Glossar 1. Erklärung. g (evtl.)

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1 Glossar 1 Bezeichnung Abkürzun g (evtl.) Erklärung CLP-Verordnung CLP Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einteilung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen Regelungen für die Anmeldung von Neustoffen Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien Registrierung, Bewertung und Zulassung chemischer Stoffe (und Beschränkung) NONS GHS REACH Alle Stoffe, die bereits unter der Richtlinie 67/548/EWG gemeldet wurden und die bereits eine anerkannte REACH-Meldenummer besitzen. Am 1. Juni 2008 wurden die NONS durch REACH ersetzt und die Verpflichtungen der Anmelder unter den NONS- Vorschriften wurden widerrufen [1]. Diese Stoffe werden als bereits registriert betrachtet (unter der entsprechenden Tonnagegrenze). Das global harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von chemischen Stoffen (Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals), das innerhalb der Strukturen der Vereinten Nationen (VN) entwickelt wurde. Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe Sozioökonomische Analyse SEA Forum zum Austausch von Stoffinformationen SIEF Forum zum Austausch von Stoffinformationen. Eine der Zielsetzungen eines Forums zum Austausch von Stoffinformationen (SIEF) ist die Angleichung der Einstufung und Kennzeichnung für denselben Stoff in Fällen, wo der Stoff durch potenzielle Registranten auf unterschiedliche Weise eingestuft und gekennzeichnet wird (REACH, Artikel 29) Zuständige Behörde für REACH und CLP CARACAL CARACAL ist eine Expertengruppe, die die Europäische Kommission und die ECHA bei Fragen im Zusammenhang mit REACH und CLP berät. Sie wurde als Arbeitsgruppe der Europäischen Kommission zur praktischen Vorbereitung von REACH im Mai Siehe auch Dokument ECHA: Einführende Leitlinien zur CLP-Verordnung

2 gegründet. Im September 2007 wurde sie in Zuständige Behörde für REACH (REACH CA) umbenannt und seit März 2009 trägt sie die Bezeichnung Zuständige Behörde für REACH und CLP (CARACAL) Zuständige Behörde des Mitgliedstaats MSCA Sicherheitsdatenblatt SDS Sicherheitsdatenblatt Europäische Agentur für chemische Stoffe CMR CAS ECHA ADN ADR Ein Stoff oder Gemisch mit krebserregenden, mutagenen und für die Fortpflanzung giftigen Eigenschaften. Chemical Abstract Service Europäische Agentur für chemische Stoffe, auch bekannt als die Agentur, eingerichtet kraft der REACH-Verordnung. Das Europäische Übereinkommen über den internationalen Transport gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen, als Anhang zu Beschluss Nr. 223 des Ausschusses für den Verkehr innerhalb eines Mitgliedstaats der Wirtschaftskommission für Europa, in geänderter Fassung Das Europäische Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (European Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road) unter Rahmenrichtlinie 94/55/EG, in geänderter Fassung Aerosole Spraydosen, alle nicht-nachfüllbaren Behälter aus Metall, Glas oder Kunststoff, die ein komprimiertes, verflüssigtes oder unter Druck gelöstes Gas enthalten, mit oder ohne Flüssigkeit, Paste oder Pulver, und über ein Abgabesystem verfügen, mit dem der Inhalt als feste oder flüssige Teilchen in Suspension in einem Gas oder als Schaum, Paste, Pulver, Flüssigkeit oder Gas freigesetzt werden kann Einatmung Das Eindringen von flüssigen oder festen Stoffen oder Gemischen in die Luftröhre und unteren Luftwege, sei es direkt durch die Mund- oder Nasenhöhle oder indirekt durch Erbrechen

