Erste-Hilfe-Material 26. AN stellen eine ausreichende Anzahl an ausgebildeten Ersthelfern und Sicherheitsbeauftragten. E. Arbeitsschutzbestimmungen 1. Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zum Arbeits- und Gesundheitsschutz, Beachtung des Vorschriften- und Regelwerks der DGUV (Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherungen) 2. Es sollen nur ausreichend ausgebildete, geschulte und unterwiesene Personen für Tätigkeiten im Rahmen des Stillstandes eingesetzt werden. Die entsprechenden Ausbildungs-, Schulungs- oder 6 / 9

7 Unterweisungsnachweise sind auf der Baustelle vorzuhalten und bei Nachfrage vorzulegen. Hier einige Beispiele: Nachweise über Unterweisungen nach dem ArbSchG Ausbildungsnachweis als Atemschutzgeräteträger Ausbildungsnachweis für die Benutzung von PSA gegen Absturz Qualifikationsnachweise als Sicherungsposten Fahrausweis und Beauftragung zum Führen von Flurförderzeugen 3. Mit belastenden oder gesundheitsgefährdenden Tätigkeiten (siehe ArbMedVV) dürfen nur arbeitsmedizinisch geeignete bzw. arbeitsmedizinisch untersuchte Personen beauftragt werden. Die entsprechenden Vorsorge- bzw. Eignungsnachweise sind auf Verlangen vorzuzeigen. Zu den Tätigkeiten, die eine arbeitsmedizinische Vorsorge bzw. eine Eignungsuntersuchung bedürfen gehören u.a.: Tätigkeiten mit Gefahrstoffen insbesondere Asbest, Kohlenmonoxid, Methanol, Nickel und Nickelverbindungen (Vanadiummischoxid und Rußstaub), Schwefelwasserstoff, Trichlorethylen Tätigkeiten mit Lärmexposition Tragen von Atemschutzgeräten der Gruppen 2 und 3 Bedienen von Flurförderzeugen, Kranen und Hubbühnen Arbeiten mit Absturzgefährdung 4. Strikte Einhaltung der Yara Sicherheitsbestimmungen insbesondere: ALLGEMEINE SICHERHEITSBESTIMMUNGEN DER YARA BRUNSBÜTTEL GMBH, inkl der GOLDEN RULES SICHERHEITSRICHTLINIE FÜR DEN EINSATZ VON FREMDFIRMEN BEI DER YARA BRUNSBÜTTEL GMBH SICHERHEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZPLAN (SiGe-Plan) FÜR DEN REVISIONSSTILLSTAND 2015 Auf besondere Sicherheitsbestimmungen/Sicherheitsanweisungen bei Yara, die über das gesetzliche Maß hinausgehen, werden die Auftragnehmer durch den fachlichen Koordinator hingewiesen. Hierzu gehören u.a. Arbeiten mit Absturzgefährdung (bei Absturztiefen > 1m sind Schutzmaßnahmen erforderlich) Arbeiten auf Dächern (bei nicht durchtrittsicheren Dächern müssen zwei unabhängig voneinander wirkende Schutzmaßnahmen festgelegt werden) Benutzung von Winkelschleifern (es dürfen nur Winkelschleifer auf dem Werksgelände eingesetzt werden, die einen Sicherheitsschalter für sofortiges Abschalten beim Loslassen der Maschine (sog. Totmannschalter) besitzen) Erstellen von Gerüsten (Nutzung techn. Schutzmaßnahmen wie z.b. Montagesicherungsgeländer (MSG) oder wenn diese nicht möglich sind PSA gegen Absturz, bei außenliegenden Leitern (nur bis max. 5 Meter Arbeitshöhe zulässig) ist als Einstiegshilfe zu jeder Arbeitsplattform ein schwenkbarer Seitenschutz zu installieren) 5. Beachten der örtlichen Anweisungen, Kennzeichnungen und Signale, hierzu können auch Handzeichen oder mündliche Anweisungen gehören 7 / 9

8 6. Befolgen von arbeitsschutzrelevanten Anweisungen durch Yara Mitarbeiter oder Beauftragte von Yara 7. Exakte Beachtung des Freigabescheinsystems inkl. SSJA und LoTo 8. Bei Fragen zur eigentlichen Tätigkeit wenden sich AN an den fachlich zuständigen Koordinator 8 / 9

9 F. Glossar AN ArbMedVV ArbSchG ASR DGUV HESQ LoTo MSG PRCD PSA RAB RCD Safe by Choice SSJA Toolbox-Meeting VERA WOC Auftragnehmer Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge Gesetz zur Umsetzung der EG-Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz und weiterer Arbeitsschutz-Richtlinien - Arbeitsschutzgesetz Technische Regeln für Arbeitsstätten Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand Health, Environmental, Safety and Quality (Gesundheitsschutz, Umweltschutz, Arbeitssicherheit und Qualität) LogOut & TagOut Maßnahmen: Abschalten, Trennen, Verriegeln (LogOut) und Kennzeichnen (TagOut) zum Schutz vor gefährlichen Energiequellen Montagesicherungsgeländer, technische Schutzmaßnahme zum sicheren Erstellen von Normgerüsten Portable Residual Current protective Device: ortsveränderliche Fehlerstrom- Schutzeinrichtung Persönliche Schutzausrüstung Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen Residual Current protective Device: Fehlerstrom-Schutzeinrichtung Name des aktuellen Prozesses zum Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz im Yara Konzern Simplified Safe Job Analysis: vereinfachte Vor-Ort-Gefährdungsanalyse, letzte gemeinsame Kontrolle der Arbeitsbedingungen durch den Betrieb und den Ausführenden, die auf einer Checkliste dokumentiert wird Kurzunterweisungen, zum Beispiel bei aktuellen Anlässen Verhaltensorientierte Arbeitssicherheit, der Behaviour Based Safety Prozess bei Yara Brunsbüttel Walk Observe Communicate, bezeichnet Sicherheitsrundgänge bei Yara, bei denen eine Tätigkeit beobachtet wird und anschließend auch mit den Mitarbeitern/Kontraktoren gesprochen wird 9 / 9

