YARA BRUNSBÜTTEL GMBH
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1 von Jens Harbeck YARA BRUNSBÜTTEL GMBH SICHERHEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZPLAN (SiGe-Plan) FÜR DEN REVISIONSSTILLSTAND 2015 Erstellt durch: Jens Harbeck SiFa Bernd Wolff-Ryll Leiter Sicherheit/Inspektion Datum Name Funktion Zuletzt geändert durch: Datum Name Funktion Unterschrift Freigegeben: siehe TQS-Dok Datum Name Funktion Unterschrift
2 EINLEITUNG Yara verpflichtet sich, den Arbeitsschutz, die Gesundheit und das Wohlbefinden der Mitarbeiter, von Auftragnehmern, Besuchern, und Nachbarn zu gewährleisten. Yara ist überzeugt, dass alle Unfälle und Verletzungen vermeidbar sind. Für uns ist Sicherheit eine Entscheidung, nicht nur eine Möglichkeit Safe by Choice. Der folgende Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGePlan) dient dem koordinierten Zusammenwirken der verschiedenen Arbeitgeber, die im Rahmen des Revisionsstillstandes gleichzeitig oder nacheinander tätig werden. Ziel ist es, durch sicherheitskoordiniertes Arbeiten mögliche Vorfälle und Unfälle zu vermeiden Unser Ziel für den Stillstand lautet 0 Unfälle. Die Einteilung der notwendigen Arbeiten ergeben sich aus dem Detailterminplan für den Stillstand. Die jeweiligen koordinationsrelevanten Gefährdungen, die notwendigen Schutzmaßnahmen und die anzuwendenden Arbeitsschutzbestimmungen können für einen solch komplexen Stillstand nur allgemein vorformuliert werden. Die eigentliche Koordination erfolgt durch betriebliche Koordinatoren entsprechend dem Verlauf des Stillstandes. Die betrieblichen Koordinatoren sind in Fragen des Arbeitsschutzes allen beteiligten Gewerken und Auftragnehmern weisungsbefugt. Dieser SiGe-Plan wurde entsprechend den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) zusammengestellt, um die nach dem Stand der Technik notwendigen Inhalte eines SiGe-Plans zu berücksichtigen und um den Plan gleichzeitig auch gut lesbar für Auftragnehmer (AN) zu gestalten. Der SiGe-Plan wird je nach Bedarf fortlaufend überarbeitet. Bei wesentlichen Änderungen werden die AN entsprechend informiert. 2 / 9
3 Inhalt A. Arbeitsabläufe... 4 B. Gefährdungen... 4 C. Räumliche und zeitliche Zuordnung der Arbeitsabläufe... 5 D. Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Minimierung der Gefährdungen... 5 E. Arbeitsschutzbestimmungen... 6 F. Glossar / 9
4 A. Arbeitsabläufe Die geplanten Arbeitsabläufe werden im Detailterminablaufplan des Stillstandes 2015 dargestellt. B. Gefährdungen Gewerkbezogene Gefährdungen Dies sind die bei der Ausführung eines Gewerkes auftretenden Gefährdungen, z. B. Gefahr durch Teile mit gefährlicher Oberfläche beim Vorrichten einer Rohrleitung für Schweißarbeiten Gefahr durch Sturz auf der Ebene durch Stolpern über Werkzeug am Arbeitsplatz Benutzung belastender persönlicher Schutzausrüstung Gefährdung beim erstmaligen Öffnen von Systemen Gefährdung durch Druck Gefährdung durch Temperatur Gefährdung durch Gefahrstoffe Gefährdung durch elektrischen Strom durch defekte Arbeitsmittel Kontakt mit Reststoffen in ausgebauten Ventilen Gewerkübergreifende Gefährdungen Dies sind 1. gegenseitige Gefährdungen, die sich durch örtliches und zeitliches Zusammentreffen mehrerer Gewerke ergeben, z. B. Gefährdung eines Feuerfestmaurers durch Schweißrauche, weil sein Arbeitsplatz in der Nähe eines Schweißarbeitsplatzes liegt Gefährdung durch herabfallendes Isoliermaterial bei der Demontage einer Isolierung Gefährdung durch herunterfallendes ungesichertes Werkzeug Gefährdung durch Gamma- oder Röntgenstrahlung bei Durchstrahlungsprüfungen Lärmeinwirkung am Arbeitsplatz durch Baumaschinen