Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes: Pflichtversicherung für Arbeitnehmer Verbreitung 2007: 5,2 Mio. Versicherte

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1 8 Alterssicherung Lange konnten sich die Deutschen auf die staatliche Rentenkasse verlassen. Die Regelaltersgrenze wurde ein Jahrhundert lang nicht verändert, das Leistungsspektrum der gesetzlichen Rentenversicherung bis Anfang der 1980er Jahre kontinuierlich ausgeweitet. Auch heute stellt die Rente noch zwei Drittel des Einkommens im Alter. Das Renteneintrittsalter bleibt jedoch immer mehr hinter der Entwicklung der Lebenserwartung zurück, was durch frühe Erwerbsaustritte noch verstärkt wird. Weil das Verhältnis der Beitragszahler zu den Leistungsempfängern sinkt, wird die Regelaltersgrenze bis 2029 schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Auch werden die Wege in den vorzeitigen Ruhestand eingeschränkt. Mittelfristig soll ferner der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung steigen und das Rentenniveau sinken. In Japan deckt das staatliche Rentensystem die gesamte Bevölkerung ab. Das mehrstufige und nach Beschäftigungsart differenzierte System ist angesichts des Demografischen Wandels ebenfalls mit Finanzierungsproblemen konfrontiert. Zur Sicherung der Tragfähigkeit wurde in jüngsten Reformen beschlossen, die Beitragssätze für die Arbeitnehmerrente zu erhöhen, das Renteneintrittsalter schrittweise von ehemals 60 auf 65 Jahre anzuheben, das Leistungsniveau drastisch zu senken und die steuerfinanzierten staatlichen Zuschüsse zu der (alle Versicherten umfassenden) Volksrente zu erhöhen. Hinzu kommen Bemühungen, die nicht unerheblichen Rücklagen im System gewinnbringender anzulegen. Es ist zu erwarten, dass in beiden Ländern den bereits beschlossenen Reformen der Altersvorsorge weitere folgen müssen. In Deutschland wird es vor allem darum gehen, die Beschäftigung zu erhöhen und insbesondere Ältere stärker in den Arbeitsmarkt einzubinden. Japan kann hierbei als Vorbild dienen. Betriebliche und private Altersvorsorge gewinnen ferner an Bedeutung. Am Ende aller Reformen könnte aber auch die Einsicht stehen, dass verlässliche Formen der Altersvorsorge nur in Gesellschaften mit ausreichend vielen und gut ausgebildeten Kindern möglich sind. 90

2 8.1 Altersvorsorge in Deutschland: Von drei Säulen zu drei Schichten Traditionell wird zwischen drei Säulen der Altersvorsorge unterschieden: Gesetzliche Rentenversicherung, Betriebliche Altersversorgung und Private Vorsorge. Das Schichtensystem stellt die steigende Bedeutung der Zusatzvorsorge heraus und weist im Detail auf Unterschiede in der steuerlichen Behandlung seit 2005 hin. 3. Schicht: sonstige Altersvorsorge alle Formen privater Vermögensbildung: Lebens- und Rentenversicherung, Aktien, Immobilien etc. 2. Schicht: Kapitalgedeckte Zusatzversorgung Betriebliche Altersversorgung Betriebliche Altersversorgung in der Privatwirtschaft: Entgeltumwandlung und Arbeitgeber finanzierte BAV Verbreitung 2007: 12,3 Mio. Beschäftigte Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes: Pflichtversicherung für Arbeitnehmer Verbreitung 2007: 5,2 Mio. Versicherte Riester-Rente freiwillige private Vorsorge Verbreitung 2009: 13,3 Mio. Verträge 1. Schicht: Basisversorgung Gesetzliche Rente Pflichtversicherung für abhängig Beschäftigte; freiwillige Versicherung möglich überwiegend umlagefinanziert umfasst durchschnittllch 65% aller Einkommen über 65-Jähriger Verbreitung 2008: 52,2 Mio. Versicherte, davon 35 Mio. aktiv Beamtenversorgung alle Beamten, Richter und Berufssoldaten primär steuerfinanziert Verbreitung 2007: 1,8 Mio. Aktive Berufsständische Versorgung freie Berufe: Ärzte, Architekten, Rechtsanwälte u.a. kapitalgedeckt Verbreitung 2007: Mitglieder Landwirtschaftliche Alterskasse Land-/Forstwirte und Ehegatten und mitarbeitende Familienangehörige primär steuerfinanziert Verbreitung 2007: Versicherte Basisrente ( Rürup-Rente ) primär Selbstständige; offen für alle Steuerpflichtigen kapitalgedeckt Verbreitung 2007: Verträge RZ-Grafik / Datenquellen: Hubrich/Tivig (2006), Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2008, 2009), Arbeitsgemeinschaft Berufsständischer Versorgungseinrichtungen. 91

