Städtebaurecht. Basiswissen für Nichtjuristen. Fernlehrgang. Einstieg: Jederzeit Dauer: 13 Monate

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1 Fernlehrgang ht Ausbil n - un gs ul gd sun urch Staa tlic h Komplexe rechtliche Zusammenhänge leicht verständlich zusammengestellt Klare Strukturen durch Aufbau in Lektionen Lernerfolgskontrolle durch Experten 13 Lektionen d Lehrgangsz Basiswissen für Nichtjuristen du vhw-diplom Einstieg: Jederzeit Dauer: 13 Monate ic terr ralstelle für F ent ern ez un as Städtebaurecht

2 Autoren RA Dr. THOMAS BURMEISTER RiBVerwG Dr. STEPHAN RiBVerwG GATZ a. D. GÜNTER RA Dr. HALAMA CHRISTIAN W. OTTO Fachanwalt für für Verwaltungsrecht, Verwaltungsrecht, Gemeinden Berater von bei Investoren komplexen Großprojekten der Bau- tungsgericht, dort seit Sep- Planungs- und Umweltrecht stitut zuständigen für Stadt 4. Revisionssenat und Regional- Berater von Investoren Richter am Bundesverwal- Bis Juli 2006 viele Jahre Richter Professor in dem an u. der a. TU für Berlin, das Bau-, In- und landentwicklung und Gemeinden und bei -erschließung, komplexen Großprojekten von städtebaulichen der Bau-Verträgen im Rahmen schwerpunktmäßig des für liner das Kommentar zum Baugesetzbuch Planungs- und und mit Umweltrecht, Prof. Dr. Dr. vor allem beim Abschlustember 2001 Mitglied am des Bundesverwaltungsgericht planung, Leipzig, Fachgebiet Mitautor im Bau-, Ber- juristischen landentwicklung Projektmanagements, und -erschließung, Städtebauliche vor allem beim Verträge, vhw-verlag, sowie digen 4. Senats und seit März tierungen zum BauGB 2004, zur 1. Brandenburgischen Aufl. Bonn 2005, sowie Bau- Verfasser des Praxishandbuchs öffentliche Baurecht zustän- Berkemann : Herausgeber Verfasser und Autor eines der Erstkommen- Kommentars Autor Abschluss zahlreicher von Fachbeiträge, städtebaulichen Verträgen im regelmäßiger Referent 2009 bei dessen stellvertretender Vorsitzender; des: Handbuch zum Recht ordnung der Bau- und und Umweltrichtlinien der EG, des Lehrbuchs Seminaren Rahmen des für juristischen Praktiker diverser Projektmanagements, Veranstalter, u. a. des Mitautor vhw, im Berliner Kommentar zum Baugesetzbuch Finkelnburg/Ortloff/Otto, 1. Aufl. Bonn 2008, Mitherausgeber Offentliches Baurecht und -autor von insbesondere Verfasser des zu den Praxishandbuchs Städtebauliche Verträge, vhw-verlag, ter beim Handbuch des öffentlichen Bau- 2010), Vortragstätigkeit für vhw - Bundesver- Themen Städtebauliche Verträge sowie Baulandentwicklung und -erschließung Schrödter, BauGB 2004-Nachgefragt, 1. Aufl. Bonn und künftiger Mitarbei- II, Berkemann/Bunzel/Halama/Schmidt-Eichstaedt/ Bauordnungsrecht (6. Aufl age, C.H. Beck sowie Autor zahlreicher Fachbeiträge, regelmäßiger Referent bei Seminaren für Praktiker diveranlagen und Aufsätzen zum Städtebaurecht, Rerechts, Verfasser eines Werks zu Windenergieband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. 