LS 2014 Drucksache 26. Pfarrstellenplanung 2030

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1 LS 2014 Drucksache 26 Vorlage de an die Landessynode Pfarrstellenplanung 2030

2 A BESCHLUSSANTRAG 1. Die Landessynode 2014 nimmt das Basis-Szenario sowie die drei Szenarien zur Anzahl der zukünftig in öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen stehenden Pfarrerinnen und Pfarrer (650, 800, 1000) hinsichtlich der präferierten Weiterarbeit zur Kenntnis. 2. Zur Verwirklichung der von der Landessynode 2015 festzulegenden Zielzahl der Anzahl der in öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen stehenden Pfarrerinnen und Pfarrer wird ein Maßnahmepaket erarbeitet. Die Kirchenleitung beruft dazu eine Arbeitsgruppe Pfarrstellenplan 2030 unter dem Vorsitz der Leitung der Abteilung I (Geschäftsführung in Dezernat I.1) mit je einem Mitglied - des Ständigen Theologischen Ausschusses, - des Ständigen Ausschusses für Kirchenordnung und Rechtsfragen, - des Ständigen Innerkirchlichen Ausschusses, - des Ständigen Ausschusses für Erziehung und Bildung, - des Ständigen Finanzausschusses, - des Ausschusses für die Aus- und Fortbildung der Theologinnen und Theologen, je einer Vertreterin/einem Vertreter aus - Dezernat I.1, - Dezernat I.2, - Dezernat II.3, - Dezernat IV.2, - Dezernat V.2, - Dezernat VI.1, - der Vertretung der Vikarinnen und Vikare, - dem rheinischen Konvent, - der Gender- und Gleichstellungsstelle sowie - der Pfarrvertretung, sowie einer Vertreterin oder eines Vertreters der Evangelischen Kirche von Westfalen. Aufgabe der Arbeitsgruppe ist unter Berücksichtigung der Diskussionsergebnisse in der Pfarrbilddiskussion, des Beschlusses 53 der Landessynode 2011 (Personalmix), sowie des Prozessen zur Aufgabenkritik die Erarbeitung von Vorschlägen unter anderem zu folgenden Zielen: 2

3 1. Beschreibung der Konsequenzen für die Gestalt der Kirche im Jahr 2030 auf Basis der zu prüfenden Zielzahl, exemplarisch durchgeführt am Beispiel von drei Kirchenkreisen. 2. Maßnahmen zur Gewinnung Theologischen Nachwuchses, 3. Maßnahmen zur Flexibilisierung von Ruhestandsregelungen (Teildienst im Ruhestand) in Abstimmung mit der Versorgungskasse (vorgeordnete und nachgeordnete Altersteilzeit), 4. Erarbeitung von Teildienstmodellen zur Vereinbarkeit von Pfarrdienst und anderen Erwerbstätigkeiten, 5. Erarbeitung von Modellen der pfarramtlichen Versorgung als Alternativen zur Fusion von großen Flächengemeinden oder vielen Einzelgemeinden, 6. Maßnahmen zur Sicherstellung von Handlungsfeldern in funktionalen Diensten bei Reduzierung des Anteils von Pfarrerinnen und Pfarrern in öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen, 7. Maßnahmen zur Überlastungsprophylaxe von Pfarrerinnen und Pfarrern, 8. Prüfung weiterer geeigneter Maßnahmen. Das Maßnahmepaket ist der Landessynode 2016 nach Beratung durch den Ständigen Innerkirchlichen Ausschuss (federführend), den Ständigen Theologischen Ausschuss, den Ständigen Ausschuss für Erziehung und Bildung, den Ständigen Finanzausschuss versehen mit einer Stellungnahme der Pfarrvertretung zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. 3. Der Auftrag der Landessynode 2011 zur Weiterarbeit am Besoldungsniveau (Beschluss LS 2011 Nr. 66 III.) wird in der Weiterarbeit des Maßnahmepakets aufgenommen. 3

