Arbeitsmarktservice Wien. Leistungsbeschreibung
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- Johanna Falk
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1 Arbeitsmarktservice Wien Leistungsbeschreibung ACE - AKTIIVIIERUNG,, COACHIING,, EDV FÜR DIIE REGIIONALE GESCHÄFTSSTELLE SCHLOSSHOFER STRASSE (968) DES AMS WIIEN
2 Arbeitsmarktservice INHALTSVERZEICHNIS 1 BEZEICHNUNG DER BILDUNGSMAßNAHME ZIELGRUPPE ZIEL DER BILDUNGSMAßNAHME VORGESEHENE TEILNEHMERINNEN-ANZAHL ZEITRAUM SCHULUNGSORT / VERKEHRSANBINDUNG / RÄUMLICHE UND TECHNISCHE AUSSTATTUNG INHALT UND AUFBAU DER BILDUNGSMAßNAHME Grafische Darstellung Informationsveranstaltung Bewerbungstraining Bewerbungstraining mit EDV Basisschulung Einzelcoaching bzw. aufsuchende Begleitung KOMPETENZMATRIX BEWERBUNGSBÜRO KALKULATION PERSONAL TrainerInnenqualifikationen: Informationsveranstaltung und Bewerbungstraining (Typ 1) Formale Qualifikation Erfahrung Mindestalter TrainerInnenqualifikationen: Bewerbungstraining mit EDV-Basisschulung (Typ 2) Formale Qualifikation Erfahrung Mindestalter TrainerInnenqualifikationen: Einzelcoaching und aufsuchende Begleitung (Typ 3) Formale Qualifikationen Erfahrung...34 LGSW/Abt.6/Leistungsbeschreibung 2011 Seite 2 von 53
3 Mindestalter SONSTIGES ANHANG...37 LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2011 Seite 3 von 53
4 1 Bezeichnung der Bildungsmaßnahme ACE Aktivierung, Coaching, EDV 2 Zielgruppe Bei der regionalen Geschäftsstelle Schlosshofer Strasse des Arbeitsmarktservice Wien (AMS Wien) als arbeitslos vorgemerkte Personen, welche langzeitbeschäftigungslos sind, oder vom Übertritt in Langzeitbeschäftigungslosigkeit bedroht sind. Die Zuweisung der TeilnehmerInnen erfolgt mittels Einladungsschreiben der AMS-Beraterin/des AMS-Beraters. TeilnehmerInnen müssen nach einem Krankenstand ohne neuerliche Zubuchung durch die AMS-Beraterin/den AMS-Berater direkt wieder in die Bildungsmaßnahme einsteigen können. 3 Ziel der Bildungsmaßnahme (Wieder)-Aufnahme der Erwerbstätigkeit, Integration in den 1. Arbeitsmarkt. Erfolgsmessung: Erfolgsvorgabe: 30 % Der Erfolg der Bildungsmaßnahme wird am Bestand der Personen 3 Monate nach Austritt aus der Bildungsmaßnahme am Hauptindikator Beschäftigung gemessen. Personen, die sich am Stichtag in Qualifizierung befinden, werden in der Grundgesamtheit nicht berücksichtigt. 4 Vorgesehene TeilnehmerInnen-Anzahl Die Bildungsmaßnahme ist für maximal 580 TeilnehmerInnen vorgesehen. Das AMS Wien behält sich vor, die TeilnehmerInnen-Anzahl von maximal 580 auf maximal 860 aufzustocken. Jede Änderung der TeilnehmerInnen-Anzahl erfolgt in Absprache mit dem Bildungsträger. Eine Nachbesetzung der TeilnehmerInnen seitens des AMS Wien ist zumindest innerhalb der ersten 5 Tage jedes Einstiegstermins möglich. Gruppengröße: 10 TeilnehmerInnen pro Gruppe LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2011 Seite 4 von 53
5 5 Zeitraum Gesamt-Projektdauer: inklusive Informationsveranstaltung Durchführungszeitraum: (50 Wochen) (52 Wochen abzüglich 2 Wochen schulungsfrei) Schulungsfreie Zeit: (2 Wochen) Die in Österreich geltenden gesetzlichen Feiertage haben weder Einfluss auf den Gesamtzeitraum, noch auf die individuelle Verweildauer der TeilnehmerInnen in der Bildungsmaßnahme. Feiertage sind im Kalkulationsformular (Zeitplan) mit 0 Stunden auszuweisen. Die vorgegebenen Gesamtmaßnahmenstunden sind auf die restlichen Tage des Zeitplans zu verteilen. Schulungsfreie Zeit: Als schulungsfreie Zeit ist der Zeitraum von bis (2 Wochen) vorzusehen. Gesetzliche Feiertage während des Durchführungszeitraums: Mo, Maria Himmelfahrt Mo, Ostermontag Mi, Nationalfeiertag Di, Staatsfeiertag Di, Allerheiligen Do, Christi Himmelfahrt Do, Maria Empfängnis Mo, Pfingstmontag Do, Fronleichnam Das Fernbleiben vom Kurs von Mitgliedern anerkannter Religionsgemeinschaften ist an zwei ihrer Feiertage zu entschuldigen, sofern dies im Vorfeld mit der regionalen Geschäftstelle abgestimmt wurde. Welche der jeweiligen Feiertage gewählt werden, steht den Personen frei. Diese Regelung gilt nicht für Mitglieder staatlich eingetragener religiöser Bekenntnisgemeinschaften. Diesbezüglich wird auf das Schreiben von Herrn Martin Kainz vom verwiesen, welches bei Bedarf bei Frau Marlene Waldmann (marlene.waldmann@ams.at) angefordert werden kann. LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2011 Seite 5 von 53
6 Unterrichtszeiten: Vorgegebene Rahmenschulungszeit: Montag bis Freitag zwischen 8 Uhr und 17 Uhr. Die genaue Gestaltung der tatsächlichen Unterrichtszeiten innerhalb der Rahmenschulungszeiten obliegt dem Bieter. Es muss gewährleistet sein, dass jede Teilnehmerin/jeder Teilnehmer die Möglichkeit hat, die gesamte Bildungsmaßnahme zu durchlaufen. Dies bedeutet, dass der letzte Einstieg 5 Wochen vor Ende des Projektzeitraumes erfolgen muss, d.h. am Der Bieter hat bei der Planung der Eintritte darauf zu achten, dass in den zubuchungsschwachen Sommermonaten weniger Eintritte vorgesehen werden. Informationsveranstaltung: 1 MS Informationspräsentation + je 0,25 MS Einzelgespräche Bewerbungstraining: 15 MS pro Woche Bewerbungstraining mit EDV Basisschulung: 15 MS pro Woche In der ersten Schulungswoche findet das Bewerbungstraining (mit oder ohne EDV Basisschulung) im Ausmaß von 13,75 MS statt, ab der zweiten Schulungswoche im Ausmaß von 15 MS/Woche. Die Verteilung und Staffelung der MS (wie viele MS geblockt, Aufteilung auf wie viele Wochentage) obliegt dem Bieter, jedoch müssen die MS auf mindestens 2 Tage pro Woche aufgeteilt werden. Verweildauer der TeilnehmerInnen in der Bildungsmaßnahme: 5 Wochen 6 Schulungsort / Verkehrsanbindung / Räumliche und technische Ausstattung Schulungsort: Bundesland Wien (schnelle Erreichbarkeit aus ganz Wien). Räumliche Ausstattung (siehe Verdingungsunterlage Punkt 7.2.3): Kalkulation räumliche Ausstattung: 9.047,50 MS entsprechend der unter Punkt 10 Kalkulation angeführten MS inkl. Bewerbungsbüro, Einzelcoaching bzw. aufsuchende Begleitung. LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2011 Seite 6 von 53
7 Technische Ausstattung (siehe Verdingungsunterlage Punkt 7.2.4): Kalkulation technische Ausstattung: 9.047,50 MS entsprechend der unter Punkt 10 Kalkulation angeführten MS inkl. Bewerbungsbüro, Einzelcoaching bzw. aufsuchende Begleitung. 7 Inhalt und Aufbau der Bildungsmaßnahme 7. 1 Grafische Darstellung Informationsveranstaltung 1 MS Informationspräsentation + 0,25 MS Einzelgespräch je TeilnehmerIn Aufsuchende Begleitung Einzelcoaching Bewerbungstraining 15 MS / Woche Bewerbungstraining mit EDV-Basisschulung 15 MS / Woche Bewerbungsbüro 7. 2 Informationsveranstaltung Die jeweilige Informationsveranstaltung ist bereits als erster Kurstag anzusehen. Den TeilnehmerInnen ist ein sofortiger Einstieg in die Kursmaßnahme zu ermöglichen. Eine Wartezeit zwischen Informationsveranstaltung und Kurseinstieg ist nicht zulässig. Die Informationsveranstaltungen finden jeweils in Form einer Informationspräsentation im Ausmaß von 1 MS statt sowie jeweils einem Einzelgespräch im Ausmaß von 0,25 MS je TeilnehmerIn. LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2011 Seite 7 von 53
8 Inhalte: Information über den inhaltlichen und organisatorischen Ablauf des Kurses (inklusive Information über das Vorhandensein der Möglichkeit des Einzelcoachings und der aufsuchenden Begleitung). Ziele und Rahmenbedingungen. Abgleich der Erwartungshaltung der TeilnehmerInnen mit den reellen Möglichkeiten, die dieser Kurs bieten wird. Im Zuge des Einzelgespräches soll geklärt werden, ob eine individuelle Teilnahme möglich ist. Dies beinhaltet die Abklärung der folgenden Hinderungsgründe: für die Bildungsmaßnahme nicht ausreichende Deutschkenntnisse, akute Suchterkrankung, nicht geregelte Betreuungspflichten, massive Einschränkung der Mobilität und/oder gesundheitliche Hinderungsgründe. Bei Auftreten dieser Hinderungsgründe ist im Einvernehmen mit der regionalen Geschäftstelle eine individuelle Lösung, nach Möglichkeit jedenfalls eine Kursteilnahme, anzustreben. Während des Einzelgesprächs muss ebenfalls erhoben werden (nach Selbsteinschätzung der TeilnehmerInnen), ob Grund- bzw. Basiskenntnisse im EDV-AnwenderInnenbereich (Windows- Grundkenntnisse, Fähigkeit in Textverarbeitungsprogrammen einfache Bewerbungen bzw. Lebensläufe zu erstellen, ) vorhanden sind. Je nach dem richtet sich die Zuteilung zu den Gruppen Bewerbungstraining oder Bewerbungstraining mit EDV-Basisschulung. Zu jedem Termin werden 30% mehr Personen zugebucht, als für die Informationsveranstaltung vorgesehen sind; d.h. 20 TeilnehmerInnen sind vorgesehen Zubuchungssoll = 26 Personen. Damit soll gewährleistet werden, dass ausreichend Personen für eine Teilnahme am Kurs gewonnen werden können. LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2011 Seite 8 von 53
9 Kalkulation Informationsveranstaltung: Informationspräsentation: TeilnehmerInnen TrainerInnen Schlüssel: 20:2 1 MS x 29 Gruppen = 29 MS* 1 MS x 29 Gruppen x 2 TrainerInnen = 58 MSP* Einzelgespräche: TeilnehmerInnen TrainerInnen Schlüssel: 1:1 0,25 MS x 580 TeilnehmerInnen = 145 MS 0,25 MS x 580 TeilnehmerInnen x 1 TrainerIn = 145 MSP *) MS = Maßnahmenstunden TeilnehmerInnen *) MSP = Maßnahmenstunden Personal bzw. TrainerInnen TrainerInneneinsatz : TrainerInnentyp Bewerbungstraining Zum Bewerbungstraining sollen jene TeilnehmerInnen zugeteilt werden, welche beispielsweise zuhause selbst einen PC besitzen bzw. welche bereits über die für die Bewerbungsaktivität notwendigen Basis-AnwenderInnenkenntnisse verfügen. Die Bewerbungstrainingswochen sollen alle Punkte eines klassischen Bewerbungstrainings beinhalten, wie z.b. Zugangsmöglichkeiten zum Arbeitsmarkt, Lesen und Interpretieren von Inseraten, Training von Bewerbungsgesprächen, Lebenslaufanalyse, Selbstpräsentationsübungen, Jobsuche im Internet, usw. Die organisatorische und inhaltliche Gestaltung (z.b. ausschließlich oder zum Teil in Form von wählbaren Workshops) der genannten, sowie Ergänzung der weiteren Themenfelder obliegt dem Bieter und ist im Konzept auszuführen. Das AMS Wien geht von der Annahme aus, dass die Hälfte der Stunden des Bewerbungstrainings EDV unterstützt abgehalten werden. LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2011 Seite 9 von 53
10 eams-konto für Arbeitsuchende Zu Beginn des Bewerbungstrainings ist das Thema eams Konto als fixer Bestandteil einzuplanen siehe Punkt 12 Sonstiges. Die unter Punkt 12 erwähnte Liste der interessierten bzw. nicht-interessierten Personen ist bis Ende der zweiten Kurswoche an die regionale Geschäftstelle zu übermitteln. Die Zugangsdaten der interessierten TeilnehmerInnen werden einzeln, per RSA Brief an die TeilnehmerInnen versandt. GastrednerInnen Es sind regelmäßig GastrednerInnen bzw. externe Fachleute zu Vorträgen arbeitsmarktrelevanter Themen einzuladen. Vorzugsweise sind VertreterInnen nachgefragter Berufsgruppen (siehe einzuladen, was den TeilnehmerInnen ermöglichen soll, Berufe kennen zu lernen, deren Arbeitskräftenachfrage als steigend eingeschätzt wird. Die Auswahl sonstiger Themen (z.b. Schuldnerberatung, Ernährung, sonstige Beratungsstellen) obliegt dem Bieter. Geplante Inhalte, Organisation und Frequenz der Vorträge sind beispielhaft im Konzept anzuführen. Jene Vorträge sind innerhalb der Schulungszeit des Bewerbungstrainings (mit oder ohne EDV- Basisschulung) abzuhalten. Die Teilnahme an den Vorträgen erfolgt freiwillig und es können TeilnehmerInnen aus allen anwesenden Gruppen teilnehmen. Jene TeilnehmerInnen sind vom regulären Schulungsbetrieb zu entschuldigen. Fototermine Verpflichtend sind Fototermine vorzusehen, um jeder Teilnehmerin/jedem Teilnehmer bei Bedarf und Wunsch die Möglichkeit zu bieten, adäquate Fotos für den Lebenslauf aufzunehmen. Exkursionen Nach vorhergegangener Genehmigung durch die Landesgeschäftstelle sind Exkursionen jederzeit möglich. Sind Exkursionen geplant, sind diese beispielhaft im Konzept anzuführen, samt einer Darstellung, welches Ziel die Exkursion hinsichtlich der Aktivierung und der Integration in den Arbeitsmarkt verfolgt. LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2011 Seite 10 von 53