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination auf Baustellen nach der Baustellenverordnung

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination auf Baustellen nach der Baustellenverordnung Nachbarschaftsveranstaltung der DWA Thema: Erfahrungsaustausch Secova/Arbeitssicherheit Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination auf Baustellen nach der Baustellenverordnung Dipl.-Ing. (FH) Alexander

Mehr

RAB 33 Stand: 12.11.2003

RAB 33 Stand: 12.11.2003 Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen Allgemeine Grundsätze nach 4 des Arbeitsschutzgesetzes bei Anwendung der Baustellenverordnung RAB 33 Stand: 12.11.2003 Die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen

Mehr

Arbeitsplätze im Labor/Stand 1.0 vom 26.10.07

Arbeitsplätze im Labor/Stand 1.0 vom 26.10.07 Gebäude Gefährdungsb. Nr. Jahr 1 Gefährdungsbeurteilung gemäß 5 Arbeitsschutzgesetz Beurteilungsdatum: 2 Arbeitsplätze im Labor/Stand 1.0 vom 26.10.07 Abteilung: 3 Bereich: 4 Ersteller / Verantwortlicher

Mehr

Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes

Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes Dipl.-Ing. (FH) Martina Hefner 06.12.2013 Warum muss Arbeitsschutz organisiert werden? Der Unternehmer hat die erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung von

Mehr

Baustellenverordnung. Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen. Bestell-Nr.: BaustellV Gültig ab 1.

Baustellenverordnung. Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen. Bestell-Nr.: BaustellV Gültig ab 1. ... q Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen Baustellenverordnung Bestell-Nr.: BaustellV Gültig ab 1. Juli 1998 Achtung, diese Vorschrift kann nicht über die Süddeutsche Metall-Berufsgenossenschaft

Mehr

Baustellenverordnung

Baustellenverordnung Die Informationen sind im Rahmen des Modellvorhabens GUSS Existenzgründung gesund und sicher starten von der Handwerkskammer Wiesbaden zusammengestellt worden (Update Herbst 2006). Das Modellvorhaben wurde

Mehr

Krefeld. RM-Arbeitssicherheitstechnischer Dienst

Krefeld. RM-Arbeitssicherheitstechnischer Dienst RM-Arbeitssicherheitstechnischer Dienst Aus Sicht einer SiFa und SiGeKo Aus der Praxis 2 Deine Haut, die wichtigsten 2m 2 Deines Lebens. Kernaussagen Arbeitsschutzgesetz Sicherstellung und Verbesserung

Mehr

Leitfaden zur Ermittlung der Anzahl der Sicherheitsbeauftragten im öffentlichen Dienst

Leitfaden zur Ermittlung der Anzahl der Sicherheitsbeauftragten im öffentlichen Dienst Leitfaden zur Ermittlung der Anzahl der Sicherheitsbeauftragten im öffentlichen Dienst -Stand: Dezember 2013-1. Einleitung 2. Vorgehensweise im Betrieb 3. Praxisbeispiel 1. Einleitung In 22 Sozialgesetzbuch

Mehr

Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes. Probleme und Schwierigkeiten im Betrieb

Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes. Probleme und Schwierigkeiten im Betrieb Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes Probleme und Schwierigkeiten im Betrieb Referenten: Dipl.-Ing. (FH) Martina Hefner BG Verkehr Dipl.-Ing. (FH) Jörn Neumann Fachkraft für Arbeitssicherheit

Mehr

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Achim Eckert 1/12 Am 3. Oktober 2002 ist die Betriebssicherheitsverordnung in Kraft getreten. Auch für den Gerüstbauer und den

Mehr

Inhaltsverzeichnis. 2015 W. Kohlhammer, Stuttgart VII

Inhaltsverzeichnis. 2015 W. Kohlhammer, Stuttgart VII Vorwort zur 20. Auflage........................... V 1 Arbeitsstätten............................. 1 Einleitung zur Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)... 1 1.1 Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung

Mehr

Kooperation mit Fremdfirmen: Arbeitsschutz bei Werkverträgen von Professor Dr.-Ing. Peter Hartung

Kooperation mit Fremdfirmen: Arbeitsschutz bei Werkverträgen von Professor Dr.-Ing. Peter Hartung Kooperation mit Fremdfirmen: Arbeitsschutz bei Werkverträgen von Professor Dr.-Ing. Peter Hartung ID 034384 Übersicht Kooperation mit Fremdfirmen: Arbeitsschutz bei Werkverträgen 1. Gesetzeslage 2. Einsatz

Mehr

Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung

Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung (Bekanntmachung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 15. September 2006; BAnz.

Mehr

RAB 31 Stand: 24.04.2001

RAB 31 Stand: 24.04.2001 Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan - SiGePlan - RAB 31 Stand: 24.04.2001 Die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen geben den Stand der Technik bezüglich Sicherheit

Mehr

Die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung

Die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung Jeder Betrieb ist ab einem Beschäftigten durch das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) zur Bestellung eines Betriebsarztes und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit verpflichtet. Die Form der Betreuung ist

Mehr

Befähigte Person im Gerüstbau

Befähigte Person im Gerüstbau Befähigte Person im Gerüstbau Das Thema Befähigte Person ist in Gerüstbauunternehmen ein viel diskutiertes Thema. Viele der Aufsichtsführenden in den Kolonnen sind zwar langjährige erfahrene Gerüstbauer,

Mehr

POCKET POWER. Qualitätsmanagement. in der Pflege. 2. Auflage

POCKET POWER. Qualitätsmanagement. in der Pflege. 2. Auflage POCKET POWER Qualitätsmanagement in der Pflege 2. Auflage Datenschutz (BDSG) 19 sonals sind dabei die häufigste Übertragungsquelle von Krankheitserregern. Die Mitarbeiter sollten daher gut geschult sein,

Mehr

Alles Gute zum Hausbau!