4 B BEGRÜNDUNG In der Anlage werden entsprechend dem Beschluss 12 der Kirchenleitung vom drei Szenarien (650, 800 und 1000 VBE = Stellen) zuzüglich einer Basis-Version vorgelegt. In der Basis-Version wird unter der Annahme der Entwicklung der sich derzeit im Dienst befindlichen Pfarrerinnen und Pfarrer ein Zugang von 20 Theologinnen und Theologen p.a. bis zum Jahr 2030 unterstellt. Nach dieser Hochrechnung werden im Jahr 2030 noch rund 590 Pfarrerinnen und Pfarrer in ca. 533 Pfarrstellen tätig sein. Zu entscheiden ist, inwieweit (im Umfang von ca. 94%) refinanzierte Pfarrstellen berücksichtigt werden sollen. Die vorgelegten Szenarien gehen bezogen auf die Schulpfarrstellen (gemeinsam mit den JVA-Pfarrstellen in Zeile 38 aufgeführt) von einem im Jahr 2030 gleichen Schüler-Lehrer-Verhältnis aus wie im Jahr Die JVA-Stellen wurden überhaupt nicht reduziert. Dementsprechend kommt es in der Zeile 79 zu einer gegenüber heute erheblich angestiegenen Relation Gemeindemitglieder zu Pfarrstelle. Bereits bei der Variante 650 ist über den bereits unterstellten Zugang über den Nachwuchs ein weiterer Bedarf von jährlich 8 Theologinnen / Theologen erforderlich, der sich über die Variante 800 (18) auf 31 bei der Variante 1000 steigert. Nachdem in der ersten Beratungsrunde im Wesentlichen inhaltliche Punkte besprochen wurden, wird nunmehr die um die finanziellen Auswirkungen ergänzte Tabelle vorgelegt. Dabei wurde der Anregung gefolgt, einzelne Zeilen zusammenzufassen und nicht alle Jahre aufzuführen. Konkrete Hinweise zur Erweiterung der Tabelle können bis zur Erstellung der Synodenvorlage noch eingearbeitet werden. Unabhängig von der noch festzulegenden Zielgröße der Pfarrstellenzahl für das Jahr 2030 ist bereits aus dem Basisszenario abzuleiten, dass zusätzliche Maßnahmen zur Sicherung der flächendeckenden pfarramtlichen Versorgung ergriffen werden müssen. Dafür erscheint die Erarbeitung eines Maßnahmenpaketes unerlässlich. Dafür wird die Bildung einer Arbeitsgruppe mit einer breit gefächerten Beteiligung von Ständigen Ausschüssen und Fachdezernaten vorgeschlagen, damit die vielfältigen Ansätze und Interessen für die Beeinflussung der Planungsparameter berücksichtigt werden können. 4

5 In Umsetzung von Beschluss LS 2011 Nr. 66 III hat eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der ständigen Ausschüsse und Dezernat I 1 Anfragen und bestehende Spannungen im Besoldungsgefüge analysiert. Dabei hat sie eine Weiterarbeit am Besoldungsgefüge nur für sinnvoll gehalten, wenn klare Zielvorgaben im Hinblick auf Zahlenverhältnisse, Finanzvolumen und strategische sowie operative Vorgaben bestehen. Die Entwicklung dieser Zielvorgaben soll nunmehr durch Beratung und Beschlussfassung zu II a.) sowie durch die einzurichtende Arbeitsgruppe "Pfarrstellenplan 2030'" erarbeitet werden, so dass eine Weiterarbeit am Besoldungsgefüge zunächst zurück zu stellen ist. Sowohl das Ausbildungsdezernat als auch der Ausschuss für die Aus- und Fortbildung der Theologinnen und Theologen (AAFT) haben das Thema 'Werbung für's Theologiestudium' auf 'stand by' und warten nur noch auf den Pfarrstellenzielzahlbeschluss der Landessynode. Dann könnten ggf. erste Maßnahmen eingeleitet und weitere vorbereitet werden. Es empfiehlt sich daher, den Ausschuss einzubinden. Zu den Ausschussberatungen: Der Ständige Finanzausschuss hat der Vorlage ohne Änderungen am einstimmig zugestimmt. Der Ständige Ausschuss für Erziehung und Bildung hat der Vorlage am einstimmig zugestimmt und angeregt, dass sinnvolle und praktikable Parameter gefunden werden, mit deren Hilfe eine Zielgröße für die Zahl der Schulpfarrstellen (bzw. der Funktionspfarrstellen überhaupt) in 2030 festgelegt werden kann. Er hält es für notwendig, dass ergänzende Modelle für die Präsenz der Kirche bzw. des pfarramtlichen Dienstes an Schulen durchdacht werden kann. Der Ständige Theologische Ausschuss hat der Vorlage am einstimmig zugestimmt mit Ausnahme des Teils II. c). Hier griff der Ausschuss wie folgt einen Beschluss des Ausschusses für Aufgabenkritik auf: Der Ausschuss für Aufgabenkritik hat zu Beschluss 66 III LS 2011 empfohlen: a) eine vergleichbare Regelung zur beschlossenen Ruhegehaltsfähigkeit in den Kirchenkreisen auch für alle anderen PfarrerInnen und TheologInnen der EKiR zu beschließen und b) eine vergleichbare Regelung auch für alle Kirchenbeamtinnen und Kirchenbeamten im höheren Dienst zu prüfen. 5

