Erste Änderung des Regionalplans Schwarzwald-Baar-Heuberg 2003

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1 Beilage Nr. 28/2016 zu TOP 3 Verbandsversammlung öffentlich am 02. Dezember 2016 Erste Änderung des Regionalplans Schwarzwald-Baar-Heuberg Einleitung eines Planänderungsverfahrens Beschlussvorschlag: Die Verbandsversammlung beschließt die Einleitung des Verfahrens zur ersten Änderung des Regionalplans Schwarzwald-Baar-Heuberg Das Ziel der Änderung besteht in der Reduzierung eines regionalen Grünzugs zugunsten einer Gewerbeflächen-Neuausweisung in der Stadt Tuttlingen. Sachverhalt und Begründung: Die Verwaltungsgemeinschaft Tuttlingen hat mit Schreiben vom 11. März 2016 bei der Verbandsverwaltung eine Änderung des Regionalplans beantragt. Hintergrund dessen ist der Beschluss der Verwaltungsgemeinschaft Tuttlingen, im Rahmen der 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans im Tuttlinger Stadtteil Möhringen eine gewerbliche Baufläche von rund 17 ha neu auszuweisen. Da das Plangebiet in einem im Regionalplan festgelegten regionalen Grünzug gemäß Planziel liegt, ist zur Realisierung dieses Vorhabens eine Änderung des Regionalplans in Form der Reduzierung des Grünzugs in diesem Bereich notwendig. Als Kompensation ist geplant, dass im Gegenzug an anderer Stelle im Regionalplan in räumlicher Nähe sowie bei quantitativer und qualitativer Gleichwertigkeit ein Grünzug neu festgelegt wird. Das Mittelzentrum Tuttlingen besitzt mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten bei Einwohnern (Stand: ) eine der höchsten Beschäftigtendichten aller Städte und Gemeinden in der Region Schwarzwald-Baar- Heuberg. Im Zeitraum zwischen 2005 und 2015 wuchs zudem die Anzahl der Beschäftigten um rund 25 %. Allein schon vor dem Hintergrund dieser Zahlen kann

2 2 für die Stadt Tuttlingen als Zentrum der Medizintechnik und Standort des stetig wachsenden Hochschulcampus der Hochschule Furtwangen University (bspw. aktuell die Umsetzung des aus dem Wettbewerb RegioWIN entstandenen EFRE- Projekts Innovations- und Forschungs-Centrum Tuttlingen der Hochschule Furtwangen ) auch zukünftig mit einem hohen Bedarf an Gewerbeflächen gerechnet werden. Um diesen auch stichhaltig quantifizieren zu können, hat die Stadt Tuttlingen eine detaillierte Bedarfsanalyse durchführen lassen. Aus dieser Gewerbeflächenbedarfsermittlung, die vom Institut für Stadt- und Regionalentwicklung an der Hochschule Nürtingen-Geislingen (IfSR) durchgeführt wurde, ergab sich für die Jahre 2015 bis 2030 ein Bedarf an Gewerbeflächen in einer Höhe von 26,45 ha. Damit wäre ein deutlich über die geplante Neuausweisung von rund 17 ha hinausgehender Bedarf vorhanden. Die Analyse zeigte zudem auf, dass die Gewerbeflächen, die kurzfristig von der Stadt zur Verfügung gestellt werden können, jedoch als sehr knapp einzuschätzen sind. Derzeit sei die Stadt kaum in der Lage, auf ihrer Gemarkung kurzfristig auftretende betriebliche Flächenbedarfe ansässiger oder zuzugswilliger Betriebe zu decken. Zwar seien im interkommunalen Gewerbegebiet take-off in Neuhausen ob Eck noch rund 20 ha Flächen verfügbar, doch würden davon ca. 75 % für überlokale Flächenbedarfe benötigt. Aus einer im Rahmen der Analyse durchgeführten Betriebsstättenbefragung zeigte sich zudem, dass die ansässigen Unternehmen bei Erweiterungen vor allem die Stadt Tuttlingen präferieren. Gerade für innovative Branchen, wie die Medizintechnik seien Fühlungsvorteile, Ambiente, Image und Verkehrsanbindung sehr wichtige Standortfaktoren. Somit steht die großflächige Neuausweisung von Gewerbeflächen auch nicht im Konflikt zu Planziel des Regionalplans, wo es heißt: Bei der Ausweisung von gewerblichen Bauflächen in der Verwaltungsgemeinschaft Tuttlingen ist zu beachten, dass die Ansiedlung von geeigneten größeren Betrieben grundsätzlich im interkommunalen Gewerbepark Neuhausen ob Eck / Tuttlingen stattfinden soll. In der Begründung zu diesem Planziel heißt es dann jedoch weiter: Dies gilt nicht für ortsansässige Betriebe ( ) sowie für Betriebe, die aus besonderen strukturellen, historischen und anderen Gründen eine Ansiedlung ausschließlich oder primär auf dem Gebiet der Stadt Tuttlingen anstreben. Neben der Gewerbeflächenbedarfsermittlung ließ die Stadt Tuttlingen eine umfassende Standortuntersuchung potenzieller Gewerbeflächen im Stadtgebiet durchführen. Aus dieser Analyse des Büros Schmid I Treiber I Partner aus Leonberg,

