Geschäftsbedingungen für die Weiterbildung SKN-Dogman Trainer

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1 Geschäftsbedingungen für die Weiterbildung SKN-Dogman Trainer Regelung zur Erlangung der Weiterbildungsbestätigung Für das Erlangen der Weiterbildungsbestätigung gelten folgende Kriterien: A) Nachweis von mind. 3 Jahren Hundehaltertätigkeit ist der Institution Wakónda GmbH schriftlich erbracht. B) Nachweis von mind. 150 Stunden aus dem Übungsleiterbereich (Verein/private Hundeschule) ist der Institution Wakónda GmbH schriftlich erbracht. C) Alle Pflicht- und ergänzenden Module (Selbstdeklaration) wurden besucht. D) Alle Prüfungsbereiche wurden von den Instruktoren/innen im Minimum als erfüllt bewertet. E) Die Kursbestätigung wird erst nach vollständiger Bezahlung der Kurs- und Prüfungsgebühren an den TN abgegeben. Absenzen - Absenzen müssen schriftlich (Post, Fax oder ) der Weiterbildungsleitung mitgeteilt werden. - Zeitliche Verschiebungen von Modulbesuchen müssen der Weiterbildungsleitung 3 Wochen vor Modulbeginn mitgeteilt werden. Ansonsten fallen die Modulkosten zu Lasten des/der Weiterbildungsteilnehmenden. - Bei Abwesenheit bei Weiterbildungsmodulen werden die Kosten nicht zurückerstattet. Regelung zur Zahlung der Weiterbildungskosten Weiterbildungskosten des 20-tägigen Lehrgangs mit 5 Personen(*mit ganzer Kursbelegung) 4'990.- CHF Weiterbildungskosten des 20-tägigen Lehrgangs mit 6 Personen* 4'850.- CHF Weiterbildungskosten des 20-tägigen Lehrgangs ab 7 Personen* 4'700.- CHF CHF vor Weiterbildungsbeginn CHF/ CHF/ CHF Mitte der Weiterbildung Copyright by Institution Wakónda GmbH, 3097 Liebefeld bei Bern 1

2 Kosten der individuellen modularen Weiterbildung Die Kosten für eine modulare Weiterbildung werden je nach Anzahl belegter Kurstage individuell berechnet. Ausgangslage ist der Preis des 20-tägigen Weiterbildungskurses mit 5 Personen ( CHF). Ein nicht belegter Kurstag wird mit CHF berechnet. Dieser Betrag wir vom Gesamtbetrag des 20-Tagekurses ( CHF) abgezogen. Beispiel: 20-tägiger SKN-Dogman Trainer-Weiterbildungskurs CHF 6 Tage Fachbereich Erwachsenenbildung werden nicht besucht = 6 x = Total Kurskosten (inklusiv Unterlagen des Modularkurses und Trainerhandbuch mit CD): CHF CHF CHF vor Weiterbildungsbeginn - Restbetrag, Mitte der Weiterbildungszeit (Einzahlung 14 Tage vor Prüfungen = Voraussetzung für die Prüfungszulassung) Prüfungskosten Für den Mehraufwand bzgl. Räumlichkeiten, Prüfungsexperten und Spesen fällt zusätzlich folgende Prüfungsgebühr an Gesamt- und Modularkurs CHF Zahlung erfolgt 14 Tage vor der Prüfung (Voraussetzung für die Prüfungszulassung) Prüfungsreglement zur Erlangung des Ausweises einer berufsunabhängigen Weiterbildung nach Art. 203 TSchV a) Durchführung der Prüfung Wakónda führt die Prüfung zur Erlangung des Titels Dogman Trainer Ausbildner/in von Hundehaltern/innen im Auftrag des BVET durch. Wakónda führt die Prüfung zur Erlangung des Titels SKN-Dogman Trainer Ausbildner/in von Hundehaltern/innen nach den Richtlinien der Ausbildungsverordnung des BVET und nach den Vorgaben der Tierschutzverordnung/Departementsverordnung durch. Die Prüfung wird am Ende jedes 20-tägigen Kurses durchgeführt. b) Prüfungsaufsicht Geschäftsleitung der Institution Wakónda GmbH Copyright by Institution Wakónda GmbH, 3097 Liebefeld bei Bern 2

