Die Steuerfunktion der Versicherer im Wandel Herausforderungen für kleinere und mittlere Versicherer durch Solvency II

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1 Die Steuerfunktion der Versicherer im Wandel Herausforderungen für kleinere und mittlere Versicherer durch Solvency II

2 Die Steuerfunktion im Fokus Ausgangssituation Für die Steuerfunktion eines Versicherungsunternehmens wird es zusehends bedeutsam, im Rahmen einer Schnittstellenfunktion ein ganzheitliches Management von Steuerrisiken über verschiedene Rechenwerke hinweg sicherzustellen. Diese Tendenz zu einem stärker prozessual bestimmten Tätigkeitsprofil dürfte sich durch Solvency II verstärken. Insbesondere für kleinere und mittlere Versicherer, für die bisher wenig Anlass für marktkonsistente Bewertungen bestand, werden sich durch Solvency II neue inhaltliche und prozessuale Fragestellungen ergeben, die Knowhow auf den Schnittstellen zwischen nationalem Ertragsteuerrecht und Solvency II erfordern. Es zeichnet sich eine zunehmende Mehrdimens ionalität der laufenden und der latenten Steuern ab, die auf den (teilweise) unterschiedlichen Konzepten von nationalem Steuerrecht, BilMoG, IFRS und demnächst Solvency II beruht. Gerade für kleinere und mittlere Versicherer ist dadurch mit erheblichem Anpassungsbedarf bei Prozessen und IT zu rechnen. Jede Säule von Solvency II enthält Steuerimplikationen Alle drei Säulen von Solvency II erfordern von Versicherungsunternehmen die Einführung neuer einschneidender und weitreichender Prozesse. Da jede Säule von Solvency II auch steuerliche Implikationen aufweist, sind steuer liche Fragestellungen auf einer Vielzahl von Schnittstellen zu anderen Organisationseinheiten wie Aktuariat, Rechnungslegung, Risikomanagement und Compliance zu behandeln. Diese Entwicklung dürfte die Bedeutung der Steuerabteilung eines Versicherers künftig in einem erweiterten Licht er scheinen lassen, nämlich stärker als wertschöpfenden Unternehmens bereich, als dies in der Regel bisher wahrgenommen wurde. Latente Steuern sind sowohl für die Höhe der Eigenmittel als auch für die Kapitalanforderungen im Rahmen von Säule 1 von wesentlicher Bedeutung. Der Entwurf der Implementing Measures von Solvency II (Level 2) sieht vor, dass auf jeden temporären und quasi-permanenten Bewertungsunterschied zwischen Solvenz- und Steuerbilanz unter Anwendung des IAS 12 latente Steuern zu berechnen sind. Die latenten Steuerforderungen bzw. latenten Steuerverbindlichkeiten stellen einen eigenen Vermögenswert bzw. eine eigene Verpflichtung in der Solvenzbilanz dar, die unsaldiert auszuweisen sind. 1 Aufgrund der fundamental unterschiedlichen Bewertungsmethoden ergeben sich regelmäßig nicht unerhebliche Bewertungsunterschiede zwischen der Solvenz- und der Steuerbilanz. Von diesen Bewertungsunterschieden sind bei deutschen Schaden-/Unfallversicherern regelmäßig etwa 30 Prozent des Unterschiedsbetrages als latente Steuerforderungen bzw. latente Steuer verbindlichkeiten in der Solvenzbilanz zu bilanzieren. Für deutsche Lebens- und Krankenversicherer beläuft sich der Effekt auf etwa 5 bis 10 Prozent. 2 Abb. 1 Die aktiven latenten Steuern (ALS) und die passiven latenten Steuern (PLS) in der Solvenzbilanz Teil der Vermögenswerte, der Verpflichtungen, MCR und SCR bedeckt Vermögenswerte zum Marktwert Solvenzbilanz Zusätzliche Eigenmittel SCR MCR Riskomarge Best Estimate Versicherungstechnische Verpflichtungen Latente Steuern in Säule 1: Wesentlicher Einflussfaktor für Eigenmittelhöhe Es ist davon auszugehen, dass latente Steuern im Kontext der Säule 1 einen wesentlichen Einflussfaktor für die Solvenzquote darstellen werden und sich mittelbar aufgrund deren Veröffentlichungspflicht im Rahmen der dritten Säule von Solvency II zu einem Wettbewerbsfaktor für Versicherungsunter nehmen entwickeln können. ALS PLS 1 Vgl. Entwurf Implementing Measures Solvency II vom , Artikel 11 V7. 2 Die Höhe variiert für Lebens- und Krankenversicherer in Abhängigkeit von der Deklaration der Versicherungsnehmer-Überschussbeteiligung. 2

