Recht am eigenen Bild
|
|
- Rolf Günther Weiss
- vor 2 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Recht am eigenen Bild Das Recht am eigenen Bild ist in Zeiten des Internets und der sozialen Netzwerke wichtiger denn je. Das Recht am eigenen Bild ist ein besonderes Persönlichkeitsrecht und Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines jeden Menschen. Neben dem Grundgesetz wird das Recht am Bild auch direkt vom Kunsturhebergesetz (KUG) geschützt. Das Recht am eigenen Bild garantiert jedem Menschen, dass Bilder (nicht nur Fotos), auf denen er selbst abgebildet ist, grundsätzlich nicht ohne Zustimmung veröffentlicht werden dürfen. Schlüsselbegriff des Rechts am eigenen Bild ist das Bildnis. Ein Bildnis ist eine Darstellung einer Person, die dadurch erkennbar ist (sinngemäß Dreier/Schulze, 22 Kunsturhebergesetz, Rn. 1.). Die Qualität der Darstellung einer Person ist nicht relevant, maßgeblich ist allein die Erkennbarkeit des Menschen (OLG Karlsruhe, Urteil vom , Az.: 6 U 55/13). Bildnisse sind daher nicht nur Fotos, auch Gemälde und Videoaufzeichnungen werden von diesem Begriff mit erfasst. Grundregel für das Recht am eigenen Bild: Bilder dürfen nicht verbreitet werden, wenn keine Einwilligung eingeholt wurde. Die Einwilligung gilt nach 22 KUG dann als erteilt, wenn der Abgebildete eine Entlohnung erhalten hat. Das Recht am eigenen Bild ist bis zum Ablauf von 10 Jahren nach dem Tod des Abgebildeten geschützt. Einwilligungen sind dann von den Angehörigen, die nicht notwendigerweise die Erben sein müssen, einzuholen. Unter bestimmten Umständen ist eine Einwilligung zur Veröffentlichung eines Bildes nicht notwendig. Wenn Sie ein Bild veröffentlichen wollen, auf dem Sie beispielsweise mit Freunden abgebildet sind, ist es ratsam, vorher bei allen nachzufragen, ob Sie das Bild veröffentlichen dürfen. So können Sie einerseits sicher sein, dass das Recht am eigenen Bild nicht verletzt wird und andererseits belasten Sie Ihre Freundschaften nicht durch unerwünschte Bilder im Internet. Beratung zum Recht am eigenen Bild vom Anwalt für Urheber und Medienrecht für Fotografen und zu Ihrem Recht am eigenen Bild was Sie vor der Veröffentlichung eines Bildes genau beachten sollten und wann Sie fragen
2 müssen ein Bild von Ihnen wurde ohne Ihre Zustimmung im Internet veröffentlicht wir setzen Ihre Rechte durch in welchen Fällen Ihnen ein Schadensersatzanspruch zusteht. FAQ- Häufige Fragen zum Recht am eigenen Bild 1. Wann wird eine Einwilligung zur Veröffentlichung eines Fotos benötigt? Grundsätzlich wird eine Einwilligung immer dann benötigt, wenn ein Foto veröffentlicht werden soll, auf dem eine oder mehrere Personen abgebildet sind. Für das Anfertigen von Bildern wird keine Einwilligung benötigt. Nach 22 Kunstuhrhebergesetz (KUG) dürfen Bilder anderer Personen nur veröffentlicht werden, wenn sie ihre Einwilligung dazu gegeben haben. Das gilt vor allem für ALLE auf dem Foto abgebildeten Personen. Ausnahmen von diesem Grundsatz sind nur möglich, wenn eine Ausnahme des 23 Abs. I Nr. 1-4 KUG vorliegt. Sofern keine dieser Ausnamen etwa Bildnis der Zeitgeschichte erfüllt ist, ist zwingend eine Einwilligung notwendig. 2. Wann ist eine Einwilligung zur Veröffentlichung von Bildnissen nicht notwendig? Ausnahmen des 22 KUG sind nur in den vier von 23 Abs. I KUG aufgezählten Fällen möglich. Ausnahmen liegen danach vor, wenn Bildnisse der Zeitgeschichte, Bilder, auf denen Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeiten erscheinen, Bilder von Veranstaltungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben, Bilder, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient, veröffentlicht werden. Wenn eine dieser Ausnahmen greift, können Sie das Bild veröffentlichen ohne eine Einwilligung der abgebildeten Personen einholen zu müssen, seidenn
3 Unterausnahme es stehen keine übergeordneten Interessen des Abgebildeten entgegen. Das bedeutet: Auch bei den Ausnahmen ist das jedes Mal eine Einzelfallentscheidung. Ist es nicht sicher eine Ausnahme Beispiel: Foto von Angela Merkel im Bundestag ganz klar Zeitgeschichte sind Sie nur mit einer Einwilligung auf der sicheren Seite. 3. Kann das Recht am eigenen Bild auch im Internet, z.b. auf sozialen Netzwerken, verletzt werden? Auch das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Das Recht am eigenen Bild kann auf Plattformen, wie z.b. Facebook, Twitter und Instagram, genauso verletzt werden wie bei der Veröffentlichung in einer Zeitung. Beachten Sie also auch hier, dass grundsätzlich die Einwilligung aller abgebildeten Personen zur rechtmäßigen Veröffentlichung des Fotos eingeholt werden sollte. Also, nicht einfach das Partyfoto mit Ihrem Freund in Feierlstimmung auf die Facebookseite stellen. Wenn Sie ein Bild von sich finden, dessen Veröffentlichung sie nicht zugestimmt haben, ist immer wichtig, dass Sie möglichst schnell handeln. Wurde ein Bild einmal veröffentlicht hat, jeder die Möglichkeit das Bild weiterzuteilen- und weiter zu verbreiten. Erste Hilfe: Melden Sie das Bild stets beim Betreiber der Webseite. Die Betreiber von Webseiten haben die Pflicht, rechtsverletzende Inhalte zu löschen. Um eine schwerwiegende Verletzung des Rechts am eigenen Bild schnell und effektiv zu beenden, ist es sinnvoll, gleich einen Rechtsanwalt einzuschalten 4. Wird mein Recht am eigenen Bild verletzt, wenn ich im Hintergrund eine Bildes zu erkennen bin? Egal, ob im Hintergrund oder Vordergrund abgebildet, sobald Sie auf einem Bild erkennbar sind und Sie der Veröffentlichung nicht zugestimmt haben wurde Ihr Recht am eigenen Bild verletzt. Auf die Qualität des Bildes kommt es dabei nicht an. (Bundesgerichtshof, Urteil vom , Az.: 4 StR 328/14). Ausnahmsweise darf das Bild, auf dem Sie im Hintergrund zu sehen sind, veröffentlicht werden, wenn eine der vier Ausnahmen des 23 Abs. I KUG erfüllt ist. Dazu ein interessantes Urteil, bei dem jemand am Strand als zufälliges Beiwerk eines Prominenten in der Zeitung abgebildet war.