3 8.2 Alterssicherung in Japan: Volksrente als Basis Die Basis der Alterssicherung Japans ist eine einkommensunabhängige Volksrente, die jeder Einwohner in Abhängigkeit von seiner Beitragszeit erhält. Ergänzt wird sie durch die lohnbezogene Arbeitnehmerrente sowie betriebliche und private Altersvorsorge. 3. Schicht: Freiwillige Zusatzvorsorge Betriebliche Altersvorsorge Betriebsrentenfonds, betriebliche (zertifizierte) Altersvorsorge Nicht-betriebliche staatliche Zusatzrente Sonstige private Altersvorsorge Lebensversicherungen etc. 2. Schicht: Arbeitnehmerrente und Rente für Regierungsangestellte Pflichtversicherung für alle unter 70-jährigen Arbeitnehmer Sondersysteme für Beamte und Lehrer an privaten Schulen Verbreitung 2010: 34,3 Mio. Versicherte Verbreitung 2010: 4,4 Mio. Versicherte Finanzierung teils kapitalgedeckt, teils umlagefinanziert; einkommensabhängige Beiträge Rentenhöhe abhängig von Einkommen, Versicherungszeit, Alter, Familienstand und Beschäftigungsstatus 1. Schicht: Volksrente Pflichtversicherung für alle 20- bis 59-jährigen Einwohner Japans; freiwillige Versicherung für im Ausland wohnende Japaner im Alter sowie nicht in 2. Schicht erfasste über 60-Jährige, die bestimmte Mindestbeitragszeiten nicht erreichen (maximal bis Alter 69) Finanzierung überwiegend umlage- und steuerfinanziert, z. T. auch Zinsen aus Reserveguthaben; einkommensunabhängige Beiträge Rentenhöhe nur von Beitragszeit abhängig, nicht lohnbezogen Versicherte der Arbeitnehmerrentenversicherung (ARV) und Beamte nichtversicherte Ehepartner der ARV-Versicherten und Beamten alle anderen Einwohner im Alter 20-59, z.b. Selbstständige, Landwirte und Studenten Verbreitung 2010: 38,7 Mio. Versicherte Verbreitung 2010: 10,2 Mio. Versicherte RZ-Grafik / Datenquellen: Matsumoto (2007), Ministry of Health, Labour and Welfare of Japan. Verbreitung 2010: 19,9 Mio. Versicherte 92

4 8.3 Früher Erwerbsaustritt in Europa In vielen Ländern findet der Erwerbsaustritt vor dem gesetzlichen Rentenalter statt, dazwischen liegt oft Arbeitslosigkeit. Meistens scheiden Frauen früher aus dem Erwerbsleben aus als Männer. Japaner gehen am spätesten in den Ruhestand, während die Regelaltersgrenze in Norwegen am höchsten ist Männer Frauen Regelrenteneintrittsalter Ø Erwerbsaustrittsalter, FR IT ES PL NL DE CZ GR GB NO US CH IE SE PT JP RZ-Grafik / Datenquelle: OECD (2009b). 93

