BM I. Kapitel 1 Bau- und Projektmanagement. Prof. Klaus Hager, Baumanagement, HS Regensburg WS 2013 /
|
|
- Jasmin Biermann
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Prof. Dipl.-Ing. (FH) Dipl. Wirtsch.-Ing. (FH) M. Eng. Klaus Hager Fakultät Bauingenieurwesen BM I Kapitel 1 Bau- und Projektmanagement Prof. Klaus Hager, Baumanagement, HS Regensburg WS 2013 / Projekt: DIN : Vorhaben, das im wesentlichen durch Einmaligkeit der Bedingungen in ihrer Gesamtheit gekennzeichnet ist, wie z. B.: Zielvorgaben Zeitliche, finanzielle, personelle oder andere Begrenzungen Abgrenzung gegenüber anderen Vorhaben Projektspezifische Organisation Prof. Klaus Hager, Baumanagement, HS Regensburg WS 2013 /
2 Die häufigsten Projektarten: Forschungs- und Entwicklungsprojekte (z. B. Produktentwicklung) Investitionsprojekte (z. B. Einrichtung eines neuen Logistikzentrums) Kunden-/Vertriebsprojekte (z. B. Großauftrag für einen Kunden) Organisations- und Managementprojekte (z. B. Rationalisierung) IT-Projekte (z. B. kundenspezifische Software) Veranstaltungs- und Dienstleistungsprojekte (z. B. Messeauftritt) Bauprojekte (=> Investitionsprojekt) Prof. Klaus Hager, Baumanagement, HS Regensburg WS 2013 / Management: to manage (geschickt bewerkstelligen, zustande bringen, organisieren) Leitung, Führung von Betrieben und anderen sozialen Systemen Allgemeiner Sprachgebrauch: Geschickte Bewerkstelligung eines Vorhabens Prof. Klaus Hager, Baumanagement, HS Regensburg WS 2013 /
3 Projektmanagement: DIN : Gesamtheit der Führungsaufgaben, Führungsorganisation, Führungstechniken und Führungsmittel für die Abwicklung eines Projekte Führungsaufgaben: Zielsetzung, Personalführung, Kontrolle und Steuerung Führungsorganisation: Projektorganisation, Projektabwicklung Führungstechniken: Motivation der Mitarbeiter, Besprechungstechniken, Präsentationstechniken, Entscheidungsfindungstechniken Führungsmittel: Projektsteuerungssysteme, Projektplanungssysteme Prof. Klaus Hager, Baumanagement, HS Regensburg WS 2013 / Projektsteuerung: Leitungs- und Führungsaufgabe, die alle zukunftsgerichteten Maßnahmen zur Abwehr von Störungen des Projektablaufs umfasst Baucontrolling: to control (lenken, steuern, regeln) Betriebswirtschaftliche Unterstützung bei der Planung, Steuerung und Kontrolle von Organisationen, Prozessen oder Projekten sowie die Bereitstellung der dafür erforderlichen Informationen Prof. Klaus Hager, Baumanagement, HS Regensburg WS 2013 /
4 Projektorganisation: DIN : Gesamtheit der Organisationseinheiten und der aufbau- und ablauforganisatorischen Regelungen zur Abwicklung eines bestimmten Projektes Hierzu zählen: Gremien (Projektteam, Lenkungsausschuss, Projektunterstützung, ) Führungs- und Entscheidungsstrukturen Organisatorische und administrative Regelungen (z. B. Besprechungspläne, Projektordner, Formblätter) Prof. Klaus Hager, Baumanagement, HS Regensburg WS 2013 / Bauherr: Artikel 56 (1) Bayerische Bauordnung (BayBO): Bauherr ist, wer auf seine Verantwortung eine bauliche Anlage vorbereitet oder ausführt oder vorbereiten oder ausführen lässt Eine bauliche Anlage ist eine aus Bauprodukten hergestellte und mit dem Erdboden fest verbundene Anlage Aufgaben (aus Artikel 56 BayBO): Bestellung geeigneter Entwurfsverfasser und geeigneter Unternehmer Erforderliche Anträge, Vorlagen und Anzeigen nach öffentlichrechtlichen Vorschriften Prof. Klaus Hager, Baumanagement, HS Regensburg WS 2013 /
5 Bauherr: Aufgaben (aus 42 LBO): Bestellung geeigneter Entwurfsverfasser, geeigneter Unternehmer, geeigneter Bauleiter Erforderliche Anzeigen nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften und der auf Grund dieser erlassenen Anordnungen ( 41 LBO) Prof. Klaus Hager, Baumanagement, HS Regensburg WS 2013 / Maßnahmen der Instandhaltung: Leistungsbeschreibung Inspektion Instandhaltung Wartung Instandsetzung Inhalt der Leistung Rechtliche Einordnung Feststellen und Beurteilen des Istzustandes einer Technischen Anlage Dienstvertrag 611ff BGB Bewahren des Sollzustandes einer Technischen Anlage je nach Vertragsinhalt 611f oder 631ff BGB Routine (planbar bzw. vorbeugend Festlegung von Frequenz und Arbeitsintensität) Wiederherstellen des Sollzustandes einer Technischen Anlage Werkvertrag 631ff BGB Non-Routine (nicht planbar Befundaufnahme und Durchführung Kundenziele Gewährleistung von Funktionen, Werterhalt, Verfügbarkeit, Einsatzpriorität Prof. Klaus Hager, Baumanagement, HS Regensburg WS 2013 /
6 Wartung: nach DIN : alle Maßnahmen zur Bewahrung des Sollzustandes Vorbeugende Funktion Gewährleistung der Nutzbarkeit Ziel einer bestmöglichen Ausnutzung der Lebensdauer Grundvoraussetzung für Aufrechterhaltung der Gewährleistung sowie der Lebensdauer eines Gebäudes Prof. Klaus Hager, Baumanagement, HS Regensburg WS 2013 / Lebensdauer: Technische Lebensdauer ist nicht allein von der Art der verwendeten Baustoffe, sondern auch von ihrer konstruktiven Verwendung und Verarbeitung abhängig (nur Orientierungscharakter, Haltbarkeitsgrenze der tragenden Bauteile entspricht der Obergrenze der Gesamtlebensdauer des Gebäudes (im allgemeinen größer als 200 Jahre) Mittelung zwischen technischer und wirtschaftlicher Lebensdauer erforderlich Lebensdauer von Bauteilen ca. 100 Jahre von Technischen Anlagen ca Jahre Prof. Klaus Hager, Baumanagement, HS Regensburg WS 2013 /
7 Lebensdauer: LB = Lebensdauer Bauteile IEMB = Institut für Erhaltung und Modernisierung von Bauwerken WERTR = Wertermittlungsrichtlinien 1991 Schmitz= Schmitz, H. u. a.: Baukosten 2002 Instandsetzung/Sanierung/U mnutzung GdW = Häufigkeitskatalog des Gesamtverbandes der Wohnungswirtschaft (Katalog der kalkulierbaren Instandhaltungsarbeiten mit Angabe ihrer Häufigkeit innerhalb der Lebensdauer eines Bauwerks von 80 Jahren) Prof. Klaus Hager, Baumanagement, HS Regensburg WS 2013 / Lebensdauer: Prof. Klaus Hager, Baumanagement, HS Regensburg WS 2013 /
