Anerkennungsrecht und HEGA 06/ , 10 WVO (Sollvorschrift Personalschlüssel 1:6)
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- Anneliese Busch
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1 Anforungen AZAV ab Anforungen des Werkstättenrechts (1) SGB IX (insbesone 39, 40, 136, 142) () vor Ort 2 Absatz 1 AZAV Trägerzulassung (1) Ein Träger ist nach 178 Nummer 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch leistungsfähig und zuverlässig, wenn insbesone seine finanzielle und fachliche Leistungsfähigkeit gewährleistet ist und keine Tatsachen vorliegen, die seine Unzuverlässigkeit o die für die Führung Geschäfte bestellten Personen darlegen. Anerkennungsrecht und HEGA 06/ ) Anerkennungsbescheid nach 142 SGB IX 2.) Prüfbescheinigung Durchführungskonzept SA Damit die fachkundige Stelle die Leistungsfähigkeit des Trägers beurteilen kann, erhält sie von dem Träger grundsätzlich folgende Angaben und : 1. eine Erklärung, ob über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet, beantragt o die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde, 12 WVO ABGABE: Unbedenklichkeitserklärung (Muster DQS) SA 2. eine Darstellung seiner Organisations- und Personalstruktur sowie Eignung dieser Strukturen für die Durchführung von Maßnahmen Arbeitsförung, 9, 10 WVO (Sollvorschrift Personalschlüssel 1:6) Organigramm und Prozessstruktur Hinweis: Kennzeichnung relevanten Mitarbeiter als Grundlage für Angebotserstellung (Geltungsbereich) SA 3. eine Darstellung Eignung seiner von den Teilnehmenden zu nutzenden Räumlichkeiten und 8 WVO: Bauliche Gestaltung, Ausstattung, Standort 3.1 Fachkonzept / Durchführungskonzept Vorortbegehung durch Auditor 4. eine Übersicht über sein aktuelles Angebot an Maßnahmen. - geht ausschließlich um Maßnahmen EV/BBB - - keine Relevanz - - DQS/BAG:WfbM Checkliste AZAV Werkstättenrecht EV/BBB (Stand ) 1/13
2 Anforungen AZAV ab Anforungen des Werkstättenrechts (1) SGB IX (insbesone 39, 40, 136, 142) () vor Ort Damit die fachkundige Stelle die Leistungsfähigkeit des Trägers beurteilen kann, erhält sie von dem Träger grundsätzlich folgende Angaben und : 1. bei natürlichen Personen Name, Geburtsdatum, Geburtsort, zustellungsfähige Anschrift, Anschrift des Geschäftssitzes und Zweigstellen, von denen aus die Maßnahmen Arbeitsförung angeboten werden sollen, sowie bei juristischen Personen und Personengesellschaften Name, Geburtsdatum und Geburtsort Vertreterinnen o Vertreter nach Gesetz, Satzung o Gesellschaftsvertrag, Anschrift des Geschäftssitzes und Zweigstellen, von denen die Maßnahmen Arbeitsförung angeboten werden sollen und soweit Träger in das Vereins- o Handelsregister eingetragen ist, einen entsprechenden Auszug; Auszug aus Handelsregister/Vereinsregister SA 2. eine Erklärung des Trägers, gesetzlichen Vertreterin o des gesetzlichen Vertreters o bei juristischen Personen o nicht rechtsfähigen Personenvereinigungen nach Gesetz, Satzung o Gesellschaftsvertrag zur Vertretung o Geschäftsführung Berechtigten über Vorstrafen, anhängige Strafverfahren, staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren und Gewerbeuntersagungen innerhalb letzten fünf Jahre. ABGABE: Unbedenklichkeitserklärung (vgl. Muster DQS) SA DQS/BAG:WfbM Checkliste AZAV Werkstättenrecht EV/BBB (Stand ) 2/13
