Fachassistenten/-in AFG. Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Prüfung zum/zur AFG AUS- UND FORTBILDUNGSGESELLSCHAFT 2016

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Fachassistenten/-in AFG. Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Prüfung zum/zur AFG AUS- UND FORTBILDUNGSGESELLSCHAFT 2016"

Transkript

1 AFG AUS- UND FORTBILDUNGSGESELLSCHAFT 2016 AFG HESSEN 3 Lehrgangsorte! Baunatal Frankfurt am Main Wetzlar Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Prüfung zum/zur Fachassistenten/-in Lohn und GEhalt 2016

2 1 AFG AUS- UND FORTBILDUNGS- GESELLSCHAFT Die AFG - AUS- UND FORTBILDUNGSGESELLSCHAFT des Steuerberaterverbandes Hessen e.v. und der Steuerakademie Fortbildungswerk des Steuerberaterverbandes Hessen e.v. (GbR) Ziel der Gesellschaft ist es, u.a. Mitarbeitern im steuerberatenden Beruf eine qualifizierte Fortbildung zum/zur Fachassistent/-in Lohn und Gehalt anzubieten, die aufgrund ihrer Konzeption und den ausgewählten Dozenten zur optimalen Vorbereitung auf die Prüfung dient. Die AFG bietet auch einen Lehrgang zur Vorbereitung auf die Prüfung zum/zur Steuerfachwirt/-in an. Vorbereitungslehrgänge Rhein-Main auf die Prüfung zum/zur STEUERFACHWIRT/-IN Frankfurt am Main Mainzer Landstraße 211 Telefon: 069/ Telefax: 069/ mail@afg-hessen.de Die Kurse beginnen jeweils im November des Jahres. AFG HESSEN Fordern sie Unterlagen an! AUS- UND FORTBILDUNGS- GESELLSCHAFT des Steuerberaterverbandes Hessen e.v. und der STEUERAKADEMIE Fortbildungswerk des Steuerberaterverbandes Hessen e.v. (GbR)

3 1. Die AFG Lehrgangsziel Lehrstoff Lehrgangsangebot...12 Inhalt 4.1 Berufsbegleitende Lehrgänge Fr./Sa. (in Frankfurt am Main, Baunatal und Wetzlar) Berufsbegleitender Lehrgang Mo./Mi. (in Frankfurt am Main) Lehrgangsorte Lehrgangskosten/Anmeldeschluss Unterrichtsmaterial Zulassung zur Prüfung Prüfung Allgemeine Teilnahmebedingungen Anmeldeformular

4 2 Lehrgangsziel Die Fortbildung Fachassistent/-in Lohn und Gehalt richtet sich an Steuerfachangestellte, aber auch an andere Mitarbeiter der Kanzlei. Mit Schwerpunkten wie Steuer-, Arbeits- und Sozialversicherungsrecht und wichtigen rechtsübergreifenden Themen eröffnen unsere qualifizierten Dozenten hervorragende Möglichkeiten zur persönlichen beruflichen Weiterentwicklung. Mit der Fortbildung können Sie sich ein neues Fachgebiet erschließen und verantwortungsvollere Aufgaben übernehmen vorhandene Kenntnisse und Fertigkeiten im Bereich der Lohn- und Gehaltsabrechnung erweitern und vertiefen zusätzliche Anregungen für die berufliche Praxis nutzen sich gezielt auf die Fortbildungsprüfung vorbereiten 4 AFG AUS- UND FORTBILDUNGSGESELLSCHAFT des Steuerberaterverbandes Hessen e.v. und der Steuerakademie Fortbildungswerk des Steuerberaterverbandes Hessen e.v. (GbR)

5 3 Lehrstoff Die Steuerberaterkammer Hessen führt jährlich gemäß 54 in Verbindung mit 71 Abs. 5 des Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom 23. März 2005 auf Grund des Beschlusses des Berufsbildungsausschuss der Steuerberaterkammer Hessen vom 18. März 2014 eine Prüfung zum/zur Fachassistenten/-in Lohn und Gehalt durch. Der nachfolgende Anforderungskatalog erläutert den Rahmen der Prüfungsgebiete und Prüfungsanforderungen. Er soll in erster Linie als Orientierungshilfe dienen. Die vorgenommene Aufgliederung der Prüfungsinhalte ist wegen der schnell fortschreitenden Entwicklung auf einzelnen Prüfungsgebieten nicht abschließend. Insbesondere stellen die Anmerkungen mit Spiegelstrichen keine abschließende Aufzählung dar, sondern sollen nur auf besonders zu beachtende Teilbereiche hinweisen. 1. STEUERRECHT 1.1 Grundlagen Definition Arbeitslohn Lohnsteuerklassen/Faktorverfahren Abgrenzung steuerfreier/steuerpflichtiger Arbeitslohn 1.2 Steuerfreier Arbeitslohn/Freigrenzen (vgl. auch 4.1.) Zuschläge, Sonntags-, Feiertags-, Nachtarbeit Reisekosten Aufmerksamkeiten Kinderbetreuung Betriebsveranstaltungen Gesundheitsförderung Umzugskosten Trinkgeld Arbeitskleidung Telekommunikationskosten Rabatte 1.3 Durchführung des Lohnsteuerabzugs Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) Frei- und Hinzurechnungsbeträge beim Lohnsteuerabzug Möglichkeiten der Pauschalierung der Lohnsteuer (einschl. Folgewirkung auf die Sozialversicherung) Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte Betriebsveranstaltungen Betriebliche Altersversorgung Kurzfristig Beschäftigte Doppelte Haushaltsführung Anmeldung und Abführung der Lohnsteuer Zeiträume Lohnsteueranmeldungen Nebenbuchhaltungen Lohnsteuerjahresausgleich Arbeitgeber Lohnsteuer gem. 37b EStG Aufzeichnungspflichten beim Lohnsteuerabzug Haftung des Arbeitgebers 1.4 Besonderheiten von Arbeitsverträgen mit nahen Angehörigen 1.5 Betriebsprüfung gem. 146, 147 AO Rechtsgrundlage Datenzugriff 5

6 Auswertung des Prüfungsergebnisses 1.6 Anrufungsauskunft ( 42e EStG) 1.7 Lohnsteuernachschau 6 2. SOZIALVERSICHERUNGSNACHWEISRECHT 2.1 Grundlagen Zweige der Sozialversicherung, Umlageverfahren, Anmeldung Berufsgenossenschaft Gefahrtarifklasse, Zuständigkeit Betriebsnummer, Beantragung Sozialversicherungspflicht Rentenversicherung einschl. berufsständische Versorgungswerke Krankenversicherung Pflegeversicherung Arbeitslosenversicherung Entstehung von Beiträgen Beitragsberechnung Höhe und Aufteilung der Beiträge/Gleitzone Freiwillige/private Krankenversicherung Besonderheiten Pflege- und Arbeitslosenversicherung Beitragsschuldner Arbeitgeberhaftung 2.2 Meldepflichten Sofortmeldungen bei Eintritt eines neuen AN Anwendungsfälle Notwendige Angaben Empfänger der Meldung Weitere Pflichten des AG Ein- und Austritt von AN Meldebescheinigung zur SV Unterlagen für AN Fehlzeiten/Unterbrechung Unterbrechungsmeldungen Krankheit (einschl. möglicher Regressansprüche) Pflege eines kranken Kindes Mutterschutz/Elternzeit/Beschäftigungsverbote Sonstige Arbeitsunfall Kurzarbeit Wehrübung Unbezahlter Urlaub Entgeltfortzahlung Pflege von Angehörigen Bundesfreiwilligendienst Sonstige freiwillige Dienste Jahresmeldung/UVMG Jährlicher Lohnnachweis an Berufsgenossenschaften Meldung des Jahresverdienstes und der Arbeitsstunden des AN aus dem abgelaufenen Jahr GKV-Monatsmeldung Sonderfälle Hinzuverdienstgrenze für z.b. Rentner, Arbeitslose ALG I und ALG II, Eltern während der Elternzeit, Wiedereintritt in die gesetzliche KV AFG AUS- UND FORTBILDUNGSGESELLSCHAFT des Steuerberaterverbandes Hessen e.v. und der Steuerakademie Fortbildungswerk des Steuerberaterverbandes Hessen e.v. (GbR)

7 2.3 Statusfeststellungsverfahren GmbH-Geschäftsführer Auswirkung von Beteiligungsverhältnissen Kommanditisten Mitarbeitende Familienangehörige Angehörige berufsständischer Versorgungswerke Arbeitnehmerähnliche Selbständige Scheinselbständige 2.4 Umlageverfahren Umlagepflicht, -berechnung und Erstattungsverfahren Aufwendungen AG Anspruch und Berechnung der Lohnfortzahlung 6-Wochenfrist Mehrere Krankheiten Krank bei Neueintritt Berechnung Zuschuss Mutterschaftsgeld Wahlmöglichkeiten und Berechnung des Erstattungsbetrags der U1 bzw. U Pflege Angehöriger Insolvenzgeldumlage 2.5 Sozialversicherungsrechtliche Prüfungen der Deutschen Rentenversicherung einschl. Künstlersozialkasse 3. GRUNDZÜGE DES ARBEITSRECHTS 3.1 Rechtliche Beschränkungen Steuerberater und deren Mitarbeiter Rechtsdienstleistungsgesetz 3.2 Gesetzliche Grundlagen im Arbeitsrecht Gesetze und Verordnungen insbesondere BGB GewO Kündigungsschutzgesetz Bundesurlaubsgesetz Nachweisgesetz Mutterschutzgesetz Jugendarbeitsschutzgesetz Schwerbehindertengesetz Allg. Gleichbehandlungsgesetz Unfallverhütungsvorschriften (Grundlagen) Abgrenzung Arbeitgeber Arbeitnehmer 3.3 Anbahnung und Begründung von Arbeitsverhältnissen Anbahnung Anzeigen Ausschreibungen Vorstellungsgespräch AGG Begründung von Arbeitsverhältnissen Formen von Arbeitsverträgen Inhalt von Arbeitsverträgen Beginn und Dauer Arbeitszeit und Arbeitsort Aufgabenbereiche Vergütungsmodelle 7