3 Zuständige Instanz ZI Die Instanz, Instanzen oder Organe, die die Mitgliedstaaten benannt haben, um die Verpflichtungen im Rahmen dieser Verordnung zu erfüllen Korrosiv gegenüber Metallen Durch die chemische Reaktion eines Stoffes oder Gemisches in der Lage, Metalle anzugreifen oder sogar zu zerstören Händler Jede natürliche oder juristische Person mit Sitz in der Gemeinschaft, die einen Stoff als solchen oder in einem Gemisch lediglich lagert und an Dritte in Verkehr bringt; darunter fallen auch Einzelhändler Nachgeschalteter Anwender Jede natürliche oder juristische Person mit Sitz in der Gemeinschaft, die im Rahmen ihrer industriellen oder gewerblichen Tätigkeit einen Stoff als solchen oder in einem Gemisch verwendet, mit Ausnahme des Herstellers oder Importeurs. Händler und Verbraucher sind keine nachgeschalteten Anwender. Ein aufgrund des Artikels 2 Absatz 7 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 ausgenommener Reimporteur gilt als nachgeschalteter Anwender. 2 Europäische Liste der angemeldeten chemischen Stoffe DPD DSD EINECS ELINCS Richtlinie 1999/45/EG über gefährliche Zubereitungen (Dangerous Preparations Directive - DPD) Richtlinie 67/548/EWG über gefährliche Stoffe (Dangerous Substances Directive - DSD) Europäisches Verzeichnis bestehender chemischer Handelsstoffe (European Inventory of Existing Commercial Chemical Substances) Hierbei handelt es sich um die Liste chemischer Stoffe, die nach dem 18. September 1981 in Verkehr gebracht wurden, und für die im Rahmen der Richtlinie 67/548/EWG ein Registrierungsdossier eingereicht wurde (angemeldete Stoffe). Stoffe in dieser Liste werden im Rahmen von REACH als angemeldete Stoffe bezeichnet. Diese Stoffe erhalten innerhalb von REACH den Status bereits registrierter Stoffe. Für diese Stoffe ist bereits ein Dossier verfügbar, das in REACH übernommen wird. Falls für diese Stoffe jedoch eine folgende Tonnagegrenze überschritten wird, sind auch für diese Stoffe ergänzende Informationen im Sinne von Artikel 12 einzureichen. Siehe auch NONS. 2 CLP-Verordnung

4 Siehe auch Questions and Answers FOR THE REGISTRANTS OF PREVIOUSLY NOTIFIED SUBSTANCES (RELEASE 5) ( Schwere Augenschädigung Gewebeschäden im Auge oder eine schwerwiegende Verschlechterung des Sehvermögens nach Applikation eines Prüfstoffes auf die Oberfläche des Auges, die innerhalb von 21 Tagen nach Applikation nicht vollständig reversibel sind. Kennzeichnungsetikett Eine angemessene Zusammenstellung geschriebener, gedruckter oder grafischer Informationselemente, die sich auf einen gefährlichen Stoff oder ein gefährliches Gemisch beziehen, ausgewählt nach ihrer Relevanz für die Zielgruppe(n), welches auf einem Behälter, der einen gefährlichen Stoff oder ein gefährliches Gemisch direkt umschließt, oder auf der Außenverpackung eines gefährlichen Stoffes oder eines gefährlichen Gemisches angebracht, gedruckt oder befestigt wird (Definition gemäß Kapitel 1.2 UN GHS) Kennzeichnungselement Harmonisierte Informationen zur Verwendung auf einem Kennzeichnungsetikett, wie Gefahrenpiktogramme oder Signalwörter Hersteller Eine natürliche oder juristische Person mit Sitz in der Gemeinschaft, die in der Gemeinschaft einen Stoff herstellt. Formulierer Eine in der Gemeinschaft ansässige natürliche oder juristische Person, die in der Gemeinschaft ein Gemisch herstellt. In CLP und REACH ist der Formulierer ein nachgeschalteter Anwender. 3 Gas Ein Stoff, der (i) bei 50 C eine Dampfspannung von mehr als 300 kpa hat, oder der (ii) bei 20 C vollständig gasförmig ist, bei einem Standarddruck von 101,3 kpa Verwendung Verarbeiten, Formulieren, Verbrauchen, Lagern, Bereithalten, Behandeln, Abfüllen in Behältnisse, Umfüllen von einem Behältnis in ein anderes, Mischen, Herstellen eines Erzeugnisses oder jeder andere Gebrauch 3 Quelle: Basisrichtschnur für die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (ECHA- Veröffentlichung, siehe