5 8.4 Rentenbezugsdauer nimmt zu Die Lebenserwartung steigt seit Jahrzehnten an, während das Zugangsalter in Altersrenten ungefähr konstant blieb oder in Deutschland sogar sank. Die Regelaltersgrenze wird in Deutschland zwischen 2012 und 2029 auf 67 Jahre, in Japan bis 2013 (Volksrente) bzw. bis 2025 (Arbeitnehmerrente) auf 65 Jahre angehoben. 90 Ø Zugangsalter in eine Altersrente und Lebenserwartung, Deutschland 1) 90 Japan Lebenserwartung Männer 2) Lebenserwartung Frauen 2) Zugangsalter Männer Zugangsalter Frauen Regelaltersgrenze Lebenserwartung Männer 2) Lebenserwartung Frauen 2) Volksrente Männer 3) Volksrente Frauen 3) Arbeitnehmerrente ) Bis 1992 nur Westdeutschland. 2) Die fernere Lebenserwartung im Alter von 65 (DE) bzw. 60 Jahren (JP) ist um 65 bzw. 60 Jahre auf das erwartete Sterbealter verschoben eingetragen. Zum Beispiel hatten 65-jährige deutsche Männer 1960 eine Lebenserwartung von weiteren 12,2 Jahren, so dass ein Wert von 77,2 Jahren angegeben ist. 3) Ab 2001 (Männer) bzw (Frauen) ist das Höchstalter eingetragen. Es besteht die Möglichkeit, mit Frühverrentungsabschlägen weiterhin ab dem Alter 60 eine Volksrente zu beziehen. RZ-Grafik / Datenquellen: Deutsche Rentenversicherung Bund, Ministry of Health, Labour and Welfare of Japan, Human Mortality Database. 94

6 8.5 Immer weniger Beitragszahler je Altersrentner in Deutschland Nur die Beschäftigten zahlen eigene Beiträge in die Rentenversicherung ein kamen sechs aktiv Versicherte auf einen Altersrentner; 2008 waren es bei fast Verdoppelung der Beschäftigtenzahl nur noch zwei. Von den Neurentnern kommt nicht einmal ein Drittel aus einer aktiv versicherten Beschäftigung. Zahl der aktiv Versicherten bzw. Altersrentner (in Mio.) Zahl der aktiv Versicherten und Altersrentner, ) aktiv Versicherte Altersrentenempfänger Verhältnis aktiv Versicherte je Altersrentner Versicherungsstatus am vor dem Altersrentenzugang aktive Versicherung 2) passive Versicherung 4) Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeit 3) Männer Frauen 1) Bis 1991 nur Westdeutschland. 2) Versicherungspflichtig Beschäftigte sowie sonstige aktiv Versicherte, z.b. Handwerker, Pflegepersonen und Künstler. 3) Bezug von Arbeitslosengeld I oder II, inklusive Altersteilzeit. 4) Nicht aktiv rentenversichert, aber Anspruch aus früherer Beschäftigung, z.b. spätere Beamte, Selbstständige oder Hausfrauen. RZ-Grafik / Datenquelle: Deutsche Rentenversicherung Bund (2009); eigene Berechnungen: Kühntopf. 23% 47% 30% 28% 44% 43% 25% 37% 30% 28% 32% 33% 95

7 8.6 Rentner in Deutschland: Viele Wege in den Ruhestand Der Rentenzugang erfolgt auf vielen Wegen, vor allem bei den Männern. Die gegenwärtige Vielfalt an Rentenarten nimmt jedoch ab; die Altersrente für Frauen, die Renten wegen Arbeitslosigkeit und nach Altersteilzeit laufen mit dem Geburtsjahrgang 1951 aus. Reformen und äußere Einflüsse spiegeln sich im Zugang wider. 100% 80% Männer 1) Verteilung des Rentenzugangs nach Rentenarten, Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit Altersrente für Schwerbehind. 100% 80% Altersrente für Frauen Frauen 60% Altersrente für langjährig Versicherte 60% 40% 40% 20% Rentenreform ) Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit 20% Rechtsänderungen 3) Regelaltersrente 0% 0% Bis 1992 nur Westdeutschland. 1) Ohne Altersrente für langjährig unter Tage Beschäftigte mit einem Anteil von maximal 0,1% an allen Zugängen. 2) Einführung von zwei neuen Rentenarten. Daraus folgte eine leichtere Frühverrentung, vor allem für Männer. 3) 1984: Herabsetzung der Mindestversicherungszeit für den Bezug einer Regelaltersrente von 15 auf 5 Jahre. 1986: Anrechnung von Kindererziehungszeiten auf die Versicherungszeit. RZ-Grafik / Datenquelle: Deutsche Rentenversicherung Bund (2009). 96

