Der Brandenburg-Kredit für den Ländlichen Raum bestehend aus folgenden sechs Bausteinen
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1 Der Brandenburg-Kredit für den Ländlichen Raum bestehend aus folgenden sechs Bausteinen 1 Landwirtschaft "Wachstum" mit Zinsbonus für Junglandwirte 2 Landwirtschaft "Nachhaltigkeit" 3 Agrar- und Ernährungswirtschaft "Wachstum und Wettbewerb" 4 Agrar- und Ernährungswirtschaft "Umwelt- und Verbraucherschutz" 5 Neue Energien "Energie vom Land" 6 Landwirtschaft "Produktionssicherung" mit Zinsbonus für Junglandwirte dient der Finanzierung von Vorhaben in Brandenburg. Die Darlehen werden durch die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) um bis zu 0,10 %-Punkte nom. p. a. zinsvergünstigt. Der Brandenburg-Kredit für den Ländlichen Raum wird in Kooperation mit der Landwirtschaftlichen Rentenbank (LR) angeboten. Förderziel Baustein 3 Agrar- und Ernährungswirtschaft "Wachstum und Wettbewerb" Förderziel Wer wird gefördert? Er basiert auf dem Programm "Wachstum und Wettbewerb" (Programm-Nr. 251) der Landwirtschaftlichen Rentenbank und dient der Förderung von Investitionen in der Agrar- und Ernährungswirtschaft und trägt damit sowohl zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Sektors als auch der skraft ländlicher Räume im Allgemeinen bei. Wer wird gefördert? Es werden Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft unabhängig von der gewählten Rechtsform gefördert. Dazu zählen agrargewerbliche Handels- und Dienstleistungsunternehmen, Unternehmen der Ernährungswirtschaft einschließlich des Ernährungshandwerks und forstwirtschaftliche Unternehmen. 1
2 Die Unternehmen müssen "kleine und mittlere Unternehmen" (KMU) im Sinne der Definition der EU-Kommission1 sein. Die genauen KMU- Kriterien finden Sie in unserem "KMU-Definition der EU". Wer wird nicht gefördert? "Unternehmen in Schwierigkeiten" im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 651/ ("Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung") Weitere Informationen finden Sie in unserem "Unternehmen in Schwierigkeiten". Unternehmen, die einer Beihilferückforderung aufgrund eines Beschlusses der EU-Kommission zur Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht nachgekommen sind Was wird gefördert? Förderung Was wird gefördert? Bau, Erwerb und Modernisierung von Betriebsgebäuden sowie baulichen Anlagen z. B. Produktions-, Vertriebs-, Verwaltungsgebäude Errichtung, Erwerb und Modernisierung von technischen Anlagen z. B. Produktionsanlagen, Geschäftsausstattungen, Ausrüstungsgüter Erwerb von Grundstücken Kauf von Maschinen und Fahrzeugen Allgemeine Aufwendungen im Zusammenhang mit den oben genannten Investitionen Die vorgenannten Investitionen müssen der Errichtung einer neuen Betriebsstätte, der Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte, der Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte durch neue, zusätzliche Produkte oder einer grundlegenden Änderung des gesamten Produktionsverfahrens einer bestehenden Betriebsstätte dienen. 2
3 Was wird nicht gefördert? die alleinige Übernahme von Unternehmensanteilen Erwerb von Betriebsmitteln Kosten im Zusammenhang mit der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse (in den Bausteinen 1 und 2 förderfähig) Kosten im Zusammenhang mit Erzeugnissen der Fischerei und Aquakultur Wie wird gefördert? Finanzierungsanteil Es können bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten finanziert werden. Konditionen Wie wird gefördert? Darlehenshöchstbetrag Die Darlehen sollen je Darlehensnehmer und Jahr 10 Mio. EUR nicht übersteigen. Im Einzelfall können auch darüber hinausgehende Beträge refinanziert werden. Außerdem ist der Darlehenshöchstbetrag durch beihilferechtliche Vorgaben begrenzt. Die maximal mögliche Beihilfeintensität in Bezug auf die förderfähigen Kosten beträgt 10 % bei mittleren und 20 % bei kleinen Unternehmen. Weitere Informationen finden Sie in unserem "Beihilfen". Konditionen Die aktuellen Konditionen sind über das Internet unter erhältlich. Die Konditionengestaltung erfolgt auf Basis des Risikogerechten Zinssystems (RGZS). Die Preisklassen gestalten sich in