5 Phase-in-Stoff Stoff, der mindestens einem der folgenden Kriterien entspricht: (a) der Stoff ist im Europäischen Verzeichnis der auf dem Markt vorhandenen chemischen Stoffe (EINECS) aufgeführt; (b) der Stoff wurde in der Gemeinschaft oder in den am 1. Januar 1995, am 1.Mai 2004 oder am 1. Januar 2007 der Europäischen Union beigetretenen Ländern hergestellt, vom Hersteller oder Importeur jedoch in den 15 Jahren vor Inkrafttreten dieser Verordnung nicht mindestens einmal in Verkehr gebracht, vorausgesetzt, der Hersteller oder Importeur kann dies durch Unterlagen nachweisen; und der Stoff wurde in der Gemeinschaft oder in den am 1. Januar 1995, am 1. Mai 2004 oder am 1. Januar 2007 der Europäischen Union beigetretenen Ländern vom Hersteller oder Importeur vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung in Verkehr gebracht und galt als angemeldet im Sinne von Artikel 8 Absatz 1 erster Gedankenstrich der Richtlinie 67/548/EWG in der Fassung von Artikel 8 Absatz 1 aufgrund der Änderung durch die Richtlinie 79/831/EWG, entspricht jedoch nicht der Definition eines Polymers nach der vorliegenden Verordnung, vorausgesetzt, der Hersteller oder Importeur kann dies durch Unterlagen nachweisen, einschließlich des Nachweises, dass der Stoff von einem Hersteller oder Importeur zwischen dem 18. September 1981 und dem 31. Oktober 1993 einschließlich in Verkehr gebracht wurde Gefährlich Erfüllt die Kriterien für physikalische Gefahren, Gesundheitsgefahren und Umweltgefahren gemäß Teil 2 bis einschließlich 5 von CLP-Anhang I Gefahrenhinweis Textaussage zu einer bestimmten Gefahrenklasse und Gefahrenkategorie, die die Art und gegebenenfalls den Schweregrad der von einem gefährlichen Stoff oder Gemisch ausgehenden Gefahr beschreibt Gefahrenkategorie Die Untergliederung nach Kriterien innerhalb der einzelnen Gefahrenklassen zur Angabe der Schwere der Gefahr Gefahrenklasse Art der physikalischen Gefahr, der Gefahr für die menschliche Gesundheit oder der Gefahr für die Umwelt Gefahrenpiktogramm Grafische Darstellung, die aus einem Symbol sowie weiteren grafischen Elementen, wie etwa einer Umrandung, einem Hintergrundmuster oder einer Hintergrundfarbe besteht und der Vermittlung einer bestimmten Information über die betreffende Gefahr dient

6 (auch als Piktogramm bezeichnet) Hautallergen Ein Stoff, der bei Hautkontakt eine allergische Reaktion auslöst. Die Definition von Hautallergen ist mit der Definition von Kontaktallergen identisch Ätzwirkung auf die Haut Das Erzeugen einer irreversiblen Hautschädigung, d. h. einer offensichtlichen, durch die Epidermis bis in die Dermis reichenden Nekrose durch Applikation einer Prüfsubstanz für eine Dauer von bis zu 4 Stunden Hautreizung Das Erzeugen einer reversiblen Hautschädigung durch Applikation einer Prüfsubstanz für eine Dauer von bis zu 4 Stunden IMDG-Code Der Internationale Code für die Beförderung von gefährlichen Gütern mit Seeschiffen (International Maritime Dangerous Goods Code) Importeur Eine natürliche oder juristische Person mit Sitz in der Gemeinschaft, die für die Einfuhr verantwortlich ist Sie werden im Rahmen der CLP-Verordnung als Importeur betrachtet, wenn Sie: ein Reimporteur (Wiedereinführer) sind, der dieselben Stoffe oder Zubereitungen in ein EU-Land importiert, die vorher aus einem EU-Land innerhalb einer anderen Lieferkette exportiert wurden, oder wenn die betreffende Stoffe, bevor sie exportiert wurden, nicht im Rahmen von REACH angemeldet wurden oder wenn sie nicht im Verzeichnis gemeldet wurden; ein Umfüller sind, der Lieferungen von Stoffen oder Zubereitungen durch eine Partei außerhalb der EU erhält; ein Händler sind, der Lieferungen von Stoffen oder Zubereitungen durch eine Partei außerhalb der EU erhält; ein Importeur von explosiven Erzeugnissen sind. 4 Inverkehrbringen Entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe an Dritte oder Bereitstellung für Dritte. Die Einfuhr gilt als Inverkehrbringen 4 Quelle: Broschüre CLP-Faltblatt für Importeure (ECHA-Veröffentlichung,