2006, sämtlich im vhw-verlag erschienen ser Veranstalter, u. a. des vhw, insbesondere zu ferent bei zahlreichen Fortbildungsveranstaltungen zum Bauplanungsrecht, Koordinator des RA FRANK REITZIG den Themen Städtebauliche Verträge sowie Baulandentwicklung und -erschließung vhw-fernlehrgangs Städtebaurecht Seit 1999 Rechtsanwalt in Berlin mit eigener Kanzlei: VRiBVerwG a. D. Dr. GÜNTER GAENTZSCH VRiBVerwG a. D. RiBVerwG a. D. GÜNTER HALAMA Tätigkeitsschwerpunkte im RA Dr. CHRISTIAN W. OTTO RA Dr. GÜNTER GAENTZSCH Bau-, Planungs- und Umweltrecht; zuvor Assistent am In- Langjähriger Referent beim Deutschen Städtetag, Bis seit Juli 2006 viele Jahre Richter in dem u. a. für das Bau-, stitut für Stadt- und Regional Langjähriger Richter am Referent Bundesverwaltungsgericht, beim seit 1993 Professor an der TU Berlin, Institut für Stadt und Regionalplanung, Fachgebiet Bau-, Planungs- und Umweltrecht, Vorsitzender Deutschen des Städtetag, u. a. für seit das öffentliche Bau- und Planungsrecht 1982 Richter zuständigen am Bundesver- 4. Senats, Autor zahlreicher ver- Verfasser eines Kommentars zur Brandenburgischen Bau- Planungs- und Umweltrecht planung der TU Berlin (Fachgebiet Bau- und Planungsrecht); Ordentliches zuständigen 4. Revisionssenat am Bundesverwaltungswaltungswissenschaftlichewaltungsgericht, seit 1993 und verwaltungsrechtlicher ordnung Mitglied und des der Lehrbuchs Akademie Finkelnburg/Ortloff/Otto, für Raumforschung und Offentliches im Landesplanung; Baurecht II, Bauordnungsrecht Lehrbeauftragter (6. Aufl an der age, Hoch- C.H. Veröffentlichungen, Vorsitzender des u. insbesondere a. für das zum öffentlichen Bau-, gericht Leipzig, Mitautor Planungs- öffentliche und Bau- Umweltrecht, und Pla-Mitautonungsrecht zum Baugesetzbuch, zuständigen 4. Lehrbeauftragter Baugesetzbuch der und Deut- mit Prof. Dr. Dr. Berke- Wohnen reich und Stadtentwicklung Berufsakademie; e. Vorsitzender V. des Umle- im Berliner Kommentar Berliner Kommentar Beck zum 2010), schule Vortragstätigkeit für Wirtschaft für und vhw Recht Bundesverband Berlin, Fachbe- für Senats, seit 2002 schen Rechtsanwalt, Hochschule Autor für Verwaltungswissenschaften zahl - mann : Herausgeber Speyer und Autor der Erstkommentierungen (Japan), Mitglied zum BauGB 2004, 1. Aufl. Bonn Eggersdorf; seit vielen Jahren Referent in Fortgungsausschusses der Gemeinde Petershagen/ reicher verwaltungswissenschaftlicher und der Yokohama National und ver-universitwaltungsrechtlicher der Veröffentlichungen, Unabhängigen Sachverständigenkommission insbe- 2005, sowie des: für ein Handbuch zum Recht der bildungsveranstaltungen zum Bau- und Plasondere zum öffentlichen Umweltgesetzbuch, Bau-, Planungs- Vorsitzender und einer Bau- unabhängigen und Umweltrichtlinien Expertenkommission der EG, 1. Aufl. nungsrecht; Mitautor in: Raumordnungs- und Umweltrecht, Mitautor im Berliner Kommentar zur Umsetzung Europäischen Bonn 2008, Mitherausgeber Umweltrechts im Baugesetzbuch, Kooperationspartner der Kanzlei und -autor von Landesplanungsrecht des Bundes und der Län- Komm., Erg.-Lfg. 2/09, Berlin Oktober zum Baugesetzbuch, Lehrbeauftragter der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschafedt/Schrödter, BauGB 2004-Nachgefragt, , Erich Schmidt Verlag sowie Verfasser wei- Berkemann/Bunzel/Halama/Schmidt-Eichsta- RA FRANK REITZIGder, Trettin; Rechtsanwälte in Düsseldorf, Beratungsschwerpunkte: Öffentliches Baurecht, Fachplanungs- und Umten Speyer und der Yokohama National University (Japan), Mitglied der Unabhängigen Sach- erschienen Aufl. Bonn 2006, sämtlich im vhw-verlag terer Beiträge zum Bau- und Planungsrecht Seit 1999 Rechtsanwalt in Berlin mit eigener Kanzlei: weltrecht Tätigkeitsschwerpunkte im Bau-, Planungs- und Umweltrecht; zuvor Assistent am Institut für Stadt- und Regionalverständigenkommission für ein Umweltgesetzbuch, Vorsitzender einer unabhängigen