Herr Lachwitz, was kritisiert der Ausschuss zur UN-BRK am deutschen Werkstätten- System?
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- Karola Keller
- vor 8 Jahren
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1 Im März 2015 beschäftigte sich der UN-BRK-Fachausschuss in Genf mit der Staatenprüfung Deutschlands und untersuchte, wie es hier um die Umsetzung der UN- Behindertenrechtkonvention steht. Im April veröffentlichte er seine Abschließenden Bemerkungen über den Zustand der Inklusion in Deutschland. Sie enthalten konkrete Handlungsempfehlungen. Positiv hob er unter anderem die Funktion des Behindertenbeauftragten der Bundesregierung und die Anerkennung der Deutschen Gebärdensprache als eigenständige Sprache hervor. Zugleich kritisierte der Ausschuss aber die Doppelstrukturen in den Bereichen Bildung, Wohnen und Arbeit. Er legte die Schaffung eines inklusiven Arbeitsmarkts nahe und forderte deshalb die schrittweise Abschaffung der Werkstätten durch sofort durchsetzbare Ausstiegsgarantien und Zeitpläne sowie durch Anreize für die Beschäftigung bei öffentlichen und privaten Arbeitgebern im allgemeinen Arbeitsmarkt. Wie sind diese Bemerkungen zu bewerten und was bedeutet es für die aktuelle Reform der Eingliederungshilfe? 53 Nord befragte dazu Klaus Lachwitz, den Präsidenten von Inclusion International. Die internationale Behindertenorganisation betreut über 200 Mitgliedsverbände in 115 Ländern und hat ihren Sitz in London. Bis zu seiner Pensionierung 2011 war Klaus Lachwitz Justitiar und Geschäftsführer der Bundesvereinigung Lebenshilfe und aktiv an der Verfassung der UN- Behindertenrechtskonvention beteiligt. Herr Lachwitz, was kritisiert der Ausschuss zur UN-BRK am deutschen Werkstätten- System? Der Ausschuss ist besorgt über die Segregation auf dem deutschen Arbeitsmarkt. Er bemängelt finanzielle Fehlanreize, die Menschen mit Behinderungen am Eintritt oder am Übergang in den allgemeinen Arbeitsmarkt hindern; dazu zähle der Anspruch auf Rente nach 20 Jahren Werkstatt-Arbeit, der gefährdet sei, wenn Beschäftigte vorzeitig die WfbM verlassen. Und der Ausschuss kritisiert, dass die Werkstätten nicht auf den Übergang in den Arbeitsmarkt vorbereiten und ihn häufig unzureichend fördern. Die Zahl der WfbM- Beschäftigten sei in den letzten zehn Jahren kontinuierlich gestiegen, die Zahl der Übergänge aber äußerst gering geblieben. Das sind die Fakten, die der Ausschuss seinen Abschließenden Bemerkungen zugrunde gelegt hat. Deutschland, so stellte die Berichterstatterin des Ausschusses fest, sei das Land in Westeuropa, das den am stärksten segregierenden Arbeitsmarkt und ein segregierendes Schulsystem habe. Nirgends gingen so viele Menschen in WfbM und Sonderschulen. In den Abschließenden Bemerkungen ist die Rede von der schrittweisen Abschaffung der Behindertenwerkstätten. Wir wissen alle: Von heute auf morgen geht das nicht und das will auch keiner. Aber es muss eine Strategie auf politischer Ebene für einen inklusiven Arbeitsmarkt entwickelt werden. Wenn man die UN- BRK ernst nimmt, dann muss man viel mehr tun, als bisher getan worden ist.