3 c) Prüfungsexpertinnen und Prüfungsexperten Jeweils ein/e Referent/in bildet zusammen mit einer weiteren Person ein Prüfungsteam (Je eine Person aus dem Fachbereich Erwachsenenbildung und Kynologie). d) Prüfungsablauf, Form und Dauer Es werden zwei Prüfungen unterschieden: Die Theorieprüfung in Kynologie besteht aus einem schriftlichen sowie einem mündlichen Prüfungsteil: Die schriftliche kynologische Theorieprüfung findet in Form eines Fragebogens statt. Dauer der schriftlichen Theorieprüfung ist 90 min. Kursunterlagen und Fachliteratur dürfen bei der schriftlichen Prüfung nicht verwendet werden. Die mündlichen kynologischen Theorieprüfungen erfolgen ohne Unterlagen und Fachliteratur. Dauer der mündlichen Theorieprüfungen ist 15 min. Die Prüfung der SKN-Theorielektion (Kynologie und Erwachsenenbildung) mit definiertem Inhalt dauert 30 Minuten. Vorbereitungsmaterial erhalten die Teilnehmenden 14 Tage vor dem Prüfungsblock. Die Prüfung der SKN-Praxislektion (Kynologie und Erwachsenenbildung) findet auf dem Gelände des Schulungsortes statt. Bewertet wird eine Lektion von mindestens 20 bis 40 Minuten Dauer. e) Prüfungsinhalt Der Prüfungsstoff umfasst sämtliche Bereiche der Weiterbildung. Bei den praktischen Prüfungen richtet sich der Fokus auf die erwachsenenbildnerischen und kynologischen Fähigkeiten, sowie deren Verbindung. f) Bewertung der Prüfung Die Prüfungsbewertung wird in Punkten ausgedrückt. 5 ist die höchste Punktzahl, 0 die tiefste. Die Prüfung zur Erlangung des Titels SKN-Dogman Trainer (SKN-DMT) Ausbildner/in von Hundehalter/innen gilt als bestanden, wenn in jedem Prüfungsfach mindestens 70 % der Gesamtpunktzahl erreicht wurden. g) Prüfungsentscheid Der Prüfungsentscheid zur Theorieprüfung wird mündlich am letzten Tag der Prüfungen mitgeteilt. Der Prüfungsentscheid zur Praxisprüfung wird am letzten Tag der Prüfungen mündlich mitgeteilt und zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens nach 10 Arbeitstagen, schriftlich begründet. h) Die Anmeldung zu einem Kurs (20-tägige Weiterbildung oder Modularkurs) beinhaltet gleichzeitig die Anmeldung zu den Abschlussprüfungen der SKN-DMT-Weiterbildung. Copyright by Institution Wakónda GmbH, 3097 Liebefeld bei Bern 3

4 i) Wiederholung der Prüfung Eine nicht bestandene Prüfung kann in den betreffenden Prüfungsteilen in 4533 Riedholz SO oder 8122 Binz (bei Zürich) wiederholt werden: Bei Nichtbestehen der Nachprüfung muss das entsprechende Modul der Weiterbildung SKN-DMT besucht werden, um erneut an einer Nachprüfung teilnehmen zu können. j) Nachprüfungskosten Für jeden abgelegten Nachprüfungsteil wird eine Gebühr von CHF erhoben. Rekursregelung - Rekurse gegen das Prüfungsergebnis sind innerhalb 30 Tagen per Einschreiben an die Geschäftsleitung der Institution Wakónda GmbH zu richten. Die bemängelten Punkte sind zu benennen und zu begründen. Der Rekurs muss einen Antrag enthalten und ist zu unterzeichnen. Die Geschäftsleitung entscheidet abschliessend. - Gerichtsstand ist in Bern. Rücktrittsbedingungen Rücktrittsbedingungen Bei einem Rücktritt von der Weiterbildung werden folgende Beträge verrechnet: - Bis 91 Tage vor Weiterbildungsbeginn: Bearbeitungsgebühr von CHF Tage vor Weiterbildungsbeginn: 10% des Weiterbildungsbetrages Tage vor Weiterbildungsbeginn: 50% des Weiterbildungsbetrages Tag vor Weiterbildungsbeginn: 80% des Weiterbildungsbetrages - Rücktritte ab dem ersten Weiterbildungstag: Zahlung aller Raten der Weiterbildungskosten Abbruch der Weiterbildung - Ein Abbruch der Weiterbildung muss schriftlich begründet werden. - Zahlung der Weiterbildungskosten gemäss Rücktrittsbedingungen. - Bei Abbruch aufgrund von Krankheit oder Unfall gilt die Regelung: A) Vorlegen eines ärztlichen Zeugnisses, das den Abbruch bestätigt. B) Zahlung der Weiterbildungskosten gemäss Rücktrittsbedingungen. Copyright by Institution Wakónda GmbH, 3097 Liebefeld bei Bern 4

5 Versicherung - Von den Weiterbildungsteilnehmenden verursachte Schäden an Material, Gebäude, Fahrzeugen und Lebewesen während der Weiterbildung gehen zu deren Lasten. - Annullationskosten-, Unfall- und Haftpflichtversicherung ist Sache der Teilnehmenden. Geltung Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten ab dem Kurs Binz 6, Beginn am 28. Oktober Liebefeld, 31. August 2011 Jürg Schär Institution Wakónda GmbH Copyright by Institution Wakónda GmbH, 3097 Liebefeld bei Bern 5

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