8 8.7 Geringere Löhne für Ältere in Japan In Japan nahm das Verhältnis von Versicherten zu Altersrentnern in den 1970er Jahren drastisch ab; heute beträgt es weniger als Zwei. Japanische Unternehmen sind seit 2006 verpflichtet, Mitarbeiter bis zum Alter von 65 Jahren zu beschäftigen. Dafür erhalten sie auf der Kostenseite erhebliche Erleichterungen. Versicherten und Altersrentner (in Mio.) Zahl der Versicherten und Altersrentner 1), Versicherte Altersrentenempfänger Verhältnis Versicherte je Altersrentner Lohnkosten und Einkommen (in ) nach Alter, ) Nettolohn Arbeitnehmerrente Betriebsrente Zuschuss für Weiterbeschäftigung Summe Altersgruppe 1) Volksrente. 2) Ø Entgelt eines Vollzeit und unbefristet Beschäftigten mit mindestens 30-jähriger Betriebszugehörigkeit am Beispiel eines Großunternehmens der Elektroindustrie. RZ-Grafik / Datenquellen: Ministry of Health, Labour, Welfare of Japan, Shintani (2008); eigene Berechnungen: Eilker und Kühntopf. 97

9 8.8 Höhere Ersatzquoten für Geringverdiener in vielen Ländern Deutsche konnten 2010 eine Rente erwarten, die fast 60% ihres vorherigen Nettolohns entsprach. Eine Staffelung nach Lohnhöhe, wie in anderen Staaten, gibt es kaum. In vielen Ländern sinkt die Ersatzquote hingegen mit steigendem Lohneinkommen. Die absolute Rentenhöhe bleibt für Besserverdienende jedoch stets höher. 120% 100% 80% Nettoersatzquote 1) 2010 bei einem vorherigen Lohneinkommen von: 50% des Durchschnittslohns Durchschnittslohn 150% des Durchschnittslohns abweichende Ersatzquote für Frauen 60% 40% 20% 0% JP DE IE US SE GB PL FR PT IT CH NO ES CZ NL GR 1) Verhältnis aus Nettorentenhöhe zum vorherigen Nettolohn. Interpretationsbeispiel: Ein japanischer Geringverdiener (50% des Durchschnittslohns) erhält netto eine Rente, die 52,7% seines vorherigen Lohnes entspricht (und damit implizit 26,35% des Durchschnittslohns). Mit steigender Lohnhöhe sinkt das relative Rentenniveau, d.h. in Bezug zum vorherigen Lohn. RZ-Grafik / Datenquelle: OECD (2011). 98

10 8.9 Frauen im Alter schlechter abgesichert Frauen beziehen in Deutschland deutlich niedrigere Altersrenten als Männer, im Jahr 2008 durchschnittlich 514 gegenüber 969. Berücksichtigt man jedoch, dass viele Frauen zusätzlich eine Witwenrente erhalten, sieht ihre Alterssicherung häufig weit besser aus. Das Niveau für Männer erreicht sie jedoch nicht. 1,6 1,4 1,2 Zahl der Rentner in Deutschland nach monatlichem Gesamtrentenzahlbetrag (in ), 2008 Männer Frauen Mehrfachrente nur Witwen-/Witwerrente nur Altersrente in Millionen 1,0 0,8 0,6 0,4 0,2 0 < RZ-Grafik / Datenquelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2009). 99