8 Entgeltfortzahlung/Urlaub Vertragsfreiheit BGB, GewO, Nachweisgesetz Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung Einschränkungen durch Tarifverträge/gesetzliche Mindestlohnvorschriften Allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge Organisierte Vertragspartner Geltung durch Bezugnahme Kraft betrieblicher Übung 3.4 Folgen von Verstößen gegen die arbeitsrechtlichen und arbeitsvertraglichen Pflichten 3.5 Anbahnung und Begründung von Arbeitsverhältnissen Kündigung und Kündigungsschutz Änderungskündigung Aufhebungsvertrag Ordentliche Kündigung Außerordentliche Kündigung Sozialauswahl Abfindung Arbeitszeugnis 8 4. RECHTSÜBERGREIFENDE THEMEN 4.1 Geldwerte Vorteile/Sachbezüge (vgl. auch 1.2) Dienstwagennutzung Privatnutzung Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte Familienheimfahrten Überlassung mehrerer Fahrzeuge Unfallkosten Privates Nutzungsverbot Zuzahlung des Arbeitnehmers Fahrtenbuch 1 % Regelung Personalrabatte Bewertung des Sachbezugs Rabattfreibetrag (Voraussetzungen und Höhe) Sonderregelung Kraftfahrzeuge Lohnsteuer-Pauschalierung Rabattgewährung durch Dritte Personalrabatte durch Banken, Versicherungen und Hotels Sonstige Sachbezüge Wohnung Beköstigung einschl. Verzehrgutscheine Gelegenheitsgeschenke Amtliche Sachbezugswerte Warengutscheine Maßnahmen zur Gesundheitsförderung Jobticket Gruppenunfallversicherung Kilometergeld für den Weg zur Arbeitsstätte Freigrenze 4.2 Betriebliche Altersversorgung Betriebsrentengesetz Entgeltumwandlung (auch Altersvermögensgesetz) AFG AUS- UND FORTBILDUNGSGESELLSCHAFT des Steuerberaterverbandes Hessen e.v. und der Steuerakademie Fortbildungswerk des Steuerberaterverbandes Hessen e.v. (GbR)

9 Unverfallbarkeit Insolvenzsicherung Steuerfreiheit nach 3 Nr. 63 EStG Rückabwicklung, vorzeitige Beendigung Direktzusage Höhe Angemessenheit beim Gesellschafter oder nahen Angehörigen Lohnsteuer Sozialversicherung Direktversicherung Grundlagen Höchstbetrag Gehaltsumwandlung Lohnsteuer Sozialversicherung Sozialversicherung bei Fälligkeit Unterstützungskasse Grundlagen Höchstbetrag Gehaltsumwandlung Lohnsteuer Sozialversicherung Steuer und Sozialversicherung bei Fälligkeit Pensionskasse Grundlagen Höchstbetrag Gehaltsumwandlung Lohnsteuer Sozialversicherung Steuer und Sozialversicherung bei Fälligkeit Pensionsfond Grundlagen Höchstbetrag Gehaltsumwandlung Lohnsteuer Sozialversicherung Steuer und Sozialversicherung bei Fälligkeit 4.3 Vermögensbildung/-beteiligung Begünstigte Anlageformen Arbeitgeberleistungen Höchstbeträge Form der Förderung Lohnsteuer und Sozialversicherung 4.4 Mehrfachbeschäftigte (Minijobber und sonstige Arbeitnehmer) Arbeitsrechtliche Grundlagen und Konsequenzen Lohnsteuerliche Behandlung Sozialversicherungsrechtliche Behandlung 4.5 Besondere Personengruppen Schüler/Studenten/Diplomanden Zeitlicher Umfang Lohnsteuerliche Behandlung Sozialversicherungsrechtliche Behandlung Praktikanten in der dualen Berufsausbildung Vollzeit-Berufstätigkeit unter Einbeziehung der Hochschule Kurzfristig Beschäftigte 9

10 10 Voraussetzungen Lohnsteuer- und Sozialversicherungspflicht Versorgungs- und Pensionsempfänger, Sterbegeldempfänger Lohnsteuer- und Sozialversicherungspflicht Steuerliche Begünstigung 4.6 Grundzüge der Baulohnabrechnung Abgrenzungsproblematik Lohn zum Baulohn Bauhaupt- und Baunebengewerbe (wesentliche Grundlagen) Anwendungsfälle zur Abgrenzung Anzuwendende Tarifverträge Urlaubsanspruch und -abrechnung 4.7 Nettolohnvereinbarungen Grundsätzliche Probleme Hochrechnung von Lohnsteuer und Sozialversicherung Berechnung bei sonstigen Bezügen Durchführung des Lohnsteuer-Jahresausgleichs durch den Arbeitgeber Steuerliche Behandlung von Einkommensteuererstattungen 4.8 Teilmonatsberechnung Berechnungsmethoden Steuerliche Konsequenzen Sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen Ermittlung der maßgeblichen Beitragsbemessungsgrenze 4.9 Korrekturen/Nachzahlungen für Vormonate Korrekturen im laufenden Jahr Berücksichtigungszeitpunkt Korrekturen für Vorjahre Zeitpunkt der lohnsteuerlichen Berücksichtigung Sozialversicherungsrechtliche Behandlung 4.10 Lohnsteuerabzug vom Arbeitslohn Zuschlagsteuern Kirchensteuer Solidaritätszuschlag Besonderheiten Mindestkirchensteuer Pauschalsteuer Pauschalierung nach 40 EStG 4.11 Entgeltpauschalierung Minijobregelung Grundlagen Hauptjob und Nebenjob, mehrere Nebenjobs Hauptjob und mehrere Nebenjobs Zusammenrechnung mehrerer Arbeitsverhältnisse Arbeitsrechtliche Grundlagen Betragsgrenze Kurzfristige Überschreitung der beitragsmäßigen oder zeitlichen Höchstgrenze Verzicht auf Rentenversicherungsfreiheit (bei Eintritt bis ) Antrag auf Rentenversicherungsfreiheit (bei Eintritt ab 2013) Zuständiger Träger der Sozialversicherung Pauschalsteuer Haushaltsscheckverfahren Grundlagen Anwendungsfälle Umfang der Versicherungspflicht AFG AUS- UND FORTBILDUNGSGESELLSCHAFT des Steuerberaterverbandes Hessen e.v. und der Steuerakademie Fortbildungswerk des Steuerberaterverbandes Hessen e.v. (GbR)

11 Entgeltgrenze Beitragssatz Träger der Versicherung Technische Abwicklung 4.12 Einmalbezüge/mehrjährige Bezüge Definition Anwendungsfälle Sozialversicherungsrechtliche Behandlung (Jahresbeitragsbemessungsgrundlage/März-Klausel) Lohnsteuerliche Behandlung Fünftel-Regelung Nachzahlung laufender Arbeitslohn Berücksichtigung von Freibeträgen 5. BESONDERE THEMEN 5.1 Kurzarbeitergeld Arbeitsrechtliche Voraussetzungen Betriebliche Voraussetzungen Persönliche Voraussetzungen Verfahren Auswirkung von Arbeitszeitguthaben Berechnung und Höhe Lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung 5.2 Insolvenzgeld Grundlagen der Gewährung und Berechnung von Insolvenzgeld Grundlagen der Besonderheiten in Insolvenzgeldzeiträumen in der Lohnsteuer und Sozialversicherung 5.3 Pfändung, Abtretung, Arbeitnehmerinsolvenz Verpflichtungen des Arbeitgebers Drittschuldnererklärung Berechnung der abzuführenden Beiträge Teillohnzahlungszeiträume Teil- und unpfändbare Beträge Aufrechnung des Arbeitgebers Haftung des Arbeitgebers 5.4 Besonderheiten bei mehreren Betriebsstätten Bestimmung der regelmäßigen Arbeitsstätte Fahrtkosten für Fahrten zwischen den Betriebsstätten Abführung der Lohnsteuer und Sozialversicherung 5.5 Bescheinigungs-, Melde- und Auskunftsvorschriften (elektronische Bescheinigungen) Meldung zur Sozialversicherung (siehe 2.2) Bescheinigungen für Arbeitsagentur Bescheinigungen für die Krankenkasse Sonstige Bescheinigungen 5.6 Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten Umfang und Dauer der Aufbewahrungspflicht nach AO, SGB und HGB 5.7 Grundsätze der Ordnungsmäßigkeit 5.8 Fristen, Rechtsbehelfe, Korrekturvorschriften, Mitwirkungspflichten 5.9 Datenschutz und Datensicherheit 5.10 Vergütungsberechnung 34 StBVV Pauschalvereinbarung 11

12 4 Lehrgangsangebot Der Lehrgang umfasst insgesamt 229 Unterrichtsstunden á 45 Minuten. Die Unterrichtsstunden verteilen sich auf die Stoffgebiete wie folgt: Sachgebiet Unterrichtsstunden Lerntechniken 4 Grundzüge des Arbeitsrechts 32 Steuerrecht 32 Sozialversicherungsrecht 50 Rechtsübergreifende Themen 50 Besondere Themen 32 Stoffwiederholung 12 Schreiben Übungsklausur 5 Besprechung Übungsklausur 4 Vorbereitung mündliche Prüfung 8 Unterrichtsstunden insgesamt 229 Notwendige Änderungen bleiben vorbehalten! 12 AFG AUS- UND FORTBILDUNGSGESELLSCHAFT des Steuerberaterverbandes Hessen e.v. und der Steuerakademie Fortbildungswerk des Steuerberaterverbandes Hessen e.v. (GbR)

