Lebens- und Erwerbsverläufe

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1 Lebens- und Erwerbsverläufe und Auswirkungen Chemnitz, 6.Okt auf die Rente Wiedereinstieg und Rente Besteuerung von Ehegatten mit Folgen! Entgeltgleichheit im Minijob? Einkommen und Alterssicherung. Hannelore Buls Bereichsleiterin a.d. Frauen- und Gleichstellungspolitik

2 Zahlbeträge (netto) der Versichertenrenten (Alters- und EM-Renten) nach Bestand und Zugang

3 Biografie-Muster 20 Jahre ab Beginn der 1. Kindererziehungsphase (Quelle: Deutsche Rentenversicherung, B. Loose, 2011)

4 Durchschnittliche kumulierte Biografiezeiten (Jahre) zum Zeitpunkt des voraussichtlichen Renteneintrittsalters Kohorte Vollzeit Teilzeit West ,6 7,5 Arbeitslosigkeit 1.0 Nichterwerbs -tätigkeit 18,0 17,3 9,2 1,5 17,0 Ost ,6 5,6 5,6 2,5 27,6 7,1 9,0 3,3 Quelle: Geyer/Steiner 2010, zitiert nach Barbara Riedmüller und Ulrike Schmalreck: Die Lebens- und Erwerbsverläufe von Frauen im mittleren Lebensalter. Wandel und rentenpolitische Implikationen; Freie Universität Berlin, Januar 2012, Seite 15.

5 Mütter alleinerziehend und in Paarfamilien nach überwiegendem Lebensunterhalt im Jahr 2009 Mütter, alleinziehend Eigene Erwerbstätigkeit TransferZahlungen Einkünfte von Angehörigen Sonstige Quellen Mütter in Paarfamilien 58 % 52 % 31 % 6% 3% 36 % 7% 5% Quelle: Mikrozensus 2009, zitiert nach Barbara Riedmüller und Ulrike Schmalreck: Die Lebens- und Erwerbsverläufe von Frauen im mittleren Lebensalter. Wandel und rentenpolitische Implikationen; Freie Universität Berlin, Januar 2012, Seite 23.

6 Thema 1 Wiedereinstieg wann? 1. Politik geht bisher von privater Kindererziehung in den ersten 3 Lebensjahren aus, z.b.: => Absicherung in der Rente = 3 Entgeltpunkte => Kindergärten mehrheitlich ab 3. Lebensjahr => Betreuungsgeld für 2. und 3. Lebensjahr geplant (bleibt umstritten, ist keine Lohnersatzleistung) => Ausnahmen für Mütter/Väter (mit Kind <3) im SGB II. 2. Neuer Trend: Früherer Wiedereinstieg => max. 14 Monate Elterngeld => Ausbau von Kinderkrippen jetzt gefördert 3. Andere Familienpflichten sind nicht (ausreichend) abgesichert = Erwerbs-Notwendigkeit.

7 Rentenrechtliche Absicherung von Kindererziehung: abl West nbl - Ost Differenz Geboren vor 1992 Geboren nach ,07 24,92 84,21 74,76 3,15 9,45 Zahlen ab

8 Rentenrechtliche Absicherung von Pflegeleistungen: Pflegestufe Rentenanwartschaft für 1 Jahre ver.di fordert Pflege heute West (abl) Ost (nbl) 1 7,10 6,30 2 9,90 7,70 23,60 (mind. 14 Std. ) zum Vergleich: Durchschnittsverdiens t (rd ) rd. 27,50 rd. 24,50 21

9 Was fehlt, ist der substantielle Wiedereinstieg! Kindererziehung und Pflege sind in der gesetzlichen Rentenversicherung abgesichert. Aber => Prekäre Arbeit nach Familienphase Nicht die Erwerbsunterbrechung ist das Problem für Frauen, sondern schlecht bezahlte und prekäre Arbeit im Anschluss!