2 Wie verpflichtend ist die Vorgabe des Ausschusses? Deutschland hat die UN-BRK ratifiziert. Die Konvention hat damit den Rang eines Bundesgesetzes erlangt. Also ist Deutschland als Vertragsstaat der UN-BRK verpflichtet, sie wie geltendes deutsches Gesetz umzusetzen. Nur, und das ist die Schwachstelle der Menschenrechtskonvention der Vereinten Nationen, es gibt kein Welt-Gericht, das man anrufen könnte, wenn ein Land die Umsetzung verzögert. Und dennoch gilt: Deutschland muss geltendes Recht so verändern, dass Menschen mit Behinderungen, die bisher in Werkstätten beschäftigt werden, künftig mit entsprechender Unterstützung am allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können. Die Abschließenden Bemerkungen des Ausschusses zur Umsetzung der UN-BRK weisen den Weg, der durch die Konvention vorgezeichnet ist. Deutschland hat sich auf internationaler Ebene dafür ausgesprochen, dass der Ausschuss hochrangig besetzt wird. Dann muss es die Hinweise und Forderungen des Ausschusses auch ernst nehmen. Daran werden wir international gemessen. Wie lässt sich Ihrer Ansicht nach der Personenkreis der Werkstattbeschäftigten in den Arbeitsmarkt vermitteln? In England sind alle Behinderten-Werkstätten geschlossen worden. Als ich davon hörte, wollte ich wissen, wie das vonstatten gegangen ist. Zwei Dinge habe ich mir näher angeschaut: Zum einen hat MENCAP, einer der weltgrößten Verbände für Menschen mit einer geistigen Behinderung, der eigene Einrichtungen und Dienste unterhält, eine Fachabteilung eingerichtet, die ausschließlich die Aufgabe hat, Arbeitgeber zu finden, die bereit sind, Menschen mit geistiger Behinderung zu beschäftigen. Die Experten der Fachabteilung sind ständig in Gesprächen mit diversen Unternehmen. Wenn ein Arbeitgeber Distanz signalisiert, wird eine Aufklärungskampagne gestartet und auf gute Praxis-Beispiele verwiesen. MENCAP London ist damit sehr erfolgreich. Und zum zweiten investiert MENCAP sehr viel, um Menschen mit einer geistigen Behinderung gezielt auf eine Arbeit im ersten Arbeitsmarkt vorzubereiten. Dazu zählt zum Beispiel das Fahrtraining. Es hat mich tief beeindruckt, eine Gruppe von 30 Menschen mit geistiger Behinderung im Alter zwischen 18 und 30 Jahren zu erleben, die präzise und in leichter Sprache geschult werden, sich im Londoner U-Bahn- und Bussystem zurechtzufinden. Es sind individuelle Trainingsmaßnahmen, denn alle wohnen in verschiedenen Stadtteilen von Groß-London. Wenn sie sich dann allein durch den Londoner Verkehr bewegen können, versucht MENCAP, sie mit Arbeitsassistenz auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu vermitteln. Alles Dinge, die so bei uns nicht stattfinden. MENCAP ist stolz darauf, dass es inzwischen in London gelungen ist, fast alle Werkstatt-Beschäftigten auf den ersten Arbeitsmarkt zu vermitteln. Die WfbM liegen bei uns oft so, dass man sie nur mit den Fahrdiensten erreichen kann. Das verhindert häufig die Selbständigkeit und Inklusion der Menschen mit Behinderung. Allerdings gibt es dafür auch eine Erklärung. In der Nachkriegszeit gab es für Menschen mit einer geistigen Behinderung kein Recht auf Bildung, keine Arbeit und keine Teilhabe. Die