8 Woran scheitern Projekte am Häufigsten? Fehlende Systematik/Entscheidungskriterien bei der Projektauswahl Fehlende/unvollständige Risikobewertungen Unvollständiger/schwammiger Projektauftrag/Projektumfang Keine Richtlinien für Projektabwicklungen Unrealistische bzw. unpräzise Meilensteine Zusammenstellung des Projektteams auf Zuruf Linienmanagement entsendet die Entbehrlichen Linienfürste boykottieren die Projektarbeit Prof. Klaus Hager, Baumanagement, HS Regensburg WS 2013 / Woran scheitern Projekte am Häufigsten? Falsches Personal (Fach-, Methoden- und Sozialkompetenz) PM/PL hat Aufgaben und Verantwortung aber keine Befugnisse Mangelnde Methodenunterstützung durch interne Projektstabsstelle Änderungen beim Projektumfang bleiben unberücksichtigt Probleme werden ignoriert Status quo (gegenwärtiger Zustand) unbekannt Murphy s Law vergessen ( Whatever can go wrong will go wrong ) Kein Change Management Fachchinesisch Prof. Klaus Hager, Baumanagement, HS Regensburg WS 2013 /
9 Woran scheitern Projekte am Häufigsten? Zusammengefasst: Projekte scheitern nicht an der Technik Projekte scheitern an fehlender Information und Kommunikation Projekte scheitern an fehlendem Vertrauen im Projektteam Mit zunehmender Teamgröße sinkt die Erfolgsquote Prof. Klaus Hager, Baumanagement, HS Regensburg WS 2013 / Woran scheitern Projekte am Häufigsten? Prof. Klaus Hager, Baumanagement, HS Regensburg WS 2013 /
10 Woran scheitern Projekte am Häufigsten? Prof. Klaus Hager, Baumanagement, HS Regensburg WS 2013 / Projekt: DIN : Vorhaben, das im wesentlichen durch Einmaligkeit der Bedingungen in ihrer Gesamtheit gekennzeichnet ist, wie z. B.: Zielvorgaben Zeitliche, finanzielle, personelle oder andere Begrenzungen Abgrenzung gegenüber anderen Vorhaben Projektspezifische Organisation Prof. Klaus Hager, Baumanagement, HS Regensburg WS 2013 /
11 Zielvorgaben: Beispiel: Terminal 2 Flughafen München Für die Ausbauplanung des Flughafens wurden im Jahr 1997 aus unternehmerischer Sicht Kapazitäts-, Kosten- und Terminziele gesetzt: Kapazität: 15 Mio. Passagiere pro Jahr Kosten: 1,7 Mrd. DM (Planung und Bau) Termin: Inbetriebnahme im Jahr 2003 Prof. Klaus Hager, Baumanagement, HS Regensburg WS 2013 / Zielvorgaben: Messbarkeit und Zeithorizont Allgemein meist in Form der verfügbaren Finanzmittel (Kosten) des zeitlichen Rahmens (Termine) benötigter/erwünschter physischen Eigenschaften (Qualitäten) Prof. Klaus Hager, Baumanagement, HS Regensburg WS 2013 /
12 Risikofaktoren: Kosten Termine Qualitäten K, T, Q unterliegen Prioritäten! (bewusst/unbewusst, gleichbleibend/verändert) K, T, Q sind nicht solitär sondern eng verflochten, d. h. es bestehen gegenseitige Abhängigkeiten! Prof. Klaus Hager, Baumanagement, HS Regensburg WS 2013 / Was sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik? Was versteht man unter dem Stand der Technik? Prof. Klaus Hager, Baumanagement, HS Regensburg WS 2013 /
13 wissenschaftlich allgemein bekannt praktisch bewährt richtig Stand der Wissenschaft ja nein nein Stand der Technik ja ja (bedingt) nein Allgemein anerkannte Regeln der Technik ja ja ja Prof. Klaus Hager, Baumanagement, HS Regensburg WS 2013 / Prof. Klaus Hager, Baumanagement, HS Regensburg WS 2013 /
14 Prof. Klaus Hager, Baumanagement, HS Regensburg WS 2013 / Was ist ein Baumangel? Abweichung vom Sollzustand (Vertrag, allgemein anerkannte Regeln der Technik (a.a.r.d.t.), übliche Art und Güte) Was ist ein Bauschaden? Negative Veränderung durch einen Mangel Prof. Klaus Hager, Baumanagement, HS Regensburg WS 2013 /
15 Woher kommen Normen? Vom Deutschen Institut für Normung e.v. in Berlin Durch Vertrag anerkanntes Normungsorgan Europäische Normungen sind in Bedeutung gleich. Es dürfen keine Widersprüche bestehen Normen legen Standards fest Normen haben die Vermutung für sich, dass es sich um die a.a.r.d.t. handelt (Umkehr der Beweislast) Prof. Klaus Hager, Baumanagement, HS Regensburg WS 2013 / Prof. Klaus Hager, Baumanagement, HS Regensburg WS 2013 /
16 Ursachen von Bauschäden: wirtschaftliche Interessen geringes Fachwissen Kostendruck Zeitknappheit Pfusch am Bau Komplexe Baumaßnahmen Dabei betreffen ca. 30 % die Vorbereitung und 70% die Ausführung. Prof. Klaus Hager, Baumanagement, HS Regensburg WS 2013 / DEKRA Real Estate Expertise GmbH Zweiter DEKRA Bericht zu Baumängeln an Wohngebäuden Fazit: Mängel pro Wohngebäude im Wert von mehr als Über den gesamten Bauprozess verteilt Tendenz steigend Unabhängige, mehrstufige Qualitätskontrolle vermeidet wirtschaftlichen Schaden Prof. Klaus Hager, Baumanagement, HS Regensburg WS 2013 /
17 32 Mängel pro Projekt Klassische Baugewerke 56% Bautechnischer Ausbau 37% Mängel von 2003 auf 2007 um 102% gestiegen Mangelbeseitigungskosten im Schnitt Mangelfolgekosten bis (Gericht, SV, Wertverlust) Prof. Klaus Hager, Baumanagement, HS Regensburg WS 2013 / Audit 1 Kellerrohbau und Abdichtung 13,50 % Audit 2 Rohinstallation 18,13 % Audit 3 Ausbau gesamt 24,06 % Audit 4 Schlussaudit 44,31 % Prof. Klaus Hager, Baumanagement, HS Regensburg WS 2013 /
18 Maßnahmen: Verbesserung der Planungs- und Ausschreibungsleistung Verbesserung der Bauüberwachung Verbesserung der handwerklichen Leistung durch Einsatz von qualifiziertem Personal Transparente und langlebige technische Normen und Richtlinien u.a. Prof. Klaus Hager, Baumanagement, HS Regensburg WS 2013 / Erwartungen des Bauherrn und des Eigentümers an seine Immobilie: Es sollte schnell gehen, möglichst lange halten, ohne ständige Pflege und Instandsetzung, sowie benutzerfreundlich und dauerhaft sein und das Wichtigste: Es sollte möglichst nichts kosten!! Prof. Klaus Hager, Baumanagement, HS Regensburg WS 2013 /
19 Auch beim Bau gilt: Vorbeugen ist besser als Nachbessern! 1. Ein frühzeitig erkannter Baumangel verursacht relativ gesehen einen wesentlich geringeren Kosten- und Arbeitsaufwand als seine oft erst Jahre spätere Behebung nach Fertigstellung des Bauvorhabens. 2. Die Schadensprophylaxe schützt sowohl die Interessen der Bauherren als auch der ausführenden Firmen und bewahrt beide Seiten vor oft langwierigen Rechtsstreitigkeiten. Prof. Klaus Hager, Baumanagement, HS Regensburg WS 2013 / Die fachkompetente Planung, Baubetreuung und Qualitätsüberwachung bewahrt den Bauherrn weitest gehend vor dem Risiko, dass sich die Projektverantwortlichen ihrer Mängelbeseitigungspflicht entziehen und hohe finanzielle Schäden entstehen. Unabhängig von der Struktur der Unternehmen sowie des jeweiligen Tätigkeitsbereiches hat der Planer und Bauleiter Alle mit der Baumaßnahme im Zusammenhang stehenden Probleme zu kennen, zu begreifen und zu beherrschen! => hohe Anforderungen an Planende und Ausführende am Bau Prof. Klaus Hager, Baumanagement, HS Regensburg WS 2013 /