Alles Gute zum Hausbau! Alles Gute zum Hausbau! Damit der Strom von Anfang an den richtigen und sicheren Weg findet, erklären wir Ihnen nachfolgend anhand einiger unverbindlicher Beispiele, wie Sie zu Ihrer Energie kommen - 1

Mehr

Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen. Merkblatt zur Baustellenverordnung

Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen. Merkblatt zur Baustellenverordnung Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen Merkblatt zur Baustellenverordnung Sehr geehrte Bauherrin, sehr geehrter Bauherr, Beschäftigte im Baubereich sind einem hohen Unfall- und Gesundheitsrisiko

Mehr

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit DGUV Vorschrift (vorherige BGV A3) Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 01. April 1979,

Mehr

6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung

6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen TK Lexikon Arbeitsrecht 6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung HI2516431 (1) 1 Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung als Bestandteil der Beurteilung

Mehr

Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. BG-Vorschrift. Unfallverhütungsvorschrift

Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. BG-Vorschrift. Unfallverhütungsvorschrift Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit BG-Vorschrift BGV A3 (vorherige VBG 4) Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 1. April 1979,

Mehr

SCC DOKUMENT 010 CHECKLISTEN FÜR DIE BEURTEILUNG VON SUBUNTERNEHMEN UND PERSONALDIENSTLEISTERN DURCH KONTRAKTOREN

SCC DOKUMENT 010 CHECKLISTEN FÜR DIE BEURTEILUNG VON SUBUNTERNEHMEN UND PERSONALDIENSTLEISTERN DURCH KONTRAKTOREN SCC OKUMENT 010 CHECKLISTEN FÜR IE BEURTEILUNG VON SUBUNTERNEHMEN UN PERSONLIENSTLEISTERN URCH KONTRKTOREN ERLÄUTERUNGEN ZU EN FRGEN 11.1 UN 11.3 ES OKUMENTES 003 OKUMENT 010 VERSION 2011 Seite 1 1 EINLEITUNG

Mehr

Rechtsrahmen in Deutschland

Rechtsrahmen in Deutschland Deutsch-französisches Forum Chaos auf der Baustelle: muss das sein? Rechtsrahmen in Deutschland Matthias Morath, E-Mail: Matthias.Morath@sm.bwl.de www.sm.baden-wuerttemberg.de Straßburg, Planung der Arbeitsschutzmaßnahmen

Mehr

4.2 Sicherheitsunterweisungen

4.2 Sicherheitsunterweisungen 4.2 Sicherheitsunterweisungen 51 5. Baustellenverordnung 52 5.1 Grundsätzliche Pflichten Ziel: Wesentliche Verbesserung der Sicherheit auf Baustellen Berücksichtigung des Arbeitsschutzes bereits in der

Mehr

Arbeitskreis erstellt durch: Datum

Arbeitskreis erstellt durch: Datum Arbeitskreis erstellt durch: Datum Anzahl der Beschäftigten Unterschrift der/des Fachverantwortlichen Tabelle A - Grundsätzliches A.1 Es werden alle notwendigen Maßnahmen für die sichere Bereitstellung

Mehr

Dienstleistungen Externer Datenschutz. Beschreibung der Leistungen, die von strauss esolutions erbracht werden

Dienstleistungen Externer Datenschutz. Beschreibung der Leistungen, die von strauss esolutions erbracht werden Dienstleistungen Externer Datenschutz Beschreibung der Leistungen, die von strauss esolutions erbracht werden Markus Strauss 14.11.2011 1 Dienstleistungen Externer Datenschutz Inhalt 1. Einleitung... 2

Mehr

BGI 5190 Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel - Organisation durch den Unternehmer

BGI 5190 Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel - Organisation durch den Unternehmer BGI 5190 Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel - Organisation durch den Unternehmer DGUV Information 5190 (Fassung April 2010) Standort Dresden Dr. Jelena Nagel Gr. 2.4

Mehr

Neun lebenswichtige Regeln für die Stahlbau- Montage

Neun lebenswichtige Regeln für die Stahlbau- Montage Neun lebenswichtige Regeln für die Stahlbau- Montage Leben und Gesundheit der Menschen haben absolute Priorität. Für uns Arbeitnehmende und Vorgesetzte heisst das: Wir halten konsequent die Sicherheitsregeln

Mehr

BauWertInwest. I. Zum Status Quo des Arbeits- und Gesundheitsschutzes (AuG) und des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM)

BauWertInwest. I. Zum Status Quo des Arbeits- und Gesundheitsschutzes (AuG) und des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) I. Zum Status Quo des Arbeits- und Gesundheitsschutzes (AuG) und des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) 1. Verantwortung, Beratung, Qualifikation BauWertInwest Potenziale im Handwerk Nutzen

Mehr

Safety first! Sicherheit für Sie und Ihre Mitarbeiter! Mit der RAMSyst Lebenslaufanalyse. Zertifizierter Prüfungsfachbetrieb! www.elektro-kasch.

