Arbeiten in der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM)

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1 Bildung, Beschäftigung und Arbeit Arbeiten in der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) Seite 1

2 Teilhabe am Arbeitsleben Antragsteller ist der Kunde, oder seine gesetzliche Vertretung Eine Arbeit in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) wird durch Rehabilitationsträger finanziert. Bei der Antragstellung wird im ersten Schritt immer geklärt, wer die Maßnahme finanziert und ob die max. 27 Monate dauernde Förderzeit durch die Agentur für Arbeit ausgeschöpft ist. Restförderzeiten können nachgeholt werden. Erklärt sich die Agentur für Arbeit als zuständiger Leistungsträger ist eine sogenannte Werkstattfähigkeit festzustellen. Zur Feststellung einer Werkstattfähigkeit gehört das Vorliegen einer Behinderung (siehe auch 2 SGB IX): Dazu gehört Einschränkungen der körperlichen Funktionen, geistige Fähigkeiten oder der seelischen Gesundheit Abweichungen vom alterstypischen Zustand mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate dauernd. Andere Maßnahmen die zur Integration in das Arbeitsleben dienen, kamen nicht in Frage oder wurden abgebrochen ( z.b. jegliche Form von Ausbildungen) Seite 2

3 Feststellung einer Werkstattfähigkeit durch die Agentur für Arbeit Wahrnehmung eines Beratungstermins bei der Agentur für Arbeit Gutachtenerstellung im Gesundheitsamt ( sozialmedizinische, ggf. eine psychologische Begutachtung) Die sozialmedizinische, ggf. eine psychologische Begutachtung bescheinigt die Einschränkungen: Täglich weniger als 3 Stunden Leistungsfähigkeit Ein negatives Leistungsbild wie z.b.: nicht ausreichende Belastbarkeit für den allgemeinen Arbeitsmarkt, Einschränkungen in der Reaktion auf Anforderungen, Einschränkungen der Konzentrations- und Reaktionsvermögen Einschränkungen in den sozialen Kompetenzen Kostenbewilligung durch das Reha Team der Agentur für Arbeit Seite 3

4 Voraussetzungen zur Aufnahme in eine WfbM 136 SGB IX Absatz (2) lautet: Die Werkstatt steht allen behinderten Menschen im Sinne des Absatzes 1 unabhängig von Art oder Schwere der Behinderung offen, sofern erwartet werden kann, dass sie spätestens nach Teilnahme an Maßnahmen im Berufsbildungsbereich wenigstens ein Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung erbringen werden. Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung wird wie folgt definiert: (Auszug aus: Rechtliche Arbeitsanweisungen und Gesetzestexte der Deutschen Rentenversicherung unter: R3 Mindestmaß an ): Im Wirtschaftsleben kommt es darauf an, dass eine Arbeitsleistung im kaufmännischen Sinne gewinnbringend ist. In der WfbM hat der Mensch mit Behinderung ein wirtschaftlich verwertbares Arbeitsergebnis zu erbringen. D.h., eine Arbeitsleistung lässt sich wirtschaftlich verwerten, wenn sich das Arbeitsergebnis als Ware oder Dienstleistung verkaufen lässt. Von einem wirtschaftlich verwertbaren Arbeitsergebnis ist auszugehen, wenn der Beschäftigte in mindestens einem Arbeitsprozess, der in der WfbM regelmäßig anfällt, eingesetzt werden. Unerheblich ist dabei, ob der Arbeits- Sach- und Personalaufwand gegenüber dem Arbeitsergebnis unverhältnismäßig hoch ist. Der Mensch mit Behinderung ist nicht gezwungen mit seiner Tätigkeit ein Mindesteinkommen zu erzielen oder einen Teil der Kosten seines Arbeitsplatzes in der WfbM zu erwirtschaften. ( BSG vom ) Seite 4

5 Voraussetzungen Bildung, Beschäftigung zur Aufnahme & Arbeit in eine WfbM Im 137 SGB IX wird konkretisiert, welche Personen eine Aufnahme in Werkstätten finden: Vorliegen einer Behinderung, unabhängig von Ursache, Art der Behinderung (wenn keine auf die spezielle Behinderung ausgerichtet Werkstatt vorhanden ist) Schwere der Behinderung, Minderung der Leistungsfähigkeit u. besonderem Bedarf an Förderung, begleitender Betreuung und Pflege. Berücksichtigung des Einzugsgebietes. Im 136 SGB IX Absatz 2 gibt es Ausschlusskriterien für eine Arbeitsaufnahme in die WfbM Dies ist nicht der Fall bei behinderten Menschen, bei denen trotz einer der Behinderung angemessenen Betreuung eine erhebliche Selbst- oder Fremdgefährdung zu erwarten ist oder das Ausmaß der erforderlichen Betreuung und Pflege die Teilnahme an Maßnahmen im Berufsbildungsbereich oder sonstige Umstände ein Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung im Arbeitsbereich dauerhaft nicht zulassen. (3) Behinderte Menschen, die die Voraussetzungen für eine Beschäftigung in einer Werkstatt nicht erfüllen, sollen in Einrichtungen oder Gruppen betreut und gefördert werden, die der Werkstatt angegliedert sind ( 136 SGBIX). Seite 5