11 Ziel: Aufnahme eines Dienstverhältnisses Dauer: 5 Wochen, 15 MS pro Woche (ausgenommen erste Schulungswoche = 13,75 MS) Kalkulation Bewerbungstraining: TeilnehmerInnen TrainerInnen Schlüssel: 10:1 13,75 MS x 29 Gruppen x 1 Woche = 398,75 MS 15 MS x 29 Gruppen x 4 Wochen = MS Gesamt: 2.138,75 MS 13,75 MS x 29 Gruppen x 1 Woche x 1 TrainerIn = 398,75 MSP 15 MS x 29 Gruppen x 4 Wochen x 1 TrainerIn = MSP Gesamt: 2.138,75 MSP TrainerInneneinsatz : TrainerInnentyp 1 Das AMS Wien geht davon aus, dass die Hälfte aller TeilnehmerInnen das Bewerbungstraining absolvieren wird Bewerbungstraining mit EDV Basisschulung Zum Bewerbungstraining mit EDV Basisschulung sollen jene TeilnehmerInnen zugeteilt werden, welche nicht über die für die Bewerbungsaktivität notwendigen Basis-AnwenderInnenkenntnisse verfügen. Das Bewerbungstraining mit EDV Basisschulung soll in der ersten Kurswoche sowie in den Kurswochen 3-5 ebenfalls all jene Punkte eines klassischen Bewerbungstrainings beinhalten, wie z.b. Zugangsmöglichkeiten zum Arbeitsmarkt, Lesen und Interpretieren von Inseraten, Training von Bewerbungsgesprächen, Lebenslaufanalyse, Selbstpräsentationsübungen, Jobsuche im Internet, usw. Die organisatorische und inhaltliche Gestaltung (z.b. ausschließlich oder zum Teil in Form von wählbaren Workshops) der genannten, sowie Ergänzung der weiteren Themenfelder obliegt dem Bieter und ist im Konzept anzuführen. Das AMS Wien geht von der Annahme aus, dass die Hälfte der Stunden während der 1. und Kurswoche des Bewerbungstrainings EDV unterstützt abgehalten werden. LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2011 Seite 11 von 53
12 EDV-Basisschulung In der zweiten Kurswoche sind für die TeilnehmerInnen dieser Gruppenzuteilung EDV- Basisschulungen (15 MS) vorzusehen und sind ausschließlich in EDV-Schulungsräumen abzuhalten. Mindestinhalte: EDV für AnfängerInnen: - Ein- und Ausschalten eines Computers - Grundlagen des Betriebssystems - Windows Desktop mit Bedienelementen - Starten und Beenden von Programmen - Textverarbeitung: - Texte verfassen - Grundlagen der Formatierung - Speichern - Kopieren, Einfügen, Ausschneiden - Seite einrichten - Bewerbungsschreiben verfassen - Lebenslauf verfassen - Bilder einbinden - Rechtschreibprüfung - Aufzählungen - Internet / - Bewerbung via Internet (beispielsweise online-bewerbungsformulare) - Anlegen und Anwendung einer individuellen -Adresse bei einem Gratisanbieter - Die genannten Mindestinhalte können sinnvoll ergänzt werden. Die EDV-Basisschulung ist möglichst sinnvoll geblockt anzubieten, um den TeilnehmerInnen zu ermöglichen sich möglichst intensiv mit dem neu Erlernten auseinanderzusetzen. LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2011 Seite 12 von 53
13 eams-konto für Arbeitsuchende Am Ende des Bewerbungstrainings ist auch dieser Gruppe das eams-konto vorzustellen siehe Punkt 12 Sonstiges. Die unter Punkt 12 erwähnte Liste der interessierten bzw. nicht-interessierten Personen ist bis Ende der letzten Kurswoche der individuellen Verweildauer der TeilnehmerInnen an die regionale Geschäftstelle zu übermitteln. Die Zugangsdaten der interessierten TeilnehmerInnen werden einzeln, per RSA Brief an die TeilnehmerInnen versandt. Fototermine Verpflichtend sind Fototermine vorzusehen, um jeder TeilnehmerIn/jedem Teilnehmer bei Bedarf und Wunsch die Möglichkeit zu bieten, adäquate Fotos für den Lebenslauf aufzunehmen. Exkursionen Nach vorhergegangener Genehmigung durch die Landesgeschäftstelle sind Exkursionen jederzeit möglich. Sind Exkursionen geplant, sind diese beispielhaft im Konzept anzuführen, samt einer Darstellung, welches Ziel die Exkursion hinsichtlich der Aktivierung und der Integration in den Arbeitsmarkt verfolgt. Ziel: Aufnahme eines Dienstverhältnisses Dauer: 5 Wochen, 15 MS pro Woche (ausgenommen erste Schulungswoche = 13,75 MS) Kalkulation Bewerbungstraining mit EDV Basisschulung: TeilnehmerInnen TrainerInnen Schlüssel: 10:1 13,75 MS x 29 Gruppen x 1 Woche = 398,75 MS 15 MS x 29 Gruppen x 4 Wochen = MS Gesamt: 2.138,75 MS 13,75 MS x 29 Gruppen x 1 Woche x 1 TrainerIn = 398,75 MSP 15 MS x 29 Gruppen x 4 Wochen x 1 TrainerIn = MSP Gesamt: 2.138,75 MSP TrainerInneneinsatz : TrainerInnentyp 2 Das AMS Wien geht davon aus, dass die Hälfte aller TeilnehmerInnen das Bewerbungstraining mit EDV Basisschulung absolvieren wird. LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2011 Seite 13 von 53
14 7. 5 Einzelcoaching bzw. aufsuchende Begleitung Einzelcoaching: Während der 5 Wochen der individuellen Verweildauer der TeilnehmerInnen in der Bildungsmaßnahme ist den TeilnehmerInnen auf freiwilliger Basis die Möglichkeit des Einzelcoachings anzubieten. Das Einzelcoaching umfasst unter Anderem folgende Bereiche: Beratung und Hilfestellung bei privaten und/oder psychosozialen Problemen, welche nicht unmittelbar im Zusammenhang mit der Arbeitsuche zu sehen sind. Beratung und Hilfestellung bei interpersonellen Problemen und/oder Konflikten, welche in direktem Zusammenhang mit der Arbeitsuche zu sehen sind. Aufbau von Selbstbewusstsein, Durchhaltevermögen und Perspektivenplanung. Lösungsfokussierte Beratung, Krisenintervention. Gegebenenfalls Information über bzw. Kooperation mit weiterführenden oder spezifischen Beratungs- und Betreuungseinrichtungen (BBE, z.b. Schuldnerberatung, Drogen- und Alkoholberatungsstellen etc.). Hinweis auf die Möglichkeit der aufsuchenden Begleitung. Nachbesprechung der Inhalte des Bewerbungstrainings (mit oder ohne EDV-Basisschulung). Der als Standardablauf angesehene Verlauf des Einzelcoachingprozesses ist durch den Bieter im Konzept anzuführen. Das AMS Wien geht von der Annahme aus, dass 60% der TeilnehmerInnen das Einzelcoaching in Anspruch nehmen werden. Pro TeilnehmerIn sind 2 MSP pro Woche innerhalb der individuellen Verweildauer in der Schulung zu kalkulieren. Aufsuchende Begleitung: Für Personen mit besonderen Problemstellungen ist es möglich auf freiwilliger Basis seitens der TeilnehmerInnen die aufsuchende Begleitung in Anspruch zu nehmen. Dies darf nur mit LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2011 Seite 14 von 53
15 Zustimmung der jeweiligen Teilnehmerin/des jeweiligen Teilnehmers und unter Wahrung der Privatsphäre erfolgen. Die aufsuchende Begleitung ermöglicht es TeilnehmerInnen bei Bedarf beispielsweise intensiv auf Bewerbungsgespräche, Amtswege, rechtliche Beratung usw. vorbereitet zu werden und zu diesen begleitet zu werden. Das AMS Wien geht von der Annahme aus, dass 10% der TeilnehmerInnen eine aufsuchende Begleitung in Anspruch nehmen werden. Pro TeilnehmerIn sind 2 MSP innerhalb der individuellen Verweildauer in der Schulung zu kalkulieren. Kalkulation Einzelcoaching bzw. aufsuchende Begleitung TeilnehmerInnen TrainerInnen Schlüssel: 1:1 2 MS x 348 TeilnehmerInnen (=60%) x 5 Wochen x 1 TrainerIn = MSP 2 MS x 58 TeilnehmerInnen (=10%) x 1 TrainerIn = 116 MSP Gesamt: MSP TrainerInneneinsatz : TrainerInnentyp 3 Im Zuge der Endabrechnung können nur tatsächlich stattgefundene Einzelcoachingtermine bzw. Termine der aufsuchenden Begleitung abgerechnet werden. Die Stunden des Einzelcoachings und die der aufsuchenden Begleitung können je nach Bedarf flexibel eingesetzt werden. Die kalkulierte Gesamtanzahl der Stunden von MSP darf dabei jedoch nicht überschritten werden. Die Gesamtwochenstundenanzahl von 15 MS pro TeilnehmerIn darf unter keinen Umständen überschritten werden. Die in Anspruch genommenen Stunden des Einzelcoachings und die der aufsuchenden Begleitung müssen innerhalb der 15 MS pro Woche stattfinden. Jene TeilnehmerInnen sind während des Bewerbungstrainings in der Gruppe zu entschuldigen. Während der Kurswoche der EDV-Basisschulung sind nach Möglichkeit keine Einzelcoachingtermine anzusetzen. Die Inanspruchnahme der Einzelcoachingtermine bzw. Termine zur aufsuchenden Begleitung sind von der Trainerin/vom Trainer sowie von den TeilnehmerInnen mittels Unterschrift zu bestätigen. Die in Anspruch genommenen Stunden müssen personenbezogen, nachvollziehbar dokumentiert werden. LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2011 Seite 15 von 53
16 Im Zuge der Informationsveranstaltung müssen die TeilnehmerInnen über das Vorhandensein des Angebotes des Einzelcoachings und der aufsuchenden Begleitung informiert und dieses während des Kurses bei Befinden der Notwendigkeit proaktiv beworben werden. 8 Kompetenzmatrix Während des Bewerbungstrainings (mit oder ohne EDV-Basisschulung) in der Gruppe ist vorzusehen, dass für jede Teilnehmerin/jeden Teilnehmer eine persönliche Kompetenzmatrix erarbeitet wird. Die Kompetenzmatrix soll sowohl persönliche Merkmale (Soft Scills) als auch fachliche und im Berufsalltag erworbene Fähigkeiten beinhalten. Besonderes Augenmerk soll auch auf im Ausland erworbene Kompetenzen gelegt werden, besonders, wenn es sich um Qualifikationen handelt, welche (aus welchen Gründen auch immer) noch nicht nostrifiziert werden konnten bzw. in Österreich nicht anerkannt werden können. Diese Kompetenzmatrix ist für jede Teilnehmerin/jeden Teilnehmer individuell zu gestalten und soll einen Bezug zum jeweilig ausgeübten bzw. angestrebten Beruf herstellen. Von den TeilnehmerInnen soll gemeinsam mit der Trainerin/dem Trainer im Zuge des Bewerbungstrainings (mit oder ohne EDV-Basisschulung) recherchiert werden, welche Qualifikationen im angestrebten bzw. bereits ausgeübten Beruf gefragt sind und/oder vorausgesetzt werden, um einerseits einen Abgleich zwischen Erwartungshaltung und realistischen Möglichkeiten der beruflichen Entwicklung zu ermöglichen und andererseits um eine adäquate, individuelle Kompetenzmatrix erstellen zu können. Gerade für Personen, welche den gewünschten Beruf bereits länger nicht mehr ausgeübt haben, ist eine Analyse notwendig, ob in der Zwischenzeit zusätzliche oder ganz andere Qualifikationen gefragt sind. Zur Recherche nach geforderten bzw. gefragten Qualifikationen und den dazugehörigen persönlichen Merkmalen je Beruf kann der Qualifikationsbarometer des Arbeitsmarktservice (Link: als Hilfestellung herangezogen werden. Zu diesem Thema hat das Arbeitsmarktservice auch, zusammen mit VertreterInnen aus der Wirtschaft (branchenspezifisch) in Arbeitsgruppen bereits eine Orientierungshilfe zu einzelnen Berufsgruppen erarbeitet. Diese ist für Personen mit bereits einschlägiger Berufserfahrung in z.b. der Baubranche gedacht, um einen Abgleich auf die aktuellen Anforderungen des Arbeitsmarktes in diesem Berufsfeld zu schaffen. Die erarbeiteten Dokumente befinden sich im Anhang Punkt 13. Diese genannten Hilfestellungen können vom Bieter durch weitere Quellen ergänzt werden, welche LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2011 Seite 16 von 53