4 5. Kann die Verletzung anderer Personen in ihrem Recht am eigenen Bild auch strafrechtliche Folgen haben? Ja! Nach 33 KUG droht eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe, wenn Bildnisse entgegen den Bestimmungen der 22 und 23 KUG verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Nach 201 a StGB droht eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe für Personen, die insbesondere Bilder von Personen in geschützten Räumen oder Wohnungen machen, die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt und diese gebraucht oder anderen Personen zugänglich macht. Dies gilt auch für Bilder, die dem Ansehen der abgebildeten Person erheblichen Schaden zufügen können und für Bilder mit pornografischem Inhalt von minderjährigen Personen, siehe Artikel: Neue Strafbarkeit von Fotografieren hilfloser Personen und ein besonders krasser Fall. 6. Welche Ansprüche stehen mir bei der Verletzung meines Rechts am eigenen Bild zu? Ihnen steht ein Anspruch auf Unterlassung der Veröffentlichung gegen die Person zu, die das Bild veröffentlicht hat. Der Veröffentlicher Ihres Bildes kann aufgefordert werden, eine Unterlassungserklärung abzugeben. In dieser erklärt die Person, welche ein Bild unrechtmäßig veröffentlicht hat, dass sie es zukünftig unterlässt das Bild weiterhin zu verbreiten und verpflichtet sich eine Strafe zu zahlen, für den Fall, dass er seiner Erklärung nicht nachkommt. Die Unterlassungserklärung kann, wenn keine außergerichtliche Einigung möglich ist, auch auf gerichtlichem Wege verfolgt werden. Unter bestimmten Umständen kann Ihnen sogar ein Anspruch auf Schadensersatz zustehen. Die Höhe dieses Anspruchs und die Frage, ob Ihnen dieser Anspruch überhaupt zusteht, hängt aber stark davon ab, inwieweit Ihre Recht verletzt wurden. Dies kann nur im Einzelfall festgestellt werden. 7. Wird eine Einwilligung für Fotos zu Werbezwecken benötigt? Ja, auch für Fotos, die zu Werbezwecken verwendet werden, wird eine Einwilligung benötigt. Liegt eine solche nicht vor, wird wiederum das Recht am eigenen Bild des oder der abgebildeten Person(en) verletzt (z.b. OLG Hamburg, Urteil v , Az. 7 U 1/09). Eine Einwilligung bezieht sich immer auf den konkreten Vertragszweck. Achten Sie also stets
5 darauf, inwieweit Sie die Nutzung Ihres Bildnisse erlauben. 8. Gilt das Recht am eigenen Bild auch im Arbeitsverhältnis? Klares Ja, auch der Chef muss seine Angestellten vorher fragen, wenn er sie, z.b. auf der Unternehmenshomepage, abbilden will. Zum Streit kommt es häufig erst nach Ende des Arbeitsverhältnisses. Zuständig sind die Arbeitsgerichte, die sich deshalb relativ häufig mit dem Recht am eigenen Bild beschäftigen müssen.
DFN Deutsches Forschungsnetz
Aktuelle Internet-Rechtsprechung Tina Gausling Institut für Informations-, Telekommunikationsund Medienrecht, Lehrstuhl Prof. Dr. Hoeren Forschungsstelle Recht im Deutschen Übersicht 1. VG Frankfurt, Urteil
Rechte und Pflichten im Internet
Rechte und Pflichten im Internet Workshop Kirchenkreis Moers 15.11.2012 Ralf Peter Reimann * http://about.me/ralpe * http://theonet.de 16.11.2012 1 Einleitung Keine juristische Beratung, sondern Erfahrungen
Urheberrecht im Internet
Urheberrecht im Internet RA Christopher Beindorff Beindorff & Ipland Rechtsanwälte Rubensstr. 3-30177 Hannover Tel.: 0511 6468098 / Fax 0511-6468055...... www.beindorff-ipland.de info@beindorff-ipland.de
Neue Phänomene bei der Handynutzung durch Kinder und Jugendliche. Jugendschutz Landesstelle NRW e.v.
