Brillen und Kontaktlinsen

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1 Brillen und Kontaktlinsen

2 2 Mitglieder bis 18 Jahre Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag Brillengestell Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag höchstens zwei Mal eine Pauschalerstattung für das Brillengestell. Diese beträgt jeweils 28,14, insofern der Optiker dem Kassenabkommen beigetreten ist, bzw. 21,11 für Optiker, die dem Kassenabkommen nicht beigetreten sind. Kleinkinder bis 4 Jahre erhalten außerdem eine Erstattung von 50 pro Jahr durch unsere Zusätzlichen Dienste, wenn sie ein Spezialgestell benötigen (Gestell, dessen Bügel das Ohr fest umschließen und das mit einem Sicherheitsscharnier sowie mit einem speziell angepassten Nasenbügel aus Silikon ausgestattet ist). Zur Erstattung sind eine fachärztliche Verordnung und die Lieferbescheinigung des Optikers erforderlich. Brillengläser Die gesetzliche Krankenversicherung erstattet für Kinder und Jugendliche einen Teil der Kosten für Brillengläser (ungeachtet der Sehschwäche). Die Kostenerstattung erfolgt zum normalen gesetzlichen Tarif, falls der Optiker dem Kassenabkommen beigetreten ist oder falls Sie Anrecht haben auf den Vorzugstarif. Dieser beträgt etwa 40 pro Glas für ein einfaches Brillenglas unter 2 Dioptrien und etwa 160 pro Glas für ein spezielleres Brillenglas ab 4,25 Dioptrien. Die Erstattung wird auf 75%

3 Mitglieder bis 18 Jahre 3 dieses Tarifes reduziert, falls der Optiker dem Kassenabkommen nicht beigetreten ist. Bei Erneuerung der Brillengläser ist eine Kostenerstattung vorgesehen: falls sich die Sehfähigkeit um mindestens 0,5 Dioptrien verändert hat, ungeachtet der Sehschwäche. bei unveränderter Sehfähigkeit, falls diese mindestens 8,25 Dioptrien beträgt: für Kinder unter 12 Jahre: jährlich für Kinder zwischen 12 und 18 Jahre: alle 5 Jahre. bei Pseudophakie (Kunstlinse) oder Aphakie (Fehlen der Augenlinse) für Bifokal-, Trifokal- oder Gleitsichtgläser: alle 2 Jahre. Unabhängig von diesen Regeln und einer eventuellen Erstattung seitens der gesetzlichen Krankenversicherung erstatten unsere Zusätzlichen Dienste jährlich Brillengläser für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag. Die Höhe des Betrages ist abhängig von der Dioptrie der Gläser: Dioptrie 4: Erstattung 25 pro Glas, höchstens 2 Gläser pro Jahr, Dioptrie > 4: Erstattung 75 pro Glas, höchstens 2 Gläser pro Jahr. Im Höchstfall kann sich die Erstattung auf 150 pro Jahr und pro Person belaufen. Zur Erstattung sind eine fachärztliche Verordnung und die Lieferbescheinigung des Optikers erforderlich.

4 4 Mitglieder bis 18 Jahre Kontaktlinsen Normale Linsen können alle drei Jahre (weiche Linsen) oder alle fünf Jahre (starre Linsen) durch die gesetzliche Krankenversicherung erstattet werden, wenn sie für eine bestimmte Erkrankung verordnet wurden und der Vertrauensarzt vor der Lieferung seine Genehmigung hierzu erteilt hat. Bestimmte Erkrankung: Keratokonus (kegelförmige Verformung der Hornhaut), einäugige Aphakie (Fehlen der Augenlinse), unregelmäßige Hornhautverkrümmung, unterschiedliches Sehvermögen von mindestens 3 Dioptrien zwischen beiden Augen, Fehlsichtigkeit von mindestens 8 Dioptrien. Fresnel- und Plastiklinsen werden in der Regel ein Mal pro Jahr für Personen unter 18 Jahre erstattet. Verändert sich die Sehfähigkeit um mindestens 1 Dioptrie, so können die Linsen unabhängig von diesen Fristen erneuert und erstattet werden, müssen allerdings immer im Voraus vom Vertrauensarzt genehmigt werden. Folgende spezielle Kontaktlinsen werden bei bestimmten Augenerkrankungen rückerstattet: weiche Kontaktlinsen mit lichtundurchlässiger Iris und lichtundurchlässiger oder transparenter Pupille (handgemalt).