anderer Gewerke 2. gegenseitige Gefährdungen, die von einem Gewerk ausgehen bzw. eröffnet werden und von denen Beschäftigte anderer Gewerke betroffen sind, die nacheinander Arbeiten am Bauvorhaben verrichten, z. B. nicht vorhandene Abdeckungen von Schachtöffnungen Nichtabsperren des Schwenkbereichs eine Krans mit angehobener Last schlecht verlegte Kabel und Schläuche im Verkehrsweg. Mangelhafte Ordnung & Sauberkeit im Arbeitsbereich 3. Gefährdungen, die sich aus den örtlichen Gegebenheiten auf der Baustelle ergeben, z. B. Gefährdungen durch Emissionen jeglicher Art (insbesondere gefährliche Gase, Stäube oder Flüssigkeiten; Lärm) 4 / 9
5 Gefährdungen durch Gasdruckproben Brand- oder Explosionsgefährdung durch Vorhandensein von Brandlasten, brennbaren Flüssigkeiten, Stäuben oder Gasen und Zündquellen Gefährdung durch erdverlegte Leitungen bzw. Freileitungen, die über das Baufeld führen Gefährdungen beim Befahren von Behältern und engen Räumen ( organisatorische Mängel; erhöhte körperliche Belastungen; eingebrachte Gefahrstoffe; Gefahrstoffe, die bei bestimmten Verfahren entstehen; biologische Gefahrstoffe; psychische BelastungenSauerstoffmangelSauerstoffüberschuss; Brände und Explosionen; elektrischer Strom;Gefahrstellen an Einrichtungen; Lärmionisierende Strahlung; heiße oder kalte Medien; Absturz; unzureichende Rettungsmaßnahmen; nasse Oberflächen) eingeengte Verkehrswege durch Gerüste Gefährdung durch kontaminierte Kleidung und Schutzausrüstung Gefährdung durch mangelnde Hygiene Gefährdung durch unklare Notfallorganisation 4. Gefährdungen durch Dritte, z. B. durch weitere betriebliche Nutzung von Anlagenteilen wie z.b. Befüllung eines Gefahrgut-TKW an einer Verladestelle durch Yara Gefährdung durch innerbetrieblichen Verkehr. C. Räumliche und zeitliche Zuordnung der Arbeitsabläufe Die räumliche und zeitliche Zuordnung der Arbeitsabläufe sind dem Detailterminablaufplan des Stillstandes 2015 zu entnehmen. D. Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Minimierung der Gefährdungen 1. Schulung/Einweisung aller Beteiligten am Stillstand vor Tätigkeitsbeginn über allgemeine Sicherheitsbestimmungen bei Yara und die zusätzlichen Sicherheitsbestimmungen im Rahmen des Stillstandes (SiGe-Plan) Elektronisch Einweisung über die allgemeinen Sicherheitsbestimmungen der Yara Brunsbüttel GmbH persönlich durch jeden der im Stillstand eingesetzten Mitarbeiter eines Auftragnehmers (AN) vorab per Online-Anmeldung oder in Ausnahmefällen am Werkstor Einweisung über die besonderen Gefahren und die Schutzmaßnahmen im Stillstand durch Yara im Ausbildungszentrum wird werktäglich angeboten 2. Nur geprüfte Arbeitsmittel benutzen (prüfpflichtige Arbeitsmittel müssen eine entsprechende Prüfkennzeichnung aufweisen, die Prüfprotokolle sind auf der Baustelle vorzuhalten und bei Nachfrage vorzulegen) Funktionskontrolle und Kontrolle auf offensichtliche Mängel vor jeder Verwendung durch den Benutzer 3. AN stellen ihren Mitarbeitern die nach ihrer Gefährdungsbeurteilung für eine Tätigkeit erforderliche persönlichen Schutzausrüstung zur Verfügung und sorgen dafür, dass diese benutzt wird 4. Die Gefährdungsbeurteilungen der AN sind durch den AN für die konkrete Tätigkeit zu überprüfen und ggf. mit Beratung durch fachliche Koordinatoren anzupassen die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilungen sind auf der Baustelle vorzuhalten und bei Nachfrage vorzulegen 5 / 9