Neue Phänomene bei der Handynutzung durch Kinder und Jugendliche Gerätebesitz Jugendlicher 2007 Quelle: JIM-Studie 2007, Angaben in Prozent, Basis: alle Befragten (n=1.204) Ausstattung Handy Nutzung Handyfunktionen
Urheberrecht und Nutzung von Fotos. Jan B. Heidicker Vortrag Feb. 2015 - Distrikt 1900 Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Urheberrecht und Nutzung von Fotos Jan B. Heidicker Vortrag Feb. 2015 - Distrikt 1900 Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Agenda Kurzer Überblick der einschlägigen Vorschriften Wann
22 KUG (Recht am eigenen Bild) Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.
22 KUG (Recht am eigenen Bild) Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete
Dein Bildnis auf meinem Bild?! Rechtsfragen zu Persönlichkeitsrechten und zum Urheberrecht bei Abbildungen
Dein Bildnis auf meinem Bild?! Rechtsfragen zu Persönlichkeitsrechten und zum Urheberrecht bei Abbildungen RA Thomas Steinle, LL.M. (legal informatics) Fachanwalt für IT-Recht Externer Datenschutzbeauftragter
Ein kleiner Ausflug ins Urheberrecht und weitere
Fakultät Informatik Medieninformatik INF-B-490 Institut für Software- und Multimediatechnik, Computergrafik Ein kleiner Ausflug ins Urheberrecht und weitere Dresden, 18.04.2012 Urheberrechtsgesetz Was
Foto- und Bildrecht. Fotografien in der digitalen Welt immer wichtiger Bilder bleiben besser im Gedächtnis als Texte Bilder haben eine Wert
Foto- und Bildrecht Fotografien in der digitalen Welt immer wichtiger Bilder bleiben besser im Gedächtnis als Texte Bilder haben eine Wert zwei Abschnitte Rechte Dritter Rechte an der Fotografie 1 Rechte
Das Recht am eigenen Bild
Der BLSV-Datenschutzbeauftragte informiert Das Recht am eigenen Bild Grundsätzliches Das Recht am eigenen Bild beruht auf dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art. 1 und Art. 2 GG) und ist im Kunsturhebergesetz
Vortragsunterlagen - Fotorecht
- Fotorecht Tim M. Hoesmann, Rechtsanwalt Anton-Saefkow-Str. 70 10407 Berlin Telefon: 030 23 27 09 83 mail@presserecht-aktuell.de Internet: facebook.com/hoesmann xing.com/profile/timm_hoesmann twitter.com/medienrechtler
Rechtliche Aspekte und Grundlagen zu Cyber-Mobbing, Happy Slapping, Sexting und jugendgefährdenden Inhalten
Rechtliche Aspekte und Grundlagen zu Cyber-Mobbing, Happy Slapping, Sexting und jugendgefährdenden Inhalten Strafrechtliche Regelungen Verschiedene Paragrafen des Strafgesetzbuchs regeln die unterschiedlichen
Jugendschutz Landesstelle NRW e.v.
Jugendschutz in der Jugendmedienarbeit Persönlichkeitsrechte in der Jugendarbeit schützen Grundlagen und Empfehlungen für die Praxis 24. September 2013 Bielefeld Allgemeines Persönlichkeitsrecht Abgeleitet
Nicht die Finger verbrennen!
Jugendwerkwoche Augsburg 28.2. - 2.3.2011 Anton Knoblauch, Bayer. Innenministerium Nicht die Finger verbrennen! Rechtliches zum Thema Internetauftritt und Webpräsenz Um was geht es? Was ist beim Aufbau
Gesetzgebung zum Internetrecht
Aktuelle Entwicklungen in Rechtsprechung und Gesetzgebung zum Internetrecht Verena Steigert, Dipl. Jur. Institut für Informations, Telekommunikationsund Medienrecht, Lehrstuhl Prof. Dr. Hoeren Forschungsstelle
Facebook und Google+ Rechtlich auf der sicheren Seite
Facebook und Google+ Rechtlich auf der sicheren Seite IHK Frankfurt am Main - 18.03.2014 Dr. Thomas Lapp, Frankfurt am Main Rechtsanwalt und Mediator Themen Leichtsinn Impressumpflicht Verwendung von Fotos
Kleine Helfer für den Alltag
Kleine Helfer für den Alltag 1. Recht und Gesetz Das Internet ist auch wenn manche das tatsächlich noch immer glauben, kein rechtsfreier Raum. Deshalb hier noch zwei wirklich wichtige Hinweise: Das Recht
BITTE RECHT ORDENTLICH
BITTE RECHT ORDENTLICH Urheberrecht und Datenschutz in Seminarumgebung und Schule Urheberrecht und Datenschutz in Seminarumgebung und Schule von Leonardo Quintero steht unter einer Creative Commons Namensnennung
Begriff des Urheberrechts
Begriff des Urheberrechts Die Entstehung des Urheberrechts Urheberrecht Fragen und Antworten zum Urheberrecht Urheberrecht: Recht am geistigen Schaffen geregelt im Urheberrechtsgesetz (UrhG) (Gesetz über
Das Recht am eigenen Bild Der Ratgeber Recht für die LSB-Bilddatenbank
Das Recht am eigenen Bild Der Ratgeber Recht für die LSB-Bilddatenbank Der Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.v. hat einen neuen Service frei geschaltet: Die Online-Bilddatenbank. Der Landessportbund
Fotografie. Recht am Bild. Einwilligungen.