3 Zur Ermittlung des Eigenmitteleinflusses der latenten Steuern ist es empfehlenswert, einen Steuerprozess zu implementieren, der sich letztlich auf alle weiteren Arbeitsschritte der Säule 1 des betreffenden Unternehmens erstreckt, weil nahezu alle steuerlich relevanten Sachverhalte wie beispiels weise Teilwertabschreibungen, Buchwertansätze infolge von Reorgani sationen oder realitätsnähere Bewertungen von Schadenrückstellungen auch in ihren Abweichungen zum Marktwertansatz bewertet werden müssen. Unabhängig von der unternehmensindividuellen Aufbau- und Ablauforgani sation dürften an diesem Prozess regelmäßig zumindest die Bereiche Aktuariat, Rechnungslegung und Steuern beteiligt sein. Der Prozess ist erfahrungsgemäß insbesondere für kleinere und mittlere Versicherungsunter nehmen ohne IFRS-Bilanzierung mit beträchtlichem Aufwand verbunden, da dieser Kreis von Versicherern mangels Kapitalmarktorientierung eine marktkonsistente Bewertung in der Vergangenheit mit Ausnahme der Zeitwertangaben für Kapitalanlagen nach 54 ff. RechVersV nicht durchführen musste. Aufwandstreiber für den latenten Steuerprozess im Rahmen der Solvenzbilanz sind beispielsweise: etwaige zu berücksichtigende steuerliche Besonderheiten aus dem nationalen Ertragsteuerrecht, die von Solvency II geforderten umfangreichen Werthaltigkeitsüberlegungen und -dokumentationen für latente Steuerforderungen, die Berechnungen für die Gruppensolvabilität sowie schließlich die vierteljährliche Berichtsfrequenz, die im Rahmen der dritten Säule von Solvency II notwendig wird. Risikomindernde Wirkung der latenten Steuern und QIS 5 Im Rahmen der Berechnungen der Solvenzkapitalanforderungen werden einzelne oder mehrere Vermögenswerte und Verpflichtungen aus der Solvenzbilanz bestimmten Stressfaktoren bzw. Stressszenarien ausgesetzt. Latente Steuern entfalten in diesem Zusammenhang eine verlustabsor bierende Wirkung, da etwaige Verluste in Höhe des latenten Steuersatzes symmetrisch zum Gewinnfall regelmäßig vom Fiskus abgefedert werden. 3 Auch die dafür erforderliche Berechnung dieser risikomindernden Wirkung der latenten Steuern ist in den oben genannten latenten Steuerprozess nach Solvency II zu integrieren. 3 Vgl. Solvency II Rahmenrichtlinie, Artikel 103 Buchstabe c i.v.m. Artikel 108. Aufgrund der Komplexität der Prozesse und des Schnittstellenmanagements sowie der erforderlichen Fachexpertisen überraschen die Ergebnisse der bislang letzten europaweit durchgeführten Solvency-II-Feldstudie QIS5 4 wenig, wonach 20 Prozent der Teilnehmer nicht in der Lage waren, die risiko mindernde Wirkung der latenten Steuern auf Solo-Ebene zu berechnen. Dadurch waren die Kapitalanforderungen jedes fünften teilnehmenden Versicherungsunternehmens etwa 30 Prozent bzw. 5 bis 10 Prozent zu hoch, was gerade vor dem Hintergrund der Kapitalknappheit vieler Teilnehmer eine besondere Brisanz hat. Da die Berechnungen der Kapitalanforderungen auf Gruppenebene zudem mit erheblichen grundsätzlichen Schwierigkeiten verbunden waren, ist davon auszugehen, dass die skizzierten Probleme für die Berechnung latenter Steuern auf Gruppenebene und die Prozess integration erst recht Geltung haben. Säule 2: Qualitative Anforderungen an Steuerfunktion und Steuerprozess Die zweite Säule von Solvency II stellt umfangreiche Anforderungen an das Governance-System und den Risikomanagementprozess eines Versiche rungsunternehmens. Durch das Governance-System soll ein solides und vorsichtiges Manage ment des Versicherungsgeschäfts gewährleistet werden. 5 Dabei werden explizit Anforderungen an einzelne Funktionen wie das Risikomanagement, die versicherungsmathematische Funktion oder die Compliance-Funktion gerichtet. Auch wenn keine expliziten Anforderungen an die Steuerfunktion formuliert werden, ist diese bereits deshalb als ein wesentliches Element eines wirk samen Governance-Systems anzusehen, weil die Ermittlung latenter Steuern sich wesentlich auf die Höhe der Eigenmittel bzw. Kapitalanforderungen auswirkt. Steuerrisiken können naturgemäß vielfältige Ausprägungen annehmen und in ganz unterschiedlichen Zusammenhängen auftreten. Dazu zählen einer seits die permanente Steueranwendung, die Steuergestaltung und Planung im Kontext von nationalem Ertragsteuerrecht, HGB, Solvency II und gegebe nenfalls IFRS mit dem Risiko fehlender Koordination der maßgeblichen Schnittstellen und unzureichender Kontrollen. 4 Vgl. Ergebnisse der fünften Quantitativen Auswirkungsstudie zu Solvency II (QIS 5) der BaFin, S.7. 5 Vgl. Solvency II Rahmenrichtlinie, Artikel 41 Absatz 1. 3