Safety first! Sicherheit für Sie und Ihre Mitarbeiter! Mit der RAMSyst Lebenslaufanalyse. Zertifizierter Prüfungsfachbetrieb! www.elektro-kasch. Safety first! Sicherheit für Sie und Ihre Mitarbeiter! Mit der RAMSyst Lebenslaufanalyse FY-K-02-0614 Zertifizierter Prüfungsfachbetrieb! www.elektro-kasch.de Unfälle vermeiden - Menschenleben retten Warum

Mehr

Verantwortung und Organisation für den Betrieb von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln

Verantwortung und Organisation für den Betrieb von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln Rechtliche Grundlagen Die ÖVE/ÖNORM EN 50110 1 (EN 50110 2 100 eingearbeitet): 2014 ist mit 1. Oktober 2014 erschienen. Sie setzt sich zusammen aus EN 50110 1:2013 und den eingearbeiteten österreichischen

Mehr

Unterweisungskonzept für Auszubildende

Unterweisungskonzept für Auszubildende Unterweisungskonzept für Auszubildende Erforderliche Unterweisung Vorschrift Inhalte Unterweisung durch Form 1 Allgemein 12 ArbSchG 4 BGV A1 29 JArbSchG -Verhalten bei Unfällen -Erste Hilfe -Verhalten

Mehr

Arbeitsplatz Krankenhaus

Arbeitsplatz Krankenhaus 44. Berliner Krankenhaus-Seminar BKS, 19. Januar 2011 Mitarbeitersicherheit am Arbeitsplatz Krankenhaus Dr. Claus Backhaus Neuer Kamp 1 20375 Hamburg 44. Berliner Krankenhaus-Seminar Dr. Claus Backhaus

Mehr

Die neue DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention

Die neue DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention Die neue DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention Welche Neuerungen ergeben sich für die Werkstatt? Vortrag Werkstättenmesse 2015 Dipl.-Ing. Ulf Dohne Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und

Mehr

Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) TRBS 2121 Teil 2 Gefährdungen von Personen durch Absturz Bereitstellung und Benutzung von Leitern

Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) TRBS 2121 Teil 2 Gefährdungen von Personen durch Absturz Bereitstellung und Benutzung von Leitern z Ausgabe: Januar 2010 GMBl. Nr. 16/17 vom 16. März 2010 S. 343 Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) TRBS 2121 Teil 2 Gefährdungen von Personen durch Absturz Bereitstellung und Benutzung von

Mehr

Betriebssicherheitsverordnung 2015 (BetrSichV) BetrSichV, Gtl, 03-2016

Betriebssicherheitsverordnung 2015 (BetrSichV) BetrSichV, Gtl, 03-2016 Betriebssicherheitsverordnung 2015 (BetrSichV) BetrSichV, Gtl, 03-2016 Inhaltsübersicht BetrSichV, Gtl, 03-2016 Seite 2 Verwendung von Arbeitsmitteln Werkzeuge Arbeitsmittel Geräte Maschinen Anlagen Besondere

Mehr

Mehr Sicherheit, weniger Kosten

Mehr Sicherheit, weniger Kosten Mehr Sicherheit, weniger Kosten Pelzer Schulungs- und Ausbildungsprogramm FAHRSCHULE Ihre Ansprechpartner/Innen Sie haben Fragen zum Thema Fahrerschulung? Wenden Sie sich hierfür einfach an: Fahrerschulung

Mehr

Le Registre Journal Chantier en France et/und Der SIGE-Plan, die Dokumentation der örtlichen Überprüfung und die Baustellen-Ordnung in Deutschland

Le Registre Journal Chantier en France et/und Der SIGE-Plan, die Dokumentation der örtlichen Überprüfung und die Baustellen-Ordnung in Deutschland Le Registre Journal Chantier en France et/und Der SIGE-Plan, die Dokumentation der örtlichen Überprüfung und die Baustellen-Ordnung in Deutschland Vortragsmanuskript Dipl.-Ing. Konrad Zieglowski Geschäftsführer/

Mehr

Architektenkammer Thüringen / Ingenieurkammer Thüringen Fortbildungsangebot September 2011 bis Februar 2012

Architektenkammer Thüringen / Ingenieurkammer Thüringen Fortbildungsangebot September 2011 bis Februar 2012 Architektenkammer Thüringen / Ingenieurkammer Thüringen Fortbildungsangebot September 2011 bis Februar 2012 Zusatzqualifikation für Architekten und Bauingenieure Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator

Mehr

Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsmittel gemäß Betriebssicherheitsverordnung komplexe Maschinen und technische Anlagen

Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsmittel gemäß Betriebssicherheitsverordnung komplexe Maschinen und technische Anlagen Lehrstuhl / Bereich IW/IPE/KKM Arbeitsmittel: Blasformanlage Bekum BM 304 Inventarnummer: Hersteller/Baujahr: Standort: MD 030 Datum Erstellt durch Großmann 17.07.2007 Name in Druckbuchstaben Unterschrift

Mehr

Kurzinformation. Betriebssicherheitsverordnung und Arbeitsschutzgesetz Pflichten des Betreibers

Kurzinformation. Betriebssicherheitsverordnung und Arbeitsschutzgesetz Pflichten des Betreibers Kurzinformation Betriebssicherheitsverordnung und Arbeitsschutzgesetz Pflichten des Betreibers Jeder Unternehmer / Arbeitgeber unterliegt Grundpflichten, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz seiner

Mehr

Ich-AG und Arbeitsschutz

Ich-AG und Arbeitsschutz BLUME 1 Ich-AG - Statistik 2 Anzahl der Ich-AG s im gesamten Bundesgebiet: 157.400 (Stand: 2.09.2004) Anzahl der Ich-AG s in Sachsen-Anhalt: 6.233 (Stand: 31.08.2004) Meinungen Selbstständiger zum Thema

Mehr

ARBEITS- UND An der Hasenquelle 6. Qualifizierungsanforderungen für den Einsatz von Fahr- und Steuerpersonal bei mobilen Arbeitsmitteln

ARBEITS- UND An der Hasenquelle 6. Qualifizierungsanforderungen für den Einsatz von Fahr- und Steuerpersonal bei mobilen Arbeitsmitteln Qualifizierungsanforderungen für den Einsatz von Fahr- und Steuerpersonal bei mobilen Arbeitsmitteln Nach geltendem Arbeitsschutzrecht in Deutschland dürfen an und mit Arbeitsmitteln nur Personen beschäftigt

Mehr

Unfallverhütungsvorschrift. Erste Hilfe (VSG 1.3)

Unfallverhütungsvorschrift. Erste Hilfe (VSG 1.3) Unfallverhütungsvorschrift Erste Hilfe (VSG ) Stand: 1. Januar 2000 in der Fassung vom 02. Juli 2015 Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Inhalt Seite 1 Grundsätze...3 2 Erste-Hilfe-Leistung...3

Mehr

Befähigte Person Wer ist das?