Fotografie. Recht am Bild. Einwilligungen. Ein kleiner Leitfaden für CALVENDO-Fotografen Der folgende Leitfaden soll Ihnen ohne Anspruch auf Vollständigkeit einen kurzen Überblick über die rechtlichen
Workshop 6 Youtube, Saarclip und Co. - Was es bei der Erstellung von Video-Clips zu beachten gibt.
Workshop 6 Youtube, Saarclip und Co. - Was es bei der Erstellung von Video-Clips zu beachten gibt. Simone Schnipp, freie Medienpädagogik für die Landesmedienanstalt Saarland Simmione@web.de Die Landesmedienanstalt
PR und Recht. Christian Weihe Rechtsanwalt/Justiziar
PR und Recht Christian Weihe Rechtsanwalt/Justiziar Inhalt 1. Warum rechtliche Kenntnisse? 2. Verwendung fremder Inhalte 3. Erwerb der Rechte 4. Verwendung von Fotos 5. Anbieterkennzeichnung Impressum
GESETZESTEXTE. A. Kunsturhebergesetz (KUG)
GESETZESTEXTE A. Kunsturhebergesetz (KUG) 22 KUG (Recht am eigenen Bild) Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt
MERKBLATT. 3. Hat Facebook eigene rechtliche Rahmenbedingungen, die ich bei der Nutzung des Accounts zu beachten habe?
MERKBLATT HAFTUNGSFRAGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER NUTZUNG VON FACEBOOK-FANSEITEN EINLEITUNG 1. Wer ist der Betreiber der einzelnen Fanseiten? Wie im Impressum nachzulesen, werden sowohl die Fanseite des
Was darf auf die Homepage?
Was darf auf die Homepage? Urheber- und Persönlichkeitsrecht in konkreten Beispielsfällen Ein Vortrag von Rechtsanwalt Christian Solmecke, LL.M. Kanzlei Wilde & Beuger/Köln I. Urheberrecht und Markenrecht
Freiheit der Kunst vs. Recht am eigenen Bild
Freiheit der Kunst vs. Recht am eigenen Bild Darf man Menschen auf der Straße fotografieren und die Fotos anschließend in einer Ausstellung zeigen oder über den Kunsthandel verkaufen, ohne die betroffenen
Verband Deutscher Sporttaucher e.v. Rechtssituation des Tauchausbilders Rechte und Pflichten
Verband Deutscher Sporttaucher e.v. Fachbereich Ausbildung Rechtssituation des Tauchausbilders Rechte und Pflichten Weiterbildung Saarländischer Tauchsportbund e.v. 11.04.2015 Reiner Kuffemann VDST TL
Social Media mit Recht. 7 Tipps für Sie als Unternehmer, damit Sie nicht in die Abmahnfalle laufen!
Social Media mit Recht 7 Tipps für Sie als Unternehmer, damit Sie nicht in die Abmahnfalle laufen! Inhalt Einleitung Tipp 1 - Der Accountname Tipp 2 - Das Impressum Tipp 3 - Fremdes Bild- und Textmaterial
Auftritt der Hochschulen im Internet
Auftritt der Hochschulen im Internet Dipl. Jur. Alice Overbeck Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht, Lehrstuhl Prof. Dr. Thomas Hoeren -Kanzlerforum 2014 Berlin 5. und 6. Mai
Mitmach-Web eine rechtsfreie Zone?
Zulässigkeit und rechtliche Grenzen des Web 2.0 HRO Ansprechpartner Mitmach-Web eine rechtsfreie Zone? Rechtsanwalt Dr. Peter Katko Rechtsanwalt Dr. Ulrich Fülbier Holme Roberts & Owen Germany LLP Dr.
wesentliche Rechtsgrundlage für Webseiten, Newsletter, Foren etc.: insbesondere: Informationspflichten ( 5,6) und Datenschutz ( 11 ff.
Vereine im Internet - Homepage, Facebook, Twitter & Co. Dr. Frank Weller Rechtsanwalt und Mediator Internetrecht wesentliche Rechtsgrundlage für Betreiber (Diensteanbieter) von Webseiten, Newsletter, Foren
F o t o r e c h t - F A Q
F o t o r e c h t - F A Q Stand: 18.03.2005 von Rechtsanwalt Dr. Stephan Ackermann, Rostock Das Fotografieren sowie die Veröffentlichung und sonstige Verwertung von Fotos findet nicht im rechtsfreien Raum
Rechts-Check für Fotomodels Deine Bilder ohne Lizenz im Internet?
Rechts-Check für Fotomodels Deine Bilder ohne Lizenz im Internet? Für erfahrene und auch schon für semiprofessionelle Models keine Seltenheit: Beim Surfen im Internet oder beim Lesen einer Zeitschrift
Der Mapper und sein Recht
05.04.2011 Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsgebiete und ihre Besonderheiten 2 3 4 5 Rechtsgebiete im Überblick Zivilrecht Unterlassung oder Löschung wegen Rechtsverletzung Eigentumsrecht, Persönlichkeitsrecht
Urheberrecht im Internet
Urheberrecht im Internet Unterscheidung Urheber- und Persönlichkeitsrechte Hey Leute ich zieh nur noch was für Kurzis Fotoalbum. Cooler Pleitegeier den stell ich gleich mit ins Netz. Häää? Persönlichkeitsrecht?