3 Schaffung von Sonderschulen und Geschützten Werkstätten war deshalb in den 60er und 70er ein großer und ein notwendiger Fortschritt. Aber die Zeiten haben sich gewandelt. Wie steht es mit dem Wunsch- und Wahlrecht derjenigen, die in der Werkstatt bleiben wollen? Jeder Mensch muss wählen können, wo und wie er in einem inklusiven Arbeitsmarkt arbeiten will. Das ist die klare Botschaft des Art. 27 UN-BRK. Dieses Wahlrecht aber hat ein Mensch mit geistiger Behinderung meistens nicht. Er ist fast ausschließlich auf die WfbM angewiesen. Eltern sagen oft: Unsere Töchter und Söhne fühlen sich wohl in der Werkstatt, die Qualität stimmt, sie wollen da bleiben! Das ist alles nachvollziehbar, doch es wird oft etwas Entscheidendes übersehen: Um wirklich entscheiden zu können, müssen Menschen mit einer geistigen Behinderung Alternativen kennen! Wenn man nur an eine WfbM herangeführt wird, wie kann man sich dann entscheiden? Die UN-BRK erklärt in Art. 3 in unmissverständlicher Weise, dass zur Menschenwürde die Autonomie eines Menschen gehört, und zwar einschließlich des Rechts, freie Entscheidungen treffen zu können! Entscheiden kann man aber nur, wenn man Alternativen kennt und sie ausprobieren kann. Dazu ein Beispiel: Erst wenn ein Beschäftigter sechs Wochen in einer Bäckerei unter inklusiven Bedingungen, d.h. mit Arbeitsassistenz gearbeitet hat und sich dann mit der Frage befasst, ob er in einer Bäckerei arbeiten oder in die Werkstatt zurückkehren will, ist er dabei, eine wirklich eigene Entscheidung zu treffen. Die Wahlmöglichkeiten auf der Grundlage von Alternativen sind für mich der zentrale Punkt. Was muss der Gesetzgeber tun und in welchem Zeitraum? Das ist schwierig zu beantworten. Keine Frage, man braucht sicherlich Jahre, um einen inklusiven Arbeitsmarkt mit alternativen Arbeitsmöglichkeiten aufzubauen. Außenarbeitsplätze der WfbM sind ein wichtiger erster Schritt, aber sie müssen perspektivisch in reguläre Arbeitsplätze umgewandelt werden können. Es müssen Modelle erprobt werden, wie man das seinerzeit mit dem Persönlichen Budget getan hat. Arbeitsassistenten müssen geschult und Arbeitgeber müssen qualifiziert werden. Dazu bedarf es öffentlicher Mittel. Es geht vor allem um die praktischen Möglichkeiten, einen Arbeitsplatz zu erlangen. Natürlich muss man sich auch Gedanken darum machen, wie Fehlanreize gestoppt werden könnten und Alternativmodelle der sozialen Sicherung und Altersversorgung, wie sie zur Zeit bei einer WfbM-Beschäftigung gewährt werden, diskutieren. Und einführen. Für ganz entscheidend halte ich, dass ein bedarfsdeckendes Persönliches Budget für Arbeit in viel größerer Form als bisher zur Verfügung gestellt wird. Dann könnte der Mensch mit Behinderung frei entscheiden, ob er das Budget verwendet, um sich zum Beispiel Arbeitsassistenz auf dem freien Arbeitsmarkt zu beschaffen, oder ob er den Geldbetrag für einen Werkstattplatz verwenden will. Geld ist ein wichtiges Steuerungsmittel. Das wissen wir doch alle! Wenn das ernsthaft überlegt würde, käme einiges in Bewegung, da bin ich mir sicher.