5 Mitglieder bis 18 Jahre 5 Diese werden erstattet bei: Lichtundurchlässigkeit der Hornhaut, welche die Pupille teilweise oder vollständig bedeckt, Kolobom (Spaltbildung der Iris, Linse oder Aderhaut), feste Pupillenerweiterung, verformte Pupille, Albinismus. weiche Kontaktlinsen mit transparenter Peripherie und lichtundurchlässiger oder schwarzer Pupille, die in der Form angepasst werden kann. Diese werden erstattet bei: Diplopie (Doppelsehen), Schielen mit Allergie auf Verschlusskappen (mit Saugnapf oder Mikroporen), anhaltende Schwachsichtigkeit, nicht operierbarer grauer Star. Unabhängig von diesen Regeln und einer eventuellen Erstattung seitens der gesetzlichen Krankenversicherung erstatten unsere Zusätzlichen Dienste jährlich Kontaktlinsen für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag. Die Höhe des Betrages ist abhängig von der Dioptrie: Dioptrie 4: Erstattung 25 pro Linse, höchstens 2 Linsen pro Jahr, Dioptrie > 4: Erstattung 75 pro Linse, höchstens 2 Linsen pro Jahr. Im Höchstfall kann sich die Erstattung auf 150 pro Jahr und pro Person belaufen. Allgemeine Erstattungsregel der Zusätzlichen Dienste Die Erstattung der Zusätzlichen Dienste kann jährlich für zwei Brillengläser oder für zwei Linsen vorgenommen werden. Beide Erstattungen (Gläser oder Linsen) sind innerhalb eines Jahres nicht kumulierbar. Wenn auf einer Rechnung zwei verschiedene Produkte aufgeführt sind, so wird das EINE oder das ANDERE erstattet (aber immer die für Sie günstigste Erstattung, d.h. mit Bezug auf das teuerste Produkt). Zur Erstattung sind eine fachärztliche Verordnung und die Lieferbescheinigung des Optikers erforderlich.

6 6 Mitglieder von 18 bis 64 Jahre Personen von 18 bis 64 Jahre Brillengläser Die gesetzliche Krankenversicherung sieht nur eine Erstattung der Brillengläser vor, falls die Sehschwäche mindestens 8,25 Dioptrien beträgt. Die gesetzliche Krankenversicherung erstattet in diesen Fällen einen Teil der Kosten bei Erneuerung der Brillengläser: wenn sich die Sehfähigkeit um mindestens 0,5 Dioptrien verändert hat, oder nach einer Erneuerungsfrist von jeweils 5 Jahren. Unabhängig von diesen Regeln und einer eventuellen Erstattung seitens der gesetzlichen Krankenversicherung sehen unsere Zusätzlichen Dienste alle vier Jahre eine (einzige) Erstattung für Brillengläser vor, die bis zu 125 betragen kann. Zur Erstattung sind eine fachärztliche Verordnung und die Lieferbescheinigung des Optikers erforderlich.

7 Mitglieder von 18 bis 64 Jahre 7 Kontaktlinsen Normale Linsen können alle drei Jahre (weiche Linsen) oder alle fünf Jahre (starre Linsen) durch die gesetzliche Krankenversicherung erstattet werden, wenn sie für eine bestimmte Erkrankung verordnet wurden und der Vertrauensarzt vor der Lieferung seine Genehmigung hierzu erteilt hat. Bestimmte Erkrankung: Keratokonus (kegelförmige Verformung der Hornhaut), einäugige Aphakie (Fehlen der Augenlinse), unregelmäßige Hornhautverkrümmung, unterschiedliches Sehvermögen von mindestens 3 Dioptrien zwischen beiden Augen, Fehlsichtigkeit von mindestens 8 Dioptrien. Verändert sich die Sehfähigkeit um mindestens 1 Dioptrie, so können die Linsen unabhängig von diesen Fristen erneuert und erstattet werden, müssen allerdings immer im Voraus vom Vertrauensarzt genehmigt werden.

8 8 Mitglieder von 18 bis 64 Jahre Folgende spezielle Kontaktlinsen werden bei bestimmten Augenerkrankungen rückerstattet: weiche Kontaktlinsen mit lichtundurchlässiger Iris und lichtundurchlässiger oder transparenter Pupille (handgemalt). Diese werden erstattet bei: Lichtundurchlässigkeit der Hornhaut, welche die Pupille teilweise oder vollständig bedeckt, Kolobom (Spaltbildung der Iris, Linse oder Aderhaut), feste Pupillenerweiterung, verformte Pupille, Albinismus. weiche Kontaktlinsen mit transparenter Peripherie und lichtundurchlässiger oder schwarzer Pupille, die in der Form angepasst werden kann. Diese werden erstattet bei: Diplopie (Doppelsehen), Schielen mit Allergie auf Verschlusskappen (mit Saugnapf oder Mikroporen), anhaltende Schwachsichtigkeit, nicht operierbarer grauer Star. Unabhängig von diesen Regeln und einer eventuellen Erstattung seitens der gesetzlichen Krankenversicherung sehen unsere Zusätzlichen Dienste alle vier Jahre eine (einzige) Erstattung für Linsen vor, die bis zu 125 betragen kann. Allgemeine Erstattungsregel der Zusätzlichen Dienste Die Erstattung der Zusätzlichen Dienste kann jährlich für zwei Brillengläser oder für zwei Linsen vorgenommen werden. Beide Erstattungen (Gläser oder Linsen) sind innerhalb eines Jahres nicht kumulierbar. Wenn auf einer Rechnung zwei verschiedene Produkte aufgeführt sind, so wird das EINE oder das ANDERE erstattet (aber immer die für Sie günstigste Erstattung, d.h. mit Bezug auf das teuerste Produkt). Zur Erstattung sind eine fachärztliche Verordnung und die Lieferbescheinigung des Optikers erforderlich.