Rechtliche Aspekte bei der Nutzung von Social Media
Rechtliche Aspekte bei der Nutzung von Social Media Facebook, Twitter, Google+, YouTube, Blogs & Co. Hinweis Die hier veröffentlichten Informationen stellen lediglich allgemeine Hinweise dar und können
Nutzungsrechte von Texten und Bildern für Internet und Publikationen
Nutzungsrechte von Texten und Bildern für Internet und Publikationen Dr. Michael Metzner Bamberg, 10.11.2010 Übersicht I. Gegenstände der Lizenzierung II. Fallbeispiel Microstock III. Besonderheiten bei
Der VMM hat nachgefragt:
Urheberrecht von Bildaufnahmen! Der VMM hat nachgefragt: Dürfen Gestalter für visuelles Marketing Ihre eigenen Gestaltungen veröffentlichen? Kann der Gestalter seine im Kundenauftrag erstellte Schaufenstergestaltung
Peitsche oder Zuckerbrot: Rich2g reagieren bei Urheberrechtsverletzungen im Bildbereich
Peitsche oder Zuckerbrot: Rich2g reagieren bei Urheberrechtsverletzungen im Bildbereich Silke Kirberg Rechtsanwäl2n Fachanwäl2n für Urheber- und Medienrecht Boltenhof MaFentwiete 8 20457 Hamburg Überblick
Foto- und Bildrecht. Dr. Endress Wanckel. von. Rechtsanwalt in Hamburg. 4. Auflage
Foto- und Bildrecht von Dr. Endress Wanckel Rechtsanwalt in Hamburg 4. Auflage Verlag C. H. Beck München 2012 Vorwort Vorwort Vorwort Medien brauchen Bilder. Die Herstellung und Verbreitung von Fotos berührt
Immaterialgüterrecht. Dirk Seichter
Immaterialgüterrecht im Museum Einführungsbeispiel A möchte eine Ausstellung zum Thema Mount Everest veranstalten. Die Kernidee ist, das Panorama so darzustellen, dass die Besucher an bestimmten Punkten
Was machen die eigentlich alles mit meinen persönlichen Daten? - Datenschutz im Internet nach studivz, Facebook oder Xing
Was machen die eigentlich alles mit meinen persönlichen Daten? - Datenschutz im Internet nach studivz, Facebook oder Xing Eine rechtliche Einführung FDP Esslingen am 1. Dezember 2009 Gliederung Hintergrund
Überblick zum Fotorecht
Überblick zum Fotorecht Sowohl dem Hobbyfotografen als auch dem Profi stellen sich regelmäßig die Frage, ob man ein bestimmtes Foto nun schießen darf oder nicht. Noch problematischer wird es, wenn es um
Veröffentlichung von Fotos durch Kommunen
Veröffentlichung von Fotos durch Kommunen - Stand: 18. Dezember 2013 - Vorbemerkungen Diese Handreichung soll badenwürttembergischen Kommunen, die Fotos mit Personenbezug veröffentlichen wollen, als Leitfaden
Rechtsfragen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Rechtsanwalt Peter Wiechmann Saulheim
Rechtsfragen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Rechtsanwalt Peter Wiechmann Saulheim Welche Rechte sind zu beachten? Persönlichkeitsrechte Das Recht, in Ruhe gelassen zu werden Urheberrechte Rechte
Informationsveranstaltung Camping- und Wassersporttourismus
Informationsveranstaltung Camping- und Wassersporttourismus Von der Webkamera bis zur Chipkarte Datenschutz in der Tourismusbranche 23. November 2011 Carolyn Eichler Grundprinzipien des Datenschutzes Rechtmäßigkeit
Recht auf das eigene Bild
Ev. Jugend im Kirchenkreis SL FL kleine Arbeitshilfe Foto : Rahel Jurgenowski & Fine Kriegshammer Recht auf das eigene Bild Liebe KollegInnen! Viele von Euch sind bei Facebook oder anderen Netzwerken aktiv
Fotonutzung in Vorträgen und Präsentationen. präsentiert von Katrin Rothweiler
Fotonutzung in Vorträgen und Präsentationen präsentiert von Katrin Rothweiler Gliederung 1. Einleitung 2. Urheberrecht vs. Persönlichkeitsrecht 3. Recht am eigenen Bild 4. Bilder in Präsentationen 5. Tipps
Examenskurs Privatrecht: Gesetzliche Schuldverhältnisse :
Fall 21: Anspruch des K gegen B auf Schadensersatz? I. Anspruch aus 812 I 1, 2. Alt. BGB K könnte gegen B einen Anspruch aus 812 I 1, 2. Alt. BGB haben. Dieser gibt zwar als Rechtsfolge keinen Schadensersatzanspruch,
Rechtssicher im Internet
05.05.2015 Rechtssicher im Internet Dr. Frank Weller Europäisches Institut für das Ehrenamt (Inh.: Dr. Frank Weller) Ihr Referent Dr. Frank Weller Rechtsanwalt + Mediator in Hohenahr Recht der Non-Profit-Organisationen
Persönlichkeitsrechte im Leistungssport
Persönlichkeitsrechte im Leistungssport Lange Nacht der Wissenschaften am 2.6.2012 Univ.-Prof. Dr. iur. Götz Schulze Juristische Fakultät 1 Rechtsgrundlage? Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) verwendet den
Facebook & Recht. Workshop im Rahmen der Nuernberg Web Week 2013 26.10.2013 NUEWW 26.10.2013. Veit Reichert
Facebook & Recht Workshop im Rahmen der Nuernberg Web Week 2013 26.10.2013 Veit Reichert Rechtsanwalt Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth) Kaiserstr. 13 60311
internetrecht urheberrecht Wintersemester! 2015/2016
internetrecht Wintersemester 2015/2016 dr. cornelius renner Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Thumbnails BGH GRUR 2012, 602 Vorschaubilder II Die Veröffentlichung
Rechts-Check für (Profi-)Fotografen: Was steht mir zu, wenn ein Bild von mir unerlaubt verwendet wird?