20 Ursachen für Störungen im Bauablauf: unbeachtete behördliche Auflagen ungenügende Beachtung der Baugrundverhältnisse fehlende Fachkenntnis und Erfahrungen der Planer und Bauausführenden ungeeignete Gebäudegestaltung und Architektur Einsatz von ungeeigneten Baustoffen Anwendung ungeeigneter Bauverfahren ungenügende Beschreibung der Bauaufgabe und der Leistungen Prof. Klaus Hager, Baumanagement, HS Regensburg WS 2013 / Ursachen für Störungen im Bauablauf: mangelhafte Vertragsverhältnisse unrealistische Termin- und Kapazitätsplanung ungenügende Baukoordination der einzelnen Leistungen Prof. Klaus Hager, Baumanagement, HS Regensburg WS 2013 /
21 Vertragsarten - Einheitspreisvertrag - Pauschalvertrag (Detail/ Global) Prof. Klaus Hager, Baumanagement, HS Regensburg WS 2013 / Vertragsbeziehung Bauherr Planer: Planer schuldet dem Bauherr eine Planungsleistung Bauherr schuldet dem Planer eine Vergütung gemäß HOAI Prof. Klaus Hager, Baumanagement, HS Regensburg WS 2013 /
22 HOAI = Honorarordnung für Architekten und Ingenieure Gliederung in 9 Leistungsphasen (LPH): Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung Leistungsphase 2: Vorplanung Leistungsphase 3: Entwurfsplanung Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung Leistungsphase 5: Ausführungsplanung Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe Leistungsphase 7: Mitwirkung bei der Vergabe Leistungsphase 8: Objektüberwachung Leistungsphase 9: Objektbetreuung Prof. Klaus Hager, Baumanagement, HS Regensburg WS 2013 / Baustellenverordnung BaustellV vom (BGBl. S. 1283) : 1 Ziele; Begriffe Abs. 1 Diese Verordnung dient der wesentlichen Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf Baustellen. 2 Planung und Ausführung des Bauvorhabens Abs. 2 Für jede Baustelle, bei der 1. die voraussichtliche Dauer der Arbeiten mehr als 30 Arbeitstage beträgt und auf der mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig werden, oder 2. der Umfang der Arbeiten voraussichtlich 500 Personentage überschreitet, 3. Gefährliche Abreiten durchgeführt werden ist der zuständigen Behörde spätestens zwei Wochen vor Einrichtung der Baustelle eine Vorankündigung zu übermitteln. Prof. Klaus Hager, Baumanagement, HS Regensburg WS 2013 /
23 Baustellenverordnung BaustellV vom (BGBl. S. 1283) : 3 Koordinierung Abs. 1 Für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, sind ein oder mehrere geeignete Koordinatoren zu bestellen. Der Bauherr oder der von ihm beauftragte Dritte kann die Aufgaben des Koordinators selbst wahrnehmen. 4 Beauftragung Die vorgenannten Maßnahmen hat der Bauherr zu treffen, es sei denn, er beauftragt einen Dritten, diese Maßnahmen in eigener Verantwortung zu treffen. Prof. Klaus Hager, Baumanagement, HS Regensburg WS 2013 / Aktivitäten nach der Baustellenverordnung Arbeitnehmer Baustellenbedingungen Umfang der Arbeiten Berücksichtigung allg. Grundsätze nach 4 ArbSchG bei der Planung Vorankündigung Koordination SiGe-Plan Unterlage ( 3 Abs. 2 Nr. 3) eines Arbeitgebers kleiner 31 Arbeitstage und 21 Beschäftigte oder 501 Personentage ja nein nein nein nein eines Arbeitgebers kleiner 31 Arbeitstage und 21 Beschäftigte oder 501 Personentage und gefährliche Arbeiten ja nein nein nein nein eines Arbeitgebers größer 30 Arbeitstage und 20 Beschäftigte oder 500 Personentage ja ja nein nein nein eines Arbeitgebers größer 30 Arbeitstage und 20 Beschäftigte oder 500 Personentage und gefährliche Arbeiten ja ja nein nein nein mehrerer Arbeitgeber kleiner 31 Arbeitstage und 21 Beschäftigte oder 501 Personentage ja nein ja nein ja mehrerer Arbeitgeber kleiner 31 Arbeitstage und 21 Beschäftigte oder 501 Personentage jedoch gefährliche Arbeiten ja nein ja ja ja mehrerer Arbeitgeber größer 30 Arbeitstage und 20 Beschäftigte oder 500 Personentage ja ja ja ja ja mehrerer Arbeitgeber größer 30 Arbeitstage und 20 Beschäftigte oder 500 Personentage und gefährliche Arbeiten ja ja ja ja ja Prof. Klaus Hager, Baumanagement, HS Regensburg WS 2013 /
24 Aufgaben des SiGe-Koordinators (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator): Planungsphase: Einwirkung auf die Objektplanung, indem Grundsätze zur Verhütung von Gefahren für Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer auf Baustellen, aber auch derjenigen, die spätere Bauunterhaltsarbeiten durchführen, berücksichtigt werden Erstellung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes Mitwirkung bei der Ausschreibung der Sicherheitseinrichtungen und maßnahmen Erstellung der Unterlage zum Unterhalt des Bauwerkes Prof. Klaus Hager, Baumanagement, HS Regensburg WS 2013 / Aufgaben des SiGe-Koordinators (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator): Ausführungsphase: Mitwirkung bei der Fortschreibung des Bauablaufplanes Anpassung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes Aktualisierung der Unterlage zur sicheren Durchführung von Instandhaltungsarbeiten Überwachung der Anwendung der Sicherheitsvorschriften und sicherheitstechnischer Arbeitsanweisungen Prof. Klaus Hager, Baumanagement, HS Regensburg WS 2013 /
25 Übertragung der SiGe-Koordination Der Bauherr darf nur geeignete SiGe-Koordinatoren beauftragen. Unternehmen, die mit der Ausführung von Bauarbeiten beauftragt sind, sollten nicht mit der Wahrnehmung der Koordination betraut werden. Bei Einsatz eines Generalunternehmers ist in jedem Fall die Vorankündigung durch den Bauherrn bei Bestellung eines SiGe-Koordinators zu erstellen mit Eintragung des Generalunternehmers. Die Subunternehmer des Generalunternehmers sind nicht aufzuführen. Bei Unklarheiten und Rückfragen sind die jeweilig zuständigen Berufsgenossenschaften bzw. Technischen Aufsichtsdienste zu konsultieren. Prof. Klaus Hager, Baumanagement, HS Regensburg WS 2013 /
Baustellenverordnung. Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen. Bestell-Nr.: BaustellV Gültig ab 1.