3 Anforungen AZAV ab Anforungen des Werkstättenrechts (1) SGB IX (insbesone 39, 40, 136, 142) () vor Ort 2 Absatz 2 AZAV Trägerzulassung (2) Die Fähigkeit des Trägers, die Einglieung Teilnehmenden nach 178 Nummer 2 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch zu unterstützen, setzt insbesone voraus, dass er bei Durchführung von Maßnahmen Lage und Entwicklung des Ausbildungs- und Arbeitsmarktes berücksichtigt. 136 Absatz 1 Satz 1 und 2 SGB IX: Die Werkstatt für behinte Menschen ist eine Einrichtung zur Teilhabe behinter Menschen am Arbeitsleben im Sinne des Kapitels 5 des Teils 1 und zur Einglieung in das Arbeitsleben. Sie hat denjenigen behinten Menschen, die wegen Art o Schwere Behinung nicht, noch nicht o noch nicht wie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können, 1. eine angemessene berufliche Bildung und eine Beschäftigung zu einem ihrer Leistung angemessenen Arbeitsentgelt aus dem Arbeitsergebnis anzubieten und 2. zu ermöglichen, ihre Leistungs- o Erwerbsfähigkeit zu erhalten, zu entwickeln, zu erhöhen o wiezugewinnen und dabei ihre Persönlichkeit weiterzuentwickeln. DQS/BAG:WfbM Checkliste AZAV Werkstättenrecht EV/BBB (Stand ) 3/13
4 Anforungen AZAV ab Anforungen des Werkstättenrechts (1) SGB IX (insbesone 39, 40, 136, 142) () vor Ort Damit die fachkundige Stelle diese Fähigkeit des Trägers beurteilen kann, erhält sie von dem Träger grundsätzlich folgende Angaben und : 1. eine Darstellung von Art und Umfang Zusammenarbeit mit Akteuren des Ausbildungs- und Arbeitsmarktes vor Ort, 1.) 136 Absatz 1 Satz 3-6 SGB IX: Sie fört den Übergang geeigneter Personen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt durch geeignete Maßnahmen. Sie verfügt über ein möglichst breites Angebot an Berufsbildungs- und Arbeitsplätzen sowie über qualifiziertes Personal und einen begleitenden Dienst. Zum Angebot an Berufsbildungs- und Arbeitsplätzen gehören ausgelagerte Plätze auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Die ausgelagerten Arbeitsplätze werden zum Zwecke des Übergangs und als dauerhaft ausgelagerte Plätze angeboten. NACHWEIS: Mit Akteuren des Arbeits- und Ausbildungsmarktes wird nachweislich zusammengearbeitet. Beispiele: Zielvereinbarungen; Matrix kooperierenden Betriebe; Übersicht Termine; Gesprächsprotokolle; Auswertungen; Abschlussberichte; Jahresberichte SA/ 2.) 5 Absatz 4 WVO 3.) 5.2 Fachkonzept/Durchführungskonzept DQS/BAG:WfbM Checkliste AZAV Werkstättenrecht EV/BBB (Stand ) 4/13
5 Anforungen AZAV ab Anforungen des Werkstättenrechts (1) SGB IX (insbesone 39, 40, 136, 142) () vor Ort 2. eine Darstellung Methoden, mit denen Träger aktuelle arbeitsmarktrelevante Entwicklungen berücksichtigt, NACHWEIS: Auswertung aktueller ausbildungsund arbeitsmarktrelevanter Daten und Entwicklungen SA/ Beispiele: Wie informieren Sie sich über die aktuellen Zahlen? Zeitung, Internet, Fachzeitschriften, Netzwerke, Mitgliedschaft BAG:WfbM, Kontakt zur Arbeitsverwaltung, IHK, Handwerkskammer 3. eine Übersicht im jeweiligen Fachbereich nach 5 Absatz 1 Satz 3 bereits durchgeführten Maßnahmen und en arbeitsmarktliche Ergebnisse und - geht ausschließlich um Maßnahmen EV/BBB - - keine Relevanz Bewertungen des Trägers durch Teilnehmende und Betriebe. Bewertung von Maßnahmen durch Teilnehmer und Betriebe. Muss nicht standardisiert sein. Beispiele: Befragung Gesprächsprotokolle; Abschlussbericht; mittels Standardformular; Gespräch mit Werkstattrat, Angehörigen DQS/BAG:WfbM Checkliste AZAV Werkstättenrecht EV/BBB (Stand ) 5/13
