WILLKOMMEN Das Ende des Arbeitsvertrags
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1 WILLKOMMEN Das Ende des Arbeitsvertrags 7. April 2014, Bern Westside 1
2 Beendigung des Arbeitsvertrags Ordentliche Auflösung des Arbeitsvertrags (334 ff. OR) Ablauf der Zeit (334 OR) Keine Kündigung nötig Tod des Arbeitnehmers (338 OR) Der Vertrag wird mit dem Tod beendet Wenn der Verstorbene einen Ehegatten, einen eingetragenen Partner, minderjährige Kinder oder andere Personen hinterlässt, gegenüber welchen er eine Unterstützungspflicht erfüllt hat, muss der Arbeitgeber nach dem Tod noch einen (Arbeitsverhältnis < 5 Jahre) bzw. zwei (Arbeitsverhältnis > 5 Jahre) Monatslöhne zahlen Aufhebungsvertrag 2
3 Fristen und Termin Gesetzliche Kündigungsfristen (335c OR): 1 Monat während des 1. Dienstjahres 2 Monate vom 2. bis zum 9. Dienstjahr 3 Monate danach Diese Fristen können durch schriftliche Abrede, GAV oder NAV abgeändert werden (mindestens jedoch einen Monat, ausser während dem ersten Dienstjahr) Gleiche Frist für beide Parteien (335a OR) Gesetzlicher Termin: Ende Monat Der Termin kann mündlich abgeändert werden Die Kündigung muss am letzten Werktag des Monats vom Destinatär empfangen worden oder in dessen Machtbereich gelangt sein. 3
4 Form der Kündigung Formfrei Aber: Schriftlichkeit dringendst empfohlen! Persönliches Gespräch (mit Zeugen oder schriftlicher Bestätigung des Arbeitsnehmers) 4
5 Aufhebungsvertrag Beendigung des Arbeitsvertrags ohne Berücksichtigung der Kündigungsfristen. Darf nicht der Gesetzesumgehung dienen: gegenseitige Zugeständnisse. Inhalt: Zahlung der restlichen Löhne, der Überstunden, der Berufsauslagen; Konkurrenzverbot, etc. Achtung! Sanktionen der Arbeitslosenversicherung wahrscheinlich. 5
6 Fall 1 UBS will ihren Arbeitnehmer Thomas unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist von 3 Monaten per Ende Juni entlassen. Am 31. März stellt die HR- Verantwortliche fest, dass der Brief noch nicht abgeschickt wurde. Was kann die UBS tun? 6
7 Kündigung zu Unzeit Nach der Probezeit ist der Arbeitnehmer gegen eine Kündigung zu Unzeit geschützt (336c OR). Ziel: Dem Arbeitnehmer soll nicht während einer Zeit gekündigt werden können, in der seine Chancen, eine neue Stelle zu finden, stark beeinträchtigt sind. Die fristlose Kündigung aus einem wichtigen Grund bleibt möglich. Der Schutz greift nicht bei einem befristeten Vertrag, der während einer Sperrfrist ausläuft. 7
8 «Unzeit» (1) Der Arbeitgeber darf den Vertrag nicht kündigen (336c OR) während einem obligatorischen Dienst (Militär, Zivilschutz, Zivildienst) und während vier Wochen vorher und nacher, sofern die Dienstleistung mehr als elf Tage dauert, während der Arbeitnehmer ohne eigenes Verschulden durch Krankheit oder Unfall ganz oder teilweise an der Arbeitsleistung verhindert ist, und zwar während 30 Tagen/1. Dienstjahr, 90 Tagen/2.-5. Dienstjahr und 180 Tagen/ab dem 6. Dienstjahr, während der Schwangerschaft und den 16 Wochen nach der Niederkunft, während der Arbeitnehmer mit Zustimmung des Arbeitgebers an einer angeordneten Dienstleistung für eine Hilfsaktion im Ausland teilnimmt. 8
9 «Unzeit» (2) Der Arbeitnehmer darf den Vertrag nicht kündigen (336d OR) wenn ein Vorgesetzter, dessen Funktionen er auszuüben vermag, oder der Arbeitgeber selbst wegen einem obligatorischen Dienst an der Ausübung der Tätigkeit verhindert ist und der Arbeitnehmer dessen Tätigkeit während der Verhinderung zu übernehmen hat. 9
10 Sanktion Während Sperrfrist ausgesprochene Kündigung: Ungültigkeit. Vor Beginn der Sperrfrist ausgesprochene Kündigung: Stillstand der Kündigungsfrist während der Sperrfrist. Ausschlaggebender Zeitpunkt: Zugang des Kündigungsschreibens. 10
11 Kündigungsfrist Rückwirkende Berechnung: Die Frist wird rückwirkend ab dem Moment, auf den der Vertrag beendet werden sollte, berechnet. Beispiele: Kündigung am 1. Oktober für Ende Dezember, Kündigungsfrist von zwei Monaten: Die Kündigungsfrist läuft vom 1. November bis am 31. Dezember. Kündigung am 5. März für Ende August, Kündigungsfrist von drei Monaten: Die Kündigungsfrist läuft vom 1. Juni bis am 31. August. Nur jene Absenzen, welche in die so berechnete Kündigungsfrist fallen, sind für eine allfällige Verlängerung der Kündigungsfrist relevant! 11