17 im Konzept zu erläutern sind. Ziel dieser Recherche nach geforderten bzw. gefragten Qualifikationen und persönlichen Eigenschaften ist es, dazu beizutragen, mit der Kundin/dem Kunden einen fundierten Abgleich durch gezieltes Fragen zu schaffen und die Ergebnisse bei der Ausarbeitung der persönlichen Kompetenzmatrix einfließen zu lassen. Seitens des Bieters muss verpflichtend ein Formular bzw. Formblatt einer Kompetenzmatrix als Anhang an das Konzept beigelegt werden, sowie ein ausgearbeitetes Beispiel einer Kompetenzmatrix einer Musterkundin/eines Musterkunden im Baugewerbe (unter der Annahme, dass jene Kundin/jener Kunde die geforderten Qualifikationen und persönlichen Eigenschaften mitbringt). Eine Darstellung, wie die konkrete Handhabung der Umsetzung in der Maßnahme sowie die Rückmeldung an die regionale Geschäftstelle hinsichtlich der Kompetenzmatrizen der einzelnen TeilnehmerInnen gehandhabt wird ist im Konzept Kapitel 7 Inhalt zu erläutern. Dieser Punkt ist bei der Bewertung der Konzepte beurteilungsrelevant. Nach Zuschlagserteilung wird im Zuge eines Trägertreffens eine wienweit einheitlich einzusetzende Kompetenzmatrix erarbeitet und festgelegt. 9 Bewerbungsbüro Das Bewerbungsbüro muss jeden Tag während des gesamten Projektzeitraumes im Ausmaß von 20 MS pro Woche geöffnet sein. Das Bewerbungsbüro soll in der Rahmenzeit zwischen 8 Uhr und 17 Uhr zur Verfügung stehen, mindestens aber 2 Stunden täglich außerhalb der regulären Unterrichtszeit. Diese Übungsmöglichkeit soll den TeilnehmerInnen ohne Betreuung zur Verfügung gestellt werden. Ziel des Bewerbungsbüros ist die selbständige Umsetzung von Bewerbungsaktivitäten am Computer und Stellenrecherchen im Internet. Für das Bewerbungsbüro sind in der Kalkulation für die räumliche und technische Ausstattung Maßnahmenstunden (50 Wochen mal 20 MS) vorzusehen. LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2011 Seite 17 von 53
18 10 Kalkulation Veranstaltungen: Maßnahmenstunden (MS): TrainerInnenstunden (MSP): Informationsveranstaltung Bewerbungstraining 2.138, ,75 Bewerbungstraining mit EDV- Basisschulung 2.138, ,75 Zwischensumme 4.451, ,50 Einzelcoaching bzw. aufsuchende Begleitung Summe gesamt: 4.451, , ,50 MS gesamt sind für die Darstellung der Maßnahmenstunden TeilnehmerInnen heranzuziehen ,50 MSP sind für Personalaufwand TrainerInnen heranzuziehen MSP sind für Personalaufwand unterstützendes Personal heranzuziehen. 11 Personal Während der gesamten Dauer der Bildungsmaßnahme muss qualitativ und quantitativ ausreichend Personal zur Verfügung stehen, um eine reibungslose Durchführung der Koordination der gesamten Umsetzung der Bildungsmaßnahme und der administrativen Abwicklung der Bildungsmaßnahme zu gewährleisten. Die Auspreisung der TrainerInnen im Kalkulationsformular ist entsprechend der Trainer- Innen-Typen 1 3 vorzunehmen (siehe Beispiel Personalgruppen in den Allgemeinen Bestimmungen zur Gewährung von finanziellen Leistungen an Bildungsträger Punkt 6.1). LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2011 Seite 18 von 53
19 11. 1 TrainerInnenqualifikationen: Informationsveranstaltung und Bewerbungstraining (Typ 1) Formale Qualifikation Muss-Kriterium: abgeschlossene TRAINERINNEN- bzw. COACHINGAUSBILDUNG bzw. SUPERVISIONSAUSBILDUNG im Ausmaß von mindestens 110 Stunden (Einheiten à 50 Minuten) UND eine abgeschlossene (Berufs-)ausbildung [Lehrabschlussprüfung oder Abschluss einer berufsbildenden mittleren Schule (z.b. HASCH) oder Matura (z.b. AHS-, HAK-, HTL-Matura) bzw. gleichwertige Ausbildungen (z.b. Berufsreifeprüfung, Studienberechtigungsprüfung)] Betreffend der TRAINERINNENAUSBILDUNG geht das AMS Wien davon aus, dass mindestens folgende Module bzw. Inhalte enthalten sind: Gruppenprozesse / Gruppendynamik Grundbegriffe der Gruppendynamik, Grundsätze der Gruppenpsychologie, Arbeiten mit Gruppen, Gruppencoaching, Steuerung von Gruppenprozessen, Leiten von Gruppen, etc. Grundlagen der Kommunikation Kommunikationsmodelle, Gesprächsführung, Fragetechniken, Feedback, Mimik, Gestik, aktive Sprache, etc. Grundlagen der Moderation / Moderationstechniken Moderation im Trainingskontext, Interventionstechniken, Angewandte Gruppendynamik, Ablauf und Planung einer Moderation, etc. Methodik Didaktik / Methodeneinsatz Situations- und zielgruppengerechter Einsatz, Methodenentwicklung, Trainieren mit heterogenen Gruppen beispielsweise gendergerechte Didaktik, etc. Präsentationstechniken / Medieneinsatz Medieneinsatz im Training, Erstellen des roten Fadens, Strategien zu Sicherheit, Vortragstechniken (Frontalvortrag, Einzelübung, Diskussion, ), etc. LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2011 Seite 19 von 53
20 Konfliktmanagement Definition, Modelle, Konfliktdynamik, Konfliktdiagnose, Intervention, Vermeiden von Konflikteskalation, etc. Seminarphasen / Seminarplanung Grundlagen effizienter Trainingsgestaltung, Inhaltsplanung, Zeitmanagement, Seminarablauf, Ablaufphasen eines Trainings, Zielgruppendefinition, Seminargestaltung, Erstellen von Konzepten und Unterlagen, etc. Diesbezügliche Zertifikate sind jedenfalls vorzulegen. Einzelne Inhalte/Module müssen nicht ausgewiesen werden. Aus den Zertifikaten muss das Stundenausmaß sowie die Bezeichnung TrainerInnenausbildung bzw. Coachingausbildung bzw. Supervisionsausbildung hervorgehen. Bewertungsschema: 0 Punkte: Erfüllung des Muss-Kriteriums und sonstige, in weiterer Folge nicht aufgezählte Formalqualifikationen Erfüllung des Muss-Kriteriums und 5 Punkte: abgeschlossene Ausbildung zum/r Lebens- und SozialberaterIn bzw. vorliegender diesbezüglicher Gewerbeschein bzw. abgeschlossene MediatorInnenausbildung bzw. abgeschlossenes psychotherapeutisches Propädeutikum bzw. abgeschlossene Bildungsanstalt für Sozialpädagogik bzw. abgeschlossenes Kolleg für Sozialpädagogik bzw. abgeschlossene Ausbildung zum/zur zertifizierten Erwachsenenbildner/in bzw. diplomierten Erwachsenenbildner/in Weiterbildungsakademie Österreich bzw. abgeschlossener Akademielehrgang Berufs- und Bildungswegorientierung (Pädagogische Akademie) bzw. abgeschlossener Universitätslehrgang für sozialpädagogische Arbeit und soziokulturelle Animation in offenen Handlungsfeldern (Abschluss: akademische/r Sozial- und Kulturpädagoge/in) bzw. abgeschlossener akademischer Lehrgang Supervision und Coaching (Abschluss: akademische/r SupervisorIn und Coach) bzw. abgeschlossener Grundlehrgang Psychosoziale Beratung (Donau Universität Krems) bzw. abgeschlossene Psychotherapieausbildung (diverse Ausbildungen) (sofern es sich um kein Bakkalaureats- bzw. Magister- bzw. Masterstudium handelt) bzw. abgeschlossener Universitätslehrgang Berufsorientierung (Abschluss: akademische/r Berufsorientierungspädagoge/in) bzw. LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2011 Seite 20 von 53
21 abgeschlossener Lehrgang universitären Charakters Bildungs- und Berufsberatung (Abschluss: akademische/r Bildungs- und BerufsberaterIn) bzw. abgeschlossener Universitätslehrgang Career Management Laufbahnberatung Grundstufe (Abschluss: akademische/r LaufbahnberaterIn) bzw. abgeschlossene Lehrgänge universitären Charakters des Rosa-Mayreder-Colleges (Feministisches Grundstudium bzw. Internationale Genderforschung & feministische Politik) bzw. abgeschlossenes Bakkalaureatsstudium (Universität bzw. Fachhochschule) - ALLE Studienrichtungen bzw. Muss-Kriterium und mindestens 2,5 Jahre (500 Einsatztage) nachgewiesene Einsatzzeiten in der Erwachsenenbildung und/oder in der Jugendlichenbildung = Expert Erfüllung des Muss-Kriteriums und 10 Punkte: abgeschlossene pädagogische Akademie bzw. pädagogische Hochschule (Lehramt für Volksschulen bzw. Hauptschulen bzw. Sonderschulen bzw. polytechnische Schulen) bzw. abgeschlossene berufspädagogische Akademie (Lehramt für Berufsschulen) bzw. abgeschlossene Sozialakademie ( alte Ausbildung = vor der Umstellung auf ein Fachhochschulstudium) bzw. abgeschlossenes Diplomstudium/Fachhochschule Sozialarbeit bzw. abgeschlossenes Diplomstudium Sozialarbeit im städtischen Raum bzw. abgeschlossenes Masterstudium/Fachhochschule Sozialarbeit (Nachgraduierung für SozialarbeiterInnen) bzw. abgeschlossenes Magisterstudium/Fachhochschule Soziale Arbeit (Master für SOZAK- AbsolventInnen) bzw. abgeschlossenes Masterstudium/Fachhochschule Soziale Arbeit und Sozialwirtschaft bzw. abgeschlossenes Magister-, Master- bzw. Diplomstudium (Universität bzw. Fachhochschule) - ALLE Studienrichtungen bzw. Muss-Kriterium und mindestens 5 Jahre (1.000 Einsatztage) nachgewiesene Einsatzzeiten in der Erwachsenenbildung und/oder in der Jugendlichenbildung = Senior Expert bzw. eine unter 5 Punkten aufgezählte Formalqualifikation und mindestens 2,5 Jahre (500 Einsatztage) nachgewiesene Einsatzzeiten in der Erwachsenenbildung und/oder in der Jugendlichenbildung = Senior Expert Studienrichtung: sowohl die 1. als auch die 2. Studienrichtung werden anerkannt. Neue Regelung Expert und Senior Expert : Beispiel: Der/die TrainerIn verfügt über die erforderliche Formale Qualifikation (= Muss-Kriterium) UND über 2,5 Jahre (500 Einsatztage) Erfahrung in der Erwachsenenbildung und/oder in der Jugendlichenbildung = 5 Punkte bei der Formalen Qualifikation; UND über 5 Jahre (1.000 Einsatztage) Erfahrung in der Erwachsenenbildung und/oder in der Jugendlichenbildung = 10 Punkte bei der Formalen Qualifikation. Wichtig!! Die für die Einsatzzeit vorgelegten Nachweise als Ersatz für nicht den Ausschreibungen entsprechende formale Qualifikationen ( Expert und Senior Expert ), können im Sinne des Doppelverwertungsverbots nach dem BVergG nicht LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2011 Seite 21 von 53
22 mehr für das Bewertungskriterium Erfahrung herangezogen werden!!! Für die Bewertung des Kriteriums Erfahrung sind weitere, den Vorgaben entsprechende, Verbindliche Erklärungen vorzulegen. Hinweis bezüglich der im Bewertungsschema gelisteten qualifizierten Gender-ausbildungen: Qualifizierte Genderausbildungen werden für die Dauer von zehn Jahren anerkannt. In diesem Zeitraum ist kein weiterer Praxisnachweis erforderlich. Zu qualifizierten Genderausbildungen zählen Hochschullehrgänge und Lehrgänge mit universitärem Charakter in Geschlechterstudien und Geschlechterforschung (z.b. Gender Studies an den Universitäten Wien und Graz und Lehrgänge des Rosa-Mayreder-Colleges). ACHTUNG!: Doppelverwertungsverbot nach dem BVergG!: Vorgelegte Nachweise dürfen nicht doppelt verwertet werden. Beispiel: Annahme: Der/die TrainerIn verfügt über eine abgeschlossene TrainerInnen- bzw. Coachingausbildung bzw. Supervisionsausbildung im Ausmaß von mindestens 110 Stunden und eine abgeschlossene (Berufs- )ausbildung (= Muss-Kriterium) und ein abgeschlossenes Magister- bzw. Masterstudium Gender Studies, aber über kein gesondertes Gendertraining (Zertifikat). Ergebnis: Muss-Kriterium hinsichtlich der Formalen Qualifikation wird erfüllt. 1) Studium wird zur Höherbewertung hinsichtlich der Formalen Qualifikation herangezogen = 10 Punkte. 2) Studium wird als Gendernachweis herangezogen (= Unterkriterium Teilnahmebestätigungen der TrainerInnen hinsichtlich des Besuchs eines Genderseminares ) = 0 Punkte bei der Formalen Qualifikation. Die vorgelegten Nachweise sind jedenfalls vom Anbieter zu widmen, in Bezug auf den Bewertungsbereich, in dem die (Höher-)bewertung erfolgen soll. Ausbildungen, die nicht in Österreich absolviert wurden: Im Rahmen der Bewertung der Zuschlagskriterien/Höherbewertung werden ausschließlich jene Ausbildungen anerkannt, die im Bewertungsraster enthalten sind. Aus dem/den vorgelegten Nachweis(en)/Bestätigung(en) in deutscher Sprache, muss unabhängig davon in welchem Staat das Studium abgeschlossen wurde jedenfalls eindeutig hervorgehen, dass es sich um eine im Bewertungsraster aufgezählte Ausbildung bzw. um eine gleichwertige Ausbildung handelt. Bei einem abgeschlossenen Studium im EU-Raum ist eine beglaubigte Übersetzung vorzulegen. Bei abgeschlossenem Studium in anderen Staaten ist eine beglaubigte Übersetzung und eine Bestätigung der Gleichwertigkeit (Nostrifikation oder Bestätigung ENIC NARIC AUSTRIA) vorzulegen. neue TrainerInnen : Um diesen TrainerInnen einen Einstieg zu ermöglichen, kann einschlägige Praktikumserfahrung zur Erfüllung der Zuschlagskriterien herangezogen werden (Formel: 5 Verbindliche Erklärungen können durch 10 Praktikumsbestätigungen ersetzt werden). LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2011 Seite 22 von 53