Befähigte Person Wer ist das? Befähigte Person Wer ist das? Dipl.-Ing. LL.B. Stefan Pemp Referatsleiter Arbeitsschutz, technischer Verbraucherschutz, Suchtbekämpfung Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Mehr

Zum Gebrauch innerhalb des Firmenverbundes. der Stiftung Liebenau. zur einheitlichen Handhabung

Zum Gebrauch innerhalb des Firmenverbundes. der Stiftung Liebenau. zur einheitlichen Handhabung Version: 1.1.1 Zum Gebrauch innerhalb des Firmenverbundes der Stiftung Liebenau zur einheitlichen Handhabung - der Inventarisierung von Anlagen und Geräten, - der Einhaltung von gesetzlichen Prüffristen,

Mehr

Hamburger Arbeitsschutzmodell ABS

Hamburger Arbeitsschutzmodell ABS Amt für Arbeitsschutz Hamburg - Abt. Arbeitnehmerschutz - Hamburger Arbeitsschutzmodell ABS - Aufsicht, Beratung, Systemüberwachung - Checkliste für Klein- und Mittelbetriebe Erläuterungen zur Anwendung

Mehr

Was ist zu beachten, damit Jugendliche unter 18 Jahren zu Ausbildungszwecken zum Steuern von Flurförderzeugen beauftragt werden dürfen?

Was ist zu beachten, damit Jugendliche unter 18 Jahren zu Ausbildungszwecken zum Steuern von Flurförderzeugen beauftragt werden dürfen? Was ist zu beachten, damit Jugendliche unter 18 Jahren zu Ausbildungszwecken zum Steuern von Flurförderzeugen beauftragt werden dürfen? 1 Betrieblicher Arbeitsschutz muss in unternehmerischer Eigenverantwortung

Mehr

Pflichtenübertragung. Informationen für Verantwortliche im Arbeits- und Gesundheitsschutz

Pflichtenübertragung. Informationen für Verantwortliche im Arbeits- und Gesundheitsschutz Pflichtenübertragung Informationen für Verantwortliche im Arbeits- und Gesundheitsschutz Einleitung... 4 Wer ist alles für den Arbeits- und Gesundheitsschutz verantwortlich?... 5 Wer ist verantwortlich

Mehr

Aufgaben des Betriebsrates im Arbeitsschutz aus der Praxis

Aufgaben des Betriebsrates im Arbeitsschutz aus der Praxis Fritz Fischl - Sicherheitsfachkraft - Betriebsrat Aufgaben des Betriebsrates im Arbeitsschutz aus der Praxis 1??? wer ist für Arbeitsschutz verantwortlich???!!! jeder Versicherte!!! (siehe drittes Kapitel

Mehr

Checkliste Übergabestellen für den Warentransport mit Staplern und Kranen

Checkliste Übergabestellen für den Warentransport mit Staplern und Kranen Sicherheit ist machbar. Checkliste Übergabestellen für den Warentransport mit Staplern und Kranen Sind in Ihrem Betrieb die Warenübergabestellen so gesichert, dass weder Personen noch Gegenstände abstürzen

Mehr

5. EErfahrungsaustausch der Koordinatoren

5. EErfahrungsaustausch der Koordinatoren Erfahrungsaustausch 5. EErfahrungsaustausch der Koordinatoren für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen 27. November 2002, 09.00-16.30 Uhr RAB 30: Geeigneter Koordinator Diese Regel bietet dem

Mehr

ARBEITS- UND An der Hasenquelle 6

ARBEITS- UND An der Hasenquelle 6 Mitgänger-Flurförderzeug umgekippt Fahrer schwer verletzt Wie sieht es mit der Haftung aus? In vielen Betrieben wird der Umgang mit sog. mitgängergeführten Flurförderzeugen auf die leichte Schulter genommen.

Mehr

Explosionsschutz in Biogasanlagen

Explosionsschutz in Biogasanlagen Explosionsschutz in Biogasanlagen Erstellung eines Explosionsschutzdokumentes Sicherheitstechnische Kenndaten von Biogas Biogas besteht im Wesentlichen aus: Methan (50-80 Vol.%) Kohlendioxid (20 50 Vol.%)

Mehr

Aktuelle Arbeitsschutz-Situation in der Arbeitnehmerüberlassung

Aktuelle Arbeitsschutz-Situation in der Arbeitnehmerüberlassung Aktuelle Arbeitsschutz-Situation in der Arbeitnehmerüberlassung NEPTUN Umwelt- und Arbeitsschutz Ingenieur GmbH Werner-Forßmann-Str. 40 21423 Winsen (Luhe) Tel. 04171 6686 0 Fax 04171 6686 29 w.rupprecht@neptun-u-a.de

Mehr

Belastungen am Arbeitsplatz

Belastungen am Arbeitsplatz Anlage 2b Belastungen am Arbeitsplatz Gefährdungsbeurteilung gemäß 5 Arbeitschutzgesetz BU/GmbH: Abteilung:.. Schlüssel-.. Anmerkung: Sie bekamen diesen bogen von der gemeinsamen Kommission* überreicht.