... q Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen Baustellenverordnung Bestell-Nr.: BaustellV Gültig ab 1. Juli 1998 Achtung, diese Vorschrift kann nicht über die Süddeutsche Metall-Berufsgenossenschaft
MehrBaustellenverordnung
Die Informationen sind im Rahmen des Modellvorhabens GUSS Existenzgründung gesund und sicher starten von der Handwerkskammer Wiesbaden zusammengestellt worden (Update Herbst 2006). Das Modellvorhaben wurde
Mehr4.2 Sicherheitsunterweisungen
4.2 Sicherheitsunterweisungen 51 5. Baustellenverordnung 52 5.1 Grundsätzliche Pflichten Ziel: Wesentliche Verbesserung der Sicherheit auf Baustellen Berücksichtigung des Arbeitsschutzes bereits in der
Mehr5. EErfahrungsaustausch der Koordinatoren
Erfahrungsaustausch 5. EErfahrungsaustausch der Koordinatoren für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen 27. November 2002, 09.00-16.30 Uhr RAB 30: Geeigneter Koordinator Diese Regel bietet dem
MehrSicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination auf Baustellen nach der Baustellenverordnung
Nachbarschaftsveranstaltung der DWA Thema: Erfahrungsaustausch Secova/Arbeitssicherheit Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination auf Baustellen nach der Baustellenverordnung Dipl.-Ing. (FH) Alexander
MehrRAB 33 Stand: 12.11.2003
Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen Allgemeine Grundsätze nach 4 des Arbeitsschutzgesetzes bei Anwendung der Baustellenverordnung RAB 33 Stand: 12.11.2003 Die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen
MehrIngenieurkammer Sachsen-Anhalt. Erfahrungsaustausch der Sicherheitsund Gesundheitskoordinatoren 16. November 2005
Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt Erfahrungsaustausch der Sicherheitsund Gesundheitskoordinatoren 16. November 2005 Thema: BaustellV- Unterlage nach RAB 32 1 SiwaPlan Einleitung Diskussion um Umsetzung der
MehrSicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen. Merkblatt zur Baustellenverordnung
Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen Merkblatt zur Baustellenverordnung Sehr geehrte Bauherrin, sehr geehrter Bauherr, Beschäftigte im Baubereich sind einem hohen Unfall- und Gesundheitsrisiko
MehrAktuelle Rechtsprechung zur Baustellenverordnung
Bundeskoordinatorentag Berlin, 06.11.2014 Aktuelle Rechtsprechung zur Baustellenverordnung Rechtsanwalt Guido Meyer, Düsseldorf/Essen 1 Obergerichtliche Rechtsprechung zur Baustellenverordnung seit 2006
MehrPOCKET POWER. Projektmanagement. 3. Auflage
POCKET POWER Projektmanagement 3. Auflage 3 Inhalt 1 Einleitung.................................... 5 2 Grundlagen des Projektmanagements................... 8 2.1 Projektdefinition..............................
MehrDie Verantwortung des Bauherrn in der Planungs- und Ausführungsphase
Chaos auf der Baustelle muss das sein? Deutsch-Französisches Forum, 27. Nov. 2014, Straßburg Die Verantwortung des Bauherrn in der Planungs- und Ausführungsphase Matthias Deufel Gliederung 2. Umsetzungsdefizite
MehrV E R T R A G. SiGeKo-Vertrag (Stand 11/04) 1. über die Koordinierung von Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (SiGeKo-Vertrag) zwischen
SiGeKo-Vertrag (Stand 11/04) 1 Hinweise für Kirchengemeinden: Beratung über die Notwendigkeit durch das Kirchenbauamt oder den beauftragten Architekten siehe auch BaustellenVerordnung V E R T R A G über
MehrDie Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Achim Eckert 1/12 Am 3. Oktober 2002 ist die Betriebssicherheitsverordnung in Kraft getreten. Auch für den Gerüstbauer und den
MehrVermeidung von Schäden an Betonbauwerken durch baubegleitende Qualitätssicherung Vortrag
Vermeidung von Schäden an Betonbauwerken durch baubegleitende Qualitätssicherung Vortrag von Dipl. Ing. (FH) Horst Töllner BDSH geprüfter Sachverständiger Bund Deutscher Sachverständiger im Handwerk e.v.