23 Erfahrung Bewertung: Punkte: Definition: 0 Keine VEs oder Praktikumsbestätigungen 5 Verbindliche Erklärungen (VE) oder 10 Praktikumsbestätigungen (PE), worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn in einer vom Arbeitsmarktservice und/oder von einer im arbeitsmarktpolitischen Umfeld tätigen Organisation beauftragten Maßnahme (MN) oder in einem/in einer in sich abgeschlossenen/abgeschlossener 5 Modul/Teilmodul, Gruppe, Phase bzw. Durchgang als HaupttrainerIn bzw. als PraktikantIn im vorgesehenen Einsatzbereich tätig war. ODER 1 VE, worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn mindestens 1 Jahr (= 12 Monate) in einem durchgehend andauernden Rechtsverhältnis mit ein und demselben Arbeitgeber als TrainerIn im vorgesehenen Einsatzbereich tätig war. mehr als 5 Verbindliche Erklärungen (VE) oder mehr als 10 Praktikumsbestätigungen (PE), worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn in einer vom Arbeitsmarktservice und/oder von einer im arbeitsmarktpolitischen Umfeld tätigen Organisation beauftragten Maßnahme (MN) oder in einem/in einer in sich abgeschlossenen/abgeschlossener 10 Modul/Teilmodul, Gruppe, Phase bzw. Durchgang als HaupttrainerIn bzw. als PraktikantIn im vorgesehenen Einsatzbereich tätig war. ODER mehr als 1 VE, worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn mindestens 1 Jahr (= 12 Monate) in einem durchgehend andauernden Rechtsverhältnis mit ein und demselben Arbeitgeber als TrainerIn im vorgesehenen Einsatzbereich tätig war Mindestalter Muss-Kriterium: Mindestalter: 25 Jahre (wenn nicht gegeben, Ausschluss); keine Punktevergabe im Rahmen eines Bewertungsschemas bei Überschreitung des Mindestalters. LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2011 Seite 23 von 53
24 11. 2 TrainerInnenqualifikationen: Bewerbungstraining mit EDV- Basisschulung (Typ 2) Formale Qualifikation Muss-Kriterium: abgeschlossene TRAINERINNEN- bzw. COACHINGAUSBILDUNG bzw. SUPERVISIONSAUSBILDUNG im Ausmaß von mindestens 110 Stunden (Einheiten à 50 Minuten) UND ECDL (European Computer Driving License) Core Zertifizierung. UND eine abgeschlossene (Berufs-)ausbildung [Lehrabschlussprüfung oder Abschluss einer berufsbildenden mittleren Schule (z.b. HASCH) oder Matura (z.b. AHS-, HAK-, HTL-Matura) bzw. gleichwertige Ausbildungen (z.b. Berufsreifeprüfung, Studienberechtigungsprüfung)] Betreffend der TRAINERINNENAUSBILDUNG geht das AMS Wien davon aus, dass mindestens folgende Module bzw. Inhalte enthalten sind: Gruppenprozesse / Gruppendynamik Grundbegriffe der Gruppendynamik, Grundsätze der Gruppenpsychologie, Arbeiten mit Gruppen, Gruppencoaching, Steuerung von Gruppenprozessen, Leiten von Gruppen, etc. Grundlagen der Kommunikation Kommunikationsmodelle, Gesprächsführung, Fragetechniken, Feedback, Mimik, Gestik, aktive Sprache, etc. Grundlagen der Moderation / Moderationstechniken Moderation im Trainingskontext, Interventionstechniken, Angewandte Gruppendynamik, Ablauf und Planung einer Moderation, etc. Methodik Didaktik / Methodeneinsatz Situations- und zielgruppengerechter Einsatz, Methodenentwicklung, Trainieren mit heterogenen Gruppen beispielsweise gendergerechte Didaktik, etc. LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2011 Seite 24 von 53
25 Präsentationstechniken / Medieneinsatz Medieneinsatz im Training, Erstellen des roten Fadens, Strategien zu Sicherheit, Vortragstechniken (Frontalvortrag, Einzelübung, Diskussion, ), etc. Konfliktmanagement Definition, Modelle, Konfliktdynamik, Konfliktdiagnose, Intervention, Vermeiden von Konflikteskalation, etc. Seminarphasen / Seminarplanung Grundlagen effizienter Trainingsgestaltung, Inhaltsplanung, Zeitmanagement, Seminarablauf, Ablaufphasen eines Trainings, Zielgruppendefinition, Seminargestaltung, Erstellen von Konzepten und Unterlagen, etc. Diesbezügliche Zertifikate sind jedenfalls vorzulegen. Einzelne Inhalte/Module müssen nicht ausgewiesen werden. Aus den Zertifikaten muss das Stundenausmaß sowie die Bezeichnung TrainerInnenausbildung bzw. Coachingausbildung bzw. Supervisionsausbildung hervorgehen. Bewertungsschema: 0 Punkte: Erfüllung des Muss-Kriteriums und sonstige, in weiterer Folge nicht aufgezählte Formalqualifikationen Erfüllung des Muss-Kriteriums und 5 Punkte: abgeschlossene Ausbildung zum/r Lebens- und SozialberaterIn bzw. vorliegender diesbezüglicher Gewerbeschein bzw. abgeschlossene MediatorInnenausbildung bzw. abgeschlossenes psychotherapeutisches Propädeutikum bzw. abgeschlossene Bildungsanstalt für Sozialpädagogik bzw. abgeschlossenes Kolleg für Sozialpädagogik bzw. abgeschlossene Ausbildung zum/zur zertifizierten Erwachsenenbildner/in bzw. diplomierten Erwachsenenbildner/in Weiterbildungsakademie Österreich bzw. abgeschlossener Akademielehrgang Berufs- und Bildungswegorientierung (Pädagogische Akademie) bzw. abgeschlossener Universitätslehrgang für sozialpädagogische Arbeit und soziokulturelle Animation in offenen Handlungsfeldern (Abschluss: akademische/r Sozial- und Kulturpädagoge/in) bzw. abgeschlossener akademischer Lehrgang Supervision und Coaching (Abschluss: akademische/r SupervisorIn und Coach) bzw. abgeschlossener Grundlehrgang Psychosoziale Beratung (Donau Universität Krems) bzw. abgeschlossene Psychotherapieausbildung (diverse Ausbildungen) (sofern es sich um kein Bakkalaureats- bzw. Magister- bzw. Masterstudium handelt) bzw. LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2011 Seite 25 von 53
26 abgeschlossener Universitätslehrgang Berufsorientierung (Abschluss: akademische/r Berufsorientierungspädagoge/in) bzw. abgeschlossener Lehrgang universitären Charakters Bildungs- und Berufsberatung (Abschluss: akademische/r Bildungs- und BerufsberaterIn) bzw. abgeschlossener Universitätslehrgang Career Management Laufbahnberatung Grundstufe (Abschluss: akademische/r LaufbahnberaterIn) bzw. abgeschlossene Lehrgänge universitären Charakters des Rosa-Mayreder-Colleges (Feministisches Grundstudium bzw. Internationale Genderforschung & feministische Politik) bzw. abgeschlossenes Bakkalaureatsstudium (Universität bzw. Fachhochschule) - ALLE Studienrichtungen bzw. Muss-Kriterium und mindestens 2,5 Jahre (500 Einsatztage) nachgewiesene Einsatzzeiten in der Erwachsenenbildung und/oder in der Jugendlichenbildung = Expert Erfüllung des Muss-Kriteriums und 10 Punkte: abgeschlossene pädagogische Akademie bzw. pädagogische Hochschule (Lehramt für Volksschulen bzw. Hauptschulen bzw. Sonderschulen bzw. polytechnische Schulen) bzw. abgeschlossene berufspädagogische Akademie (Lehramt für Berufsschulen) bzw. abgeschlossene Sozialakademie ( alte Ausbildung = vor der Umstellung auf ein Fachhochschulstudium) bzw. abgeschlossenes Diplomstudium/Fachhochschule Sozialarbeit bzw. abgeschlossenes Diplomstudium Sozialarbeit im städtischen Raum bzw. abgeschlossenes Masterstudium/Fachhochschule Sozialarbeit (Nachgraduierung für SozialarbeiterInnen) bzw. abgeschlossenes Magisterstudium/Fachhochschule Soziale Arbeit (Master für SOZAK- AbsolventInnen) bzw. abgeschlossenes Masterstudium/Fachhochschule Soziale Arbeit und Sozialwirtschaft bzw. abgeschlossenes Magister-, Master- bzw. Diplomstudium (Universität bzw. Fachhochschule) - ALLE Studienrichtungen bzw. Muss-Kriterium und mindestens 5 Jahre (1.000 Einsatztage) nachgewiesene Einsatzzeiten in der Erwachsenenbildung und/oder in der Jugendlichenbildung = Senior Expert bzw. eine unter 5 Punkten aufgezählte Formalqualifikation und mindestens 2,5 Jahre (500 Einsatztage) nachgewiesene Einsatzzeiten in der Erwachsenenbildung und/oder in der Jugendlichenbildung = Senior Expert Studienrichtung: sowohl die 1. als auch die 2. Studienrichtung werden anerkannt. Neue Regelung Expert und Senior Expert : Beispiel: Der/die TrainerIn verfügt über die erforderliche Formale Qualifikation (= Muss-Kriterium) UND über 2,5 Jahre (500 Einsatztage) Erfahrung in der Erwachsenenbildung und/oder in der Jugendlichenbildung = 5 Punkte bei der Formalen Qualifikation; UND über 5 Jahre (1.000 Einsatztage) Erfahrung in der Erwachsenenbildung und/oder in der Jugendlichenbildung = 10 Punkte bei der Formalen Qualifikation. LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2011 Seite 26 von 53
27 Wichtig!! Die für die Einsatzzeit vorgelegten Nachweise als Ersatz für nicht den Ausschreibungen entsprechende formale Qualifikationen ( Expert und Senior Expert ), können im Sinne des Doppelverwertungsverbots nach dem BVergG nicht mehr für das Bewertungskriterium Erfahrung herangezogen werden!!! Für die Bewertung des Kriteriums Erfahrung sind weitere, den Vorgaben entsprechende, Verbindliche Erklärungen vorzulegen. Hinweis bezüglich der im Bewertungsschema gelisteten qualifizierten Gender-ausbildungen: Qualifizierte Genderausbildungen werden für die Dauer von zehn Jahren anerkannt. In diesem Zeitraum ist kein weiterer Praxisnachweis erforderlich. Zu qualifizierten Genderausbildungen zählen Hochschullehrgänge und Lehrgänge mit universitärem Charakter in Geschlechterstudien und Geschlechterforschung (z.b. Gender Studies an den Universitäten Wien und Graz und Lehrgänge des Rosa-Mayreder-Colleges). ACHTUNG!: Doppelverwertungsverbot nach dem BVergG!: Vorgelegte Nachweise dürfen nicht doppelt verwertet werden. Beispiel: Annahme: Der/die TrainerIn verfügt über eine abgeschlossene TrainerInnen- bzw. Coachingausbildung bzw. Supervisionsausbildung im Ausmaß von mindestens 110 Stunden und eine abgeschlossene (Berufs- )ausbildung (= Muss-Kriterium) und ein abgeschlossenes Magister- bzw. Masterstudium Gender Studies, aber über kein gesondertes Gendertraining (Zertifikat). Ergebnis: Muss-Kriterium hinsichtlich der Formalen Qualifikation wird erfüllt. 3) Studium wird zur Höherbewertung hinsichtlich der Formalen Qualifikation herangezogen = 10 Punkte. 4) Studium wird als Gendernachweis herangezogen (= Unterkriterium Teilnahmebestätigungen der TrainerInnen hinsichtlich des Besuchs eines Genderseminares ) = 0 Punkte bei der Formalen Qualifikation. Die vorgelegten Nachweise sind jedenfalls vom Anbieter zu widmen, in Bezug auf den Bewertungsbereich, in dem die (Höher-)bewertung erfolgen soll. Ausbildungen, die nicht in Österreich absolviert wurden: Im Rahmen der Bewertung der Zuschlagskriterien/Höherbewertung werden ausschließlich jene Ausbildungen anerkannt, die im Bewertungsraster enthalten sind. Aus dem/den vorgelegten Nachweis(en)/Bestätigung(en) in deutscher Sprache, muss unabhängig davon in welchem Staat das Studium abgeschlossen wurde jedenfalls eindeutig hervorgehen, dass es sich um eine im Bewertungsraster aufgezählte Ausbildung bzw. um eine gleichwertige Ausbildung handelt. Bei einem abgeschlossenen Studium im EU-Raum ist eine beglaubigte Übersetzung vorzulegen. Bei abgeschlossenem Studium in anderen Staaten ist eine beglaubigte Übersetzung und eine Bestätigung der Gleichwertigkeit (Nostrifikation oder Bestätigung ENIC NARIC AUSTRIA) vorzulegen. neue TrainerInnen : Um diesen TrainerInnen einen Einstieg zu ermöglichen, kann einschlägige Praktikumserfahrung zur Erfüllung der Zuschlagskriterien herangezogen werden (Formel: 5 Verbindliche Erklärungen können durch 10 Praktikumsbestätigungen ersetzt werden). LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2011 Seite 27 von 53
28 Erfahrung Bewertung: Punkte: Definition: 0 Keine VEs oder Praktikumsbestätigungen 5 Verbindliche Erklärungen (VE) oder 10 Praktikumsbestätigungen (PE), worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn in einer vom Arbeitsmarktservice und/oder von einer im arbeitsmarktpolitischen Umfeld tätigen Organisation beauftragten Maßnahme (MN) oder in einem/in einer in sich abgeschlossenen/abgeschlossener 5 Modul/Teilmodul, Gruppe, Phase bzw. Durchgang als HaupttrainerIn bzw. als PraktikantIn im vorgesehenen Einsatzbereich tätig war. ODER 1 VE, worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn mindestens 1 Jahr (= 12 Monate) in einem durchgehend andauernden Rechtsverhältnis mit ein und demselben Arbeitgeber als TrainerIn im vorgesehenen Einsatzbereich tätig war. mehr als 5 Verbindliche Erklärungen (VE) oder mehr als 10 Praktikumsbestätigungen (PE), worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn in einer vom Arbeitsmarktservice und/oder von einer im arbeitsmarktpolitischen Umfeld tätigen Organisation beauftragten Maßnahme (MN) oder in einem/in einer in sich abgeschlossenen/abgeschlossener 10 Modul/Teilmodul, Gruppe, Phase bzw. Durchgang als HaupttrainerIn bzw. als PraktikantIn im vorgesehenen Einsatzbereich tätig war. ODER mehr als 1 VE, worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn mindestens 1 Jahr (= 12 Monate) in einem durchgehend andauernden Rechtsverhältnis mit ein und demselben Arbeitgeber als TrainerIn im vorgesehenen Einsatzbereich tätig war Mindestalter Muss-Kriterium: Mindestalter: 25 Jahre (wenn nicht gegeben, Ausschluss); keine Punktevergabe im Rahmen eines Bewertungsschemas bei Überschreitung des Mindestalters. LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2011 Seite 28 von 53