9 Mitglieder ab 65 Jahre 9 Personen ab 65 Jahre Brillengläser Die gesetzliche Krankenversicherung sieht eine Erstattung für Bifokal-, Trifokal- oder Gleitsichtgläser vor, wenn die Sehschwäche mindestens 4,25 Dioptrien beträgt. Die gesetzliche Krankenversicherung erstattet in diesen Fällen einen Teil der Kosten für die Erneuerung der Brillengläser: wenn sich die Sehfähigkeit um mindestens 0,5 Dioptrien verändert hat, oder nach einer Erneuerungsfrist von jeweils 5 Jahren. Unabhängig von diesen Regeln und einer eventuellen Erstattung seitens der gesetzlichen Krankenversicherung sehen unsere Zusätzlichen Dienste alle vier Jahre eine (einzige) Erstattung für Brillengläser vor, die bis zu 125 s betragen kann. Zur Erstattung sind eine fachärztliche Verordnung und die Lieferbescheinigung des Optikers erforderlich.

10 10 Mitglieder ab 65 Jahre Kontaktlinsen Normale Linsen können alle drei Jahre (weiche Linsen) oder alle fünf Jahre (starre Linsen) durch die gesetzliche Krankenversicherung erstattet werden, wenn sie für eine bestimmte Erkrankung verordnet wurden und der Vertrauensarzt vor der Lieferung seine Genehmigung hierzu erteilt hat. Bestimmte Erkrankung: Keratokonus (kegelförmige Verformung der Hornhaut), einäugige Aphakie (Fehlen der Augenlinse), unregelmäßige Hornhautverkrümmung, unterschiedliches Sehvermögen von mindestens 3 Dioptrien zwischen beiden Augen, Fehlsichtigkeit von mindestens 8 Dioptrien. Für Personen ab 65 Jahre werden Fresnel- und Plastiklinsen in der Regel ein Mal pro Jahr erstattet. Verändert sich die Sehfähigkeit um mindestens 1 Dioptrie, so können die Linsen unabhängig von diesen Fristen erneuert und erstattet werden, müssen allerdings immer im Voraus vom Vertrauensarzt genehmigt werden.

11 Mitglieder ab 65 Jahre 11 Folgende spezielle Kontaktlinsen werden bei bestimmten Augenerkrankungen* rückerstattet: weiche Kontaktlinsen mit lichtundurchlässiger Iris und lichtundurchlässiger oder transparenter Pupille (handgemalt). Diese werden erstattet bei: Lichtundurchlässigkeit der Hornhaut, welche die Pupille teilweise oder vollständig bedeckt, Kolobom (Spaltbildung der Iris, Linse oder Aderhaut), feste Pupillenerweiterung, verformte Pupille, Albinismus. weiche Kontaktlinsen mit transparenter Peripherie und lichtundurchlässiger oder schwarzer Pupille, die in der Form angepasst werden kann. Diese werden erstattet bei: Diplopie (Doppelsehen), Schielen mit Allergie auf Verschlusskappen (mit Saugnapf oder Mikroporen), anhaltende Schwachsichtigkeit, nicht operierbarer grauer Star. Unabhängig von diesen Regeln und einer eventuellen Erstattung seitens der gesetzlichen Krankenversicherung sehen unsere Zusätzlichen Dienste alle vier Jahre eine (einzige) Erstattung für Linsen vor, die bis zu 125 betragen kann. Allgemeine Erstattungsregel der Zusätzlichen Dienste Die Erstattung der Zusätzlichen Dienste kann jährlich für zwei Brillengläser oder für zwei Linsen vorgenommen werden. Beide Erstattungen (Gläser oder Linsen) sind innerhalb eines Jahres nicht kumulierbar. Wenn auf einer Rechnung zwei verschiedene Produkte aufgeführt sind, so wird das EINE oder das ANDERE erstattet (aber immer die für Sie günstigste Erstattung, d.h. mit Bezug auf das teuerste Produkt). Zur Erstattung sind eine fachärztliche Verordnung und die Lieferbescheinigung des Optikers erforderlich.

12 Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Unsere Kontaktstellen: 4760 Büllingen - Hauptstraße 2 Tel Bütgenbach - Marktplatz 11/E/2 Tel Eupen - Vervierser Straße 6A Tel Kelmis - Kirchstraße 6 Tel Raeren - Hauptstraße 73 A Tel Sankt Vith - Schwarzer Weg 1 Tel info@freie.be Diese Broschüre dient nur zu Informationszwecken Verantwortlicher Herausgeber: H. Heck - Freie Krankenkasse Hauptstraße Büllingen Unternehmensnummer: /2012

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