7 INCHEM Online-Hilfsmittel, das Informationen über chemische Sicherheit bereitstellt, eine Initiative des International Programme on Chemical Safety sowie des Canadian Centre for Occupational Health Anmelder Hersteller oder Importeur oder Gruppe von Herstellern oder Importeuren, die der Agentur Meldung erstatten Inhalationsallergen Ein Stoff, der bei Einatmen eine Überempfindlichkeit der Atemwege verursacht IUCLID Internationale einheitliche Datenbank mit Informationen zu chemischen Stoffen (International Uniform Chemical Information Database) Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis C&L Inventory Das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis ( C&L-Inventory ) ist eine Datenbank, die wesentliche Einstufungs- und Kennzeichnungsinformationen von gemeldeten und registrierten Stoffen, die von Herstellern und Importeuren entgegengenommen werden, enthält. Es enthält außerdem die Liste der harmonisierten Einstufungen (Tabelle 3.1 in Anhang VI der CLP-Verordnung). Das Verzeichnis wird von der Agentur erstellt und unterhalten. Dieses Verzeichnis enthält Informationen, die der Agentur gemäß Absatz 1 von Artikel 40 von CLP gemeldet wurden, sowie Informationen, die im Rahmen der Registrierung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 eingereicht wurden. Einfuhr Das physische Verbringen in das Zollgebiet der Gemeinschaft Krebserregender Stoff Ein Stoff oder ein Gemisch, der/das Krebs erzeugen oder die Krebshäufigkeit erhöhen kann Lieferant Hersteller, Importeur, nachgeschalteter Anwender oder Händler, der einen Stoff als solchen oder in einem Gemisch, oder ein Gemisch in Verkehr bringt M-Faktor Ein Multiplikationsfaktor. Er wird auf die Konzentration eines als akut gewässergefährdend, Kategorie 1, oder als chronisch gewässergefährdend, Kategorie 1, eingestuften Stoffes angewandt und wird verwendet, damit anhand der Summierungsmethode die Einstufung eines Gemisches, in dem der Stoff vorhanden ist, vorgenommen werden kann

8 Gemisch Gemische oder Lösungen, die aus zwei oder mehr Stoffen bestehen ( Gemisch (CLP) und Zubereitung (REACH) sind Synonyme). In Kapitel 1.2 des UN GHS wird allerdings am Ende einer ansonsten identischen Definition die Formulierung worin diese nicht reagieren angefügt Metalllegierung Ein in makroskopischem Maßstab homogenes Material, das aus zwei oder mehr chemischen Elementen besteht, die so verbunden sind, dass sie durch mechanische Mittel nicht ohne weiteres getrennt werden können. Legierungen werden für die Zwecke von CLP als Gemische betrachtet Monomer Ein Stoff, der unter den Bedingungen der für den jeweiligen Prozess verwendeten relevanten polymerbildenden Reaktion imstande ist, kovalente Bindungen mit einer Sequenz weiterer ähnlicher oder unähnlicher Moleküle einzugehen Mutagen Ein Stoff, der zu einer gesteigerten Mutationshäufigkeit in Populationen von Zellen und/oder Organismen führt Mutation Eine dauerhafte Veränderung der Menge oder der Struktur des genetischen Materials einer Zelle Alleinvertreter OR REACH Artikel 8: 1. Eine natürliche oder juristische Person mit Sitz außerhalb der Gemeinschaft, die einen Stoff als solchen, in Zubereitungen oder in Erzeugnissen herstellt, eine Zubereitung formuliert oder ein Erzeugnis herstellt, das in die Gemeinschaft eingeführt wird, kann in gegenseitigem Einverständnis eine natürliche oder juristische Person mit Sitz in der Gemeinschaft bestellen, die als ihr alleiniger Vertreter die Verpflichtungen für Importeure nach diesem Titel erfüllt. 2. Der Vertreter hat auch alle anderen Verpflichtungen für Importeure im Rahmen dieser Verordnung zu erfüllen. Zu diesem Zweck muss er über ausreichende Erfahrung im praktischen Umgang mit Stoffen und über Informationen über diese verfügen und unbeschadet des Artikels 36 Informationen über die eingeführten Mengen und belieferten Kunden sowie Informationen über die Übermittlung der jüngsten Fassung des in Artikel 31 genannten Sicherheitsdatenblattes bereithalten und aktualisieren. 3. Wird gemäß den Absätzen 1 und 2 ein Vertreter bestellt, so setzt der nicht in der Gemeinschaft ansässige Hersteller den Importeur/die Importeure derselben Lieferkette davon in Kenntnis. Für die Zwecke dieser Verordnung gelten diese Importeure als nachgeschaltete Anwender.