4 Darüber hinaus verbergen sich diverse steuerliche Risiken im Bereich der Produkt- und Verkehrssteuern, die oftmals nicht in den Wirkungsradius der (zentralen) Steuerabteilung, sondern dezentral in den Aufgabenbereich der jeweiligen Fachabteilung fallen. Beispiele hierfür sind die Versicherung steuer, die Lohnsteuer oder Fragen der steuerlichen Behandlung von Lebensversicherungsprodukten auf Ebene des Versicherungsnehmers. Diese Risiken sowie Risiken aus der operationellen Umsetzung sollten daher angemessen und unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Schnittstellen zu anderen Funktionen gemanagt werden. Auch Steuerrisiken sollten Komponenten des Risikomanagementsystems sein, die gemäß Solvency II Rahmenrichtlinie systematisch zu erkennen, zu messen, zu überwachen und zu steuern sind und über die Bericht zu erstatten ist. 6 Um den Governance- und Prozess-Anforderungen von Solvency II gerecht zu werden, ist es erforderlich, eindeutige und klar abgegrenzte Aufgaben, Prozessverantwortungen und Schnittstellen zu anderen Funktionen (ins besondere Rechnungslegung, Compliance und Risikomanagement) zu definieren. Hier stellt sich insbesondere die Frage einer zentralen oder dezentralen Organisation des steuerlichen Risikomanagements bzw. der steuerlichen Compliance. Säule 3: Offenlegungspflichten von Steuern sowie IT-Konnex Durch die Veröffentlichungspflichten im Rahmen der dritten Säule von Solvency II wird der zuvor beschriebene Wettbewerbsfaktor erst transparent, denn diese beinhalten u.a. auch die Solvenzquote 7, wodurch ein unmittel barer Vergleich der relativen Kapitalausstattung von Versicherungsunter nehmen für Kunden und Kapitalgeber möglich wird. Im Rahmen der quantitativen Berichterstattungspflichten wird zudem ver langt, dass latente Steuerdaten sowohl auf Solo- als auch auf Gruppen-Ebene quartalsweise an die Aufsichtsbehörden gemeldet werden müssen. 8 Insbesondere für Nicht-IFRS-Anwender hat der unterjährige Berichtsturnus erhebliche Auswirkungen auf die Prozesse und IT, da letztlich Solvenzbilanz, Eigenmittel und Kapitalanforderungen zu jedem Berichtsstichtag in einem relativ kurzen Zeitfenster ermittelt werden müssen. HGB-Bilanzierer müssen daher regelmäßig nicht nur ihre Abschlussprozesse deutlich beschleunigen und inhaltlich erweitern; sondern erstmalig quartalsweise Prozesse zur Sicherstellung der unterjährigen Berichterstattungserfordernisse implementieren. Bilanzrechtliche Einflüsse durch BilMoG und IFRS Unabhängig von der konkreten Schnittstellengestaltung zwischen Steuer funktion, Rechnungslegung und weiteren Funktionen im jeweiligen Ver sicherungsunternehmen zeichnet sich eine wachsende Mehrdimensionalität steuerlicher Themen durch Solvency II, das BilMoG sowie IFRS ab. Für IFRS-Anwender sind die Anforderungen an die Steuerabteilungen bzw. die Rechnungslegung bereits mit der Einführung der IFRS regelmäßig zum bzw deutlich angestiegen. Neben der etablierten Aufgabe des Steuerbereichs, die laufenden Steuern zu berechnen und zu optimieren, hat sich das Aufgabenspektrum durch IFRS um eine weitere Dimension mit erheblicher Steuerrelevanz erweitert: die latenten Steuern nach IAS 12, die sowohl ein fundiertes Verständnis der IFRS als auch des nationalen Ertragsteuerrechts erfordern. Da die IFRS Anwendung im deutschen Versicherungsmarkt bislang auf große und einige mittelgroße Versicherungsgruppen beschränkt geblieben ist, wurden erweiterte Anforderungen an die Steuerabteilungen der deutschen Assekuranz flächendeckend erst mit der erstmaligen Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) ab dem in Teilbereichen praxisrelevant. Aufgrund der mit Solvency II, BilMoG und ggf. IFRS verbundenen fachlichen und prozessualen Anforderungen und der deutlich steigenden Steuerrisiken erscheint eine ganzheitliche Sicht auf sämtliche steuerlich relevanten Rechenwerke bzw. Vorschriften und eine Integration der Steuerprozesse in das Risikomanagementsystem eines Versicherers als Mittel der Wahl. 6 Vgl. den Maßstab der Solvency II Rahmenrichtlinie, Artikel 44 Absatz 1. 7 Vgl. Solvency II Rahmenrichtlinie, Artikel 51 Absatz 1 Buchstabe e. 8 Vgl. EIOPA Final Report Outcome of the public Consultation on Solvency II Reporting and disclosure Requirements for Insurers vom