MehrEine Information des Ingenieurbüro Körner zur Baustellenverordnung
Eine Infrmatin des Ingenieurbür Körner zur Baustellenverrdnung Ihr Ansprechpartner: Dipl.-Ing. Frank Körner Wasserbank 6 58456 Witten Ruf- Nr. (02302) 42 98 235 Fax- Nr. (02302) 42 98 24 e-mail: kerner@ibkerner.de
MehrPräsentation zu Kapitel 4
Präsentation zu Kapitel 4 Einführung in die Baunormen Aufbau der Normen Einsatz der Normen Ausschreibung mit und ohne ABB Norm SIA 118: Sinn und Zweck Norm SIA 451: Standard für den Datenaustausch Was
MehrSebastian Moser Dipl.-Ing. (FH) Architekt
Sebastian Moser Dipl.-Ing. (FH) Architekt Neubeuern, 08.10.2013 Vorstellung Architekt bei der Bauunternehmung Emil Hönninger in München Tätigkeit im Bereich Schlüsselfertigbau und Generalunternehmerkalkulation
MehrHonorarempfehlungen zur Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination
Honorarempfehlungen zur Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination Einleitung Wenn du ein neues Haus baust, sollst du um die Dachterrasse eine Brüstung ziehen. Du sollst nicht dadurch, dass jemand
Mehr6. Baukirchmeistertagung 20./21.09.2013 Kleine Einführung in die HOAI 2013
6. Baukirchmeistertagung 20./21.09.2013 Kleine Einführung in die HOAI 2013 Was bedeutet HOAI? HOAI bedeutet: Honorarordnung für Architekten und Ingenieure Die HOAI ist eine Preisrechtsregelung (ähnlich
MehrZweistufige SiGe-Planung
Zweistufige SiGe-Planung 2. Bundeskoordinatorentag 2006 19. Oktober 2006 Berlin Dipl.-Phys. Michael Jäger Bau-Atelier BVKSG e.v., Leipzig Seite: 1 Zweistufige SiGe-Planung Ausgangssituation Erfahrungen
MehrRechtliche Aspekte der Energieberatung
Rechtliche Aspekte der Energieberatung 1. Gibt es gesetzliche Regelungen? Gelten 77/78 HOAI? a. Für Leistungen der Energieberatung? Nein Energieberatung als Initialberatung ist gar nicht erfasst? b. Energieplanung
MehrFreier Sachverständiger für Schäden an Gebäuden Mitglied beim Bundesverband freier Sachverständiger. Nr.1380 / 4606
Über den Autor: Er ist gewerblich tätiger Architekt / Generalplanung und Baubetreuung. Eingetragen in die Architektenliste bei der Architektenkammer Baden - Württemberg unter Nr. 30 494 Freier Sachverständiger
MehrArbeitsschutz im Baubereich
Diana Bremer Arbeitsschutz im Baubereich Die Pflichten aller Beteiligten und die rechtlichen Instrumente ihrer Durchsetzung unter Berikksichtigung des europaischen Rechts Nomos Inhaltsverzeichnis Abkiirzungsverzeichnis
MehrKoordination nach Baustellenverordnung. Umsetzung der Baustellenverordnung bei Arbeiten an Gasleitungen. Maßnahmen bei rhenag
Koordination nach Baustellenverordnung Umsetzung der Baustellenverordnung bei Arbeiten an Gasleitungen Maßnahmen bei rhenag Dipl.-Ing. (TH), Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH) Tobias Meurer Kontakt: rhenag Rheinische
MehrIT-Dienstleister International 19. März 2009, IHK-Akademie München
IT-Dienstleister International 19. März 2009, IHK-Akademie München Verträge gestalten - gewusst wie RA Wilfried Reiners, MBA Kanzlei Seit 20 Jahren Spezialkanzlei im IT Umfeld Agenda 1. Warum haben Verträgen
MehrVerantwortung des Auftraggebers beim Werkvertrag hinsichtlich des Arbeitsschutzes
Verantwortung des Auftraggebers beim Werkvertrag hinsichtlich des Arbeitsschutzes 1) Stellung des Auftraggebers zum Arbeitsschutz Beim Werkvertrag verpflichtet sich der Auftragnehmer zur Lieferung oder
MehrWas ist ein Projekt?
Seite 1 zu "Was ist ein Projekt?" 1 Begriffsdefinition Projekt Ein Projekt ist... ein komplexes Vorhaben, Was ist ein Projekt? zeitlich begrenzt durch definierte Start- und Endtermine und gekennzeichnet
MehrVertrag -Tragwerksplanung-
Vertrag -Tragwerksplanung- RifT-Muster L213 Land Fassung: April 2005 «Massnahme» «AktenzBez» «Aktenz» Vertrags-Nr.: «VertragNr» «SAPBez1» «SAP1» «SAPBez2» «SAP2» «SAPBez3» «SAP3» «SAPBez4» «SAP4» «SAPBez5»
MehrWollCo Wolfgang Kohl Consulting. Nachhaltige Projektumsetzung nicht nur in der Verantwortung von Geschäftsführen / Unternehmern
Nachhaltige Projektumsetzung nicht nur in der Verantwortung von Geschäftsführen / Unternehmern Definitionen Ein Projekt ist ein einmaliges Vorhaben, das aus einem Satz von abgestimmten, gelenkten Tätigkeiten
MehrProjektmanagement PPSAP WS 03/04. Inhaltsverzeichnis : 1. Projektmanagement
PPSAP WS 03/04 H.Pangestu, S.Krutt 1 Inhaltsverzeichnis : 1. 1.1 Definition 1.2 Merkmale 1.3 Notwendigkeit 1.4 Dimensionen 1.5 Grafik Projekt 1.6 Projektablauf 2. Beispiel nach Prof. Isenbergs Projekt
MehrVERGÜTUNGSANSPRUCH FÜR TÄTIGKEIT DES SIGE-KOORDINATORS
VERGÜTUNGSANSPRUCH FÜR TÄTIGKEIT DES SIGE-KOORDINATORS Argumentations- und Kalkulationshilfen Um die Leistungen gemäß Baustellenverordnung durchzuführen, ist der Architekt in besonderer Weise geeignet.