3 3 in der nach einer Voruntersuchung 11 Standorte näher unter die Lupe genommen wurden, ging der Standort Gänsäcker als einer von zwei erfolgversprechenden Gewerbestandorten und letztlich als der davon geeignetste hervor. Dieser stellt eine Erweiterung des bestehenden Gewerbegebiets Gänsäcker im Stadtteil Möhringen in Richtung Südwesten dar. Als einzige Optionsfläche kann hier unmittelbar an ein bestehendes Gewerbegebiet ein ausreichendes Entwicklungspotential erschlossen werden. Bei den Standortfaktoren, die sich zudem sehr positiv darstellen, was die verkehrliche und städtebauliche Eignung sowie die Wirtschaftlichkeit betrifft, sprechen auch die Fühlungsvorteile, die sich aus der ganzheitlichen Vermarktung des Gewerbegebiets Gänsäcker als MedizintechnikPark ergeben, sowie die Chance, das ansässige Cluster der Medizintechnik weiter zu stärken und durch neue Elemente wie BioTech zu ergänzen, für eine Erweiterung an dieser Stelle. Einzig die Lage in einem regionalen Grünzug mit dem damit verbundenen ökologischen Risiko stellt sich bei diesem Standort als Hemmnis dar. Aufgrund dieser Rahmenbedingungen schlägt die Verbandsverwaltung die 1. Änderung des Regionalplans Schwarzwald-Baar-Heuberg 2003 vor. Sie beinhaltet die Reduzierung des Grünzugs zugunsten der Ausweisung einer Siedlungsfläche (siehe Anlage 1). In Anbetracht der Dringlichkeit des Vorhabens wird diese Änderung im Vorgriff auf die anstehende Gesamtfortschreibung des Regionalplans durchgeführt. Das Vorhaben wurde in der Sitzung des Planungsausschusses am 28. Oktober 2016 beraten und zugleich beschlossen, der Verbandsversammlung zu empfehlen, die Einleitung des Verfahrens zur ersten Änderung des Regionalplans Schwarzwald-Baar-Heuberg 2003 zu beschließen. Nachdem am 30. September 2016 ein gemeinsamer Scpoing-Termin stattfand, bei dem der Umfang der Umweltprüfung im Rahmen der Flächennutzungsplan- Fortschreibung sowie der Strategischen Umweltprüfung zur Regionalplanänderung zwischen der Verwaltungsgemeinschaft, dem Regionalverband sowie den zuständigen Fachbehörden abgestimmt wurde, sieht das weitere Verfahren vor, dass von der Stadt Tuttlingen die für das Anhörungsverfahren notwendigen Unterlagen erstellt werden. Neben der Begründung inklusive der bereits vorliegenden Analysen für den Bedarf und zu möglichen Standortalternativen sowie des städtebaulichen Entwurfs mit einem Erläuterungsbericht gehören dazu insbesondere die Bestandteile der Umweltprüfung. Diese werden auf Grundlage der Vorarbeiten für die 6.

4 4 Fortschreibung des Flächennutzungsplans zusammengestellt und für die regionalplanerische Untersuchungstiefe aufbereitet. Nach dem für 2017 geplanten Beschluss des Planentwurfs und der darauf folgenden Einleitung des Anhörungsverfahrens ist für Ende des Jahres 2017 letztlich die Vorlage der Regionalplanänderung beim Wirtschaftsministerium zur Genehmigung vorgesehen. Villingen-Schwenningen, den 22. November 2016 Andreas Hemesath Anlage 1: Anlage 2: Entwurf der Regionalplan-Änderung (Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte) Städtebaulicher Entwurf zur Erweiterung des Gewerbegebiets Gänsäcker

5 Anlage 1 zu Beilage 28/2016 Entwurf der Regionalplan-Änderung Verbindlicher Regionalplan 2003, Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte Änderung des Regionalplanes 2003, Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte

6 LEGENDE RAUMNUTZUNGSKARTE (mit Teilfortschreibungen) Bestand Planung SIEDLUNG, VERKEHR UND INFRASTRUKTUR Bestand Planung REGIONALE FREIRAUMSTRUKTUR Trasse für Schienenverkehr, Ausbau (VRG) (Plansatz ) Standort für zentrenrelevante Einzelhandelsgroßprojekte (VRG) (Plansatz 2.7.2) Standort für nichtzentrenrelevante Einzelhandelsgroßprojekte (VBG) (Plansatz 2.7.2) Regionalbedeutsamer Einzelhandelsbestand (N) (nachrichtliche Übernahme) SCHWERPUNKT FÜR GEWERBE (Plansatz 2.4.3) Regionales Gewerbegebiet Sulz a. N. Ausgleichsfläche für das Regionale Gewerbegebiet Sulz a. N. Plangebiet

7 Städtebaulicher Entwurf zur Erweiterung des Gewerbegebiets Gänsäcker Anlage 2 zu Beil. 28/2016

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