6 Ungeachtet der erforderlichen Weiterarbeit zum Besoldungsniveau schließt sich der Ständige Theologische Ausschuss der Empfehlung des Ausschusses für Aufgabenkritik an und lehnt eine weitere Verschiebung der Beratung über die genannte Regelung zur Ruhegehaltfähigkeit ab. Weiter bittet der Ständige Theologische Ausschuss darum, die Debatte im Gesamtgefüge zu betrachten und... darauf zu achten, wie dies in organisatorischen Einheiten von der Größe eines Kirchenkreises umgesetzt werden kann. Der Ständige Innerkirchliche Ausschuss als der federführende Ausschuss hat im Rahmen seiner Klausurtagung am die Beschlüsse der mitberatenden Ausschüsse zur Kenntnis genommen und den Beschlussantrag dahingehend verändert, dass die Landessynode 2014 eine zu präferierende Zielzahl für die Weiterarbeit festlegen soll. Die endgültige Festlegung soll dann in der Landessynode 2015 erfolgen. Weiterhin wurde eine Verknüpfung mit dem Prozess der Aufgabenkritik vorgenommen, sowie der Maßnahmenkatalog ergänzt um einen Auftrag hinsichtlich der Beschreibung der Konsequenzen für die Gestalt der Kirche im Jahr 2030 auf Basis der zu prüfenden Zielzahl, exemplarisch durchgeführt am Beispiel von drei Kirchenkreisen. Den Beschluss des Ständigen Theologischen Ausschusses zu II. c) hat der Innerkirchliche Ausschuss zusammen mit der damaligen Drucksache der Landessynode und den Protokollen der Beratungen in den Tagungsausschüssen zur Kenntnis genommen, das Anliegen jedoch nicht aufgegriffen. Vorschlag der Kirchenleitung: Überweisung an den Innerkirchlichen Ausschuss (IV) federführend -, den Theologischen Ausschuss (I), den Ausschuss für Erziehung und Bildung (V) und den Finanzausschuss (VI) 6

7 Anlage Pfarrstellenplanung Erläuterungen zur Tabelle Zeile 2 Zeile 3 Zeile 4 Zeile 5 Zeile 6 Zeile 7 In unmittelbarer Beschäftigung stehende Inhaberinnen und Inhaber von Pfarrstellen in Kirchengemeinden, Kirchenkreisen, Verbänden und von Landespfarrstellen. Hier sind Pfarrerinnen und -Pfarrer in mba-pfarrstellen nicht erfasst. Eintritt der im Dienst befindlichen Pfarrerinnen und Pfarrer in den Ruhestand auf der Basis des Erreichens des 65. Lebensjahres. Diese Grundlage kommt der Realität näher als die Verschiebung auf die geltende gesetzliche Regelaltersgrenze 67. Lebensjahr. In dieser Zeile werden die Zeilen 5 bis 11 addiert dargestellt. Hinzuweisen ist, dass in diesen Zeilen für alle Varianten (P 650, P 800, P 1000) dieselben Veränderungen die Berechnungen der Basisversion zugrunde gelegt worden sind. Dabei handelt es sich um einen best case, da in der Basisversion im Jahr 2030 die wenigsten Theologinnen und Theologen zur Verfügung stehen werden und mit den für alle Varianten übernommenen Annahmen unterstellt wird, dass von den zusätzlich Hinzukommenden niemand versetzt oder beurlaubt wird. Für die Beurlaubung wird eine Reduzierung im Verhältnis entsprechend der Reduzierung in Zeile 2 unterstellt. Hier handelt es sich um Beurlaubungen im dienstlichen Interesse, die rückläufig gesehen werden. Rückgang der Versetzungen wegen Störung des Dienstverhältnisses. Prognostiziert werden 5 Fälle p.a. Gerechnet wird mit einem Zugang von 2 Personen p.a. aus Zeile 16. Im Jahr 2014 sind die 6 Jahre für die in hoher Zahl erstmals in mba-stellen berufenen Pfarrerinnen und Pfarrer verstrichen. Unterstellt wird, dass von den 21 Personen 15 in den Wartestand ohne Beschäftigungsauftrag (BA) versetzt werden, 5 aus Beurlaubungen (ehemals Freistellungen ) und eine Person nach einer Abberufung in reguläre Pfarrstellen wechseln. In den Folgejahren wird von einem gleichmäßigen Zugang von 2 Personen ausgegangen. 7