Mehr

Wer wir sind. Arbeitskreis Arbeits- und Gesundheitsschutz Rhein/Main

Wer wir sind. Arbeitskreis Arbeits- und Gesundheitsschutz Rhein/Main Wer wir sind Hallo Kolleginnen und Kollegen. Herzlich willkommen beim Arbeitskreis AGUS. AGUS steht für Arbeits- und Gesundheitsschutz. Ihr wisst sicher, dass Betriebsräte beim Arbeits- und Gesundheitsschutz

Mehr

Koordination nach Baustellenverordnung. Umsetzung der Baustellenverordnung bei Arbeiten an Gasleitungen. Maßnahmen bei rhenag

Koordination nach Baustellenverordnung. Umsetzung der Baustellenverordnung bei Arbeiten an Gasleitungen. Maßnahmen bei rhenag Koordination nach Baustellenverordnung Umsetzung der Baustellenverordnung bei Arbeiten an Gasleitungen Maßnahmen bei rhenag Dipl.-Ing. (TH), Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH) Tobias Meurer Kontakt: rhenag Rheinische

Mehr

Zweistufige SiGe-Planung

Zweistufige SiGe-Planung Zweistufige SiGe-Planung 2. Bundeskoordinatorentag 2006 19. Oktober 2006 Berlin Dipl.-Phys. Michael Jäger Bau-Atelier BVKSG e.v., Leipzig Seite: 1 Zweistufige SiGe-Planung Ausgangssituation Erfahrungen

Mehr

Arbeitsschutz an Schulen und Schulkindergärten

Arbeitsschutz an Schulen und Schulkindergärten Arbeitsschutz an Schulen und Schulkindergärten Verwaltungsvorschrift vom 29. März 2001 Az.: 15-0304.5/83 1. Verantwortlichkeiten Für die Beachtung der staatlichen Arbeitsschutzvorschriften ist als Arbeitgeber

Mehr

Managementsysteme und Arbeitssicherheit

Managementsysteme und Arbeitssicherheit Managementsysteme und Arbeitssicherheit 1. Managementsysteme: Welche gibt es? 2. Managementsysteme aus Sicht des Mitarbeiters 3. Schlussfolgerungen für integrierte Managementsysteme 4. 3 Arbeitsschutzgesetz

Mehr

Arbeitsschutz in Handwerksbetrieben. Arbeitsschutz in Handwerksbetrieben. Arbeitsschutz in Handwerksbetrieben. Arbeitsschutz in Handwerksbetrieben

Arbeitsschutz in Handwerksbetrieben. Arbeitsschutz in Handwerksbetrieben. Arbeitsschutz in Handwerksbetrieben. Arbeitsschutz in Handwerksbetrieben Über meine Person: Dr. agr. Michael Reininger Referent in der Abteilung Allgemeine Warenwirtschaft beim DRV in Bonn und dort u. a. zuständig für: Agrartechnik Betrieblicher Umweltschutz & Arbeitssicherheit

Mehr

Herzlich. Willkommen zum Seminar Gefährdungsbeurteilung

Herzlich. Willkommen zum Seminar Gefährdungsbeurteilung Herzlich Willkommen zum Seminar Gefährdungsbeurteilung Begriffsklärung Gefahr Definition 1: Vorhandensein von Bedingungen in einem Arbeitssystem, die Leben und Gesundheit von Beschäftigten aber auch Sachgüter

Mehr

Gesundheitsschutz im Handwerk

Gesundheitsschutz im Handwerk Gesundheitsschutz im Handwerk Was muss ich im Hinblick auf den gesetzlichen Gesundheits- und Arbeitsschutz in meinem Betrieb beachten? Rudolf Fischer Diplom-Ingenieur (FH) Sicherheitsingenieur Ingolstadt,

Mehr

Erlaubnisscheine bei der Instandhaltung

Erlaubnisscheine bei der Instandhaltung Erlaubnisscheine bei der Instandhaltung Werner Weiß BASF SE Standort Ludwigshafen 22.09.2010 Werner Weiß, BASF SE 1 BASF SE Standort Ludwigshafen Stammwerk Fläche ca 10 km² Mitarbeiter ~ 32 500 Kontraktorenmitarbeiter

Mehr

11 Auswahl wichtiger Arbeitsschutzgesetze und -vorschriften

11 Auswahl wichtiger Arbeitsschutzgesetze und -vorschriften 11 Auswahl wichtiger Arbeitsschutzgesetze und -vorschriften 11.1 Auszüge aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit

Mehr

Betriebssicherheitsverordnung TRIPLAN AG

Betriebssicherheitsverordnung TRIPLAN AG Betriebssicherheitsverordnung TRIPLAN AG BetrSichV 2 Teil A: Teil B: Teil C: Einführung Die Verordnung Was ist zu tun? Einführung 3 Kern: Vorgaben für die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln.

Mehr

Ganz sicher oben arbeiten!

Ganz sicher oben arbeiten! www.moellerart.de Die Lift2Go Safety First Programme bringen Sie nach oben. Einfach, sicher und schnell. Ganz sicher oben arbeiten! Arbeitsbühnen-Seminare w w w. m o e l l e r a r t. d e 2 0 1 4 Mit uns

Mehr

Definierte Arbeitsabläufe Prozesse Vorsorgeuntersuchungen Unterbrechung der Tätigkeit am Bildschirm/Arbeitsplatz

Definierte Arbeitsabläufe Prozesse Vorsorgeuntersuchungen Unterbrechung der Tätigkeit am Bildschirm/Arbeitsplatz Unterweisung zur Gefährdungsanalyse Definierte Arbeitsabläufe Prozesse Vorsorgeuntersuchungen Unterbrechung der Tätigkeit am Bildschirm/Arbeitsplatz Name.ppt Seite 1 Der Arbeitgeber unterzieht die Arbeitsplätze