5 Zusammenfassung und Ausblick Die Steuerfunktion von Versicherern unterliegt derzeit rasant steigenden Anforderungen. Eine effektive Steuerfunktion in der Versicherungswirtschaft wird künftig ein vielschichtiges Anforderungsprofil erfüllen und gleichzeitig integraler Bestandteil des Governance-Systems sein. Das neue Aufsichts regime Solvency II forciert zudem die inhaltliche und prozessuale Erweite rung des Risikomanagements und seine Anbindung an die Steuerfunktion, insbesondere bei bisher reinen HGB-Bilanzierern. Die Steuerfunktion dürfte ihre traditionelle Randstellung im Unternehmen verlassen und stärker in die Mitte des Geschehens rücken. Versicherungs manager, die zeitnah die nötigen aufbau- und ablauforganisatorischen Maßnahmen treffen, setzen nicht nur aufsichtsrechtliche Anforderungen um, sondern sichern auch erhebliches Wertschöpfungspotential für den langfristigen Geschäftserfolg in einem sich stetig verschärfenden Wettbewerb. Um dieses Potential zu heben, sollte ein besonderes Augenmerk auf die Interaktion mit anderen Funktionen und dem Risikomanagementprozess gelegt werden. Idealerweise wird die Steuerfunktion langfristig zu einem ganzheitlichen und mehrdimensionalen Steuercontrolling entwickelt. Die Umsetzung der Governance- und Risikomanagement-Vorschriften im Rahmen von Solvency II bietet hierzu einen idealen Anknüpfungspunkt. Abb. 2 Die drei Säulen von Solvency II und ihre Steuerimplikationen SOLVENCY II Säule 1 Quantitative Anforderungen Vorschriften zu Eigenmitteln und Kapitalanforderungen Säule 2 Qualitative Anforderungen Anforderungen an das Governance-System und das Risikomanagement Säule 3 Offenlegung Berichtspflichten an Aufsichtsbehörden und Öffentlichkeit Latente Steuern als wesentlicher Einflussfaktor bei der Bestimmung der Eigenmittel und Kapitalanforderungen Umsetzung der Governanceund Risikomanagement- Anforderungen bezüglich der Steuerfunktion und der Steuerrisiken Solvenzquote wird zum Wettbewerbsfaktor und damit mittelbar auch das Steuermanagement hohe Anforderungen bezüglich Steuerdaten (Granularität, Meldefrequenz und Solo-/ Gruppenebene) 5