11 auch in Japan Drei Viertel der japanischen Frauen beziehen niedrige Renten, während die Renteneinkommensklassen bei den Männer ungefähr gleich stark besetzt sind. Auch unter Einbeziehung anderer Einkommen sieht die finanzielle Absicherung von Japanerinnen im Alter deutlich schlechter aus. Verteilung des Jahreseinkommens von Arbeitnehmer- und Volksrentnern in Japan nach Rentenhöhe (in ), % nur Arbeitnehmerund Volksrente 40% Gesamteinkommen 30% Männer Frauen 30% 20% 20% 10% 10% 350 0% < % < RZ-Grafik / Datenquelle: Ministry of Health, Labour and Welfare of Japan

12 8.11 Steigende Belastungen trotz sinkenden Rentenniveaus Der Beitragssatz und die Ausgaben der Rentenversicherung sind in Japan und Deutschland seit 1970 tendenziell gestiegen. Dennoch ist das Rentenniveau heute niedriger und wird in Zukunft weiter sinken. Die Ausweitung der Bemessungsgrundlage, wie 2003 in Japan, kann mit einem niedrigeren Beitragssatz einhergehen. Beitragssatz und Ausgaben für die GRV 25% 20% 15% 10% 5% Finanzielle Kennzahlen der staatlichen Rentenversicherung 1) Westdeutschland Japan Beitragssatz GRV-Ausgaben (in % des BIP) 2) Nettorentenniveau 3) 60% 57% 54% 51% 48% Nettorentenniveau 0% 45% 0% 50% ) Die Zahlen für Deutschland und Japan sind aufgrund abweichender Abgrenzungen (z.b. Bemessungsgrundlage für Beiträge, Definition des Rentenniveaus) nicht vergleichbar, das Rentenniveau auch nicht mit Seite 8.8. Herausgestellt werden soll hier die zeitliche Entwicklung der nationalen Werte. 2) Ab 1991 für Gesamtdeutschland. 3) Quotient aus Standardrente vor Steuern und durchschnittlichem Nettoarbeitsentgelt. 4) Quotient aus Modellrente eines Rentnerhaushalts (Annahme u.a.: Frau hat nie gearbeitet, bezieht aber Volksrente) zum Durchschnittseinkommen von Männern. RZ-Grafik / Datenquellen: Deutsche Rentenversicherung Bund (2009), Statistisches Bundesamt, Ministry of Health, Labour and Welfare of Japan; eigene Berechnungen: Eilker. Beitragssatz und Ausgaben für die RV 25% 20% 15% 10% 5% 100% Beitragssatz Männer Beitragssatz Frauen RV-Leistungen (in % des BIP) Nettorentenniveau 4) 90% 80% 70% 60% Nettorentenniveau 101