13 4.1 Berufsbegleitende Lehrgänge (Fr./Sa.) Frankfurt am Main, Baunatal und Wetzlar Termine und Unterrichtszeiten: Tag Datum von bis Std. Anmerkung Samstag Freitag Samstag Freitag Samstag Freitag Samstag Freitag Samstag Freitag Samstag Freitag Samstag Freitag Samstag Freitag Samstag Freitag Samstag Freitag Samstag Freitag Samstag Freitag Samstag Freitag Samstag Freitag Samstag Freitag Samstag Freitag Samstag Freitag/ Samstag / Freitag Samstag Crash-Wochenende Übungsklausur/ Besprechung Vorbereitung mündl. Prüfung Der Unterricht an den Wochenenden 02./ sowie 09./ findet für alle Lehrgänge zentral in Frankfurt am Main statt. Notwendige Änderungen bleiben vorbehalten! 13

14 4.2 Berufsbegleitender Lehrgang (Mo./Mi.) Nur in Frankfurt am Main Termine und Unterrichtszeiten: Tag Datum von bis Std. Anmerkung Montag Mittwoch Montag Mittwoch Montag Mittwoch Montag Mittwoch Montag Mittwoch Montag Mittwoch Montag Mittwoch Montag Mittwoch Montag Mittwoch Montag Mittwoch Montag Mittwoch Montag Mittwoch Montag Mittwoch Montag Mittwoch Montag Mittwoch Montag Mittwoch Montag Mittwoch Montag Mittwoch Montag Mittwoch Montag Mittwoch Freitag Samstag / Freitag Samstag Crash-Wochenende Übungsklausur/ Besprechung Vorbereitung mündl. Prüfung Notwendige Änderungen bleiben vorbehalten! 14 AFG AUS- UND FORTBILDUNGSGESELLSCHAFT des Steuerberaterverbandes Hessen e.v. und der Steuerakademie Fortbildungswerk des Steuerberaterverbandes Hessen e.v. (GbR)

15 5 Lehrgangsorte Baunatal Stadthalle Friedrich-Ebert-Allee Baunatal Frankfurt am Main Intercity Hotel Frankfurt-Airport Am Luftbrückendenkmal Frankfurt am Main Wetzlar Aula Arnsburger Gasse Obertorstraße Wetzlar Sie erhalten mit der Anmeldebestätigung eine Anfahrtsskizze. Notwendige Änderung des Lehrgangsortes bleibt vorbehalten! 6 Lehrgangskosten / Anmeldeschluss Der Anmeldeschluss wurde auf den festgelegt. Die Lehrgangsgebühr beträgt und beinhaltet die Teilnahme an den vorgesehenen 229 Unterrichtsstunden. Eine Unterrichtsstunde umfasst 45 Minuten. Die Gebühr kann in folgenden Raten gezahlt werden: Anzahlung fällig am Rate 475. fällig am Rate 475. fällig am Sie erhalten außer einer Teilnahmebestätigung nach dem Anmeldeschluss auch eine Rechnung. Bitte nehmen Sie die Zahlungen auf das Konto der AFG Hessen GbR fristgerecht vor. 15

16 7 Unterrichtsmaterial Die Dozenten arbeiten mit eigenen Skripten. Bitte warten Sie mit dem Kauf von Literatur und Gesetzestexten bis zum Unterrichtsbeginn. Aus fachlichen und pädagogischen Gründen verzichten wir auf ein einheitliches Unterrichtsmaterial, da wir die Auffassung vertreten, dass ein Dozent mit seinem eigenen Material eine effizientere Prüfungsvorbereitung gewährleisten kann, als unter Einsatz der von anderen Dozenten konzipierten Skripte. Selbstverständlich richten sich alle Dozenten bei der Stoffvermittlung nach dem gültigen Anforderungskatalog. Die Gestaltung des Unterrichts und die damit verbundene Vermittlung des Lehrstoffes erfolgt jedoch individuell. 16 AFG AUS- UND FORTBILDUNGSGESELLSCHAFT des Steuerberaterverbandes Hessen e.v. und der Steuerakademie Fortbildungswerk des Steuerberaterverbandes Hessen e.v. (GbR)

17 8 Zulassung zur Prüfung zum/zur Fachassistent/ -in Lohn und Gehalt (1) Zur Prüfung ist zuzulassen a) wer mit Erfolg die Abschlussprüfung als Steuerfachangestellte/ Steuerfachangestellter abgelegt hat und danach zum Ende des Monats, der dem schriftlichen Teil der Prüfung vorausgeht, eine hauptberufliche praktische Tätigkeit von mindestens einem Jahr bei einem Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, Rechtsanwalt, einer Steuerberatungsgesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Buchprüfungsgesellschaft, Rechtsanwaltsgesellschaft oder Landwirtschaftlichen Buchstelle nachweisen kann. (2) Abweichend von Abs. 1 ist zur Prüfung auch zuzulassen a) wer nachweist, dass er nach erfolgreichem Abschluss einer gleichwertigen Berufsausbildung (z.b. Rechtsanwaltsfachangestellter, Bankkaufmann, Industriekaufmann, Groß- und Außenhandelskaufmann) bis zum Ende des Monats, der dem schriftlichen Teil der Prüfung vorausgeht, mindestens drei Jahre auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens, davon mindestens zwei Jahre bei einem Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, einer Steuerberatungsgesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder Buchprüfungsgesellschaft hauptberuflich praktisch tätig gewesen ist, b) wer keine gleichwertige Berufsausbildung nachweisen kann, jedoch bis zum Ende des Monats, der dem schriftlichen Teil der Prüfung vorausgeht, mindestens fünf Jahre auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens, davon mindestens drei Jahre bei einem Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, einer Steuerberatungsgesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder Buchprüfungsgesellschaft hauptberuflich praktisch tätig gewesen ist, (3) In besonderen Ausnahmefällen kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen und Nachweisen über seine Vorbildung und den beruflichen Werdegang darlegt, dass er bei einem Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, Rechtsanwalt, einer Steuerberatungsgesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder Buchprüfungsgesellschaft Qualifikationen erworben hat, die den Anforderungen an den Bewerber gem. Abs. 1 entsprechen. (4) Ausländische Bildungsabschlüsse und Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland sind zu berücksichtigen. (5) Voraussetzung für die Zulassung ist, dass der Bewerber zum Zeitpunkt der Anmeldung zur Prüfung seinen Beschäftigungsort, in Ermangelung einer Beschäftigung seinen Wohnort im Bezirk der Steuerberaterkammer hat. (6) Die Zulassung zur Prüfung setzt weiter voraus, dass der Prüfungsbewerber die nach der Gebührenordnung der Kammer festgesetzte Zulassungs- und Prüfungsgebühr vor Prüfungsbeginn innerhalb der von der Steuerberaterkammer gesetzten Frist entrichtet hat. (7) Zur Fortbildungsprüfung ist nicht zuzulassen, wer die Fortbildungsprüfung bereits mit Erfolg abgelegt hat. 17

18 9 Prüfung Die schriftliche Prüfung zum/zur Fachassistenten/-in Lohn und Gehalt 2016 wird voraussichtlich im Oktober 2016 stattfinden. Der Termin der mündlichen Prüfung wird von den einzelnen Prüfungsausschüssen individuell festgelegt Die Anmeldung zur Prüfung hat durch den Prüfungsbewerber schriftlich auf dem von der Steuerberaterkammer vorgeschriebenen Formular unter Beachtung der Anmeldefrist zu erfolgen. Der Anmeldung sind die erforderlichen Nachweise über die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen beizufügen. Die Teilnehmer unserer Lehrgänge erhalten rechtzeitig das entsprechende Formular. Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet die Steuerberaterkammer. Hält sie die Zulassungsvoraussetzungen für nicht gegeben, so entscheidet der Prüfungsausschuss. Die Entscheidung des Prüfungsausschusses ist in einer Niederschrift unter Angabe der gründe festzuhalten. Ein ablehnender Bescheid ist zu begründen. Die Zulassung zur Prüfung ist dem Prüfungsbewerber rechtzeitig, spätestens mit der Ladung, unter Angabe des Prüfungstages und des Prüfungsortes einschließlich erlaubter Arbeits- und Hilfsmittel mitzuteilen. Die Zulassung kann vom Prüfungsausschuss bis zur Beendigung der Prüfung widerrufen werden, wenn sie auf Grund von gefälschten Unterlagen oder falschen Angaben ausgesprochen worden ist. Die Prüfung erstreckt sich auf folgende Prüfungsgebiete: a) Steuerrecht (insbesondere Lohnsteuerabzugsverfahren, Lohnsteueranmeldung, steuerfreier Arbeitslohn) b) Sozialversicherungsbeitragsrecht (insbesondere Beitragsberechnung, Meldepflichten, Statusfeststellung, Umlageverfahren, Außenprüfung) c) Grundzüge des Arbeitsrechts (insbesondere gesetzliche Grundlagen, Arbeitsvertragsrecht, Tarifvertragsrecht) d) Rechtsübergreifende Themen (insbesondere geldwerte Vorteile/ Sachbezüge, Betriebliche Altersversorgung, Mehrfachbeschäftigte, besondere Personengruppen, Grundzüge der Baulohnabrechnung, Nettolohnvereinbarung, Entgeltpauschalierung, Einmalbezüge/mehrjährige Bezüge) e) Besondere Themen (insbesondere Kurzarbeitergeld, Pfändung, Meldevorschriften, Dokumentationspflichten, Rechtsbehelfe, Datenschutz/Datensicherheit) Die Prüfung besteht aus zwei Prüfungsfächern, und zwar aus einem schriftlichen Teil und einer mündlichen Prüfung. 18 Im schriftlichen Teil der Prüfung ist eine Klausur mit praxistypischer und prüfungsgebietsübergreifender Aufgabenstellung aus den unter a) bis e) genannten Gebieten zu fertigen. AFG AUS- UND FORTBILDUNGSGESELLSCHAFT des Steuerberaterverbandes Hessen e.v. und der Steuerakademie Fortbildungswerk des Steuerberaterverbandes Hessen e.v. (GbR)