Expertenkommission zur Umsetzung Europäischen VRiVGH HELMUT KÖNIG planung der TU Berlin (Fachgebiet Bau- und Planungsrecht); Ordentliches Mitglied der Akademie für Umweltrechts im Baugesetzbuch, als Rechtsanwalt Kooperationspartner der Kanzlei Trettin; sitzender Richter des für Bau- Seit mehr als neun Jahren Raumforschung Vor- und Landesplanung; Lehrbeauftragter an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin, Fachbereich Berufsakademie; Vorsitzender des Umlegungsaus- Rechtsanwälte in Düsseldorf, Beratungsschwerpunkte: Öffentliches Baurecht, Fachplanungs- des Bayerischen Verwaltungsrecht zuständigen 1. Senats RiBVerwG Dr. STEPHAN GATZ und Umweltrecht gerichtshofs; davor mehrere schusses der Gemeinde Petershagen/Eggersdorf; seit vielen Jahren Referent in Fortbildungsveranstaltungen zum Richter am Bundesverwaltungsgericht, dort seit September Jahre Beisitzer in einem anderen Baurechtssenat sowie Bau- u.a. und Planungsrecht; Mitautor in: Raumordnungs Mitglied des schwerpunktmäßig für das öffentliche Baurecht zuständigen 4. Senats und Tätigkeit seit März im 2009 Bayerischen dessen stellvertretender Vorsitzender; Innern, Mitautor Oberste im Berliner Baubehörde, und als wissen- Komm., Erg.-Lfg. 2/09, Berlin Oktober 2009, Erich Schmidt Staatsministerium und des Landesplanungsrecht des Bundes und der Länder, Kommentar zum Baugesetzbuch und schaftlicher künftiger Mitarbeiter am Bundesverwaltungsgericht; Baurechts, Mitautor Verfasser eines Kommentars zur Baunut- Planungsrecht Verlag sowie Verfasser weiterer Beiträge zum Bau- und beim Handbuch des öffentlichen eines Werks zu Windenergieanlagen zungsverordnung und Aufsätzen zum (König/Roeser/Stock, BauN- Städtebaurecht, Referent bei zahlreichen VO, 2. Fortbildungsveranstaltungen zum Bauplanungsrecht, nes Kommentars Koordinator zur des Bayerischen Bauordnung Aufl. 2003, Verlag C.H. Beck), Autor ei- vhw-fernlehrgangs Städtebaurecht (Schwarzer/König, BayBO, 3. Aufl. 2000, Verlag C.H. Beck Neuaufl age in Vorbereitung)

3 Fernlehrgang Städtebaurecht Gewinnen Sie mehr Rechtssicherheit! Das Städtebaurecht stellt recht hohe Anforderungen an das Wissen derjenigen, die sich mit der kommunalen Bauleitplanung befassen, sei es in vorbereitender, sei es in entscheidender Funktion. Es richtet sich aber auch an diejenigen, die sich an beratender oder entscheidender Stelle über die Zulässigkeit einzelner Bauvorhaben Gedanken machen (müssen). Der vhw-fernlehrgang Städtebaurecht (zugelassen von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht) vermittelt Ihnen das erforderliche, aktualisierte Grundwissen. Für wen? Für Nichtjuristen in kommunalen Gremien, Beschäftigte in Bauplanungs- und Bauordnungsämtern, Mitarbeiter bei den kommunalen Spitzenverbänden, Stadtplaner außerhalb der öffentlichen Verwaltung, Stadtgeographen, Architekten, Bauträger und deren Mitarbeiter. Vorteile eines Fernlehrgangs Sie können jederzeit einsteigen und sich neben Ihrer täglichen Arbeit optimal weiterbilden. Sie bleiben zeitlich flexibel und werden Lektion für Lektion von Experten begleitet. Die Lektionen sind in Lehrheften von mindestens 30 und maximal 50 bis 60 Seiten komprimiert und gut strukturiert aufbereitet. Der Lerninhalt ist in einer für Nichtjuristen verständlichen Weise geschrieben. Mit 13 Lehrheften, je mindestens vier Selbstkontrollaufgaben und je einer einzusendenden Fremdkontrollaufgabe (Einsendeaufgabe) vertiefen Sie Schritt für Schritt den Stoff. Für die Lernerfolgskontrolle stehen die Verfasser der Lehrhefte zu Verfügung. Zur Aufbewahrung der Lehrhefte werden zwei handliche Ordner geliefert. Experten stehen Ihnen zur Seite Sie bearbeiten die Einsendeaufgabe jedes Lehrhefts innerhalb des Monats, in dem Ihnen das jeweilige Lehrheft zugesandt wurde. Innerhalb von zwei Wochen wird sie bewertet. Diese Bewertung ist Grundlage für das beim erfolgreichen Abschluss des Lehrgangs zu erteilende vhw-diplom. Sie werden von den Verfassern der Lehrhefte betreut. Unsere betreuenden Experten sind herausragende Richter und Fachanwälte der Branche. Abschlusszertifikat Nach Bearbeitung aller Einsendearbeiten und einem insgesamt erfolgreichen Abschluss des Lehrgangs erhält der Teilnehmer als Abschlusszertifikat das vhw-diplom. 1. LEKTION RiBVerwG a. D. Günter Halama Einführung, Begriffe, Rechtsquellen sowie verfassungs - rechtliche Grundlagen des öffentlichen Baurechts Bauplanungs- und Bauordnungsrecht Begriff des Vorhabens Bestandsschutz Nachbarschutz 2. LEKTION VRiBVerwG Dr. a. Stephan D., RA Dr. Gatz Günter Gaentzsch Bebauungsplan Verfahren der Planaufstellung Aufstellungsbeschluss Umweltprüfung Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden Satzungsbeschluss 5. LEKTION RA VRiVGH Frank Helmut ReitzigKönig Baunutzungsverordnung Art der baulichen Nutzung Maß der baulichen Nutzung Bauweise, überbaubare Grundstücksfl äche Unzulässigkeit an sich zulässiger Vorhaben 6. LEKTION RA VRiVGH Frank Helmut ReitzigKönig Flächennutzungsplan Rechtscharakter, Inhalt, Funktion Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan Inhalt des Flächennutzungsplans In- und Außerkrafttreten Bedeutung des Flächennutzungsplans für die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben 3. LEKTION VRiBVerwG a. D., Dr. RA Günter Dr. Günter Gaentzsch Gaentzsch Bebauungsplan Materielle Anforderungen Erforderlichkeit des Bebauungsplans Anpassung an die Ziele der Raumordnung Festsetzungen des Bebauungsplans Folgen materiell-rechtlicher Fehler 4. LEKTION RiBVerwG Dr. Stephan Gatz Abwägungsgebot Allgemeine Anforderungen an eine fehlerfreie Abwägungsentscheidung Berücksichtigung der Umweltbelange Interkommunales Abstimmungsgebot Planerhaltung 7. LEKTION RA Frank Reitzig Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans i.s.d. 30 BauGB Bebauungsplantypen Voraussetzungen der Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans Ausnahmen und Befreiungen Zulassung von Vorhaben während der Planaufstellung 8. LEKTION RA Frank Reitzig Zulässigkeit von Vorhaben im unbeplanten Innenbereich gemäß 34 BauGB Im Zusammenhang bebauter Ortsteil Einfügen in die Eigenart der näheren Umgebung Vorhaben mit Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche Innenbereichssatzungen

4 9. LEKTION RiBVerwG Dr. Stephan Gatz Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich ( 35 BauGB) Privilegierte und sonstige Vorhaben Entgegenstehen und Beeinträchtigung öffentlicher Belange Sicherung der Erschließung Außenbereichssatzungen 10. LEKTION RiBVerwG Dr. Stephan Gatz Lärmschutz im Baurecht Grundzüge der Lärmberechnung und Lärmwirkung Lärmschutz in der Bauleitplanung Lärmschutz bei Einzelvorhaben Lärmvorbelastung und Lärmsummation 11. LEKTION RA Dr. Thomas Burmeister Kooperation der Gemeinde mit Privaten städtebaulicher Vertrag, vorhabenbezogener