Rechts-Check für (Profi-)Fotografen: Was steht mir zu, wenn ein Bild von mir unerlaubt verwendet wird? So mancher Fotograf hat schon eine zweifelhafte Ehrung seiner handwerklichen Fähigkeiten erlebt: Beim
Minderjährige und Facebook
Minderjährige und Facebook Von Anke Siemer, Rechtsreferendarin im LVR-Landesjugendamt Erziehungsberechtigte stehen nicht selten vor der Frage, ob sie einem Minderjährigen die Erstellung eines Facebook-Accounts
Winheller Rechtsanwälte
Winheller Rechtsanwälte Volltextservice September 2008 97 105 Urheberrechtsgesetz Abschnitt 2 Rechtsverletzungen Unterabschnitt 1 Bürgerlich-rechtliche Vorschriften; Rechtsweg 97 Anspruch auf Unterlassung
Ansprüche bei Urheberrechtsverletzungen im Mediengeschäft
Ansprüche bei Urheberrechtsverletzungen im Mediengeschäft Urheberrechtsverletzungen gehören im heutigen Mediengeschäft leider zum Alltag. Auch wenn die meisten Vertragsbeziehungen zwischen Urhebern/Rechteinhabern
Strafrechtliche Aspekte des Urheberrechts
Strafrechtliche Aspekte des Urheberrechts von Frederike Mohr 1 Gliederung I. Urheberrecht IV.Fazit 2 1) Schutzgegenstand 2) Schutzperson 3) Schutzrechte Schutzgegenstand lt. 2 UrhG Werke der Literatur,
Urheberrechtsverletzungen auf Social Media- Pla9ormen. Referent: RA Chris.an Solmecke, LL.M. WILDE BEUGER SOLMECKE Rechtsanwälte
Urheberrechtsverletzungen auf Social Media- Pla9ormen Referent: RA Chris.an Solmecke, LL.M. WILDE BEUGER SOLMECKE Rechtsanwälte Urheberrechte auf Facebook Vorschaubilder Vorüberlegung: Die Google Vorschaubilder
12 Rechtsirrtümer rund um das Internet
Daniel Wörheide Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht, Lehrstuhl Prof. Dr. Hoeren Forum Hochschulkanzler 8. und 9. Mai 2012 Forschungsstelle Recht im Deutschen Forschungsnetz
Neue Medien und Geistiges Eigentum:
Neue Medien und Geistiges Eigentum: Damit Recht und Gesetz nicht zur Falle werden 20.06.2010 Prof. Dr. Eva Irina von Gamm, LL.M. (Eur.) Rechtsanwältin und Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz Professorin
MEDIENRECHT - Rechtsprechungsübersicht 01/2007 -
Rechtsanwalt Dr. Ralf Kitzberger LL.M. Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz MEDIENRECHT - Rechtsprechungsübersicht 01/2007 - Rechtsanwalt Dr. Ralf Kitzberger
Medien- und Presserecht
Berufspraxis Rechtsanwälte Medien- und Presserecht Grundlagen, Ansprüche, Taktik, Muster von Dr. Klaus Rehbock 1. Auflage Medien- und Presserecht Rehbock wird vertrieben von beck-shop.de Thematische Gliederung:
HÄRTING-PAPER FOTOGRAFIEREN AUF SPORTVERANSTALTUNGEN - WAS DARF WER?
HÄRTING-PAPER FOTOGRAFIEREN AUF SPORTVERANSTALTUNGEN - WAS DARF WER? Das Fotografieren auf Sportveranstaltungen ist - abseits von Schachwettkämpfen - eine nicht unerhebliche technische Herausforderung.