19 Die Bearbeitungszeit beträgt vier Zeitstunden. Gegenstand der mündlichen Prüfung sind die Fertigkeiten und Kenntnisse der Prüfungsordnung. In der mündlichen Prüfung soll der Prüfling zeigen, dass er praxistypische und prüfungsgebietsübergreifende Fälle lösen kann. Die Prüfungsdauer soll je Prüfungsteilnehmer 30 Minuten nicht überschreiten. Zur mündlichen Prüfung wird zugelassen, wer im schriftlichen Teil der Prüfung eine mindestens ausreichende Leistung erbracht hat. Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden. 19

20 10 Allgemeine Teilnahmebedingungen 1. Anmeldung und Teilnahmegebühren Die Anmeldung zur Teilnahme am Vorbereitungslehrgang muss schriftlich erfolgen und persönlich unterschrieben sein. Die Anmeldung kann innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluß schriftlich widerrufen werden. Das Widerrufsrecht erlischt in jedem Fall nach dem festgesetzten Anmeldeschluss. Bei rechtzeitigem und ordnungsgemäß erklärtem Widerruf wird eine Verwaltungsgebühr von 25. erhoben. Der/die Teilnehmer/-in verpflichtet sich insbesondere zur pünktlichen Zahlung der Lehrgangsgebühren zu den genannten Terminen. Bei zweimaligem Zahlungsverzug ist das Recht auf Ratenzahlung verwirkt; d.h. die noch ausstehende Lehrgangsgebühr wird sofort in voller Höhe fällig. 2. Durchführung Der Beginn eines Lehrgangs ist an eine Mindestteilnehmerzahl gebunden. Bei zu geringer Teilnehmerzahl bis zum Anmeldeschluss muss der Lehrgang abgesagt werden. Bereits entrichtete Gebühren werden bei Lehrgangsabsage in voller Höhe erstattet. Fällt der Unterricht z. B. wegen Verhinderung eines Dozenten infolge Krankheit oder aus anderen, von der AFG Hessen nicht zu vertretenden Gründen (z. B. wegen höherer Gewalt) aus, wird sich die AFG Hessen um Verlegung bemühen. Ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht. Es kann auch kein Schadenersatz oder eine Ermäßigung der Lehrgangsgebühr geltend gemacht werden. Änderungen des an den Anforderungskatalog der Steuerberaterkammer angelehnten Lehrplans bleiben wegen der fortschreitenden Entwicklung einzelner Prüfungsgebiete vorbehalten Kündigung des Unterrichtsvertrages Nichtteilnahme am Unterricht Jeder Teilnehmer hat das Recht, den Lehrgangsvertrag nach Beginn des Lehrgangs jederzeit mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Bei frist- und ordnungsgemäßer Kündigung hat der/die Teilnehmer/ -in nur den Kursgebührenanteil zu entrichten, der auf die in der Vertragslaufzeit gehaltenen Stunden entfällt. Das Recht zur fristlosen Kündigung bleibt hiervon unberührt, d.h. der Unterrichtsvertrag kann auch weiterhin aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden. Als wichtiger Grund gilt stets eine länger währende Krankheit oder ein Unfall des Teilnehmers, wonach der Besuch während der überwiegenden Dauer des Lehrgangs unmöglich ist. Als Nachweis bedarf es in diesen Fällen eines ärztlichen Attests, in welchem die Arbeitsunfähigkeit für die überwiegende Dauer des Lehrgangs bescheinigt wird. Die Nichtzulassung zur Prüfung zum/zur Fachassistenten/-in Lohn und Gehalt stellt keinen wichtigen Grund dar, weil sich der/die Teilnehmer/ -in hierüber vor Vertragsabschluss Klarheit verschaffen kann. Die Kündigung und Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Sofern der/die Teilnehmer/-in einzelne Unterrichtsstunden oder -tage aufgrund von Krankheit oder anderen wichtigen Unständen nicht besuchen kann, ergibt sich hieraus kein Recht zur Reduzierung der Teilnahmegebühr. AFG AUS- UND FORTBILDUNGSGESELLSCHAFT des Steuerberaterverbandes Hessen e.v. und der Steuerakademie Fortbildungswerk des Steuerberaterverbandes Hessen e.v. (GbR)

21 4. Prüfungen Die Abnahme von Prüfungen und Ausgabe von Zeugnissen richten sich nach der Prüfungsordnung der zuständigen Steuerberaterkammer. Das Bestehen der Prüfung kann nur die prüfende Stelle bestätigen. Für die Zulassung zur Prüfung sowie die Einhaltung der vorgegebenen Termine, Kosten, Zulassungsbedingungen und Prüfungsinhalte übernimmt die AFG Hessen keine Haftung. 5. Haftung Gegen alle Unfälle während der Unterrichtszeit und auf dem direkten Weg von und zur Unterrichtsstätte ist der/die Teilnehmer/-in im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung seitens des Arbeitgebers versichert, wenn die Teilnahmegebühr voll oder teilweise vom Arbeitgeber bezahlt wird. Beteiligt sich der Arbeitgeber nicht an der Teilnahmegebühr, ist der Teilnehmer über die gesetzliche Unfallversicherung der AFG Hessen versichert. Für Schäden oder Verluste, die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Unterricht entstehen, z.b. an der Garderobe, wird nicht gehaftet. 6. Lehrgangsordnung Im Interesse des gesamten Lehrgangs verpflichtet sich jeder Teilnehmer zu ordnungsgemäßem und rücksichtsvollem Verhalten. Bei groben Verstößen kann der Lehrgangsteilnehmer nach vorheriger Abmahnung vom weiteren Unterricht ausgeschlossen werden. In diesem Fall wird die Lehrgangsgebühr nicht zurückerstattet bzw. ist in voller Höhe fällig. Die Regelungen bezüglich der Parkplätze, Räume usw. sind zu beachten. 7. Sonstiges Zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollte sich eine Bestimmung als ungültig erweisen, so sollen die übrigen Bestimmungen unverändert weiter gelten. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Frankfurt am Main. 21

22 22 AFG AUS- UND FORTBILDUNGSGESELLSCHAFT des Steuerberaterverbandes Hessen e.v. und der Steuerakademie Fortbildungswerk des Steuerberaterverbandes Hessen e.v. (GbR)

23 11 Anmeldung ANMELDUNG zum Vorbereitungslehrgang auf die Prüfung zum/zur Fachassistenten/-in Lohn und Gehalt 2016 Hiermit melde ich mich verbindlich zu dem Vorbereitungslehrgang auf die Prüfung zum/zur Fachassistenten-/in Lohn und Gehalt 2016 in n Baunatal (Fr./Sa.) n Frankfurt am Main (Fr./Sa.)* n Frankfurt am Main (Mo./Mi.)* *Eine Zusammenlegung dieser Kurse behalten wir uns je nach Anmeldestand vor. n Wetzlar (Fr./Sa.) an. Name: Vorname: Straße: PLZ/Ort: Telefon: geb. am: Schulbildung: Abgeschlossene Berufsausbildung als: Zeitpunkt der Prüfung (Monat/Jahr): Tätigkeit im steuerberatenden Beruf im Anschluss an die Berufsausbildung seit: Derzeit beschäftigt bei (Name, Anschrift, Telefon): AFG AUS- UND FORTBILDUNGS- GESELLSCHAFT des Steuerberaterverbandes Hessen e.v. und der Steuerakademie Fortbildungswerk des Steuerberaterverbandes Hessen e.v. (GbR) Mainzer Ldstr FFM Telefax: 069 / Die Teilnahmegebühr wird vom Arbeitgeber voll oder zu... % bezahlt. Die allgemeinen Teilnahmebedingungen der AFG Hessen für den Vorbereitungslehrgang auf die Prüfung zum/zur Fachassistenten/-in Lohn und Gehalt 2016 erkenne ich an. Ort und Datum Unterschrift

24 einfach besser zusammenarbeiten. Z. B. Kosten- und Zeitersparnis in Ihrer Kanzlei durch Mandanten- Vorerfassung von Personalstammdaten, Gehaltsdaten, Arbeitszeiten und automatische Übermittlung direkt in Ihre Kanzleisoftware mit Personal & Zeiten Die Softwarelösung für innovative Steuerberater

Fortbildungsprüfung Fachassistent/in Lohn und Gehalt

Fortbildungsprüfung Fachassistent/in Lohn und Gehalt Fortbildungsprüfung Fachassistent/in Lohn und Gehalt Anforderungskatalog Vorbemerkung Durch die Ablegung der Fortbildungsprüfung zum/zur Fachassistent/in Lohn und Gehalt nach 54 BBiG können Steuerfachangestellte

Mehr

VORBEREITUNGSLEHRGANG ZUR PRÜFUNG ZUM/ZUR FACHASSISTENT/-IN LOHN UND GEHALT 2016

VORBEREITUNGSLEHRGANG ZUR PRÜFUNG ZUM/ZUR FACHASSISTENT/-IN LOHN UND GEHALT 2016 EINE PERSÖNLICHE BERATUNG UND DETAILLIERTE INFORMATIONEN ERHALTEN SIE BEI: BIB Augsburg ggmbh, Frau Katalin Walz Memminger Straße 6, 86159 Augsburg 0821 258 581-0, walz@bibaugsburg.de oder bei Ihrem Arbeitsvermittler/Ihrer

Mehr

FORTBILDUNGSSEMINAR FACHASSISTENT/-IN LOHN UND GEHALT in Karlsruhe

FORTBILDUNGSSEMINAR FACHASSISTENT/-IN LOHN UND GEHALT in Karlsruhe FORTBILDUNGSSEMINAR FACHASSISTENT/-IN LOHN UND GEHALT in Karlsruhe FORTBILDUNGSPRÜFUNG 2016/2017 ZIELGRUPPE Dieses Fortbildungsseminar der VWA Baden richtet sich an Steuerfachangestellte und andere Kanzleimitarbeiter/innen,