6 Wirtschaftliche Grundsätze der WfbM Die Werkstatt ist nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu führen um den Werkstattbeschäftigten im Arbeitsbereich ein Entgelt zahlen. Die Werkstatt hat auch gewerblichen und privaten Kunden, die Waren und Dienstleistungen anfordern, zufrieden zu stellen um einen entsprechenden Umsatz zu gewährleisten. Das auszuzahlende Entgelt wird aus dem Arbeitsergebnis nach Abzug einer Lohnrücklage und einer Investitionsrücklage gebildet. Das Arbeitsergebnis darf nur für Zwecke der Werkstatt verwendet werden. Die Zahlung der Arbeitsentgelte setzt sich 138 SGB IX wie folgt zusammen: Grundbetrag in Höhe des Ausbildungsgeldes U. einem Leistungsangemessenen Steigerungsbetrag Die Sozialversicherungsbeiträge für die Beschäftigten zahlt die WfbM. Dies ist geregelt ( 5 und 251 SGB V; 1, 162 und 168 SGB VI) Seite 6

7 Werkstättenverordnung (WVO) als weitere Arbeitsgrundlage der WfbM In der Werkstättenverordnung ist geregelt: Ziele und Aufgaben des Eingangsverfahren Ziele und Aufgaben des Berufbildungsbereiches Ziele und Aufgaben der Fachausschuss Vorhaltung eines Begleitenden Dienstes Sonstige Regelungen in der Werkstättenverordnung U. a. Größe der WfbM, Standort, Arbeitsbereiche, bauliche Gestaltung u. Ausstattung, berufliche Vorraussetzungen für Fachpersonal u. Werkstattleitung, Betreuungsschlüssel, Wirtschaftsführung, Mitwirkung (Werkstattrat). Seite 7

8 Aufnahme in eine WfbM Bei Aufnahme in eine WfbM über den Leistungsträger Agentur für Arbeit ist der Ablauf wie folgt: Eingangsverfahren Berufsbildungsbereich Arbeitsbereich Eingangsverfahren Dauer: 4 Wochen bis 3 Monate Ziel und Aufgabe: Klärung, ob eine Werkstatt für den Kunden die geeignete Maßnahme darstellt Welche Bereiche der Werkstatt in Frage kommen Welche Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben / ergänzende Leistungen oder Leistungen zur Eingliederung in das Arbeitsleben in Betracht kommen Eingliederungsplan erstellen (Zielsetzungen) Seite 8

9 Berufsbildungsbereich Dauer: bis zu 24 Monate Ziel und Aufgabe: Verbesserung der Teilhabe am Arbeitsleben (incl. der Weiterentwicklung der Persönlichkeit) Nach Beendigung der Maßnahme soll der Beschäftigte befähigt sein wenigstens ein Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung zu erbringen.( 4 WVO) Durch ein breit gefächerten Leistungsangebot Leistungsfähigkeit, Entwicklungsmöglichkeiten, Neigungen, Eignungen der Beschäftigten entwickeln. Vorhaltung von Grund- und Aufbaukursen (Dauer je 12 Monate) Grundkurs: Vermittlung Fertigkeiten u. Grundkenntnisse: verschiedene Arbeitsabläufe, Umgang mit Werkstoffen / Werkzeugen; auch: Förderung des Selbstwertgefühls, Entwicklung des Sozial- u. Arbeitsverhaltens u. Schwerpunkte der Eignung u. Neigungen feststellen. Aufbaukurs: Übung von Fertigkeiten mit höherem Schwierigkeitsgrad-Umgang mit Maschinen vertiefende Werkstoffkenntnisse- Ausdauer und Belastbarkeit Umstellung auf unterschiedliche Beschäftigungen Ausbildungsgeld 1. Jahr: 62,00, 2.Jahr: 75,00 (seit ) Seite 9

10 Arbeitsbereichsbereich Dauer: bis zum 65. Lebensjahr Ziel und Aufgaben: (nach 39 SGB IX und 136 SGB IX): WfbM erhält Leistungen um Leistungs- u. Erwerbsfähigkeit des Menschen mit Behinderungen zu erhalten, zu entwickeln, zu verbessern oder wieder herzustellen, Beschäftigung zu ermöglichen oder zu sichern und die Persönlichkeit der Menschen weiterzuentwickeln Förderung des Übergangs geeigneter Personen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt Entgelt (Lohn) nach Qualität, Quantität und Motivation: Mindestentgelt: 75,00 pro Monat + ein anteiliges Arbeitsförderungsgeld Leistungsträgerschaft: Agentur für Arbeit übergibt die Trägerschaft an andere Rehabilitationsträger Seite 10