6 Anforungen AZAV ab Anforungen des Werkstättenrechts (1) SGB IX (insbesone 39, 40, 136, 142) () vor Ort 2 Absatz 3 AZAV Trägerzulassung (3) Damit die fachkundige Stelle beurteilen kann, ob die Aus- und Fortbildung sowie Berufserfahrung Leitung sowie Lehr- und Fachkräfte nach 178 Nummer 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch eine erfolgreiche Durchführung einer Maßnahme erwarten lassen, erhält sie von dem Träger grundsätzlich folgende Angaben und : 9, 10, 11 WVO: Aussagen zur geforten Anzahl (Stellenschlüssel) und Qualifikation des Personals HEGA / Fachkonzept Punkt 3: Die Verantwortung für den individuellen Einglieungsplan liegt beim Bildungsbegleiter. Eine regelmäßige fachliche und pädagogische Fort- und Weiterbildung ist nachvollziehbar. 11 WVO: Die Werkstatt muss Gelegenheit zur Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen geben. Vorgabe WVO reicht nicht aus. Fortbildungskonzept (muss zum Leitbild passen) Zu den Fortbildungen zählen sowohl externe wie auch hausinterne Angebote. 1. zur Person sowie zur Aus- und Weiterbildung Leitung sowie Lehrund Fachkräfte einschließlich ihres beruflichen Werdegangs und ihrer praktischen Berufserfahrung im Fachgebiet, Einblick in die Personalakten ermöglichen (Lebenslauf, Qualifikationsnachweise); Achtung: Datenschutz beachten Hinweis: a) Fortbildungen sind zu dokumentieren. b) Beauftragungen von externen Lehr- und Fachkräften: Vorlage und Überprüfung Verträge. DQS/BAG:WfbM Checkliste AZAV Werkstättenrecht EV/BBB (Stand ) 6/13
7 Anforungen AZAV ab Anforungen des Werkstättenrechts (1) SGB IX (insbesone 39, 40, 136, 142) () vor Ort 2. zur pädagogischen Eignung Lehr- und Fachkräfte, einschließlich ihrer methodischdidaktischen Kompetenzen, und siehe oben 3. Bewertungen Lehr- und Fachkräfte durch Teilnehmende. Befragung Teilnehmer zu den Lehr- und Fachkräften: Kann ein einfaches System sein. Welche Kriterien werden zugrunde gelegt? Beispiele: Austausch und Protokollierung Gespräche mit Teilnehmern, Angehörigen, Werkstattrat DQS/BAG:WfbM Checkliste AZAV Werkstättenrecht EV/BBB (Stand ) 7/13
8 Anforungen AZAV ab Anforungen des Werkstättenrechts (1) SGB IX (insbesone 39, 40, 136, 142) () vor Ort 2 Absatz 4 AZAV Trägerzulassung (4) Ein System zur Sicherung Qualität nach 178 Nummer 4 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch liegt vor, wenn durch zielgerichtete und systematische Verfahren und Maßnahmen die Qualität Leistungen gewährleistet und kontinuierlich verbessert wird. Gemeinsame Empfehlung BAR zu 20 SGB IX Fachlich qualifizierte, aber auch wirtschaftliche Leistungserbringung Ziel: eine am Bedarf Leistungsberechtigten orientierte bestmögliche Qualität (kontinuierliche Prüfung, Bewertung, Förung und Verbesserung Qualität) externe und interne Qualität Bewertung aus Sicht Leistungsberechtigten als wesentliches Merkmal, systematische Befragung gefort sind Verfahren, die Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität einbeziehen die Rehaträger geben Indikatoren und Kriterien zu Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität vor (externe Qualitätssicherung) Die Rehaträger werten Daten aus und melden die Ergebnisse an die Einrichtungen zurück. Anhänge zum Durchführungskonzept (3.6 Fachkonzept - Qualitätssicherung) Beispiele: Prozessbeschreibung/Verfahrensan weisung aus QM-Systemen (z. B.: DIN EN ISO 9001) HEGA/Fachkonzept/Durchführungskonzept Punkt 3.6: Qualitätssicherung : In einem Anhang zum Konzept führt die WfbM aus, wie sie die Qualität Durchführung des Eingangsverfahrens und des Berufsbildungsbereiches sichert. DQS/BAG:WfbM Checkliste AZAV Werkstättenrecht EV/BBB (Stand ) 8/13