Mehr

Acht lebenswichtige Regeln für die Instandhaltung

Acht lebenswichtige Regeln für die Instandhaltung Acht lebenswichtige Regeln für die Instandhaltung von Maschinen und Anlagen Leben und Gesundheit der Menschen haben absolute Priorität. Für uns Arbeitnehmende und Vorgesetzte heisst das: Wir halten konsequent

Mehr

Analyse psychischer Belastungsfaktoren in den Stadtwerken

Analyse psychischer Belastungsfaktoren in den Stadtwerken Analyse psychischer Belastungsfaktoren in den Stadtwerken Historie: BR fordert Ermittlung und Dokumentation der psychischen Belastung in die Gefährdungsbeurteilung Absprache zwischen Unternehmen und Betriebsrat

Mehr

Zusatz-Betriebsanleitung nach ATEX

Zusatz-Betriebsanleitung nach ATEX 1. Allgemeines nach ATEX Diese enthält grundlegende Hinweise für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen, die bei Montage, Betrieb und Wartung zu beachten sind. Daher ist diese unbedingt vor Montage

Mehr

Sicherheitsfachkräfte- Tagung 2015 28.10.2015 Stadthalle Deggendorf

Sicherheitsfachkräfte- Tagung 2015 28.10.2015 Stadthalle Deggendorf Sicherheitsfachkräfte- Tagung 2015 28.10.2015 Stadthalle Deggendorf Und immer wieder lockt die Gefährdungsbeurteilung -bewährte und aktuelle Praxishilfen der BGRCI PROF. DR. BERND SCHEEL BG RCI NÜRNBERG

Mehr

Erste-Hilfe-Schulung für Unternehmen

Erste-Hilfe-Schulung für Unternehmen Erste-Hilfe-Schulung für Unternehmen Innovativ. Kooperativ. Effektiv. Mal ehrlich, wissen Sie noch, wie die stabile Seitenlage geht? Oder wie Sie bei Blutungen einen Druckverband anlegen? Es ist ganz normal,

Mehr

Selbstcheck des Unternehmens

Selbstcheck des Unternehmens AMS-Nr.: Firmendaten Inhaber: Straße: PLZ: Ort: UN / OB: Telefon: Fax: Mobil: Email: Ansprechpartner Straße: PLZ: Ort: Telefon: Fax: Mobil: Email: Stand 9/2014 Seite 1 von 5 1 Arbeitsschutzpolitik 1.1

Mehr

Inhaltsverzeichnis. * Alle Technischen Regeln für Arbeitsstätten finden Sie in Kapitel 1.2 ab S. 49, im Inhaltsverzeichnis VII

Inhaltsverzeichnis. * Alle Technischen Regeln für Arbeitsstätten finden Sie in Kapitel 1.2 ab S. 49, im Inhaltsverzeichnis VII Vorwort zur 20. Auflage V 1 Arbeitsstätten 1 Einleitung zur Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)... 1 1.1 Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV) vom 12. August 2004 - mit

Mehr

Verantwortung beim Betrieb von elektrischen Anlagen

Verantwortung beim Betrieb von elektrischen Anlagen Verantwortung beim Betrieb von elektrischen Anlagen gemäß DIN VDE 0105-100 / EN 50110 3. Fachtagung 14./15.03.2013 Regelungen - Begriffe BGV A1 Unfallverhütungsvorschrift ArbSchG Arbeitsschutzgesetz BetrSichV

Mehr

ArbMedVV Änderung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge. 02.07.2014 ArbMedVV Dr. med. Florian Struwe Seite 1

ArbMedVV Änderung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge. 02.07.2014 ArbMedVV Dr. med. Florian Struwe Seite 1 Änderung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge 02.07.2014 ArbMedVV Dr. med. Florian Struwe Seite 1 EV - Verordnung zur Rechtsvereinfachung und Stärkung der arbeitsmedizinischen Vorsorge - Artikel

Mehr

Rechte und Pflichten einer Sicherheitsfachkraft

Rechte und Pflichten einer Sicherheitsfachkraft Rechte und Pflichten einer Sicherheitsfachkraft IHK-Forum Arbeitsschutz 2014 Mönchengladbach, 30. Oktober 2014 IHK-Forum Arbeitsschutz, Rechte und Pflichten einer SIFA 30.10.2014 Folie 72 Wer bin ich?

Mehr

Betriebsvereinbarung

Betriebsvereinbarung Betriebsvereinbarung Zwischen der Unternehmensleitung der Tognum AG und der MTU Friedrichshafen GmbH sowie dem Betriebsrat der Tognum AG und der MTU Friedrichshafen GmbH wird zur Konkretisierung der Regelungen

Mehr

Betreiben von Aufzugsanlagen nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Betreiben von Aufzugsanlagen nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Betreiben von Aufzugsanlagen nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Europäische Anforderungen an den sicheren Betrieb von Aufzugsanlagen und die Umsetzung in deutsche Gesetzgebung Mai 04 Dipl.-Ing.

Mehr

Dipl.-Ing. Herbert Schmolke, VdS Schadenverhütung

Dipl.-Ing. Herbert Schmolke, VdS Schadenverhütung 1. Problembeschreibung a) Ein Elektromonteur versetzt in einer überwachungsbedürftigen Anlage eine Leuchte von A nach B. b) Ein Elektromonteur verlegt eine zusätzliche Steckdose in einer überwachungsbedürftigen

Mehr

Schulung des technischen Personals im Krematorium. Notwendigkeiten und Möglichkeiten.