6 5. Bei gefährlichen Tätigkeiten erfolgt eine gemeinsame Gefährdungsbeurteilung durch Yara und Gewerk/AN 6. Koordination und Freigabe der Arbeiten im Stillstand erfolgen durch hierzu bestellte betriebliche Koordinatoren, die für einen begrenzten Anlagenbereich nach DGUV Vorschrift 1 verantwortlich sind. 7. Betriebliches Freigabescheinsystem mit Festlegung der Sicherheitsmaßnahmen 8. LogOut & TagOut Maßnahmen (LoTo) bei möglichen Restgefahren durch gefährliche Energien 9. Vor-Ort-Freigabe nach gemeinsamer Durchführung einer Simplified Safe Job Analysis (SSJA) durch Betrieb und ausführendes Gewerk 10. Benutzung von Safety Hooks zum sicheren Platzieren von Kabeln und Schläuchen außerhalb des Verkehrsweges 11. Ordnung und Sauberkeit an der Baustelle gewährleisten, insbesondere durch sicheres Aufbewahren von Werkzeugen und Kleinteilen, Bereithalten und Benutzen von Entsorgungseinrichtungen 12. Bereitstellung von mobilen Gaswarngeräten 13. Elektrische Arbeitsmittel nur an den zugewiesenen Spannungsquellen mit Fehlerstrom- Schutzeinrichtung (RCD, PRCD) anschließen 14. Beratung zu Fragen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz durch Yara HESQ bzw. externe Sicherheitsfachkräfte/Sicherheitskoordinatoren 15. Sicherheitsrundgänge (WOC) durch Yara Führungskräfte, Yara HESQ oder externe Sicherheitsfachkräfte/Sicherheitskoordinatoren und ggf. gemeinsam mit verantwortlichen Personen von AN 16. Sicherheitsbeobachtungen von Tätigkeiten durch geschulte Gesprächsführer (VERA) 17. Regelmäßige Besprechungen bereichsbezogen oder werkübergreifend mit 1. TOP Arbeitsschutz 18. Bei Bedarf Toolbox-Meetings 19. Service-Container für die Ausgabe/Verleih besonderer Schutzausrüstungen 20. Erste-Hilfe-Container mit Betriebssanitäter 21. Qualifizierte Sicherungsposten als Befahrposten, Brandposten und sonstige Sicherungsposten (Stellung durch Yara oder von hierzu von Yara beauftragten Dienstleister/n) 22. Sperrung von unmittelbaren Gefahrenbereichen, z.b. bei Kranarbeiten, Gasdruckproben oder Durchstrahlungsprüfungen 23. Lageplan inkl. Baustelleneinrichtungsplan für den Stillstand Entsprechend den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) sind den Beschäftigten auf Baustellen Sanitär-, Pausen- und Sozialräume zur Verfügung zu stellen. 25. Kennzeichnung der Pausen- und Sozialräume mit Aushängen für Erste-Hilfe und einem Lageplan inkl. Baustelleneinrichtungsplan, Ausstattung mit geeignetem Erste-Hilfe-Material 26. AN stellen eine ausreichende Anzahl an ausgebildeten Ersthelfern und Sicherheitsbeauftragten. E. Arbeitsschutzbestimmungen 1. Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zum Arbeits- und Gesundheitsschutz, Beachtung des Vorschriften- und Regelwerks der DGUV (Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherungen) 2. Es sollen nur ausreichend ausgebildete, geschulte und unterwiesene Personen für Tätigkeiten im Rahmen des Stillstandes eingesetzt werden. Die entsprechenden Ausbildungs-, Schulungs- oder 6 / 9
7 Unterweisungsnachweise sind auf der Baustelle vorzuhalten und bei Nachfrage vorzulegen. Hier einige Beispiele: Nachweise über Unterweisungen nach dem ArbSchG Ausbildungsnachweis als Atemschutzgeräteträger Ausbildungsnachweis für die Benutzung von PSA gegen Absturz Qualifikationsnachweise als Sicherungsposten Fahrausweis und Beauftragung zum Führen von Flurförderzeugen 3. Mit belastenden oder gesundheitsgefährdenden Tätigkeiten (siehe ArbMedVV) dürfen nur arbeitsmedizinisch geeignete bzw. arbeitsmedizinisch untersuchte Personen beauftragt werden. Die entsprechenden Vorsorge- bzw. Eignungsnachweise sind auf Verlangen vorzuzeigen. Zu den Tätigkeiten, die eine arbeitsmedizinische Vorsorge bzw. eine Eignungsuntersuchung bedürfen gehören u.a.: Tätigkeiten mit Gefahrstoffen insbesondere Asbest, Kohlenmonoxid, Methanol, Nickel und Nickelverbindungen (Vanadiummischoxid und