29 11. 3 TrainerInnenqualifikationen: Einzelcoaching und aufsuchende Begleitung (Typ 3) Formale Qualifikationen Muss-Kriterium: abgeschlossene TRAINERINNEN- bzw. COACHINGAUSBILDUNG bzw. SUPERVISIONSAUSBILDUNG im Ausmaß von mindestens 110 Stunden (Einheiten à 50 Minuten) UND eine abgeschlossene (Berufs-)ausbildung [Lehrabschlussprüfung oder Abschluss einer berufsbildenden mittleren Schule (z.b. HASCH) oder Matura (z.b. AHS-, HAK-, HTL-Matura) bzw. gleichwertige Ausbildungen (z.b. Berufsreifeprüfung, Studienberechtigungsprüfung)] UND gültiger Nachweis hinsichtlich des Besuches eines GENDERSEMINARES* (im Ausmaß von mindestens 6 Stunden innerhalb der letzten 2 Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist bzw. bei qualifizierten Genderausbildungen innerhalb der letzten 10 Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist) UND gültiger Nachweis DIVERSITÄTSTRAINING* (im Ausmaß von mindestens 16 Stunden innerhalb der letzten 10 Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist) Betreffend der TRAINERINNENAUSBILDUNG geht das AMS Wien davon aus, dass mindestens folgende Module bzw. Inhalte enthalten sind: Gruppenprozesse / Gruppendynamik Grundbegriffe der Gruppendynamik, Grundsätze der Gruppenpsychologie, Arbeiten mit LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2011 Seite 29 von 53
30 Gruppen, Gruppencoaching, Steuerung von Gruppenprozessen, Leiten von Gruppen, etc. Grundlagen der Kommunikation Kommunikationsmodelle, Gesprächsführung, Fragetechniken, Feedback, Mimik, Gestik, aktive Sprache, etc. Grundlagen der Moderation / Moderationstechniken Moderation im Trainingskontext, Interventionstechniken, Angewandte Gruppendynamik, Ablauf und Planung einer Moderation, etc. Methodik Didaktik / Methodeneinsatz Situations- und zielgruppengerechter Einsatz, Methodenentwicklung, Trainieren mit heterogenen Gruppen beispielsweise gendergerechte Didaktik, etc. Präsentationstechniken / Medieneinsatz Medieneinsatz im Training, Erstellen des roten Fadens, Strategien zu Sicherheit, Vortragstechniken (Frontalvortrag, Einzelübung, Diskussion, ), etc. Konfliktmanagement Definition, Modelle, Konfliktdynamik, Konfliktdiagnose, Intervention, Vermeiden von Konflikteskalation, etc. Seminarphasen / Seminarplanung Grundlagen effizienter Trainingsgestaltung, Inhaltsplanung, Zeitmanagement, Seminarablauf, Ablaufphasen eines Trainings, Zielgruppendefinition, Seminargestaltung, Erstellen von Konzepten und Unterlagen, etc. Diesbezügliche Zertifikate sind jedenfalls vorzulegen. Einzelne Inhalte/Module müssen nicht ausgewiesen werden. Aus den Zertifikaten muss das Stundenausmaß sowie die Bezeichnung TrainerInnenausbildung bzw. Coachingausbildung bzw. Supervisionsausbildung hervorgehen. * Nachweis hinsichtlich des Besuches eines GENDERSEMINARES: Ein Gendertraining wird akzeptiert, wenn es mindestens 6 Stunden innerhalb der letzten zwei Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist umfasste und in Form eines Seminars abgehalten wurde. Einzelne Stunden können aufsummiert werden. Als Nachweis vorzulegen sind Zertifikate, Besuchsbestätigungen oder ähnliches, aus denen das Stundenvolumen ersichtlich ist. Einzelne Inhalte/Module müssen nicht ausgewiesen werden. NEU: Hinsichtlich der Qualität der Gendertrainings geht das AMS Wien davon aus, dass folgende Themen und Methoden enthalten sind: Gesetze und rechtlicher Kontext zum Thema Gleichstellungspolitik, Chancengleichheit, Antidiskriminierung, Menschenrechte. Das Training illustriert den breiten und vielfältigen Kontext von Gleichstellung (soziale Herkunft, Alter etc.). Präsentation von Fakten, Daten und Indikatoren zur sozialen und wirtschaftlichen Situation von Frauen und Männern. LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2011 Seite 30 von 53
31 Die Teilnehmenden bekommen ein Verständnis vom Wesen und Mechanismus der Rollenstereotype, deren Vorbestimmung und Ergebnis auf Unterschied und Diskriminierung abzielt. Die Teilnehmenden erarbeiten Wissen, Fähigkeiten und Verhaltensweisen zur Implementierung und Umsetzung von geschlechtersensiblen Bedürfnissen und Perspektiven in allen organisatorischen Bereichen und Aktivitäten von Unternehmen. Ein breites methodisches Spektrum soll Motivation und Engagement der Teilnehmenden erhöhen (Fallstudien, Rollenspiele, Eisbrecher, Diskussionen, Präsentationen, etc.). Die Lebenserfahrung der Teilnehmenden, ihr Wissen und ihre Fähigkeit im Umgang mit Geschlechterthemen wird berücksichtigt. Unterstützung der Teilnehmenden bei der Selbstreflexion und in der Entwicklung des Selbstbewusstseins. Unterstützung bei der Definition der persönlichen und sozialen Identität mit Blick auf das Geschlecht. Die Trainingsunterlagen unterstützen den Lernprozess der Teilnehmenden. Die Unterlagen entsprechen dem letzten Wissensstand in Geschlechterfragen. Verwendung von Sprache, Bildern, Metaphern in geschlechtssensibler Form. Qualifizierte Genderausbildungen werden für die Dauer von zehn Jahren anerkannt. In diesem Zeitraum ist kein weiterer Praxisnachweis erforderlich. Zu qualifizierten Genderausbildungen zählen Hochschullehrgänge und Lehrgänge mit universitärem Charakter in Geschlechterstudien und Geschlechterforschung (z.b. Gender Studies an den Universitäten Wien und Graz und Lehrgänge des Rosa-Mayreder-Colleges). ACHTUNG!: Doppelverwertungsverbot nach dem BVergG!: Zur Erfüllung des Muss-Kriteriums (Kriterium gültiger Nachweis hinsichtlich des Besuches eines Genderseminares ) vorgelegte Nachweise können nicht für eine Höherbewertung bei der Formalen Qualifikation herangezogen werden bzw. vice versa. Beispiel: Annahme: Der/die TrainerIn verfügt über eine abgeschlossene TrainerInnen- bzw. Coachingausbildung bzw. Supervisionsausbildung im Ausmaß von mindestens 110 Stunden, eine abgeschlossene (Berufs- )ausbildung und über einen gültigen Nachweis Diversitätstraining. Weiters verfügt er/sie über ein abgeschlossenes Magister- bzw. Masterstudium Gender Studies, aber über kein gesondertes Gendertraining (Zertifikat). Ergebnis: 5) Studium wird zur Erfüllung des Muss-Kriteriums (Kriterium gültiger Nachweis hinsichtlich des Besuches eines Genderseminares ) herangezogen = 0 Punkte bei der Formalen Qualifikation. 2) Studium wird zur Höherbewertung bei der Formalen Qualifikation herangezogen. In diesem Falle würde das Muss-Kriterium hinsichtlich des Kriteriums gültiger Nachweis hinsichtlich des Besuches eines Genderseminares nicht erfüllt werden = Ausschluss des/der jeweiligen TrainerIn und des Angebotes. Die vorgelegten Nachweise sind jedenfalls vom Anbieter nach Eignungs- und Zuschlagskriterien zu widmen! LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2011 Seite 31 von 53
32 * Nachweis DIVERSITÄTSTRAINING: Ein Diversitätstraining wird akzeptiert, wenn es mindestens 16 Stunden (Einheiten á 50 Minuten) innerhalb der letzten zehn Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist in seminaristischer Form umfasste. Einzelne Stunden werden addiert. Das AMS Wien geht davon aus, dass mindestens folgende Module bzw. Inhalte enthalten sind: Was versteht man unter Diversität/Vielfalt? Reflexion des eigenen Kulturbegriffs Identitätskonstruktion - Sensibilisierung Identität setzt sich aus unterschiedlichsten Gruppenzugehörigkeiten zusammen soziale Stellung, Geschlecht, ethnische Zugehörigkeit, etc. Grundwissen über Diskriminierungsmechanismen Analysefähigkeit für diskriminierende Situationen Konflikt zwischen Kulturen Interkulturelles Konfliktmanagement Als Nachweis ist ein Zertifikat, Besuchsbestätigung oder ähnliches vorzulegen, aus dem das Stundenvolumen ersichtlich ist. Einzelne Inhalte/Module müssen nicht ausgewiesen werden. Anerkannt wird auch die Teilnahme an Seminaren, die sowohl Gender- als auch Diversitäts-training in einem sind; der Nachweis darüber kann auf folgende Weise erbracht werden: Variante 1: Nachweis in 2 getrennten Urkunden: Eine Urkunde muss als Gendernachweis (mit den erforderlichen Angaben) ausgestaltet sein, die andere als Diversitätsnachweis, ebenfalls mit den erforderlichen Angaben. Variante 2: Nachweis in einer gemeinsamen Urkunde: Die Urkunde hat, neben den sonstigen erforderlichen Angaben, ein insgesamtes Stundenausmaß von 22 und mehr Stunden und einen auf das Gendertraining entfallenden Stundenanteil von zumindest 6 Stunden und auf das Diversitätstraining entfallenden Stundenanteil von zumindest 16 Stunden auszuweisen. Bewertungsschema: 0 Punkte: Erfüllung des Muss-Kriteriums und sonstige, in weiterer Folge nicht aufgezählte Formalqualifikationen Erfüllung des Muss-Kriteriums und 5 Punkte: abgeschlossene Ausbildung zum/r Lebens- und SozialberaterIn bzw. vorliegender diesbezüglicher Gewerbeschein bzw. abgeschlossene MediatorInnenausbildung bzw. abgeschlossenes psychotherapeutisches Propädeutikum bzw. abgeschlossene Bildungsanstalt für Sozialpädagogik bzw. abgeschlossenes Kolleg für Sozialpädagogik bzw. abgeschlossene Ausbildung zum/zur zertifizierten Erwachsenenbildner/in bzw. diplomierten Erwachsenenbildner/in Weiterbildungsakademie Österreich bzw. abgeschlossener Akademielehrgang Berufs- und Bildungswegorientierung (Pädagogische Akademie) bzw. LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2011 Seite 32 von 53
33 abgeschlossener Universitätslehrgang für sozialpädagogische Arbeit und soziokulturelle Animation in offenen Handlungsfeldern (Abschluss: akademische/r Sozial- und Kulturpädagoge/in) bzw. abgeschlossener akademischer Lehrgang Supervision und Coaching (Abschluss: akademische/r SupervisorIn und Coach) bzw. abgeschlossener Grundlehrgang Psychosoziale Beratung (Donau Universität Krems) bzw. abgeschlossene Psychotherapieausbildung (diverse Ausbildungen) (sofern es sich um kein Bakkalaureats- bzw. Magister- bzw. Masterstudium handelt) bzw. abgeschlossener Universitätslehrgang Berufsorientierung (Abschluss: akademische/r Berufsorientierungspädagoge/in) bzw. abgeschlossener Lehrgang universitären Charakters Bildungs- und Berufsberatung (Abschluss: akademische/r Bildungs- und BerufsberaterIn) bzw. abgeschlossener Universitätslehrgang Career Management - Laufbahnberatung Grundstufe (Abschluss: akademische/r LaufbahnberaterIn) bzw. abgeschlossene Lehrgänge universitären Charakters des Rosa-Mayreder-Colleges (Feministisches Grundstudium bzw. Internationale Genderforschung & feministische Politik) bzw. abgeschlossenes Bakkalaureatsstudium (Universität bzw. Fachhochschule) - ALLE Studienrichtungen bzw. Muss-Kriterium und mindestens 2,5 Jahre (500 Einsatztage) nachgewiesene Einsatzzeiten in der Erwachsenenbildung und/oder in der Jugendlichenbildung = Expert Erfüllung des Muss-Kriteriums und 10 Punkte: abgeschlossene pädagogische Akademie bzw. pädagogische Hochschule (Lehramt für Volksschulen bzw. Hauptschulen bzw. Sonderschulen bzw. polytechnische Schulen) bzw. abgeschlossene berufspädagogische Akademie (Lehramt für Berufsschulen) bzw. abgeschlossene Sozialakademie ( alte Ausbildung = vor der Umstellung auf ein Fachhochschulstudium) bzw. abgeschlossenes Diplomstudium/Fachhochschule Sozialarbeit bzw. abgeschlossenes Diplomstudium Sozialarbeit im städtischen Raum bzw. abgeschlossenes Masterstudium/Fachhochschule Sozialarbeit (Nachgraduierung für SozialarbeiterInnen) bzw. abgeschlossenes Magisterstudium/Fachhochschule Soziale Arbeit (Master für SOZAK- AbsolventInnen) bzw. abgeschlossenes Masterstudium/Fachhochschule Soziale Arbeit und Sozialwirtschaft bzw. abgeschlossenes Magister-, Master- bzw. Diplomstudium (Universität bzw. Fachhochschule) - ALLE Studienrichtungen bzw. Muss-Kriterium und mindestens 5 Jahre (1.000 Einsatztage) nachgewiesene Einsatzzeiten in der Erwachsenenbildung und/oder in der Jugendlichenbildung = Senior Expert bzw. eine unter 5 Punkten aufgezählte Formalqualifikation und mindestens 2,5 Jahre LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2011 Seite 33 von 53