Fotorecht. Herzlich willkommen
Herzlich willkommen 1 Urheberrecht Der Urheberrechtsschutz entsteht im Moment der Erschaffung des Werkes, eine formale Registrierung o.ä. ist nicht erforderlich bei Fotografie im Moment der Belichtung
ricardo.ch-magazin Nutzungsbestimmungen
Inhaltsverzeichnis 1 Anwendungsbereich 3 2 ricardo.ch-magazin 3 3 Netiquette 3 4 User Generated Content (UGC) 4 5 Social Media Plugins 4 6 Datenschutz 4 7 Anwendbares Recht und Gerichtsstand 5 2 5 1 Anwendungsbereich
Medien- und Presserecht für die Öffentlichkeitsarbeit in der DJK
Medien- und Presserecht für die Öffentlichkeitsarbeit in der DJK Vorwort: Die moderne Technik hat die Öffentlichkeitsarbeit in den letzten Jahren stark verändert. Neben den klassischen Medien (Print, Hörfunk,
am Beispiel Text und Bild
Urheber- und Leistungsschutzrecht am Beispiel Text und Bild Michael Tusch Rechtsanwalt 9 Agenda Urheberrechtlich geschützte Werke Beispiele für geschützte Sprachwerke Negativbeispiele für ungeschützte
Mobilfunkquiz Medienkompetenz: Handygewalt und Cybermobbing
Mobilfunkquiz Medienkompetenz: Handygewalt und Cybermobbing Wie viel Prozent der deutschen Jugendlichen besitzen ein Smartphone? a. 47 Prozent b. 63 Prozent c. 88 Prozent 2 Mobilfunkquiz Medienkompetenz
1. Referent. 2. Inhalt
1. Referent 2. Inhalt - wie entdecke ich Bilderklau? - macht ein professionelles Suchtool Sinn? - seit wann wird mein Bild genutzt? - wie dokumentiere ich eine Verletzung gerichtsfest - wer ist der Ansprechpartner
Recht und ums Foto. 07.06.2014 Murnau
Recht und ums Foto 07.06.2014 Murnau WAS HABEN WIR VOR? Foto und Recht ist kein einfaches Thema: Fotos sind ein ganzes Rechtebündel komplexer ist nur Film viel zu wenige Fotografen machen sich Gedanken
Kollisionsrechtliche Fragen des Urheberrechts im Internet. Timm Lausen Matr.-Nr 903498
Kollisionsrechtliche Fragen des Urheberrechts im Internet Timm Lausen Matr.-Nr 903498 Wo kann es zu urheberrechtlichen Problemen im Internet kommen? Das Internet wird von vielen Nutzern als rechtsfreier
Mobilfunkquiz Medienkompetenz: Handygewalt und Cybermobbing
Mobilfunkquiz Medienkompetenz: Handygewalt und Cybermobbing Wie viel Prozent der deutschen Jugendlichen besitzen ein eigenes Handy? a. 85 Prozent b. 96 Prozent c. 100 Prozent Erklärung: Antwort b: Aktuell
Inhaltsverzeichnis. 1 Einführung 3. 2 Ein Foto entsteht Ein Überblick über die Rechte bei der Personen- und Sachfotografie 9
Inhaltsverzeichnis 1 Einführung 3 2 Ein Foto entsteht Ein Überblick über die Rechte bei der Personen- und Sachfotografie 9 2.1 Personenaufnahmen... 9 2.1.1 Die Entstehung des Rechts am eigenen Bild...10
Homepage, Facebook und Co.
19.09.2015 Homepage, Facebook und Co. Vereine im Internet Dr. Frank Weller Europäisches Institut für das Ehrenamt (Inh.: Dr. Frank Weller) Ihr Referent Dr. Frank Weller Rechtsanwalt + Mediator in Hohenahr
Medienrecht und Schule
Medienrecht und Schule Seminar Neu im Amt: Öffentlichkeitsarbeit 13.04.2012 Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung LI Hamburg Rechtsanwältin Claudia Gips UNVERZAGT VON HAVE Rechtsanwälte
Die Pflicht zur Wahrung des Datengeheimnisses bleibt auch im Falle einer Versetzung oder nach Beendigung des Arbeits-/Dienstverhältnisses bestehen.
Verpflichtung auf das Datengeheimnis gemäß 5 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), auf das Fernmeldegeheimnis gemäß 88 Telekommunikationsgesetz (TKG) und auf Wahrung von Geschäftsgeheimnissen (Name der verantwortlichen
Urheberrecht in der Schule Kopieren erlaubt? Unterrichtsmaterial, Internet- und Internetrecht CDs, Fragen zum neuen Urheberrecht
Urheberrecht in der Schule Kopieren erlaubt? Unterrichtsmaterial, Internet- und Internetrecht CDs, Fragen zum neuen Urheberrecht Vortrag von Rechtsanwalt Johannes Richard vom 13.01.2004, Richard-Wossidlo
Mehr Spamschutz durch Open-Source-Lösungen. Rechtliche Aspekte: Wer darf filtern?
Mehr Spamschutz durch Open-Source-Lösungen Rechtliche Aspekte: Wer darf filtern? Rechtsanwalt Dr. Hendrik Schöttle Osborne Clarke, München Perspektive Open Source München 22.04.2008 Übersicht Wie kann
Minenfeld Bildrechte. Was Sie zu Fotografie und Nachnutzung wissen müssen.
Minenfeld Bildrechte Was Sie zu Fotografie und Nachnutzung wissen müssen. Dr. Ansgar Koreng Rechtsanwalt JBB Rechtsanwälte, Berlin Fremde Rechte Vertragliche Rechte Persönlichkeits recht (KUG, BDSG) Urheberrecht
Empfehlungen des Deutschen Vereins zu 22 Abs. 2 a SGB II
Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. DV 37/06 AF III 6. Dezember 2006 Empfehlungen des Deutschen Vereins zu 22 Abs. 2 a SGB II Leistungen für Unterkunft und Heizung bei Personen
Social Media, Internet, Email Herausforderung für das Arbeitsverhältnis?
Social Media, Internet, Email Herausforderung für das Arbeitsverhältnis? Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht CMS Hasche Sigle 1. Social Media als Schnittstelle zwischen Beruf und Privatleben Thema
Die Änderungen im Urheberrecht durch das Gesetz zum Schutz gegen unseriöse Geschäftspraktiken (Anti-Abzock-Gesetz) in der Praxis.