4 Der Gesetzgeber muss schon deshalb etwas tun, weil sich seit der Ratifikation der UN-BRK durch Deutschland im Jahr 2008 kaum etwas verändert hat. Es kann nicht sein, dass Maßnahmen wie die Unterstützte Beschäftigung letztlich nur in kleinem Maße greifen. Man muss eine Stufe tiefer ansetzen und ein Bewusstsein bei Arbeitgebern schaffen, dass es sich lohnt, Menschen mit einer geistigen Behinderung zu beschäftigen. Dies setzt voraus, dass die notwendige Arbeitsassistenz und die Errichtung behindertengerechter Arbeitsplätze mit öffentlichen Mitteln unterstützt wird. Außerdem sollte erwogen werden, Zielvorgaben ins Gesetz zu schreiben: dass zum Beispiel Arbeitgeber besonders gefördert werden, die Kooperationsverträge mit Werkstätten abschließen, dass die Schaffung von Außenarbeitsplätzen oder die Umwandlung von Außenarbeitsplätzen in reguläre Arbeitsverhältnisse innerhalb bestimmter Fristen besonders honoriert werden, dass Maßnahmen gefördert werden, die es zum Beispiel Werkstätten in Ballungsgebieten ermöglichen, selbst Teil eines inklusiven Arbeitsmarktes zu werden, indem sie sich öffnen und Konzepte für eine gemeinsame Beschäftigung von behinderten und nichtbehinderten Menschen entwickeln. Das System der Beschäftigung von Menschen mit einer geistigen Behinderung ist erstarrt. Es bedarf der Flexibilisierung nicht gegen, sondern unter Einbeziehung der Werkstätten. Alles andere ist unrealistisch und demotiviert alle Beteiligten. Aber der Gesetzgeber kann Druck erzeugen und sollte dies auf positive Weise tun, indem er die Werkstattträger nicht allein lässt, bei der Suche nach geeigneten Arbeitsplätzen mit Zuschüssen unterstützt und notwendige Trainingseinheiten und Qualifizierungsmaßnahmen finanziert. Deutschland hat die UN-BRK ohne Vorbehalt ratifiziert, auch um im Ausland als Vorzeigeland glänzen zu können. Doch wenn es um die Umsetzung der UN-BRK im Arbeitsleben geht, dann taucht Deutschland ab. Und was bedeutet das für die aktuelle Reform des Bundesteilhabegesetzes? Als vor 15 Jahren das SGB IX verabschiedet wurde, hat man frühzeitig erkannt, dass das zersplitterte Rechte der Rehabilitation und Teilhabe nur vereinheitlicht werden kann, indem auch viele andere Gesetze geändert werden. Es wurde deshalb ein Gesetzespaket geschnürt, das zum Beispiel auch umfassende Änderungen des Sozialhilferechts enthielt. Wenn das geplante Bundesteilhabegesetz auch die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben regeln und den Inhalt des Art. 27 UN-BRK umsetzen soll, dann muss der Gesetzgeber erneut ein umfassendes Gesetzeswerk präsentieren, das zum Beispiel auch auf Veränderungen der im SGB IX und in der Werkstättenverordnung geregelten Vorschriften für die WfbM zielt und zum Beispiel den Übergang aus der WfbM in einen inklusiven Arbeitsmarkt mit in den Fokus des Reformvorhabens Bundesteilhabegesetz stellt. Wir benötigen ein umfassendes Gesetzespaket, das die Schaffung eines inklusiven Arbeitsmarktes in viel stärkerem Maße fördert und unterstützt als das, was wir bisher an rechtlichen Regelungen vorfinden. Tiefgreifende Veränderungen, wie sie die UN-Konvention einfordert, benötigen politische Mehrheiten und breite Unterstützung. Insbesondere aus der "Betroffenenszene" heraus müssen sich gemeinsam mit den Leistungsanbietern neue Initiativen entwickeln. Das ist ein schwieriger Prozess. Gibt es in Deutschland bei den Trägern der Behindertenhilfe die gleiche
5 Bereitschaft wie bei MENCAP in London, die Dinge in die Hand zu nehmen und Widerstände auszuhalten? Solange man in Deutschland viele Familien nicht davon überzeugen kann, dass alles dafür getan wird, alternative Arbeitsplätze im freien Markt zu schaffen, die wirklich inklusiv und genauso gut unterstützt und sozial gesichert sind wie der Platz in der Werkstatt, wird sich wenig bewegen. Deshalb ist ein umfassendes Bundesteilhabegesetz so wichtig.
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