34 (500 Einsatztage) nachgewiesene Einsatzzeiten in der Erwachsenenbildung und/oder in der Jugendlichenbildung = Senior Expert Studienrichtung: sowohl die 1. als auch die 2. Studienrichtung werden anerkannt. Neue Regelung Expert und Senior Expert Beispiel: Der/die TrainerIn verfügt über die erforderliche Formale Qualifikation (= Muss-Kriterium) UND über 2,5 Jahre (500 Einsatztage) Erfahrung in der Erwachsenenbildung und/oder in der Jugendlichenbildung = 5 Punkte bei der Formalen Qualifikation; UND über 5 Jahre (1.000 Einsatztage) Erfahrung in der Erwachsenenbildung und/oder in der Jugendlichenbildung = 10 Punkte bei der Formalen Qualifikation. Wichtig!! Die für die Einsatzzeit vorgelegten Nachweise als Ersatz für nicht den Ausschreibungen entsprechende formale Qualifikationen ( Expert und Senior Expert), können im Sinne des Doppelverwertungsverbots nach dem BVergG nicht mehr für das Bewertungskriterium Erfahrung herangezogen werden!!! Für die Bewertung des Kriteriums Erfahrung sind weitere, den Vorgaben entsprechende, Verbindliche Erklärungen vorzulegen. Ausbildungen, die nicht in Österreich absolviert wurden: Im Rahmen der Bewertung der Zuschlagskriterien/Höherbewertung werden ausschließlich jene Ausbildungen anerkannt, die im Bewertungsraster enthalten sind. Aus dem/den vorgelegten Nachweis(en)/Bestätigung(en) in deutscher Sprache, muss unabhängig davon in welchem Staat das Studium abgeschlossen wurde jedenfalls eindeutig hervorgehen, dass es sich um eine im Bewertungsraster aufgezählte Ausbildung bzw. um eine gleichwertige Ausbildung handelt. Bei einem abgeschlossenen Studium im EU-Raum ist eine beglaubigte Übersetzung vorzulegen. Bei abgeschlossenem Studium in anderen Staaten ist eine beglaubigte Übersetzung und eine Bestätigung der Gleichwertigkeit (Nostrifikation oder Bestätigung ENIC NARIC AUSTRIA) vorzulegen. neue TrainerInnen : Um diesen TrainerInnen einen Einstieg zu ermöglichen, kann einschlägige Praktikumserfahrung zur Erfüllung der Zuschlagskriterien herangezogen werden (Formel: 3 Verbindliche Erklärungen können durch 6 Praktikumsbestätigungen ersetzt werden) Erfahrung Bewertung: Punkte: Definition: 0 Keine VEs oder Praktikumsbestätigungen 3 Verbindliche Erklärungen (VE) oder 6 Praktikumsbestätigungen (PE), worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn in einer vom Arbeitsmarktservice und/oder von einer im arbeitsmarktpolitischen Umfeld tätigen Organisation beauftragten 5 Maßnahme (MN) oder in einem/in einer in sich abgeschlossenen/abgeschlossener Modul/Teilmodul, Gruppe, Phase bzw. Durchgang als HaupttrainerIn oder PraktikantIn im vorgesehenen Einsatzbereich tätig LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2011 Seite 34 von 53
35 war. ODER 1 Verbindliche Erklärung (VE), worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn mindestens 1 Jahr (= 12 Monate) in einem durchgehend andauernden Rechtsverhältnis mit ein und demselben Arbeitgeber als TrainerIn im vorgesehenen Einsatzbereich tätig war. 10 mehr als 3 Verbindliche Erklärungen (VE) oder mehr als 6 Praktikumsbestätigungen (PE), worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn in einer vom Arbeitsmarktservice und/oder von einer im arbeitsmarktpolitischen Umfeld tätigen Organisation beauftragten Maßnahme (MN) oder in einem/in einer in sich abgeschlossenen/abgeschlossener Modul/Teilmodul, Gruppe, Phase bzw. Durchgang als HaupttrainerIn oder PraktikantIn im vorgesehenen Einsatzbereich tätig war. ODER mehr als 1 Verbindliche Erklärung (VE), worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn mindestens 1 Jahr (= 12 Monate) in einem durchgehend andauernden Rechtsverhältnis mit ein und demselben Arbeitgeber als TrainerIn im vorgesehenen Einsatzbereich tätig war Mindestalter Muss-Kriterium: Mindestalter: 25 Jahre (wenn nicht gegeben, Ausschluss); keine Punktevergabe im Rahmen eines Bewertungsschemas bei Überschreitung des Mindestalters. 12 Sonstiges Der Träger verpflichtet sich, ein 5-10-seitiges Skriptum mit den wesentlichen Inhalten der Bildungsmaßnahme zu erstellen, das den TeilnehmerInnen zu Beginn der Bildungsmaßnahme ausgehändigt wird. Das einheitlich layoutierte Skriptum besteht aus: Deckblatt mit den Eckdaten der Bildungsmaßnahme, Inhaltsverzeichnis, wesentliche Inhalte der Bildungsmaßnahme. Ein Ansichtexemplar wird der Landesgeschäftsstelle und der betreuenden regionalen Geschäftsstelle des AMS Wien zu Beginn der Bildungsmaßnahme übermittelt. Karriereplan je TeilnehmerIn, der für die zuständige AMS-Beraterin/den zuständigen AMS- Berater als Grundlage zur allfällig notwendigen Weiterbetreuung der Kundin/des Kunden dient, der binnen 1 Woche nach individuellem Abschluss der Bildungsmaßnahme an die zuständige Beraterin/den zuständigen Berater zu übermitteln ist. In diesem Abschlussbericht müssen unter anderem folgende Daten vermerkt sein: LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2011 Seite 35 von 53
36 Name der Teilnehmerin/des Teilnehmers Sozialversicherungsnummer und Geburtsdaten Inhalte der besuchten Module in Kurzfassung Erarbeitetes Ziel nach Ende der Bildungsmaßnahme sowie ein weiteres Ziel, wenn die 1. Möglichkeit nicht durchführbar ist. Als Vorlage für die Erstellung der Karrierepläne gilt jene Version, welche seit verpflichtend zum Einsatz kommen muss ( eams-konto für Arbeitsuchende Der Träger hat sicherzustellen, dass ausnahmslos alle am Kurs teilnehmenden Personen über die Existenz, grundsätzlichen Funktionen und Vorteile des eams-kontos informiert werden. Es ist eine Liste zu erstellen, in der die informierten KursteilnehmerInnen mit Namen und SV-Nummer angeführt sind und aus der ersichtlich ist, ob die genannte Person interessiert oder nicht interessiert ist. Verfügt der Träger über ein eams Konto für Träger, können die Interessensmeldungen alternativ zur genannten Liste auch über die eams-konto Funktion Berichte zu Personen bekundet werden. Unterstützung bei der Nutzung des eams-kontos als Instrument der Arbeitsuche ist als fixer Bestandteil in Kursinhalte zum Thema Bewerbungstraining o.ä. zu integrieren und eine diesbezügliche Hilfestellung durch die TrainerInnen sicherzustellen. Ein Testzugang (Demo) ist unter folgendem Link verfügbar: LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2011 Seite 36 von 53
37 13 Anhang Tourismus, Wellness Zielgruppe: Zielsetzung: Beim AMS vorgemerkte arbeitsuchende Personen mit oder ohne Berufsausbildung (Hilfs-, Anlern- und Fachkräfte) mit einschlägiger Berufserfahrung im Bereich Tourismus, Wellness, Gastronomie insbesondere ältere Arbeitskräfte (45+) Personen, die bereits im Bereich Tourismus, Wellness und Gastronomie tätig waren, werden auf aktuelle Anforderungen des Arbeitsmarktes in diesem Berufsfeld geschult, um ihre Berufschancen zu erhöhen und den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Inhalte Kommunikation, Teamarbeit und Selbstmanagement Kommunikation und Konfliktmanagement: Verkaufs- und Servicegespräche: Eingehen auf die Kundin/den Kunden, Zuhören und Verstehen, Wünsche erkennen proaktive Serviceleistungen (selbstständiges Tätigwerden für die KundInnen) Reklamationsgespräche führen: lösungsorientierte Gesprächsführung, Killerphrasen vermeiden Strategien zur konstruktiven Konfliktbearbeitung Kommunikationsregeln gegenüber Gästen anderer Kulturen Teamarbeit: effektive Teamarbeit Kommunikation im Team Gruppendynamik und -prozesse Umgang mit Vorurteilen und Stereotypen Arten der Entscheidungsfindung die soziale Rolle, Rollenkonflikte arbeiten in multikulturellen Teams Selbstmanagement und Auftreten: Grundlagen eines wirkungsvollen Zeit- und Selbstmanagement Stressbewältigung: Umgang mit Belastungssituationen in den Bereichen in Service, Rezeption, Küche, Housekeeping etc. eigenes Gesundheitsmanagement: Burn-Out-Vorbeugung, Suchtvorbeugung, äußerliches Auftreten: wie präsentiere ich mich gegenüber KundInnen richtig, passende äußere Erscheinung Der Tourismusbetrieb Der Tourismusbetrieb : Grundkenntnisse aller Vorgänge in Restaurants, Hotels, Thermen etc. Erkennen und Verstehen der Zusammenhänge Entrepreneurship im Tourismusbereich Grundkenntnisse Projektmanagement LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2011 Seite 37 von 53
38 Grundlagen Qualitätsmanagement Spezielle Gästegruppen Kenntnisse über und Umgang mit Allergien, Unverträglichkeiten, Essstörungen KundInnengruppe ältere Menschen Kenntnisse über den spezifischen Umgang mit älteren Menschen/Gästen Wahrnehmung und Unterstützung Kommunikation mit älteren Gästen besondere Angebote: Speisen, Begleitung (Transfer, Einkaufen etc.) Bewegungsprogramme, Freizeitangebote technische Hilfsmittel, z. B. Diätprogramme (e-balance), Telemonitoring Gäste aus anderen Ländern und Kulturkreisen: Länderkunde Grundkenntnisse über wichtige Herkunftsländer Kennen und Verstehen kultureller, religiöser, sozialer usw. Besonderheiten und Verhaltensweisen bestimmter Gästegruppen Missverständnisse und Fehlinterpretationen vermeiden Worauf legen Gäste aus verschiedenen Ländern besondern Wert? Schwerpunkte: Russland, China, Indien und andere asiatische Länder, Arabische Länder IT Advanced (alle Anwendungen unter Berücksichtigung verschiedener Softwarelösungen einschl. Open Source Lösungen: Weiterführende Kenntnisse über Einsatzmöglichkeiten, Anwendungen und Funktionen) weiterführende Kenntnisse Textverarbeitung und Tabellenkalkulation weiterführende Kenntnisse Datenbanken, Datenbank erstellen, Berichte und Abfragen erstellen weiterführende Kenntnisse Präsentationen erstellen, Masterfolien, Animationen Bedeutung spezifischer Office-Softwarelösungen, z. B. Zeiterfassung, Adressdatenbanken, Terminverwaltung usw. Buchungsprogramme für den Tourismus: kennen und anwenden können Neue Medien neue Kommunikation, einschl. Internet und Web 2.0 fortgeschrittene Benutzung des Internets: Daten downloaden, Suchmaschinen und Suchdienste, Zeitungsarchive, Zeitschriften und Branchenbücher im Internet nutzen HTML: Fachbegriffe kennen und verstehen Schutzmaßnahmen: Verschlüsselung & Signatur Online-Buchungsportale und Webshops, e-government, e-business Telefonieren am Computer weiterführende Outlook-Anwendungen: Terminkoordination und Synchronisation von Outlook, Mobiletelefon, PDA Telefon- und Videokonferenzen: technische und inhaltliche Organisation und Durchführung Web 2.0 Facebook, Twitter, Podcasts, Wikis, Blogs was steckt dahinter? wie kann ich es für meine Arbeit nutzen? richtig kommunizieren im digitalen Bereich Sprachen für den Tourismusbereich spezifisches Englisch für den Tourismusbereich: Rezeption, Service, Wellness/Vitalanwendungen, Sport, Housekeeping Grundkenntnisse Tourismusenglisch erweitern, Grammatik ausbauen weiterführende Terms and Phrases Gästegespräche führen und verstehen, Beratung und Betreuung Schriftverkehr und englischsprachige Telefonie Grundbegriffe und einfach Redewendungen für den Tourismusbereich in verschiedenen Sprachen (wichtiger Gästegruppen): Italienisch, Französisch, Spanisch, Chinesische, Indisch, Russisch, Arabisch LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2011 Seite 38 von 53