Abhängigkeit von der Bonität des Darlehensnehmers und der Qualität der Kreditsicherheiten. Der Zinssatz für den Darlehensnehmer darf die aus der Margenvorgabe des RGZS ermittelte Zinsobergrenze nicht überschreiten. Die Darlehen werden darüber hinaus durch die ILB für eine Laufzeit von bis zu 10 Jahren um bis zu 0,10 %-Punkte nom. p.a. zinsvergünstigt. Auszahlung Die Darlehen werden von der ILB zu 100 % ausgezahlt. Die Hausbank ist berechtigt, bis zu einer Darlehenssumme von einschließlich EUR eine Bearbeitungsgebühr von bis zu 1,00 % einmalig bei Auszahlung einzubehalten. Bei höheren Darlehensbeträgen ist die Bearbeitungsgebühr somit auf EUR begrenzt. 3
4 Bereitstellungsprovision: 0,25 % p. M. (3 % p. a.), beginnend ab dem übernächsten Monatsersten nach Datum der Darlehenszusage für die nicht ausgezahlten (Teil-)Beträge Wie erfolgt die Tilgung? Nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre in gleich hohen viertel- oder halbjährlichen Raten. Während der Tilgungsfreijahre sind lediglich die Zinsen auf die ausgezahlten Darlehensbeträge zu leisten. Bei endfälligen Darlehen erfolgt die Rückzahlung in einer Summe am Ende der Laufzeit. Eine vorzeitige ganze oder teilweise außerplanmäßige Tilgung des ausstehenden Darlehensbetrages ist während der Zinsbindungsphase nicht zulässig. Kombination mit anderen öffentlichen Förderprogrammen (Kumulierung) Die Darlehen aus diesem Programm dürfen mit anderen öffentlichen Fördermitteln kombiniert werden. Dabei sind je nach Vorhaben und Darlehensnehmer unterschiedliche Beihilfeobergrenzen einzuhalten. Deshalb hat der Darlehensnehmer bei Antragstellung - spätestens jedoch vor Auszahlung der Darlehen - gegenüber seiner Hausbank zu bestätigen, dass er entweder keine weiteren Beihilfen für das beantragte Vorhaben erhält oder die zulässige Beihilfeobergrenze einhält. Hierzu ist das Formular "Kumulierungserklärung" zu verwenden. Weitere Informationen finden Sie in unserem "Beihilfen". Wie erfolgt die Antragstellung? Die ILB vergibt die Darlehen nicht direkt, sondern über die vom Darlehensnehmer gewählte Hausbank. Antragstellung Was ist einzureichen? Was ist zu beachten? Der schriftliche Antrag ist vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank zu stellen. Angaben und Unterlagen Antragsvordruck Selbsterklärung zur Einhaltung der KMU-Definition Kumulierungserklärung Der Antrag ist inklusive aller Anlagen im Original über die Hausbank an die ILB zu richten. 4
5 EU-Beihilfebestimmungen Die Darlehen aus diesem Programm sind nach der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 ("Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung"), Artikel 17 freigestellt und können Beihilfen enthalten. Weitere Informationen finden Sie in unserem "Beihilfen". Die Höhe der Beihilfen wird mit der Zusage der ILB bekannt gegeben. Grundsätzlicher Hinweis Die Darlehen und die Zinsverbilligung der ILB sind eine Subvention im Sinne des 264 des Strafgesetzbuches und des Brandenburgischen Subventionsgesetzes vom 11. November 1996 (GVBl. Bbg. I, Nr. 24, S. 306) in Verbindung mit den 2 bis 6 des Gesetzes gegen missbräuchliche Inanspruchnahmen von Subventionen (Subventionsgesetz) vom 29. Juli 1976 (BGBl. I, Nr. 93, S. 2037). Subventionserhebliche Tatsachen im Sinne dieser Vorschriften sind die Angaben zur Antragsberechtigung, zum Verwendungszweck und zur Einhaltung der beihilferechtlichen Vorgaben der EU-Kommission. Sonstige Bedingungen Die Hausbank prüft die antragsgemäße Verwendung des zinsverbilligten Darlehens und bestätigt der ILB die ordnungsgemäße Verwendung. Allgemeine Geschäftsbedingungen Es gelten die Allgemeinen Bestimmungen (AB) für den Brandenburg-Kredit für den Ländlichen Raum. Gültigkeit Das Programm gilt ab 1. Januar Ansprechpartner Für nähere Informationen stehen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gern zur Verfügung. Investitionsbank des Landes Brandenburg Steinstraße Potsdam Telefon: Telefax: bklr@ilb.de Internet: 1 Abl. (EU) Nr. L 124 vom , S. 36 5
6 2 Abl. (EU) Nr. L 187 vom , S. 1 6
Der Brandenburg-Kredit für den Ländlichen Raum bestehend aus folgenden sechs Bausteinen
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