8 Zeile 8 Gerechnet wird mit einem Zugang von einer Person aus Zeile 16 p.a. Im Jahr 2015 wird mit einem zusätzlichen Zugang von einer weiteren Person gerechnet (s. Zeile 7). Zeile 9 Zeile 10 Zeile 11 Die hohe Zahl in 2014 ergibt sich aus der großen Zahl im Jahr Die Zahlen errechnen sich jeweils aus dem Zeitraum vier Jahre zurück. Für die Beurlaubung aus persönlichen Gründen wurde der Zugang und Abgang in gleicher Höhe unterstellt und auch nicht in die Zukunft reduziert. Hier handelt es sich weitgehend um Beurlaubungen aufgrund gesetzlicher Ansprüche (Elternzeit oder der Pflege von Angehörigen). In dieser Zeile werden alle Zu- und Abgänge erfasst, die nicht über die üblichen Verfahren in den Dienst gelangen (z.b. Wechsel der Landeskirche...). Eine Prognose ist nicht möglich, deshalb wurden Zugang und Abgang als ausgeglichen beurteilt. Zeile 12 Zeile 14 Zeile 15 Zeile 16 In dieser Zeile wird gezeigt, wie viele zusätzlichen Theologinnen und Theologen rechnerisch benötigt werden, um den nach den vorgegebenen Szenarien notwendigen Bestand im Jahr 2030 zu erhalten. Hierbei wurde davon ausgegangen, dass jährlich bereits 20 Personen in den Probedienst übernommen werden. Diese Zeile ist als Summenzeile der Zeilen 15 bis 18 eingefügt. Auch hier werden für alle Varianten die Hochrechnungen aus der Basisversion übernommen. Es gilt der gleiche Hinweis wie zu Zeile 4. Im Jahr 2013 befinden sich 14 Personen im Wartestand mit BA. Dieser Wartestand ist Personen über 60 Jahren vorbehalten. Ausgegangen wird davon, dass sich diese BA e im Laufe der Jahre etwas reduzieren. Im Jahr 2013 befinden sich 46 Personen in mba-stellen nach Beurlaubung oder Wartestand. Für die Folgejahre ist der Vorjahresbestand zuzüglich der neu aus Zeile 6 Hinzukommenden maßgeblich. Hier wird unterstellt, dass 3/4 von den Versetzten in eine mba-stelle berufen werden. Darüber hinaus wird zunächst davon ausgegangen, dass zwei der drei Personen, deren Beurlaubung endet (Zeile 21), in eine mba-stelle übernommen werden. Für die dritte Person wird angenommen, dass sie direkt in den Ruhestand oder in eine andere Landeskirche wechselt. Unterstellt wird, dass 8