Mehr

Fachassistenten/-in Lohn und GEhalt

Fachassistenten/-in Lohn und GEhalt AFG AUS- UND FORTBILDUNGSGESELLSCHAFT 2015 Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Prüfung zum/zur Fachassistenten/-in Lohn und GEhalt 2015 5 Lehrgangsorte! M Baunatal M Darmstadt M Frankfurt am Main M Fulda

Mehr

STEUERBERATERKAMMER MÜNCHEN KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS. Informationsblatt

STEUERBERATERKAMMER MÜNCHEN KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS. Informationsblatt STEUERBERATERKAMMER MÜNCHEN KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS NEDERLINGER STRASSE 9 80638 MÜNCHEN TELEFON (089) 15 79 02-0 TELEFAX (089) 15 79 02-19 Informationsblatt zum Fachassistent/in Lohn und Gehalt

Mehr

Neu! Fachassistent/in Lohn und Gehalt. Die neue Prüfung Samstag- oder Klausurenlehrgang FALG1511

Neu! Fachassistent/in Lohn und Gehalt. Die neue Prüfung Samstag- oder Klausurenlehrgang FALG1511 Neu! FALG1511 Fachassistent/in Lohn und Gehalt Die neue Prüfung Samstag- oder Klausurenlehrgang Die neue Prüfung Fachassistent/in Lohn und Gehalt Die Lohnsachbearbeitung für Mandanten hat in Steuerberatungs-,

Mehr

STEUERBERATERKAMMER NIEDERSACHSEN

STEUERBERATERKAMMER NIEDERSACHSEN STEUERBERATERKAMMER NIEDERSACHSEN - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Prüfungsordnung und Anforderungskatalog für die Fortbildungsprüfung zum/zur FACHASSISTEN/IN LOHN UND GEHALT 30175 Hannover, Adenauerallee

Mehr

Neues in der Praktischen Lohnabrechnung 2004

Neues in der Praktischen Lohnabrechnung 2004 Neues in der Praktischen Lohnabrechnung 2004 Mit dem Steueränderungsgesetz 2003 und dem Haushaltsbegleitgesetz 2004 treten zahlreiche, politisch bis zuletzt umstrittene Regelungen in Kraft, die wie immer

Mehr

Arbeitsvertrag. und. Vermögenswirksame Leistungen werden ab in Höhe von gezahlt.

Arbeitsvertrag. und. Vermögenswirksame Leistungen werden ab in Höhe von gezahlt. Arbeitsvertrag und (im folgenden ) (im folgenden Arbeitnehmer) Grundlage dieses Arbeitsvertrages sind die gesetzlichen Bestimmungen und die folgenden Vereinbarungen zwischen und Arbeitnehmer. Das Arbeitsverhältnis

Mehr

Referent. André Fasel Diplom Verwaltungswirt

Referent. André Fasel Diplom Verwaltungswirt 14. Oktober 2014 Referent Diplom Verwaltungswirt 1985 1993 Ausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten bei der Bundesknappschaft (heute: Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See); Studium

Mehr

Wir bitten Sie, den Antrag auf Zulassung zur Fortbildungsprüfung ( 54 BBiG) zum Steuerfachwirt/zur Steuerfachwirtin mit allen Anlagen

Wir bitten Sie, den Antrag auf Zulassung zur Fortbildungsprüfung ( 54 BBiG) zum Steuerfachwirt/zur Steuerfachwirtin mit allen Anlagen An die Interessenten 17. Juli 2015 - Wi Antrag auf Zulassung zur Fortbildungsprüfung ( 54 BBiG) Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren, führt die Steuerberaterkammer Stuttgart die nächste Fortbildungsprüfung

Mehr

MUSTERAUFHEBUNGSVERTRAG

MUSTERAUFHEBUNGSVERTRAG Muster für einen Aufhebungsvertrag Seite: 1 von 5 MUSTERAUFHEBUNGSVERTRAG für Arbeitsverhältnisse Vorwort: Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass diese Vorlage lediglich der Orientierung dient. Die beispielhaften

Mehr

Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten! Minijob - 450 Euro. Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen. Euro-Geldscheine und Münzen

Was Sie über kleine Jobs wissen sollten! Minijob - 450 Euro. Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen. Euro-Geldscheine und Münzen Euro-Geldscheine und Münzen Minijob - 450 Euro Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten! Einklinker DIN lang Logo Minijob - Chancen und Risiken Minijob -

Mehr

Personalfragebogen Kündigung / Entlassung Zusatzangaben gem. Arbeitsbescheinigung 312 SGB III

Personalfragebogen Kündigung / Entlassung Zusatzangaben gem. Arbeitsbescheinigung 312 SGB III Seite 1 Pers.Nr. : Arbeitgeber: Name: Mandanten Nr.: Vorname: Beendigung Arbeitverhältnis I Kündigung/Beendigung des Arbeitsverhältnisses am oder Abschluss des Aufhebungsvertrages am: ( TT.MM.JJJJ) Kündigung/Beendigung

Mehr

Inhaltsverzeichnis Überblick: Die wesentlichen Aufgaben der Lohn und Gehaltsabrechnung 11 Wichtige Unterlagen für die Lohn und Gehaltsabrechnung 35

Inhaltsverzeichnis Überblick: Die wesentlichen Aufgaben der Lohn und Gehaltsabrechnung 11 Wichtige Unterlagen für die Lohn und Gehaltsabrechnung 35 1 Überblick: Die wesentlichen Aufgaben der Lohn- und Gehaltsabrechnung 11 1.1 Zusammenstellen der Unterlagen für die Lohnabrechnung 12 1.2 Überblick der Bestandteile einer Lohnabrechnung 14 1.3 Meldepflichten

Mehr

2. Sozialrecht/Beitragsrecht

2. Sozialrecht/Beitragsrecht 2. Sozialrecht/Beitragsrecht Anfragende/Anfordernde Stelle Künstlersozialkasse Zweck/Umfang/Art der Information Melde- und Auskunftspflicht 11, 12, 13 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) Meldung und

Mehr

berufliche Fortbildung zusätzliche berufsbezogene Kenntnisse und Fertigkeiten im Bereich der Lohn- und Gehaltsabrechnung erworben haben.

berufliche Fortbildung zusätzliche berufsbezogene Kenntnisse und Fertigkeiten im Bereich der Lohn- und Gehaltsabrechnung erworben haben. Anforderungskatalog Vorbemerkung Durch die Ablegung der Fortbildungsprüfung zum/zur Fachassistenten/in Lohn und Gehalt nach 54 BBiG können Steuerfachangestellte und gemäß 9 Abs. 2 der Prüfungsordnung weitere

Mehr

3. Tarifbeschäftigte, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind

3. Tarifbeschäftigte, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind Merkblatt Beihilfe für Tarifbeschäftigte Nordrhein-Westfalen Stand:05/2012 Dieses Merkblatt soll Ihnen eine Übersicht der wichtigsten beihilferechtlichen Bestimmungen für Tarifbeschäftigte des Landes Nordrhein-Westfalen

Mehr

1 Arbeitsrechtliche Grundlagen 11

1 Arbeitsrechtliche Grundlagen 11 Inhaltsverzeichnis 1 Arbeitsrechtliche Grundlagen 11 1.1 Arbeitnehmer und Arbeitgeber 12 1.1.1 Wer ist Arbeitnehmer? 12 1.1.2 Wer ist Arbeitgeber? 12 1.2 Gesetzliche Grundlagen 13 1.3 Vertragliche Grundlagen

Mehr

Informationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer Minijobs

Informationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer Minijobs Informationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer Minijobs Inhalt Minijobs Geringfügig entlohnte Beschäftigung Kurzfristige Beschäftigung Steuer- und Arbeitsrecht 2 Minijobs Minijobs - geringfügige Beschäftigungen

Mehr

Arbeitsvertrag für geringfügig entlohnte Beschäftigte

Arbeitsvertrag für geringfügig entlohnte Beschäftigte Arbeitsvertrag für geringfügig entlohnte Beschäftigte Zwischen der Firma Strasse Plz Ort (Arbeitgeber) Und Herrn/Frau Strasse Plz Ort Wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen: (Arbeitnehmer) 1. Beginn

Mehr

Bildungsvertrag Duales Studium

Bildungsvertrag Duales Studium Bildungsvertrag Duales Studium in Ergänzung zum Berufsausbildungsvertrag, für den kombinierten Bildungsgang der Ausbildung zum Industriemechaniker und des Studiums Maschinenbau an der Universität Siegen

Mehr

Merkblatt zur Fortbildungsprüfung zum/zur Steuerfachwirt/in

Merkblatt zur Fortbildungsprüfung zum/zur Steuerfachwirt/in Merkblatt zur Fortbildungsprüfung zum/zur Steuerfachwirt/in 1. Zulassungsvoraussetzungen ( 9 PO) In 9 der Prüfungsordnung (PO) der Steuerberaterkammer Südbaden ist für die Zulassung bestimmt: (1) Zur Prüfung

Mehr

Fachassistent Lohn und Gehalt - Samstagslehrgang -

Fachassistent Lohn und Gehalt - Samstagslehrgang - Fachassistent Lohn und Gehalt - Samstagslehrgang - www.fachassistentlohnundgehalt.de 2016 Akademie für Steuer- und Wirtschaftsrecht Fachassistent Lohn und Gehalt Einladung zu einem Vorbereitungslehrgang

Mehr

Anmeldung zum Vorbereitungslehrgang auf die Prüfung zum/zur Wirtschaftsfachwirt/Wirtschaftsfachwirtin IHK

Anmeldung zum Vorbereitungslehrgang auf die Prüfung zum/zur Wirtschaftsfachwirt/Wirtschaftsfachwirtin IHK Industrie und Handelskammer BodenseeOberschwaben Geschäftsbereich Weiterbildung Postfach 40 64 88219 Weingarten Anmeldung zum Vorbereitungslehrgang auf die Prüfung zum/zur Wirtschaftsfachwirt/Wirtschaftsfachwirtin