12 Fall 2 Transport AG und ihr Chauffeur Michel haben einen auf zwei Jahre befristeten Vertrag abgeschlossen (bis Ende März 2015). Die Parteien haben sich das Recht einer frühzeitigen Vertragsauflösung mit einer Kündigungsfrist von 2 Monaten vorbehalten. a) Die Transport AG ist mit der Leistung von Michel nicht mehr zufrieden und kündigt ihm fristgemäss auf Ende Februar Anfangs Januar ist Michel während 7 Tagen krank. Wann endet sein Arbeitsvertrag? b) Michel muss von Mitte März bis Mitte April 2015 in einen WK. Wann endet sein Arbeitsvertrag? 12
13 Kündigungsfrist Verlängerung Krankheit 336c Abs. 3 OR Schutzfrist = 7 Tage Stillstand während 7 Tagen der Kündigungsfrist. Diese Tage werden am Schluss der Kündigungsfrist angehängt. Ende des Arbeitsvertrags: 31. März
14 Fall 3 Am 4. September 2013 hat die Firma X AG ihren Arbeitnehmer Hans per 31. Dezember unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist von 3 Monaten entlassen. Vom 7. bis 26. Oktober muss Hans in einen WK. a) Ist die Kündigung gültig? b) Wann endet der Vertrag von Hans? 14
15 Kündigungsfrist Verlängerung WK 336c Abs. 3 OR Schutzfrist = 31 Tage = 23 Tage Stillstand während 54 Tagen der Kündigungsfrist. Diese Tage werden am Schluss der Kündigungsfrist angehängt. Ende des Arbeitsvertrags: 28. Februar
16 Fall 4 Corinne ist in ihrem 5. Dienstjahr. Sie ist wie folgt arbeitsunfähig: Burn-out vom 15. September bis 15. Oktober 2013 Gebrochene Hand vom 3. Dezember bis 18. Dezember 2013 Grippe vom 13. bis 20. Dezember 2013 Depressive Phase vom 1. Januar bis 15. März 2014 Depressive Phase vom 1. April bis 20. April 2014 a) Wann ist Corinne grundsätzlich gegen die Kündigung zu Unzeit geschützt? b) Ab welchem Zeitpunkt ist Corinne bei Depression nicht mehr gegen die Kündigung zu Unzeit geschützt? c) Corinne s Arbeitgeber hat ihren Vertrag unter Berücksichtigung der vertraglichen Kündigungsfrist von 3 Monaten auf Ende Januar 2014 gekündigt. Wann endet der Vertrag von Corinne? 16
17 Kündigungsfrist ( ) Verlängerung ( ) Burn-out Schutzfrist Hand+Grippe Erste depressive Phase 336c al. 3 CO Zweite depressive Phase ( ) Schutzfrist Schutzfrist = 18 Tage = 31 Tage -> Stillstand während 49 Tagen der Kündigungsfrist. Diese Tagen werden am Ende der Schutzfrist angehängt (ab 1. März 2014). 17 Ende des Arbeitsvertrags: 30. April 2014
18 Fall 5 Nach reiflicher Überlegung am Wochenende will die Müller AG ihren Produktionsmitarbeiter Fabian entlassen. Als Fabian am Montag mit einer halben Stunde Verspätung erscheint, ist der Entschluss definitiv: Die Müller AG schreibt die Kündigung und bringt sie noch gleichentags auf die Post (A-Post). Am Montagabend bricht sich Fabian beim wöchentlichen Kickbox-Training das Bein. Ist die Kündigung gültig? 18
19 Arbeitszeugnis: Allgemeines Auf Verlangen des Arbeitnehmers, grundsätzlich jederzeit (Zwischenzeugnis). Grundsätzlich abgefasst in der Sprache am Arbeitsort. Verjährung innert 10 Jahren nach Arbeitsvertragsende. 19
20 AZ: Inhalt Vollzeugnis: Personalien des Arbeitnehmers und Arbeitgebers Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses Wichtige Funktionen und Tätigkeiten und deren Zeitdauer Qualität der Arbeit Verhalten des Arbeitnehmers Datum und Unterschrift Auf besonderes Verlangen des Arbeitnehmers beschränkt sich das Zeugnis auf die Funktion und die Dauer des Arbeitsverhältnisses. 20
21 AZ: Formulierung Muss wohlwollend formuliert sein. Muss der Wahrheit entsprechen. Der künftige Arbeitgeber muss ein wahrheitsgetreues Gesamtbild der Tätigkeit, der Leistung und des Verhaltens des Arbeitnehmers haben. Negative Punkte können (und müssen) erwähnt werden, wenn sie die Gesamtbetrachtung des Arbeitnehmers beeinflussen keine Erwähnung von Einzelfällen. Keine zweideutigen Formulierungen, keine Codes. 21