9 Explosive Erzeugnisse Erzeugnisse, die einen oder mehrere explosive Stoffe enthalten Explosive Stoffe Feste oder flüssige Stoffe (oder Stoffgemische), die durch chemische Reaktion Gase solcher Temperatur, solchen Drucks und solcher Geschwindigkeit entwickeln können, dass hierdurch in der Umgebung Zerstörungen eintreten. Dazu gehören auch pyrotechnische Stoffe, selbst wenn sie kein Gas entwickeln. Entzündbare Gase Gase, die in Luft bei 20 C und einem Standarddruck von 101,3 kpa einen Explosionsbereich haben Entzündbare Feststoffe Feststoff, der leicht brennbar ist oder durch Reibung Brand verursachen oder fördern kann Entzündbare Flüssigkeiten Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt von maximal 60 C. Der Flammpunkt ist die niedrigste Temperatur (korrigiert für einen Standarddruck von 101,3 kpa), bei dem sich die Dämpfe einer Flüssigkeit unter bestimmten Testbedingungen entzünden können, wenn eine Zündquelle eingesetzt wird Augenreizung Veränderungen im Auge nach Applikation eines Prüfstoffes auf die Oberfläche des Auges, die innerhalb von 21 Tagen nach Applikation vollständig reversibel sind. Organische Peroxide Flüssige oder feste organische Stoffe, die die bivalente Struktur -O-O- enthalten und als Wasserstoffperoxid-Derivate gelten können, bei denen eines der Wasserstoffatome oder beide durch organische Radikale ersetzt wurden. Der Begriff organische Peroxide umfasst auch Gemische (Formulierungen) mit mindestens einem organischen Peroxid Oxidierende Gase Alle Gase, die im Allgemeinen durch Lieferung von Sauerstoff die Verbrennung anderer Materialien eher verursachen oder begünstigen können als Luft Oxidierende Feststoffe Feste Stoffe, die, obwohl selbst nicht notwendigerweise brennbar, im Allgemeinen durch die Abgabe von Sauerstoff einen Brand anderer Materialien verursachen oder unterstützen können Oxidierende Flüssigkeiten Flüssige Stoffe, die, obwohl selbst nicht notwendigerweise brennbar, im Allgemeinen durch die Abgabe von Sauerstoff einen Brand anderer Materialien verursachen oder

10 unterstützen können Paket Das gesamte Verpackungsprodukt, bestehend aus der Verpackung und dem Inhalt Polymer Produzent eines Erzeugnisses Stoff, der aus Molekülen besteht, die durch eine Kette einer oder mehrerer Arten von Monomereinheiten gekennzeichnet sind. Diese Moleküle müssen innerhalb eines bestimmten Molekulargewichtsbereichs liegen, wobei die Unterschiede beim Molekulargewicht im Wesentlichen auf die Unterschiede in der Zahl der Monomereinheiten zurückzuführen sind. Ein Polymer enthält Folgendes: (a) eine einfache Gewichtsmehrheit von Molekülen mit mindestens drei Monomereinheiten, die zumindest mit einer weiteren Monomereinheit bzw. einem sonstigen Reaktanten eine kovalente Bindung eingegangen sind; und (b) weniger als eine einfache Gewichtsmehrheit von Molekülen mit demselben Molekulargewicht. Im Rahmen dieser Definition ist unter einer Monomereinheit die gebundene Form eines Monomerstoffs in einem Polymer zu verstehen Jede natürliche oder juristische Person, die ein Erzeugnis in der Gemeinschaft produziert oder zusammensetzt. Produktidentifikator Angaben, die die Identifizierung des Stoffes oder Gemisches ermöglichen Pyrophore Flüssigkeiten Flüssige Stoffe, die schon in kleinen Mengen dazu neigen, sich in Berührung mit Luft innerhalb von fünf Minuten zu entzünden Pyrophore Feststoffe Feste Stoffe, die schon in kleinen Mengen dazu neigen, sich in Berührung mit Luft innerhalb von fünf Minuten zu entzünden Pyrotechnische Stoffe Stoffe oder Stoffgemische, mit denen eine Wirkung in Form von Wärme, Licht, Schall, Gas, Nebel oder Rauch oder einer Kombination dieser Wirkungen als Folge nicht detonativer, selbstunterhaltender, exothermer chemischer Reaktionen erzielt werden soll Pyrotechnische Erzeugnisse Erzeugnisse, die einen oder mehrere pyrotechnische Stoffe enthalten (Q)SAR (Quantitative) Struktur-Wirkungs-Beziehung REACH und REACH-Verordnung Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und