Mehr

Das Wichtigste im Überblick 5. Geringfügig entlohnte Beschäftigungen 6. überschritten wird? 19. ausgeübt werden 21. Rentenversicherungspflicht 37

Das Wichtigste im Überblick 5. Geringfügig entlohnte Beschäftigungen 6. überschritten wird? 19. ausgeübt werden 21. Rentenversicherungspflicht 37 2 Inhalt Das Wichtigste im Überblick 5 J Die wichtigstenrahmenbedingungen 6 Geringfügig entlohnte Beschäftigungen 6 J Was ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung? 12 J Was geschieht, wenn die 450

Mehr

Vereinsberatung: Steuern. Verein als Arbeitgeber

Vereinsberatung: Steuern. Verein als Arbeitgeber Verein als Arbeitgeber Kriterien für eine nichtselbständige oder selbständige Tätigkeit Nichtselbständige Tätigkeit Selbständige Tätigkeit Arbeitsvertrag Weisungsgebundenheit Urlaubsanspruch Sozialversicherungspflicht

Mehr

Ausbildungsverhältnisse in der Landwirtschaft. Rechtsanwalt Alexander Wagner, Leipzig

Ausbildungsverhältnisse in der Landwirtschaft. Rechtsanwalt Alexander Wagner, Leipzig Ausbildungsverhältnisse in der Landwirtschaft Rechtsanwalt Alexander Wagner, Leipzig Überblick Berufsausbildungsvertrag Abschluss Inhalt wichtiges Probezeit Abmahnungen Kündigung und Beendigung Abschluss

Mehr

Neues in der Praktischen Lohnabrechnung 2010

Neues in der Praktischen Lohnabrechnung 2010 Neues in der Praktischen Lohnabrechnung 2010 Auch im Jahr 2010 müssen in der täglichen Praxis der Lohnabrechnung wieder zahlreiche Änderungen aus Gesetzen und Verwaltungsvorschriften bewältigt werden.

Mehr

Prüfungsordnung für die Durchführung von. Fortbildungsprüfungen zum/zur Fachassistent/-in Lohn und Gehalt.

Prüfungsordnung für die Durchführung von. Fortbildungsprüfungen zum/zur Fachassistent/-in Lohn und Gehalt. Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen zum/zur Fachassistent/-in Lohn und Gehalt. Die Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen erlässt aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses

Mehr

Krankenversicherungsfreiheit für Beschäftigte ( 3-Jahres-Regel )

Krankenversicherungsfreiheit für Beschäftigte ( 3-Jahres-Regel ) Krankenversicherungsfreiheit für Beschäftigte ( 3-Jahres-Regel ) Beschäftige Arbeitnehmer sind grundsätzlich versicherungspflichtig in der - Krankenversicherung KV - Rentenversicherung RV - Arbeitslosenversicherung

Mehr

1a.) Angaben zur Person und Beschäftigung: Name: Vorname: Adresse: Geburtsdatum: (TT) (MM) (JJJJ)

1a.) Angaben zur Person und Beschäftigung: Name: Vorname: Adresse: Geburtsdatum: (TT) (MM) (JJJJ) Fragebogen Aushilfen Datenbogen zur internen Erfassung 1.) Allgemeine Angaben 1a.) Angaben zur Person und Beschäftigung: Name: Vorname: Adresse: Geburtsdatum: (TT) (MM) (JJJJ) Geschlecht: O männlich O

Mehr

Vertrag über eine Praxisphase

Vertrag über eine Praxisphase Vertrag über eine Praxisphase zwischen (Unternehmen) (Anschrift, Telefon) nachfolgend als Praxisstelle bezeichnet, und geboren am: in wohnhaft in: Student an der Hochschule Emden-Leer, Studienort Emden

Mehr

Änderungen zum Jahreswechsel 2010

Änderungen zum Jahreswechsel 2010 Änderungen zum Jahreswechsel 2010 Wie bereits angekündigt, erhalten Sie nachfolgend die wichtigsten Informationen für die Lohnabrechnung Januar 2010. Wie jedes Jahr konnten wir einen Großteil der gesetzlichen

Mehr

Sozialversicherungsfreibetrag 23c SGB IV

Sozialversicherungsfreibetrag 23c SGB IV Sozialversicherungsfreibetrag 23c SGB IV Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1665 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzungen 3. Vorgehensweise 3.1. Erklärung der Berechnung 3.2. Eingaben in Agenda

Mehr

Merkblatt zur Durchführung der Fortbildungsprüfung Geprüfte/-r Bilanzbuchhalter/-in

Merkblatt zur Durchführung der Fortbildungsprüfung Geprüfte/-r Bilanzbuchhalter/-in Merkblatt zur Durchführung der Fortbildungsprüfung Geprüfte/-r Bilanzbuchhalter/-in Dieses Merkblatt dient zur Orientierung von Prüfungsteilnehmern bei der Durchführung der Fortbildungsprüfung Geprüfte/-r

Mehr

Zahlen, Daten, Fakten für die Lohnabrechnung 2011

Zahlen, Daten, Fakten für die Lohnabrechnung 2011 Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters Zahlen, Daten, Fakten für die Lohnabrechnung 2011 Die wichtigsten Rechengrößen im Überblick In enger Zusammenarbeit mit Inhalt 1. Überblick...

Mehr

Anmeldung. Staatlich geprüfter Betriebswirt. Beginn: April 20 / Oktober 20. Essen: Tagesstudium. Düsseldorf: Abendstudium WIRTSCHAFTS AKADEMIE.

Anmeldung. Staatlich geprüfter Betriebswirt. Beginn: April 20 / Oktober 20. Essen: Tagesstudium. Düsseldorf: Abendstudium WIRTSCHAFTS AKADEMIE. Anmeldung Staatlich geprüfter Betriebswirt Beginn: April 20 / Oktober 20 Düsseldorf: Tagesstudium Düsseldorf: Abendstudium Essen: Tagesstudium Essen: Abendstudium WIRTSCHAFTS AKADEMIE Name: Vorname: Geburtsdatum:

Mehr

---------------------------------------------------- ---------------------------------------------- (Ort, Datum)

---------------------------------------------------- ---------------------------------------------- (Ort, Datum) o Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung im Rahmen einer geringfügig entlohnten Beschäftigung nach 6 Absatz 1b SGB VI Vom Arbeitnehmer auszufüllen Name Vorname RV-Nummer

Mehr

ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut.

ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. 2 Informationen Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Selbstständige haben die Möglichkeit,

Mehr

MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II)

MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II) MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II) Wer bekommt den Zuschuss? Überschreitet Ihr anzurechnendes Einkommen

Mehr

Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK)

Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Handelsfachwirt (IHK)/zur Geprüften Handelsfachwirtin (IHK) ist eine öffentlich-rechtliche

Mehr

ANMELDUNG und AUSBILDUNGSVERTRAG

ANMELDUNG und AUSBILDUNGSVERTRAG ANMELDUNG und AUSBILDUNGSVERTRAG zwischen Hildegard Geiger, Akademie für Ganzheitliche Kosmetik, Landesschule des Bundesverbandes Kosmetik Auwiesenweg 12a, 80939 München, und Name, Vorname: Geburtsdatum:

Mehr

- TABELLEN. Teil West mit 8% Kirchensteuer. Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012

- TABELLEN. Teil West mit 8% Kirchensteuer. Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012 - TABELLEN Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012 Teil West mit 8% Kirchensteuer Monatslöhne /-gehälter von 0,00 bis 10.037,99 Solidaritätszuschlag 5,5% und Kirchensteuer 8% Bis zu 3,0 Kinderfreibeträge

Mehr

Tarifvertrag über die Förderung einer betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung als Beiträge in den Pensionsfonds (TV Pensionsfonds)

Tarifvertrag über die Förderung einer betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung als Beiträge in den Pensionsfonds (TV Pensionsfonds) Tarifvertrag über die Förderung einer betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung als Beiträge in den Pensionsfonds () zuletzt geändert durch TV Nr. 137 Stand: Januar 2007 Herausgegeben und

Mehr

Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen)

Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen) Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen) Zwischen Stadtwerke Mühlacker GmbH, Danziger Strasse 17, 75417 Mühlacker (nachfolgend Netzbetreiber), und [Name/Firma des Anschlussnehmers, Anschrift,

Mehr

VERTRAG ZWISCHEN HERRN/FRAU --------------------------------- ---------------------------------- ---------------------------------- UND MA-HEI-TEAM

VERTRAG ZWISCHEN HERRN/FRAU --------------------------------- ---------------------------------- ---------------------------------- UND MA-HEI-TEAM VERTRAG ZWISCHEN HERRN/FRAU --------------------------------- ---------------------------------- ---------------------------------- UND MA-HEI-TEAM HERRN MANFRED HEINRICHS FRITZ ERLER RING 25 52457 ALDENHOVEN

Mehr

Hiermit melde ich mich verbindlich für die oben genannte Veranstaltung an.