9 jeweils 3 Personen in eine Planstelle wechseln (2 nach Zeile 7, 1 nach Zeile 8). In 2014 endet für 21 Personen die mba-zeit (s. Erläuterung zu Zeile 7), für die Jahre ab 2015 wird mit Abgängen jeweils von 5 Personen nach Zeile 17 gerechnet. Zeile 17 Zeile 18 Zeile 20 Zeile 21 Zeile 22 Zeile 24 Unterstellt wird, dass jährlich 2 Personen aus dem Wartestand ohne BA in den Ruhestand vor dem 63. Lebensjahr wechseln, in 2015 kommen 15 hinzu, danach jeweils 5 (s. Erläuterung zu Zeilen 7 und 16). In dieser Zeile sind die Personen im Ruhestand aufgeführt, für die die Landeskirche aufgrund der Satzung der Versorgungskasse das Ruhegehalt an die Kasse erstatten muss. Nach drei Jahren im Wartestand ohne BA werden die Betroffenen in den Ruhestand versetzt. Darüber hinaus befinden sich hier auch Versetzungen in den Ruhestand aufgrund von Krankheit. Die Angaben beruhen auf der Auswertung der Versorgungskasse bis zum Jahr Hinzu gerechnet sind jährlich 2 Personen, in 2014 scheiden allerdings 6 Personen in den regulären Ruhestand aus. Bis zum Jahr 2017 wurde mit gleichbleibendem Zu- und Abgang gerechnet. Im Jahr 2018 sind die im Jahr 2015 in den Wartestand ohne BA Versetzten hinzurechnet, ab 2019 jeweils 6 Zugänge aus Zeile 17 und 2 Abgänge in den regulären Ruhestand. Zusammenfassung der Zeilen 21 und 22. Es gilt der Hinweis zu Zeilen 4 und 14. Angesichts der Personalsituation wird unterstellt, dass Beurlaubungen im dienstlichen Interesse nur noch in Ausnahmefällen ausgesprochen werden und deshalb durchschnittlich mit 3 Personen mehr Rückkehr als Neubeurlaubung gerechnet wird. Für die Beurlaubungen aus persönlichen Gründen wird unterstellt, dass sich Zu- und Abgänge ausgleichen. Die Anzahl wurde nicht reduziert, weil hier im Wesentlichen gesetzliche Ansprüche für die Beurlaubungen zugrunde liegen. Der Bestand des Theologischen Nachwuchses in mba-stellen ergibt sich aus zwei Gruppen: zum Einen den anstellungsfähigen Pfarrerinnen und Pfarrern, die ihren Probedienst nach altem Recht ohne direkte Übernahme in eine mba-stelle abgeleistet haben und den ehemaligen Pastorinnen und Pastoren im Sonderdienst, zum Anderen aus den Pfarrerinnen und Pfarrern im Probe- 9

10 dienst, die mit Beendigung des Probedienstes unmittelbar in eine mba-stelle wechseln. Zeile 25 Zeile 26 Zeile 27 Zeile 29 Zeile 31 Zeile 32 Zeile 34 Zeile 35 Zeile 37 Zeile 38 In dieser Zeile ist die erste Gruppe aus Zeile 24 aufgeführt. Diese Altfälle bauen sich ab, so dass ab 2021 mit keinem Zugang mehr aus dieser Gruppe gerechnet wird. Hier wird unterstellt, dass die Kirchenleitung durchgängig 20 Personen in mba-stellen (in den ersten zwei Jahren allerdings noch im Probedienst) beruft. In dieser Zeile wird der Bestand im Probedienst nachgewiesen (Zeilen 22 und 23 des Vorjahres abzüglich des Zugangs des Vorvorjahres). Unterstellt wird, dass bis zum Jahr Bewerberinnen und Bewerber für den Probedienst zur Verfügung stehen. Die Quote entspricht in etwa der Realität. Eine wesentliche Veränderung dürfte angesichts der Lebensplanungen der Betroffenen kaum zu erreichen sein. Dienstumfang der in unmittelbarer Beschäftigung stehenden Pfarrerinnen und Pfarrer (Zeile 2) unter Berücksichtigung des Teilzeitfaktors (Zeile 28). Dies wird als VBE bezeichnet. Da Personen im Wartestand in der Regel mit 75% beschäftigt und besoldet werden, ist hier ein niedrigerer Teilzeitfaktor anzusetzen. Dieser liegt im Durchschnitt der derzeitigen Personen bei 78%. Der Faktor wurde deshalb für die Berechnungen der mba-stellen (aus Wartestand) zugrunde gelegt. Dienstumfang (VBE) der in mba-stellen (aus Wartestand) befindlichen Personen (Zeile 16) unter Berücksichtigung des Teilzeitfaktors. Der Teilzeitfaktor des theologischen Nachwuchses liegt derzeit bei ca. 80%. Er wurde deshalb den weiteren Berechnungen zugrunde gelegt. Dienstumfang (VBE) des theologischen Nachwuchses in mba- Pfarrstellen. Hierbei sind die im Probedienst beschäftigten Personen nicht berücksichtigt. 10