11 Beschränkung chemischer Stoffe Registrant Hersteller oder Importeur eines Stoffes oder Produzent oder Importeur eines Erzeugnisses, der ein Registrierungsdossier für einen Stoff gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) einreicht RID Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung von Gefahrgut (Regulations concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Rail - RID) unter Rahmenrichtlinie 94/55/EG [Anlage B von Anhang 1 (einheitliche Vorschriften zum Übereinkommen über die internationale Beförderung per Eisenbahnverkehr) (CIM) des COTIF (Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr)], in geänderter Fassung Signalwort Ein Wort, das das Ausmaß der Gefahr angibt, um den Leser auf eine potenzielle Gefahr hinzuweisen; dabei wird zwischen folgenden zwei Gefahrenausmaßstufen unterschieden: (a) Gefahr: Signalwort für die schwerwiegenden Gefahrenkategorien; und (b) Achtung: Signalwort für die weniger schwerwiegenden Gefahrenkategorien; Stoff Ein chemisches Element und seine Verbindungen in natürlicher Form oder gewonnen durch ein Herstellungsverfahren, einschließlich der zur Wahrung seiner Stabilität notwendigen Zusatzstoffe und der durch das angewandte Verfahren bedingten Verunreinigungen, aber mit Ausnahme von Lösungsmitteln, die von dem Stoff ohne Beeinträchtigung seiner Stabilität und ohne Änderung seiner Zusammensetzung abgetrennt werden können Symbol Ein grafisches Element zur Vermittlung von Informationen auf komprimierte Weise Zwischenprodukt Stoff, der für die chemische Weiterverarbeitung hergestellt und hierbei verbraucht oder verwendet wird, um in einen anderen Stoff umgewandelt zu werden Zwischenverpackung Verpackungsmittel zwischen den Innenverpackungen oder den Artikeln und der Außenverpackung UN GHS Die durch den Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen (ECOSOC) vereinbarten internationalen Kriterien zur Einstufung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe und

12 Gemische, oder auch das Global harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien UN RTDG Empfehlungen der Vereinten Nationen für die Beförderung gefährlicher Güter (United Nations Recommendations on the Transport of Dangerous Goods) Feststoff Ein Stoff oder ein Gemisch, der bzw. das nicht unter die Definition von Flüssigkeit oder Gas fällt Sicherheitshinweis Textaussage, die eine (oder mehrere) empfohlene Maßnahme(n) beschreibt, um schädliche Wirkungen aufgrund der Exposition gegenüber einem gefährlichen Stoff oder Gemisch bei seiner Verwendung oder Beseitigung zu begrenzen oder zu vermeiden Herstellung Produktion oder Extraktion von Stoffen im natürlichen Zustand Flüssigkeit Stoff oder Gemisch, der/das bei 50 C einen Dampfdruck von weniger als 300 kpa (3 bar) hat, bei 20 C und einem Standarddruck von 101,3 kpa nicht vollständig gasförmig ist und einen Schmelzpunkt oder Schmelzbeginn von 20 C oder weniger bei einem Standarddruck von 101,3 kpa hat. Ein viskoser Stoff oder ein viskoses Gemisch, für den/das ein spezifischer Schmelzpunkt bestimmt werden kann, wird entweder einem Prüfverfahren ASTM D oder dem in Abschnitt von Anlage A des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) beschriebenen Prüfverfahren für die Bestimmung des Fließverhaltens (Penetrometerverfahren) unterzogen Erzeugnis Gegenstand, der bei der Herstellung eine spezifische Form, Oberfläche oder Gestalt erhält, die in größerem Maße als die chemische Zusammensetzung seine Funktion bestimmt Selbsterhitzungsfähige Stoffe Feste oder flüssige Stoffe, die keine pyrophoren Stoffe sind und die dazu neigen, sich in Berührung mit Luft ohne Energiezufuhr selbst zu erhitzen; derartige Stoffe unterscheiden sich von pyrophoren Stoffen darin, dass sie sich nur in großen Mengen (mehrere Kilogramm) und nach einem längeren Zeitraum (Stunden oder Tage) entzünden Reimporteur Ein aufgrund des Artikels 2 Absatz 7 Buchstabe c) der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 ausgenommener Reimporteur gilt als nachgeschalteter Anwender, sofern einige