MehrDie HOAI 2013 Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen
7. Die HOAI 2013 Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen Dr. Achim Neumeister Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Wirtschaftsmediator (IHK) 58 Diese
MehrElektrische Anlagen und Betriebsmittel
Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit DGUV Vorschrift (vorherige BGV A3) Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 01. April 1979,
MehrSicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen
Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen >> Praxisgerecht >> Kompakt >> Kompetent Lobsiger Ihr Baustellenkoordinator Ihr Bauprojekt - Ihre Verantwortung Zeitdruck und ein extremes Kostenbewusstsein
MehrGrundlagen des Projektmanagements
Grundlagen des Projektmanagements Dr. Hartmut Rösch Der Einstieg 1 Was ist ein Projekt? Ein Projekt ist ein Vorhaben, das im Wesentlichen durch die Einmaligkeit der Bedingungen in ihrer Gesamtheit gekennzeichnet
MehrLe Registre Journal Chantier en France et/und Der SIGE-Plan, die Dokumentation der örtlichen Überprüfung und die Baustellen-Ordnung in Deutschland
Le Registre Journal Chantier en France et/und Der SIGE-Plan, die Dokumentation der örtlichen Überprüfung und die Baustellen-Ordnung in Deutschland Vortragsmanuskript Dipl.-Ing. Konrad Zieglowski Geschäftsführer/
MehrBausachverständiger nünke Zertifizierter Bausachverständiger für Baumängel und Bauschäden Gutachter für Wertermittlung von Gebäuden und Grundstücken Ingenieur- und Bausachverständigenbüro Dipl.-Ing. Thomas
MehrPROJEKTMANAGEMENT 07.10.2015. Ralf Schmidt Baumanagement Augustinum Wohnstifte ggmbh
PROJEKTMANAGEMENT 07.10.2015 Ralf Schmidt Baumanagement Augustinum Wohnstifte ggmbh Zu meiner Person von 2000-2013 Leiter Gebäudemanagement BruderhausDiakonie in Reutlingen von 2013-2015 Projektmanagement/Projektentwicklung
MehrGemeinsam Werte schaffen
Gemeinsam Werte schaffen Optimiertes Zusammenspiel von Asset-, Property- und Facility-Management FM-Kongress, 27.02.2014 Warum strategisches Bestandsmanagement? 2 Wie soll ich wissen, wo ich hin will,
MehrInformationen zu Kapitel 1
Informationen zu Kapitel 1 Rahmenbedingungen von Bauprojekten Beteiligte des Prozesses Aufbauorganisation Ablauforganisation Handlungsbereiche des Projektmanagements Nachhaltigkeit 1. 4 Rahmenbedingungen
MehrProjektmanagement - Ein typischer Ablauf und Variationen in Abhängigkeit von der Projektkomplexität
Wirtschaft Jens Stieler Projektmanagement - Ein typischer Ablauf und Variationen in Abhängigkeit von der Projektkomplexität Studienarbeit 0 Auftraggeber und Projektmitglieder halten ein professionelles
MehrEntwurf. Gesetz. vom..., mit dem das Baupolizeigesetz 1997 geändert wird
Entwurf Gesetz vom..., mit dem das Baupolizeigesetz 1997 geändert wird Der Salzburger Landtag hat beschlossen: Das Baupolizeigesetz, LGBl Nr 40/1997, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 65/2004 und
MehrMaßgeschneiderte Konzepte, wirtschaftliche Lösungen.
Bautechnik Kompetente Objektplanung für Hoch- und Tiefbau Bautechnik Komplettleistungen Kontinuierliche Begleitung des Bauprojektes Maßgeschneiderte Konzepte, wirtschaftliche Lösungen. Die ISW-Technik
MehrProjektmanagement. Kick-off Camp SoSe 2014. Florian Lückenbach M.Sc. Hochschulentwicklung und Qualitätssicherung
Projektmanagement. Kick-off Camp SoSe 2014 1 Haben Sie schon einmal ein Projekt durchgeführt? 2 Was Sie erwartet: Teil 1. Ein wenig Theorie // Youtube // DIN 69901 Teil 2. Ein praktisches Beispiel // Projektauftrag:
MehrGute Koordination Nutzen für Bauherren. Eine Praxishilfe der Offensive Gutes Bauen für Bauherren
Gute Koordination Nutzen für Bauherren Eine Praxishilfe der Offensive Gutes Bauen für Bauherren Gute Koordination Nutzen für Bauherren Gemeinsam erfolgreich bauen Bauen ist Teamarbeit. Kommunikation, Koordination
MehrVertrag. über. Leistungen der Koordination für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen gemäß Baustellenverordnung
Vertrag über Leistungen der Koordination für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen gemäß Baustellenverordnung zwischen... (Bauherr) und... (Koordinator) wird auf der Grundlage der Verordnung
MehrCONSULTING & MANAGEMENT
CONSULTING & MANAGEMENT WIRTSCHAFTSMEDIATION COACHING & SEMINARE Baubetriebliche Kompetenz und Konstruktive und nachhaltige Lösung Individuell auf Ihre Organisation, Ihre Dienstleistung für Alle: Unternehmen,
MehrBerufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. BG-Vorschrift. Unfallverhütungsvorschrift
Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit BG-Vorschrift BGV A3 (vorherige VBG 4) Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 1. April 1979,
MehrArchitektenkammer Thüringen / Ingenieurkammer Thüringen Fortbildungsangebot September 2011 bis Februar 2012
Architektenkammer Thüringen / Ingenieurkammer Thüringen Fortbildungsangebot September 2011 bis Februar 2012 Zusatzqualifikation für Architekten und Bauingenieure Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator
MehrBetreiben von Aufzugsanlagen nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Betreiben von Aufzugsanlagen nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Europäische Anforderungen an den sicheren Betrieb von Aufzugsanlagen und die Umsetzung in deutsche Gesetzgebung Mai 04 Dipl.-Ing.
MehrVom Wunsch zur Wirklichkeit?
Gute Koordination bei Bauarbeiten Vom Wunsch zur Wirklichkeit? Dipl.-Ing. Christof Barth Systemkonzept, Köln Eschborn, gefördert von: Definition Aufgaben der Akteure Ein ist... ein gesellschaftlicher konsens
MehrManagementsysteme und Arbeitssicherheit
Managementsysteme und Arbeitssicherheit 1. Managementsysteme: Welche gibt es? 2. Managementsysteme aus Sicht des Mitarbeiters 3. Schlussfolgerungen für integrierte Managementsysteme 4. 3 Arbeitsschutzgesetz
MehrBeauftragtenwesen Problem oder Lösung?