Hiermit melde ich mich verbindlich für die oben genannte Veranstaltung an. Anmeldeformular Zertifikat zum CRM in der Gesundheitswirtschaft Bitte füllen Sie die nachfolgenden Felder aus und senden oder faxen Sie die Anmeldung unterschrieben an uns zurück und legen einen kurzen

Mehr

Informationen zur Prüfung Geprüfter Fachwirt für Versicherung und Finanzen/ Geprüfte Fachwirtin für Versicherung und Finanzen (IHK)

Informationen zur Prüfung Geprüfter Fachwirt für Versicherung und Finanzen/ Geprüfte Fachwirtin für Versicherung und Finanzen (IHK) Informationen zur Prüfung Geprüfter Fachwirt für Versicherung und Finanzen/ Geprüfte Fachwirtin für Versicherung und Finanzen (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Fachwirt für Versicherung und Finanzen/zur

Mehr

M e r k b l a t t Beihilfen für Tarifbeschäftigte Nordrhein - Westfalen

M e r k b l a t t Beihilfen für Tarifbeschäftigte Nordrhein - Westfalen Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW 40192 Düsseldorf Tel.: 0211/6023-06 Stand: 01/2012 M e r k b l a t t Beihilfen für Tarifbeschäftigte Nordrhein - Westfalen Dieses Merkblatt soll Ihnen eine Übersicht

Mehr

Prüfungsordnung. Fachbereich. Management

Prüfungsordnung. Fachbereich. Management Prüfungsordnung Fachbereich Management BSA Akademie Hermann Neuberger Sportschule 3 66123 Saarbrücken Version: Januar 2015 po_bsa_fachbereich_management.docx v 9.0 1/6 1 Prüfung Basisqualifikation 1.1

Mehr

Zur Information: Ausschreibung erscheint immer im Mai/Juni vor dem Prüfungstermin

Zur Information: Ausschreibung erscheint immer im Mai/Juni vor dem Prüfungstermin Zur Information: Ausschreibung erscheint immer im Mai/Juni vor dem Prüfungstermin 18. Mai 2018 - Jg Antrag auf Zulassung zur Fortbildungsprüfung ( 54 BBiG) Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren, führt

Mehr

Hinweise zur Verwendung dieses Mustervertrages

Hinweise zur Verwendung dieses Mustervertrages Hinweise zur Verwendung dieses Mustervertrages Dieser Vertrag soll als Richtlinie für den Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrages dienen. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ist im Einzelfall

Mehr

Netzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck)

Netzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck) Netzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck) Zwischen Stadtwerke Mühlacker GmbH, Danziger Strasse 17, 75417 Mühlacker (nachfolgend Netzbetreiber), und [Name/Firma

Mehr

An die Interessenten. 5. Juni 2015 - Jg

An die Interessenten. 5. Juni 2015 - Jg An die Interessenten 5. Juni 2015 - Jg Fortbildungsseminar 2016/2017 für Steuerfachangestellte sowie Personen mit ähnlichem Kenntnisstand und gleicher Praxis zur Vorbereitung auf die Fortbildungsprüfung

Mehr

Musterschreiben: Reaktion auf eine Änderungskündigung: Musterstadt, den. An die Firma (Anschrift) Betreff: Änderungskündigung

Musterschreiben: Reaktion auf eine Änderungskündigung: Musterstadt, den. An die Firma (Anschrift) Betreff: Änderungskündigung Musterschreiben: Reaktion auf eine Änderungskündigung: Musterstadt, den An die Firma (Anschrift) Betreff: Änderungskündigung Sehr geehrter Herr, Ihre Änderungskündigung vom habe ich erhalten und teile

Mehr

Neues in der Praktischen Lohnabrechnung 2015

Neues in der Praktischen Lohnabrechnung 2015 Neues in der Praktischen Lohnabrechnung 2015 Auch im Jahr 2015 müssen in der täglichen Praxis der Lohnabrechnung wieder zahlreiche Änderungen aus Gesetzen und Verwaltungsvorschriften bewältigt werden.

Mehr

- TABELLEN. Teil Ost (nur Sachsen) Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012

- TABELLEN. Teil Ost (nur Sachsen) Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012 - TABELLEN Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012 Teil Ost (nur Sachsen) Monatslöhne /-gehälter von 0,00 bis 10.037,99 Solidaritätszuschlag 5,5% und Kirchensteuer 9% 3,5 bis 6,0 Kinderfreibeträge 0 1

Mehr

Basiswissen BETRIEBLICHE VORSORGE

Basiswissen BETRIEBLICHE VORSORGE _ Basiswissen BETRIEBLICHE VORSORGE Machen Sie mehr aus Ihrem Gehalt Als Arbeitnehmer können Sie einen Teil Ihres Bruttogehalts in eine betriebliche Altersversorgung umwandeln. Netto merken Sie davon nur

Mehr

Die wichtigsten Änderungen in 2015 11. 1 Die sechs zentralen Aufgaben der Personalabrechnung 15

Die wichtigsten Änderungen in 2015 11. 1 Die sechs zentralen Aufgaben der Personalabrechnung 15 Die wichtigsten Änderungen in 2015 11 1 Die sechs zentralen Aufgaben der Personalabrechnung 15 2 Abrechnungsunterlagen zusammenstellen 19 2.1 Abrechnungsrelevante Firmendaten 20 2.2 Unterlagen für Meldungen

Mehr

Direktversicherung für Schweizer Grenzgänger

Direktversicherung für Schweizer Grenzgänger Direktversicherung für Schweizer Grenzgänger Welcher Personenkreis ist betroffen? Arbeitnehmer - mit Wohnsitz und unbeschränkter Steuerpflicht in Deutschland. - und einem Arbeitsplatz bei einem Unternehmen

Mehr

Vorwort Nur einige wenige Neuerungen im Überblick:

Vorwort Nur einige wenige Neuerungen im Überblick: Vorwort Im Handbuch für Lohnsteuer und Sozialversicherung 2011 sind die für die Lohnabrechnung bedeutsamen Änderungen der bis zum 1.1.2011 im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Gesetze und Verordnungen

Mehr

Neuerungen in der Sozialversicherung

Neuerungen in der Sozialversicherung Neuerungen in der Sozialversicherung Timmendorfer Strand, 06. November 2008 Herr Alexander Enderes Passwort: A09Forum Copyright OSC Name West Ost Beitragsbemessungsgrenze RV- und AV jährlich 64.800 + 1.200

Mehr

Personalfragebogen Kündigung

Personalfragebogen Kündigung Angaben zur Kündigung / Entlassung Arbeitsverhältnis wurde gekündigt/beendet oder Abschluss des Aufhebungsvertrages am Arbeitsverhältnis wurde gekündigt zum Kündigung/Entlassung durch Arbeitgeber/Dienstherr

Mehr

Nachtrag zum Arbeitsvertrag

Nachtrag zum Arbeitsvertrag Nachtrag zum Arbeitsvertrag zahlt für die o. a. betriebliche Altersversorgung einen Beitrag Original für die Personalakte zahlt für die o. a. betriebliche Altersversorgung einen Beitrag Kopie für den Versicherer

Mehr

ZUMUTBARE BESCHÄFTIGUNGEN, 140 SGB III

ZUMUTBARE BESCHÄFTIGUNGEN, 140 SGB III 3 Sozialversicherungsrecht, Entgeltfindung sowie Arbeitsförderung Der Leistungsfall ist in 136 ff SGB III geregelt. Anspruch auf Arbeitslosengeld hat gemäß 137 SGB III, wer 1. arbeitslos im Sinne des 138

Mehr

Sozialversicherungsfreie Mitarbeiter (z. B. beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer)

Sozialversicherungsfreie Mitarbeiter (z. B. beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer) Sozialversicherungsfreie Mitarbeiter (z. B. beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer) Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1653 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzungen 3. Vorgehensweisen 3.1.

Mehr

6.8 Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen zum/zur Fachassistenten/in Lohn und Gehalt

6.8 Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen zum/zur Fachassistenten/in Lohn und Gehalt 6.8 Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen zum/zur Fachassistenten/in Lohn und Gehalt INHALTSÜBERSICHT Präambel I. Abschnitt: Prüfungsausschüsse 1 - Errichtung 2 - Zusammensetzung

Mehr

2. Sozialrecht/Beitragsrecht

2. Sozialrecht/Beitragsrecht 2. Sozialrecht/Beitragsrecht Anfragende/Anfordernde Stelle Künstlersozialkasse Zweck/Umfang/Art der Information Melde- und Auskunftspflicht Rechtsgrundlage Art der Übermittlung Bemerkungen 11, 12, 13 Künstlersozialversicherungsgesetz

Mehr

GKV-Spitzenverband Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland Postfach 20 04 64 53134 Bonn

GKV-Spitzenverband Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland Postfach 20 04 64 53134 Bonn GKV-Spitzenverband Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland Postfach 20 04 64 53134 Bonn Beschäftigung für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber in mehreren Mitgliedstaaten 1) Sehr

Mehr

Mustervertrag über einen Auslandsaufenthalt von Auszubildenden Blatt 1 von 6

Mustervertrag über einen Auslandsaufenthalt von Auszubildenden Blatt 1 von 6 Mustervertrag über einen Auslandsaufenthalt von Auszubildenden Blatt 1 von 6 Mustervertrag Mustervertrag über einen Auslandsaufenthalt zwischen deutschem und ausländischem Betrieb sowie dem/der Auszubildenden

Mehr

Anmeldung zum Fortbildungslehrgang Technische Fachwirtin (HWK)/ Technischer Fachwirt (HWK)

Anmeldung zum Fortbildungslehrgang Technische Fachwirtin (HWK)/ Technischer Fachwirt (HWK) Anmeldung zum Fortbildungslehrgang Technische Fachwirtin (HWK)/ Technischer Fachwirt (HWK) Ich bitte um Teilnahme am Fortbildungslehrgang Technische Fachwirtin (HWK)/Technischer Fachwirt (HWK). Name, Vorname

Mehr

Vorwort Nur einige wenige Neuerungen im Überblick:

Vorwort Nur einige wenige Neuerungen im Überblick: Vorwort Im Handbuch für Lohnsteuer und Sozialversicherung 2015 sind die für die Lohnabrechnung bedeutsamen Änderungen der bis zum 1.1.2015 im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Gesetze und Verordnungen

Mehr

1.1 Allgemeines. innerhalb der Nachtzeit (19:00 24:00) Gesamte Normalarbeitszeit (16:00 19:00)

1.1 Allgemeines. innerhalb der Nachtzeit (19:00 24:00) Gesamte Normalarbeitszeit (16:00 19:00) Abschnitt 1 Überstunden in der Nacht 11 1.1 Allgemeines # Die Ermittlung und Abrechnung von Überstunden unter der Woche, an Sonn- und Feiertagen wurde bereits im Band I, Abschnitt 3 behandelt. Sehen wir