13 8.12 Belastungsneutrale Frühverrentungsabschläge bei differenzieller Sterblichkeit Stephan Kühntopf und Thusnelda Tivig Wer früh in den Ruhestand geht, bezieht die Rente länger. Um die zusätzliche Belastung für die Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) in Deutschland auszugleichen, wird die Rente für jeden Monat des vorzeitigen Zugangs um 0,3% gekürzt während der gesamten Bezugszeit. Diese Regelung gilt erst seit Vorher verursachte die weit verbreitete Frühverrentung hohe Mehrausgaben und für die Versicherten starke finanzielle Anreize zum frühestmöglichen Ruhestand. Seit Einführung der Abschläge sind mehr Zugänge in eine Regelaltersrente und weniger Frühverrentungen zu verzeichnen. Dennoch nahm 2008 fast die Hälfte der neuen Altersrentner Abschläge von durchschnittlich 11,5% bzw. 115 in Kauf, um vorzeitig in Rente gehen zu dürfen. Pauschale Rentenkürzungen von 3,6% pro Jahr des vorzeitigen Ruhestands entsprechen allerdings nicht versicherungsmathematischen Grundsätzen. Frühverrentungen belasten die GRV durch eine längere Rentenbezugsdauer und entgangene Beitragseinnahmen. Unter der Annahme einer gleichen Lebenserwartung lässt sich der Mehraufwand über einen umso längeren Zeitraum ausgleichen, je früher der Rentenzugang erfolgt. Beträgt die Lebenserwartung zum Beispiel im Alter von 65 Jahren 20 Jahre und erfolgt der Ruhestand vorzeitig mit 60 bzw. 62 Jahren, so muss die Kompensation der Mehrbelastung von 5 bzw. 3 Jahren über 25 bzw. 23 Jahre geschehen. Daraus folgt das paradoxe Ergebnis, dass der Abschlagssatz umso niedriger sein sollte, je früher der Eintritt in den Ruhestand erfolgt. Tab. 1: Belastungsneutrale Frühverrentungsabschläge (in %, pro Jahr des vorzeitigen Rentenzugangs) Männer Frauen Renteneintrittsalter ,2 3,3 61 3,4 3,5 62 3,5 3,6 63 3,6 3,7 3,8 3,9 Tabelle 1 zeigt die Höhe der Abschläge, die für Belastungsneutralität in Abhängigkeit vom Renteneintrittsalter notwendig wären. Demnach führen in der Modellrechnung die mit (Männer) bzw Jahren (Frauen) in den Ruhestand gehenden Rentner zu keinen Mehrkosten für die GRV, wohl aber aufgrund zu niedriger aktueller Abschläge die späteren Rentenzugänge. 102

14 Tatsächlich weisen Rentenbezieher jedoch eine mit dem Renteneintrittsalter variierende Lebenserwartung auf, das gilt insbesondere für Männer (Abbildung 1). Bei Letzteren lassen sich 3 Gruppen mit einer jeweils ähnlich hohen Sterblichkeit beobachten. Ihr Rentenzugang spiegelt gesetzliche Regelungen wider: Arbeitslose und Schwerbehinderte (Rente mit Jahren), langjährig Versicherte (63-64) und Regelaltersrentner (65). Frühverrentung und differenzielle Sterblichkeit könnten daher Ausdruck gesundheitsbedingter Selektionseffekte am Arbeitsmarkt sein. Für die GRV bedeutet die überdurchschnittliche Mortalität der mit Jahren in den Ruhestand gegangenen Männer eine geringere finanzielle Belastung, als wenn, wie bisher stets angenommen, die Lebenserwartung unabhängig vom Renteneintrittsalter wäre. Die langjährig Versicherten erhalten dagegen länger eine Rente als bisher erwartet. Tab. 2: Belastungsneutrale Frühverrentungsabschläge (in %, pro Jahr des vorzeitigen Rentenzugangs) unter Berücksichtigung von differenzieller Sterblichkeit Männer Frauen Renteneintrittsalter ,5 3,3 61 2,7 3,5 62 2,7 3,4 63 3,9 4,1 5,3 3,5 Abb. 1: Fernere Lebenserwartung im Alter von 65 Jahren nach Renteneintrittsalter und Geschlecht, 2003/ ,9 95%-Konfidenzintervall 16,3 16,4 17,5 17,8 17,3 20,4 20,8 20,6 20,9 20,7 20, Männer Frauen Datenquelle: FDZ-RV RTBNRTWF02-05Tdemo; eigene Berechnungen: Kühntopf. Berücksichtigt man die variable Lebenserwartung bei der Ermittlung der belastungsneutralen Abschläge, sinken diese für Männer beim Zugang mit Jahren deutlich unter die geltenden 3,6% pro Jahr des vorzeitigen Rentenbeginns (Tabelle 2). Für das Zugangsalter von 64 Jahren würde die gegenüber der Regelaltersgrenze ein halbes Jahr höhere Lebenserwartung den belastungsneutralen Abschlag hingegen stark erhöhen. Bei den Frauen ändert sich aufgrund der relativ geringen Sterblichkeitsunterschiede dagegen wenig an den Abschlagssätzen. Quellen: Kühntopf (2010), Kühntopf/Tivig (2008b). 103

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