Beauftragtenwesen Problem oder Lösung? Steffen Röddecke www.lia.nrw.de Inhalt Einführung Grundlagen - Verantwortung - Rolle - Aufgaben Welche Beauftragten braucht ein Betrieb? -die wichtigsten Beauftragten
MehrErfahrungen mit Hartz IV- Empfängern
Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung von Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Pflege und Handwerk Pressegespräch der Bundesagentur für Arbeit am 12. November
MehrDie Projektprüfung. Der Versuch einer Sachstandsdarstellung am 23.10.09
Die Projektprüfung Der Versuch einer Sachstandsdarstellung am 23.10.09 Projekt leitet sich von lat. proiectum, Neutrum zu proiectus nach vorn geworfen, Partizip. Perfekt von proiacere vorwärtswerfen ab
MehrErläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen
Zentrale Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) 445/2011 umfasst das Instandhaltungssystem der ECM die a) Managementfunktion b) Instandhaltungsentwicklungsfunktion
MehrEinsatz von Lasten-/Pflichtenheften
Einsatz von Lasten-/Pflichtenheften bei der Planung und Realisierung von Gebäudeautomationssystemen Prof. Achim Heidemann Studiengang Facility Management Automationssysteme in der Anwendung Vortrag GLT-Anwendertagung
MehrITIL und Entwicklungsmodelle: Die zwei Kulturen
Kombination von IT Service Management (ITIL) und Anwendungsentwicklung Kai Witte und Matthias Kaulke, München, den 30.03.2006 Rahmeninformationen Wo sind wir? Unternehmensdarstellung (1) Unabhängiges Beratungsunternehmen
MehrKauf- und Werkvertragsrecht am Bau
Kauf- und Werkvertragsrecht am Bau Dr. Andreas Stangl Inhalt 1. Einleitung 2. Vertragsbeziehungen 3. Vertragsrecht 4. Abgrenzung Kaufvertragsrecht und Werkvertragsrecht 5. Kaufvertragsrecht 6. Werkvertragsrecht
MehrRechte und Pflichten des Betriebsrats beim Arbeits- und Gesundheitsschutz
Rechte und Pflichten des Betriebsrats beim Arbeits- und Gesundheitsschutz Der Betriebsrat ist als kollektive Interessenvertretung auch in den Bereichen Arbeits- und Gesundheitsschutz, Arbeitssicherheit,
Mehr5.1.4. Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Verwaltungsgebäude. Prozessqualität Planung Ausschreibung und Vergabe
Relevanz und Zielsetzung In der Phase der werden die Grundlagen für eine qualitativ hochwertige Bauausführung geschaffen. Die Integration von Nachhaltigkeitsaspekten in die Ausschreibung dient dem Ziel,
MehrBAUGRUPPENMODELL. Kenntnisstand ist 15. April 2015 / Copyright Jörg Th. Dägele, Freiburg
BAUGRUPPENMODELL Kenntnisstand ist 15. April 2015 / Copyright Jörg Th. Dägele, Freiburg AUFGABENSTELLUNG: 1. HOCHWERTIG BAUEN PREISWERT WOHNEN 2. THEMA 100% ERNEUERBARE ENERGIEN (HEIZEN OHNE ÖL UND OHNE
MehrWarum sich das Management nicht für agile Softwareentwicklung interessieren sollte - aber für Agilität
Warum sich das Management nicht für agile Softwareentwicklung interessieren sollte - aber für Agilität Marcus Winteroll oose GmbH Agenda I. Ziele und Zusammenarbeit II. Was wir vom agilen Vorgehen lernen
MehrTypisierung des Replikationsplan Wirries, Denis Datenbankspezialist
Typisierung des Replikationsplan Wirries, Denis Datenbankspezialist Feintypisierung - Überblick Ergebnisse Ergebnisse aus aus anderen anderen Arbeitsergebnissen Arbeitsergebnissen Replikationsplan Replikationsplan
MehrPlanen. Finanzieren. Bauen.
Planen. Finanzieren. Bauen. Immobilienrealisierung mit Asset Structuring 2 Immobilienrealisierung. Commerz Real Asset Structuring Immobilien sind reale Werte. Und dennoch entstehen diese Werte nicht durch
MehrGesetz über den Arbeitsschutz (Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz) in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg (KArbSchutzG)
Arbeitsschutzgesetz KArbSchutzG 4.550 Gesetz über den Arbeitsschutz (Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz) in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg (KArbSchutzG) (GVBl. 27. Band, S. 31) 1 Grundsatz (1)
MehrIKP Uni Bonn Medienpraxis EDV II Internet Projekt
IKP Uni Bonn Medienpraxis EDV II Internet Projekt WS 2001/2002 Dozentin: Lucie Prinz Grundlagen der Projektarbeit Was ist ein Projekt? Die Phasen eines Software Projektes Die Projektunterlagen Die Projektplanung
MehrSCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/897 18. Wahlperiode 04.06.2013
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/897 18. Wahlperiode 04.06.2013 Antrag der Fraktion der PIRATEN Offenlegung von "Gesetzgebungs-Outsourcing" Der Landtag möge beschließen: Dem 31 der Geschäftsordnung
MehrBaubeginnsanzeige (Art. 68 Abs. 5 BayBO)
An (untere Bauaufsichts- / Abgrabungsbehörde) Nr. im Bau- / Abgrabungsantragsverzeichnis der unteren Bauaufsichtsbehörde Eingangsstempel der unteren Bauaufsichtsbehörde Anlage 7 Zutreffendes bitte ankreuzen
MehrDer Schutz von Patientendaten
Der Schutz von Patientendaten bei (vernetzten) Software-Medizinprodukten aus Herstellersicht 18.09.2014 Gerald Spyra, LL.M. Kanzlei Spyra Vorstellung meiner Person Gerald Spyra, LL.M. Rechtsanwalt Spezialisiert
MehrIngenieurbüro S c h l ü t e r. www. ingenieurbuero-schlueter.de
Ingenieurbüro S c h l ü t e r www. ingenieurbuero-schlueter.de Architekt In meiner Eigenschaft als Dipl.-Ing.(FH) Architekt übernehme ich sämtliche Planungs- und Bauleitungsaufgaben für Sie. Ihre Vorstellungen
MehrVerantwortung beim Betrieb von elektrischen Anlagen
Verantwortung beim Betrieb von elektrischen Anlagen gemäß DIN VDE 0105-100 / EN 50110 3. Fachtagung 14./15.03.2013 Regelungen - Begriffe BGV A1 Unfallverhütungsvorschrift ArbSchG Arbeitsschutzgesetz BetrSichV
MehrRechtsgrundlagen für Brandschutzgutachten in BW
29.10.2015 Prof. Dr.-Ing. Michael Reick Kreisoberbrandrat Rechtsgrundlagen für Brandschutzgutachten in BW 43 (1) Der Entwurfsverfasser ist verantwortlich, 43 (2) geeignete Fachplaner Beiträge 47 Baurechtsbehörden
MehrSchuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 7 Leistungszeit und Leistungsort
Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 7 und Prof. Dr. Michael Beurskens, LL.M. (Gew. Rechtsschutz), LL.M. (University of Chicago), Attorney at Law (New York) Was behandeln wir heute? 1 2 3 Was haben
MehrRegionaler Qualifizierungspool in der Landwirtschaft. Ausbildung. Vertr.-Prof. Dr. Dörte Busch
Regionaler Qualifizierungspool in der Landwirtschaft Ausbildung Vertr.-Prof. Dr. Dörte Busch Gliederung I. Modell der Ausbildungspartnerschaft II. III. IV. Inhalt des schriftlichen Ausbildungsvertrages
MehrBefähigte Person Wer ist das?
Befähigte Person Wer ist das? Dipl.-Ing. LL.B. Stefan Pemp Referatsleiter Arbeitsschutz, technischer Verbraucherschutz, Suchtbekämpfung Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
MehrProjektmanagement. Einleitung. Beginn. Was ist Projektmanagement? In dieser Dokumentation erfahren Sie Folgendes:
Projektmanagement Link http://promana.edulearning.at/projektleitung.html Einleitung Was ist Projektmanagement? In dieser Dokumentation erfahren Sie Folgendes: Definition des Begriffs Projekt" Kriterien
MehrPLANUNG und BAUAUSFÜHRUNG von BÄCKEREIEN RUDLOFF, WILD & PARTNER A R C H I T E K T E N D I P L O M I N G E N I E U R E
RUDLOFF, WILD & PARTNER Athenstraße 10 97424 Schweinfurt Tel. 09721/7717-0 Fax 09721/7717-77 www.rwp-architekten.de info@rwp-architekten.de PLANUNG und BAUAUSFÜHRUNG von BÄCKEREIEN Seite von 7 P L A N
MehrHinweise zur Erlangung einer Zustimmung im Einzelfall
Freie und Hansestadt Hamburg B e h ö r d e f ü r S t a d t e n t w i c k l u n g u n d U m w e l t Amt für Bauordnung und Hochbau Merkblatt des Referats für Bautechnik ABH 31 Hinweise zur Erlangung einer
MehrWas ist zu beachten, damit Jugendliche unter 18 Jahren zu Ausbildungszwecken zum Steuern von Flurförderzeugen beauftragt werden dürfen?