9 Anforungen AZAV ab Anforungen des Werkstättenrechts (1) SGB IX (insbesone 39, 40, 136, 142) () vor Ort Damit die fachkundige Stelle das Vorliegen Voraussetzungen beurteilen kann, erhält sie von dem Träger eine Dokumentation grundsätzlich zu: 1. zu einem kundenorientierten und auf Einglieung in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt gerichteten Leitbild, HEGA/Fachkonzept Punkt Allgemein: Berufliche Bildung im BBB erfolgt auf Grundlage eines ausdifferenzierten und verbindlichen Gesamtkonzepts. Leitbild, Durchführungskonzept 2. zur Unternehmensorganisation und -führung, einschließlich Festlegung von Unternehmenszielen und Durchführung eigener Prüfungen zur Funktionsweise des Unternehmens, Festlegung genereller Unternehmensziele, z. B durch Balanced Scorecard. nicht ausreichend: Satzung NACHWEIS: Über Durchführung von eigenen Prüfungen zur Funktionsweise des Unternehmens, z. B. Managementreview nach ISO 9001, planmäßige und regelmäßige (Personal-) Gespräche (Protokoll); Jour-Fix; interne Audits 3. zu einem zielorientierten Konzept zur Qualifizierung und Fortbildung Leitung und Lehr- und Fachkräfte siehe Ausführungen zu 2 Absatz 3 AZAV DQS/BAG:WfbM Checkliste AZAV Werkstättenrecht EV/BBB (Stand ) 9/13
10 Anforungen AZAV ab Anforungen des Werkstättenrechts (1) SGB IX (insbesone 39, 40, 136, 142) () vor Ort 4. zu Zielvereinbarungen, einschließlich Messung Zielerreichung und Steuerung fortlaufen Optimierungsprozesse auf Grundlage erhobener Kennzahlen und Indikatoren, 1.) Zielvereinbarung Ebene Einrichtung Maßnahmeteilnehmer Einglieungsplan HEGA/Fachkonzept Punkt 3.2.2: Benennung, Durchführung und Evaluation des Einglieungszieles 2.) Zielvereinbarung Ebene Leistungsträger Leistungserbringer Vermittlungsquote ist kein geeigneter Erfolgsfaktor. Wichtig ist die Darlegung des Prozesses UND des Ergebnisses. Regelmäßige Kommunikation über Fachausschuss anhand eines Berichtes. HEGA/Fachkonzept Punkt 5.2 Berufsbildung praxisnah : Der Umfang von Betriebspraktika (Anteil Teilnehmer und zeitlicher Umfang zu realisierenden Betriebspraktika) ist jährlich in einer Zielvereinbarung mit dem Fachausschuss festzulegen. Umsetzung von Verbesserungspotenzial aus vorangegangenen Begutachtungen (z.b. ISO) Ergebnisse/Abweichungen aus Überprüfungen BA o aner Prüfstellen 5. zur Berücksichtigung arbeitsmarktlicher Entwicklungen bei Konzeption und Durchführung von Maßnahmen Arbeitsförung, - geht ausschließlich um Maßnahmen EV/BBB - - keine Relevanz zu den Methoden zur Förung individuellen Entwicklungs-, Einglieungs- und Lernprozesse Teilnehmenden, 3 WVO, HEGA/Fachkonzept Punkt Einglieungspläne werden mit dem Teilnehmern erstellt, vereinbart, fortgeschrieben und regelmäßig im Hinblick auf die Zielerreichung überprüft. Aktuelle Einglieungspläne Darlegung: Methoden zur Förung individuellen Lernprozesse, siehe ggf. Durchführungskonzept DQS/BAG:WfbM Checkliste AZAV Werkstättenrecht EV/BBB (Stand ) 10/13