Die Änderungen im Urheberrecht durch das Gesetz zum Schutz gegen unseriöse Geschäftspraktiken (Anti-Abzock-Gesetz) in der Praxis. Die Auswirkungen der Änderungen im Urheberrechtsgesetz für Filesharing-Abmahnungen
Die Mär von rechtsfreien Räumen. E-Mail: lola@lolaandromeda.de Twitter: @lolaandromeda
Die Mär von rechtsfreien Räumen E-Mail: lola@lolaandromeda.de Twitter: @lolaandromeda Einleitung Hallo liebe Freedom Fighters! Es ist schön, hier sprechen zu dürfen. Inhaltsübersicht Freifunk und verfassungsmäßige
Persönlichkeitsschutz von Opfern in den Medien
Persönlichkeitsschutz von Opfern in den Medien Fortbildungsveranstaltung für Opferanwälte am 21. September 2012 in Mainz Prof. Dr. Georgios Gounalakis Philipps-Universität Marburg Fachbereich Rechtswissenschaften
Verbot heimlicher Bildaufnahmen. Johannes Schramm
Verbot heimlicher Bildaufnahmen Johannes Schramm Gliederung 1. Einleitung 2. Wortlaut 3. Erklärung 4. Fazit 5. Beispiele 2 Allgemeines» 201a StGB» seit dem 6. August 2004 umfassend strafrechtlich sanktioniert»
Verbot heimlicher Bildaufnahmen
Unterrichten mit neuen Medien http://www.lehrer-online.de/url/heimliche-bildaufnahmen Illegale Inhalte > Persönlichkeitsverletzungen und Verunglimpfungen > Verbot heimlicher Bildaufnahmen Überblick Am
FAQ Foto-/Videolizenzvertrag
FAQ Foto-/Videolizenzvertrag Muss ich schriftlich einen Vertrag schließen? Meine Aufnahmen kann ich doch auch so verkaufen? Die Einhaltung der Schriftform ist nur in wenigen gesetzlich definierten Fällen
Informationen zum Urheberrecht Stand Mai 2011:
Informationen zum Urheberrecht Stand Mai 2011: I. Executive Summary: Geistige Schöpfungen (u.a. der Literatur) dürfen nur mit Zustimmung des Urhebers vervielfältigt und verbreitet werden. Der Urheber kann
UNSERE ERFAHRUNG UND KOMPETENZ FÜR IHRE RECHTE
Urheberrecht UNSERE ERFAHRUNG UND KOMPETENZ FÜR IHRE RECHTE Nutzen Sie unsere Dienstleistungen und Netzwerke im Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen. Die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft
Unternehmerverantwortlichkeit und Strafrecht. Frank im Sande, Staatsanwaltschaft Braunschweig 1
Unternehmerverantwortlichkeit und Strafrecht 1 Einleitung Fremdbestimmte Arbeit birgt für den Arbeitnehmer Gefahren in sich Zum Schutz vor diesen Gefahren hat der Gesetzgeber Vorschriften erlassen, deren
Die 7 Todsünden von Startups
Die 7 Todsünden von Startups Der Workshop zum 5 -Business-Wettbewerb an der Universität Passau mit Univ.-Prof. Dr. Dirk Heckmann Prof. Dr. Dirk Heckmann www.mein-jura.de Mai 2015 Folie 1/68 5-Euro-Business-Wettbewerb...
RABE Akademie Ltd. 2006. Gesetzesaufbau. Verfassung = Grundgesetz. Gesetze Entstanden im Gesetzgebungsverfahren
Umsetzungspflichten der Industrie beim Erscheinen neuer Verordnungen technischen Regeln Stand der Sicherheitstechnik Haftungsfragen bei Nichtbeachtung Referent: Claus Eber, Rechtsanwalt und Fachanwalt
Inhaltsverzeichnis. 1 Einführung 1. 2 Ein Foto entsteht Ein Überblick über die Rechte bei der Personen- und Sachfotografie 7
1 Einführung 1 2 Ein Foto entsteht Ein Überblick über die Rechte bei der Personen- und Sachfotografie 7 2.1 Personenaufnahmen...7 2.1.1 Die Entstehung des Rechts am eigenen Bild...8 2.1.2 Schutzbereich
Social Media Marketing. Sichtweisen einer Agentur und eines Rechtsexperten
Social Media Marketing Sichtweisen einer Agentur und eines Rechtsexperten Die vier Phasen einer Social Media Kampagne: 1. 2 2. 1. Einrichtung 2. Fan-Gemeinschaft aufbauen 3. Aktionen 4. Fan-Gemeinschaft
Presserecht und Filesharing: Kein Unterlassungsanspruch für Abmahn-Anwalt gegen Verlag und Autor nach kritischem Bericht über Abmahn-Industrie
Presserecht und Filesharing: Kein Unterlassungsanspruch für Abmahn-Anwalt gegen Verlag und Autor nach kritischem Bericht über Abmahn-Industrie 27. April 2011 OLG Köln 27. April 2011 OLG Köln, Urteil vom
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Onlineplattform bildungsmarkt-sachsen.de für Nutzer
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Onlineplattform bildungsmarkt-sachsen.de für Nutzer 1 Allgemeines (1) Die Firma Sandstein Neue Medien GmbH, Goetheallee 6, 01309 Dresden (im Folgenden auch als Sandstein
Aktuelles aus der Rechtsprechung
Aktuelles aus der Rechtsprechung Rapidshare, Admin C und Arbeitnehmerfotos im Internet Dipl.-Jur. Florian Klein Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht, Lehrstuhl Prof. Dr. Thomas