Bebauungsplan Einzelne Arten städtebaulicher Verträge Allgemeine Schranken Erschließungsvertrag Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan INTERESSIERT? Für Ihre Fragen steht Ihnen gern Frau Srot unter: Telefon zur Verfügung. Sie können uns aber auch gern eine an dsrot@vhw.de oder ein Fax unter: senden. Sie erhalten dann umgehend: Teilnehmerinformationsblatt Auszüge aus den Lehrheften Anmeldeformular UNTERLAGEN ANFORDERN Fernlehrgang Städtebaurecht Sie erhalten: Teilnehmerinformation Auszüge aus den Lehrheften Anmeldeformular 12. LEKTION RA Dr. Christian W. Otto Formelles Bauordnungsrecht Zuständigkeit der Bauaufsichtsbehörden Baugenehmigungsverfahren Andere Genehmigungsverfahren Bauvoranfrage Interessent Name, Vorname Dienstbezeichnung (optional) Versandadresse Firma/Dienststelle 13. LEKTION RA Dr. Christian W. Otto Materielles Bauordnungsrecht Allgemeine Anforderungen Durchsetzung der Anforderungen Abstandsfl ächenrecht Baugestaltungsrecht Straße Telefon Datum PLZ / Ort Fax Unterschrift 2. Interessent Name, Vorname Dienstbezeichnung (optional) Versandadresse Firma/Dienststelle Straße PLZ / Ort Telefon Fax Datum Unterschrift Weitere Informationen unter

5 Organisation / Ablauf Der Fernlehrgang umfasst 13 Lektionen und beginnt immer zum Monatsanfang. Pro Monat erhalten Sie jeweils ein Lehrheft mit mindestens vier Selbstkontroll- und einer Fremdkontrollaufgabe (Einsendeaufgabe). Gebühren / Zahlungskonditionen Die Lehrgangsgebühren betragen insgesamt (für alle 13 Lektionen) 1.500,00 für vhw-mitglieder und 1.900,00 für Nichtmitglieder. Dieser Beitrag ist in fünf Raten zu zahlen, und zwar in vier gleichen Raten zu je 348,00 für vhw-mitglieder bzw. 441,00 für Nichtmitglieder sowie einer Schlussrate für vhw-mitglieder von 108,00 bzw. von 136,00 für Nichtmitglieder. Die Zahlung erfolgt vierteljährlich. Absender Name/Vorname Institution Straße PLZ/Ort Weitere Aus- und Fortbildungsangebote Fernlehrgänge u. a. zum Erschließungs- und Straßenbaubeitragsrecht sowie zum Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Präsenzseminare zum Städtebaurecht und vielen anderen Rechtsgebieten Fachveranstaltungen Städtebau Der vhw Ihr Partner für Wissensvermittlung Der vhw - Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. ist ein seit über 60 Jahren etablierter unabhängiger Idealverband in den Tätigkeitsfeldern Stadtentwicklung und Wohnen. Ihm gehören über Mitglieder aus Kommunen, Immobilien- und Wohnungswirtschaft an. Mit jährlich über Veranstaltungen bundesweit und ca Teilnehmern gehört der vhw zu den führenden Anbietern von Fortbildung in den Bereichen Stadtentwicklung, Städtebau- und Immobilienrecht. Fax: vhw - Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. Bundesgeschäftsstelle / Ausbildung Fritschestraße 27/ Berlin Antwortkarte bitte ausschneiden Bitte freimachen

6 Ansprechpartner für inhaltliche Fragen Pädagogischer Leiter Prof. Dr. Hans-Joachim Driehaus Telefon: Fax: Leiter Fernlehrgang Dr. Diana Coulmas Telefon: Fax: Ansprechpartner für organisatorische Fragen Daniela Srot Telefon: Fax: Der Fernlehrgang ist unter der Nummer von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht zugelassen. vhw - Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. Bundesgeschäftsstelle / Ausbildung Fritschestraße 27/28, Berlin Telefon: Fax: dsrot@vhw.de 04/15

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