22 AZ: Spezialfragen Krankheitsbedingte Absenzen Erwähnung, wenn sie einen erheblichen Einfluss auf Leistung oder Verhalten hatten oder die Eignung zur Erfüllung der bisherigen Aufgaben infrage stellten und damit einen sachlichen Grund zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses bildeten. Umstände des Austritts Erwähnung nur, wenn sonst ein täuschender Gesamteindruck entsteht (nicht jedoch in Arbeitsbestätigung). Arbeitnehmer kann Erwähnung verlangen. 22
23 AZ: Berichtigung Berichtigungsanspruch des Arbeitnehmers gerichtliche Klage Der Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Formulierung. Zwischenzeugnisse, Mitarbeiterbeurteilungen, Verwarnungen etc. haben im Prozess grosses Gewicht. Achtung: Der Aussteller haftet für ein falsches Zeugnis! 23
24 Fall 6 Was halten Sie von diesem Arbeitszeugnis? (siehe Kursunterlagen). 24
25 Referenzen Einholen und Erteilen von Referenzen = Datenbearbeitung nur mit Zustimmung des Arbeitnehmers. Der alte Arbeitgeber muss sich vergewissern, dass die anfragende Person zur Referenzeinholung berechtigt ist. Referenzen müssen den Zeugnisgrundsätzen entsprechen: Wahr, auf Eignung des Arbeitnehmers beschränkt, nicht unnötig hinderlich für das Fortkommen des Arbeitnehmers. 25
26 Versicherungen (1) Der Arbeitgeber informiert den Arbeitnehmer über die ihm zustehenden Forderungsrechte in den Vorsorgebereichen Alter, Tod, Invalidität, Unfall und Krankheit. Die Information muss schriftlich erfolgen. 26
27 Versicherungen (2) Berufliche Vorsorge Nachdeckung während einem Monat für die Risiken Tod und Invalidität. Kollektive Krankentaggeldversicherung Übertrittsrecht in die Einzelversicherung innert 30 Tagen (Versicherung nach VVG) bzw. 3 Monaten (Versicherung nach KVG). Versicherungsbedingungen auf allfällige weitere Informationspflichten prüfen! 27
28 Versicherungen (3) Unfallversicherung Nachdeckung während 30 Tagen. 180-tägige Abredeversicherung ab Ende des Arbeitsverhältnisses. Abschluss innert 30 Tagen nach Ende des Arbeitsverhältnisses. Ohne Abredeversicherung muss das Risiko «Unfall» wieder in die Krankenversicherung eingeschlossen werden. 28
29 Jobsuche: Freizeit Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer nach erfolgter Kündigung die für das Aufsuchen einer anderen Arbeitsstelle erforderliche Zeit gewähren (i.d.r. ein halber Tag pro Woche, auf Wunsch des Arbeitnehmers auch unterteilbar in z.b. 2 x 2h). Zeit für Bewerbungsgespräche, nicht für das Zusammenstellen des Dossiers. Recht des Arbeitnehmers besteht unabhängig davon, wer die Kündigung ausgesprochen hat. 29
30 Jobsuche: Lohnzahlung Lohnfortzahlungspflicht, wenn dies üblich oder vereinbart ist: Vereinbart in GAV, Personalreglement, Vertrag, etc. Lohnzahlung üblich bei Arbeitnehmern im Monats- und Wochenlohn. Wenn keine Vereinbarung oder Übung besteht (Arbeitnehmer im Stunden- oder Tageslohn und Akkordarbeiter): Lohnfortzahlung grundsätzlich ja Keine Lohnfortzahlung, wenn der Arbeitgeber wegen schweren Versäumnissen des Arbeitnehmes gekündigt hat. 30
31 Konkurrenzverbot (1) Nur verbindlich, wenn das Arbeitsverhältnis dem Arbeitnehmer Einblick in den Kundenkreis oder in Fabrikations- und Geschäftsgeheimnisse gewährt und die Verwendung dieser Kenntnisse den Arbeitgeber erheblich schädigen könnte. Begrenzung nach Ort, Gegenstand und Zeit (maximal 3 Jahre). Schriftliche Vereinbarung nötig. 31
32 Konkurrenzverbot (2) Verbot entfällt, wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis kündigt, ohne dass ihm der Arbeitnehmer dazu begründeten Anlass gegeben hat, oder wenn es der Arbeitnehmer aus einem begründeten, vom Arbeitgeber zu verantwortenden Anlass auflöst. Der Arbeitgeber kann die Beseitigung der Konkurrenz nur verlangen, wenn er sich dieses Recht schriftlich vorbehalten hat. 32
33 Fall 7 Peter ist kaufmännischer Sachbearbeiter bei einer Fensterbaufirma in Lausanne. Sein Vertrag sieht folgende Klausel vor: «Dem Arbeitnehmer ist es nach Ausscheiden aus der Firma während 5 Jahren untersagt, in Lausanne und im Umkreis von 200 km auf eigene Rechnung ein Geschäft zu betreiben oder in einem Geschäft tätig zu sein, das derselben Branche angehört wie die Firma» Was halten Sie von diesem Konkurrenzverbot? 33
34 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 34
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