11 Zeile 39 Zeile 41 Zeile 42 Zeile 44 Zeile 45 Zeile 46 Zeile 47 Zeile 48 Dienstumfang (VBE) des theologischen Nachwuchses in mba- Pfarrstellen. Hierbei sind auch die im Probedienst beschäftigten Personen berücksichtigt. Dienstumfang (VBE) der Pfarrerinnen und Pfarrer in refinanzierten Schul- und JVA-Pfarrstellen. Hierbei wurden die Schulpfarrstellen um 2,52 Stellen p.a. reduziert, die JVA-Pfarrstellen konstant gehalten. Die Reduzierung der Schulpfarrstellen errechnet sich aufgrund einer bis zum Jahr 2030 gleichbleibend fortgeschriebenen Schüler- Lehrer-Relation. Anteil der Pfarrerinnen und Pfarrer (VBE) in refinanzierten Pfarrstellen an der Gesamtzahl der unmittelbar Beschäftigten (Zeile 32). Bei der in Zeile 41 durchgeführten Berechnung steigt dieser kontinuierlich an. Zahl der Pfarrerinnen und Pfarrer in nicht refinanzierten Pfarrstellen (VBE) als Differenz aus der Zahl der in unmittelbarer Beschäftigung Stehenden (Zeile 32) und der in refinanzierten Pfarrstellen Tätigen (Zeile 41). Zu der Summe aus Zeile 44 wird der Dienstumfang der in mba- Stellen (aus Wartestand und Beurlaubung, Zeile 16) hinzugerechnet. Zu der Summe aus Zeile 45 wird der Dienstumfang der in mba- Stellen (Theologischer Nachwuchs, Zeile 38) hinzugerechnet. Summe aller VBE einschließlich refinanzierter Pfarrstellen - maßgeblicher Wert zur Betrachtung der zu erstellenden Zukunftsprognose. In dieser Zeile sind alle Theologinnen und Theologen erfasst, unabhängig von einer Beschäftigung, also auch Pfarrerinnen und Pfarrer im Wartestand ohne Beschäftigungsauftrag (Zeile 17) sowie die sich im Ruhestand vor dem 63. Lebensjahr befindlichen Personen (Zeile 18). Die Gesamtzahl wird benötigt, um berechnen zu können, welche finanziellen Veränderungen sich durch Zu- oder Abgänge in den jeweiligen Personengruppen ergeben. Dabei wird als Berechnungsgröße die jährlich neu berechnete Pfarrstellenpauschale (Zeile 62) zugrunde gelegt. Das bedeutet, dass jede personelle Veränderung jeweils (rechnerisch) zu einer Veränderung im Umfang einer Pfarrstellenpauschale führt. Die Ungenauigkeit, die mit der (rechnerisch) finanziellen Gleichbehandlung aller Gruppen trotz unterschiedlicher Eingruppierung, 11