10 Bruttolohnverluste bis zum 46. Lebensjahr nach Art und Dauer der Erwerbsunterbrechung 3 Jahre 6 Jahre 3 Jahre 6 Jahre (0 Auszeit, 3 Teilzeit) (3 Auszeit, 3 Teilzeit) (1 Auszeit, 2 Teilzeit (1 Auszeit, 5 Teilzeit) Lohnverlust während Auszeit Lohnverlust während Teilzeit Lohnverlust nach Rückkehr zur Vollzeit Gesamt-Verlust Quelle: Boll 2012, zitiert nach Barbara Riedmüller und Ulrike Schmalreck: Die Lebens- und Erwerbsverläufe von Frauen im mittleren Lebensalter. Wandel und rentenpolitische Implikationen; Freie Universität Berlin, Januar 2012, Seite 15. Als Lohndifferenz zu einer ununterbrochenen vollzeitbeschäftigten Referenzfrau gleicher Bildung (mittlere Bildung mit Erstgeburt im Alter von 30 Jahren).

11 Warum sind Wiedereinstiege heute in Deutschland prekär? 1. Rückkehr auf alten Arbeitsplatz, zu gleichen Löhnen und Bedingungen: Nicht ausreichend gesetzlich abgesichert! 2. Minijob bietet Arbeitgebern Gelegenheit zum Lohndumping unterstützt durch die Steuerpolitik. 3. Kita s fehlen Vereinbarkeit nicht gesichert, mit der Folge, freiwillig auf Teilzeit gehen zu müssen oder zu unterbrechen.

12 Wiedereinstieg mit Hindernissen Hinzu kommt die Ausgestaltung des Ehegattensplittings (Spezialform der gemeinsamen Veranlagung) in der deutschen Einkommensteuer. Erst- und Zweitverdiener unterliegen demselben Grenzsteuersatz, obwohl der Zweitverdiener zumeist ein deutlich geringeres Bruttoeinkommen erzielt. Zweitverdiener reagieren mit ihrem Arbeitsangebot in der Regel jedoch stärker auf Veränderungen beim Nettoeinkommen, sodass die Arbeitsanreize stark geschmälert werden. Alles in allem entstehen in einem gewissen Bereich oberhalb der 400 EuroSchwelle extrem hohe effektive Grenzsteuersätze, die 100 Prozent deutlich überschreiten. Damit stellen Minijobs eine hohe Hürde für den substantiellen Wiedereinstieg von Müttern ins Erwerbsleben dar. Zwar ist die Aufnahme eines Minijobs zunächst lukrativ, der Übergang von geringfügiger in reguläre Beschäftigung lohnt sich dagegen umso weniger, wenn nicht gleich ein erheblicher Einkommenssprung möglich ist. Minijobs wirken somit wie eine Geringfügigkeitsfalle, die Mütter, die nach der Babypause zunächst nur in geringer Stundenzahl arbeiten wollen, an der beruflichen Entwicklung hindert, wenn mit zunehmendem Alter der Kinder auch längere Arbeitszeiten mit besserer Bezahlung möglich werden. Quelle: Bertelsmann-Studie, 4.Okt.12: Eichhorst u.a.: Geringfügige Beschäftigung: Situation und Gestaltungsoptionen

13 Thema 2 Beispiel: Brigitte B. will in Teilzeit Verdienst in Vollzeit: 12,00 /Std. (ca. ver.di-tarif) 38,5 Std./Woche (163/Monat) = % TZ = 19,25 Std/W. (81,5 Std/M) = 978 Der AG zahlt an Sozialabgaben (ca.) d.h. gesamt Auch B.B. zahlt Soz.-Abgaben: netto noch ohne Lohnsteuerabzug. = 195 = = 782

14 Brigitte B. entscheidet über die Steuer B.B. hat ohne Lohnsteuerabzug netto = 782 Wenn sie in der St.-Kl. 4 bleibt: Abzug = 9,41 ergibt Netto-Verdienst monatlich = 773 Wechselt sie in St.-Kl. 5, weil Ihr Partner erheblich mehr verdient: Abzug = 107 ergibt Netto-Verdienst monatlich = 676 Für die KiTa zahlen sie (fiktiv) 200 ergibt eine Netto-netto-Einnahme = 476

15 AG macht Brigitte B. ein Angebot: Anstatt für 75 mehr 19,5 Std/Monat (2-1/2 Tage) zu arbeiten, können Sie auf 12,5 Std. (3 halbe Tage = 53 Std/Monat ) reduzieren und würden dafür von mir 400 brutto für netto erhalten. Gutes Angebot oder? Aber: Halt!!! Bei 53 Std/Monat und 400 Lohn beträgt der Stundenlohn = 7,50

16 Lohndumping auch erfolgreich, wegen Pauschal-Steuer Bei verheirateten Frauen steht das Steuerprivileg des Minijobs (2 % pauschale Versteuerung durch AG) in Konkurrenz mit Abzug nach Steuerklasse 5 für niedrige Verdienste. Es entsteht der Eindruck, dass höherer Verdienst vermeintlich nicht lohne.