39 e-tourismus und Social Media Online-Strategien für Tourismusbetriebe Daten: Sicherheit, Schutz, Urheber- und Nutzungsrechte Grundlagen des e-marketings und Online-Vertriebes Reiseplattform und Online-Buchungsportale Web 2.0: Umgang mit Foren, Bewertungsportalen, Blogs usw. kennen, beobachten, nutzen Webseiten Aufbau: cms-aufgebaute Webseiten, programmierte Webseiten Publizieren im Internet: Texte für Webseiten/Webauftritte verfassen Webseiten Betreuung: Umgang mit cms-systemen, Bilder aufbereiten mit Bildbearbeitungsprogrammen Erweiterung Sprachkenntnisse für Tourismus insb. Russisch, Chinesisch, Indisch, Arabisch, Italienisch, Spanisch, Französisch LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2011 Seite 39 von 53
40 Bau- und Bauökologie Zielgruppe: Zielsetzung: Beim AMS vorgemerkte arbeitsuchende Personen mit oder ohne Berufsausbildung (Hilfs-, Anlern- und Fachkräfte) mit einschlägiger Berufserfahrung im Bereich Bau und Baunebengewerbe insbesondere ältere Arbeitskräfte (45+) Personen, die bereits in der Baubranche (Bau und Baunebengewerbe) tätig waren, werden auf aktuelle Anforderungen des Arbeitsmarktes in diesem Berufsfeld geschult, um ihre Berufschancen zu erhöhen und den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Inhalte Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz: Gefährdungsarten kennen und beurteilen können Sicherheits- und Gesundheitsschutzpläne (SiGe Pläne) Erste Hilfe ErsthelferInnenausbildung Brand- und Lärmschutz, Beleuchtung auf Baustellen Ergonomie: richtiges Heben und Tragen Unterkünfte auf Baustellen Verkehrswege auf Baustellen: Sicherung von allgemeinen Verkehrswegen Schutzbekleidung und -geräte: kennen und anwenden können Information über Sicherheitsvertrauensperson Materialien und Verbundstoffe herkömmliche und neue/innovative Materialien: Einsatz-/Anwendungsmöglichkeiten, Grenzen der Anwendung, richtiger Materialeinsatz Verbundstoffe, Wärmedämmverbundsysteme neue Schalungssysteme: richtiger Einsatz und Wiederverwertung Holzbau, Lehmbau etc. Betontechnik lärmarmer Asphalt und andere lärmdämmende Materialien: Einsatz-/Anwendungsmöglichkeiten Lösungsmittelarmut im Innenausbau Bauausführung Update (jeweils unter dem Aspekt veränderter Anwendungsmöglichkeiten und Einsatzgebiete; mit besonderem Augenmerk auf ein Grundverständnis für Auswirkungen von Baufehlern) Grundlagen ökologischen Bauens Entwicklungen, Anwendungsgebiete, Basiswissen über Planung und Ausführung Bedeutung zentraler (berufsspezifischer) Kennwerte; Luftdichtheit, Ökokennwerte, Energiekennzahlen Grundkenntnisse und Grundverständnis Baufehler und Bauschäden Auswirkungen, Bauausführungsfehler vermeiden Passiv-/Aktivhauskomponenten - Grundlagen Baustatik und Bauphysik Neuentwicklungen in der Bautechnik (Hochbau, Tiefbau) rechtliche Kenntnisse und neue Normen im Bauwesen: Baurecht und Umweltrecht neue Normen für allgemeines und ökologisches Bauen LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2011 Seite 40 von 53
41 Bausanierung - Grundlagen Photovoltaik, Solartechnik etc.: Einsatz- und Anwendungsmöglichkeiten ressourcenschonendes Arbeiten - Vertiefung: Weiterbearbeitung, -verarbeitung und Wiederverwertung von Materialien und Stoffen, richtige Entsorgung, Recycling Vertiefung Ganzheitliches Arbeiten am Bau Grundlagen des Projekt- und Prozessmanagements Schnittstellenmanagement zwischen den einzelnen Bereichen (Gewerken) am Bau inkl. unternehmensübergreifendes Arbeiten: z. B. zwischen Bau und Haustechnik: Kommunikation, Terminplanung- und -koordination etc. Grundlagen Ausschreibungen, Kalkulation Aufzeichnungen: Unterlagen für Aufzeichnungen, Bautagebuch etc. kundinnen- und serviceorientiertes Arbeiten am Bau: Verkaufs- und Reklamationsgespräche führen, Beratungsgespräche führen: insbesondere zum Thema Energietechnik, neue Energiequellen proaktives Service für KundInnen: selbstständiges Tätigwerden im Bereich des KundInnenservice, Customermarketing: KundInnenstrategien, KundInnen als strategische/r PartnerInnen, KundInnenarbeit Technisches Englisch: technische Fachbegriffe, Redewendungen IT-Anwendungen für den Bau Standardanwendungen: Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Outlookanwendungen Überblick bauspezifische Soft- und Hardware Kommunikation mit neuen Medien LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2011 Seite 41 von 53
42 Büro und Verwaltung Zielgruppe: Zielsetzung: Beim AMS vorgemerkte arbeitsuchende Personen mit oder ohne Berufsausbildung (Hilfs-, Anlern- und Fachkräfte) mit einschlägiger Berufserfahrung im Office-Bereich insbesondere ältere Arbeitskräfte (45+) Personen, die bereits im Bereich Büro und Verwaltung tätig waren, werden auf aktuelle Anforderungen des Arbeitsmarktes in diesem Berufsfeld geschult, um ihre Berufschancen zu erhöhen und den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Inhalte Assistenz in Büro/Verwaltung Aufgaben mit Verantwortung übernehmen: Planung und Koordinierung, Geschäfte und Entscheidungen vor- und nacharbeiten, Kontrolle, effizientes Dokumentenmanagement proaktives und selbstständiges Handeln im Office aktive Unterstützung des Managements/der Abteilungsleitung: Informationen richtig filtern, lösungsorientiert denken, Daten und Fakten perfekt aufbereiten effektive und aktive Führungskraftentlastung: abschirmen, Delegieren im Auftrag der Führungskraft Aufgaben und Kompetenz bei Abwesenheit der Führungskraft Meetings & Besprechungen professionell vorbereiten: Präsentationen, Handouts etc. Erstellung von Berichten und Protokollen: Gestaltung, Inhalt, Formulierung, Multitasking: gleichzeitiges Hören und Schreiben; wie erkenne ich das Wesentliche in der Diskussion; arbeiten mit Stichworten, sprachlicher Ausdruck und einschlägige Textformulierungen Business-Kommunikation und Rhetorik: Etikette und Manieren, Fingerspitzengefühl Projektmanagement für Assistenz: Grundlagen des Projektmanagements, Erfolgsfaktoren für Projekte, Projektdokumentation, Terminplanung, EDV-Einsatz und Projektmanagementsoftware Personalassistenz Grundlagen des Human Ressource Management Grundlagen des Wirtschafts- und Steuerrechts Personal Administration, Grundlagen des Arbeitsrechts Lohn-Administration Interne Kommunikation: Personal Korrespondenz Spezialgebiete: arbeitsrechtliche Grundlagen, Anstellungsverträge, Fehlzeiten- und Ferienfragen IT Advanced (alle Anwendungen unter Berücksichtigung verschiedener Softwarelösungen einschl. Open Source Lösungen: Weiterführende Kenntnisse über Einsatzmöglichkeiten, Anwendungen und Funktionen) weiterführende Kenntnisse Textverarbeitung und Tabellenkalkulation weiterführende Kenntnisse Datenbanken, Datenbank erstellen, Berichte und Abfragen erstellen weiterführende Kenntnisse Präsentationen erstellen, Masterfolien, Animationen Bedeutung spezifischer Office-Softwarelösungen, z. B. Zeiterfassung, Adressdatenbanken, Terminverwaltung usw. Intranet und Server-Lösungen (z. B. Exchange-Server) Anwendungs- und Nutzungsmöglichkeiten LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2011 Seite 42 von 53
43 Neue Medien neue Kommunikation, einschl. Internet und Web 2.0 fortgeschrittene Benutzung des Internets: Daten downloaden, Suchmaschinen und Suchdienste, Zeitungsarchive, Zeitschriften und Branchenbücher im Internet nutzen Online-Buchungsportale und Webshops, e-government, e-business HTML: Fachbegriffe kennen und verstehen Schutzmaßnahmen: Verschlüsselung & Signatur Telefonieren am Computer weiterführende Outlook-Anwendungen: Terminkoordination und Synchronisation von Outlook, Mobiletelefon, PDA Telefon- und Videokonferenzen: technische und inhaltliche Organisation und Durchführung Web 2.0 Facebook, Twitter, Podcasts, Wikis, Blogs was steckt dahinter? wie kann ich es für meine Arbeit nutzen? richtig kommunizieren im digitalen Bereich Betreuung von Webseiten Daten: Sicherheit, Schutz, Urheber- und Nutzungsrechte Publizieren im Internet: Texte für Webseiten/Webauftritte verfassen Webseiten Aufbau: cms-aufgebaute Webseiten, programmierte Webseiten Grundkenntnisse in der Betreuung von Webseiten: Umgang mit cms-systemen, Bilder aufbereiten mit Bildbearbeitungsprogrammen Erweitertes Business-Englisch für Büro/Verwaltung Grundkenntnisse in Wirtschaftsenglisch erweitern, Grammatik ausbauen weiterführende Terms and Phrases Wirtschaftstexte verstehen, Geschäftsgespräche führen können Vorbereitung von Meetings, Präsentationen, Kongressen etc. Business small talk kulturelle Sensibilität im Business-Bereich: Traditionen, einschlägige Phrasen etc. im Umgang mit anderen Kulturen LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2011 Seite 43 von 53
44 Englisch Basic Zielgruppe: Zielsetzung: Beim AMS vorgemerkte arbeitsuchende Personen mit Hauptschul-, Lehroder BMS-Abschluss, die ihre grundlegenden Englisch-Kenntnisse erweitern wollen. Personen mit geringem Vorwissen in Englisch (Basis Hauptschulwissen) sollen grundlegende Kommunikationsfähigkeiten in Englisch erlangen, einschließlich wirtschaftlichen und einfachen technischen Englischkenntnissen. Inhalte Kompetenzniveau B1 inkl. Konversation und technischem Englisch Hören, Lesen, Schreiben, an Gesprächen teilnehmen, zusammenhängendes Sprechen Allgemeine Konversation: alltägliche Themen, wie Wetter, TV, Grundkenntnisse Technisches Englisch: einschlägige Terms and Phrases, einfache Bedienungsanleitungen lesen können Konversationsgruppen Grundkenntnisse Business-English Grundkenntnisse Wirtschaftskorrespondenz: Grundgrammatik, einfache schriftliche Korrespondenz -Fax, , Briefe, einfache Geschäftsgespräche verstehen, GeschäftspartnerInnen empfangen KundInnen/GeschäftspartnerInnen betreuen können (Empfehlungen für Restaurants abgeben etc.) einschlägige Terms and Phrases Hotel- und Reisebuchungen durchführen können Online Wörterbücher: kennen und anwenden können Englischsprachige Telefonie: Grundkenntnisse des Telefonvokabulars, Anrufen Nachrichten hinterlassen (auch am Anrufbeantworter), Informationen erfragen und bestätigen, Termine, Meetings vereinbaren und absagen, Probleme am Telefon lösen Erweiterte Business-Konversation: vertiefen von Geschäftsgesprächen, Business-small talk mit GeschäftspartnerInnen, Konversation mit GeschäftspartnerInnen anderer Kulturen etc. Konversationsgruppen LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2011 Seite 44 von 53
45 Englisch Business and Technical Zielgruppe: Zielsetzung: Beim AMS vorgemerkte arbeitsuchende Personen mit Lehr- oder BMHS- Abschluss in technischen Bereichen und einschlägiger Berufserfahrung. Qualifizierte Fachkräfte in technischen Berufen mit einschlägiger Berufserfahrung und fundierten Vorkenntnissen in Englisch, sollen schwerpunktmäßig in wirtschaftlichem und technischem Englisch geschult werden. Ziel ist der Wiedereinstieg in qualifizierter Tätigkeit, schwerpunktmäßig in den Bereichen technischer Vertrieb und Verkauf. Inhalte Erweitertes Business-English Grundkenntnisse in Wirtschaftsenglisch erweitern, Grammatik ausbauen weiterführende Terms and Phrases Wirtschaftstexte verstehen, Geschäftsgespräche führen können Englisch auf Geschäftsreisen Vorbereitung von Meetings, Präsentationen, Kongressen etc. Business small talk Social English kulturelle Sensibilität im Business-Bereich: Traditionen, einschlägige Phrasen etc. im Umgang mit anderen Kulturen Konversationsgruppen Verkaufsgespräche in englischer Sprache KundInnenbedürfnisse wecken Verkaufen am Telefon Preisverhandlungen das Reklamationsgespräch Killerphrasen und Schlüsselfragen Besonderheiten im Verkaufgespräch mit Personen anderer Kulturen Präsentation von Produkten erfolgreiche Business-Etikette Konversationsgruppen Erfolgreiches Englisch im Vertrieb Allgemeines technisches Englisch technische Fachbegriffe und Redewendungen für die Bereiche: industrielle Fertigung, Projekt- und Prozessmanagement, Logistik, Verkaufen auf Messen "Kontakt-Hürden" überwinden - Gesprächseröffnung Fragetechniken zur BesucherInnenanalyse LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2011 Seite 45 von 53