6 Deloitte Ihr Ansprechpartner für Solvency II Multidisziplinäre Leistungen Deloitte ist eine der führenden Prüfungs- und Beratungsgesellschaften in Deutschland. Das breite Leistungsspektrum umfasst Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Consulting und Corporate Finance-Beratung. Mit Mitarbeitern in 17 Niederlassungen betreut Deloitte seit mehr als 100 Jahren Unternehmen und Institutionen jeder Rechtsform und Größe aus allen Wirtschaftszweigen. Über den Verbund Deloitte Touche Tohmatsu ist Deloitte mit rund Mitarbeitern in mehr als 140 Ländern auf der ganzen Welt vertreten. Erfahrene Teams Deloitte nimmt in der Beratung von Versicherungsunternehmen eine Spitzenposition ein. Wir verbinden u. a. Kenntnisse zu Risikomanagement, Steuern, IT, quantitativer Modellierung, Asset-Liability Management, Reporting, Organisation, Strategie, Prozessen, Vertriebsoptimierung und Prüfung sowie Projektmanagement in funktionsübergreifenden Teams. Für die Implementierung der Anforderungen von Solvency II sind wir so in der Lage, die Herausforderungen aller drei Säulen zielorientiert abzudecken. Internationales Know-how Deloitte verfügt über eine langjährige und breite Erfahrung mit vielseitigen Fragestellungen für Erst- und Rückversicherer im In- und Ausland. Wir bieten insbesondere Erfahrungen im Bereich Solvency II-Umsetzung bei Versicherungsunternehmen. Für die globalen Anforderungen, die im Bereich der Regulierung, aber auch in den Geschäftsfeldern unserer Kunden zum Tragen kommen, nutzen wir unser internationales Netzwerk. Je nach Problemfeld und Herausforderung stellen wir ein Team aus Aktuaren, Prüfern und Beratern zusammen, das neben individuellen branchenspezifischen Lösungsansätzen auch bereits bewährte Ansätze aus anderen Bereichen einbeziehen kann. 6

7 Kontakt Für mehr Informationen Dr. Kai-Michael Goretzky Tel: +49 (0) Kristian Kutz Tel: +49 (0) Für weitere Informationen besuchen Sie unsere Webseite auf 7

8 Die Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als verantwortliche Stelle i.s.d. BDSG und, soweit gesetzlich zulässig, die mit ihr verbundenen Unternehmen nutzen Ihre Daten im Rahmen individueller Vertragsbeziehungen sowie für eigene Marketingzwecke. Sie können der Verwendung Ihrer Daten für Marketingzwecke jederzeit durch entsprechende Mitteilung an Deloitte, Business Development, Kurfürstendamm 23, Berlin, oder widersprechen, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen. Diese Veröffentlichung enthält ausschließlich allgemeine Informationen und weder die Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft noch Deloitte Touche Tohmatsu Limited ( DTTL ), noch eines der Mitgliedsunternehmen von DTTL oder ihre verbundenen Unternehmen (insgesamt das Deloitte Netzwerk ) erbringen mittels dieser Veröffentlichung professionelle Beratungs- oder Dienstleistungen. Bevor Sie eine Entscheidung treffen oder Handlung vornehmen, die Auswirkungen auf Ihre Finanzen oder Ihre geschäftlichen Aktivitäten haben könnte, sollten Sie einen qualifizierten Berater aufsuchen. Keines der Mitgliedsunternehmen des Deloitte Netzwerks ist verantwortlich für Verluste jedweder Art, die irgendjemand im Vertrauen auf diese Veröffentlichung erlitten hat. Deloitte erbringt Dienstleistungen aus den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Consulting und Corporate Finance für Unternehmen und Institutionen aus allen Wirtschaftszweigen. Mit einem weltweiten Netzwerk von Mitgliedsgesellschaften in mehr als 150 Ländern verbindet Deloitte herausragende Kompetenz mit erstklassigen Leistungen und steht Kunden so bei der Bewältigung ihrer komplexen unternehmerischen Herausforderungen zur Seite. To be the Standard of Excellence für rund Mitarbeiter von Deloitte ist dies gemeinsame Vision und individueller Anspruch zugleich. Deloitte bezieht sich auf Deloitte Touche Tohmatsu Limited, eine private company limited by guarantee (Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach britischem Recht), und/oder ihr Netzwerk von Mitgliedsunternehmen. Jedes dieser Mitgliedsunternehmen ist rechtlich selbstständig und unabhängig. Eine detaillierte Beschreibung der rechtlichen Struktur von Deloitte Touche Tohmatsu Limited und ihrer Mitgliedsunternehmen finden Sie auf Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Stand 03/2013

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