11 Fachausschuss Jede WfbM hat einen Fachausschuss zu bilden Vertreten: Werkstatt, Bundesagentur für Arbeit, überörtliche Träger der Sozialhilfe oder örtliche Träger der Sozialhilfe Ziel und Aufgabe: Stellung nehmen, ob der der behinderte Mensch zur Eingliederung ins Arbeitsleben Leistungen einer WfbM benötigt Klärung, ob andere Teilhabeleistungen im Betracht kommen, insbesondere Leistungen der Unterstützten Beschäftigung Dazu gehören: Beurteilung aller Neuaufnahmen im Eingangsverfahren Beurteilung der Notwendigkeit der Leistungen für das 2. Jahr Berufsbildung Beurteilung im Problemfall (Aussetzen der Maßnahmen) Seite 11

12 Begleitender Dienst in der WfbM (Fachdienst) Zur pädagogischen, sozialen und medizinischen Betreuung der Werkstattbeschäftigten muss jede WfbM einen begleitenden Dienst vorhalten ( 10 WVO) Ziel und Aufgabe: Zur pädagogischen Betreuung soll für 120 Personen ein Sozialpädagoge oder Sozialarbeiter zur Verfügung stehen. Sicherstellung der medizinischen Versorgung durch Betriebsarzt zur medizinischen Beratung des Fachpersonals. Ergänzend in Absprache mit Rehabilitationsträger: Vorhaltung pflegerischer, therapeutischer Fachkräfte. Seite 12

13 Neuorganisation des Eingangsverfahren (EV) und des Berufsbildungsbereiches (BBB) Juni 2010: Bundesagentur für Arbeit legt ein neues Fachkonzept für das Eingansverfahren (EV) und den Berufsbildungsbereich (BBB) in Werkstätten vor. Bestehende Strukturen sind an das neue Fachkonzept anzupassen. Wesentliche Veränderung in den Werkstätten: Klare Abgrenzung des EV und BBB vom Arbeitsbereich( AB) durch Schaffung eigenständiger Organisationsstrukturen für EV und BBB Die alsterarbeit hat die Anpassung ihrer Organisation an das Fachkonzept wie folgt geregelt: Das EV findet im Rahmen eines dreimonatigen Bildungsangebotes in einem Kompetenzzentrum der alsterarbeit statt. Betriebspraktika (auch auf 1. Arbeitsmarkt) Kompetenzanalyse, Einführung i. d. Arbeitswelt, Betriebsbesichtigungen etc. Die nächsten 24 Monate BBB Duales Ausbildungssystem: 80 % fachpraktische Qualifizierung im Betrieb 20% theoretische Qualifikation im Rahmen eines Bildungstages im Kompetenzzentrum Der Teilnehmer wird durch einen Bildungsbegleiter (Tutor) kontinuierlich - 27 Monate- begleitet. Zuständig für Kompetenzanalyse, Eingliederungsziele, Maßnahmeschritte Perspektiventwicklung nach dem BBB Seite 13

14 Beispiel: Arbeit und Beschäftigung Stegen Tagesförderung Stegen WfbM Stegen/Moorhof alsterdorf assistenz ost Berufsbildungsberei ch Werkstatt Werkerausbildung Ausgelagerte Arbeitplätze TaFö Stegen 30 TaFö-Mitarbeiter 9 Mitarbeiter Stegen 3 Mitarbeiter Alsterweg 9 Klienten Mitarbeiterinnen Leitung: R. Hinske Gärtner WfbM Stegen/ Moorhof 40 Beschäftigte 4 Fachkräfte (FAB) für Arbeit und Beschäftigung Seite 14

15 Bildung, Werkstattarbeitsplätze Beschäftigung & Arbeit im grünen Bereich Berufsbildungsbereich BBB Gärtnerei Landwirtschaft Brennholz Küche/Hofladen Werkstattbereiche Gärtnerei LDW Stegen LDW Moorhof Küche Hofladen Außenpraktika Wohngruppe/ Tagesförderung Ausgelagerte Arbeitsplätze Gehaltszahlung durch Arbeitgeber/begleitende Assistenz u. Sozialvers. durch WfbM Hofladen 1. Arbeitsmarkt sozialversicherungsplichtiger Arbeitsplatz Schlachterei/Bauernhof/Gärtnerei Wohngruppe / Tagesförderung Seite 15

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