13 Voraussetzungen erfüllt sind. Zum einen muss der reimportierte Stoff bereits registriert oder gemeldet gewesen sein, bevor dieser aus der EU exportiert wurde. Zweitens muss der Stoff innerhalb derselben Lieferkette reimportiert werden. Drittens muss ein Reimporteur nachweisen können, dass der wiedereingeführte Stoff derselbe ist, wie der ursprünglich exportierte Stoff. Schließlich muss der Reimporteur nachweisen können, dass er über die erforderlichen Informationen gemäß REACH Artikel 31 oder 32 verfügt. Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, wird der Reimporteur als Importeur betrachtet. Eigenverantwortliche Einstufung Bei der eigenverantwortlichen Einstufung entscheidet der Lieferant selbst über die jeweilige Einstufung. Bei Stoffen ist dies für jene Gefahren durchzuführen, für die keine harmonisierte Einstufung vorliegt. Bei Gemischen ist die eigenverantwortliche Einstufung immer durchzuführen. Diese Einstufungskriterien sind in Teil 2-5 von Anhang I von CLP beschrieben. 5 Selbstzersetzliche Stoffe Thermisch instabile, flüssige oder feste Stoffe, die sich auch ohne Beteiligung von Sauerstoff (Luft) stark exotherm zersetzen können. Diese Definition schließt Stoffe oder Gemische aus, die gemäß CLP als explosive Stoffe, als organische Peroxide oder als oxidierend eingestuft wurden. Organisationen Abkürzun g (evtl.) Erklärung Agentur Die durch die REACH-Verordnung errichtete Europäische Chemikalienagentur, auch bekannt als ECHA CAS Chemical Abstract Service Zuständige Instanz Die Instanz, Instanzen oder Organe, die die Mitgliedstaaten benannt haben, um die Verpflichtungen im Rahmen der CLP-Verordnung zu erfüllen 5 Siehe auch ECHA-Website:

14 ECHA Europäische Agentur für chemische Stoffe, auch bekannt als die Agentur, eingerichtet kraft der REACH-Verordnung. EU Europäische Union ICAO Internationale Zivilluftfahrtorganisation (International Civil Aviation Organisation); diese Abkürzung verweist auf Anhang 18 des Abkommens über die internationale Zivilluftfahrt, dem Safe Transport of Dangerous Goods by Air IUPAC Internationale Institution für verbindliche Empfehlungen zu Nomenklatur, Symbolen, Terminologie, standardisierten Messmethoden usw. in Bereichen der Chemie (International Union of Pure en Applied Chemistry) NIOSH Nationale Behörde für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz (National Institute of Occupational Safety en Health) in den USA OECD Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Organisation for Economic Cooperation en Development)

15 Begriffe in verschiedenen Sprachen Niederländisch Französisch Englisch Deutsch indeling classification classification Einstufung etikettering étiquetage labelling Kennzeichnung verpakking emballage packaging Verpackung veiligheidsaanbevelingen / voorzorgsmaatregelen Conseils de prudence precautionary statements Sicherheitshinweise gevarenaanduidingen mentions de danger hazard statements Gefahrenhinweise veiligheidsinformatieblad fiche de données de sécurité Safety Data Sheet Sicherheitsdatenblatt signaalwoorden Mentions d'avertissement signal words Signalwörter gevarenpictogrammen pictogrammes de danger Hazard pictograms Gefahrenpiktogramme Productidentificatie Identificateur de produit product identifier Produktidentifikator Inventaris van indelingen en etiketteringen Inventaire des classifications et des étiquetages Classification & Labelling Inventory Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis Enige Vertegenwoordiger Only Representative (OR) Alleinvertreter Für weitere Informationen und Unterstützung erhalten Sie auf der Website der ECHA (

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