Schulung des technischen Personals im Krematorium. Notwendigkeiten und Möglichkeiten. Vortrag Schulung des technischen Personals im Krematorium. Notwendigkeiten und Möglichkeiten. Gerd Witte Geschäftsführer eneg Vertrieb- und Service GmbH Nur qualifizierte Schulungen von Mitarbeitern sind

Mehr

Allgemeine Unterweisung " Sicherheit elektrischer Anlagen und Betriebsmittel"

Allgemeine Unterweisung  Sicherheit elektrischer Anlagen und Betriebsmittel Universität Stuttgart Abt. Sicherheitswesen Allgemeine Unterweisung " Sicherheit elektrischer Anlagen und Betriebsmittel" Der unsachgemäße Umgang mit elektrischem Strom oder elektrischen Betriebsmitteln

Mehr

Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt. Erfahrungsaustausch der Sicherheitsund Gesundheitskoordinatoren 16. November 2005

Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt. Erfahrungsaustausch der Sicherheitsund Gesundheitskoordinatoren 16. November 2005 Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt Erfahrungsaustausch der Sicherheitsund Gesundheitskoordinatoren 16. November 2005 Thema: BaustellV- Unterlage nach RAB 32 1 SiwaPlan Einleitung Diskussion um Umsetzung der

Mehr

SCC DOKUMENT 023 SCP-CHECKLISTE (SICHERHEITS CERTIFIKAT PERSONALDIENSTLEISTER)

SCC DOKUMENT 023 SCP-CHECKLISTE (SICHERHEITS CERTIFIKAT PERSONALDIENSTLEISTER) SCC DOKUMENT 023 SCP-CHECKLISTE (SICHERHEITS CERTIFIKAT PERSONALDIENSTLEISTER) CHECKLISTE ZUR BEURTEILUNG DES SGU- MANAGEMENTSYSTEMS VON PERSONALDIENSTLEISTERN KOMMENTARE UND INTERPRETATIONSHILFEN AUF

Mehr

Computer & Netzwerktechnik. Externer Datenschutzbeauftragter

Computer & Netzwerktechnik. Externer Datenschutzbeauftragter Computer & Netzwerktechnik Externer Datenschutzbeauftragter Zweck des Bundesdatenschutzgesetzes ist es, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem

Mehr

Fragebogen zum Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz E.ON Energy from Waste Leudelange S.àr.l., Stand 09/2008

Fragebogen zum Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz E.ON Energy from Waste Leudelange S.àr.l., Stand 09/2008 Wird von der Sicherheitsfachkr aft ausgefüllt! Zuständiger Einkäufer, Datum: Zuständige Sicherheitsfachkraft: Freigabe, Datum: Unterschrift Sicherheitsfachkraft: Ja Nein Fragebogen zum Arbeits-, Gesundheits-

Mehr

Die neue DGUV Vorschrift 1

Die neue DGUV Vorschrift 1 Die neue Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention FASI-Veranstaltung Dr. Frank Bell Ausgangslage wesentliche Änderungen Kommunikation DGUV Regel 100-001 Genehmigung/Inkrafttreten 2 - Ausgangslage

Mehr

5. Regelungen zur Arbeitssicherheit. 5.1 Patenregelung für Fremdfirmen

5. Regelungen zur Arbeitssicherheit. 5.1 Patenregelung für Fremdfirmen 5.1 Patenregelung für Fremdfirmen Erstellt Geprüft Freigegeben Name: Dr. W. Foag Name: Robert Bayr Name: Dr. B. Langhammer Unterschrift: Unterschrift: Unterschrift: Org.-Einheit: BU Standort- und Umweltservices

Mehr

Herzlich willkommen. zur Information Arbeitssicherheit / Gesundheitsschutz / für Kirchgemeinden

Herzlich willkommen. zur Information Arbeitssicherheit / Gesundheitsschutz / für Kirchgemeinden Herzlich willkommen zur Information Arbeitssicherheit / Gesundheitsschutz / für Kirchgemeinden Treier & Partner AG, Unterer Kirchweg 34, 5064 Wittnau Aug. 2012 V1 1 Inhaber Franz Treier Sicherheitsfachmann

Mehr

zur befähigten Person (bp) für die Prüfung von elektrischen Arbeitsmitteln

zur befähigten Person (bp) für die Prüfung von elektrischen Arbeitsmitteln B E S T E L L U N G zur befähigten Person (bp) für die Prüfung von elektrischen Arbeitsmitteln Herr beschäftigt bei Abteilung Vorname Name Firma Abteilung wird hiermit auf Grundlage seiner erlangten, belegbaren

Mehr

Sicherheit kommt an. Regeln für Fremdfirmen

Sicherheit kommt an. Regeln für Fremdfirmen Sicherheit kommt an. Regeln für Fremdfirmen Hauptzufahrt Uferstrasse 3 33 5 6 33 3 4 4 5 8 7 3 4 6 7 4 3 50 60 70 Tor 4 Ihre Sicherheit liegt uns am Herzen. Herzlich willkommen bei Voith Turbo Lokomotivtechnik!

Mehr

Aufzüge und Fahrtreppen. Aufzüge sicher betreiben

Aufzüge und Fahrtreppen. Aufzüge sicher betreiben Aufzüge und Fahrtreppen Aufzüge sicher betreiben Aufzüge im Fokus Pflichten aus der BetrSichV Täglich nutzen mehrere Millionen Menschen in Deutschland ca. 600.000 überwachungsbedürftige Aufzugsanlagen,

Mehr

Studienziel. 2 Teilnahmevoraussetzungen

Studienziel. 2 Teilnahmevoraussetzungen Satzung zum Erwerb von Zusatzqualifikationen im Bereich der "Koordinatorenausbildung nach RAB 30" für Studierende und Absolventen des Bachelorstudiengangs Bauingenieurwesen an der Hochschule Augsburg vom

Mehr

Bauprozessqualität: Kommunikation und Netzwerke

Bauprozessqualität: Kommunikation und Netzwerke Dialogforum Bauqualität in der Praxis im Rahmen des Netzwerks Gutes Bauen in Hessen am 10. November 2009 in Wiesbaden Bauprozessqualität: Kommunikation und Netzwerke Gegenseitige Erwartungen von Koordinatoren

Mehr