12 Besoldungshöhe oder auch Status (öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich (derzeit sind ca. 30 Personen auf Pfarrstellen privatrechtlich beschäftigt) entsteht, kann angesichts der Höhe der Pauschale hingenommen werden. Diese liegt höher als die Kosten für viele in mba-stellen Beschäftigte, Warteständler oder im Probedienst Tätige, aber niedriger als die mit Zulagen beschäftigten Pfarrerinnen und Pfarrer. Wesentlich ist, dass die unterschiedlichen Gruppen in der Tabelle aufgeführt bleiben und dort die Veränderungen erkennbar werden. Zeile 49 Zeile 50 Zeile 51 Zeile 52 Zeile 53 Zeile 54 Zeile 56 Dienstumfang (VBE) der landeskirchlichen Pfarrstellen, errechnet als konstanter Anteil von 4,25% an den nicht refinanzierten Pfarrstellen (Zeile 44). Anteil des Dienstumfangs der in landeskirchlichen Pfarrstellen Tätigen (Zeile 49) an der Zahl der nicht refinanzierten Pfarrstellen (Zeile 44). Der aktuelle Wert von 4,24% wird aufgerundet und für die weiteren Berechnungen als gleichbleibender Anteil aufgenommen. Dienstumfang (VBE) der Pfarrstellen mit funktionalem Auftrag. Anteil des Dienstumfangs der in nicht refinanzierten Pfarrstellen mit funktionalem Auftrag Tätigen (Zeile 51) an der Zahl der in nicht refinanzierten Pfarrstellen Tätigen (Zeile 44) insgesamt. Der aktuelle Wert von 18,17% wird abgerundet und für die weiteren Berechnungen als gleichbleibender Wert angenommen. Auf den parochialen Dienst entfallender Dienstumfang (VBE) als Ergebnis des Dienstumfangs der in nicht refinanzierten Pfarrstellen Tätigen (Zeile 44) abzüglich des Dienstumfangs der in landeskirchlichen Pfarrstellen Tätigen (Zeile 49) sowie des Dienstumfangs der im funktionalen Dienst Tätigen (Zeile 51). Summe Dienstumfang (VBE) funktionaler Dienst (Zeile 51) und Dienstumfang parochialer Dienst (Zeile 53). Das Ergebnis hier ist die Grundlage für die Verteilung der Pfarrstellen auf die Kirchenkreise entsprechend der Richtlinie über die Berechnung und Verteilung von Pfarrstellen der Kirchengemeinden, Kirchenkreise und ihrer Verbände in der Evangelischen Kirche im Rheinland vom Kirchensteuerverteilungsbetrag - Stand IST 2012, fortgeschrieben mit einer jährlichen Reduzierung um 1%. Es wird dabei die angenommene Reduzierung von 3% mit der erwarteten Inflation von 2% gegeneinander verrechnet. 12

13 Zeile 57 Zeile 58 Zeile 59 Zeile 60 Zeile 62 Zeile 63 Zeile 64 Zeile 66 Zeile 67 Kirchensteuerverteilungsbetrag nach Gutachten der Versorgungskasse, fortgeschrieben mit einer jährlichen Reduzierung um 1%. Kirchensteuerverteilungsbetrag - Haushaltsansatz 2013, fortgeschrieben mit einer jährlichen Reduzierung um 1%. Staatliche Dotationen für Pfarrbesoldung gemäß Haushaltsansatz 2008 wurden mit einer Steigerung von 1,6% fortgeschrieben, da die Dotationen aus Nordrhein-Westfalen ein feststehender Betrag sind, während die Dotationen aus Rheinland-Pfalz und Hessen an Gehaltssteigerungen angebunden sind. Der aufgeführte Refinanzierungsbetrag (für Schul- und JVA-Pfarrstellen) entspricht dem HH-Ansatz Er ist um jährlich 2% gesteigert, alllerdings um den Betrag reduziert, der sich aus der in Zeile 41 um 2,52 jährlich verringerten Einsatz von Schulpfarrerinnen und -pfarrern ergibt. Pfarrstellenpauschale 2013 wird mit 2% Steigerung fortgeschrieben. Anteil für Besoldung und Beihilfe in der Pfarrstellenpauschale wird mit 2% Steigerung fortgeschrieben. Anteil für Versorgung in der Pfarrstellenpauschale, ebenfalls mit 2% Steigerung fortgeschrieben.. Hier wird der Besoldungsanteil der Pauschale (Zeile 63) mit der Anzahl der in Zeile 48 aufgeführten Personen multipliziert. Hierzu wird auf die dortige Erläuterung verwiesen. Produkt von Versorgung (Zeile 64) und Zeile 48. Es gilt der Hinweis in Zeile 66. Zeile 69 Summe aus Zeilen 66 und 67. Zeile 70 Zeile 72 Diese Zeile enthält den Anteil der Besoldung und Versorgung am geschätzten Kirchensteueraufkommen, allerdings ohne die Versorgungssicherung (s. Zeile 73). Die Versorgungskasse lässt alle drei Jahre von der Firma Heubeck AG (einem im öffentlich-rechtlichen Bereich tätigen versicherungsmathematischen Unternehmen) die Versorgungs- und Beihilfeverpflichtungen der drei an die Versorgungskasse angeschlossenen 13

