EFFEKTIVER RECHTSSCHUTZ FÜR BERLINS POLIZISTINNEN UND POLIZISTEN BESCHLUSS DER CDU-FRAKTION BERLIN VOM 12. APRIL 2013
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- Michael Falk
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1 EFFEKTIVER RECHTSSCHUTZ FÜR BERLINS POLIZISTINNEN UND POLIZISTEN BESCHLUSS DER CDU-FRAKTION BERLIN VOM 12. APRIL 2013
2 EFFEKTIVER RECHTSSCHUTZ FÜR BERLINS POLIZISTINNEN UND POLIZISTEN Behördlichen Rechtsschutz ausbauen und erweitern Die Polizeibeamtinnen und beamten leisten täglich einen anerkennenswerten Dienst für alle Bürgerinnen und Bürger und die Gäste unsere Stadt. Uns ist bewusst, dass die Allgemeinheit viel von Berlins Polizeiangehörigen verlangt. Oft müssen sie politische oder gerichtliche Entscheidungen notfalls auch mit Gewalt - durchsetzen, die nicht bei allen Menschen in unserer Stadt auf Zustimmung treffen. Sie garantieren die Meinungsfreiheit durch die Sicherung von Aufzügen und Demonstrationen. Dabei kommt es auch für die Berliner Polizistinnen und Polizisten zu gefährlichen Situationen, wo sie um Leib und Leben fürchten müssen. So steigt die Anzahl von Angriffen und die Anzahl verletzter Polizeibeamter stetig an: Im Jahr 2012 wurden 996 Polizeivollzugsbeamte im Dienst verletzt. Ihnen gilt es zu helfen. Neben dem System der beamtenrechtlichen Ansprüche wollen wir den im Dienst verletzten Berliner Polizeibeamtinnen und beamten besser helfen, ihre eigenen zivilrechtlichen Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche gegen die Täter durchzusetzen Ausweitung des behördlichen Rechtschutzes über die reine Verteidigung in Strafsachen hinaus Deshalb gilt es zu prüfen, ob der Anwendungsbereich des behördlichen Rechtsschutzes auch auf diese Gebiete auszuweiten ist, damit die Betroffenen nicht aus Angst vor hohen Rechtsanwalts- und Gerichtskosten auf die Geltendmachung ihrer Ansprüche verzichten Adhäsionsverfahren stärken Unseres Erachtens muss in diesem Zusammenhang auch stärker auf das Adhäsionsverfahren zurückgegriffen werden, das es ermöglicht, im Strafverfahren diese zivilrechtlichen Ansprüche des geschädigten Polizeibeamten mit zu befriedigen. In der Rechtspraxis fristet nicht nur in diesen Fallkonstellationen das Adhäsionsverfahren ein ungerechtfertigtes Schattendasein, das es zu überwinden gilt. Daher schlagen wir vor, dass die Senatsverwaltung für Inneres und Sport künftig zielgerichtet auf diese Möglichkeit hinweist. Die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz soll auch aus grundsätzlichen Erwä- 1
3 30 31 gungen in geeigneter Weise ergründen, warum das Adhäsionsverfahren praktisch häufig leer läuft und Verbesserungsvorschläge erarbeiten Verbesserter Ehrschutz Ausweitung des Rechtsschutzes auch auf den Bereich des Äußerungsrechts Berliner Polizistinnen und Polizisten sehen sich im Internet und bei sozialen Netzwerken vermehrt persönlichen Beleidigungen, Diffamierungen und Verleumdungen ausgesetzt. Auch hier muss es gelten, den betroffenen Beamtinnen und Beamten ein effektives Rechtsschutzsystem an die Seite zu stellen, welches es ihnen ermöglicht, Unterlassungsansprüche erfolgreich geltend zu machen, sofern die beschriebenen Handlungen im Zusammenhang mit der Eigenschaft als Polizeibeamter erfolgen Rechtsschutz in Strafsachen Überprüfung des status quo Auch ist zu beobachten, dass Polizeibeamte wegen dienstlicher Handlungen durch Strafanzeigen Dritter selbst zu Beschuldigten in polizeilichen Ermittlungsverfahren werden. Klar ist dabei, dass Straftäter in Uniform keinen Schutz verdienen und konsequent zu verfolgen sind. Jedoch ist auch festzuhalten, dass über 96 % der gegen Polizeibeamte eingeleiteten Strafverfahren mit einer Einstellung oder einem Freispruch enden. Es liegt daher auf der Hand, dass es sich bei einem nicht unerheblichen Teil dieser in diesem Zusammenhang gegen Polizeibeamte gerichteten Strafanzeigen um (verfahrens-)taktisch motivierte Gegenzeigen handeln dürfte. Bis zur Einstellung des Verfahrens jedoch ist der betroffene Beamte als Adressat eines Strafverfahrens nicht nur psychisch und disziplinarrechtlich, sondern regelmäßig auch potentiell finanziell belastet, um seine Verteidigung zu organisieren. Hier greift der bestehende behördliche Rechtsschutz. Wir werden prüfen, ob die bestehenden Regelungen ausreichen. Wir werden, sofern es erforderlich ist, den Titel im Einzelplan 05 Ausgaben für den Rechtsschutz für die Beamten des Polizeivollzugsdienstes im Rahmen der anstehenden Haushaltsberatungen anheben. Auch soll geprüft werden, den behördlichen Rechtsschutz auf Nebenklagen auszuweiten. 2
4 Einsetzung eines festen Ansprechpartners bei dem Polizeipräsidenten in Berlin Verfassungsrechtliche Grundlage für die Übernahme von Rechtsschutzkosten ist die Schutz- und Fürsorgepflicht des Dienstherrn, Art. 33 Abs. 4 GG. Rechte kann man nur effektiv ausüben, wenn man sie kennt. Damit die Berliner Polizistinnen und Polizisten auch ihre Rechte und Möglichkeiten kennen, erscheint es sinnvoll, einen festen Ansprechpartner für behördlichen Rechtsschutz bei der Behördenleitung zu implementieren. 3
5 62 Herausgeber: CDU-Fraktion Berlin Preußischer Landtag Berlin Tel.: (030) Fax: (030)
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