Was ist zu beachten, damit Jugendliche unter 18 Jahren zu Ausbildungszwecken zum Steuern von Flurförderzeugen beauftragt werden dürfen? 1 Betrieblicher Arbeitsschutz muss in unternehmerischer Eigenverantwortung
MehrVerordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen vom 03.02.
Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen vom 03.02.2015 Artikel 1 Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der
MehrProjekt kontrollieren. Projekt steuern
Projekt vorbereiten Projektmanagement Projekt starten Projekt organisieren Projekt planen Projekt kontrollieren Projekt steuern Projekt beenden 1 Organisation von Projekten Grundsatz: damit ein Projekt
Mehr2. Leiharbeit/ Werkverträge
2. Leiharbeit/ Werkverträge Handlungsmöglichkeiten der Betriebsräte = auch Fremdfirmeneinsatz, freie Mitarbeit, Dienstvertrag Auftraggeber beauftragt Auftragnehmer (Fremdfirma) mit der selbständigen Erledigung
MehrÜbungsbeispiele für die mündliche Prüfung
Übungsbeispiele für die mündliche Prüfung Nr. Frage: 71-02m Welche Verantwortung und Befugnis hat der Beauftragte der Leitung? 5.5.2 Leitungsmitglied; sicherstellen, dass die für das Qualitätsmanagementsystem
MehrÄnderung der ISO/IEC 17025 Anpassung an ISO 9001: 2000
Änderung der ISO/IEC 17025 Anpassung an ISO 9001: 2000 Dr. Martin Czaske Sitzung der DKD-FA HF & Optik, GS & NF am 11. bzw. 13. Mai 2004 Änderung der ISO/IEC 17025 Anpassung der ISO/IEC 17025 an ISO 9001:
MehrPrüfen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel BGI/GUV-I 5190 BGI 5090
Prüfen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel BGI/GUV-I 5190 BGI 5090 Wiederkehrende Prüfungen Rechtsgrundlagen / Regeln der Technik Betriebssicherheitsverordnung 10 Prüfungen durchführen 3 Fristen
MehrDatenschutzfreundliches Projektmanagement Sven Thomsen Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Datenschutzfreundliches Projektmanagement Sven Thomsen Datenschutz Schleswig-Holstein Projekt? Definition Projekt: Vorhaben, das im Wesentlichen durch die Einmaligkeit der Bedingungen in ihrer Gesamtheit
MehrSoftware-Validierung im Testsystem
Software-Validierung im Testsystem Version 1.3 Einleitung Produktionsabläufe sind in einem Fertigungsbetrieb ohne IT unvorstellbar geworden. Um eine hundertprozentige Verfügbarkeit des Systems zu gewährleisten
MehrDas Rücktrittsrecht I
Einführung in das Zivilrecht II Vorlesung am 07.05.2008 Das Rücktrittsrecht I Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: http://ius-romanum.uni-trier.de/index.php?id=20783 Überblick zum Thema Rücktrittsrecht
MehrIhre Sachverständigen am Bau. Willkommen bei der GTÜ-Baubegleitung
Ihre Sachverständigen am Bau Willkommen bei der GTÜ-Baubegleitung Jedes Bauwerk ist ein Unikat Baumängel kosten Geld, Zeit und Nerven. Die vollständige Wandlung von Fehlleistungen der Bauausführung ist
MehrDACH- SANIERUNG UND ASBEST
DACH- SANIERUNG UND Impulsvortrag von Marc Allenbach 1 Marc Allenbach Inhaber und Geschäftsführer AHSAG Zimmermann dipl. Ing. FH, Fachrichtung Bau Verheiratet und 2 Kinder Im Betrieb seit 2004 Solarspezialist
MehrGPP Projekte gemeinsam zum Erfolg führen
GPP Projekte gemeinsam zum Erfolg führen IT-Sicherheit Schaffen Sie dauerhaft wirksame IT-Sicherheit nach zivilen oder militärischen Standards wie der ISO 27001, dem BSI Grundschutz oder der ZDv 54/100.
MehrRisikomanagement bei PPP Projekten: Erfahrungen aus Deutschland
Verein PPP Schweiz Risikomanagement bei PPP Projekten: Erfahrungen aus Deutschland Veranstaltung des Verein PPP Schweiz am14.05.2014 in Bern Vortrag von Peter Walter Landrat a.d., Vorsitzender Verein PPP
MehrBaucontrolling zur Kreditsicherung
Baucontrolling zur Kreditsicherung Metzger Risikomanagement & Bauconsult Ihr unabhängiger Partner für Risikomanagement im Bau und Immobilienwesen B e r a t u n g Unsere Kompetenzen - Ihre Vorteile Störungen
MehrBrauche ich noch eine Baugenehmigung?
Am 1. Mai 2004 tritt die neue Thüringer Bauordnung (ThürBO) in Kraft. Sie wird rund ein Drittel weniger Umfang haben als die bisherige. Sowohl technische Standards an Bauvorhaben als auch deren verfahrensrechtliche
MehrProjektmanagement im Verein Aufgaben und Projekte gemeinsam im Team bearbeiten
Projektmanagement im Verein Aufgaben und Projekte gemeinsam im Team bearbeiten Rainer Ahlers Verkaufsleiter Sport-Thieme GmbH Grasleben, 01.06.2009 Projekte Ein Projekt ist ein einmaliger Prozess, der
MehrManagementbewertung Managementbewertung
Managementbewertung Grundlagen für die Erarbeitung eines Verfahrens nach DIN EN ISO 9001:2000 Inhalte des Workshops 1. Die Anforderungen der ISO 9001:2000 und ihre Interpretation 2. Die Umsetzung der Normanforderungen
MehrGemeinsam Werte schaffen
Gemeinsam Werte schaffen Optimiertes Zusammenspiel von Asset-, Property- und Facility-Management FM-Kongress, 27.02.2014 Warum strategisches Bestandsmanagement? 2 Wie soll ich wissen, wo ich hin will,
MehrRundschreiben vom 4. Mai 2016 Anlage 1 D 1 30101/5#1. - Vertrauliche Personalsache - Begutachtung der Dienstfähigkeit nach 48 BBG
Rundschreiben vom 4. Mai 2016 Anlage 1 D 1 30101/5#1 - Vertrauliche Personalsache - Begutachtung der Dienstfähigkeit nach 48 BBG I. Darstellung des Sachverhaltes durch die Dienststelle Vorname, Name, Amtsbezeichnung:
Mehr