17 Bsp. Ehepaar Steuerlast-Verteilung Exakt berechnet: = netto Verdienst M / F = /Jahr; gemeinsame Jahres-Steuer beträgt = Gezahlt wird: St/Kl. 4: M 230 / F 11,83 = 2901,96 / Jahr = netto Oder: St/Kl. 3/5: M 38 / F 5 = 109 = 1764 /Jahr = netto

18 Bsp. Ehepaar Steuerabzug setzt Anreize: netto bei exakter Berechnung netto bei St/Kl. 4/ netto bei St/Kl. 3/5 Ergebnis: Ehepaar mit /Jahr. Netto: => noch ohne Abzug der Sozialversicherungs-Beiträge Rückzahlung 611,96 Nachzahlung 526

19 Alternative Minijob??? netto bei St/Kl. 3 + Minijob Verdienst M / F 400 = /Jahr; bei St/Kl. 3 zahlt M 38 monatlich; aber: F zahlt keine Steuern = pauschal 2% vom AG Ergebnis: Netto nur Differenz, obwohl F auf Lohn verzichtet hat. => Ökonomischer Anreiz durch gesetzliche Steuerpolitik, dass verheiratete Frauen einen Minijob wählen und der Mann die St/Kl. 3 hat.

20 Brigitte B. ist jetzt Minijobberin Thema 3 Sie hat nun: - keine eigene Krankenversicherung und muss bei ihrem Mann versichert sein oder zum Jobcenter - keine Arbeitslosenversicherung - bei 400 nach 1 Jahr Rentenanspruch 3,11 Sie wird im Betrieb als Aushilfe bezeichnet und unterliegt einer Sonderbehandlung, obwohl sie immer noch dieselbe Arbeit macht nur eben in Teilzeit.

21 Minijob Beispiel Aushilfen bei Netto Marken-Discount: geringfügig entlohnte Beschäftigte in 2010 = 46,8 % von Beschäftigten, davon ca mit Aushilfe -Lohn: 7,50 + Zulagen = 8,52 /Std. Im Vergleich: Niedrigste Lohngruppe, Bsp.: NRW L II a: 10,48 + Zulagen = 11,66 /Std. Geleistet werden ca. 18 Mio. Arbeitsstunden/Jahr: => Regel-Personalkonzept mit Niedriglohn-Strategie

22 Firmen- Jackpot für Netto: Vergleichsrechnung für 2010: Minijobs zu 8,52 oder 11,66 / Stunde Einsparung des Arbeitgebers durch Aushilfe Lohn-Variante beträgt 38,48 Mio. /Jahr Den Beschäftigten entgeht dadurch eine BruttoLohnsumme von 39,85 Mio. /Jahr; sie sind dadurch nicht sozialversichert Den Sozialkassen entgehen rechnerisch ca. 29,7 Mio. /Jahr.

23 Lohndumping und Angst sind erfolgreich, denn... In der Regel ist der Minijob mit anderen Merkmalen prekärer Arbeit verknüpft, z.b.: -- Befristung -- kapazitätsorientierte Arbeitszeit ohne feste Stundenzahl -- Kein fester Vertrag etc. => Die Beschäftigten wehren sich nicht mehr!

24 Warum macht der AG das? Warum macht sie das mit? Minijob Problem: Lohndumping und Angst! Einsparung bei Arbeitgebern mit: - Lohndumping - SozialversicherungsBeiträgen - Betriebliche Krisen zu Lasten von bestimmten (weiblichen) Personenkreisen lösen Verlustangst bei Beschäftigten: - Angst vor höheren Steuern und Abgaben bei niedrigen Einkommen - Alternativlosigkeit (= Zwangs-Teilzeit mit Niedriglohn) - Angst vor Verlust auch dieses Einkommens

25 Thema 4 Einkommen und Rente Minijob und Niedriglohn => besonders in Dienstleistungen und Gesundheit wenige oder keine anderen Angebote!