11 Anforungen AZAV ab Anforungen des Werkstättenrechts (1) SGB IX (insbesone 39, 40, 136, 142) () vor Ort 7. zu den Methoden Bewertung durchgeführten Maßnahmen sowie ihrer arbeitsmarktlichen Ergebnisse, 3 WVO, HEGA/Fachkonzept Punkt Einglieungspläne werden mit dem Teilnehmern erstellt, vereinbart, fortgeschrieben und regelmäßig im Hinblick auf die Zielerreichung überprüft HEGA / Fachkonzept Punkt 3.5: Nachweis Teilnahme, unterweisungsfreien Zeiten, Fehlzeiten Regelmäßige Evaluierung angebotenen Maßnahmen mittels anerkannter Methoden, z. B. Lernerfolgskontrolle, Klassenbuch, Gespräch mit Fachkräften/Anleitern und Teilnehmern zur Maßnahme; Berichtshefte Die WfbM führt maßnahmebezogen eine Anwesenheitsliste. 8. zur Art und Weise kontinuierlichen Zusammenarbeit mit Dritten und ständigen Weiterentwicklung dieser Zusammenarbeit und HEGA / Fachkonzept Punkt 3.2.2: Individuelle Einglieungsplanung und kontinuierliche Bildungsbegleitung Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit externen Fachkräften und die Weiterentwicklung Zusammenarbeit im Hinblick auf Qualitätsentwicklung. VORLAGE/ÜBERSICHT: Kooperationen, z. B. Fachberater, Arbeitskreise, Gremien, IFD. Einbindung Teilnehmer, Eltern, Angehörigen o sonstigen Betreuungspersonen (Wunsch- und Wahlrecht) DQS/BAG:WfbM Checkliste AZAV Werkstättenrecht EV/BBB (Stand ) 11/13
12 Anforungen AZAV ab Anforungen des Werkstättenrechts (1) SGB IX (insbesone 39, 40, 136, 142) () vor Ort 9. zu einem systematischen Beschwerdemanagement, einschließlich Berücksichtigung regelmäßiger Befragungen Teilnehmenden. Beschwerdemanagementsystem Wie definieren Sie eine Beschwerde? Wer ist zuständig? Wie gehen Sie mit Beschwerde um (Prozess beschreiben)? Auswertungen vornehmen und Maßnahmen festlegen und überprüfen. 2 Absatz 5 AZAV Trägerzulassung (5) Die vertraglichen Vereinbarungen nach 178 Nummer 5 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch sollen vorsehen, dass den Teilnehmenden nach Abschluss Maßnahme eine Teilnahmebescheinigung mit Angaben zum Inhalt, zeitlichen Umfang und Ziel Maßnahme ausgehändigt wird. Teilnahmebescheinigungen (Angaben zum Inhalt, zeitlichem Umfang und Ziel Maßnahme EV/BBB) 2 Absatz 6 AZAV Trägerzulassung (6) Die Prüfung, ob die Voraussetzungen für die Zulassung für den Fachbereich nach 5 Absatz 1 Satz 3 Nummer 6 vorliegen, beschränkt sich auf die in 178 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und in dieser Verordnung festgelegten Anforungen an Träger. Erläuterung zu dieser Aussage: Damit ist eindeutig benannt, dass EV/BBB als Maßnahmen zur Teilhabe behinter Menschen am Arbeitsleben nicht nach AZAV als Maßnahme zugelassen werden müssen. - keine Relevanz - - DQS/BAG:WfbM Checkliste AZAV Werkstättenrecht EV/BBB (Stand ) 12/13
13 Anforungen AZAV ab Anforungen des Werkstättenrechts (1) SGB IX (insbesone 39, 40, 136, 142) () vor Ort 2 Absatz 7 AZAV Trägerzulassung (7) Sofern Träger im Einzelfall keine Angaben aus seiner bisherigen Tätigkeit machen kann, hat er gegenüber fachkundigen Stelle in geeigneter Weise darzulegen, wie die jeweilige Anforung erfüllt werden wird. - - keine Relevanz - EV/BBB dürfen ausschließlich von anerkannten Werkstätten angeboten und durchgeführt werden. siehe HEGA/Fachkonzept Punkt 1. Allgemein, erster Satz - DQS/BAG:WfbM Checkliste AZAV Werkstättenrecht EV/BBB (Stand ) 13/13
* gilt nicht für die private Arbeitsvermittlung bag cert 312-T-A-V3-130909 Seite 1 von 9
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