46 die eigenen Produkte/Dienstleistungen überzeugend präsentieren verkaufsfördernde Rhetorik und Argumentationstechniken Umgang mit Fragen und Einwänden der Kundin/des Kunden schwierige Gesprächssituationen effektive Closing-Techniken und verbindliche Gesprächsabschlüsse die Kontaktfrequenz zielsicher erhöhen Überzeugen und Verkaufen mit Mailings verkaufspsychologisches Texten optimale Textdichte empathische Argumentation in Mailings Solution-Selling als Verkaufshebel verkaufsfördernde visuelle Gestaltung von Mailings Tipps und Tricks aus der optischen Rhetorik Einstiegs-Hürden des Lesers/der Leserin überwinden Systematische NeukundInnengewinnung Instrumente der KundInnenansprache die / den richtigen AnsprechpartnerInnen erreichen die "Vorzimmerbarriere" überwinden Tipps und Tricks für telefonische und persönliche Akquisitionsgespräche Behandlung der Standardeinwände ("Keine Zeit", "Kein Interesse") Vorbereitung auf Erstgespräche bewährte Techniken der Einwandbehandlung beim Erstgespräch kritische Situationen bei der Einwandbehandlung im Erstgespräch Abschlüsse erzielen Erfolgreiches Empfehlungsmarketing Techniken der Empfehlungsansprache Empfehlungsfrage zum richtigen Zeitpunkt stellen souveräner Umgang mit KundInnenwiderständen bei der Empfehlungsansprache Empfehlungen erfolgreich in Termine umwandeln Gestaltung des Erstkontakts mit empfohlenen ZielkundInnen die DOs and DON Ts im Empfehlungsmarketing LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2011 Seite 46 von 53
47 Handel/Einzelhandel Zielgruppe: Zielsetzung: Beim AMS vorgemerkte arbeitsuchende Personen mit oder ohne Berufsausbildung (Hilfs-, Anlern- und Fachkräfte) mit einschlägiger Berufserfahrung im Einzelhandel insbesondere ältere Arbeitskräfte (45+) Personen, die bereits im Bereich Handel Einzelhandel tätig waren, werden auf aktuelle Anforderungen des Arbeitsmarktes in diesem Berufsfeld geschult, um ihre Berufschancen zu erhöhen und den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Inhalte Verkaufsgespräche, Beratung, Beschwerdemanagement Verkaufstechniken: Struktur und Ablauf eines Verkaufsgespräches Argumentationstechniken Fragetechniken auf Nutzen- und Bedürfnisebene Techniken der Gesprächsführung verbale und nonverbale Gesprächsförderer und barrieren Abschlusstechniken im Verkauf, abschließen mit emotionalem Verkauf mit Begeisterung zum Ziel Wünsche und Sehnsüchte wecken Fragen und Zuhören zum richtigen Zeitpunkt Killerphrasen im Verkauf spezielle KundInnencharaktere das Reklamationsgespräch Verkaufsverhalten: wichtige Fragearten in der Verkaufspraxis Grundregeln für effektives zuhören Schlüsselfragen im Verkauf Tipps und Tricks zur Überwindung der Fragescheu Sicherheit im Auftreten Beschwerdemanagement: Tipps zur Gesprächslenkung Reklamationen richtig entgegennehmen Schwierige Gesprächssituationen meistern Verkaufsabrechnung, Kassa Grundkenntnisse über die Festsetzung des Verkaufspreises Kenntnis der angewandten Kassensysteme und der mit dem Geldverkehr verbundenen Sicherheitsmaßnahmen, bedienen der Kasse Grundkenntnisse der einschlägigen Steuern und Abgaben Kassenzettel und Rechnungen ausfertigen, einschließlich ausrechnen und ausweisen der Umsatzsteuer bzw. allfälliger Preisnachlässe Kassenberichte erstellen Grundkenntnisse des betrieblichen Zahlungsverkehrs mit Lieferanten LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2011 Seite 47 von 53
48 Lagerhaltung und Warenwirtschaft allgemeine Warenkunde (fachliche Zusammensetzung, Breite, Tiefe und Herkunft, Eigenschaften, Beschaffenheit, Form, Ausführung, Sorten, Größen sowie Verwendungsmöglichkeiten und Umweltverträglichkeit) Kenntnis der handelsüblichen und branchenüblichen Warenbezeichnungen und Fachausdrücke Kenntnis über Bestellmengen und Bestellzeitpunkte unter Beachtung der Einkaufsgewohnheiten der KundInnen Kenntnis grundlegender für den Betrieb relevanter Vorschriften und Maßnahmen betreffend den Umweltschutz Kenntnis der Preisauszeichnungsvorschriften, Durchführung der Preisauszeichnung Feststellen von Mängeln und Ergreifen von Maßnahmen unter Einschluss anfallender schriftlicher Arbeiten Bearbeitung von Lieferpapieren Sicherheitsvorschriften Lagerhaltung: Grundkenntnisse über wesentliche Lagerungsvorschriften für Waren, produktgerechte Lagerung unter Beachtung von Ordnung, Sicherheit und Wirtschaftlichkeit, Lagerbestände, Kenntnisse gängiger/betrieblicher Software im Lager Auslagengestaltung fachgerechte Warenplatzierung Techniken der Warenpräsentation Sinn für Farbe, Form und Ordnung Kreativitätslehre mit unterschiedlichen Gestaltungsobjekten arbeiten werbewirksame Schriftgestaltung Dekorieren LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2011 Seite 48 von 53
49 IT-Anwendung Basic Zielgruppe: Zielsetzung: Beim AMS vorgemerkte arbeitsuchende Personen mit oder ohne Berufsausbildung mit Berufserfahrung, vor allem im Office Bereich und mangelnden IT-Anwendungskenntnissen insbesondere ältere Arbeitskräfte (45+) Personen, die keine oder kaum IT-Erfahrung haben, sollen in den Umgang mit IT- Anwendungen eingeführt und auf den gängigen Stand geschult werden. Der Schwerpunkt liegt in der praktischen Übung. Ziel ist der Wiedereinstieg in eine qualifizierte Tätigkeit, vorrangig in den Bereichen Büro, Verwaltung, Assistenz, Sachbearbeitung. Inhalte IT Basic (alle Anwendungen unter Berücksichtigung verschiedener Softwarelösungen einschl. Open Source Lösungen, z. B. Open Office: Grundverständnis für Einsatzmöglichkeiten, grundlegende Anwendungen und Funktionen) Grundkenntnisse Datenbanken, Einführung in Datenbanksysteme Grundkenntnisse Präsentationsprogramme, einfache Präsentationen erstellen Grundkenntnisse Outlook CD-ROMs: Daten downloaden und brennen IT Advanced (alle Anwendungen unter Berücksichtigung verschiedener Softwarelösungen einschl. Open Source Lösungen, z. B. Open Office: Weiterführende Kenntnisse über Einsatzmöglichkeiten, Anwendungen und Funktionen) Weiterführende Kenntnisse Textverarbeitung Weiterführende Kenntnisse Tabellenkalkulation Weiterführende Kenntnisse Datenbanken, Datenbank erstellen, Berichte und Abfragen erstellen Weiterführende Kenntnisse Präsentationsprogramme, Präsentationen erstellen, Masterfolien, Animationen Weiterführende Outlook-Anwendungen Grundlagen der Bildbearbeitung Bedeutung spezifischer Office-Softwarelösungen, z. B. Zeiterfassung, Adressdatenbanken, Terminverwaltung usw. Neue Medien neue Kommunikation, einschl. Internet und Web 2.0 Fortgeschrittene Benutzung des Internets: Daten downloaden, Suchmaschinen und Suchdienste, Zeitungsarchive, Zeitschriften und Branchenbücher im Internet nutzen Online-Buchungsportale Webshops Grundlagen der inhaltlichen Betreuung von Webseiten Telefonieren am Computer Terminkoordination und Synchronisation von Outlook, Handy, PDA Telefon- und Videokonferenzen: technische und inhaltliche Organisation und Durchführung Web 2.0 Facebook, Twitter, Podcasts, Wikis, Blogs was steckt dahinter? LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2011 Seite 49 von 53
50 Kunststoff, neue Materialien Zielgruppe: Zielsetzung: Beim AMS vorgemerkte arbeitsuchende Personen mit oder ohne Berufsausbildung (Hilfs-, Anlern- und Fachkräfte) mit einschlägiger Berufserfahrung im Bereich Kunststoff insbesondere ältere Arbeitskräfte (45+) Personen, die im Bereich Kunststoffe und neue Materialien tätig waren, werden auf die aktuellen Anforderungen des Arbeitsmarktes im diesem Berufsfeld geschult, um ihre Berufschancen zu erhöhen und den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Inhalte Materialkunde und Materialverarbeitung Kenntnisse über physikalische und chemische Materialen und Eigenschaften (neue) Rohstoffe der Kunststofferzeugung; insb. erneuerbare Rohstoffe, Bio-Materialien: Anwendungsmöglichkeiten, Verarbeitung Polymerisation Eigenschaften von neuen Kunststoffen Beeinflussung der Eigenschaften (neue) Verbundstoffe mit intelligenten Funktionen und besonderen Eigenschaften: Anwendungsmöglichkeiten, Besonderheiten in der Be- und Verarbeitung Verfahrenstechnik in der Kunststofftechnik Extrusion Hohlkörperblasen Laminieren Herstellen von Schaumstoffen Warmumformen Galvanisierung Arbeiten mit Kunststoffmaschinen allgemeine Grundlagen Spritzgießtechnik: Spritzgießmaschinen rüsten, einstellen und programmieren Spritzgießwerkzeuge Extrusionstechnik: Extrusionsmaschinen rüsten, einstellen und programmieren Steuer- und Regeltechnik Kunststoffschweißen kunststoffspezifische Schweißtechniken und ihre Anwendungsmöglichkeiten Warmgas-Schweißen (Flächen- und Ziehschweißen) Heizelementestumpfschweißen Extrusionsschweißen Ultraschallschweißen Klebetechniken LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2011 Seite 50 von 53
51 Qualitätssicherung und kontrolle: Messen und Prüfen Rohstoffprüfung Feuchtigkeitsmessungen MFR Schmelzflussrate Messschieber, Mikrometer Tiefenmesser, Talmeter Maßkontrolle Zugprüfungen QS-Qualitätsprüfung Mechatronik Automatisierungstechnik: Automatisierungstechnik in der Kunststoffver- und -bearbeitung: Grundkenntnisse der Automatisierungstechnik: Anlagen, Elektronik, Regelungen und Antriebe, Steuerungen Grundkenntnisse der flexiblen Automatisierung Grundkenntnisse gängiger/betrieblicher Automatisierungssoftware Elektronik, Hydraulik, Pneumatik, Sensorik, Aktorik BUS Technologien Grundlagen von Qualitätsmanagement Optimierung von betrieblichen Prozessen Grundlagen und Methodenüberblick Prozessmanagements Grundlagen Lean Production einschließlich Projektmanagementgrundlagen Wertstromanalyse Kanban, KVP LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2011 Seite 51 von 53
52 Maschinen, KFZ, Metall Zielgruppe: Zielsetzung: Beim AMS vorgemerkte arbeitsuchende Personen mit oder ohne Berufsausbildung (Hilfs-, Anlern- und Fachkräfte) mit einschlägiger Berufserfahrung im Bereich Maschinen, Kfz, Metall insbesondere ältere Arbeitskräfte (45+) Personen, die bereits im Bereich Maschinen, KFZ, Metall tätig waren, werden auf aktuellen Anforderungen des Arbeitsmarktes in diesem Berufsfeld geschult, um ihre Berufschancen zu erhöhen und den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Inhalte Neue Materialkunde und Werkstofftechnik neue Materialien, neue Entwicklungen Grundkenntnisse und Verständnis hochfeste, langlebige und leichte Materialien Verbundwerkstoffe: kennen, anwenden und verarbeiten können Anwendungs-/Einsatzmöglichkeiten; physikalische und chemische Eigenschaften; Besonderheiten in der Be- und Verarbeitung Klebe- und Fügetechniken Grundlagen Kalt- und Warmverbindungen Update Schweißtechniken Verfahren und Anwendungsbereiche - Überblick Ergänzung und Erweiterung der Schweißtechnik-Kenntnisse je nach Gruppenzusammensetzung Qualitätssicherung: Messen und Prüfen Grundlagen Messen und Prüfen Kenntnisse und Verständnis Prozessbegleitende Qualitätssicherung Selbstkontrolle Zerstörende und zerstörungsfreie Prüfverfahren Messschieber, Mikrometer Tiefenmesser, Talmeter Maßkontrolle Spezielle Prüfungen: Festigkeit (Zug, Druck, Bruch), Thermo, Crash usw. Simulationstechnik zur Qualitätsprüfung - Überblick Mechatronik Automatisierungstechnik Automatisierungstechnik in der Metallver- und -bearbeitung Grundkenntnisse der Automatisierungstechnik: Anlagen, Elektronik, Regelungen und Antriebe, Steuerungen Grundkenntnisse der flexiblen Automatisierung Grundkenntnisse gängiger/betrieblicher Automatisierungssoftware Elektronik, Hydraulik, Pneumatik, Sensorik, Aktorik Roboter BUS Technologie LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2011 Seite 52 von 53
AKTIVIERUNG und BERUFSORIENTIERUNG:
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