26 A. Wagner 2010 Daten aufbereitet durch ver.di-wipo 2,4 Mio. im ver.di-organisations-bereich: Minijob unterhöhlt die ver.di-tarif-mächtigkeit

27 7,4 Mio. Minijobber/innen von ca. 40 Mio. Erwerbstätigen = 18,5 % 4,6 Mio. Minijob als Haupteinkommen, davon 3,3 Mio. im Erwerbsalter ohne in Schule, Studium oder in Rente zu sein. 2,45 Mio. im Nebenjob 0,35 Mio. jünger als 20 Jahre 0,8 Mio. älter als 65 Jahre rund 4,9 Mio. verheiratet (rund 3/4) keine Angaben über Anzahl von Beamten

28 Fiktive ÜberschlagsRechnung Bei 7 Mio. Minijobs in der Netto-Variante 8,52 : 11,66 Einsparung der Arbeitgeber durch Aushilfe Lohn-Variante beträgt 11,97 Mrd. /Jahr Den Beschäftigten entgeht dadurch eine BruttoLohnsumme von 12,4 Mrd. /Jahr; sie sind dadurch nicht sozialversichert Den Sozialkassen entgehen rechnerisch ca. 9,4 Mrd. /Jahr.

29

30 Was bringt wie viel für die Rente? (Werte ab Juli 2012) 1 Jahr Tätigkeit Durchschnittsentgelt (abl) Vollzeit, 16 /Std., mtl Teilzeit, 30 Std. 8 /Std., mtl. rd Jahr Alg I (vor Alg Durchschnittsverdienst) 1 Jahr Alg II 1 Jahr Pflege Stufe Abs. 2 SGB VI Minijob 300 monatlich (400-3,11 ) mtl. Rente rd. 28 rd. 10 rd ,10 (abl) 6,30 (nbl) 2,40

31 Sozialpolitischer Ansatz: Existenz- und Alterssicherung Was ist Altersarmut? Gesetzliche Armutsgrenze: 688 (BMAS) Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII): Betroffen: 2,5% der über 64-Jährigen Armutsgefährdungsgrenze: 848 weniger als (DeStatis) Menschen gelten dann als armutsgefährdet, die mit weniger als 60% des mittleren Einkommens (Medianeinkommens) der Gesamtbevölkerung auskommen müssen. (Statistisches Bundesamt, Wert für 2011, PM des DeStatis vom , 315/12) Betroffen: 22,3% Bremen, 22,2% M-P 11,2% BaWü D: 15,1 % abl: 14% nbl: 19,5% Armutsgefährdungsgrenze: weniger als 940 (EU)

32 ver.di fordert: Faire Arbeit gleiche Rechte! Gleichstellung aller Arbeitsverhältnisse 1. Entgeltgleichheit für alle Arbeitsverhältnisse 2. Einhalten von Arbeitsrechten 3. Ende des Steuerprivilegs für Minijobs plus Ersatz der St.-Kl. 5 durch 4 mit Faktor 4. Sozialversicherung ab dem 1. Euro!

33 Unsere Empfehlung: St/Kl. 4/4 mit Faktor 4 mit Faktor verteilt die Steuerlast entsprechend den Einkommensanteilen, hier zu oder 2/3 zu 1/3 = M zahlt F 763 / Jahr, d.h. 127 F 64 / monatlich. Vorteil: Die Einkommensverhältnisse müssen angegeben werden, so dass eine Fehlverteilung (Rück- oder Nachzahlung) unwahrscheinlicher ist als bisher.

34 Weinkopf-Modell = eine Möglichkeit

35 Wie wird es weitergehen? Weinkopf Modell: Gleitzone? Mindestlohn: Erster Schritt! Bundesregierung: Erhöhung auf 450? Steuer-Privileg (2 %) ersetzen! Paritätische Sozialversicherung ab dem 1. Euro? Volle EntgeltGleichheit löst das Problem!

36 Plan der Bundesregierung Erhöhung der Grenze für geringfügig entlohnte Beschäftigung auf 450, d.h.: Steuer-Privileg bleibt wird sogar ausgeweitet! Niedriglohnsektor bestätigt und gestärkt! keine Maßnahme für AN-Rechte/Entgeltgleichheit! Jedoch: Sozialversicherungspflicht ab dem 1. Euro Mit der Möglichkeit für AN, darauf durch Erklärung zu verzichten Opting-Out

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