14 Landeskirchen überprüfen und die notwendigen Deckungsbeiträge berechnen. Gemäß Heubeck-Gutachten von 2013 ist eine Versorgungssicherungsleistung von mindestens 22% zu erbringen. Da das Gutachten neben dem Pfarrdienst auch Kirchenbeamtenstellen berücksichtigt, ist der Anteil der Kirchenbeamtenstellen an der Versorgungssicherung abzuziehen. Es wird von einem Anteil von 15% Kirchenbeamtinnen / Kirchenbeamten an der Gesamtsumme Pfarrerinnen / Pfarrer ausgegangen. Zusätzlich wurde ab %-Punkt als Beihilfesicherung berücksichtigt, da insoweit bereits ein Beschluss der LS 2013 vorliegt. Zeile 73 Für 2013 im Haushalt etatisierter Versorgungssicherungsbeitrag, der entsprechend dem geschätzten Kirchensteueraufkommen (Zeile 58) für die Folgejahre berechnet ist. Zeile 75 Summe der Zeilen 69 und 73. Zeile 76 Zeile 78 Zeile 79 Zeile 80 Zeile 81 Zeile 82 Zeile 83 Zeile 89 Anteil Besoldung und Versorgung am Kirchensteueraufkommen einschließlich der Versorgungssicherung. Zahl der Gemeindemitglieder, mittlere Prognose Zahl der Gemeindemitglieder (Zeile 78) je Pfarrstelleninhaber/in im parochialen Dienst (Zeile 53) Zahl der Gemeindemitglieder (Zeile 78) je Pfarrstelleninhaber/in im funktionalen Dienst (Zeile 51) Zahl der Gemeindemitglieder (Zeile 78) je Pfarrstelleninhaber/in in Kirchenkreisen einschließlich der Pfarrstelleninhaber/innen in refinanzierten Pfarrstellen (Zeilen 53, 51, 41) Zahl der Gemeindemitglieder (Zeile 78) je Pfarrstelleninhaber/in in Kirchenkreisen einschließlich der Pfarrstelleninhaber/innen in refinanzierten Pfarrstellen (Zeilen 53, 51, 41) und der in mba-stellen Tätigen (Zeilen 24, 16) Zahl der Gemeindemitglieder (Zeile 78) je Pfarrstelleninhaber/in in Kirchenkreisen ohne Pfarrstelleninhaber/innen in refinanzierten Pfarrstellen (Zeilen 53, 51, 24,16) Von Zeile 78 abweichende Prognose für die Gemeindemitglieder aufgrund von anderen Annahmen, die sich aufgrund der Veränderung der Bevölkerungsentwicklung ergeben können. 14

15 Zeile 90 Zeile 91 Zeile 92 Zeile 93 Zeile 94 Zahl der Gemeindemitglieder (Zeile 89) je Pfarrstelleninhaber/in im parochialen Dienst (Zeile 53) Zahl der Gemeindemitglieder (Zeile 89) je Pfarrstelleninhaber/in im funktionalen Dienst (Zeile 51) Zahl der Gemeindemitglieder (Zeile 89) je Pfarrstelleninhaber/in in Kirchenkreisen einschließlich der Pfarrstelleninhaber/innen in refinanzierten Pfarrstellen (Zeilen 53, 51, 41) Zahl der Gemeindemitglieder (Zeile 89) je Pfarrstelleninhaber/in in Kirchenkreisen einschließlich der Pfarrstelleninhaber/innen in refinanzierten Pfarrstellen (Zeilen 53, 51, 41) und der in mba-stellen Tätigen (Zeilen 24, 16) Zahl der Gemeindemitglieder (Zeile 89) je Pfarrstelleninhaber/in in Kirchenkreisen ohne Pfarrstelleninhaber/innen in refinanzierten Pfarrstellen (Zeilen 53, 51, 24,16) 15

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