Mehr

Sonderbeitrag ab 01.07.2005

Sonderbeitrag ab 01.07.2005 SECURVITA INFORMIERT Stand: 02.06.09 Infoblatt A001: Sonderbeitrag ab 01.07.2005 Am 1. Juli 2005 wurde der Sonderbeitrag von 0,9 Prozent für gesetzlich Krankenversicherte eingeführt. Gleichzeitig werden

Mehr

Mandanteninformation Lohn 2014/2015. Zusammenfassung der gesetzlichen Änderungen bzw. zu beachtende Sachverhalte im Lohnbereich zum Jahreswechsel

Mandanteninformation Lohn 2014/2015. Zusammenfassung der gesetzlichen Änderungen bzw. zu beachtende Sachverhalte im Lohnbereich zum Jahreswechsel Mandanteninformation Lohn 2014/2015 Zusammenfassung der gesetzlichen Änderungen bzw. zu beachtende Sachverhalte im Lohnbereich zum Jahreswechsel Lohnsteuer 1. ELSTAM = Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale

Mehr

(NEUES ARBEITSVERHÄLTNIS => VORLAGE 1) zwischen. ... (Name),... (Adresse) - Arbeitgeber. und. Herr/Frau... (Name),... (Adresse) - ArbeitnehmerIn -

(NEUES ARBEITSVERHÄLTNIS => VORLAGE 1) zwischen. ... (Name),... (Adresse) - Arbeitgeber. und. Herr/Frau... (Name),... (Adresse) - ArbeitnehmerIn - ARBEITSVERTRAG (NEUES ARBEITSVERHÄLTNIS => VORLAGE 1) zwischen... (Name),... (Adresse) - Arbeitgeber und Herr/Frau... (Name),... (Adresse) - ArbeitnehmerIn - wird Folgendes vereinbart: 1. Funktion/Tätigkeit

Mehr

Fortbildungs- und Prüfungsordnung für Mitarbeiter in der kirchlichen Verwaltung (FortbPrüfO-Kirche)

Fortbildungs- und Prüfungsordnung für Mitarbeiter in der kirchlichen Verwaltung (FortbPrüfO-Kirche) Fortbildungs- und Prüfungsordnung FortbPrüfO-Kirche 487 Fortbildungs- und Prüfungsordnung für Mitarbeiter in der kirchlichen Verwaltung (FortbPrüfO-Kirche) Vom 20. Dezember 1983 (KABl.-EKiBB 1984 S. 3,

Mehr

Anlage a) Schulfremdenprüfung Realschule 2016 - Information. Staatliches Schulamt Künzelsau Oberamteistraße 21 74653 Künzelsau

Anlage a) Schulfremdenprüfung Realschule 2016 - Information. Staatliches Schulamt Künzelsau Oberamteistraße 21 74653 Künzelsau Anlage a) Schulfremdenprüfung Realschule 2016 - Information Voraussetzungen zur Zulassung Die Realschulabschlussprüfung kann als Schulfremder ablegen, - wer die Prüfung nicht eher ablegt, als es bei normalem

Mehr

Steuerfachwirtin! Da steckt Zukunft drin.

Steuerfachwirtin! Da steckt Zukunft drin. Steuerfachwirtin! Da steckt Zukunft drin. wir haben uns weitergebildet! Als Steuerfachwirtin - ist man auf dem Arbeitsmarkt gefragter, - kann man mehr Aufgaben im Berufsalltag übernehmen, - bekommt man

Mehr

Kurzfristige Beschäftigung

Kurzfristige Beschäftigung Kurzfristige Beschäftigung (Hinweise des Gesamtverbandes der deutschen Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände) Gesetzliche Grundlage 8 SGB IV Geringfügigkeitsrichtlinien (download z. B. über

Mehr

Stellungnahme. zum. Gesetzentwurf des Gesetzes zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf (Referentenentwurf vom 9.

Stellungnahme. zum. Gesetzentwurf des Gesetzes zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf (Referentenentwurf vom 9. Stellungnahme zum Gesetzentwurf des Gesetzes zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf (Referentenentwurf vom 9. September 2014) 19. September 2014 Die nachfolgenden Anmerkungen sollen verdeutlichen,

Mehr

Am Leonhardsbrunn 5 60487 Frankfurt (wird vom Versorgungswerk ausgefüllt) Name: Vorname: Geburtsname: geb. am: Geburtsort: Staatsangehörigkeit:

Am Leonhardsbrunn 5 60487 Frankfurt (wird vom Versorgungswerk ausgefüllt) Name: Vorname: Geburtsname: geb. am: Geburtsort: Staatsangehörigkeit: Mitgl.-Nr.: Mitgl.-Gruppe: Versorgungswerk der LAK Hessen Am Leonhardsbrunn 5 60487 Frankfurt Beginn: (wird vom Versorgungswerk ausgefüllt) Anmeldebogen für Apotheker Name: Vorname: Geburtsname: geb. am:

Mehr

Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt regelmäßig 400 EUR nicht übersteigt.

Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt regelmäßig 400 EUR nicht übersteigt. Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt regelmäßig 400 EUR nicht übersteigt. Hiervon ausgenommen und zu unterscheiden sind Geringverdiener z.b. Auszubildende oder Personen

Mehr

Pain Nurse. (Pflegerischer Schmerzexperte) 0511 655 96 930 Hohenzollernstr. 49 30161 Hannover www.zabhannover.de

Pain Nurse. (Pflegerischer Schmerzexperte) 0511 655 96 930 Hohenzollernstr. 49 30161 Hannover www.zabhannover.de Pain Nurse (Pflegerischer Schmerzexperte) Pain Nurse Weiterbildung zur Umsetzung eines erfolgreichen Schmerzmanagements entsprechend der Konkretisierungen der Anforderungen an die Pflegenden und deren

Mehr

STEUERBERATERKAMMER SACHSEN-ANHALT Körperschaft des öffentlichen Rechts

STEUERBERATERKAMMER SACHSEN-ANHALT Körperschaft des öffentlichen Rechts STEUERBERATERKAMMER SACHSEN-ANHALT Körperschaft des öffentlichen Rechts Sitz Magdeburg Regelungen für die berufliche Umschulung zum/zur Steuerfachangestellten und die Umschulungsprüfung (Gruppenumschulungsregelungen)

Mehr

Beschäftigungsverhältnisse in Privathaushalten

Beschäftigungsverhältnisse in Privathaushalten Beschäftigungsverhältnisse in Privathaushalten Wer eine Hilfe im Haushalt braucht, kann diese steuerlich gefördert im Rahmen eines Mini- Jobs anstellen. Höher ist die Förderung bei sozialversicherungspflichtiger

Mehr

Mindestlohngesetz (MiLoG)

Mindestlohngesetz (MiLoG) Bürger können sich jetzt auch per Telefon über den ab Anfang 2015 geltenden Mindestlohn informieren. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) startete nach Angaben ihres Ministeriums am Donnerstag eine

Mehr

Verein als Arbeitgeber

Verein als Arbeitgeber Verein als Arbeitgeber Edgar Oberländer Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2012 Kriterien für eine nichtselbständige oder selbständige Tätigkeit Nichtselbständige Tätigkeit

Mehr

Muster für Ausbildungsverträge im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher

Muster für Ausbildungsverträge im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher Muster für Ausbildungsverträge im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher Zwischen...... vertreten durch... (im folgenden Träger der Ausbildung) und Frau/Herrn... wohnhaft

Mehr

PERSONALFRAGEBOGEN geringfügig Beschäftigte (Mini-Job) Arbeitgeber/Firmenstempel. Persönliche Angaben: Name, Vorname. PLZ, Wohnort. Straße, Hausnummer

PERSONALFRAGEBOGEN geringfügig Beschäftigte (Mini-Job) Arbeitgeber/Firmenstempel. Persönliche Angaben: Name, Vorname. PLZ, Wohnort. Straße, Hausnummer PERSONALFRAGEBOGEN geringfügig Beschäftigte (Mini-Job) Arbeitgeber/Firmenstempel Persönliche Angaben: Name, Vorname PLZ, Wohnort Straße, Hausnummer Geburtsdatum Staatsangehörigkeit Familienstand Rentenversicherungsnummer

Mehr

VERTRAG ÜBER DAS PRAKTISCHE STUDIENSEMESTER

VERTRAG ÜBER DAS PRAKTISCHE STUDIENSEMESTER VERTRAG ÜBER DAS PRAKTISCHE STUDIENSEMESTER zwischen (Firma, Behörde, Einrichtung) - nachfolgend Praktikumsstelle genannt - (Anschrift, Telefon) und Herrn/Frau: Matrikel-Nr.: geboren am: in: wohnhaft in:

Mehr

Informationschreiben 85 / 2015

Informationschreiben 85 / 2015 Steuerberater Josef Zaschka* Sedanstr. 23, 93055 Regensburg Tel.: 0941 / 79 94-585, Fax: -584 mobil: 0171 / 36 47 450 Email: Zaschka@T-Online.de *Handelsfachwirt Sparkasse Regensburg IBAN: DE53 7505 0000

Mehr

Kindernest-Ordnung. für das. Kindernest Malsch e.v. Hauptstr. 107, 69254 Malsch Tel. 07253/26883 e-mail: info@kindernest-malsch.de

Kindernest-Ordnung. für das. Kindernest Malsch e.v. Hauptstr. 107, 69254 Malsch Tel. 07253/26883 e-mail: info@kindernest-malsch.de Kindernest-Ordnung für das Kindernest Malsch e.v. Hauptstr. 107, 69254 Malsch Tel. 07253/26883 e-mail: info@kindernest-malsch.de Stand: April 2011 1. Aufnahme 1.1 Aufgenommen werden Kinder vom 1. Lebensjahr

Mehr