Rußstaub), Schwefelwasserstoff, Trichlorethylen Tätigkeiten mit Lärmexposition Tragen von Atemschutzgeräten der Gruppen 2 und 3 Bedienen von Flurförderzeugen, Kranen und Hubbühnen Arbeiten mit Absturzgefährdung 4. Strikte Einhaltung der Yara Sicherheitsbestimmungen insbesondere: ALLGEMEINE SICHERHEITSBESTIMMUNGEN DER YARA BRUNSBÜTTEL GMBH, inkl der GOLDEN RULES SICHERHEITSRICHTLINIE FÜR DEN EINSATZ VON FREMDFIRMEN BEI DER YARA BRUNSBÜTTEL GMBH SICHERHEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZPLAN (SiGe-Plan) FÜR DEN REVISIONSSTILLSTAND 2015 Auf besondere Sicherheitsbestimmungen/Sicherheitsanweisungen bei Yara, die über das gesetzliche Maß hinausgehen, werden die Auftragnehmer durch den fachlichen Koordinator hingewiesen. Hierzu gehören u.a. Arbeiten mit Absturzgefährdung (bei Absturztiefen > 1m sind Schutzmaßnahmen erforderlich) Arbeiten auf Dächern (bei nicht durchtrittsicheren Dächern müssen zwei unabhängig voneinander wirkende Schutzmaßnahmen festgelegt werden) Benutzung von Winkelschleifern (es dürfen nur Winkelschleifer auf dem Werksgelände eingesetzt werden, die einen Sicherheitsschalter für sofortiges Abschalten beim Loslassen der Maschine (sog. Totmannschalter) besitzen) Erstellen von Gerüsten (Nutzung techn. Schutzmaßnahmen wie z.b. Montagesicherungsgeländer (MSG) oder wenn diese nicht möglich sind PSA gegen Absturz, bei außenliegenden Leitern (nur bis max. 5 Meter Arbeitshöhe zulässig) ist als Einstiegshilfe zu jeder Arbeitsplattform ein schwenkbarer Seitenschutz zu installieren) 5. Beachten der örtlichen Anweisungen, Kennzeichnungen und Signale, hierzu können auch Handzeichen oder mündliche Anweisungen gehören 7 / 9
8 6. Befolgen von arbeitsschutzrelevanten Anweisungen durch Yara Mitarbeiter oder Beauftragte von Yara 7. Exakte Beachtung des Freigabescheinsystems inkl. SSJA und LoTo 8. Bei Fragen zur eigentlichen Tätigkeit wenden sich AN an den fachlich zuständigen Koordinator 8 / 9
9 F. Glossar AN ArbMedVV ArbSchG ASR DGUV HESQ LoTo MSG PRCD PSA RAB RCD Safe by Choice SSJA Toolbox-Meeting VERA WOC Auftragnehmer Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge Gesetz zur Umsetzung der EG-Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz und weiterer Arbeitsschutz-Richtlinien - Arbeitsschutzgesetz Technische Regeln für Arbeitsstätten Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand Health, Environmental, Safety and Quality (Gesundheitsschutz, Umweltschutz, Arbeitssicherheit und Qualität) LogOut & TagOut Maßnahmen: Abschalten, Trennen, Verriegeln (LogOut) und Kennzeichnen (TagOut) zum Schutz vor gefährlichen Energiequellen Montagesicherungsgeländer, technische Schutzmaßnahme zum sicheren Erstellen von Normgerüsten Portable Residual Current protective Device: ortsveränderliche Fehlerstrom- Schutzeinrichtung Persönliche Schutzausrüstung Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen Residual Current protective Device: Fehlerstrom-Schutzeinrichtung Name des aktuellen Prozesses zum Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz im Yara Konzern Simplified Safe Job Analysis: vereinfachte Vor-Ort-Gefährdungsanalyse, letzte gemeinsame Kontrolle der Arbeitsbedingungen durch den Betrieb und den Ausführenden, die auf einer Checkliste dokumentiert wird Kurzunterweisungen, zum Beispiel bei aktuellen Anlässen Verhaltensorientierte Arbeitssicherheit, der Behaviour Based Safety Prozess bei Yara Brunsbüttel Walk Observe Communicate, bezeichnet Sicherheitsrundgänge bei Yara, bei denen eine Tätigkeit beobachtet wird und anschließend auch mit den Mitarbeitern/Kontraktoren gesprochen wird 9 / 9
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